Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

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1 Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Exporte nach China Thomas Kleespies Darmstadt, 22.Juni 2017

2 Inhalt 1. Risiken im Außenhandel 2. Interessenlagen und Lösungswege 3. Das Dokumenten-Inkasso 4. Das Dokumenten-Akkreditiv 5. Neuheiten im Markt: die Bank Payment Obligation (BPO) 6. Export und Trade Finance

3 Welche Risiken können im Außenhandel auftreten? Wirtschaftliche Risiken für Sie als Exporteur Fabrikation Warenabnahme Zahlungsunwillen Zahlungsunfähigkeit Wechselkursschwankungen für den Importeur Lieferung Qualität Wechselkursschwankungen Politische Risiken Revolution, Krieg Zahlungsverbot/ Sanktionen/Embargos Moratorium, Devisenbewirtschaftung Revolution, Krieg Zahlungsverbot/ Sanktionen/Embargos Moratorium, Devisenbewirtschaftung Wenn Sie diese Risiken reduzieren und die Chancen im Auslandsgeschäft nutzen möchten, brauchen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite!

4 Inhalt 1. Risiken im Außenhandel 2. Interessenlagen und Lösungswege 3. Das Dokumenten-Inkasso 4. Das Dokumenten-Akkreditiv 5. Neuheiten im Markt: die Bank Payment Obligation (BPO) 6. Export und Trade Finance

5 Interessenlagen Exporteur Ausschaltung des Abnehmerrisikos Sicherstellung der termingerechten Bezahlung in der vereinbarten Währung Importeur Sicherstellung des termingerechten Eingangs von Waren bzw. der Durchführung von Dienstleistungen in vereinbarter Qualität und Quantität Zahlung so spät wie möglich

6 und Lösungswege Welche Lösungsmöglichkeit gewählt wird oder ob eine Kombination verschiedener Lösungen eingesetzt wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die Exporteur und Importeur gegeneinander abwägen müssen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Rahmenbedingungen wie: Wert des Liefergegenstands Laufzeit der Vereinbarung Kosten der Risikoabsicherung Besondere Marktbedingungen Politische und wirtschaftliche Situation des Käuferlandes Vertrauen in die neue oder bereits bestehende Geschäftsverbindung

7 Interessenlagen und Lösungswege Zahlungsbedingungen nach Sicherheitsaspekten aus Sicht des Exporteurs Vorauszahlung Bestätigtes Akkreditiv Unbestätigtes Akkreditiv Bank Payment Obligation Dokumenten-Inkasso Überweisung nach Wareneingang

8 Kombinationsmöglichkeiten Zum Beispiel durch Absicherung des finanziellen Ausgleichs für Schäden oder Verluste, wenn eine der beteiligten Parteien ihren vereinbarten Pflichten nicht nachkommt, durch ein Auslandsaval in Form eines Anzahlungs-, Zahlungs-, Liefer-, Leistungs- oder Gewährleistungsavals. Sicherungsfunktion: Anders als beim Dokumenten-Inkasso oder -Akkreditiv wird das Aval in der Regel nicht in Anspruch genommen, hat also keine Zahlungsfunktion.

9 Inhalt 1. Risiken im Außenhandel 2. Interessenlagen und Lösungswege 3. Das Dokumenten-Inkasso 4. Das Dokumenten-Akkreditiv 5. Neuheiten im Markt: die Bank Payment Obligation (BPO) 6. Export und Trade Finance

10 Das Dokumenten-Inkasso Definition: Einzug von Forderungen durch Vorlage von Dokumenten im Rahmen eines Dienstvertrags, d. h. ohne ein bankseitiges Erfüllungsversprechen im Zusammenhang mit dieser Transaktion Funktion: Zahlungsfunktion Fazit: Die Zahlungsabwicklung mittels Dokumenten-Inkasso setzt voraus, dass keine Zweifel an dem Erfüllungswillen und der Leistungsfähigkeit der Vertragspartner bestehen.

