ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN

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1 Nachfolgende Tatbestände haben nur dann Gültigkeit, wenn in den darauf folgenden besonderen Tatbeständen nichts anderweitiges geregelt ist. ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN 1. Bürgerservice / Leistungen für andere Behörden 1.1. Allgemeine Verwaltungsgebühr a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, 1.2. Anträge a) Bearbeitung I. Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, II. ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, b) Ablehnung I. Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, II. ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, c) Zurücknahme I. Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, II. ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, 1.3. Auskünfte a) mündlich, gebührenfrei, b) schriftlich I. Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, II. ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, 1.4. Befreiungen a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, 1.5. Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen a) Spendenbescheinigung, gebührenfrei, b) sonstige I. Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, II. ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, III. Unterschriftsbestätigung 16,7,, 1.6. Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergleichen aller Art, soweit nicht anders bestimmt a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, 1.7. Gutachten (einschl. Augenscheinnahme) a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, Seite 1

2 1.8. Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde, usw.) a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, 1.9. Schreibgebühren (für Schriftstücke jeder Art) a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.) 15,7, 1.1. Ablichtungen (Fotokopien) a) für die erste Seite 1,,, b) für jede weitere Seite,75,, Sonstige Leistungen des Produktbereichs a) Mindestpauschale (Bearbeitungszeit unter 15 min.) 5,2,, b) ab 15 min. Bearbeitungszeit (je angefangene 15 min.), 15,7, ORDNUNGSAMT 2. Verwaltung von Fundsachen 2.1. Aufbewahrung, einschl. Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder a) Schlüssel / Sachen 14,4,, b) Dokumente 9,6,, c) Fahrräder / elektr. Fortbewegungsmittel bis 4 min. 38,4,, d) Fahrräder / elektr. Fortbewegungsmittel über 4 min., 57,6, 2.2. Sonstige Amtshandlungen des Fundbüros (öffentl. Leistungen), 57,6, 2.3. Einfangen und Verbringen von Fundtieren 57,6, 3. Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr (Ortspolizei) 3.1. Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des, 73,7, Hauptgottesdienstes 3.2. Befreiung von Tanzverboten an bestimmten Tagen, 73,7, 3.3. Erlaubnis für Kampfhunde 73,7, 4. Bearbeitung von Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten,, (bei Zeitgebühr: je angefangene 1/4 Std. ausgewiesen) 4.1. Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießständen, 13,9, ( 1 Abs.5 WaffG) 4.2. Regel- und Sonderprüfungen nach 12 Abs.1 AWaffV, 13,9, Schießstättenüberprüfung (Regelprüfung) 4.3. Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung ( 27 Abs. 1 WaffG), 13,9, Seite 2

