Finanzierung und Sicherung von Auslandsgeschäften
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- Emilia Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Finanzierung und Sicherung von Auslandsgeschäften Finanzierung im Außenhandel Kreditinstitute vergeben zur Finanzierung von Außenhandelsgeschäften Bankkredite grundsätzlich nach vergleichbaren Bonitätsrichtlinien wie zur Finanzierung von Inlandsgeschäften. Auf Grund der Eigenarten der Außenhandelsgeschäfte sind jedoch bei der Außenhandelsfinanzierung besondere Formen der Besicherung und der Abwicklung zu beachten. Bei Finanzierungsinstrumenten im Auslandsgeschäft kann zwischen kurzfristigen und mittel- und langfristigen Finanzierungsinstrumenten unterschieden werden. Kurzfristige Finanzierungsinstrumente Zu den kurzfristigen Instrumenten gehören Import- und Exportkredite sowie das Exportfactoring. 1. Importkredit Beim Importkredit stellt das Kreditinstitut seiner Importeurkundschaft kurzfristige Mittel zur Verfügung, mit denen der Zeitraum von der Bezahlung des Importgeschäftes bis zum Eingang der Erlöse aus dem Weiterverkauf der Importware überbrückt werden kann. Als Sicherheiten für Importkredite dienen Dokumente beziehungsweise die importierte Ware oder Forderungen aus dem Weiterverkauf der Importware. Die Finanzierungsdauer beträgt üblicherweise bis zu 90 Tagen. 2. Exportkredit Exportkredite bieten dem Exporteur die Finanzierungsmöglichkeit für die Zeit vom Abschluss des Kaufvertrages bis zum Eingang der Erlöse. Als Sicherheiten dienen die exportierte Ware beziehungsweise die daraus entstehenden Forderung gegen den ausländischen Importeur. Zusätzlich oder alternativ können auch andere bankübliche Sicherheiten herangezogen werden. 3. Exportfactoring Exportfactoring ist der Ankauf kurzfristiger Forderungen aus Ausfuhrgeschäften durch Factoringgesellschaften. Diese Art der Finanzierung eignet sich für Exporteure, die einen gleichbleibenden Kundenkreis in bestimmten Ländern beliefern und ihren ausländischen Abnehmern Zahlungsziele bis zu 120 Tagen einräumen. Factoring eignet sich nicht für Klein- und Einzelexporte. Die Factoringgesellschaften finanzieren in der Regel 80 bis 90 Prozent der Rechnungsbeträge. Mittel- bis langfristige Finanzierungsinstrumente Bei den mittel- und langfristigen Instrumenten sind Kredite der Ausfuhrkreditgesellschaft (AKA), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bankkredite sowie die Forfaitierung wesentlich. 1. Kredite der Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA) Die Kredite der Ausfuhrkreditgesellschaft (AKA) werden zur Finanzierung von Exportgeschäften, also für Lieferungen und Leistungen gewährt in Form von - Lieferantenkrediten an deutsche Exporteure (Plafond A) - Finanzkredite an ausländische Besteller oder deren Banken (Plafonds C, D, E) Diese Kredite sind zweckgebunden. Die Abdeckung der Kredite soll grundsätzlich aus den vereinbarten Zahlungen der Abnehmer gewährleistet sein. Bei einer gewünschten Kreditlaufzeit von mehr als 24 Monaten sind die mit dem Geschäft verbundenen, im Ausland liegenden politischen und
2 wirtschaftlichen Risiken grundsätzlich durch eine Ausfuhrbürgschaft oder -garantie des Bundes abzusichern. Zur Absicherung der Kredite müssen an die AKA übertragen werden: - die Forderungen aus dem Kredit zugrunde liegenden Exportvertrag mit den dafür haftenden Sicherheiten, - die Ansprüche aus Kreditversicherungen. 2. Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt vor allem die Finanzierung langfristiger Exportgeschäfte. Diese Kredite werden in der Regel zweckgebunden an ausländische Besteller, vornehmlich für Lieferungen in Entwicklungsländer, gewährt. Mit diesem Bestellerkredit wird die bei Auszahlung des Kredits offenstehende Forderung des deutschen Exporteurs in voller Höhe gedeckt. Die Exportkredite der KfW werden grundsätzlich unter der Voraussetzung von Ausfuhrgarantien und -bürgschaften des Bundes zugesagt. Bei der Finanzierung großer industrieller Vorhaben werden die Kredite in Zusammenarbeit mit den Hausbanken der Exporteure oder der AKA auch als Konsortialkredite bereitgestellt. 