II. Konzernbildung. Herrschendes Unternehmen. Abhängiges Unternehmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "II. Konzernbildung. Herrschendes Unternehmen. Abhängiges Unternehmen"

Transkript

1 II. Konzernbildung Herrschendes Unternehmen - Mediatisierung der Gesellschafterrechte BGHZ 83, 122 Holzmüller BGHZ 159, 30 Gelatine - Gläubigerschutz Vertragsrecht ermöglicht Sicherheiten an Gegenständen der Tochter. Abhängiges Unternehmen - Mitteilungspflichten ( 20 f. AktG; 21 ff. WpHG) - Pflichtangebot ( 35 WpÜG) - Schutz durch Satzungsregelungen ( 23 V AktG) Vinkulierungen ( 68 II AktG) Wettbewerbsverbote (vgl. 112 HGB) Höchststimmrechte (vgl. 134 I 2 AktG; VW-Gesetz) Folie 146

2 21 WpHG (1) 1 Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat der Gesellschaft sowie der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen sowie die Höhe seines Stimmrechtsanteils unter Angabe seiner Anschrift und des Tages des Erreichens, Überschreitens oder Unterschreitens unter Beachtung von 22 Abs. 1 und 2 schriftlich mitzuteilen. 2 Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Folie 147

3 35 WpÜG (1) 1 Wer unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt, hat dies unter Angabe der Höhe seines Stimmrechtsanteils unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu veröffentlichen. (...). (2) 1 Der Bieter hat innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über eine Zielgesellschaft der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot zu veröffentlichen. (...). 29 II WpÜG: Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Folie 148

4 BGHZ 80, 69 Süssen (vereinfacht) T-GmbH fabriziert Textilmaschinen Satzung sieht Verbot mit Zustimmungsvorbehalt vor, sich an keinem Konkurrenzunternehmen wesentlich zu beteiligen. A hat 60 % der Anteile an T-GmbH inne, B - E je 10 %. X- GmbH betätigt sich ebenfalls in der Textilmaschinenbranche, allerdings mit abweichender Produktpalette. A möchte 55 % der Anteile an X-GmbH erwerben. Mit den Stimmen von C E wird A der Erwerb gestattet. Kann B mit Erfolg gegen den Beschluss vorgehen? Folie 149

5 BGHZ 80, 69 Süssen - Aufbau I. Zulässigkeit Anfechtungsklage ist analog 243 ff. AktG statthaft. II. Begründetheit 1. Anfechtungsfrist ( 246 I AktG modifiziert) 2. Anfechtungsbefugnis ( 245 AktG modifiziert) 3. Anfechtungsgrund a) Formelle Mängel: Keine Anhaltspunkte b) Materielle Mängel: Stimmrechtsmissbrauch (materielle Beschlusskontrolle): Konzernbildung bedeutet schweren Eingriff in Rechte des Minderheitsgesellschafters! Ist dieser Eingriff im Gesellschaftsinteresse verhältnismäßig? Eignung Erforderlichkeit Angemessenheit Folie 150

6 BGHZ 80, 69 Süssen - Leitsätze 1. Kann die Gesellschafterversammlung einer GmbH von einem laut Satzung bestehenden Wettbewerbsverbot der Gesellschafter Befreiung erteilen, so genügt dazu die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen selbst dann, wenn die GmbH dadurch zu einem abhängigen Unternehmen i. S. von 17 I AktG wird. 2. In einem solchen Falle liegt in der Zustimmung zur Befreiung aber nur dann keine mißbräuchliche Ausübung des Stimmrechts, wenn die Befreiung im Interesse der GmbH geboten ist. Folie 151

Mathias Döpfner, Potsdam

Mathias Döpfner, Potsdam Mathias Döpfner, Potsdam Veröffentlichung von Herrn Dr. Mathias Döpfner über die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien

Mehr

Asion SE. Düsseldorf

Asion SE. Düsseldorf Asion SE Düsseldorf Veröffentlichung der Asion SE über die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der Fresenius Medical

Mehr

Kapitalerhöhung. Effektive. Nominelle ( 207 ff.)

