EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/7545/2005 RS DE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/7545/2005 RS DE"

Transkript

1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/7545/2005 RS DE Auszug aus dem Bericht des Lebensmittel- und Veterinäramts über den Inspektionsbesuch in Frankreich 27. Februar 4. März 2005 Bewertung der Anwendung des Pflanzenpasssystems Hinweis: Dies ist in deutscher Übersetzung ein Auszug aus dem Bericht über den oben genannten Inspektionsbesuch. Verbindlich ist nur die Langfassung des Originalberichts (GD(SANCO)/7545/2005). Schlussfolgerungen Rechtsvorschriften (1) Die entsprechenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sind in einzelstaatliches Recht umgesetzt worden. Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften werden ab dem Tag ihres Inkrafttretens durch Herausgabe spezieller Dienstvorschriften (notes de service) angewandt. Aufgabenwahrnehmung der zuständigen Behörde Struktur und Zuständigkeiten (2) Der Pflanzenschutzdienst in Frankreich ist klar strukturiert und durch eine deutliche Aufteilung der Zuständigkeiten gekennzeichnet. (3) Der SRPV (regionaler Pflanzenschutzdienst) ist für alle Quarantänefragen und Abhilfemaßnahmen verantwortlich.

2 (4) Der SDQPV (Dienst für Pflanzenschutz und Pflanzenqualität) hat die Zuständigkeit für Pflanzenpässe für zertifiziertes Material auf die einschlägigen Branchenverbände übertragen. Diese Übertragung basiert auf den französischen Rechtsvorschriften über die Landwirtschaft und detaillierten Vereinbarungen, die durch ausführliche Jahresprogramme ergänzt werden. (5) Außerdem überträgt der SRPV bei Bedarf und auf jährlicher Basis die Zuständigkeit für bestimmte Pflanzengesundheitsuntersuchungen auf FREDON. Auch diese Übertragung beruht auf den französischen Rechtsvorschriften über die Landwirtschaft. Personelle und finanzielle Ressourcen (6) Nur die Hälfte aller Stellen beim BSV (Pflanzengesundheitsdienst) sind augenblicklich besetzt; der Posten des Verantwortlichen für die Pflanzenpässe ist seit zwei Jahren frei, so dass der Leitfaden für Pflanzenpässe nicht auf den neuesten Stand gebracht werden konnte. Ein aktualisierter Leitfaden könnte einen Beitrag dazu leisten, dass kleine Erzeuger für den Pflanzenpass sensibilisiert werden, und auch sicherstellen, dass Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d) der Richtlinie 92/90/EWG der Kommission befolgt wird, nach dem registrierte Erzeuger verpflichtet sind, eine Bonitierung gemäß den Leitlinien durchzuführen. (7) Beamte des SRPV der Region Pays de la Loire, mit denen das Inspektionsteam zusammentraf, schienen unter erheblichem Zeitdruck zu stehen, so dass sie Mühe hatten, die jährliche Überprüfung der Unterlagen vorzunehmen und vor der Ausstellung von Pflanzenpässen für Malus-Pflanzen sicherzustellen, dass die besonderen Anforderungen von Anhang IV Teil A Kapitel II Nummer 15 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates erfüllt worden waren. (8) Die Kontrolleure, mit denen das Inspektionsteam zusammentraf, schienen gut informiert und motiviert zu sein. (9) Die Branchenverbände und der SRPV erheben Gebühren für ihre Arbeiten im Zusammenhang mit den Pflanzenpässen. Arbeitsbeziehungen und -verfahren (10) Der SDQPV-BSV, SRPV und die Branchenverbände unterhalten durch regelmäßige Zusammenkünfte gute Kontakte. Den Kontrolleuren stehen verschiedene Anweisungen und fachtechnische Materialien zur Verfügung. Externe Kommunikation und Kooperation (11) Die Branchenverbände und der SRPV unterhalten gute Kontakte mit dem Handel. Die kleineren Erzeuger, Gartencenter und Großhändler, mit denen das Inspektionsteam zu tun hatte, waren jedoch mit dem Pflanzenpasssystem oder ihren Pflichten nicht voll vertraut. Das mag darauf zurückzuführen sein, dass der Leitfaden für zugelassene Betriebe nicht aktualisiert worden ist und, wie oben erwähnt, nicht mehr herausgegeben wird. Das Pflanzenpasssystem Allgemeines (12) Das Pflanzenpasssystem ist gut strukturiert und gilt für alle Sektoren. 2