3 4.4. Untersagung nach 1 Abs. 4 AWaffV (Untersagung Schießstandsaufsicht) 4.5. Erlaubnis zum Handel, Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition ( 21 Abs. 1 WaffG) 4.6. Anordnung nach 25 Abs.2 WaffG Kennzeichnung Schusswaffe mit einer fortlaufenden Nummer, 13,9,, 13,9,, 13,9, 4.7. Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen, 13,9, Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen ( 26 Abs. 1 WaffG) 4.8. Anordnung nach 36 Abs. 6 WaffG Aufbewahrung Waffen, 13,9, 4.9. Anordnung nach 39 Abs. 3 WaffG Vorlage Waffen,, 13,9, Erlaubnisscheine, etc Sicherstellung eines Gegenstandes nach 4 Abs. 5 WaffG, 13,9, (Verbotene Waffen) Anordnung nach 41 Abs. 1 WaffG Waffenbesitz- und Erwerbsverbot, 13,9, für erlaubnisfreie Waffen / Munition Anordnung nach 41 Abs. 2 WaffG Waffenbesitz und Erwerbsverbot, 13,9, für erlaubnispflichtige Waffen / Munition Anordnung nach 46 Abs. 2 WaffG weitere Maßnahmen in, 13,9, Zusammenhang mit einer Anordnung nach 45 WaffG Sicherstellung eines Gegenstandes nach 46 Abs. 2 WaffG in, 13,9, Zusammenhang mit einer Anordnung nach 45 WaffG (Rücknahme und Widerruf) Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot des Führens, 13,9, von Schusswaffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach 42 Abs. 2 WaffG Ausnahmebewilligung nach 16 Abs. 2 WaffG für die Dauer von, 13,9, 5 Jahren (Führen von Waffen zur Brauchtumspflege) en für Regelüberprüfung nach 4 Abs. 3 WaffG, 13,9, Anordnung eines fachärztlichen, fachpsychologischen, 13,9, Zeugnisses ( 6 Abs. 2 WaffG) Einziehung eines Gegenstandes ( 46 Abs. 5 WaffG), 13,9, 4.2. Untersagung der Ausübung der Aufsicht durch Aufsichtsperson, 13,9, ( 1 Abs. 4 AWaffV) Sicherstellung von Waffen ( 37 Abs. 1 Satz 2 WaffG), 13,9, Anordnung zur Unbrauchbarmachung von Waffen oder dem, 13,9, Überlassen an einen Berechtigten ( 37 Abs. 1 Satz 2 WaffG) Erteilen von Ausnahmen von den Verboten des Vertriebs und des, 13,9, Überlassens ( 35 Abs. 3 WaffG) Erteilung einer Ausnahme vom Verbot des Führens von Waffen bei, 13,9, öffentlichen Veranstaltungen ( 42 Abs. 2 WaffG) Ausnahme vom Alterserfordernis nach 3 Abs. 3 WaffG 41,8,, Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses, 3 Jahre 27,9,, nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis ( 4 Abs. 4 WaffG) Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach 83,7,, 1 Abs. 1 Satz 1 WaffG (Generalklausel) Ausstellen einer Waffenbesitzkarte 83,7,, nach 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG (Jäger Kurzwaffen) Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach 13 Abs. 3 WaffG (Jäger Langwaffen) 83,7,, Seite 3

4 4.3. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen 83,7,, nach 14 Abs. 4 WaffG (Sportschützen gelbe WBK) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 13,9, nach 16 Abs.1 WaffG (Brauchstumsschützen) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler 13,9, ( 17 Abs. 2 WaffG) Umschreibung der Waffenbesitzkarte nach einer Änderung des 13,9, Sammelthemas bei Waffensammlern ( 17 Abs. 2 WaffG) Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter zur Förderung des 13,9, Leistungssports ( 27 Abs. 4 WaffG) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 2 WaffG (Erben) 139,5,, Ausnahmegenehmigung für Erben nach 2 Abs. 7 WaffG 13,9, Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene 13,9 waffenrechtliche Erlaubnis Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte nach 18,6 1 Abs. 1 Satz 4 WaffG, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder bei der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine Waffenbesitzkarte vorgenommen wird bzw. nach 14 WaffG (WBK Sportschützen), bzw. nach 13 WaffG (Jäger), bzw. nach 16 WaffG (Brauchtumsschützen), bzw. nach 17 WaffG (Sammler) Eintragung von Wechsel und Austauschläufen 18,6,, 4.4. Eintragung des Überlassens einer Waffe in der Waffenbesitzkarte nach 34 Abs. 2 2 WaffG (Austrag) 18,6,, Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte ( 1 Abs. 2 Satz 1 WaffG) wie bis zzgl. 5 % Zuschlag Ausstellung oder Umschreibung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schusswaffen ( 1 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 8 % der jeweiligen WBK- ( bis ) Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins ( 1 Abs. 3 WaffG) 13,9, Ausstellung eines Waffenscheins 13,9, ( 1 Abs. 4 WaffG und 28 Abs. 1 WaffG) Verlängerung der Geltungsdauer des Waffenscheins 13,9, ( 1 Abs.4 WaffG und 28 Abs. 1 WaffG) Ausstellung eines kleinen Waffenscheins 111,6,, ( 1 Abs. 4 Satz 4 WaffG) Erteilung einer Erlaubnis nach 16 Abs. 3 WaffG 13,9, (Schießerlaubnis Brauchtumsschützen) Eintrag einer Munitionserwerbsberechtigung in eine WBK für die 27,9,, darin eingetragenen Waffen 1 Abs. 3 Satz 1 WaffG Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Waffen und 13,9, erlaubnispflichtiger Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes ( 3 Abs. 1 WaffG) 4.5. Erlaubnis / Zustimmung zum Verbringen von erlaubnispflichtigen 13,9, Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ( 29 Abs. 1 WaffG) Einfuhrerlaubnis Erlaubnis / Zustimmung zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ( 29 Abs. 1 WaffG) Ausfuhrerlaubnis 13,9, Seite 4