Kapitalerhöhung. Effektive. Nominelle ( 207 ff.) Kapitalerhöhung Effektive - Ordentliche ( 182 ff.) Beschluss ( 182) Zeichnung ( 185) Bezugsrecht ( 186) - Bedingte (192 ff.) Besondere Zwecke des 192 II - Genehmigtes Kapital ( 202 ff.)!!! Ermessen des

Mehr

4: Stellung der Gesellschafter

4: Stellung der Gesellschafter 4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 65 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte

Mehr

4: Stellung der Gesellschafter

4: Stellung der Gesellschafter 4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 64 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte

Mehr

KOMPENDIEN. Erster Abschnitt Anwendungsbereich

KOMPENDIEN. Erster Abschnitt Anwendungsbereich Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Mehr

Praxis des Übernahmerechts

Praxis des Übernahmerechts Praxis des Übernahmerechts 2008 von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang König, Köln. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wilken, Köln Rechtsanwalt Dr. Klaus Felke, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Vorwort Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sartorius AG, Weender Landstraße , D Göttingen. ISIN: DE (Stammaktie) DE (Vorzugsaktie)

Sartorius AG, Weender Landstraße , D Göttingen. ISIN: DE (Stammaktie) DE (Vorzugsaktie) Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der Sartorius AG, Weender Landstraße

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht II

Kapitalgesellschaftsrecht II Kapitalgesellschaftsrecht II Übernahmerecht Literaturhinweise Kommentare: Assmann / Pötzsch / Schneider, WpÜG, 2005 Ehricke / Ekkenga / Oechsler, WpÜG, 2003 Baums/Thoma, WpÜG (Loseblatt) Frankfurter Kommentar

Mehr

Stimmrechte: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechte: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Stimmrechte: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Veröffentlichung gem. 26 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Stimmrechtsmitteilungen gem. 25 WpHG und 25a WpHG am

Mehr

Konzerneingangskontrolle

Konzerneingangskontrolle Konzerneingangskontrolle Problemstellung Das AktG regelt den Schutz im bestehenden Konzern: 311 ff. im faktischen Konzern 302 f. (Gläubiger), 304 f. (Minderheiten) im Vertragskonzern In der GmbH: Treupflicht,

Mehr

Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Einforderung von Nachschüssen, 26 I GmbHG Satzungsänderungen, 53 I GmbHG Auflösung, 60 I Nr. 2 GmbH Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses

Mehr

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Rgierungsentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 21. Dezember 2016 (Lesefassung)

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Rgierungsentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 21. Dezember 2016 (Lesefassung) Dezember 2016 WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Rgierungsentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 21. Dezember 2016 (Lesefassung) Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.

Mehr

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 29. September 2016 (Lesefassung)

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 29. September 2016 (Lesefassung) Oktober 2016 WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 29. September 2016 (Lesefassung) Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht. Hauptversammlung

Kapitalgesellschaftsrecht. Hauptversammlung Kapitalgesellschaftsrecht Prinzip der Präsenzversammlung, 118, 121 Abs.3 Hauptsächlicher Ort der Wahrnehmung von Aktionärsrechten Rede-, Auskunfts-, Stimm- und Klagerecht Im Grundsatz keine schriftliche

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Ordentliche Hauptversammlung der HolidayCheck Group AG, München, am Dienstag, 30. Mai 2017, um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Erläuternder Bericht des Vorstands

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Readcrest Capital AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der Readcrest Capital AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der Readcrest Capital AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1 HGB Der Lagebericht der Readcrest Capital AG ( Gesellschaft ) für das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar

Mehr

KKR. Stimmrechte) der ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring, die die Lavena Holding 5

KKR. Stimmrechte) der ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring, die die Lavena Holding 5 KKR Veröffentlichung der Entscheidung der BaFin über die Nichtberücksichtigung der Stimmrechte aus den von der Lavena Holding 5 GmbH gehaltenen Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG ProSiebenSat.1 Media

Mehr

M AYRHOFER & P ARTNER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

M AYRHOFER & P ARTNER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Mayrhofer & Partner Heimeranstraße 35 80339 München Heimeranstraße 35 (Theresienhöhe) 80339 München Tel.: 089/23 23 93-0 Fax: 089/23 23 93-33 kontakt@mayrhofer-partner.de www.mayrhofer-partner.de

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2017

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten Zum

Mehr

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma: RTV Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH.

