V E R E I N B A R U N G Ü B E R D E N V E R B L E I B D E S H U N D E S. N r. : 1 5 / 0 0 X X X X X

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1 Vereinssitz: Christian-Seebade-Str. 120, Bremen. Registernummer VR 6301, Gemeinnützig anerkannt. akw@zuflucht-notboxer.de V E R E I N B A R U N G Ü B E R D E N V E R B L E I B D E S H U N D E S N a m e : N r. : 1 5 / 0 0 X X X X X Z w i s c h e n : d e m V e r e i n Z u f l u c h t f ü r N o t b o x e r e. V., C h r i s t i a n - S e e b a d e - S t r a ß e 1 2 0, B r e m e n, v e r t r e t e n d u r c h d e n V o r s t a n d A n k e K ö r n e r - W a l k e n h o r s t. und F r a u / M a n n / E h e l e u t e : w o h n h a f t : Te l e f o n : M o b i l : E m a i l : a u s g e w i e s e n d u r c h P e r s o n a l a u s w e i s / R e i s e p a s s m i t d e r N u m m e r i m F o l g e n d e n z u k ü n f t i g e r H a l t e r g e n a n n t - 1 Vereinbarungszweck / Präambel Der bisherige Halter ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Zweck gemacht hat, in Not geratene und misshandelte Hunde, speziell solche der Rasse des Boxers, aufzunehmen und in art- und tierschutzgerechte Haltung zu vermitteln. Eine solche Vermittlung wird mit den nachfolgenden Bestimmungen in Bezug auf den genannten Hund geregelt. Die vom bisherigen Halter betreuten Tiere stammen sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland. Der bisherige Halter finanziert sich ausschließlich über Spenden. Sämtliche mit der Rettung, Übernahme und Unterbringung der Hunde verbundenen Kosten werden vom bisherigen Halter zunächst übernommen.

2 d) Nach Aufnahme der Hunde durch den bisherigen Halter werden diese in die Obhut von für den bisherigen Halter ehrenamtlich tätigen, privaten Pflegestellen oder Tierpensionen gegeben. Die Vermittlung des Hundes an den zukünftigen Halter erfolgt durch den Verein. e) Bei der vorliegenden Vereinbarung handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag i.s.d. 433 BGB. Das Eigentum am genannten Hund verbleibt beim bisherigen Halter, der zukünftige Halter wird lediglich Besitzer des Hundes. Diese Regelung hat den Zweck, dem bisherigen Halter zum Schutze des Tieres die aus der Eigentümerstellung folgenden Rechte am genannten Hund zu erhalten. Es handelt sich bei der vorliegenden Vereinbarung auch nicht um einen Miet- oder Pachtvertrag, um einen atypischen Verwahrungsvertrag oder einen Leasingvertrag. f) Die vorliegende Vereinbarung ist ein Vertrag eigener Art, dessen Zweck es ist, dem aus tierschutzwidrigen Zuständen geretteten Hund ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Um diesen Tierschutz-Zweck zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der bisherige Halter die in diesem Vertrag festgelegten Rechte an dem Hund behält, um für den Hund eine tierschutzgerechte und artgerechte Zukunft gewährleisten zu können. Eine vollständige Aufgabe dieser Rechte an dem Hund hätte zur Folge, dass der Hund möglicherweise erneut in tierschutzwidrige Haltung gelangt und der Vereinszweck, nämlich die dauerhafte Vermittlung geretteter Hunde in tier- und artgerechte Haltung, unterlaufen würde. Dieser Zweck ist nur durch die Beibehaltung der Eigentumsrechte sowie der sonstigen in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte an dem Hund erreichbar. Denn nur diese räumen die Voraussetzungen für die Gewährleistung einer art- und tierschutzgerechten Haltung des Hundes auch in Obhut Dritter ein. 2 - A n g a b e n z u m T i e r R a s s e : A l t e r / g e b o r e n l t. I m p f p a s s : G e s c h l e c h t : w e i b l i c h / m ä n n l i c h K a s t r i e r t : j a / n e i n / z w e i f e l h a f t F a r b e : N a m e : H e r k u n f t : C h i p n u m m e r : P a s s n u m m e r : E n t w u r m u n g s m i t t e l : F l o h / Z e c k e n / P r o p h y l a x e / M i t t e l : B e f a n d o d e r b e f i n d e t s i c h d e r H u n d w e g e n e i n e r K r a n k h e i t o d e r e i n e s U n f a l l e s i n t i e r ä r z t l i c h e r B e h a n d l u n g ( d i e w ä h r e n d d e r B e t r e u u n g d u r c h d e n b i s h e r i g e n H a l t e r a u f t r a t o d e r b e k a n n t w a r )