3 Registrierung (13) Die Registrierungsbestimmungen gemäß Richtlinie 2000/29/EG des Rates und Richtlinie 92/90/EWG der Kommission werden ohne Ausnahme angewendet. Allerdings besaßen nicht alle besuchten registrierten Betriebe einen auf dem neuesten Stand befindlichen Plan des Betriebs, wie in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 92/90/EWG der Kommission vorgesehen. Ebenso wenig werden spezifische Leitlinien zur Unterstützung der Erzeuger bei der Bonitierung gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der gleichen Richtlinie herausgegeben. (14) Es werden systematische Bodenprobenahmen und untersuchungen auf Globodera rostochiensis und G. pallida vorgenommen. Zulassung (15) Die Zulassung wird erteilt, wenn ein jährliches Antragsformular ausgefüllt und eine pflanzengesundheitliche Untersuchung mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt wurde. Die Zulassung für die Ausstellung von Pflanzenpässen erfolgt ausschließlich für die Art und Menge der Pflanzen, die auf dem jährlichen Antragsformular aufgeführt sind. (16) Erzeuger, die unter die Regelung fallende Pflanzen in Schutzgebiete versenden und Austauschpässe ausstellen wollen, benötigen eine gesonderte Zulassung. Es kommt jedoch vor, dass Erzeuger Austauschpässe ausstellen, ohne den SRPV zu informieren oder eine Genehmigung einzuholen. Pflanzenpassregelung (17) Registrierte und zugelassene Betriebe können nach einer pflanzengesundheitlichen Untersuchung und vom SRPV erteilten Zulassung selbst Pflanzenpässe für geregeltes Material ausstellen. (18) Die Branchenverbände stellen kombinierte Pflanzenpässe für zertifiziertes geregeltes Material aus. Sie enthalten sowohl pflanzenpassspezifische Angaben als auch Informationen über EG-Marktvorschriften und/oder Zertifizierung. Im Allgemeinen werden sie den einzelnen Pflanzen als Etikett angefügt. (19) Die von CTIFL und GNIS ausgestellten Pflanzenpässe enthielten nicht alle relevanten Angaben gemäß dem Anhang der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission, wie in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der gleichen Richtlinie vorgeschrieben. (20) In allen anderen Fällen bestanden die Pflanzenpässe im Allgemeinen aus dem Begleitdokument mit einem angefügten Etikett. Solche Pflanzenpässe entsprechen nicht den Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission. (21) Pflanzenpässe werden normalerweise durch einen Standardpflanzenpass ersetzt. In manchen Fällen wird die Registriernummer des ursprünglichen Erzeugers nicht angegeben, was gegen die Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates verstößt. 3

