Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
|
- Lieselotte Frei
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltung der Geschäftsbedingungen a) Für alle Leistungen der SOKO Arts, Events & Entertainment GmbH im Nachfolgenden SOKO genannt - sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen bzw. Künstler zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der SOKO gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggeber sind nur dann wirksam, wenn sie von der SOKO ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. b) Der Kunde/Auftraggeber ist mit seiner Unterschrift bzw. der telefonischen Zusage an seine Buchung bzw. Bestellung gebunden, dies gilt auch für elektronische und Telefaxübermittlungen. Verträge zwischen der SOKO und dem Kunden/Auftraggeber kommen erst zustande und werden wirksam, wenn die SOKO die Buchung bzw. Bestellung des Kunden/Auftraggebers schriftlich bzw. durch vereinbarte Rechnungsstellung bestätigt. c) Erhält die SOKO nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der SOKO, insbesondere deren Ideen, Inhalt, Urheberrecht im Eigentum der SOKO. Der Kunde/Aufraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. II. Vertragsabschluss und Leistungsumfang a) Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event- bzw. Veranstaltungsangebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie deren Vergütung festgehalten werden oder auch die durch die SOKO erfolgte Erfüllungszusage. Die Angebote der SOKO sind freibleibend. Wenn es nicht anders vereinbart wird, ergibt sich der Leitungsumfang aus der vorliegenden Korrespondenz. b) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Darüber hinausgehende Veranstaltungslogistik wird auf Kosten des Kunden/Auftraggebers gestellt. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form. c) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die SOKO dem Kunden/Auftragnehmer unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der
2 vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die SOKO ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. d) Soweit die SOKO Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Technik, zusätzlichem Personal, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co. e) Vereinbarte Zeiten (Fristen und Termine) sind für die SOKO nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich definiert wurden. f) Verzögern sich die Leistungen von der SOKO aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Einflussnahme, so ist eine Haftung durch die SOKO ausgeschlossen. III. Mitwirkung des Kunden/Auftraggebers (a) Der Kunde/Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine ständige, kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung, damit die SOKO in die Lage versetzt wird, die Veranstaltung auf aktuellem Stand und im Sinne des Kunden/Auftraggebers zu realisieren. (b) Die Veranstaltertätigkeit wird nach bestem Wissen geleistet. Für die Umsetzung der Veranstaltertätigkeit durch Künstler und die Aufnahme durch das Publikum kann SOKO L keine Gewähr übernehmen. IV. Veranstaltung Der Kunde/Auftraggeber legt fest, wann die Veranstaltung und die Leistungen der SOKO beginnen. Grundlage ist der schriftlich bestätigte Vertrag. Insbesondere ist ein bevollmächtigter und entscheidungsfähiger Vertreter des Kunden/Auftraggeber am Veranstaltungstag beim Eintreffen der georderten Leistungen (wie Produktionsleitung, Personal, Künstler, Technik usw.) bereitzustellen, der die SOKO in Empfang nimmt und mit den Örtlichkeiten vertraut macht. Ist dieser Informationstransfer nicht oder nur unzureichend gegeben, so kann SOKO für daraus resultierende Probleme oder Kosten nicht haftbar gemacht werden. V. Künstler und Personal (a) Geraten bestellte Künstler aufgrund höherer Gewalt in Terminkonflikte, wird SOKO eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Selbstverständlich wird sich SOKO bemühen, gleichwertigen oder ähnlichen Ersatz vorzuschlagen. Ist die Stellung gleichwertigen Ersatzes aufgrund der Einzigartigkeit des Künstlers oder seiner Darbietung nicht möglich, wird SOKO alternative Vorschläge anbieten. (b) Sind durch Künstler oder Produktionspersonal Aufgaben auszuführen, die schriftlich nicht vereinbart wurden aber dennoch ausgeführt werden sollen, so behält sich SOKO vor, bis zu 60% des vereinbarten Stundenhonorars bzw. der
