Vorschlag Gebührenhöhe neu zu Anlage 3 der Satzung

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1 Vorschlag Gebührenhöhe neu zu Anlage 3 der Satzung Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Reutlingen als untere Verwaltungsbehörde und untere Baurechtsbehörde 1. Amt für öffentliche Ordnung 1.1 Gaststättenrecht Gaststättenerlaubnis ( 2 GastG) 119,00 bis 5.100, Befristete Gaststättenerlaubnis bis zu einem Jahr ( 3 Abs. 2 GastG) 119,00 bis ,00 bis 5.100,00 120,00 bis Zulassung Ausnahme von Verpflichtung zum Ausschank alkoholfreier Getränke ( 6 Satz 2 GastG) unverändert 110,00 bis 300, Stellvertretungserlaubnis ( 9 GastG) 93,00 bis 600, Vorläufige Gaststättenerlaubnis ( 11 GastG) 93,00 bis 300, Vorläufige Stellvertretungserlaubnis ( 11 GastG) 93,00 bis 300,00 600,00 300,00 300, Ausnahme vom Verbot der Anmietung von Räumen bei Straußwirtschaften ( 6 Abs. 2 GastVO) 93,00 bis 200,00 200, Gestattung ( 12 GastG) unverändert 25,00 bis 900, Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage ( 12 Satz 1 GastVO) je Tag unverändert 21,00 bis 60, Regelmäßige Sperrzeitverkürzung ( 12 Satz 1 GastVO) je Monat 25,00 bis Entscheidung zur Beschäftigung von Personen ( 13 GastVO) 89,00 bis 285,00 110,00 bis 300,00 Seite 1 von 14

2 Auflagen und Anordnungen ( 5, 12 Abs. 3 GastG, 12 Satz 2 GastVO) 208,00 bis 378,00 110,00 bis 300, Verlängerung von Fristen ( 8 Satz 2, 9 Satz 2, 24 Abs. 1 Satz 3 GastG) unverändert 55,00 bis 900, Gewerberecht Gewerbliche Meldungen Erteilung von Empfangsbescheinigungen für Anmeldungen ( 15 Abs. 1 GewO) 25,00 bis 51,00 22,00 bis 50, Erteilung von Empfangsbescheinigungen für Um- und Abmeldungen ( 15 Abs. 1 GewO) 20,00 17, Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister unverändert 12, Bestätigung gewerblicher Meldungen unverändert 12, Gewerbliche Erlaubnisverfahren Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten ( 30 GewO) 249,00 bis 900, Erlaubnis zur Schaustellung von Personen ( 33 a GewO) 91,00 bis 1.250, , , Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ( 33 c Abs. 1 GewO) 102,00 bis Geeignetheitsbestätigung ( 33 c Abs. 3 GewO) 41,00 40, Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit ( 33 d Abs. 1 GewO) Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens ( 33 i GewO) 102,00 bis ,00 bis 4.000, ,00 bis 4.000,00 Seite 2 von 14

3 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes ( 34 Abs. 1 GewO) 249,00 bis Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes ( 34 a Abs. 1 und 2 GewO) 249,00 bis Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes (34 b Abs. 1 und 2 GewO) 249,00 bis Öffentliche Bestellung von Versteigerern ( 34 b Abs. 5 GewO) 153,00 bis Gewerbeuntersagung ( 35 GewO) 306,00 bis 2.601, ,00 bis 2.600, Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Gewerbes ( 35 Abs. 6 GewO) unverändert 110,00 bis Öffentliche Bestellung von Sachverständigen ( 36 GewO) 153,00 bis Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen ( 47 GewO) 57,00 bis 70,00 bis Reisegewerbe Erteilung einer Reisegewerbekarte ( 55 GewO) 54,00 bis 600,00 600, Erteilung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte ( 60 c Abs. 2 GewO) unverändert 30,00 bis 60, Verlängerung der Geltungsdauer der Reisegewerbekarte unverändert 30,00 bis 120, Erweiterung der Reisegewerbekarte unverändert 30,00 bis 120, Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte ( 55 b Abs. 2 GewO) unverändert 55,00 bis 250,00 Seite 3 von 14