4 Kontrollen (22) Der SRPV hat auf der Grundlage des Erlasses vom 31. Juli 2000 ein gutes Programm zur Überwachung auf Schadorganismen entwickelt, das gelegentliche Stichkontrollen umfasst und alle Teile der Zulieferungs- und Erzeugungskette betrifft. (23) Gegen die Richtlinie 92/90/EWG der Kommission wird dadurch verstoßen, dass die sachdienlichen Unterlagen der gemäß der genannten Richtlinie registrierten Betriebe nicht mindestens einmal jährlich überprüft werden. In Aquitanien allerdings, in Betrieben, die zur Ausstellung von Pflanzenpässen zugelassen sind, werden solche Überprüfungen mindestens einmal im Jahr vorgenommen (24) In allen einschlägigen Betrieben werden pflanzengesundheitliche Untersuchungen mindestens einmal jährlich oder gemäß Anhang VI Teil A Kapitel II der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vorgenommen, wobei allerdings im Durchschnitt auf den einzelnen Kontrollbesuch nicht viel Zeit verwendet wird, was vor allem für die Region Pays de la Loire gilt. (25) Die beim Auftreten von Schadorganismen getroffenen Maßnahmen entsprachen im Allgemeinen den besonderen Anforderungen gemäß Anhang IV Teil A Kapitel II und Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates. In bestimmten Fällen ergreift Frankreich zusätzliche Vorsorgemaßnahmen. (26) Im Fall von Apple Proliferation Mycoplasm in der Region Pays de la Loire wurden jedoch vor der Ausstellung von Pflanzenpässen nicht alle Anforderungen gemäß Anhang IV Teil A Kapitel II Nummer 15 der Richtlinie 2000/29/EG rfüllt; somit wurde gegen Artikel 10 Absatz 1 der gleichen Richtlinie verstoßen. (27) Alle Kontrolleure, mit denen das Inspektionsteam zusammentraf, führten geeignete Kontroll- und Probenahmegeräte mit sich. Feuerbrand-Pufferzone (28) Frankreich hat alle Bestimmungen der Richtlinie 2003/116/EG der Kommission über die Feuerbrand-Pufferzone umgesetzt, mit Ausnahme der Vorschrift über Untersuchungen der Pflanzen vor Ort auf eventuelle latente Erwinia amylovora-infektionen. Das nationale bakteriologische Referenzlabor in Angers hat ein Untersuchungsprotokoll entwickelt und man plant, im Jahr 2005 mit den Prüfungen auf latente Infektionen zu beginnen. Bis dahin jedoch erfüllen die Pflanzen nicht in vollem Umfang die besonderen Anforderungen gemäß Anhang IV Teil B Nummer 21 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates. Dem SRPV könnten jedoch bei der Umsetzung der Bestimmungen von Buchstabe (e) (dd) der gleichen Nummer juristische Schwierigkeiten erwachsen, wenn dieser Teil nicht klarer gefasst wird. Ausnahmen (29) Ausnahmen vom Pflanzenpasssystem sind nicht vorgesehen. Pflanzenpässe werden für die Ebene der Gartencenter ausgestellt, nicht für spätere Verkäufe. 4

5 Allgemeine Schlussfolgerungen Frankreich verfügt über ein umfassendes System für Pflanzenpässe und für die Überwachung und Bekämpfung von Schadorganismen, doch wurden Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgestellt. Auch kann die praktische Anwendung nicht immer als angemessen und vollständig angesehen werden. Empfehlungen Die zuständige französische Behörde sollte sicherstellen, (1) dass der BSV über genügend Personal verfügt, um registrierten Erzeugern aktuelle Leitlinien gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 92/90/EWG der Kommission an die Hand zu geben; (2) dass der SRPV, vor allem in der Region Pays de la Loire, über genügend Personal verfügt, um die amtlichen Kontrollen durchzuführen, durch die gewährleistet wird, dass die besonderen Anforderungen gemäß Anhang IV Teil A Kapitel II der Richtlinie 2000/29/EG des Rates erfüllt werden, und in den registrierten Betrieben mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der sachdienlichen Unterlagen gemäß Richtlinie 92/90/EWG der Kommission vorzunehmen; (3) dass Pflanzenpässe entweder aus einem Etikett oder einem Etikett und einem Begleitdokument bestehen, wie in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission vorgesehen ist; (4) dass die Pflanzenpasse, wie in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission vorgesehen, alle vorgeschriebenen Angaben enthalten; (5) dass beim Ersetzen eines Pflanzenpasses im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vorgegangen wird und das Format den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission entspricht; (6) dass alle registrierten Betriebe ihre Verpflichtungen und die Anforderungen des Pflanzenpasssystems genau kennen und erfüllen; (7) dass die Anforderungen gemäß Nummer 21 Buchstabe e) dd) von Anhang IV Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates bezüglich Prüfung auf latente Erwinia amylovora-infektion erfüllt sind, bevor die unter dieser Nummer genannten Pflanzen in die entsprechenden Schutzzonen verbracht werden. 5

6 Die zuständige französische Behörde sollte erwägen, (8) aktualisierte Leitlinien über das Pflanzenpasssystem herauszugeben, um kleineren Erzeugern und Händlern das Verständnis und die Anwendung des Systems zu erleichtern. Frankreich wird gebeten, der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des endgültigen Berichts einen Aktionsplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. vorgesehen sind, um den Empfehlungen zu entsprechen, wobei die Durchführungsfristen anzugeben sind. 6