3 Tagespauschale pro Person und Stunde bzw. pro Person und Tagespauschale zusätzlich zu berechnen. (c) Die vom Kunden/Auftraggeber bestellten Personalteams und Künstler sind von ihm kostenfrei zu verpflegen. Beträgt der Einsatz von Personal bis zu 6 Stunden am Tag, so ist ein frei zugänglicher Bereich mit kalten Speisen und alkoholfreien Getränken bereitzustellen. Beläuft sich der Einsatz über 6 Stunden am Tag, so sind sowohl warme Speisen, als auch warme und kalte Getränke (no fast food!) in einem frei zugänglichen Raum anzubieten. In beiden Fällen sind ausreichend Gläser bzw. Becher und Teller sowie Besteck zur Verfügung zu stellen. Es sind von Seiten des Kunden/Auftraggeber mindestens 40 Minuten für die Einnahme der Mahlzeiten zu garantieren und spätestens drei Stunden vor Einsatzende (bei Künstlern 2 Stunden vor Auftrittsbeginn, oder kurz nach Auftrittsende) zu servieren. Besondere Anforderungen der Künstler sind zu berücksichtigen. (d) Kann ein Catering vom Kunden/Auftraggeber nicht bereitgestellt werden, so werden ihm von SOKO folgende Verpflegungssätze zusätzlich in Rechnung gestellt: Bei einer Präsenz bis zu 6 Stunden - für Künstler Euro 30,00, für Personal Euro 15,00. Übersteigt die Einsatzzeit 6 Stunden, fallen für Künstler Euro 50,00, für Personal Euro 25,00, jeweils zzgl. ges. Mwst., an. (e) Der Kunde/Auftraggeber sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung (incl. Rüst- und Probenzeiten) und die Sicherheit des Personals und der Künstler. Jeder Schaden an Person und Ausrüstung, der aus Fahrlässigkeit des Kunden/Auftraggeber am Personal oder Künstler mittelbar oder unmittelbar entsteht, ist vom Kunden/Auftraggeber im vollen Umfang zu ersetzen bzw. zu tragen. (f) Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, Geschäftspartner, Dienstleister und Künstler, die ihm von SOKO vermittelt wurden, nicht in seine Datenbank aufzunehmen und im Folgezeitraum von zwei Jahren ausschließlich über SOKO zu buchen. Als Vertragsstrafe ist von einem üblichen Durchschnittshonorar des betreffenden Künstlers bzw. den Dienstleistungs-/Produktionskosten auszugehen. (g) Alle Leistungen der SOKO (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der SOKO. Der Kunde/Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der SOKO darf der Kunde die Leistungen der SOKO nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Bildund Tonaufzeichnungen des Künstlers am Veranstaltungstag bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch SOKO. (h) Änderungen von Leistungen der SOKO durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der SOKO und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. (i) Für die Nutzung von Leistungen der SOKO, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der SOKO erforderlich. Dafür steht der SOKO und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
4 VI. Eigentum Sind dem Kunden/Auftraggeber Gegenstände zur Verfügung gestellt worden, so bleiben diese Eigentum von SOKO und dürfen von ihm weder übereignet, veräußert, verpfändet, be- bzw. verarbeitet noch vermietet bzw. verliehen werden. Bei Verlust oder größeren Beschädigungen ist der Wiederbeschaffungswert zu erstatten. VII. An- und Abreise des Personals/der Künstler Diesbezügliche Regelungen werden schriftlich vereinbart. VIII. Angebotsausarbeitung und Bearbeitung Das erste Angebot ist für den Besteller kostenfrei und unverbindlich. Weitergehende Beratungen, Ortsbesichtigungen, Behördengänge, welche nicht zum Auftrag führen, werden von SOKO nach Wert in Rechnung gestellt, mindestens jedoch mit 2,5% des angefragten Auftragsvolumens. IX. Zahlungsvereinbarungen Wenn keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, dann sind alle Vertragsleistungen spätestens am 10. Tag nach der Veranstaltung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden 16% Verzugszinsen und ggf. Mahngebühren in Rechnung gestellt. Ab einem Netto-Auftragswert von Euro ,00 wird vom Kunden/Auftraggeber eine Vorauszahlung von 50% zum vertraglich vereinbarten Termin verlangt, eine weitere Vorauszahlung von 25% wird bei Aufbaubeginn fällig. Nichtzahlung führt zur Einstellung der Arbeiten. X. Rücktrittsrecht Der Kunde/Auftraggeber hat nach Auftragserteilung die Möglichkeit, bis zu 30 Tagen vor dem Termin der Leistung (bzw. der ersten Teilleistung) von SOKO gegen Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten zurückzutreten. Danach gelten folgende Rücktrittsvereinbarungen: Tag vor Leistungserfüllung = 20% der Gesamtkosten Tag vor Leistungserfüllung = 35% der Gesamtkosten Tag vor Leistungserfüllung = 50% der Gesamtkosten Tag vor Leistungserfüllung = 70% bis 100% der Gesamtkosten. Tritt der Kunde/Auftraggeber am Veranstaltungstag zurück, so hat er 100% der Gesamtkosten zu tragen. Als Gesamtkosten werden alle Kosten angesehen, die angefallen wären, wenn vom Rücktrittsrecht nicht Gebrauch gemacht worden wäre und die Veranstaltung unter den gebuchten Bedingungen hätte d u r c h g e f ü h r t w e r d e n k ö n n e n XI. Haftungsbeschränkung a) SOKO verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