5 4.52. Erlaubnis zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und 13,9, dafür bestimmter Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses 83,7,, ( 32 Abs. 5 WaffG) Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen 13,9, Feuerwaffenpasses ( 32 Abs. 8 WaffG) Änderungen von sonstigen Eintragungen im Europäischen 13,9, Feuerwaffenpass Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem 13,9, Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen EU-Staat bei gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder -händlern ( 31 Abs. 2 WaffG) Erteilung / Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, 13,9, soweit hier nicht aufgeführt Erteilung von Ausnahmen von Erlaubnispflichten soweit hier, 13,9, nicht aufgeführt Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen,, 13,9, die im Interesse oder auf Veranlassung des enschuldners vorgenommen werden und hier nicht aufgeführt sind 4.6. Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung / Erlaubnis,, 13,9, zu der der Berechtigte Anlass gegeben hat Ablehnungen aus anderen Unzuständigkeitsgründen oder, 13,9, Zurücknahme von Anträgen auf Vornahme von Amtshandlungen nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung Rücknahme eines Widerspruchs nach Beginn der sachlichen, 13,9, Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung Zurückweisung oder Rücknahme eines Widerspruchs, 13,9, gegen eine Kostenentscheidung in einem waffenrechtlichen Verfahren Überprüfung der Waffenaufbewahrung ( 36 Abs. 3 WaffG), 13,9, Erteilung einer Erlaubnis ( 7 SprengG) 13,9, Erteilung eines Befähigungsschein ( 2 SprengG) 13,9, Verlängerung eines Befähigungsscheines ( 2 SprengG) 41,8,, Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und dessen Umgang ( 27 SprengG) a) ein explosionsgefährlicher Stoff 111,6,, b) zwei explosionsgefährliche Stoffe 125,5,, c) drei explosionsgefährliche Stoffe 139,5,, Verlängerung einer Erlaubnis zum Erwerb von explosionsgefährlichen 41,8,, Stoffen und dessen Umgang ( 27 SprengG) 4.7. Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder eines, 13,9, Befähigungsscheins ( 34 SprengG) Sonstige Amtshandlungen nach dem SprengG, 13,9, Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 13,9, ( 34 Abs. 2 SprengV) Sonstige Amtshandlungen nach der SprengV, 13,9, Seite 5

6 5. Jagd- und Fischereiwesen 5.1. Fischereischein a) Ausstellung eines Jahresfischereischeins, eines Fischereischeins 32,4,, auf Lebenszeit, sowie Ersatzaustellung b) Ausstellung eines Jugendfischereischeins 16,2,,, 5.2. Eintragung der Fischereiabgabe in einen vorhandenen Fischereischein a) 1 Jahr 11,7,, b) 5 Jahre 29,25,, c) 1 Jahre 46,8,,,, Zuzüglich zu den aufgeführten en wird die gültige Landesfischereiabgabe fällig. 6. Führen und Bereitstellen des Gewerberegisters (einschließlich Auskünfte) 6.1. Gewerbeanmeldung, 61,1, 6.2. Gewerbeabmeldung 15,2,, 6.3. Gewerbeummeldung 15,2,, 6.4. Schriftl. Gewerbeauskunft 15,2,, 6.5. Gewerbemeldebescheinigung 15,2,, 6.6. Sonstige gebührenpflichtige Tätigkeiten, 61,1, 7. Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen 7.1. Gaststättenerlaubnis nach 2 GastG und befristete Erlaubnis, 63,, ( 3 Abs. 2 GastG) 7.2. Stellvertretererlaubnis ( 9 GastG) 57,7,, 7.3. Vorläufige Erlaubnis ( 11 GastG) 31,5,, 7.4. Verlängerung von Fristen, 6,3, ( 8 Satz 2, 9 Satz 2, 24 Abs 1 Satz 3 GastG) 7.5. Andere gebührenpflichtige Tätigkeiten, 6,3, 8. Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 8.1. Gestattungen ( 12 GastG) 6,3,, 8.2. Regelmäßige Sperrzeitverkürzungen ( 12 GastVO) 3,1,, 8.3. Verlängerung von Fristen, 6,3, 8.4. Andere gebührenpflichtige Tätigkeiten, 6,3, 9. Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.1. Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ( 33c Abs. 1 GewO) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 364,4,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 5,5 Std. Seite 6

