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1 Informationen für Auszubildende

2 Impressum Herausgeber: Universität Bielefeld Personaldezernat Abteilung Personalentwicklung Universitätsstraße Bielefeld Redaktion: Alexander Steinhäuser Tel.: (0521) Aktualisierung, Dezember 2014

3 Herzlich Willkommen! Ich begrüße Sie als neue/n Auszubildende/n und beglückwünsche Sie, dass Sie sich in den Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz an der Universität Bielefeld behaupten konnten. Die Entscheidung, das Ausbildungsplatzangebot anzunehmen, war sicherlich eine gute: Die Universität Bielefeld ist mit derzeit insgesamt 74 Ausbildungsplätzen in 15 unterschiedlichen Ausbildungsberufen einer der größten und vielfältigsten Ausbildungsbetriebe der Region. In modern eingerichteten Werkstätten, Laboratorien und Büros bietet sie Berufsanfänger/innen Ausbildungsplätze, die eine fortschrittliche Ausbildung mit einer intensiven, individuellen Förderung durch engagierte Ausbilder/innen gewährleisten. Die Universität Bielefeld bildet zwar über ihren eigenen Arbeitskräftebedarf hinaus aus, genießt jedoch auch bei anderen Arbeitgebern einen hervorragenden Ruf. Für die meisten von Ihnen ist es wahrscheinlich der erste Start ins Berufsleben. Damit Ihnen der Einstieg möglichst schnell und gut gelingt, haben wir für Sie in dieser Broschüre Informationen zusammengestellt, die Ihnen eine erste Orientierung bieten. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihr/e Ausbilder/in sowie die zuständigen Ansprechpartner/innen in Ihrem Ausbildungsbereich und in der Verwaltung gerne zur Verfügung. Um Sie als Auszubildende untereinander noch besser zu vernetzen, werden speziell für Sie einige einführende und ausbildungsbegleitende Veranstaltungen stattfinden, zu denen Sie noch gesondert eingeladen werden. Zudem werden die eigentlichen Ausbildungsinhalte durch Seminare auf den Gebieten EDV, Lerntechniken und Sozialkompetenz ergänzt, um Sie umfassend auf eine Berufstätigkeit inner- wie außerhalb der Universität Bielefeld vorzubereiten. Ein Bewerbungstraining rundet das Veranstaltungsangebot für Auszubildende ab. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Personalentwicklung unter Ich wünsche Ihnen einen guten Start in eine erfolgreiche Ausbildung an der Universität Bielefeld. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Stephan Becker Kanzler der Universität Bielefeld

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5 Inhalt Seite Grußwort 1 Informationen zum Ausbildungsverhältnis 1.1 Ausbildungsberufe an der Universität Bielefeld Pflichten des Ausbildenden Universität Bielefeld Pflichten der Auszubildenden Dauer der Ausbildung Ausbildungsnachweis/Berichtsheft Berufsschultage Arbeitszeitregelung Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub Arztbesuche Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit Erstattung von Fahrtkosten Änderung der persönlichen Verhältnisse Mutterschutz und Elternzeit Vergütung Vermögenswirksame Leistungen Jahressonderzahlung Zusatzversorgung Kindergeld während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III Jobticket Arbeitssicherheit Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement Brandschutz Organisation der Universität Bielefeld 2.1 Die Universität Bielefeld interdisziplinär, kommunikativ, innovativ Organe, Gremien und Organisationseinheiten Weitere Informationen zur Universität Bielefeld 3.1 Personalentwicklung, Fortbildung Gesundheitsmanagement Familienservice Beratung für Mitarbeitende und Führungskräfte Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r Jugend- und Auszubildendenvertretung Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung Gleichstellung Schwerbehindertenvertretung Universitätsbibliothek Mensen und Cafeterien... 28

6 4 Kultur- und Sportangebote an der Universität Bielefeld 4.1 Kunst und Kultur Campusradio Sport Anhang Wichtige Ansprechpartner/innen Regeln zum fairen Umgang Geländeplan Plan des Hauptgebäudes

7 1 Informationen zum Ausbildungsverhältnis Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, sich mit den allgemeinen dienstlichen Regelungen sowie den Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis vertraut zu machen. 1.1 Ausbildungsberufe an der Universität Bielefeld Die Universität Bielefeld ist nicht nur Ausbildungsort für über Studierende, sondern bietet auch ein breites Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten im klassischen dualen System (betriebliche und schulische Ausbildung). Ausbildungsberuf Einrichtung Ausbilder/in Biologielaborant/in Fakultät für Biologie Dr. Andrea Viehhauser Buchbinder/in Universitätsbibliothek Heike Trummel Chemielaborant/in Fakultät für Chemie Dr. Sabine Schrader Elektroniker/in für Betriebstechnik Elektroniker/in für Geräte und Systeme Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration Feinwerkmechaniker/in Dezernat Facility Management Exzellenzcluster Cognitive Interaction Technology (CITEC) Fakultät für Soziologie Universitätsbibliothek Hochschulrechenzentrum (HRZ) Fakultät für Biologie Fakultät für Chemie Fakultät für Physik Manfred Stuhlmacher Daniel Wolf Dr. Peter Jacobebbinghaus Monika Brückner Burkhard Terhart Siegfried Berger Manfred Hoffmann Klemens Schmidt Kaufmann/-frau für Büromanagement Abteilung Z.1 Angelika Spilker Mediengestalter/in Bild und Ton Systemelektroniker/in Tierpfleger/in Fachrichtung Forschung und Klinik Tierpfleger/in Fachrichtung Zoo Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) Fakultät für Chemie Fakultät für Physik Fakultät für Biologie Fakultät für Biologie Paul John Achim Kluck Herbert Bergmeier Dr. Axel Ziesenis Kristina Ruhe Dr. Claas Wegner Verwaltungsfachangestellte/r Abteilung Z.1 Angelika Spilker 5