5 b) Die Haftung von der SOKO richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die SOKO, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. c) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die SOKO der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. d) Soweit der SOKO im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die SOKO derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden/Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die SOKO keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen. e) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Durch SOKO verursachte Schäden sind mit deren Versicherung abzurechnen und in keinem Falle mit dem Betrag der Veranstaltungsrechnung zu saldieren. XII. Unvorhergesehenes Im Interesse des Gelingens einer Veranstaltung weist SOKO ausschließlich im Falle vorheriger schriftlicher Vereinbarung - in ihrem Angebot zusätzlich bis zu 10% der kalkulierten Summe als Unvorhergesehenes aus. Dieser Posten wird mit dem Angebot bestätigt. Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung gegen vorhandene Belege. Die Natur des Ablaufes von Veranstaltungen erfordert vor Ort manchmal sehr kurzfristige und nicht mehr mit dem Kunden/Auftraggeber abstimmbare Zusatzausgaben. Über diese kann SOKO in der Höhe von bis zu 3% des Gesamtauftragsvolumens frei verfügen. XIII. Nebenabreden / Schriftform (a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (b) Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der SOKO abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden. XIV. Gerichtsstand Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der SOKO und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Berlin vereinbart.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen
MehrUnternehmensgegenstand: Organisieren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Image- und Kommunikationsberatung
AGB s Impressum, Offenlegung, Rechtlicher Hinweis Medieninhaber und Herausgeber: mikenda custom made services, Antonsgasse 10-12/18, A-2500 Baden, Tel: +43 (0) 664 42 99 200, email: karin(at)mikenda.com
MehrKonferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach
Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
Mehr2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen
MehrAGBs. Geltungsbereich
AGBs 1 Geltungsbereich (1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen für private und gewerbliche Immobilien, Organisation,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Zwischen Gast (Besteller) und Hotel kommt mit der Bestellung einer Leistung (Beherbergung, gastronomische oder andere Leistungen) ein Vertrag zustande,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
AGB S.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 Allgemeines 1.1 Alle Leistungen der erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
MehrU U Seite 1
Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 uro uro uro Seite 8 uro uro Seite 9 uro uro Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Zwischen Gast
MehrAGBs Belle Etage Event GmbH. 1 Geltungsbereich
AGBs Belle Etage Event GmbH 1 Geltungsbereich (1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bloom-Trading GmbH, Dr. Otto Zimmermannstraße 9, 2380 Perchtoldsdorf, im Folgenden kurz Handelsagentur genannt I. Geltung Die Leistungen und Angebote der Handelsagentur
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Kathrin Schroeter Rudolf-Amelunxen-Str. 42 50939 Köln tel. +49(0)221 16853741 hello@kathrinschroeter.com www.kathrinschroeter.com Steuer-Nr.: 219 5303 2270 USt-ID: DE 306977361
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen
1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand (1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen. a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrTraffic: 12 Monate 700.000 662.823 600.000 500.000 453.835 442.627 400.000 387.834 392.094 410.379 330.316 355.928 323.866 Page Impressions Visits 300.000 258.985 293.012 259.770 235.064 200.000 100.000
MehrTraffic: 12 Monate 500.000 450.000 454.883 453.835 405.503 400.000 355.811 350.000 336.102 300.000 250.000 280.471 299.559 242.973 266.547 235.064 258.985 Page Impressions Visits 200.000 195.308 182.596