7 NACHTRAG Die einzige Behörde Frankreichs äußerte sich ausführlich zu dem Berichtsentwurf. Der vollständige Text wird getrennt veröffentlicht. Als Antwort auf Empfehlungen (1) und (2) erklärte diese Behörde, die Situation des BSV werde im Rahmen einer Gesamtüberprüfung der neuen strategischen Prioritäten untersucht, die für die verschiedenen Stellen der DGAL (Generaldirektion Lebensmittel) festgelegt würden. Diese Überprüfung solle bis Ende 2005 abgeschlossen sein. Was den regionalen Pflanzenschutzdienst betrifft, so heißt es, der für Pflanzenschutz und Pflanzenqualität zuständige Dienst der DGAL werde eine Erhebung durchführen, um festzustellen, wie viel Personal mit Kontrollen befasst sei. Das Ergebnis werde nicht nur der Ermittlung des Personalbedarfs, sondern auch der Personalplanung und erforderlichenfalls der Personalumsetzung dienen. Zu den Empfehlungen (3), (4) und (5) erklärte die einzige Behörde, es werde ein Vermerk verfasst und an die regionalen Pflanzenschutzdienste und nachgeordneten Einrichtungen verteilt, in dem auf ihre Pflichten hingewiesen werde, vor allem in den Bereichen, in denen vom Lebensmittel- und Veterinäramt Mängel festgestellt worden seien. Außerdem werde die zuständige Behörde GNIS/SOC daran erinnern, dass in den Pflanzenpässen der botanische Name erscheinen müsse, und dass alle nachgeordneten Einrichtungen angewiesen werden sollten, die amtliche Registriernummer auf dem Pflanzenpass anzugeben. Den regionalen Pflanzenschutzdiensten werde ein letter-ordre de service zugeschickt, den nachgeordneten Einrichtungen ein amtliches Schreiben, um sie an die besonderen Bestimmungen über Austauschpässe zu erinnern. Zu Empfehlung (7) erklärte die einzige Behörde, Kontrollen auf latente Infektionen seien seit Beginn der Kampagne 2005 auf allen Parzellen durchgeführt wurden, die für den Versand anfälliger Pflanzen in Erwinia amylovor-schutzzonen zugelassen seien. Die Richtlinie (2000/29/EG) sehe nicht vor, welche Maßnahmen bei Positivergebnissen ergriffen werden müssten, und man werde entscheiden, wie vorzugehen sei, wenn die Ergebnisse der ersten Kampagne zur Kontrolle auf latente Infektionen vorlägen. Als Antwort auf Empfehlung (6) und Ratschlag (8) erklärte die einzige Behörde, die Informationsbroschüre für die Unternehmen des Wirtschaftszweiges (Erzeuger, Großhändler usw.) werde in Zusammenarbeit mit den regionalen Pflanzenschutzdiensten aktualisiert und in geeigneter Weise verteilt. Es werde von der Personalsituation im Pflanzengesundheitsdienst (BSV) abhängen, wie schnell diese Maßnahme durchgeführt werden könne. 7

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ BEZUGSNUMMER: GD(SANCO)/9118/2003 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ BEZUGSNUMMER: GD(SANCO)/9118/2003 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt BEZUGSNUMMER: GD(SANCO)/9118/2003 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND

Mehr

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27 1 RICHTLINIE 92/105/EWG DER KOMMISSION vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/8108/2006 - RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM NEUSEELAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM NEUSEELAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/8020/2006 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

AUSZUG AUS DEM DEUTSCHLAND

AUSZUG AUS DEM DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG (SANCO)/2008-8744 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen.

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen. 4.2.2017 DE L 31/29 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/198 DER KOMMISSION vom 2. Februar 2017 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Pseudomonas syringae pv. actinidiae

Mehr

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG RICHTLINIE DES RATES vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse 96/93/EG (EG ABl. Nr. L 13, v. 16.01.97, S. 28) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 DER KOMMISSION 7.2.2017 L 32/35 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 R KOMMISSION vom 3. Februar 2017 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 156/2 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/949 R KOMMISSION vom 19. Juni 2015 zur Genehmigung der Prüfungen hinsichtlich bestimmter Mykotoxine, die bestimmte Drittländer vor der Ausfuhr bestimmter

Mehr

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN

Mehr

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT ERGEBNISSE EINER REIHE VON INSPEKTIONSBESUCHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN BEWERTUNG DER EINFÜHRUNG DES PFLANZENPASSSYSTEMS

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT ERGEBNISSE EINER REIHE VON INSPEKTIONSBESUCHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN BEWERTUNG DER EINFÜHRUNG DES PFLANZENPASSSYSTEMS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt F4 Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, Pflanzengesundheit; Verarbeitung und Vertrieb

Mehr

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE 1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,

Mehr

(4) Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten wie die Verordnung (EU) 2016/2031.