8 1.2 Pflichten des Ausbildenden Universität Bielefeld Ausbildungspflicht Der Ausbildende ist verpflichtet, der/dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Dabei ist die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Freistellung für Berufsschulunterricht und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Der Ausbildende hat die/den Auszubildende/n zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und sie/ihn für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Freistellung für Prüfungen Der Ausbildende hat die/den Auszubildende/n rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschlussund Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Benennung weisungsberechtigter Personen Der Ausbildende ist verpflichtet, der/dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekannt zu machen. Beaufsichtigung Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen. Berichtsheftkontrolle Der Ausbildende hat die/den Auszubildende/n zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (Berichtshefte) anzuhalten und diese durchzusehen. Bereitstellung der Ausbildungsmittel Der Ausbildende hat der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Urlaubsgewährung Der Ausbildende ist verpflichtet, der/dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Vergütung Der Ausbildende hat der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Der Ausbildende darf der/dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren/seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Zeugnis Der Ausbildende hat der/dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. 6

9 1.3 Pflichten der Auszubildenden Lernpflicht Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Auszubildende sind verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Teilnahme an Prüfungen Auszubildende haben die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischenund Abschlussprüfungen teilzunehmen. Weisungsgebundenheit Auszubildende sind verpflichtet, den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbilder/innen oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Einhaltung der Ordnung Auszubildende haben die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten. Berichtsheftführung Auszubildende sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen. Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel Auszubildende haben Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Benachrichtigung Auszubildende sind verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und eine bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat die/der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Sorgfalt Auszubildende haben die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Geheimhaltung Auszubildende sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 7

10 1.4 Dauer der Ausbildung Die Dauer der Ausbildung ist in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes festgelegt und beträgt in der Regel 36 oder 42 Monate. Verkürzung der Ausbildung Auf die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungszeit können unter bestimmten Voraussetzungen u.a. der Besuch einer Berufsfachschule oder die Absolvierung des Berufsgrundschuljahres angerechnet werden. Auch eine höhere schulische Allgemeinbildung oder eine vorangegangene Berufsausbildung können ggf. eine Verkürzung der Ausbildung ermöglichen. Die Verkürzung erfordert einen gemeinsamen Antrag von Ausbildungsbetrieb und Auszubildender/m an die zuständige Kammer und kann bereits von vornherein im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Bei überdurchschnittlichen Leistungen in der Berufschule und dem Ausbildungsbetrieb kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die zuständige Kammer. Verlängerung der Ausbildung Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung wird auf Antrag der/des Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis bis zur jeweils nächsten Prüfung verlängert, höchstens jedoch um ein Jahr. Auch aus einem sonstigen wichtigen Grund (v.a. längerfristige Krankheit) kann bei der zuständigen Kammer mit Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragt werden. Beendigung der Ausbildung wegen Abschlussprüfung Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung (Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss). Die Bescheinigung über das Bestehen (bzw. Nichtbestehen) der Abschlussprüfung ist unverzüglich im Personaldezernat abzugeben. Nachdem das Prüfungszeugnis ausgestellt worden ist, ist auch hiervon eine Kopie im Personaldezernat einzureichen. Der für das jeweilige Urlaubsjahr zustehende Urlaub ist bis zu diesem Zeitpunkt abzuwickeln. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wird über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses informiert. Ansprechpartner/in bei allgemeinen Fragen zum Ausbildungsverhältnis: Alexander Steinhäuser Dezernat III, Abteilung III.2/III.3, Tel.: 4209, UHG, Raum C Stephanie Ludwig Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3535, UHG, Raum C Ausbildungsnachweis/Berichtsheft Zur Berufsausbildung im dualen System gehört auch das ordnungsgemäße Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise (Berichtsheft). Die/der Auszubildende muss Gelegenheit haben, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen. Das Berichtsheft ist von der/dem Ausbilder/in regelmäßig durchzusehen. Das Berichtsheft dient der Gliederung der Berufsausbildung. Die Durchführung bzw. Realisierung der Ausbildungsinhalte sowie der zeitliche Ablauf der Ausbildung werden nachweisbar gemacht. Des Weiteren dient das Berichtsheft der/dem Auszubildenden als Selbstkontrolle bei ihrer/seiner Ausbildung. Mit ihm lernt sie/er, ihre/seine Tätigkeiten schriftlich und ggf. zeichnerisch darzustellen und zeitlich zu bewerten. Das Berichtsheft spiegelt somit den Verlauf der Ausbildung wider. 8