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011) 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen und Angebote von Partyservice
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Brandmarke für Konzept GmbH & Minizepp S.A.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Brandmarke für Konzept GmbH & Minizepp S.A. 1. Geltung 1.1 Die Brandmarke für Konzept GmbH nachträglich BM genannt erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferras Corporate Design e.u. Wien am 18. Februar 2014 Ferras Corporate Desgin e.u. FN 395254g Landesgericht Wien Salzgries 16/9, 1010 Wien +43 1 9972822 office@ferras.at
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Promotions sowie die Vermittlung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018
Mehr1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gabriel Moreno Fotografie (im folgenden Fotograf genannt) I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools
Aktualisiert am 11. Juni 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools 1. Allgemeines... 2 2. Angebot und Vertragsabschluss... 2 3. Leistungen von AlltoBill... 3 4. Zahlungsbedingungen... 3 5. Widerrufsrecht...
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrAllgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen
MehrAllgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach. 1 Abschluss des Mietvertrages
Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach 1 Abschluss des Mietvertrages Der Mietvertrag kommt durch die verbindliche Zusage des Mieters des
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 25.04.2016 / Version #01 1. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Leistungsumfang... 2 3. Angebote und Vertragsabschluss... 2 4. Gewährleistung und Haftung...
MehrROYal Catering GmbH (Stand: 04/2018)
ROYal Catering GmbH (Stand: 04/2018) Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich / Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz-,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen AGB
diana@ HIGH PERFORMANCE COACHINGS, MODERATIONEN, SPRECH-, STIMM- UND KOMMUNIKATIONSTRAININGS 1. ALLGEMEINES Ihre Sprecherin Diana Lettner führt High Performance Coachings, Seminare, Moderationen und Workshops
Mehr2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:
Mehrder Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:
Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende
Mehr1. Allgemeines. 2. Vertragsabschluss. 3. Leistung und Honorar.
AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen Kommunikation am Punkt OG. Empfohlen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich. Seite 1 von 7 1. Allgemeines. Für sämtliche Geschäfte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Talgangphysios 1. Geschäftsbeziehung 2. Bezahlung 3. Terminabsage 4. Terminausfall 5. Verspätungen 6. Zuzahlung 7. Rücktrittsrecht Kunde und Patient 8. Rücktrittsrecht Praxis 9. Leistungserbringung
MehrMietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH 1. Allgemeines/Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Organisationsberatung von RK COE Beraterkreis e.u. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Organisationsberatung von RK COE Beraterkreis e.u. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand RKCOE Beraterkreis e.u. (in Folge kurz Beraterkreis genannt),
Mehr- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -
WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender
Mehr1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring der Fintech Week Eventmanagement GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring der Fintech Week Eventmanagement GmbH 1. Vertragspartnerin Fintech Week Eventmanagement GmbH, Eifflerstr. 43, 22769 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht
MehrSoweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung / Allgemeines (1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von den Gloomy Light Photography Fotografen (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote,
MehrAllgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Mehrsowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsleistungen und Veranstaltungen der Pension Seenah in der Liebertwolkwitzer Str. 1, 04416 Markkleeberg OT Wachau 1. Geltungsbereich 1.2 Diese Geschäftsbedingungen
Mehr(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt
MehrVERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.