4 Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht anl. Sonderveranstaltungen ( 55 a Abs. 2 GewO) 121,00 bis 120,00 bis Marktgewerbe Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Großmärkten ( 64 bis 66 GewO) 92,00 bis 2.000, , Festsetzung von Wochenmärkten ( 67 GewO) 92,00 bis Festsetzung von Jahrmärkten, Volksfesten sowie Spezialmärkten ( 60 b, 68 GewO) 92,00 bis 2.000, , Änderung oder Aufhebung der Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen 60,00 bis 121,00 1/5 bis 3/5 der Gebühr für die Festsetzung nach Nr bis , jedoch 60, Handwerksrecht Handwerksuntersagung ( 16 HWO) 108,00 bis 310, Ladenschluss, Sonn- und Feiertagsrecht Ausnahmegenehmigung zum Feilbieten von Waren zum sofortigen Gebrauch ( 9 Abs. 4 LadÖG) 48,00 bis Befreiung vom Sonn- und Feiertagsgesetz 48,00 bis 1.5 Polizeirecht Polizeirecht allgemein Ausnahmen von den Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen 48,00 bis Seite 4 von 14

5 Verfügungen nach dem Polizeigesetz 64,00 bis 512, Hundehaltung Überprüfung Hundehaltung nach der KampfhundeVO* 64,00 bis 384, Erlaubnis Kampfhundehaltung ( 3 und 4 KampfhundeVO*) 64,00 bis 384, Erteilung von Ausnahmen nach der KampfhundeVO* 64,00 bis 384, Erteilung von Auflagen nach der KampfhundeVO* 64,00 bis 384, Maßnahmen bezüglich auffälliger Tiere 64,00 bis 384, Jugendschutz Ausnahmen vom Verbot des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten ( 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 JugendschutzG) 63,00 bis 255, Ausnahmen vom Verbot der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ( 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 JugendschutzG) 63,00 bis 255, Waffenrecht Ausstellung von Waffenbesitzkarten (gelb, grün) einschließlich Ersatzausstellung, Umschreibung, Berechtigung zum Erwerb einer Waffe (Voreintrag) Eintragung und Austragung in eine Waffenbesitzkarte (z. B. Waffe, Lauf, sonstige Eintragung) 13,00 bis 83,00 13,00 bis 27,00 * = Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 Seite 5 von 14

6 1.7.3 Munitionserwerbsberechtigung/-erwerbsschein 13,00 bis 55, Ausstellung Kleiner Waffenschein 54,00 bis 81, Erteilung Waffenschein einschließlich Verlängerung 102,00 bis Erteilung Europäischer Feuerwaffenpass einschließlich Verlängerung und Erweiterung oder Ein- und Austragungen Erteilung Waffenbesitzkarte für Munitions-/ Waffensammler, Erweiterung Sammelgebiet Erteilung Waffenbesitzkarte für Sachverständige (Waffen-/Munitionssachverständige) 18,00 bis 54,00 102,00 bis 350,00 179,00 bis Erteilung Waffenherstellungserlaubnis 179,00 bis Erteilung Waffenhandelserlaubnis 179,00 bis Erteilung Erlaubnisse zum Schießen außerhalb von Schießstätten Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte sowie Überprüfung Schießstätte Waffenrechtliche Anordnungen (z. B. Widerruf, Ablehnungen, Waffenverbot) Erteilung von Ausnahmen von waffenrechtlichen Bestimmungen Entscheidungen zum Verbringen oder der Mitnahme von Waffen, Zustimmungen, Einwilligungen 102,00 bis 204,00 102,00 bis 121,00 bis 303,00 13,00 bis 221,00 40,00 bis 200, Kontrolle der Aufbewahrung von Schusswaffen 55,00 bis 76, Nachkontrolle der Aufbewahrung von Schusswaffen 28,00 Seite 6 von 14