11 1.6 Berufsschultage Die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten vermittelt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Deshalb spricht man vom dualen System der Berufsausbildung. Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. In der Berufsschule wird fachtheoretischer, fachpraktischer und allgemeinbildender Unterricht erteilt. Der Unterricht - im Durchschnitt ein bis zwei Tage wöchentlich - wird bei bestimmten Berufen auch zu verschiedenen Formen des Blockunterrichts zusammengefasst. 1.7 Arbeitszeitregelung Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, richten sich nach den Regelungen für die Beschäftigten der Universität Bielefeld. Damit gilt auch für Auszubildende eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39,83 Stunden bzw. 39 Stunden und 50 Minuten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bielefeld ist die Arbeitszeit weitgehend als gleitende Arbeitszeit geregelt. Danach können die Beschäftigten innerhalb eines Zeitraums von 6.45 bis Uhr (Gleitzeitrahmen) Dienstbeginn und Dienstende innerhalb bestehender Mindestanwesenheitszeiten selbst bestimmen. Die Kernarbeitszeit, während der grundsätzlich alle Vollzeitbeschäftigten anwesend sein müssen, umfasst montags bis donnerstags den Zeitraum von 9.00 bis Uhr, freitags von 9.00 bis Uhr. Die gleitende Arbeitszeit gilt grundsätzlich auch für Auszubildende. Ausbilderinnen und Ausbilder verständigen sich mit den Auszubildenden über deren Anwesenheit und stimmen ihre eigene und die Gleitzeit der Auszubildenden aufeinander ab. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht zulässig, dass Auszubildende allein in Werkstätten tätig sind. Fragen Sie Ihre/n Ausbilder/in nach der für Sie maßgeblichen Arbeitszeitregelung. Nach mehr als sechsstündiger Arbeitszeit ist eine Ruhepause von 30 Minuten, bei Jugendlichen 60 Minuten, einzuhalten. Die Ruhepause muss zwischen und Uhr genommen werden. Sie darf unter Anrechnung auf das persönliche Zeitkonto um höchstens 1,5 Stunden überschritten werden. Weitere Einzelheiten zur Gleitzeit können Sie der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit und der dazu herausgegebenen Gleitzeitbroschüre entnehmen. 1.8 Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub Auszubildende erhalten Erholungsurlaub in entsprechender Anwendung der auch für die Tarifbeschäftigten der Universität Bielefeld geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei einer Fünftagewoche in jedem Kalenderjahr 27 Ausbildungstage beträgt. Vor Urlaubsantritt ist der/dem Ausbilder/in bzw. der/dem Vorgesetzten rechtzeitig ein entsprechender Urlaubsantrag vorzulegen. Der Urlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit in Anspruch zu nehmen. Erkrankt ein/e Auszubildende/r während des Erholungsurlaubs, so werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erkrankung unverzüglich (d.h. grundsätzlich schon vom Urlaubsort aus) angezeigt wird. Die daraufhin gefertigten Krankmeldungen müssen sofort an das Dezernat III weitergeleitet werden. Schwerbehinderte Menschen haben gemäß 125 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Erholungsurlaub von fünf Arbeits- bzw. Ausbildungstagen im Urlaubsjahr, wobei ebenfalls eine Fünftagewoche zugrunde gelegt wird. 9

12 Aus besonderen, in 14 TVA-L BBiG i.v.m. 29 TV-L genannten Anlässen, zum Beispiel aus dem persönlichen Lebensbereich, kann in begrenztem Umfang Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung gewährt werden. Vor der Abschlussprüfung stehen jeder/jedem Auszubildenden gemäß 14 TVA-L BBiG grundsätzlich fünf Tage Vorbereitungszeit zu. Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeitszeit, Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub: Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C Arztbesuche Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der (Kern-)Arbeitszeit zu tätigen. Ist ein Arztbesuch zwingend notwendig und kann nicht außerhalb der Kernarbeitszeit wahrgenommen werden, ist die Abwesenheit zuvor mit der/dem Ausbilder/in abzustimmen. Entsprechende Abwesenheitszeiten können nur innerhalb der Kernarbeitszeit gutgeschrieben werden. Spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung ist der/dem Ausbilder/in in angemessener Weise zu erläutern, warum der Arztbesuch nicht außerhalb der Kernarbeitszeit erfolgen konnte Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit Sind Sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen gehindert, rechtzeitig zum Dienst zu kommen, müssen Sie unverzüglich Ihre/n Ausbilder/in telefonisch vorab informieren. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag vorgelegt werden. Der Ausbildungsbetrieb ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch schon früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Bescheinigung der Krankenkasse ersetzt die ärztliche Bescheinigung. Auch in diesem Fall ist unverzüglich eine telefonische Vorabmitteilung an Ihre/n Ausbilder/in erforderlich. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Verschulden eines Dritten (z.b. im Zusammenhang mit einem Unfall) ist eine entsprechende Meldung an das Personaldezernat erforderlich, damit gegebenenfalls Schadensersatzforderungen bei Dritten geltend gemacht werden können. Ansprechpartner bei Fragen zu Abwesenheiten: Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C Erstattung von Fahrtkosten Fahrtkosten im Zusammenhang mit Berufsschulunterricht, außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen Für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule (Berufsschule außerhalb der Stadt Bielefeld) werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.b. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 10

13 Entsprechendes gilt für Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und vorgeschriebenen Prüfungen. Die näheren Einzelheiten erfragen Sie bitte im Personaldezernat. Fahrtkosten für Familienfahrten Für Familienheimfahrten werden unter den Voraussetzungen des 11 TVA-L BBiG einmal monatlich die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (s.o.) sind auszunutzen. Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. Anträge auf Erstattung von Fahrtkosten sind formlos mit folgenden Angaben im Dez. III einzureichen: Name des/der Auszubildenden, Fakultät/Einrichtung, Auflistung der einzelnen Fahrten mit Datum- und Ortsangabe, Bankverbindung und Unterschrift der/des Auszubildenden sowie Unterschrift der/des Ausbilderin/Ausbilders für die Richtigkeit der Angaben. Vorhandene Belege sind beizufügen. Ansprechpartner bei Fragen zu Fahrtkosten: Uwe Niemann Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3459, UHG, Raum C Änderung der persönlichen Verhältnisse Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie z.b. die Änderung der Adresse, der Bankverbindung oder des Personenstandes (z.b. Eheschließung), sind dem Personaldezernat unverzüglich mitzuteilen. Das Personaldezernat informiert gleichzeitig das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf. Ansprechpartner bei Änderung der persönlichen Verhältnisse: Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C Mutterschutz und Elternzeit Werdende Mütter genießen den besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes. Die Anzeige einer Schwangerschaft erfolgt mittels Kopie aus dem Mutterpass. Anschließend wird die Auszubildende durch das Personaldezernat umfassend über die einschlägigen Bestimmungen (Schutzfristen, Möglichkeiten von Elternzeit, Teilzeitausbildung etc.) informiert. Ansprechpartner/in bei Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit: Alexander Steinhäuser Dezernat III, Abteilung III.2/III.3, Tel.: 4209, UHG, Raum C Stephanie Ludwig Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3535, UHG, Raum C Vergütung Die Vergütung der Auszubildenden richtet sich nach 8 TVA-L BBiG. Die Auszahlung der Vergütung wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Düsseldorf vorgenommen. Alle Angaben in der Vergütungsabrechnung sind regelmäßig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, da Fehler nicht 11

