SBB CFF FFS. Anhang 13 zum Network Statement

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1 Anhang 13 zum Network Statement SBB CFF FFS Herausgeber (Federführung): I-FN Tel Stand: Inkrafttreten: Zuordnung/Klassifikation: EVU Erarbeitet durch: ATG I-AT-FBI I-FN-VT-GRE Sprachfassung: d Version 1.1 vom Vorpublikation. Änderungen der Anforderungen im Zusammenhang mit der Abnahme/Erteilung der Betriebsbewilligung für das gesamte Werk bleiben vorbehalten. Gotthard-Scheiteltunnel (Bergstrecke): Arth-Goldau Erstfeld Göschenen Airolo Bellinzona Gültigkeit: bis zur Überarbeitung für Phase nach Inbetriebnahme des GBT Technische Bedingungen der Strecke und Anforderungen an das Rollmaterial Alle Rechte an diesem Dokument stehen der SBB zu

2 0. Allgemeines 0.1. Streckenöffnungszeiten Fixe Baufenster für Erhaltungsarbeiten Rotkreuz Chiasso in der Nacht Sonntag auf Montag von 5 Stunden. Details siehe Network Statement. O O - Seite 2 von 15 - SBB

3 1. Streckenmerkmale 1.1. Spurweite und Gleisanlagen Spurweite Normalspur 1435 mm Minimaler Radius Strecke Gesamte Bergstrecke: 268 m Nordzufahrt Erstfeld (Rynächt): Gleis 1xx: 675 m Gleis 2xx: m Minimaler Radius Weichen auf Ablenkung R = 160 m Maximale Überhöhung Strecke Gesamte Bergstrecke: 158 mm Nordzufahrt Erstfeld (Rynächt): Gleis 1xx: 150 mm Gleis 2xx: 128 mm Maximaler Überhöhungsfehlbetrag Strecke Gesamte Bergstrecke: 150 mm (V R ) Nordzufahrt Erstfeld (Rynächt): Gleis 1xx: 123 mm (V = 125 km/h) Gleis 2xx: 104 mm (V = 125 km/h) Maximaler Überhöhungsfehlbetrag Weichen und Kreuzungen Gesamte Bergstrecke: Nordzufahrt Erstfeld (Rynächt): 120 mm üf = 108 mm (Vr = 125 km/h) - Seite 3 von 15 - SBB

4 Streckenverlauf Nordzufahrt Erstfeld Streckenverlauf Südzufahrt Bodio 1.2. Lichtraumprofil / Stromabnehmerraum Lichtraumprofil / Feste Anlagen EBV 2 reduziert (nicht für Doppelstockwagen freigegeben). (heutiger Stand) Stromabnehmerraum / Raum für Fahrleitung EBV S1 (heutiger Stand) - Seite 4 von 15 - SBB

5 Maximale Fahrdrahthöhe 6050 mm (gemäss AB-EBV) Fahrdrahtneigung gemäss EN (heutiger Stand) Minimale Fahrdrahthöhe 4795 mm (gemäss AB-EBV) Fahrdrahtneigung gemäss EN Zugelassene Wippenbreite der Stromabnehmer Wippenbreite: mm (mit isolierten Endhörnern gemäss EN 50367:2006 mit Korrigendum 2010) mm* (auf dem Abschnitt Rynächt nicht zugelassen) Nachweis nach UIC-505-1, Ziffer 7.2.3, erbracht. (heutiger Stand) * 1.3. Energieversorgung Stromsystem Das Stromsystem ist AC 15 kv / 16.7 Hz, mit Spannungs- und Frequenztoleranzen gemäss der Norm EN 50163: Höchste Stromaufnahme ab Fahrleitung pro Zug Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Höchster Kurzschlussstrom und maximale Abschaltzeit Erforderliche Leistungs- und/oder Strombegrenzungen Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Zulässigkeit elektrische Netzbremse Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 1.4. Umwelt Zu beachtende Windgeschwindigkeiten Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen - Seite 5 von 15 - SBB

