KINDER- und JUGENDHILFE ARENBERG - Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien

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1 Seite 1 von 11 ZUORDNUNG DES ANGEBOTES Entsprechend KGSt-Systematik / Entsprechend Begrifflichkeit des KJHG Hilfen zur Erziehung Lebensfeldaufbauende u. erhaltende erzieherische Hilfen für Jugendliche und junge Volljährige Platz in einer betreuten Wohnform (Einzelwohnen, WG-Wohnen) Voraussetzungen und Ziele 1. Gesetzliche Grundlage 27 KJHG Voraussetzung einer erz. Hilfe in Verbindung mit 34 / 35 sonstige betreute Wohnformen / intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung; 36 KJHG Hilfeplanung; 41 KJHG Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung, 35 a Eingliederungshilfe, 2. Kapazitäten der Einrichtung 3. Beschreibung der Hilfeform 27 Plätze bei einer durchschnittlichen Betreuungsintensität von 1 : 6; die Platzkapazität verteilt sich idealtypisch wie folgt: 8 Pl. WG-Wohnen; 8 Einzelwohnen; 11 Plätze für weitere ambul. Angebote im Sonderdienst Flexible Betreuungen. Jugendliche und junge Volljährige erhalten Hilfe mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Lebens außerhalb der Ursprungsfamilie und der betreuenden Einrichtung. Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie bei Aufbau oder/und Erhalt eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt. Angestrebt wird das eigenständige Wohnen in einem Apartment/einer eigenen Wohnung. Individuell kann für einen Übergang die Betreuung in einer Wohngemeinschaft angezeigt sein. 4. Zielgruppe/Indikation Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Jugendlichen und jungen Volljährigen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist Jugendliche und junge Volljährige Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen die Problembelastung im Herkunftsmilieu in der Regel hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind. Die Beteuungsintensität muß im Einzelfall geprüft werden. Der Regelbetreuung liegt ein Personalanhaltswert von 1 : 6 zu Grunde (6,4 Std. wöchentlich). Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn Jugendliche und junge Volljährige ihre Bereitschaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigern eine weitere Verselbständigung aufgrund von geistigen oder seelischen Behinderungen und akutem psychiatrischen Behandlungsbedarf n. möglich ist.

2 Seite 2 von Ziele der Maßnahme Vorbereitung auf eine/einübung einer selbständige/n Lebensperspektive insbesondere durch: Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen Aufbau eines eigenen Lebensfeldes Bezug und Gestaltung einer eigenen Wohnung (Zimmers in einer WG) Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Verantwortlicher Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Klärung und Aufbau von Beziehungen, Beziehungsfähigkeit Ablösung vom Elternhaus Bewältigung persönlicher Krisen Aktive Freizeitgestaltung Zielkonkretisierung gem. Hilfeplan 6. Allg. Beschreibung der Regelleistungen 6.1. Pädagogische Leistungen 6.2. Versorgungsleistungen Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen bietet alle notwendigen Grundleistungen: Prüfung der Indikation; Erarbeitung eines Kontraktes mit den Beteiligten Betreuungsplanung, Hilfeplanung, Fallkonzept Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit - in Form von Beratung - in Form von Begleitung und Unterstützung - in Form von Hausbesuchen - in Form von Telefonaten Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität Hilfe, Begleitung bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive

3 Seite 3 von Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Sexualpädagogische Förderung Schulische und/oder berufliche Integration Förderung von Beziehungsfähigkeit Bewältigung persönlicher Krisen Aktive Freizeitgestaltung Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Gestaltung der Wohnsituation Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten Sicherstellung von zeitlich befristeter Erreichbarkeit (Büropräsenzzeiten, feste Hausbesuchstermine, Notfallruf-Nr.) - Grenzen der Regelleistungen Diagnostische, therapeutische, heilpädagogische und intensivere familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen realisiert werden. Gleiches gilt für besonders betreuungsintensive und krisenintervenierende Leistungen (suizidale Neigung, Mutter-Kind- Betreuung, etc.). 6. Regelleistungen Sachleistungen und Tätigkeiten, die im beschr. Umfang und beschr. Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Im Pflegesatz abgedeckt.