14 auszuschließen sind und auch scheinbar unwichtige Angaben die Höhe der Vergütung verändern können. Ein Einspruch bei falschen Angaben hat unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf von sechs Monaten zu erfolgen. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem LBV ergeben sich aus der Vergütungsabrechnung. Ansprechpartner bei Fragen zur Vergütung: Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende haben gemäß 15 Absatz 1 TVA-L BBiG Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro monatlich. Die/der Auszubildende teilt nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages dem Personaldezernat schriftlich die Art der gewählten Anlage mit. Informationen über die verschiedenen Anlageformen erteilen Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Das Personaldezernat veranlasst beim LBV die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen. Ansprechpartner bei Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen: Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C michael.kelsner@uni-bielefeld.de 1.16 Jahressonderzahlung Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese beträgt 95 v.h. des Ausbildungsentgeltes, das den Auszubildenden für November zusteht. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Ausbildungsentgelt für November ausgezahlt. Ansprechpartner bei Fragen zur Jahressonderzahlung: Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C michael.kelsner@uni-bielefeld.de 1.17 Zusatzversorgung Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe ist die Zusatzversorgungseinrichtung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Auch Auszubildende unterliegen ab dem Tag nach der Vollendung des 17. Lebensjahres der Versicherungspflicht zur VBL. Neben der Pflichtversicherung bietet die VBL eine zusätzliche freiwillige kapitalgedeckte Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an. Weitere Informationen dazu sind unter erhältlich Kindergeld während der Ausbildung Für ein Kind über 18 Jahren kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es sich in der Berufsausbildung befindet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die von der Kindergeldkasse zugeschickten Ausbildungsbescheinigungen können im Personaldezernat abgegeben werden. Dort werden die notwendigen Eintragungen vorgenommen, zur Vervollständigung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) weitergeleitet und von dort dem Antragsteller zurückgeschickt. 12

15 1.19 Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer (i.d.r. ersten) beruflichen Ausbildung, wenn ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die/der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn sie/er 1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und 2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann. Die Voraussetzung nach Nummer 2 gilt jedoch nicht, wenn die/der Auszubildende Jahre oder älter ist, 2. verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war, 3. mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder 4. aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann. Es können Beihilfen zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen gewährt werden. Nähere Informationen und Voraussetzungen zur Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe befinden sich in 56 ff SGB III. Für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe ist die Agentur für Arbeit zuständig Jobticket Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, haben Sie auch als Auszubildende/r die Möglichkeit, ein Job-Ticket oder ein Firmen-Ticket über die Universität zu beziehen. Das Jobticket ist das Sechser-Großkunden-Abo des Verkehrsverbundes Ostwestfalen (VVOWL) mit diversen Vergünstigungen sowie einem zusätzlichen Rabatt von 10 % und einer Gültigkeit vom bis eines Jahres. Es ist eine frei übertragbare Fahrkarte, die ausgeliehen werden kann und zu beliebig vielen Fahrten mit Bussen und Stadtbahn sowie Nahverkehrszügen im jeweiligen örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich berechtigt. Nach 19:00 Uhr und an allen Sonn- und Feiertagen ganztägig können zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder unter 14 Jahren das Abo gemeinsam nutzen. Das Sechser-Großkunden-Abo ist der Gemeinschaftstarif für Bus & Bahn der Gemeinschaft Bielefelder Nahverkehr GbR (GBN), der Nahverkehrsgesellschaft Kreis Gütersloh mbh (NVG), der Minden- Herforder-Verkehrs-Service GmbH (MHS), der VGL Verkehrsgesellschaft Lippe mbh, der DB Regionalbahn Westfalen GmbH sowie der Eurobahn Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG. Der Tarifraum umfasst die Region der Kreise Gütersloh, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke und der Stadt Bielefeld. Die Tickets sind gültig in den Bussen, Stadtbahnen und Zügen des Nahverkehrs (Regionalbahnen, Regional- und Stadt-Expresse der DB Regionalbahn Westfalen und der Eurobahn). Es gibt verschiedene Tarifstufen, die vom Wohnort abhängig sind. Das Firmen-Ticket ist vergleichbar mit dem Job-Ticket. Es gilt derselbe Tarifraum wie beim Jobticket. Das Firmen-Ticket ist allerdings nicht übertragbar und es können keine zusätzlichen Personen mitgenommen werden. Auch hier gibt es verschiedene Tarifstufen, die vom Wohnort abhängig sind. Ansprechpartnerin bei Fragen zum Jobticket: Alma Diekmann Dezernat III, Abteilung III.4, Tel. 3624, UHG, Raum C alma.diekmann@uni-bielefeld.de Internet Kontakt jobticket@uni-bielefeld.de 13