7 1.8 Sonstige Bestimmungen Überprüfung des Abbrennortes von Feuerwerken 48,00 bis 256,00 250, Genehmigung zum Erwerb (Sammeln von Orden und Ehrenzeichen) nach 14 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen 89,00 90, Erlaubnis nach 3 Sammlungsgesetz 89,00 bis 298,00 240, Anordnung zur Beseitigung von Verstößen im Verkehrsraum ( 33 und 46 StVO) 89,00 bis 298,00 2. Bürgeramt 2.1 Fischereischein Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines 16,00 15,50 Anmerkung: Zusätzlich zu dieser Verwaltungsgebühr ist die Fischereiabgabe für das Land zu erheben Ausstellung eines Jugendfischereischeines unverändert 10, Ausstellung eines Ersatzfischereischeines unverändert 10,00 3. Feuerwehr 3.1 Brandverhütungsschau Brandverhütungsschau je angefangene Stunde 64,00 65, Nachschau je angefangene Stunde 64,00 65, Vorbeugender Brandschutz Beratung, Gutachten, Stellungnahme je angefangene Stunde 64,00 65, Sonstige Leistungen Sonstige Leistung je angefangene Stunde 64,00 65,00 Seite 7 von 14

8 4. Bürgerbüro Bauen 4.1 Baugenehmigungsverfahren Erteilung einer Baugenehmigung 6 der 192,00 5 der 100, wie 4.1.1, wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können und bei Werbeanlagen 192,00 bis Nachgenehmigung eines Schwarzbaus fällt weg 12,5 der 150, Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wie 4.1.3, wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können und bei Werbeanlagen 5 der 192,00 192,00 bis Vergabe Prüfaufträge 0,5 der 25,00, höchstens 250, Teilbaugenehmigung (die Baugenehmigungsgebühr bleibt hiervon unberührt) wie 4.1.6, wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können und bei Werbeanlagen 1 der 96,00 96,00 bis 1 der 100,00 *Grundlage für die Berechnung der Baukosten sind die Kostenkennwerte für die Kosten eines Bauwerks (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) mit Mittelwerten des Baukostenindexes der Bundesarchitektenkammer. Auf Anfrage besteht Einsichtmöglichkeit bei der Stadtverwaltung Reutlingen. Seite 8 von 14

9 4.1.8 Erteilung einer Zustimmung nach 70 Abs. 1 LBO 4,5 der 96,00 4,5 der 100, Genehmigung der Grundstücks- oder Gebäudeentwässerung 224,00 250, Bauvoranfragen Erteilung eines Bauvorbescheids 1 der 96,00 1 der 100, wie 4.2.1, wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können 96,00 bis 4.3 Kenntnisgabeverfahren Bestätigung der Vollständigkeit 480,00 250, Untersagung des Baubeginns 224,00 250, Ablehnung eines Antrags auf Untersagung des Baubeginns 48,00 bis 512, Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen Ausnahme, Abweichung oder Befreiung 32,00 bis 6.000,00 30,00 bis 6.000, Ablehnung, Zurückweisung, Zurücknahme von Anträgen Ablehnung eines Antrags 1/10 bis zum vollen Betrag der Gebühr 192,00 1/10 bis zum vollen Betrag der Gebühr 200,00 *Grundlage für die Berechnung der Baukosten sind die Kostenkennwerte für die Kosten eines Bauwerks (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) mit Mittelwerten des Baukostenindexes der Bundesarchitektenkammer. Auf Anfrage besteht Einsichtmöglichkeit bei der Stadtverwaltung Reutlingen. Seite 9 von 14

10 4.5.2 Zurückweisung eines Antrags wegen Unvollständigkeit der vorgelegten Unterlagen 1/10 bis zum vollen Betrag der Gebühr 192,00 1/10 bis zum vollen Betrag der Gebühr 200, Zurücknahme eines Antrags 1/10 bis 1/2 der Gebühr 96,00 1/10 bis 1/2 der Gebühr 100, Verlängerungen Verlängerung der Geltungsdauer von Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Bauvorbescheiden 1/4 der Gebühr 48,00 1/4 der Gebühr 50, Abgeschlossenheitsbescheinigungen Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei 2 bis 5 Wohnungen (2 Ausfertigungen) 234,00 200, Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei 6 bis 10 Wohnungen (2 Ausfertigungen) 437,00 400, Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei 11 bis 15 Wohnungen (2 Ausfertigungen) 832,00 800, Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei 16 bis 20 Wohnungen (2 Ausfertigungen) 1.034, Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ab 21 Wohnungen (2 Ausfertigungen) 1.280, , Jede weitere Ausfertigung bei 2 bis 10 Wohnungen 12,00 15, Jede weitere Ausfertigung bei 11 bis 20 Wohnungen 21,00 20, Jede weitere Ausfertigung ab 21 Wohnungen 29,00 30, Änderungsbescheinigung je Nachtrag 21,00 20,00 Seite 10 von 14