7 9.2. Bestätigung ( 33c Abs. 3 GewO) 6,7,,,, 9.3. Erlaubnis für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 364,4,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 5,5 Std Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens ( 33i GewO) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 364,4,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 5,5 Std Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleihgewerbes ( 34 GewO) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 364,4,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 5,5 Std Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes ( 34a GewO) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 364,4,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 5,5 Std Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes ( 34b GewO) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 364,4,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 5,5 Std Erteilung einer Reisegewerbekarte ( 55, 55d GewO, 1 AuslReise GewV) Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: 265,,, - Mindestbetrag - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde, 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 4 Std. Seite 7

8 9.9. Nachtrag in die Reisegewerbekarte 165, Erteilung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte 6,7,, ( 6c Abs. 2 GewO) Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte ( 55b Abs. 2 GewO) 33,1,, Festsetzungen von Messen, Ausstell., Märkte, Volksfeste, u.ä. Rahmengebühr, die sich zusammensetzt aus: - Mindestbetrag 198,8,, - Zeitgebühr je angefangene 1/2 Stunde 33,15, Die Zeitgebühr wird zum Mindestbetrag hinzu addiert, wenn 3 Std Verlegung bzw. Änderungsfestsetzung von Messen, Ausstellungen,, 66,2, Märkten, Volksfesten, u.ä Weitere gewerberechtliche Erlaubnisse, Bestätigungen und, 66,2, Leistungen 1. Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen 1.1. Ablehnung, Änderung, Aufhebung, Untersagung, Rücknahme,, 6,3, Wideruf von Festsetzungen oder Erlaubnissen nach GewO, GastG, HandwerksO, SpielO, LVwVfG 1.2. Schließungsverfügung ( 15 GewO), 6,3, 1.3. Auflagen und Anordnungen, 6,3, ( 5, 12 Abs. 3 GastG, 12 Satz 2 GastVO) 1.4. Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke 6,3,, 1.5. Beschäftigungsverbot ( 21 GastG), 6,3, 1.6. Zwangsmittelandrohungen- und festsetzungen 6, Zurückweisung eines Rechtsbehelfs, 6,3, 1.8. Sonstige Leistungen nach der GewO bzw. nach dem GastG, 6,3, EINWOHNERWESEN 11. Meldeangelegenheiten Meldeauskünfte a) einfache schriftliche Auskunft 13,2 b) erweiterte schriftliche Auskunft 24,4 c) Gruppenauskunft 89,4 d) Archivauskunft (bis 3 Minuten) 3,5 e) Archivauskunft (über 3 Minuten) 61, Bescheinigungen a) Aufenthaltsbescheinigung 15,2 b) Meldebescheinigung (Person/Familie) 11,1 c) Wählbarkeitsbescheinigung 1,1 d) Sonstige Bescheinigungen 61, Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde (öffentl. Leistungen) 61, Seite 8

9 PERSONENSTANDSWESEN 12. Beurkundung von Sterbefällen Ausstellung Leichenpass 15,,, 13. Andere Beurkundungen, öffentl. Beglaubigungen, behördliche Namensänderungen Kirchenaustritt 25,6 BAUORDNUNG 14. Sanierungsrechtliche Genehmigungen Sanierungsrechtliche Genehmigung, 49,5, 15. Nichtausübung Vorkaufsrecht Ausstellung eines Negativattestes nach 24 BauGB 4,5,, Ausstellung eines Negativattestes nach 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg 4,6,, 16. Bauvoranfrage,, Positive Entscheidung,, Negative Entscheidung, 58,3, Rücknahme, 58,3, Ausnahme / Abweichung / Befreiung, 58,3, 3 der Baukosten, mind. 2 Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) bis s) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. a) Art der baulichen Nutzung I. Ausnahme 5 II. Befreiung 1. b) Bauweise I. Von geschlossener in offene Bauweise,, 46, (je neuem Gebäude / neuer Wohnscheibe),, II. Von offener in geschlossene Bauweise,, (je zusätzlich bebaubarem m² Fläche),, Fläche x 1% des Bodenrichtwerts c) Geschossfläche,, Fläche x 1% des Bodenrichtwerts Seite 9