3. Kredite der Banken und Sparkassen Mittel- und langfristige Exportkredite werden auch von Universalbanken gewährt. Unter den folgenden Voraussetzungen gewähren die Banken und Sparkassen aus eigenen oder anderweitig beschafften Mitteln mittel- und langfristige Exportkredite: - wenn die Voraussetzung zur Bereitstellung von Sicherheiten durch Ausfuhrbürgschaften oder - garantien des Bundes nicht gegeben sind und somit eine Inanspruchnahme der AKA- und KfW-Kredite nicht möglich ist. - wenn eine Kreditaufnahme in fremder Währung erfolgen soll. Die AKA - mit Ausnahme von Plafond-D-Krediten - und die KfW stellen Kredite nämlich nur in Euro zur Verfügung. 4. Forfaitierung Forfaitierung bezeichnet den Ankauf mittel- und langfristiger Exportforderungen unter Verzicht des Rückgriffs auf den Forderungsverkäufer bei Nichtzahlung durch den Schuldner. Somit gehen alle Rechte aus der Forderung, aber auch die Risiken auf den Forderungskäufer über. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Forderungskäufer keinen Rückgriff auf den Forderungsverkäufer nehmen, das heißt er trägt alle wirtschaftlichen und politischen Risiken. Der Exporteur haftet lediglich für Mängelrügen, die vom Importeur geltend gemacht werden. Zur Sicherung der Forderung muss eine Bankgarantie oder Bankbürgschaft gestellt werden. Die Finanzierungskosten richten sich nach den Refinanzierungskosten und der jeweiligen Einschätzung des wirtschaftlichen und politischen Risikos, das nicht durch eine HERMES- Kreditversicherung zu decken ist. Da die Finanzierungskosten für den Exporteur höher sind als bei vergleichbaren Finanzierungen, werden in der Regel nur Exportforderungen über hohe Beträge forfaitiert.
3 5. Bankgarantien Die Kreditinstitute übernehmen im Auslandsgeschäft durch die verschiedenen Formen des Avalkredite (Anzahlungsgarantie, Leistungs- und Lieferungsgarantie, Bietungsgarantie) die Garantien für Verpflichtungen, die ihre Kunden gegenüber ausländischen Vertragspartnern zu erfüllen haben. Diese Garantie verpflichtet das Kreditinstitut, mit der Zahlung eines bestimmten Geldbetrages für einen zukünftigen Erfolg einzustehen oder die Lasten eines künftigen, noch nicht entstandenen Schadens zu übernehmen. Eine Darstellung von Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung und des Akkreditivs als Form der Zahlungssicherung im Auslandsgeschäft ist unter International/Praxishilfen auf der Homepage der IHK Köln abrufbar. Risikoabsicherung bei Auslandsgeschäften 1. Ausfuhrgewährleistung des Bundes (Euler Hermes Kreditversicherungs-AG) Kreditinstitute und deutsche Exporteure können über Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Ausfuhrgewährleistungen des Bundes in Anspruch nehmen, um die mit dem Exportgeschäft verbundenen Käuferrisiken (wirtschaftliche Risiken) und Länderrisiken (politische Risiken) abzusichern. Unter dem Oberbegriff Ausfuhrgewährleistungen werden zusammengefasst: - Ausfuhrgarantien (ausländischer Vertragspartner ist ein Privatunternehmen) - Ausfuhrbürgschaften (Vertragspartner ist ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution) 2. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light" (APG-light) ist speziell auf kleinere und mittelständische Firmen mit Jahresumsätzen bis zu einer Million Euro zugeschnitten ist. Die Police ist sowohl für Exporteure mit einem standardisierten Ausfuhrgeschäft zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen als auch für größere Unternehmen mit nur geringem deckungsfähigen Exportumsatz geeignet. Sie ist eine Pauschaldeckung für Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu vier Monaten. Der Vertrag hat eine Lauftzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Informationen zu Hermes-Konditionen und Antragsverfahren sind erhältlich unter oder unter der Telefonnummer ( Hotline für mittelständische Unternehmen). Informationen zu weiteren Kreditversicherern sind erhältlich bei der IHK Köln.
4 Stand: Juni 2013 Ihre Ansprechpartner Christoph Hanke Tel Fax Sandra Vogt Tel Fax Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln
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