4 Seite 4 von Prüfung d. Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit den Beteiligten bei Anmeldung mindestens einmal bei Bedarf Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und/oder Personensorgeberechtigten sowie Institutionen Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personenberechtigten und die Minderjährigen Mitwirkung im Hilfeplanverfahren/Aufnahme/Auftragsklärung Betreuungsplanung, Hilfeplanung, Fallkonzept kontinuierlich monatlich kontinuierlich halbjährlich/bei Bedarf bei Bedarf Pädagogische Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation Teaminterne Erziehungsplanung Austausch mit der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes Hilfeplanung unter Hinzuziehung der Betroffenen und Beteiligten Pädagogische Stellungnahmen, Entwicklungsberichte, Empfehlungen regelmäßig Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten Organisation zusätzlicher interner Zusatzleistungen oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit - in Form von Beratung regelmäßig gem. Kontrakt bzw. Hilfeplan, am aktuellen Bedarf orientiert ausführliche Gespräche: Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung des jungen Menschen Reflexion und Planung zu aktuellen Fragen der Lebensgestaltung mit dem Ziel der Erweiterung persönlicher Kompetenzen Planung gemeinsamer Aktivitäten zu Integration des jungen Menschen in sein Lebensumfeld - in Form von Begleitung und Unter- Training sozialer Kompetenzen in praktischen Lebensbereichen

5 Seite 5 von 11 stützung - in Form von Hausbesuchen - in Form von Telefonaten Zur Beziehungspflege und der aktiven Teilnahme des Betreuers am Leben des jungen Menschen Zur Vervollständigung der psychosozialen Diagnose Zur Kontrolle von Absprachen Zur Sicherstellung von Aufsichtspflicht und haftungsrechtlichen Gegebenheiten Zur Überprüfung etwaiger Gefährdungen Kurze Gespräche zu außergewöhnlichen Tagesereignissen Überprüfung von Absprachen Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung d. Beziehungskontinuität Hilfe, Begleitung bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive bei Bedarf Einleitung anderer erzieherischer oder gesundheitsförderlicher Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z. B. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Schulen) regelmäßig Erarbeitung von persönlichen Wünschen, Zielen und Unterstützung bei deren Realisierungsmöglichkeit Stärkung d. personalen u. sozial-emotionalen Kompetenz regelmäßig Vermittlung einer positiven Grundhaltung sich selbst und dem sozialen Umfeld gegenüber Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung Anregung zur Auseinandersetzung mit persönlichen Wertvorstellungen und der eigenen Herkunft

6 Seite 6 von Sexualpädagogische Förderung auf Wunsch/bei Bedarf Generelle Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung bei: - Gefühle an sich und am Partner wahrzunehmen, zu akzeptieren und auszudrücken - einander im Gespräch besser zu verstehen - auf die Eigenart und die besonderen Reaktionen des Partners einzugehen - sich anvertrauen und überlassen zu können - um bestimmter Werte willen, besonders um des Partners und seiner Befindlichkeit willen, auf eigene Bedürfnisse zu verzichten - den Partner nicht nur um Eigenschaften und Vorzüge willen, sonder als Person zu bejahen - mit dem Wissen um die Möglichkeit der Zeugung eines Kindes verantwortlich umzugehen Unterstützung bei der Entwicklung einer Identität als Mann/Frau Kultivierung und Einordnung der sexuellen Antriebe Entwicklung eines gesunden Verhältnisses durch Lust und Freude an der eigenen Körperlichkeit Schulische und/oder berufliche Integration bei Bedarf Unterstützung bei der Vorbereitung und Auswahl der Berufs- bzw. Schulausbildung Motivierung zum regelmäßigen Schulbesuch bzw. Ausbildungsbesuch Organisation von Nachhilfe und Praktika Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung)

7 Seite 7 von 11 Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, die dem Erreichen des Schul- und/oder Lehrabschlusses dienen Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz Förderung von Beziehungsfähigkeit bei Bedarf Förderung sozialer Kontakte Motivierung zu einer lösungsorientierten Haltung in Konflikten Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung Hilfen bei der Klärung persönlicher Bedürfnisse und deren Umsetzungsmöglichkeiten in sozialen Kontakten Bewältigung persönlicher Krisen sofort bei Bedarf Krisenintervention Ausführliche Krisengespräche Rufbereitschaft des Betreuers Einleitung weiterer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, fachärztl. Versorgung, etc.) Aktive Freizeitgestaltung bei Bedarf konzeptionsspezifisch Planung und Reflexion von Aktivitäten, gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer und/oder anderen Jugendlichen Interne bzw. externe Gruppenangebote Klärung finanzieller Fragen u. Sicherstellung soz.-rechtl. Ansprüche regelmäßig Verwaltung des monatlichen Budgets des Klienten Anleitung zur eigenverantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung beim Nachkommen finanzieller Verpflichtungen (Mietzahlung, monatl. Beiträge, Schulden, etc.)