(4) Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten wie die Verordnung (EU) 2016/2031. L 331/44 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2313 R KOMMISSION vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung der formalen Anforderungen an den Pflanzenpass für die Verbringung innerhalb des Gebiets der Union und

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr.../...

Vorschlag für eine. VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr.../... Vorschlag für eine VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr..../... vom [ ] bezüglich einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

Mehr

Leitlinien und Empfehlungen

Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen zu schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedern von CCP- Kollegien ESMA CS 60747 103, rue de Grenelle 75345 Paris Cedex 07 Frankreich Tel. +33

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

Überblick über die Ergebnisse einer Reihe von Inspektionsbesuchen

Überblick über die Ergebnisse einer Reihe von Inspektionsbesuchen EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt Dok. Nr.: DG(SANCO)/9004/2002 Überblick über die Ergebnisse einer Reihe von Inspektionsbesuchen

Mehr

Bekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 6. August 2004 IEM

Bekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 6. August 2004 IEM Allgemeinverfügung zur allgemeinen Zulassung der Verwendung von Saatgut oder Pflanzkartoffeln, die nicht nach dem Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurden, nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs.

Mehr

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.3.2016 COM(2016) 138 final BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausübung der auf die Kommission übertragenen Befugnis gemäß der

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 2 final 2017/0006 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweiz abzuschließen,

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39

Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39 15.11.2006 Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39 ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 3. April 2014 (OR. en) 2012/0184 (COD) 2012/0185 (COD) 2012/0186 (COD) LEX 1487 PE-CONS 11/2/14 REV 2 TRANS 18 COC 113 RICHTLINIE S EUROPÄISCHEN

Mehr

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden. 1 GROßBRITANNIEN Die Pflanzengesundheitsverordnung (Forst) (Änderung) 2012 (The Plant Health (Forestry) (Amendment) Order 2012) Quelle: Schreiben der Food and Environment Research Agency vom 29.10.2012

Mehr

Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre

Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre https://ec.europa.eu/anti-fraud/ Was ist eine digitalforensische Maßnahme? Unter einer digitalforensischen Maßnahme versteht man die technische

Mehr

Amtl.Pfl.Best., (Braunschweig), NF 1

Amtl.Pfl.Best., (Braunschweig), NF 1 Amtl.Pfl.Best., (Braunschweig), NF 1 EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT RICHTLINIE 2004/105/EG DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse

Mehr

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert: [Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 77/25

Amtsblatt der Europäischen Union L 77/25 23.3.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 77/25 VERORDNUNG (EU) Nr. 284/2011 DER KOMMISSION vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und

Mehr

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 8. November 2018 (REV1 - ersetzt die am 8. Februar 2018 veröffentlichte Mitteilung) MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-ABFALLRECHT

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 10.6.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0949/2007, eingereicht von Dirk Emmermann, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Diskriminierung

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 13.9.2001 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 243/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 1788/2001 DER KOMMISSION vom 7. September 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Kontrollbescheinigung

Mehr

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen: Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit

Mehr

L 313/16 Amtsblatt der Europäischen Union

L 313/16 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/16 Amtsblatt der Europäischen Union 12.10.2004 RICHTLINIE 2004/103/EG DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2004 zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen Gesheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Brüssel, 19. Dezember 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EU UND DAS EMISSIONSHANDELSSYSTEM DER EU (EU-EHS) Am 29.

Mehr

Entwurf. ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION (EG) Nr. /..

Entwurf. ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION (EG) Nr. /.. DE xxxx DE DE Entwurf ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION (EG) Nr. /.. vom [ ] betreffend eine Übergangsfrist für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandabschlussprüfer und -abschlussprüfungsgesellschaften

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten

Mehr

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des

Mehr

9352/01 FR/lu DG H I DE

9352/01 FR/lu DG H I DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel

Mehr

BESCHLÜSSE. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2,

BESCHLÜSSE. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2, 12.11.2018 Amtsblatt der Europäischen Union L 284/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.7.2018 COM(2018) 509 final 2018/0270 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2012/112/EU) (6) Es sollte daher klargestellt werden, dass die Veterinärbescheinigung