Mehr

- die Antragstellerin zu 1.) sowie der Antragsteller zu 2.) zusammen nachfolgend auch die Antragsteller

- die Antragstellerin zu 1.) sowie der Antragsteller zu 2.) zusammen nachfolgend auch die Antragsteller Befreiungsanträge der WEGOLD Holding AG, Wendelstein, und des Herrn Jürgen Freisleben, Schwabach, gemäß 37 Abs. 1 WpÜG Zielgesellschaft: Dresdner Factoring AG, Dresden Auf Ihre namens und in Vollmacht

Mehr

Die Zurechnungstatbestände des WpHG und WpÜG

Die Zurechnungstatbestände des WpHG und WpÜG Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5017 Die Zurechnungstatbestände des WpHG und WpÜG Auslegung und Abgrenzung der Zurechnungstatbestände des 22 WpHG und des 30 WpÜG Bearbeitet

Mehr

Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG

Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilungen nach 41 Abs. 4d WpHG am 29.06.2012 erhalten: 2. Mitteilungspflichtiger:, London, Vereinigtes Königreich davon mittelbar gehalten: davon

Mehr

Rechtsverlust der Tochter bei Mitteilungspflichtverletzung durch die Mutter? Kapitalmarktkonferenz, 23. Februar 2017

Rechtsverlust der Tochter bei Mitteilungspflichtverletzung durch die Mutter? Kapitalmarktkonferenz, 23. Februar 2017 Rechtsverlust der Tochter bei Mitteilungspflichtverletzung durch die Mutter? Kapitalmarktkonferenz, 23. Februar 2017 Prof. Dr. Andreas Cahn, LL.M. I. Problemstellung (1) 20 Abs. 7, 21 Abs. 4 AktG, 28 WpHG:

Mehr

Der Tenor des Befreiungsbescheids der BaFin lautet wie folgt:

Der Tenor des Befreiungsbescheids der BaFin lautet wie folgt: Veröffentlichung des Tenors einschließlich der Nebenbestimmungen und der wesentlichen Gründe des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 09.12.2016 über die Befreiung gemäß 37

Mehr

Mitteilungen ùber Beteiligungen von Mutter- und Tochterunternehmen

Mitteilungen ùber Beteiligungen von Mutter- und Tochterunternehmen Christine Fiedler Mitteilungen ùber Beteiligungen von Mutter- und Tochterunternehmen Probleme durch Doppel- und Mehrfachmitteilungen nach 21 Abs. i, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG sowie Lòsungsmòglichkeiten

Mehr

1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten

1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten der Fresenius SE & Co. KGaA (der Fresenius Management SE) zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) 1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten Das Grundkapital

Mehr

OVB Holding AG, Köln ISIN DE

OVB Holding AG, Köln ISIN DE OVB Holding AG, Köln ISIN DE0006286560 Veröffentlichung gemäß 27a Abs. 2 WpHG Unserem Unternehmen sind am 19. Juli 2010 folgende Mitteilungen nach 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG zugegangen: I. Balance Vermittlungs-

Mehr

Faktischer GmbH-Konzern

Faktischer GmbH-Konzern GmbH-Konzernrecht Faktischer GmbH-Konzern Folgt (heute) im wesentlichen den allgemeinen Regeln Leitungsmacht wird durchgesetzt über 37, 38 GmbHG In der Einmann-GmbH (=100%-Tochter): Kein Minderheiten-Problem

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Gemäß 120 Abs. 3 Satz 2 AktG hat der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft die Angaben im Lagebericht und im

Mehr

Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG

Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilungen nach 25a Abs. 1 WpHG am 29.11.2013 erhalten: davon mittelbar gehalten: 0, davon mittelbar gehalten: davon mittelbar gehalten: davon

Mehr

Der Tenor des Befreiungsbeschlusses lautet wie folgt:

Der Tenor des Befreiungsbeschlusses lautet wie folgt: Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung nach 37 WpÜG von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf Aktien der Adler Real Estate AG, Hamburg Mit Bescheid

Mehr

GRENKELEASING AG, Neuer Markt 2, Baden-Baden. Wertpapierkennnummer ISIN DE

GRENKELEASING AG, Neuer Markt 2, Baden-Baden. Wertpapierkennnummer ISIN DE Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der GRENKELEASING AG, Neuer Markt 2,

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht. Gesellschafterversammlung

Kapitalgesellschaftsrecht. Gesellschafterversammlung Kapitalgesellschaftsrecht Gesellschafterversammlung Gesellschafterversammlung Nur wenige Regeln ( 45 ff.) im Gesetz Vieles dem Vertrag überlassen Zwingend sind Zuständigkeiten für: Satzungsänderung (incl.