16 1.21 Arbeitssicherheit Sicherheit am Arbeitsplatz kann durch umsichtiges Verhalten der Universitätsangehörigen gefördert werden. Zur Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes stehen Ihnen an der Universität die unten genannten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Dez. FM, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - AGUS) und der Betriebsarzt zur Verfügung. Machen Sie sich zunächst mit den Regelungen für Ihren Arbeitsbereich (Betriebsanweisungen), die bei dem/der Leiter/in der jeweiligen Universitätseinrichtung ausliegen, und den betreffenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vertraut. Die Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz finden Sie auf den Internetseiten der Abt. AGUS unter Hier finden Sie auch Informationen zu den Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Universitätsangehörigen sowie arbeitsschutzrelevante Arbeitsverfahren und Abläufe innerhalb der Universität. Die Abt. AGUS bietet für neue Mitarbeiter/innen arbeitsplatzübergreifende Erstunterweisungen sowie weitere Schulungen an. Insbesondere für Jugendliche und Auszubildende gelten besondere Schutzbestimmungen, z.b. bzgl. Heben und Tragen. Deshalb führen die Vorgesetzen oder die Verantwortlichen für Ausbildung vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine umfassende Unterweisung durch. Dabei wird auf besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit hingewiesen, z.b. auf bewegte/rotierende Maschinen oder -teile, gefährliche Stoffe sowie auf Maßnahmen zu deren Abwehr, wie z.b. Schutzvorrichtungen, Augenschutz oder Maßnahmen nach einem Unfall. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter fachlicher Aufsicht Maschinen zum Zwecke der Ausbildung bedienen. Sollten Sie einmal einen Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall erleiden, müssen Sie dies unverzüglich dem/der Leiter/in Ihrer jeweiligen Universitätseinrichtung (z.b. Dezernat, Fakultät) anzeigen und eine Unfallmeldung fertigen. Ersatzweise (falls nicht durch Sie selbst möglich) erfolgt das Ausfüllen des Melde-Vordrucks durch Ihre/n Vorgesetzte/n. Vordrucke können aus dem Internet unter herunter geladen werden. Die Unfallmeldung wird durch Ihre/n Vorgesetzte/n an die Abt. AGUS weitergeleitet, von dort aus an den Personalrat und das Personaldezernat. Bei Wegeunfällen, d.h. Unfällen, die auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück eintreten, ist die Unfallanzeige unmittelbar der Personalverwaltung zuzuleiten. Um Ihren Versicherungsschutz zu gewährleisten, wird die Unfallmeldung umgehend an die zuständige Unfallkasse NRW in Düsseldorf weitergeleitet. Es liegt in Ihrem Interesse, eine Verletzung auch dann zu melden, wenn diese weder einen Arztbesuch noch eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Auf jeden Fall sind auch sogenannte Bagatellverletzungen in das Verbandbuch der jeweiligen Einrichtung einzutragen. Diese Meldung dient als Nachweis bei evtl. auftretenden gesundheitlichen Spätfolgen. Ferner ist eine Meldung auch für die Fälle erforderlich, bei denen Kosten für medizinische Hilfe oder Transportleistungen entstanden sind. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfalls beachten Sie bitte die Hinweise unter Melden Sie unbedingt auch Unfälle, die Sie außerhalb der Arbeits-/Dienstzeit erleiden, insbesondere dann, wenn Sie aufgrund des Unfalls Ihre Arbeit oder Ihren Dienst nicht ausüben können. Melden Sie einen Unfall auch, wenn dieser durch einen Dritten verursacht worden ist. Bei Drittverschulden sind besondere Regelungen hinsichtlich der Weiterzahlung des Entgelts zu beachten. Informieren Sie in diesem Fall unverzüglich das Personaldezernat, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ansprechpartner bei Fragen zur Arbeitssicherheit: Thomas Rüscher Henning Knauer Sicherheitsingenieur, Dez. FM, Abt. 6 (AGUS) Tel.: 3283, UHG, Raum T thomas.ruescher@uni-bielefeld.de Fachkraft für Arbeitssicherheit, Dez. FM, Abt. 6 (AGUS) Tel.: 3285, UHG, Raum T henning.knauer@uni-bielefeld.de Weitere Ansprechpartner sind die Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Arbeitsbereiches. 14

17 1.22 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement Durch die Einführung eines Managementsystems betreibt die Universität Bielefeld seit 2010 einen systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die universitätsinternen Regelungen und Handlungsanweisungen zum Managementsystem finden Sie im internetgestützten AGU-System ( Auch zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AGUM System) werden regelmäßige Schulungen angeboten. Ansprechpartnerin bei Fragen zu den Managementsystemen: Katharina Drechsler Abteilungsleiterin Dez. FM, Abt. 6 (AGUS) Tel.: 3342, UHG, Raum T katharina.drechsler@uni-bielefeld.de 1.23 Brandschutz Neben der Verhütung von Unfällen und Erkrankungen ist Brandschutz ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch hier sind die Aufmerksamkeit aller Universitätsangehörigen und das richtige Handeln im Notfall besonders wichtig. Neben den Aushängen zum Verhalten im Brandfall (z.b. vor den Aufzügen) und der ausführlicheren Brandschutzordnung Teil B wird deshalb das Thema Brandschutz bereits in den arbeitsplatzübergreifenden Erstunterweisungen angesprochen. Darüber hinaus bietet die Abt. AGUS weiterführende Brandschutzunterweisungen an, die auch praktische Übungen mit Feuerlöschern beinhalten. Um das Verhalten im Notfall zu trainieren, werden außerdem regelmäßig Evakuierungsübungen durchgeführt. Bei allen Fragen zum Thema Brandschutz und zur Durchführung von praktischen Übungen steht Ihnen der Brandschutzbeauftragte der Universität gerne zur Verfügung. Ansprechpartner bei Fragen zum Brandschutz: Thomas Rüscher Brandschutzbeauftragter, Dez. FM, Abt. 6 (AGUS) Tel.: 3283, UHG, Raum T thomas.ruescher@uni-bielefeld.de 15