(Text von Bedeutung für den EWR) (2012/112/EU) (6) Es sollte daher klargestellt werden, dass die Veterinärbescheinigung 23.2.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 50/51 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 17. Februar 2012 zur Änderung von Anhang E der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Musterveterinärbescheinigungen

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2007/0244(CNS) 29.11.2007 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION

MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION Mitteilung der Kommission über die Anwendung neuer Verfahren für die Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010 DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010 vom 1. März 2010 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 203/2 VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1108 R KOMMISSION vom 7. Mai 2018 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung

Mehr

Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I

Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I P5_TA(2003)0581 Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Originaltext: 8. GSGV

Originaltext: 8. GSGV Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU Brüssel, 1. Februar 2019 FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland Übersetzung aus dem Englischen GENERALDIREKTION FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN DIREKTION FÜR ÜBERWACHUNGSAUFGABEN Straßburg, 2. Juli 2009 Öffentlich Greco RC-II (2007) 3E Nachtrag Zweite

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Berichterstattung über die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Berichterstattung über die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.2.2011 K(2011) 909 endgültig EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 21.2.2011 zur Berichterstattung über die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße DE

Mehr

Amtsblatt der EG Nr. L 076 vom 19/03/2002 S

Amtsblatt der EG Nr. L 076 vom 19/03/2002 S Verordnung (EG) Nr. 484/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1.März 2002 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 881/92 und (EG) Nr. 3118/93 des Rates hinsichtlich der Einführung einer Fahrerbescheinigung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur

Mehr

4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender

4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender Richtlinie 84/647/EWG des Rates vom 19. Dezember 1984 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr Amtsblatt Nr. L 335 vom 22/12/1984 S. 0072-0073 Finnische Sonderausgabe:

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 19.3.2002 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 76/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 484/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 1. März 2002 zur Änderung

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

21. MÄRZ Gesetz zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras

21. MÄRZ Gesetz zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras 21. MÄRZ 2007 - Gesetz zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 20. November 2007) Diese deutsche Übersetzung ist von der

Mehr

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind Anlage 2 Dezember 2009 Das folgende Dokument wurde auf dem Treffen der Arbeitsgruppe Maschinen am 27. Juni 2007 bestätigt. Es wurde aktualisiert, um geeignete Verweisungen auf Richtlinie 2006/42/EG und

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28.

Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 3. März 2014 (OR. en) 7193/14 AGRILEG 54 NLEG 55 VETER 27 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin

Mehr

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN 16.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 I (Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN RICHTLINIE 2011/91/EU S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 22.12.2015 L 334/5 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2426 R KOMMISSION vom 18. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1998 bezüglich Drittländern, die anerkanntermaßen Sicherheitsstandards

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) (Text von Bedeutung für den EWR) DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.4.2010 K(2010) 2363 endgültig BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19.4.2010 über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) (Text von Bedeutung für

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011 vom 1. Juli 2011 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) zum EWR- Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1713

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1713 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1974 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1713 Tiertransporte

Mehr

In Titel VI der Richtlinie 80/836/Euratom sind die Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte festgelegt.

In Titel VI der Richtlinie 80/836/Euratom sind die Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte festgelegt. Richtlinie 90/641/Euratom des Rates vom 4. Dezember 1990 ueber den Schutz externer Arbeitskraefte, die einer Gefaehrdung durch ionisierende Strahlungen beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind Amtsblatt

Mehr

Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation 2

Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation 2 Übersetzung 1 Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation 2 Ministerratsbeschluss: Angenommen am 7. Dezember 2013 In Kraft getreten für die Schweiz am 7. Dezember 2013 Die Ministerkonferenz,

Mehr

Pflanzenbeschauverordnung

Pflanzenbeschauverordnung Pflanzenbeschauverordnung zuletzt geändert durch Artikel 3, Abschnitt 2, 8 des Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und

Mehr

L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union

L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union 23.5.2018 Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Petitionsausschuss 30.4.2014 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 1065/2007, eingereicht von Alessandro Nucci, italienischer Staatsangehörigkeit, zu dem Thema

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 1077/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen

VERORDNUNG (EU) Nr. 1077/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen 17.11.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 320/3 VERORDNUNG (EU) Nr. 1077/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen Sicherheitsbehörden

Mehr

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE 1.10.2016 L 268/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE BESCHLUSS (EU) 2016/1749 S RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten

Mehr

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5420 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/4950) 31.10.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts Drucksache 19/4950

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen

Mehr