Mehr

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche

Mehr

Teil 1: Einführung und Zielstellung

Teil 1: Einführung und Zielstellung Teil 1: Einführung und Zielstellung A. Überblick über die Stimmrechtsmitteilungspflichten nach 21 ff. WpHG I. Grundzüge der Regelung 21 ff. WpHG statuieren Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung Fall 1 / Lösungsübersicht

Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung Fall 1 / Lösungsübersicht Freie Universität Berlin Prof. Dr. Kaspar Krolop Abteilung Rechtswissenschaft Sommersemester 2018 Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung Fall 1 / Lösungsübersicht Allgemeine Lesehinweise

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht II

Kapitalgesellschaftsrecht II Kapitalgesellschaftsrecht II Konzernrecht II II.Das Aktienkonzernrecht 2. Materielles Konzernrecht Materielles Konzernrecht Vertragskonzern Faktischer Konzern Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag

Mehr

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft

Mehr

Verbundene Unternehmen: 15 ff. AktG. Abhängige und herrschende Unternehmen: 17 AktG. Abhängigkeitsvermutung: 17 II AktG

Verbundene Unternehmen: 15 ff. AktG. Abhängige und herrschende Unternehmen: 17 AktG. Abhängigkeitsvermutung: 17 II AktG Das Konzernrecht des Aktienrechts und seine Übertragbarkeit auf andere Gesellschaftsformen - Folie Nr. 1 Verbundene Unternehmen: 15 ff. AktG Mehrheitsbeteiligung: 16 AktG Abhängige und herrschende Unternehmen:

Mehr

Erläuterung der Angaben im Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB durch den Vorstand

Erläuterung der Angaben im Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB durch den Vorstand Erläuterung der Angaben im Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB durch den Vorstand Für börsennotierte Unternehmen besteht nach 289 Abs. 4 und 315

Mehr

A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage

A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 Abs.1 Satz 1 Statthafte Klageart, 42 Abs. 1, 1.Fall I Klagebefugnis, 42 Abs. 2 IV. Widerspruchsverfahren, 68 ff. beachte

Mehr

Der Tenor und die wesentlichen Gründe für die Befreiung werden nachfolgend wiedergegeben. Nebenbestimmungen wurden nicht getroffen.

Der Tenor und die wesentlichen Gründe für die Befreiung werden nachfolgend wiedergegeben. Nebenbestimmungen wurden nicht getroffen. Veröffentlichung des Tenors und der wesentlichen Begründung der Bescheide der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 08.01.2016, 12.01.2016 und 13.01.2016 über die Befreiung gemäß 37 Abs.

Mehr

Kolloquium zum GmbH-Recht und GmbH-Konzernrecht. am A. Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gem. 243, 246 AktG analog

Kolloquium zum GmbH-Recht und GmbH-Konzernrecht. am A. Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gem. 243, 246 AktG analog Kolloquium zum GmbH-Recht und GmbH-Konzernrecht am 23.11.2016 Fall 2 Beschlussmängelrecht Lösungsvorschlag A. Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gem. 243, 246 AktG analog I. Analogievoraussetzungen (+)

Mehr

ERLÄUTERNDER BERICHT 2007 des Vorstands gemäß 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB i. V. m. 120 Abs. 3 Satz 2 AktG

ERLÄUTERNDER BERICHT 2007 des Vorstands gemäß 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB i. V. m. 120 Abs. 3 Satz 2 AktG Francotyp-Postalia Holding AG ERLÄUTERNDER BERICHT 2007 des Vorstands gemäß 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB i. V. m. 120 Abs. 3 Satz 2 AktG Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Mehr

Herrn Clemens Taupitz UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstraße Frankfurt a.m.

