Auslobung 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb 2019
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- Irmela Breiner
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1 Auslobung 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb 2019 Der Wettbewerb steht unter dem Motto Kleingärten grüne Lebens(t)räume in der Stadt Wettbewerb um die Schönste Chemnitzer Kleingartenanlage 2019 für Kleingartenanlagen in der Stadt Chemnitz und ihre kleingärtnerischen Organisationen
2 1. AUSLOBENDE - Stadt Chemnitz, Grünflächenamt, Sachgebiet Kleingartenwesen, Friedensplatz 1, Chemnitz, im Zusammenwirken mit dem - Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V., Augustusburger Straße 189, Chemnitz und dem - Verband der Kleingärtner Chemnitz / Land e. V., Werner-Seelenbinder-Straße 11, Chemnitz Der 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb steht unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin Frau Barbara Ludwig. 2. ZIELSETZUNGEN Der Wettbewerb richtet sich an alle Kleingärtnervereine in der Stadt Chemnitz, die ihre Leistungen öffentlich machen und einer Fachjury präsentieren möchten. Der Sieger wird im Jahr 2020 am Landeswettbewerb teilnehmen, um sich für die Teilnahme am Bundeswettbewerb im Jahr 2021 zu qualifizieren. Mit dem Kleingartenwettbewerb soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden zur modernen, innovativen und nachhaltigen Entwicklung der Chemnitzer Kleingartenanlagen und soll das ehrenamtliche Engagement der Kleingärtner und ihrer Organisationen gewürdigt werden im Sinne eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens als Teil des Grün- und Freiflächensystems unserer Stadt und ihrer Menschen. Zugleich soll mit dem Wettbewerb die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Bürgergesellschaft, für Umwelt und Natur, sowie für die Lebensqualität in den Stadtteilen und Wohngebieten sowie über die Stadtgrenzen hinaus aufmerksam gemacht werden. Die städtebauliche und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens sind allgemein anerkannt. In Zukunft sollen auch die Besucherfreundlichkeit der Chemnitzer Kleingartenanlagen und die ökologische Bedeutung von Kleingärten in unserer Stadt noch stärkere Beachtung und Wertschätzung erfahren. Nachhaltigkeit sichern Ziel des Wettbewerbes ist es auch alle stadtstrukturell bedeutsamen Kleingartenanlagen als Teil des Grün- und Freiraumsystems nachhaltig zu sichern. Der Wettbewerb hat weiterhin das Ziel, beispielhafte Lösungen und Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und Kleingartenanlagen und die ihnen zu Grunde liegende Kleingartenkonzeption einschließlich ihrer aktuellen Fortschreibung hervorzuheben. Er soll helfen, die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen, ihre Position zu stärken und Lösungen im Umgang mit dem demographischen Wandel und der Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen als öffentlichkeitswirksame Grünflächen aufzuzeigen. Er soll darlegen, wie Kleingärtnervereine als Teil der Gesellschaft und Kleingartenanlagen als Element urbanen Grüns dazu beitragen, unsere Gesellschaft nachhaltig zu entwickeln. Der Wettbewerb soll aufzeigen, wie Gartenfreunde und Gartenfreundinnen dazu beitragen, die Stadtnatur in einem Zustand zu halten, in dem sie den Nutzern Freude bereitet, Entspannung bietet und gleichzeitig langfristig erhalten bleibt. Ökologische und soziale Vielfalt bewahren Kleingärten sind Teil von lebenswerten, lebendigen und zukunftsfähigen Siedlungsstrukturen. Sie gehören zur grünen Infrastruktur, ihre Bedeutung wächst. Deshalb gilt es diese stadtstrukturell wertvollen Anlagen weiter auszugestalten, zu modernisieren sowohl zum Nutzen der Kleingärtner als auch in wachsendem Maß für die Anwohner und Besucher zugleich, damit Kleingärten und Kleingartenanlagen selbst das wichtigste Argument liefern, dass ihre Bedeutung für den Stadtraum und die Stadtgesellschaft unbestritten sind. Kleingärten schaffen qualitätsvolle Grünflächen, sorgen für ein besseres Stadtklima und sichern Stadtnatur, indem sie die Bedürfnisse unterschiedlicher Gemeinschaften von
3 Menschen, Tieren und Pflanzen berücksichtigen. Kleingärten sind zugleich grüner und sozialer Bestandteil kommunaler Infrastruktur. Kleingärten sind urbaner Lebensraum, sie sichern ökologische und soziale Vielfalt. Kleingärten tragen zu nachhaltigem Konsum- und Lebensstil bei. Bürgerschaftliches Engagement fördern Darüber hinaus prägen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit vielfältigen Projekten auch das soziale Klima in den angrenzenden Wohnquartieren: Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, Nachbarschaftstreff, Spielplatz und Naherholungsgebiet für das angrenzende Quartier hier wird bürgerschaftliches Engagement groß geschrieben. In Kleingärten treffen sich Menschen mit unterschiedlichsten Biografien: Kleingärtnervereine bringen somit verschiedene gesellschaftliche Gruppen zusammen; sie leisten daher einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden. Letztendlich soll der 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb 2019, der unter dem Motto steht Kleingärten Grüne