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19 2 Organisation der Universität Bielefeld 2.1 Die Universität Bielefeld interdisziplinär, kommunikativ, innovativ Fächerübergreifende Forschung, moderne Studiengänge und Kooperationen in aller Welt - die Universität Bielefeld verbindet klassische Hochschultradition mit innovativen Strukturen in Forschung und Lehre. Sie umfasst 13 Fakultäten, die ein differenziertes Fächerspektrum in den Geistes-, Natur-, Sozial- und Technikwissenschaften abdecken. Mit mehr als Studierenden in 105 Studienangeboten und rund Beschäftigten, darunter ca Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gehört sie zu den mittelgroßen Universitäten in Deutschland. Das besondere Kennzeichen der Universität Bielefeld ist ihr interdisziplinäres Selbstverständnis sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Ein herausragendes Aushängeschild ist dabei das Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF), das internationale Experten aus verschiedenen Disziplinen für gemeinsame Projekte zusammenführt. Als architektonischer Ausdruck von Interdisziplinarität vereint die Universität Bielefeld, einmalig in Deutschland, fast alle Einrichtungen unter einem Dach. Diese markante Baustruktur führt auf kurzem Weg Personen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. 2.2 Organe, Gremien und Organisationseinheiten Rektorat Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht aus dem Rektor, den Prorektor/innen und dem Kanzler. Das Rektorat vertritt die Hochschule nach außen und innen und ist für alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Hochschule zuständig, für die nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Alle Aufgaben des Rektorats sind in der Grundordnung der Universität Bielefeld dokumentiert. Rektor Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Prorektor für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer Prof. Dr. Martin Egelhaaf Prorektor für Qualitätsentwicklung Prof. Dr. Johannes Hellermann Prorektorin für Internationales und Kommunikation Prof. Dr. Martina Kessel Prorektor für Finanzangelegenheiten und Ressourcen Prof. Dr. Reinhold Decker Prorektorin für Studium und Lehre Prof. Dr. Claudia Riemer Kanzler Dr. Stephan Becker Hochschulrat Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Er tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Die Zusammensetzung des Hochschulrates wird durch die Grundordnung der Universität geregelt. Dementsprechend hat der Senat der Universität Bielefeld in der Grundordnung vom 1. Januar

20 festgelegt, dass der Hochschulrat der Universität Bielefeld aus fünf externen und fünf internen Mitgliedern bestehen soll. Senat Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule. Er ist zuständig für den Erlass und die Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit nicht die Fakultäten zuständig sind. Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Außerdem kann er Empfehlungen und Stellungnahmen geben zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten. Dem Senat gehören 22 stimmberechtigte Mitglieder an: 12 Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer/innen, 4 Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen, 4 Mitglieder der Gruppe der Studierenden und 2 Mitglieder der Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen. Daneben gehören ihm ohne Stimmrecht noch die Mitglieder des Rektorats, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Dekaninnen oder Dekane, die Gleichstellungsbeauftragte, die/der Vorsitzende/r der Personalräte und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an. Kommissionen An der Universität Bielefeld bestehen vier ständige Universitätskommissionen, die die Beschlüsse des Senats vorbereiten und das Rektorat beraten: Kommission für Finanzangelegenheiten und Ressourcen Kommission für Organisationsentwicklung Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Kommission für Studium und Lehre Daneben bestehen weitere Kommissionen (z.b. Bibliotheks-Kommission, Ethik-Kommission, Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern). Studierendenschaft Die Studierendenschaft der Universität Bielefeld ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Universität Bielefeld. Studierendenparlament Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es besteht in der Regel aus 29 Mitgliedern. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Der Allgemeine Studierendenausschuss kümmert sich um die Belange der Studierenden. Er wird vom Studierendenparlament für ein Jahr gewählt und teilt sich in thematische Referate auf. Die Aufgabengebiete sind sehr breit angelegt und reichen von der Vertretung studentischer Interessen bis zum Bereitstellen unterschiedlicher Serviceleistungen. Fachschaften Fachschaften in den einzelnen Fakultäten Fakultätsübergreifende Fachschaften Fakultäten Die Fakultäten sind die Grundeinheiten der Forschung und Lehre". Die akademische Lehre wird ausschließlich von den Fakultäten verantwortet. Fakultät für Biologie Fakultät für Chemie 18

21 Fakultät für Erziehungswissenschaft Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie Fakultät für Gesundheitswissenschaften Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft Fakultät für Mathematik Fakultät für Physik Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft Fakultät für Rechtswissenschaft Fakultät für Soziologie Technische Fakultät Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wissenschaftliche Einrichtungen Bielefeld School of Education (BiSEd) CeBiTec - Center for Biotechnology CITEC - Cognitive Interaction Technology Center of Excellence CoR-Lab - Forschungsinstitut für Kognition und Robotik Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) Institut für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) Institut für Mathematische Wirtschaftsforschung (IMW) Forschungsschwerpunkt Mathematische Modellierung (FSPM²) ZiF - Zentrum für interdisziplinäre Forschung Weitere Einrichtungen des wissenschaftlichen Bereichs Bielefeld Graduate School in History and Sociology (BGHS) Bielefeld Graduate School in Theoretical Sciences (BGTS) CIAS (Center for Interamerican Studies) Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW) Institut für Didaktik der Mathematik (IDM) Institut für Weltgesellschaft Institut für wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) Forschungsstelle biographische Religionsforschung Schule für Historische Forschung Wissenschaftliche Einrichtung Laborschule Wissenschaftliche Einrichtung Oberstufenkolleg Zentrum für Statistik Weitere Einrichtungen Ästhetisches Zentrum International Office Fachsprachenzentrum Bielefeld 2000plus Lehren und Lernen ZSB- Zentrale Studienberatung Career Service Schreiblabor Zentrum für Unternehmensgründung - ZUg Laborschule Universitätsarchiv Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche (HAKIJU) Hochschulsport Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Oberstufenkolleg Psychotherapeutische Ambulanz Verbundene Institutionen Absolventen-Netzwerk e.v. Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld 19