Herrn Clemens Taupitz UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstraße Frankfurt a.m. BaFin Postfach 50 01 54 60391 Frankfurt Herrn Clemens Taupitz UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstraße 2-4 60306 Frankfurt a.m. 11.11.2013 GZ: WA 16-Wp 7000-2013/0094 (Bitte stets angeben) Befreiungsanträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO Allgemeine Geschäftsordnung für Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften der DEGRO 1 Grundlagen (1) Gemäß 12 Abs. 8 der Satzung der DEGRO vom 4. Juli 2014 kann der Vorstand der DEGRO (nachfolgend

Mehr

Konzernrecht Grundbegriffe

Konzernrecht Grundbegriffe Masterstudiengang Wirtschaftsrecht Modul: Rechtsfragen des Strukturwandels im Unternehmen Konzernrecht Grundbegriffe Literatur: Kuhlmann/ Anis Konzern und Umwandlungsrecht, 2. Aufl., 2, Emmerich/ Habersack

Mehr

Der Ausschluß von Aktionären aus der Aktiengesellschaft

Der Ausschluß von Aktionären aus der Aktiengesellschaft Der Ausschluß von Aktionären aus der Aktiengesellschaft von Dr. Armin Reinisch Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Einleitung 1 I. Problementwicklung 1 II. Gang der Darstellung

Mehr

Angaben nach 289 Abs. 4 HGB. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien

Angaben nach 289 Abs. 4 HGB. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien Angaben nach 289 Abs. 4 HGB Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 5.272.447 ist in 5.272.447 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt,

Mehr

F L O R I A N D O B R O S C H K E

F L O R I A N D O B R O S C H K E F L O R I A N D O B R O S C H K E R E C H T S A N W A L T W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R M E M O R A N D U M Datum: 21. März 2007 Betreff: Neue Meldepflichten von Aktionären

Mehr

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische

Mehr

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. WpÜGAngebV. Ausfertigungsdatum: 27.12.2001. Vollzitat:

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. WpÜGAngebV. Ausfertigungsdatum: 27.12.2001. Vollzitat: Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Mehr

Stimmrechtsanteile an der PrimaCom AG; Veröffentlichung gemäß 26 WpHG Abs. 1 Satz 1

Stimmrechtsanteile an der PrimaCom AG; Veröffentlichung gemäß 26 WpHG Abs. 1 Satz 1 Stimmrechtsanteile an der PrimaCom AG; Veröffentlichung gemäß 26 WpHG Abs. 1 Satz 1 Hiermit geben wir bekannt, dass uns folgende Meldungen der Kabel Deutschland Erste Beteiligungsgesellschaft mbh, Unterföhring,

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 1 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 Der Vorstand hat im Lagebericht für die Gesellschaft und im Konzernlagebericht Angaben

Mehr

Der Tenor und die wesentlichen Gründe für die Befreiung werden nachfolgend wiedergegeben. Nebenbestimmungen wurden nicht getroffen.

Der Tenor und die wesentlichen Gründe für die Befreiung werden nachfolgend wiedergegeben. Nebenbestimmungen wurden nicht getroffen. Veröffentlichung des Tenors und der wesentlichen Begründung der fünf Bescheide der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 23.02.2016 und 10.03.2016 über die Befreiung gemäß 37 Abs. 1 und Abs.

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 5.201.700,00 ist in 5.201.700 auf den Namen lautende Stammaktien

Mehr

Generalversammlung II

Generalversammlung II Generalversammlung I Oberstes Willensbildungsorgan Gesamtheit der Gesellschafter Geschäftsführer weisungsgebunden/wichtiger Unterschied zur AG ( 70 AktG) Vorlagepflicht bei außergewöhnlichen Geschäften

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB in den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und

Mehr

Öffentliche Übernahme durch Anschleichen unter besonderer Berücksichtigung der Meldepflichten nach dem WpHG

Öffentliche Übernahme durch Anschleichen unter besonderer Berücksichtigung der Meldepflichten nach dem WpHG Marc Holfter Öffentliche Übernahme durch Anschleichen unter besonderer Berücksichtigung der Meldepflichten nach dem WpHG Eine juristische Analyse Springer Inhalt Kapitel 1: Einleitung 1 I. Einführung in