8 Seite 8 von 11 bei Bedarf Hilfen bei behördlichem Schriftverkehr und Ausfüllen von Anträgen Information über den rechtlichen Status der Volljährigkeit Organisation von unterstützender Hilfe in Strafverfahren Allgemeine Information über Rechte und Pflichten als Staatsbürger Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Gestaltung der Wohnsituation regelmäßig Führen einer Akte (pädagogische Dokumentation der Entwicklung, besondere Vorkommnisse bezügl. Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, allg. Schriftverkehr) Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. Ausfertigung von Bescheinigungen, Berichten Organisation des notwendigen Zahlungsverkehrs Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abläufe in Versicherungsfällen Verwaltung der klientenbezogenen Verfügungsgelder (siehe auch ) bei Bedarf Unterstützung bei der Suche und Anmietung einer eigenen Wohnung Unterstützung bei Ausstattung und Bezug einer eigenen Wohnung bzw. des Zimmers im Rahmen einer WG-Betreuung Klärende Gespräche mit Vermietern und Nachbarn Anleitung zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses Anleitung zur Pflege der Wohnung Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich regelmäßig Anleitung zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) Finanzielle Ausstattung gem. Schutzhilferichtlinien Rheinland-Pfalz

9 Seite 9 von Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten konzeptionsspezifisch Vorhalten und Unterhalten von Beratungs- und Büroräumen Beschaffung und Instandhaltung im Einzelfall von Wohnraum für Klienten; generelle Instandhaltung der Wohngemeinschaftsräume Bereitstellung und Instandhaltung einer Übergangswohnung bzw. eines Übergangszimmers Sicherstellung von Erreichbarkeit regelmäßig, zu festen Zeiten und jederzeit als Rufbereitschaft in Krisen Realisierung der Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Klienten, Bezugspersonen sowie für beteiligte Fachkräfte

10 Seite 10 von 11 Ausstattung u. Ressourcen - Personalschlüssel Pädagogik: in der Regel 1 : 6; intensiver gem. Vereinbarung auf Hilfeplanebene durch Vereinbarung von Fachleistungsstunden anteilig: Leitung/Beratung (0,35), Verwaltung (0,5) - Mitarbeiterqualifikation päd. Fachkräfte mit FHS-Abschluss (z. T. mit Zusatzqualifikation) - Räumlichkeiten WG-Räume: Einzelzimmer, Wohnraum, Küche, Nassbereich zur gemeinschaftl. Nutzung, Besonderheiten je nach Gegebenheiten des angemieteten Projekts Einzelwohnungen: einfacher, normaler Standard; Besonderheiten je nach Gegebenheiten der angemieteten Wohnung Funktionsräume: Büroräume, Gruppenräume - Außengelände je nach Lage der Wohnobjekte Nutzung der Infrastruktur des Stammheimgeländes - sonstige Ausstattung Nutzung der heimeigenen Fahrzeuge und Transporter (gegen Gebühr) Lagerungsmöglichkeiten im Stammheim Nutzung der anerkannten privaten eigenen Kraftfahrzeuge als Dienstfahrzeuge

11 Seite 11 von 11 Qualitätssicherung - durch Konzeptentwicklung Indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Erhaltung der Qualitätsstandards Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Abläufe und päd. Controlling) Klare Organisationsstrukturen und Ablaufsicherung Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Jährliche Überprüfung der Konzeption Umkonzeptionieren, wenn Bedarfe sich grundlegend verändern oder grundsätzlich Qualitätsmängel festgestellt werden - durch Teamentwicklung Abstimmung päd. Vorstellungen, Kommunikationsstile und Haltungen im Team Entwicklung von Arbeits- und Controllingabläufen in schriftlicher Form Durchschnittlich 6 x pro Jahr Team- und Fallsupervision durch externen Supervisor Durchschnittlich 2 x pro Monat Fallbesprechung im Team - durch Personalentwicklung - durch Dokumentation von Prozessen und Leistungen Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte Einarbeitung neuer Mitarbeiter Fort- und Weiterbildung (intern und extern) Fachliche und persönlichkeitsbezogene Beratung Schriftliche Fixierung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfe- und Erziehungsplanung ergeben Notizen, Vermerke über besondere Ereignisse, Realisierung von Planungen, Abweichungen von Planungen Vollständige und übersichtliche Aktenführung - durch Partizipation lebensweltorientierte Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen, damit Teilhabe und Verbleib in gewachsenen, förderlichen sozialen Strukturen ermöglicht werden kann, durch Berücksichtigung der Organisation. Handlungsmaxime einer lebensweltorientierten Jugendhilfe des 8. Jugendberichts sozialpolitisches Engagement der Einrichtung und ihrer MitarbeiterInnen auf den Ebenen Jugendhilfeplanung, Jugendhilfeausschüsse, Arbeitsgemeinschaften gemäß 78 KJHG etc., Adressatenorientierung und Betroffenenbeteiligung im Aufnahmeverfahren, Hilfeplanverfahren Institutionalisierung von Beteiligungsrechten als Ausdruck der Verselbständigungshilfeform

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