22 Verein zur Förderung von Kunst und Kultur an der Universität Bielefeld e.v. Gesellschaft zur Förderung des Forschungs- und Technologietransfers Institut für Innovationstransfer an der Universität Bielefeld GmbH - IIT - Institut für Pflegewissenschaft Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Bielefeld e.v. (ZWW) Westfälisch-Lippische Universitätsgesellschaft FORUM OFFENE WISSENSCHAFT Hochschulorchester Bielefeld Universitätschor Bielefeld UniBigband Service-Einrichtungen (sofern nicht bereits genannt) Hochschulrechenzentrum (HRZ) Studierendensekretariat Universitätsbibliothek Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) Personalentwicklung PunktUm: Beratung und Training für internationale Studierende Studentenwerk Familienservice Gesamtinitiative Digitaler Campus - BIS 3.0 OSL - Organisation von Studium und Lehre AGUS - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 20

23 Universitätsstr. 25, Bielefeld Tel. 0521/106-. Organisationsplan R E K T O R A T Rektor Prorektoren Kanzler (Stand: Oktober 2014) Büro des Rektors Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Prof. Dr. Prof.'in Dr. Prof. Dr. Prof.'in Dr. Prof. Dr. Dr. Stephan Becker Büro des Kanzlers Vorzimmer (Tel ) Martin Egelhaaf Martina Kessel Reinhold Decker Claudia Riemer Johannes Hellermann (Tel ) Vorzimmer Heide Leister (Tel. (Tel ) (Tel ) (Tel ) (Tel ) (Tel ) Gudrun Rehm -2001) (Tel ) Referent des Rektors Sekretariat Dr. Gerd Meier (Tel ) Annette Walhorn (Tel ) Referat für Kommunikation (Kom) CIO Informationstechnologie Frank Klapper Zentrum für Studium, Team Organisation von Studium und Ständige Vertreterin des Kanzlers Ingo Lohuis (Tel ) (Tel ) Lehre, Karriere (SLK) Lehre (OSL) Bettina Lang (Tel ) Leitung und Pressesprecher Dr. Andrea Frank (Tel. Susan Kerfien (Tel ) -4175) Bastian Doht (Tel ) Abteilung Z.1 Anneke Simon (Tel ) Innerer Dienstbetrieb, Organisation, Zentrale Dienste, Beihilfestelle, Innenrevision Angelika Spilker (Tel ) zugl. Beauftragte des Arbeitgebers nach dem Schwerbehindertengesetz Zentrale Universitätsverwaltung Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat FM Dezernat F Dezernat FFT Dezernat IT/Orga Planung, Controlling Akademische und studentische Personalangelegenheiten Facility Management Finanzmanagement Forschungsförderung & Transfer Angelegenheiten, Justitiariat Betriebstechnik, Planen und Bauen, Beschaffung Haus- und Flächenverwaltung, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Dr. Heike Franz (Tel ) Dr. Ulrich Körber (Tel ) Dr. Frank Lohkamp (Tel ) Dr. Christian Schepers (Tel ) Ulrich Vogel (Tel ) Dr. Sandra Haseloff (Tel ) Frank Klapper (Tel ) unmittelbar zugeordnet: Personal- und Stellenbewirtschaftung Allgemeine Entwicklungsplanung und Justitiariat Justitiariat Personalangelegenheiten FM.1 F.1 Forschungsförderung - Information IT/Orga.1 Organisation/Prozess- Ines Meyer (Tel. 5229) Jennifer Moshage (Tel ) Technisches Facility Management Finanzcontrolling und Beratung strategisches Controlling Lisa Hürter (Tel.-4190) management / IT-Steuerung Justitiarin Maschinen- und Versorgungstechnik Melanie Forthaus (Tel ) Ulrike Garus (bis ) (Tel ) Justitiarin Abt.-Leiterin Andreas Kissing (Tel ) verantwortlich: Abt.-Leiter Frank Klapper Bastian Simon (Tel ) Innovations- und Transfermanagement/ Entwicklungsplanung und Qualitäts- III.1 (Tel ) management Lehre Justitiar Personalangelegenheiten Beamte F.2 Geschäftsführung Zentrum für Unter- nehmensgründung Mira Schneider (Tel.-4155) Personalnebenbezüge FM.2 Finanzbuchhaltung Entwicklungsplanung Lehre (gleichzeitig Annette Doerfert (Tel ) Katharina Katzer (Tel ) Technisches Facility Management Michael Klaes (Tel ) Dr. Daniela Rassau (Tel ) IT/Orga.2 Fachanwendungen Referentin der Prorektorin für Studium Justitiarin Elektrotechnik Abt.-Leiterin Abt.-Leiter / Systemund Lehre) EU-Forschungsmanagement Elektrotechnik und Elektroverteilung integration Erhard Krause (Tel ) Reinhard Kunkel II.1 III.2 F.3 Iris Litty (Tel ) (Tel ) Abt.-Leiter Personalangelegenheiten Tarifbe- Beschaffungen, Zentrale Vervielfältigung Erika Sahrhage (Tel ) Meike Guzy (Tel ) Akadem. Angelegenheiten Abt.-Leiter Qualitätsmanagement Lehre Alexander Nübel (Tel ) Holger Reinke (gleichzeitig schäftigte einschl. Auszubildende, (Tel ) Stefan Burchert (Tel ) Referentin des Prorektors für Qualitäts- Dietmar Laukamp (Tel ) Abt.-Leiter Abt.-Leiter Abt.-Leiter Schutzrechts- und Verwertungsentwicklung) Abt.-Leiter management II.2 FM.3 Axel Wohlgemuth (Tel ) III.3 Strategische Forschungsentwicklung Studierendensekretariat Technisches Facility Management Dr. Mareike Blömker (Tel ) Jörg Vos (Tel ) Planen und Bauen Personalentwicklung, Gesundheitsderzeit Servicestelle für den wiss. Nachwuchs / Referentin des Prorektors für Forschung, vertreten durch management, Familienservice Abt.-Leiter Kleine und große Baumaßnahmen, wiss. Nachwuchs und Transfer Dr. Laura de Ruiter (Tel ) verantwortlich: Raumbuch, baul. Brandschutz II.3 Dr. Frank Lohkamp (Tel ) Matthias Fuchs (Tel ) Dr. Alexandra Wiebke (Tel ) Akademisches Controlling - Qualitative International Office Abt.-Leiter Planung, Berichtswesen, Statistik Dr. Thomas Lüttenberg (Tel ) III.4 FFT.1 Dr. Tina Ruschenburg (Tel.-4149) Abt.-Leiter Gastprofessuren, Lehraufträge, FM.4 Abwicklung, Verträge, Berichtswesen, Hilfskräfte, Vorträge, Jobticket Infrastrukturelles Facility Management Schutzrechtsmanagement Axel Wohlgemuth (Tel ) verantwortlich: Flächen- und Hausverwaltung, Abt.-Leiter Jennifer Moshage (Tel ) Bewachung, Reinigung, Hausmeisterdienste Imke Albers (Tel ) Abt.-Leiterin FM.5 Kaufmännisches Facility Management Bewirtschaftung,Vertragsmanagement, Controlling Maria Schnitker-Münnich (Tel ) Abt.-Leiterin FM.6 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Arbeitssicherheit,Managementsysteme Abfallwirtschaft, Energieeffizienz Katharina Drechsler (Tel ) Abt.-Leiterin