10 d) Grundfläche I. Durch bauliche Anlagen,, (nach 19 Abs. 2 BauNVO),, II. Durch bauliche Anlagen,, (nach 19 Abs. 4 BauNVO incl. Terrasse),, e) Baulinien / Baugrenzen,, I. Ausnahme und Befreiung,, (nach 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB),, II. Ausnahme und Befreiung,, (nach 23 Abs. 3 bzw. Abs. 5 BauNVO),,,, f) Höhe der baulichen Anlage,, (First-/ Trauf-/ Sockelhöhe),, g) Grundstücksbreite, Unterschreitung,, h) Firstrichtung,, I. Hauptgebäude 25 II. Untergeordnete Gebäude 15 i) Dachform I. Hauptgebäude 25 II. Untergeordnete Gebäude 15 j) Dachneigung,, I. Hauptgebäude,, II. Untergeordnete Gebäude,, 5 je angefangene 5 Grad k) Dachausführung I. Dachdeckung / Überstand 15 II. Dachbegrünung 3 l) Dachgauben / Aufbauten I. Unzulässig 2 II. Gestaltung 1,, III. Breite,, m) Einfriedungen / Werbeanlagen I. Unzulässig 2 II. Gestaltung (Art, Höhe, etc.) 1 n) Garagen / Stellplätze I. Standort 18 II. Zulassung einer Abweichung 2,, o) Abstandsfläche,, Fläche x 1% des Bodenrichtwerts Fläche x 1% des Bodenrichtwerts Fläche x 1% des Bodenrichtwerts, 5 % bei Kompensationsbaulast Fläche x 5% des Bodenrichtwerts 5 je angefangene 1 cm Überschreitung 5 je angefangene 1 cm Überschreitung 1 je angefangene 5 Grad 1 je angefangene 1 cm 17 je angefangene 1 cm p) Waldabstand,, 15 je angefangene 5 m Seite 1

11 q) Zulassung einer Ausnahme Barrierefreiheit 3 r) Erteilung von schriftlichen Auskünften, 58,3, s) Sonstiges Baugenehmigungsverfahren 5 der Baukosten, mind Positive Entscheidung,, Negative Entscheidung, 59, Rücknahme, 59,6, Ausnahme / Abweichung / Befreiung, 59,6, Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) bis s) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. Punkte a) bis s) siehe unter Bauvoranfrage,, Teilbaugenehmigung,, Teilbaufreigabe, 59,6 3 der Baukosten, mind Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren,,,, Positive Entscheidung,, Negative Entscheidung, 55, Rücknahme, 55,7, Ausnahme / Abweichung / Befreiung, 55,7, 1 der Baukosten, mind. 2 Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) bis s) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. Punkte a) bis s) siehe unter Bauvoranfrage 19. Verlängerung von Baugenehmigungen / Bauvorentscheiden,, Verlängerung von Baugenehmigungen / Bauvorentscheiden,,,, 2. Kenntnisgabeverfahren,, 2 der Baukosten, mind Kenntnisgabeverfahren,, a) Vollständigkeitsbescheinigung,, b) Angrenzerbenachrichtigung, 53, Untersagung des Baubeginns 133,8,, 2.3. Ablehnung eines Antrags auf Untersagung des Baubeginns 133,8,, 1 der Baukosten, mind. 5 Seite 11

12 2.4. Ausnahme / Abweichung / Befreiung, 53,5, Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) bis s) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. Punkte a) bis s) siehe unter Bauvoranfrage 2.5. Rücknahme Kenntnisgabe, 53,5, 21. Abgeschlossenheitsbescheinigung Abgeschlossenheitsbescheinigung, 46,9, Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) bis c) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. a) je Einheit gem. 7 Abs.4 2 u. 32 Abs.2 WEG bis 15 qm 15 b) je Einheit gem. 7 Abs.4 2 u. 32 Abs.2 WEG über 15 qm 27 c) Mehrfertigungen/Änderungen Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich Ausnahme / Abweichung / Befreiung, 51,6, Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) bis s) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. Punkte a) bis s) siehe unter Bauvoranfrage 23. Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme Abnahme im Zuge des Baugenehmigungsverfahren, 55,8, Diese stellt eine Rahmengebühr dar. Sie setzt sich aus der Zeitgebühr (Untergrenze) und den jeweils zutreffenden Punkten a) oder b) zusammen. Diese Punkte werden zur Abgeltung des wirtschaftlichen oder sonstigen Interesses erhoben. a) Rohbauabnahme,, b) Schlußabnahme,, zzgl. 1 der Baukosten, mind Baukontrolle / Bauüberwachung, 55,8, 24. Brandverhütungsschau Brandverhütungsschau, 55,1, Seite 12