11 Inhalt 1. Risiken im Außenhandel 2. Interessenlagen und Lösungswege 3. Das Dokumenten-Inkasso 4. Das Dokumenten-Akkreditiv 5. Neuheiten im Markt: die Bank Payment Obligation (BPO) 6. Export und Trade Finance

12 Das Dokumenten-Akkreditiv Das Dokumenten-Akkreditiv ist die vertragliche Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, auf Rechnung und nach Weisungen des Käufers (Importeur) dem Verkäufer (Exporteur) gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung zu einem bestimmten Termin zu zahlen. Das Akkreditiv ist abstrakt, d. h. losgelöst vom Grundgeschäft (abstraktes Schuldversprechen BGB 780) Das Akkreditiv ist unwiderruflich ERA 600, Artikel 2

13 Das Dokumenten-Akkreditiv Ablauf eines Akkreditivs - benutzbar durch Sichtzahlung bei der avisierenden Bank 1. Order, Vertrag o. ä. Importeur 5. Warenversand Exporteur 3.b Abstraktes Schuldversprechen 8. Dokumenten- 2. Auftrag zur ( 780 BGB) 6. Dokumenten- 4.a Avisierung, aushändigung/ Akkreditiv- einreichung/ ggf. Kontobelastung eröffnung Zahlung Bestätigung 4.b 7. Dokumentenweiterleitung/ Verrechnung Eröffnende Bank 3.a Akkreditiveröffnung Avisierende Bank

14 Das Dokumenten-Akkreditiv Akkreditivarten Unbestätigtes Akkreditiv Allein die eröffnende Bank übernimmt unter dem Akkreditiv eine Verpflichtung zur Zahlung, die avisierende Bank geht keine eigene Zahlungsverpflichtung ein. ERA 600, Artikel 9a Bestätigtes Akkreditiv Still bestätigtes Akkreditiv Die bestätigende (i. d. R. avisierende) Bank geht im Auftrag oder aufgrund einer Ermächtigung ( may add ) der eröffnenden Bank zusätzlich zu deren Zahlungsverpflichtung eine eigene Zahlungsverpflichtung ein ERA 600, Artikel 8 Die still bestätigende (i. d. R. avisierende) Bank geht auf Wunsch des Begünstigten zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank eine eigene unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung ein. Weder die eröffnende Bank noch der Auftraggeber des Akkreditivs werden über die erfolgte stille Bestätigung informiert.

15 Das Dokumenten-Akkreditiv Das Akkreditiv hat eine Sicherungsfunktion: Die eröffnende Bank sowie die ggf. bestätigende Bank sichert dem Begünstigten die Bezahlung akkreditiv-konformer Dokumente ab.... Zahlungsfunktion: Die Vorlage akkreditivkonformer Dokumente löst die Zahlungspflicht der eröffnenden Bank sowie der etwaig bestätigenden Bank aus.... Kreditfunktion/Finanzierungsfunktion: Das Akkreditiv stellt für den Auftraggeber eine Art Kredit dar und kann dem Begünstigten als Finanzierungsinstrument dienen. Fazit: Das Akkreditiv ist ein wertvolles Instrument zur Abwicklung, Absicherung und Finanzierung des internationalen Handels, welches bestimmte Risiken für den Importeur oder Exporteur ausschalten kann.

16 Das Dokumenten-Akkreditiv Vor- und Nachteile des Akkreditiv für den Importeur Vorteile Ausschaltung des Qualitätsrisikos: Qualität und Quantität der Ware können durch die Forderung entsprechender dokumentärer Nachweise (z. B. Inspektionszertifikat) gewährleistet werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente. Nachteile Das Liefer- und Leistungsrisiko bleibt bestehen. Belastung der Kreditlinie Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Abwicklung des Akkreditivs sind vom Importeur zu tragen.

17 Das Dokumenten-Akkreditiv Vor- und Nachteile des Akkreditivs für den Exporteur Vorteile Ausschaltung des Warenabnahmerisikos sowie der Risiken der Zahlungsunwilligkeit und -unfähigkeit des Importeurs durch das unwiderrufliche Zahlungsversprechen einer Bank, bei einem bestätigten Akkreditiv von zwei Banken. Der Exporteur kann das Akkreditiv zu Finanzierungszwecken einsetzen. Nachteile Das wirtschaftliche und politische Risiko bleibt bestehen, sofern das Akkreditiv nicht bestätigt oder still bestätigt wurde. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung des Akkreditivs sind vom Exporteur zu tragen. Für die Erstellung akkreditivkonformer Dokumente ist meist ein erhöhter Aufwand erforderlich.