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25 3 Weitere Informationen zur Universität Bielefeld 3.1 Personalentwicklung, Fortbildung Mit systematischer Personalentwicklung zielt die Universität darauf ab, die Fähigkeiten und Potenziale ihrer Mitarbeiter/innen zu erkennen, zu erhalten und weiter zu entwickeln, die für die Erfüllung der jetzigen und künftigen Aufgaben benötigt werden. Mit der internen Fortbildung steht ein umfangreiches Programm zur Verfügung, das sich an alle Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung richtet. Ziel der internen Fortbildung ist die Unterstützung der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen sowie die Aktualisierung von Wissen und Kompetenzen vor dem Hintergrund sich ändernder Aufgaben und Rahmenbedingungen. Angeboten werden Seminare mit fachlichen und überfachlichen Inhalten, die auch Auszubildenden offen stehen. Innerhalb des internen Fortbildungsprogramms wurde für Auszubildende der verschiedenen Lehrjahre ein spezielles Seminarangebot konzipiert, das die Ausbildung im dualen System ergänzen und Sie auf die spätere Berufstätigkeit noch besser vorbereiten soll. Eine Anmeldung zu diesen Seminaren ist nicht erforderlich; die jeweilige Zielgruppe wird über die/den Ausbilder/in schriftlich eingeladen. Ansprechpartnerinnen: Kathrin Krömer Nicole Voß Internet Kontakt Fortbildungsbeauftragte Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 2553, UHG, Raum B3-155 Teilnehmendenmanagement Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4152, UHG, Raum B Gesundheitsmanagement Motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter/innen sind die wichtigste Ressource der Universität. Diese wichtigste Ressource zu erhalten und zu fördern, ist Aufgabe des Gesundheitsmanagements. Deshalb unterstützt das Gesundheitsmanagement die Universitätsangehörigen mit Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten aktiv darin, soziale Kompetenzen, Kommunikation und Kooperation zu verbessern, eine Kultur des Vertrauens zu entwickeln, Stress, Konflikte und Störungen in Arbeitsprozessen zu reduzieren, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Gesundheitskompetenzen aufzubauen. Neben der Reduzierung von Belastungen geht es dabei vor allem um die nachhaltige Förderung von gesundheitsförderlichen Potenzialen. Das Gesundheitsprogramm bietet Ihnen ganzjährig ein vielfältiges, vorwiegend bewegungs- und entspannungsorientiertes Kursangebot. Sämtliche Angebote sowie die Regelungen zur Teilnahme finden Sie auf der u. g. Internetseite. Die Universität Bielefeld gehört zu den Preisträgern des Corporate Health Award 2013, mit dem herausragende Leistungen im Gesundheitsmanagement ausgezeichnet werden. Ansprechpartnerinnen: Kristin Unnold Nicole Voß Internet Kontakt Geschäftsführung Gesundheitsmanagement Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4200, UHG, Raum L3-107 Teilnehmendenmanagement Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4152, UHG, Raum B

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