6 Maximaler Seitenwind Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 1.5. Linienführung Längsprofil Erstfeld (ER): m Bellinzona (BEL): m Scheitelpunkt (im GST): m Massgebende Neigungen Nordzufahrt Erstfeld (Rynächt): 15.3 ER BEL: 26 BEL ER: Maximale Neigung Strecken und Nothaltestellen Streckenklasse D4 (22.5 t Achslast) - Seite 6 von 15 - SBB

7 Zulässige Achslasten in Abhängigkeit der Geschwindigkeit Keine Abweichungen gegenüber dem übrigen Ausnahme: Nordzufahrt Erstfeld (Bereich Rynächt) Güterzüge: V min = 80 km/h Güterzüge: V Regel = 100 km/h Güterzüge mit Radsatzlast 22,5 t: V max = 100 km/h Güterzüge mit Radsatzlast 20,0 t: V max = 120 km/h Güterzüge mit Radsatzlast 18,0 t: V max = 140 km/h Güterzüge mit Radsatzlast 16,0 t: V max = 160 km/h Reisezüge: V Regel = 200 km/h Reisezüge: V max = 250 km/h Reisezüge mit Radsatzlast 20,0 t: V max = 200 km/h Reisezüge mit Radsatzlast 18,0 t: V max = 250 km/h 1.7. Minimal erforderliche Bremsverhältnisse Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen - Seite 7 von 15 - SBB

8 2. Triebfahrzeuge, Triebzüge und Steuerwagen 2.1. Signalisierung/Zugbeeinflussung (siehe auch Ziffer und 1.1.8) Die Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS- Strecken in der Schweiz sind im Dokument «Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken» der Systemführerschaft ETCS CH dokumentiert. Die aktuell gültige Version des Dokuments ist auf der Homepage des BAV publiziert. ETCS L0/L1 ETCS L2 ETCS L0/L1 ETCS L Übermittlungs-System / Zugfunk Zugangskriterium ist die Einhaltung des Network Statements. Die Fahrzeuge müssen mit einem Sprachfunkgerät GSM-R ausgerüstet sein, welches über eine gültige Betriebsbewilligung des BAV verfügt. Generisch im Network Statement geregelt Anzahl gehobene Stromabnehmer und deren Abstände L SA = Abstand zwischen benachbarten Stromabnehmern) Angestrebt ist eine Vereinheitlichung der Stromabnehmerabstände im Betrieb (SBB-Regelung in Ausarbeitung): a) 1 Stromabnehmer: V max = 160 km/h b) 2 Stromabnehmer / L SA 13 m: V max = 125 km/h 2 Stromabnehmer / 13 m < L SA 40 m: V max = 140 km/h 2 Stromabnehmer / 40 m < L SA 180 m: V max = 160 km/h 2 Stromabnehmer / L SA > 180 m: V max = 160 km/h c) 3 Stromabnehmer / L SA 13 m: V max = 125 km/h 3 Stromabnehmer / 13 m < L SA 40 m: V max = 125 km/h 3 Stromabnehmer / L SA > 40 m: V max = 160 km/h d) 4 Stromabnehmer / L SA 13 m: V max = 100 km/h 4 Stromabnehmer / 13 m < L SA 40 m: V max = 100 km/h 4 Stromabnehmer / L SA > 40 m: V max = 160 km/h - Seite 8 von 15 - SBB