Lebens(t)räume in der Stadt den Dialog mit den Menschen in unserer Stadt über ihr Verständnis von Lebensqualität anregen. Er soll zum Austausch ermutigen und darstellen, was den Chemnitzern wichtig ist. 3. BEWERTUNGSKRITERIEN Die Wettbewerbsleistungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt: - Städtebauliche Einordnung der Anlage und deren stadtklimatische Funktion - Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen - Soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement des Vereins - Planung und Gestaltung der Anlage - Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten - Qualität und Kreativität der Präsentation des Vereins und der Anlage bei der Begehung. Es können maximal 120 Punkte erreicht werden. Bewertet werden die Kleingartenanlagen nach folgenden Details: a) Städtebauliche Einordnung der Anlage und deren stadtklimatische Funktion - Wie ist die Kleingartenanlage in die städtebauliche Struktur, in den Siedlungs- und Landschaftsraum eingebunden? Wie ist sie an Wohnquartiere angebunden? - Ist die Kleingartenanlage Teil eines Grünsystems und unterstützt sie die Funktion einer städtischen Grünfläche? Ist die Kleingartenanlage offen und öffentlich nutzbar? Bereichert sie das Stadtgefüge mit einer ausgeglichenen Mischung aus allgemein zugänglichem und privat genutztem Grün? - Wie ist der Umgang mit Nachfrage und Leerstand? b) Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen - Setzt der Verein den Leitgedanken der Nachhaltigkeit in der Kleingartenanlage konsequent um? Dazu gehören: Entsiegelungsmaßnahmen, Regenwasserspeicherung, Kompostanlagen, landschaftstypisches Bauen, Verwendung ortstypischer Materialien, plastikarme Gärten. - Entsprechen Bewirtschaftung und Nutzung der Anlage ökologischen Kriterien? Wird das Leitbild des naturnahen Gärtnerns praktiziert? Das können sein: Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, torffreies Gärtnern, standortgerechte und einheimische Pflanzen, Bodenpflege und Bodenschutz, Bewässerung, Förderung von Nützlingen.
4 - Trägt der Verein mit konkreten Maßnahmen oder Projekten zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz bei? Das können sein: extensiv genutzte Flächen (Streuobst-, Feucht-, Trocken- und Blumenwiesen, Pionier- und Brachflächen), Klein- und Kleinstbiotope, Nähr- und Nistgehölze, Nisthilfen und Unterschlüpfe für Tiere, Kooperationen im Bereich Natur- und Umweltschutz. - Welchen Beitrag leisten die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zur Förderung der Biodiversität und zur Weitergabe gartenbaulichen Wissens? Das können sein: gärtnerische Fachberatung, Lehrgärten, Kräuter- oder Themengärten, Anbau regionaler sowie alter oder seltener Pflanzenarten und -sorten, Pflanzensammlungen, Kooperationen mit Genbanken. - Gibt es Initiativen zur Förderung von Wild- und Honigbienen? Das können sein: Kooperationen mit Imkern, Bienenstände, Bienenschaugärten, bienenfreundliche Gärten, Blühflächen, Nisthilfen für Wildbienen. c) Soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement des Vereins - Welche gesellschaftlichen Funktionen erfüllt der Kleingärtnerverein? Wird er seinem sozialen Auftrag gerecht, wirkt integrativ und gesellschaftlich nachhaltig bezogen auf soziale Milieus, Nationalitäten und Generationen? - Gibt es Konzepte oder Projekte zur Integration von Migranten und Flüchtlingen? - Wie wird um neue Mitglieder geworben? - Wie nimmt der Verein seine soziale Verantwortung gegenüber der Nutzergemeinschaft, aber auch der Bürgergesellschaft wahr? - Das können sein: Kooperationen mit Verbänden, Initiativen, Einrichtungen der Senioren- und Altenbetreuung, der Kinder- und Jugendpädagogik, Grüne Klassenzimmer, Lehrpfade, Sonder- und Themengärten, Schnuppergärten, Tag des Gartens, Tag der offenen Gartenpforte, Sommer- und Stadtteilfeste, Einbindung in die Kommunal- und Lokalpolitik. d) Planung und Gestaltung der Anlage - Wird die Kleingartenanlage den Nutzungsansprüchen der Parzellenpächter, von Spaziergängern und Gästen gerecht? Sind Infrastruktur und Aufenthaltsqualität zeitgemäß und entsprechen ökologischen Kriterien? - Wird die Erlebnisqualität der Kleingartenanlage durch attraktive gestalterische Projekte und Objekte erhöht? - Dazu gehören: einladende Eingangsbereiche, öffentliche Zugänglichkeit, Einblicke in die Einzelgärten, innovative Ansätze für Spiel-, Ruhe-, Aufenthalts- und Begegnungsund Erfahrungsräume, Vereinsheime. e) Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten - Wie sind die Einzelgärten gestaltet und in welchem Maß werden sie kleingärtnerisch genutzt? - Werden die Prinzipien des naturnahen Gärtnerns und der guten fachlichen Praxis angewandt? Wird nachhaltig gegärtnert? - Tragen die Gartenfreunde mit Maßnahmen oder Objekten zum Natur- und Artenschutz bei? - Das können sein: sparsamer Umgang mit Plastik im Garten, Kompostierung, Mulchen, Anbau regionaler Arten und Sorten, Mischkultur, vorbeugender und biologischer Pflanzenschutz, Kleinstbiotope, Nützlingsförderung. f) Qualität und Kreativität der Bewerbung - Wie präsentiert sich der Kleingärtnerverein mit seinen Bewerbungsunterlagen und zur Ortsbesichtigung?