18 Inhalt 1. Risiken im Außenhandel 2. Interessenlagen und Lösungswege 3. Das Dokumenten-Inkasso 4. Das Dokumenten-Akkreditiv 5. Neuheiten im Markt: die Bank Payment Obligation (BPO) 6. Export und Trade Finance

19 Bank Payment Obligation (BPO) Was ist die BPO? Die Bank Payment Obligation ist ein neues Zahlungssicherungs- und Finanzierungsinstrument im Außenhandel auf Basis eines elektronischen Datenabgleichs. Was ist neu? Erstmals kann die Zahlungsverpflichtung aus einer offenen Rechnung zwischen Banken bestätigt und damit finanziert werden! Die ICC unterstützt die Markteinführung mit der Veröffentlichung einheitlicher Richtlinien (URBPO). Was sind die wesentlichen Kriterien einer BPO? Unwiderruflich Konkret und konditional A Bank Payment Obligation (BPO) is an irrevocable and independent undertaking of an Obligor Bank to pay or to incur a deferred payment obligation and pay at maturity a specified amount to a Recipient Bank in accordance with the conditions specified in an established baseline. (Auszug aus dem Entwurf der URBPO)

20 Inhalt 1. Risiken im Außenhandel 2. Interessenlagen und Lösungswege 3. Das Dokumenten-Inkasso 4. Das Dokumenten-Akkreditiv 5. Neuheiten im Markt: die Bank Payment Obligation (BPO) 6. Export und Trade Finance 1.

21 Übersicht über strukturierte Export und Trade Finance-Produkte

22 Strukturierte Export- und Handelsfinanzierung Ankauf gedeckter Exportforderungen Regressloser Ankauf von existenten Exportforderungen, für die eine Ausfuhrdeckung des Bundes (Hermes-Deckung) oder eine Kreditversicherung (Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) oder Warenkreditversicherung mit erweitertem Deckungsschutz (EWKV)) der privaten Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg, besteht Abtretung der gesamten Exportforderung und der Rechte und Ansprüche aus der Hermes-Deckung bzw. IKV oder EWKV Im Gegenzug Auszahlung des Barwertes des Kaufpreises nach Erfüllung der im Ankaufsvertrag spezifizierten Zahlungsvoraussetzungen Umwandlung eines Lieferantenkredites in ein Cashgeschäft Ihre Vorteile Zeitnaher Liquiditätszufluss Bilanzentlastung und Schonung der Kreditlinien durch regresslosen Ankauf der Exportforderungen Schlanke und schnelle Abwicklung ohne Einbezug des Abnehmers im Ausland

23 Thomas Kleespies Direktor Trade Finance & Cash Management Commerzbank Transaction Services Tel.: +49 (0)69 / thomas.kleespies@commerzbank.com Geschäftsräume: Gallusanlage Frankfurt/Main

24 Disclaimer Vertraulichkeit: Die vorgestellten Methoden, Lösungsansätze, Präsentationen und Analysen sind geistiges Eigentum der Commerzbank AG und dürfen nicht ohne deren Erlaubnis Dritten vorgestellt, mitgeteilt, zur Verfügung gestellt oder sonst zugänglich gemacht werden. Disclaimer: Diese Ausarbeitung wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und formuliert. Gleichwohl wird von der Commerzbank AG keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit übernommen. Einschätzungen und Bewertungen geben die Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung wieder, die durch aktuelle Entwicklungen überholt sein oder sich ansonsten geändert haben können. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und stimmen mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht notwendigerweise überein. Bei den Aussagen über zukünftige Gewinne oder Verluste handelt es sich um Prognosen oder Modellrechnungen. Die tatsächliche Marktentwicklung und die daraus resultierenden Gewinne oder Verluste können davon abweichen. Die genannten Konditionen sind als unverbindliche Indikation zu verstehen, die tatsächlichen Konditionen sind abhängig von den Marktgegebenheiten am Abschlusstag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht geeignet, eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ersetzen. Mit Annahme dieses Dokumentes akzeptiert der Empfänger die Verbindlichkeit der vorstehenden Beschränkungen. Diese Ausarbeitung darf ohne Erlaubnis der Commerzbank AG weder reproduziert noch weitergegeben werden.

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