9 2.4. Kontaktkräfte Stromabnehmer Fahrdraht EN 50367:2006 mit Korrigendum 2010: Mittlere Kontaktkräfte gemäss Bild 1 oder Bild B.1b. Kennlinie bezüglich Krafteinwirkung auf die Fahrleitung gilt bezüglich der Fahrzeuggeschwindigkeit (grössere Luftgeschwindigkeiten am Stromabnehmer sind durch Fahrzeugbetreiber zu berücksichtigen) Maximale und minimale Kontaktkräfte nach Tabelle B Zulässiges Schleifleistenmaterial der Stromabnehmer Hartkohle gemäss EN 50367:2006 mit Korrigendum 2010: Tabelle C.1 Metallisierte Kohle für Betriebserprobung Schutzstrecken: Länge der neutralen Abschnitte Kurzschlussstrecken nach EN 50367:2006 mit Korrigendum 2010: Anhang A A.1.2 a) Minimum der neutralen Abschnitte: 4 m b) Maximum der neutralen Abschnitte: 185 m 2.7. Einsatzbedingungen für haftreibungsunabhängige Bremsen Der Einsatz von Wirbelstrom- oder anderer haftreibungsfrei wirkender Bremssystemen ist für Betriebs- und Notbremsungen nicht zulässig. Ausnahmen: Die Magnetschienenbremse darf für Notbremsungen eingesetzt werden. Dazu gehören auch Schnellbremsungen, welche vom Triebfahrzeugführer ausgelöst werden. Der Einsatz von Wirbelstrombremsen, welche auf die Infrastruktur wirken, ist nur nach weiteren lokalen Untersuchungen, resp. einer Streckenertüchtigung, zulässig. Es muss ein streckenspezifischer Nachweis der Kompatibilität mit den Gleisfreimelde- Einrichtungen erbracht (nicht dafür vorgesehene Achszähler können dauernd beschädigt und zerstört werden) und die Fahrbahn dafür zugelassen werden Dampflokomotiven / Thermische Triebfahrzeuge Kommerzielle Fahrten sind erlaubt. Im Gotthardtunnel gelten die Bestimmungen von R I über den Einsatz von Dampflokomotiven. - Seite 9 von 15 - SBB

10 2.9. Störströme Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Generisch im Network Statement geregelt Störfelder Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Streckennetz Generisch im Network Statement geregelt Admittanz / Netzfrequenzabhängige Traktionsleistungsbegrenzung Brandschutzanforderungen an Werkstoffe und Bauteile Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Generisch im Network Statement geregelt Brand-/ Rauchmelder Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen - Seite 10 von 15 - SBB

11 3. Triebfahrzeugführer 3.1. Fluchthauben auf Tfz Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen - Seite 11 von 15 - SBB

12 4. Reisezüge, Reisezugwagen (inkl. Begleitwagen der RoLa-Züge) 4.1. Maximale Länge Die Zugbildung richtet sich nach den Gleislängen, damit ein problemloses Kreuzen / Überholen möglich ist. Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.2. Druckertüchtigung Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.3. Toiletten Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Streckennetz, resp. offene Toilettensysteme erlaubt Notlauffähigkeit im Brandfall Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.5. Notbremsüberbrückung/Notbremsanforderung Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.6. Lüftungs- und Klimaanlage im Ereignisfall Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.7. Stromversorgung via Batterie Notbeleuchtung Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.8. Brandschutzanforderungen an Werkstoffe und Bauteile Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 4.9. Brand-/ Rauchmelder Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Handfeuerlöscher Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen - Seite 12 von 15 - SBB

13 4.11. Brandabschottung Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Segmentierung Lüftungssystem Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Leitungen und Kabel Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Lautsprechersystem Kommunikation Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Türen zwischen Passagierbereichen Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Notausgänge Notausstiegsmöglichkeiten Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Zugbegleitung Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Information über das optimale Verhalten im Ereignisfall Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Schulung Personal Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen - Seite 13 von 15 - SBB

14 5. Güterzüge, Güterwagen 5.1. Max. Zuglänge Keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen 5.2. Max. Anhängelasten Gemäss Betriebsvorschriften (Lasttabellen) der jeweiligen EVU Zulässige Ladungen Lademass: SBB/SP (keine spezifischen Anforderungen gegenüber dem übrigen Streckennetz) Rollende Landstrasse: LKW mit bis zu 3.8 m Eckhöhe / 2.5 m Brei te oder 3.75 m Eckhöhe / 2.6 m Breite (heutiger Stand) 5.4. Information bezüglich Zusammenstellung der Güterzüge Die EVU haben die Informationen über Menge und Art der Gefahrengüter (inkl. UN-Nummer und Gefahrennummer) und deren Lage in den Zügen in geeigneter Form rechtzeitig dem ISB zur Verfügung zu stellen. Siehe Network Statement Ziffer 6.3 ff. - Seite 14 von 15 - SBB

15 Änderungsjournal Version Änderung Nr. Datum Ziffer Inhalt Bemerkungen Netzzugangsbedingungen Gotthard-Scheiteltunnel (Bergstrecke). Definitive Basisversion Änderungsjournal ergänzt. Siehe letzte Seite Gültigkeit ab (statt ). Siehe erste Seite (Titelblatt) Seite 15 von 15 - SBB

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