3 j a : n e i n : w e s h a l b : W e n n j a, w o? T i e r a r z t p r a x i s, V e r w a l t u n g, K a t z e n p e n s i o n u n d B r i n g - & H o l s e r v i c e Q 4 Q u a l i t ä t f ü r 4 P f o t e n K i r s t e n R o s e n d a h l B l u m e n s t r a s s e 1 4, B a s s u m Te l : u n d F a x : e m a i l : k o n t a k q 4 - i n f o. d e H u n d e p e n s i o n u n d t a g e s s t ä t t e W e d e h o r n 4 1, B a s s u m Te l : S o l l t e d e r H u n d a u s d e m A u s l a n d s t a m m e n : S o g e n. M i t t e l m e e r t e s t :.. j a. n e i n S ü d s p a n i e n P r o f i l E r g e b n i s s e L e i s h m a n i e n A k ( E L I S A ) p o s i t i v n e g a t i v z w e i f e l h a f t B a b e s i a c a n i s - A k ( I g G ) ( E L I S A ) p o s i t i v n e g a t i v z w e i f e l h a f t E r l i c h i a c a n i s - A k ( P C R ) p o s i t i v n e g a t i v z w e i f e l h a f t H e p a t o z o o n c a n i s E r r e g e r n a c h w e i s ( P C R ) p o s i t i v n e g a t i v z w e i f e l h a f t M i c r o f i l a r i e n ( P C R ) ( K n o t t e s t ) p o s i t i v n e g a t i v z w e i f e l h a f t Der zukünftige Halter bestätigt mit seiner Unterschrift unter diese Vereinbarung, vor der Übernahme des Hundes, über die sogenannten Reisekrankheiten bei Tieren, wie Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Filarien, Anaplasmosen und Hepatozoon sorgfältig informiert worden zu sein. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden sie unter 3 Rechte und Pflichten, Haftung Mit Abschluss dieser Vereinbarung hat der bisherige Halter dem zukünftigen Halter den genannten Hund auszuhändigen. Mit dem Zeitpunkt der Abgabe des Hundes an den zukünftigen Halter wird dieser Halter des genannten Hundes und übernimmt jegliche Haftung für den Hund i.s.v. 833 BGB und allen sonstigen erdenklichen gesetzlichen Haftungsgrundlagen. Der bisherige Halter haftet ab diesem Zeitpunkt für keinerlei durch den Hund verursachte Schäden, auch nicht Vermögensschäden. Der Abschluss einer Tierhaftpflicht wird dringend empfohlen. Das Eigentum nebst allen damit verbundenen Rechten verbleibt beim bisherigen Halter. Der zukünftige Halter erwirbt lediglich den Besitz am genannten Hund.