Mehr

Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG. Die HUGO BOSS AG hat folgende Mitteilung nach 25a Abs. 1 WpHG am 22. Mai 2015 erhalten:

Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG. Die HUGO BOSS AG hat folgende Mitteilung nach 25a Abs. 1 WpHG am 22. Mai 2015 erhalten: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG A) 2. Mitteilungspflichtiger: Morgan Stanley, Wilmington, DE, USA 1,25 % (entspricht: 881.769 Stimmrechten von 70.400.000 Stimmrechten) 0,80 % (entspricht: 560.000

Mehr

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft

Mehr

Übernahmeangebote. Dr. Olaf Müller-Michaels

Übernahmeangebote. Dr. Olaf Müller-Michaels Übernahmeangebote Dr. Olaf Müller-Michaels mueller-michaels@hoelters-elsing.de Ausgangslage Zielgesellschaft ist an EU-reguliertem Markt in Deutschland börsennotiert (z. B. Prime-Standard, General Standard)

Mehr

Neue Meldepflichten nach 25 und 25a WpHG

Neue Meldepflichten nach 25 und 25a WpHG Neue Meldepflichten nach 25 und 25a WpHG Gliederung I. Erweiterung der Meldepflichten durch das AnSFuG 25 und 25a WpHG II. Einzelfragen & Fallbeispiele III. Aktuelle Entwicklung auf EU-Ebene RD Christian

Mehr

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die ordentliche Hauptversammlung der Wirecard AG mit Sitz

Mehr

Subjektive öffentliche Rechte Dritter und Rechtsschutz im Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz (WpÜG)

Subjektive öffentliche Rechte Dritter und Rechtsschutz im Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz (WpÜG) Christoph Johannisbauer Subjektive öffentliche Rechte Dritter und Rechtsschutz im Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz (WpÜG) UNI PRESS Hochschulschriften Bd. 152 VI Inhaltsverzeichnis Vorwort....»....*...

Mehr

Erläuternder Bericht des Abwicklers gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz zu den Angaben nach 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

Erläuternder Bericht des Abwicklers gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz zu den Angaben nach 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Agennix AG i.l. Heidelberg Wertpapier-Kenn-Nummern: A1A6XX ISIN: DE000A1A6XX4 Erläuternder Bericht des Abwicklers gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz zu den Angaben nach 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

Mehr

HCI Capital AG, Burchardstraße 8, Hamburg ISIN: DE 000A0D9Y97

HCI Capital AG, Burchardstraße 8, Hamburg ISIN: DE 000A0D9Y97 Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der HCI Capital AG, Burchardstraße 8,

Mehr

Erläuternder Bericht 1 zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 2 im Lagebericht zum 31. Dezember 2015

Erläuternder Bericht 1 zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 2 im Lagebericht zum 31. Dezember 2015 Erläuternder Bericht 1 zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 2 im Lagebericht zum 31. Dezember 2015 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Am 31. Dezember 2015 betrug das gezeichnete Kapital

Mehr

Hinweise zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptersammlung der Capital Stage AG

Hinweise zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptersammlung der Capital Stage AG , Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 - Ordentliche am Dienstag, den 25. Mai 2016, 11.00 Uhr Uhr im Grand Elysée Hotel Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg Hinweise zur Teilnahme an der

Mehr

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! GRENKELEASING AG Neuer Markt 2 D-76532 Baden-Baden Wertpapier-Kennnummer 586590 ISIN DE0005865901 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet

Mehr

Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG

Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheid vom 13. Januar 2010 die VEM erste Treuhand GmbH, Köln, ("Antragstellerin

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht II. Konzernrecht II

Kapitalgesellschaftsrecht II. Konzernrecht II Kapitalgesellschaftsrecht II Konzernrecht II II.Das Aktienkonzernrecht 2. Materielles Konzernrecht Materielles Konzernrecht Vertragskonzern Faktischer Konzern Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag

Mehr

Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der mybet Holding SE beträgt zum Bilanzstichtag 24.257.373 Euro und ist eingeteilt

Mehr

Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:

Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen: Veröffentlichung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 30.09.2011 über die Befreiung gemäß 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in

