IHK Darmstadt Internationale Zahlungsbedingungen
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- Anton Busch
- vor 5 Jahren
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1 IHK Darmstadt e Südhessen
2 S- Südhessen Auslandszahlungsverkehr (Überweisungen, Schecks) Ihr Ansprechpartner rund um das Auslandsgeschäft! S-CountryDesk (internationales Netzwerk der S-Finanzgruppe) Währungs- Management (Kurssicherung) S Kai Scheuermann Fon sish@sparkasse-darmstadt.de Exportfinanzierung (mittel- bis langfr. Projektfinanzierung) Dokumentengeschäft (Inkassi, Akkreditive, Garantien)
3 e Terms of payment Bestandteil des Kaufvertrages Regeln die finanzielle Abwicklung eines Liefergeschäfts Auswirkungen auf die zu tragenden Risiken sowie einen evtl. Finanzierungsbedarf der Beteiligten
4 e Terms of payment Vorauszahlung/Anzahlung Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Zahlung gegen einfache Rechnung offenes Zahlungsziel Südhessen
5 e Zahlungbedingungen Vorauszahlung Anzahlung (Advance payment) Importeur zahlt bereits vor Warenversand an den Exporteur Zahlungsabwicklung per Auslandsüberweisung, Bankscheck oder Privatscheck ("clean payment") Südhessen
6 e Bedeutung für Verkäufer (Exporteur): erhält sofort Liquidität (evtl. Finanzierung der Produktion/Wareneinkauf) grundsätzlich keine Risiken Vorauszahlung/ Anzahlung (Advance payment) Aber: Evtl. ist die Stellung einer Vorauszahlungsgarantie erforderlich: - zusätzliche Kosten - Belastung der Kreditlinie bei Hausbank - auf erste Anforderung zahlbar Achtung bei Auslandsschecks lange Rückgabefristen bei Nichteinlösung!
7 e Dokumentenakkreditiv (Letter of credit L/C) Der Exporteur erhält ein unwiderrufliches, abstraktes Zahlungsversprechen der Hausbank des Importeurs (=Akkreditivbank) zur Absicherung seiner Forderung. Die Zahlung ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Einhaltung von Fristen (Verladedatum, Vorlegungsfrist für Dokumente, Akkreditivgültigkeit) Grundlage: Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 600), der ICC Paris
8 e Ablaufschema vor Lieferung: Akkreditiveröffnung Dokumentenakkreditiv (Letter of credit L/C) 1. Eröffnungsantrag Käufer (Importeur) = Akkreditivsteller Verkäufer (Exporteur) = Begünstigter 3. Avisierung Bank des Käufers = Akkreditivbank 2. L/C-Eröffnung (per SWIFT) Bank des Verkäufers = Avisbank
9 e Ablaufschema nach Lieferung: Inanspruchnahme Dokumentenakkreditiv (Letter of credit L/C) Käufer (Importeur) = Akkreditivsteller 4. nach Dokumentenprüfung: Aushändigung + Kontobelastung 1. Warenlieferung Verkäufer (Exporteur) = Begünstigter 6. Zahlung 2. Einreichung der Dokumente Bank des Käufers = Akkreditivbank 5. Zahlung 3. Dokumente + Abforderung des Gegenwertes Bank des Verkäufers = Avisbank
10 e Dokumentenakkreditiv (Letter of credit L/C) Bedeutung für Verkäufer (Exporteur): Banksicherheit: unwiderrufliches Versprechen der Akkreditivbank, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten und somit Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit des Importeurs aber: unstimmige Dokumente verzögern bzw. gefährden eine Zahlung aus dem Akkreditiv Zustimmung von Akkreditivsteller erforderlich! Beurteilung Bonitätsrisiko Akkreditivbank bzw. Länderrisiko - ggfs. Akkreditivbestätigung durch deutsches Kreditinstitut verlangen (= Zusatzabsicherung durch Übernahme eines eigenständigen Zahlungsversprechens) Absicherung und Refinanzierung von Zahlungszielen möglich (Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung) zusätzliche Vertriebschance!
11 e Dokumentenakkreditiv (Letter of credit L/C) Bedeutung für Käufer (Importeur): Zahlung erfolgt nur nach Nachweis der Warenlieferung (Einreichung von Transportdokument durch Verkäufer) Qualitätsrisiko: Einlösung akkreditivkonformer Dokumente ohne Einredemöglichkeit bezüglich der Warenlieferung! Beanspruchung der Kreditlinie bei Hausbank Evtl. Finanzierungsbedarf wenn Akkreditiv bei Sicht zahlbar Bei Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung: Zahlungsziel
12 e Dokumenteninkasso d/p (Documents against payment) Die Dokumente werden der Hausbank des Importeurs (= Inkassobank) vorgelegt mit der Weisung, diese dem Importeur - nur gegen gleichzeitige Zahlung - auszuhändigen. Grundlage: Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI 522), ICC Paris Südhessen
13 e Dokumenteninkasso d/p (Documents against payment) 2. Auftrag + Dokumente Verkäufer (Exporteur) = Auftraggeber 6. Zahlung 1. Warenlieferung Käufer (Importeur) = Bezogener 4. Zug-um-Zug*: Aushändigung + Kontobelastung Bank des Verkäufers = Einreicherbank 5. Zahlung 3. Dokumente + Inkassoauftrag Bank des Käufers = Inkassobank *Variante Dokumente gegen Akzeptierung (d/a): Käufer erhält Dokumente gegen Akzeptierung eines Wechsels (Zahlungsziel: Einlösung des Wechsels bei Fälligkeit)
14 e Dokumenteninkasso d/p (Documents against payment) Bedeutung für Verkäufer (Exporteur): Annahmerisiko (Nichtaufnahme der Dokumente/ Nichtabnahme der Ware) kein Zahlungsversprechen der Bank (im Gegensatz zum Akkreditiv)! sofern Transportdokument ein Traditionspapier (= Wertpapier; z.b. Bill of Lading) Importeur kann nur über die Ware verfügen, sofern er die Dokumente einlöst sofern Transportdokument ein Beweispapier (z.b. Airwaybill, CMR-Frachtbrief) Möglichkeit der unberechtigten Warenübernahme! Variante d/a-inkasso (Dokumente gg. Wechselakzept): zur Zielgewährung an Käufer erhöhtes Risiko (Banken haften nicht für Einlösung) Evtl. Finanzierungsbedarf
15 e Bedeutung für Käufer (Importeur): Zahlung bei Vorlage von Dokumenten, die den Warenversand nachweisen Dokumenteninkasso d/p (Documents against payment) Evtl. Finanzierungsbedarf bei Variante Dokumente gegen Zahlung Variante d/a-inkasso ( Dokumente gg. Akzeptierung): Käufer erhält Zahlungsziel dafür wechselrechtliche Verpflichtung zur Zahlung bei Fälligkeit (Wechselprotest im Nichtzahlungsfall) Qualitätsrisiko (nur bei Traditionspapieren): Einlösung der Dokumente vor Warenübernahme!
16 Vielen Dank. Ansprechpartner Kai Scheuermann Telefonnummer Adresse: Südhessen
17 Disclaimer Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung kann für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden; unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht anderweitig Abweichendes vereinbart wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Publikation lediglich eine unverbindliche Stellungnahme zu den Marktverhältnissen zum aktuellen Zeitpunkt ist. Die Angaben dienen lediglich der unverbindlichen Information, sie beinhalten keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung und ersetzen keinesfalls eine individuelle Analyse mit weiteren zeitnahen Informationen. Südhessen
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