n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VII. Datenschutz VIII. Digitale
Mehr1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
Allgemeine Vertragsbedingungen der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern I. Vertragsgrundlagen (1) Unsere Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i. S. d. 13 BGB. Sie
MehrVeranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG Geltungsbereich
Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG 1. Geltungsbereich Sie akzeptieren neben den AGB WAG die "BGB Veranstaltungen,
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit zwischen Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach-Neuses Deutschland - im Folgenden "Dr. Schneider" genannt - und der - im Folgenden
MehrAllgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)
Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung
Mehr3. Die entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich erlaubt.
AGB von Martin Thoma e.k./ascensio Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Erhaltene Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit meiner vorherigen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung 1 Allgemeines (1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Personal durch die MeMedix GmbH. Der Auftraggeber hat in seinem Unternehmen
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrPERSONAL PROFESSIONELL VERWALTEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen Syllwasschy Anwendungssoftware und Computersysteme GmbH Stand 01.04.2019 1 Geltungsbereich Unsere AGB gelten für die Nutzung unserer Software im Rahmen des Lizenzvertrages,
MehrCaritasverband für die Diözese Mainz e. V.
QM-Handbuch Dokument: F53 Version: 1.0 Belegungsvertrag für extern Buchende Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. Schriftstückidentifikationsnummer: zwischen Caritasverband für die Diözese Mainz e.
MehrWir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrDigital-Signage Ausgabemedien Mietgeräte Katalog 2018
Messen Tagungen Empfänge Events Kongresse Symposium Digital-Signage Ausgabemedien Mietgeräte Katalog 2018 Zu Fragen über das Thema Mietgeräte für Ihr Projekt bieten wir Ihnen kompetente und individuelle
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrAGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Maklervertrag Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen
MehrKAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m
KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m im Folgenden kurz VERKÄUFER genannt, einerseits und [Name]
MehrEMT. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) EMT Event-Management-Team Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Event Management Team GbR (nachfolgend Auftragnehmer genannt) werden Inhalt aller vertraglichen
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
Mehr1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu
1. Leistungsgegenstand 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Ist keine andere Vereinbarung
MehrVertrag für Hochzeitsreportage
Vertrag für Hochzeitsreportage zwischen Benjamin Wiechmann Von-Dassel-Straße 14 21339 Lüneburg Tel.: 0172 161 35 34 Email: benjamin.wiechmann@gmx.de UST IdNr: 40 266 137 588 am Finanzamt Lüneburg und Auftraggeber
MehrAGBs. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Grafik Design. Vektorbüro Neue Medien Klassische Agenturleistungen
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Grafik Design Vektorbüro Neue Medien Klassische Agenturleistungen Inh. Axel Hillebrandt Wiesenstraße 35 371170 Tel. 05571/9199980 Fax. 05571/9168232
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Freie Trauungszeremonie
Allgemeine Geschäftsbedingungen Freie Trauungszeremonie Hochzeitsrednerin: Dr. Diana Albu-Lisson Dr.-Martin-Luther-Str. 2 A-2640 Gloggnitz +43 699 19 27 80 06 www.info@freie-zeremonie.at info@freie-zeremonie.at
MehrVertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und
Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken zwischen der EuroCommand GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 143135), Überseeallee 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg 36 53757 Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag
Mehr