Mehr

4. Angaben gem. 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

4. Angaben gem. 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG MAN SE 7 4. Angaben gem. 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Aktiengattungen Das Grundkapital der MAN SE beträgt unverändert

Mehr

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 8

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 8 Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 8 Universität Hamburg, WS 2012/2013 von Rechtsanwalt Dr. Ingo Janert Dr. Ingo Janert, 2012 1. Funktion und Anwendungsbereich des WpÜG a. Regelungszweck des WpÜG

Mehr

Bericht des Vorstands zu TOP 10 der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. August (Schaffung eines genehmigten Kapitals)

Bericht des Vorstands zu TOP 10 der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. August (Schaffung eines genehmigten Kapitals) Bericht des Vorstands zu TOP 10 der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. August 2017 (Schaffung eines genehmigten Kapitals) Bericht des Vorstands zu TOP 10 (Schaffung eines genehmigten Kapitals) Vorstand

Mehr

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen

Mehr

Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG 74 Konzernlagebericht Grundkapital, Genehmigtes und Bedingtes Kapital, Erwerb eigener Aktien Das Grundkapital der MAN SE beträgt unverändert 376 422 400. Es ist eingeteilt in 147 040 000 auf den Inhaber

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der TOM TAILOR Holding SE am 30. Mai 2018

Ordentliche Hauptversammlung der TOM TAILOR Holding SE am 30. Mai 2018 Ordentliche Hauptversammlung der TOM TAILOR Holding SE am 30. Mai 2018 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB Das Management der TOM TAILOR GROUP verfolgt

Mehr

Genehmigtes Kapital 2016/I

Genehmigtes Kapital 2016/I Bericht des Vorstands gemäß 203 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit 186 Absatz 4 Satz 2, Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz zu Punkt 2 der Tagesordnung Überblick Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der

Mehr

Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht

Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht Andrea Ehrhardt Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis IX Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XVIII - XLIX 1 Einleitung und

Mehr

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Erläuternder Bericht des Vorstands der ORBIS AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB in den Lageberichten der ORBIS AG und des ORBIS-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 Gemäß 176 Abs. 1 Satz

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2014

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2014 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2014 Die Angaben gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2014 sind im Lagebericht der

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes in (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes in (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes in (WpÜG) ÄNDERUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

Mehr

VW / Porsche und das europäische Recht

VW / Porsche und das europäische Recht VW / Porsche und das europäische Recht Prof. Dr. Christoph Teichmann Würzburg, 24. September 2009 Ferdinand Porsche gründet in Stuttgart die Dr. Ing. h.c. F. Porsche GmbH 1931 1938 1945 1950 1960 1992

Mehr

Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler. Aktiengesellschaft Pflichten des Aktionärs

Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler. Aktiengesellschaft Pflichten des Aktionärs Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler Aktiengesellschaft Pflichten des Aktionärs Inhalt 1. Allgemeine Charakterisierung der Mitgliedschaft 2. Pflichten des Aktionärs

Mehr

S+O Mineral Industries AG Frankfurt am Main

S+O Mineral Industries AG Frankfurt am Main S+O Mineral Industries AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A0Q62X8 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 24. Mai 2016, um 10.00 Uhr im Radisson

Mehr

Bilfinger SE: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bilfinger SE: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Nachricht vom 21.05.2015 15:42 Bilfinger SE: Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Bilfinger SE 21.05.2015 15:42 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung,

Mehr

Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG

Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 die Phoenix Erste Treuhand GmbH, Berlin,

Mehr

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb 96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,

Mehr

Baader Bank Aktiengesellschaft. Unterschleißheim ISIN DE WKN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Baader Bank Aktiengesellschaft. Unterschleißheim ISIN DE WKN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Unterschleißheim ISIN DE0005088108 WKN 508810 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 26. Juni 2017, 10:00 Uhr im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung Franz Josef Strauß

Mehr

HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht

HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht Fall 21: Gesellschaftsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Wandel Fall 22: Unterm Schwert wie Damokles 1 Ansprüche/Rechte der Gesellschaft* GbR OHG KG Beitrag 705

Mehr

Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB HanseYachts AG, Greifswald Ordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angabepflichten gemäß 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital

Mehr