5 - Wie stellt der Verein seine Besonderheiten dar, gibt es Leuchtturmprojekte? - Wie wirbt der Verein für sich und seine Leistungen in Schrift, Ton, Bild oder Film und Internet? - Hat der Vorstand seine Mitglieder mobilisieren können und viele für die Teilnahme am Wettbewerb gewonnen? - Herrscht ein konstruktives und aufgeschlossenes Klima im Verein sowie gegenüber Besuchern und Gästen? 4. WETTBEWERBSUNTERLAGEN Bezugsquellen Die Bewerbungsunterlagen sind im Grünflächenamt, Sachgebiet Kleingartenwesen, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, Zimmer A336 während der Sprechzeiten bzw. in den Geschäftsstellen der beiden Kleingärtnerverbände erhältlich. Sie können außerdem unter folgender Linkadresse heruntergeladen werden: Abgabe und Frist der Teilnahmeunterlagen Die Unterlagen sollen übersichtlich und vollständig sein und neben dem Fragebogen maximal zehn-din-a4-seiten umfassen. Folgende Dokumente werden erwartet: - richtige und vollständige Bezeichnung des Kleingärtnervereins - ausgefüllte Bewerbungsunterlagen (Fragebogen) zur Darstellung der Kleingartenanlage - ein Lageplan der gemeldeten Kleingartenanlage mit Kennzeichnung der wesentlichen raumbezogenen Projekte - eine Kurzbeschreibung von Projekten, Maßnahmen oder Strategien zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit - ein GPS-fähiges Anfahrtsziel, erreichbar mit Hilfe digitaler Navigationssysteme Die Unterlagen sollen spätestens bis 31. Januar 2019 in einer DIN-A4-Mappe, die mit dem Namen des Teilnehmers versehen ist, zusammengefasst und in zweifacher Ausfertigung an den jeweiligen Dachverband gesendet bzw. eingereicht werden (Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V., Augustusburger Straße 189, Chemnitz oder Verband der Kleingärtner Chemnitz / Land e. V., Werner-Seelenbinder-Straße 11, Chemnitz). 5. DARSTELLUNG DER WETTBEWERBSERGEBNISSE Die Ergebnisse des 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerbs 2019 werden in einer Abschlussdokumentation publiziert. Die teilnehmenden Vereine erklären mit der Teilnahme ihr Einverständnis zur Erstellung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen insbesondere in Bezug auf Vereinsmitglieder. Dies gilt insbesondere für Mitglieder, die sich am Tag der Begehung aktiv einbringen als auch für Mitglieder, die an der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs, Erstellung der Dokumentation und Abschlussveranstaltung des 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerbs 2019 teilnehmen. Dieses Einverständnis soll darüber hinaus auch für die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzung und Veröffentlichung von Ton-, Bild- und Filmmaterial zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben (z.b. während des Wettbewerbs) gelten. Ebenso stellen die teilnehmenden Vereine sicher, dass die Bild- und Persönlichkeitsrechte des eingereichten Materials vor Abgabe hinreichend geklärt sind und der Rechteinhaber einverstanden ist, dass das Material kostenfrei an Dritte weitergegeben und durch diese genutzt werden darf.
6 6. WETTBEWERBSVERFAHREN Teilnehmer Teilnahmeberechtigt am Chemnitzer Kleingartenwettbewerb sind alle Kleingärtnervereine in Chemnitz die entweder im Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V. oder im Verband der Kleingärtner Chemnitz Land e. V. organisiert sind. Vorprüfung der Teilnahmeunterlagen und Ortsbesichtigung der Kleingartenanlagen Nach Sichtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Vorauswahl von maximal 12 Wettbewerbsteilnehmern bis durch die Auslobenden. Die Besichtigung der Kleingartenanlagen durch eine Wettbewerbsjury findet im Juni/Juli 2019 statt. Die Termine werden den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben. Die Jury setzt sich aus je 2 Vertretern der Verbände und des Grünflächenamtes sowie dem Vorsitzenden des Kleingartenbeirates zusammen. Weitere Sachkundige können durch die Auslobenden in die Jury berufen werden. Anerkennungen und Prämien Der Sieger des Wettbewerbs erhält neben einem Preisgeld von 1.000,00 die Ehrentafel Schönste Chemnitzer Kleingartenanlage Der Zweitplatzierte erhält ein Preisgeld von 750,00 und der Drittplatzierte von 500,00. Alle weiteren 9 Teilnehmer erhalten eine Teilnahmeurkunde der Verbände und eine Anerkennungsprämie von je 100,00.
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