4 Der zukünftige Halter verpflichtet sich, an den bisherigen Halter XXX,XX zu zahlen. Die Zahlung hat in bar bei Übernahme des Hundes zu erfolgen. Die Zahlung hat den Zweck einer Aufwandsentschädigung für den bisherigen Halter (s. 1 dieser Vereinbarung). Sie ist keine Kaufpreiszahlung i.s.v. 433 BGB jeweils auf das Vereinskonto siehe Fußzeile. Der zukünftige Halter ist ab Übernahme des Hundes verpflichtet, für sämtliche mit der Haltung und Pflege des Hundes verbundenen Kosten selbst aufzukommen. Hierzu gehören insbesondere auch Kosten jedweder tierärztlichen Versorgung sowie die Entrichtung der jeweils am Wohnort gültigen Hundesteuer. Er hat insoweit keine Erstattungsansprüche gegen den bisherigen Halter. d) Der zukünftige Halter verpflichtet sich zudem, - den Hund unter Beachtung des gültigen Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen ordnungsgemäß und artgerecht zu halten und zu pflegen. Den Hund nicht zu quälen und zu misshandeln oder solche Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, - den Hund als Haustier zu halten, ihn seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen, artgerecht unterzubringen und für sein Wohlbefinden als auch für die psychische und physische Gesunderhaltung Sorge zu tragen, - den Hund immer im Wohnbereich zu halten, die Haltung im Freien, im Zwinger, im Keller, im Hof, Scheune oder ähnlichen Gebäuden ist ausdrücklich untersagt, - notwendige tierärztliche Behandlungen unverzüglich durchführen zu lassen. Insbesondere die erforderlichen Impfungen (Tollwut, Staupe, H.c.c., Parvovirose, Parainfluenza, Leptospirose, Hepatitis, Zwingerhusten) vorzunehmen und im Impfpass eintragen zu lassen. Regelmäßige Entwurmungen müssen ebenfalls stattfinden, - sollte der Hund aus dem Ausland stammen, ist mindestens 1 x jährlich oder entsprechend ärztlichen Rates ein entsprechender Reisekrankheitentest durchzuführen, bis eine parasitäre Infektion definitiv ausgeschlossen werden kann. Die Organwerte und Eiweißelektrophorese mit Kurvendarstellung müssen ebenfalls im gleichen Rhythmus erstellt werden, so eine der parasitären Erkrankungen ein positives Ergebnis aufweist. BITTE BEACHTEN SIE DIES UNBEDINGT! ES GEHT UM DAS LEBEN IHRES HUNDES - eine sich aufgrund von tierärztlichem Rat als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen und dem bisherigen Halter entsprechend Mitteilung zu machen, - den Hund nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen, - den Hund nicht zur Zucht/Vermehrung zu verwenden, - den Hund ohne vorherige Zustimmung des bisherigen Halters nicht an Dritte abzugeben (Ausnahme: Urlaubs-/ Krankheitsbetreuung bis zu 3 Wochen), - den bisherigen Halter zu informieren, wenn der Hund abhandengekommen ist, - den bisherigen Halter über Veränderungen des Wohnsitzes zu informieren. e) Sollte der zukünftige Halter den Hund nicht mehr halten wollen/können, hat er den Hund zu dem bisherigen Halter zurückzubringen. Der bisherige Halter ist verpflichtet, den Hund zurückzunehmen. Der bisherigen Halter wird innerhalb von 5 Werktagen den Standort benennen an den das Tier gebracht werden muss. Eine anderweitige Abgabe des Hundes als an den bisherigen Halter ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Einen Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der gezahlten Aufwandsentschädigung oder sonstige Zahlungsersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche besitzt der zukünftige Halter gegen den bisherigen Halter in keinem Falle. 4 Gesundheitszustand / Gewährleistung