13 25. Dienstleistungen für Dritte Dienstleistungen für Dritte, 56,2, 26. Bauordnungsbehördliche Maßnahmen Anordnung im Rahmen des Baurechts ( 47 LBO), 54,2, 27. Führen und Bereitstellen des Baulastenbuchs Eintrag in das Baulastenbuch oder Löschung, 54,, Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenbuch 13,5,, 28. Allgemeine Bauberatung Allgemeine Bauberatung, 55,8, Akteneinsicht, 55,8, 29. Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, 57,, 3. Steuerbescheinigungen 3.1. Steuerbescheinigung, 66,1, Gutachterausschuss 31. Führen und Bereitstellung der Kaufpreissammlung Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, 58,, ( 195 Abs. 3 BauGB und 13 Gutachterausschussverordnung) Schriftliche Richt- und Bodenwertauskünfte, 58,, 32. Erstellung von Wertgutachten Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die bei einem ermittelten Wert: bis bis 1. 57, zzgl. bis , zzgl.,5% aus dem Betrag über 25.,45% aus dem Betrag über 1. Seite 13

14 bis , zzgl. bis , zzgl. über , zzgl.,3% aus dem Betrag über 25.,1% aus dem Betrag über 5.,5% aus dem Betrag über 5.. GEWÄSSERSCHUTZ 33. Wasserrechtliche Maßnahmen Wasserrechtliche Maßnahmen, 54,23, BESTATTUNGSWESEN 34. Bearbeitung von Angelegenheiten des Bestattungswesens Schriftliche Genehmigung für a) Einzelgrab 5,4,, b) Doppelgrab 67,9,, c) Urnengrab 33,9,, d) Kindergrab 33,9,, e) Kleinstgrababzeichen 23,2,, f) Zuschlag für Ausnahmegenehmigung 11,6,, Ausstellung einer Nutzungsurkunde 11,6,, Grabplatzbestätigung 2,3,, Schriftliche Zulassung von Ausnahmen zu 4 Abs. 2 der Friedhofsordnung (Befahren) 16,4,, Schriftliche Genehmigung von Gedenkfeiern 14,5,, (ausgenommen hiervon sind Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen an Allerheiligen und am Volkstrauertag) Schriftliche Zulassung von gewerblicher Betätigung gemäß 5 Abs. 1 der Friedhofsordnung a) für einen Einzelfall oder bei nur geringfügigen Leistungen (unter 1. im Jahr) 29,1,, b) für eine Dauerzulassung von 5 Jahren 33,9,, Schriftliche Zustimmung für Umbettungen a) von Urnen innerhalb Leimener Friedhöfe 24,4,, b) bei Ausbettung einer Urne zum Versand 34,1,, c) bei Erdbestattung vor Ablauf der Ruhezeit 29,2,, d) bei Erdbestattung ab Ende der Ruhezeit 19,5,,, Seite 14

15 34.8. Schriftliche Genehmigung nach 2 der Friedhofsordnung 58,2, (Friedhofszweck),, Schriftliche Genehmigung nach 19 Abs. 2 der Friedhofsordnung (vorzeitige Abräumung, vor Ablauf 29,1, der Ruhezeit),, Entziehungsbescheid nach 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung 58,2, (Vernachlässigung),, Ablichtungen (Fotokopien),, a) für die erste Seite 1,, b) für jede weitere Seite,75,,, Übersenden vorgefertigter Ablichtungen,, a) bis zu 2 Seiten 5,, b) je weitere volle 1 Seiten 2,,,, Sonstige Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung,, (öffentl. Leistungen) a) Anschreiben und Verfahren wegen mangelnder 29,1, Standsicherheit b) andere je angefangene 1/4 Stunde, 14,5, Derzeit unterliegen die en nach aktueller Rechtsauffassung nicht der Umsatzsteuer. Sollten einzelne entatbestände zu einem anderen Zeitpunkt umstatzsteuerpflichtig sein, bzw. als umsatzsteuerpflichtig behandelt werden, wird die um die geschuldete Umsatzsteuer erhöht. Seite 15

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