5 Der bisherige Halter versichert, dass ihm mit Ausnahme der unter 2 dieser Vereinbarung festgehaltenen Erkrankungen keinerlei weitere Erkrankungen/gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Hundes bekannt sind. Dabei ist der bisherige Halter nicht verpflichtet, ein tierärztliches Gesundheitszeugnis des Hundes vorzulegen. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Hundes an den zukünftigen Halter hat dieser sämtliche Kosten für die tierärztliche Behandlung des Hundes zu tragen, auch bei derzeit begonnener und laufender Behandlung, die der bisherige Halter veranlasst hat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche mündlichen oder schriftlichen Charakter- und Verhaltensbeschreibungen des Hundes durch den bisherigen Halter geben lediglich das Verhalten des Hundes auf der Pflege-stelle/Tierpension bzw. Erfahrungen der Pflegestelle/Tierpension mit dem Hund wieder. Der bisherige Halter gibt keinerlei Zusicherungen für das Vorhandensein jedweder charakterlicher, körperlicher oder gesundheitlicher Eigenschaften des Tieres und übernimmt keinerlei Garantien. Der zukünftige Halter übernimmt den Hund wie besehen. Gewährleistungsverpflichtungen des bisherigen Halters bestehen nicht. Der bisherige Halter ist nicht verpflichtet, den Hund kastriert abzugeben. Sollte der Hund unkastriert sein, hat der zukünftige Halter die Kosten der Kastration zu tragen, sofern er eine solche wünscht. Unabhängig von einer Kastration verpflichtet sich der zukünftige Halter, Nachwuchs des Hundes unbedingt zu vermeiden. Sollte der Hund dennoch an Nachwuchs beteiligt sein, ist der bisherige Halter umgehend zu verständigen und in die Vermittlung der Welpen mit einzubeziehen. 5 Inaugenscheinnahme Der bisherige Halter ist berechtigt, zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen des zukünftigen Halters nach vorheriger Verabredung eines Termins die Haltung des Hundes vor Ort in Augenschein zu nehmen. Sollten sich Verstöße gegen die vereinbarten Verpflichtungen durch den zukünftigen Halter zeigen oder dem bisherigen Halter bekannt werden und der zukünftige Halter diese nach entsprechender Verwarnung nicht abstellen, kann der bisherige Halter seine Eigentumsrechte geltend machen und die Herausgabe des Hundes verlangen. 6 Registrierungen Das Tier ist zum Zeitpunkt der Abgabe an den zukünftigen Halter bei TASSO e.v., Hattersheim auf den bisherigen Halter registriert. 7 Sonstige Bestimmungen Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Abreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen worden. Sie bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung treten, die dem Vereinbarungszweck am nächsten kommt. Mit seiner Unterschrift unter diese Vereinbarung bestätigt der zukünftige Halter, dass er mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden ist. Insbesondere erklärt er, dass er die Besonderheit dieser Vereinbarung, wonach er nicht die Stellung eines Eigentümers erlangt und daher die sich daraus ergebenden Rechte nicht für sich beanspruchen kann, verstanden hat und akzeptiert. Er erklärt auch, dass er damit einverstanden ist, dass er das Tier durch diese

6 Vereinbarung nicht käuflich erwirbt. Der zukünftige Halter erklärt mit seiner Unterschrift zudem, dass er damit einverstanden ist, wie ein Eigentümer für die mit der Haltung des Tieres verbundenen Kosten und die Haftung für durch das Tier verursachte Schäden zu übernehmen und insoweit keinerlei Ansprüche gegen den bisherigen Halter zu besitzen. Damit der vermittelte Hund auch nach seiner Übergabe an den Übernehmer gegen eventuellen Missbrauch oder Tierquälerei geschützt bleibt, geht das überlassene Tier lediglich in den Besitz des Übernehmers über. Die Eigentumsrechte verbleiben beim Tierschutzverein Zuflucht für Notboxer e.v. Der zukünftige Halter erklärt mit seiner Unterschrift weiterhin, dass er die sämtliche Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Datenschutzerklärung: die persönlichen Daten werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unterliegen dem Datenschutz. Alle Personen, welche Zugriff zu diesen Daten haben, verpflichten sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben. Die Abspeicherung der Daten dient nur zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken. Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung von persönlichen Daten findet nicht statt. Ort:... Datum: (Übernehmer)... (Vereinsvertreter)

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