11 4.8 Baulasten Baulasten mit einem Regelungspunkt 128,00 150, Jeder zusätzliche Regelungspunkt bei Baulasten 48,00 50, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (ohne Kosten für Kopien) 6,00 7, Rechnung über Baulastenauskünfte und/oder Versand von Baulastenauskünften 5, Baukontrolle/-überwachung Bauüberwachung, bis zu zwei Abnahmen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens 1 der 102,00 1 der 100, Weitere Bauabnahme je angefangene Stunde 51,00 50, Sonstige Baukontrollen je angefangene Stunde 51,00 50, Abnahme fliegender Bauten Zeltabnahme bis 350 m² Grundfläche 38,00 40, Zeltabnahme bis 700 m² Grundfläche 51,00 50, Zeltabnahme über 700 m² Grundfläche 63,00 60, Abnahme kleiner fliegender Bauten (z. B. Verlosungswagen) 12,00 15, Abnahme mittlerer fliegender Bauten (z. B. Kinderkarusselle und Karusselle einfacher Bauart, Fahr- und Schaugeschäfte) 21,00 20, Abnahme großer fliegender Bauten (z. B. Fahrgeschäfte komplizierter Bauart) 29,00 30,00 *Grundlage für die Berechnung der Baukosten sind die Kostenkennwerte für die Kosten eines Bauwerks (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) mit Mittelwerten des Baukostenindexes der Bundesarchitektenkammer. Auf Anfrage besteht Einsichtmöglichkeit bei der Stadtverwaltung Reutlingen. Seite 11 von 14

12 4.11 Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts Anordnung im Rahmen des Bauordnungsrechts 48,00 bis 4.800, , Rechtsbehelfsverfahren Zurückweisung eines Rechtsbehelfs 96,00 bis Zurücknahme des Rechtsbehelfs, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen war 4.13 Denkmalschutz Anordnung von Maßnahmen an einem Kulturdenkmal 48,00 bis 1.920,00 48,00 bis 960, , Steuerbescheinigungen Steuerbescheinigung bei Aufwendungen bis ,00 25, Steuerbescheinigung bei Aufwendungen bis ,00 50, Steuerbescheinigung bei Aufwendungen bis ,00 75, Steuerbescheinigung bei Aufwendungen bis ,00 200, Steuerbescheinigung bei Aufwendungen bis ,00 300, Steuerbescheinigung je weitere ,00 250, Gewässerschutz Wasserrechtliche Erlaubnis, Zulassung, Genehmigung 224,00 250, Entscheidung über Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen je angefangene Stunde 64,00 65, Erteilung des Einvernehmens, Benehmens 96,00 100,00 Seite 12 von 14

13 Sonstige öffentliche Leistungen (alle sonstigen im Gebührenverzeichnis nicht separat aufgeführten Leistungen) je angefangene Stunde 64,00 65, Altlasten Auskunft, Anordnung, Anzeige, Erlaubnis je angefangene Stunde 64,00 65, Landwirtschaft und Naturschutz Natur- und artenschutzrechtliche Zulassung, Genehmigung, Stellungnahme 224,00 250, Erteilung des Benehmens gemäß 12 Abs. 1 NatSchG je angefangene Stunde 64,00 65, Verfahren nach 13 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG je angefangene Stunde 64,00 65, Entscheidung über Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen je angefangene Stunde 64,00 65, Beratung und Dienstleistung Beratung Bauherr oder Planer je angefangene Stunde 64,00 65, Dienstleistungen für Dritte je angefangene Stunde 64,00 65, Einsichtnahme in Bauakten/Statikakten* 21,00 20, Herausgabe von Akten mit Abholung unverändert 8, Herausgabe von Akten mit Übersendung unverändert 12, Schwarzweiß-Kopien aus den Bauakten DIN A4 je Seite unverändert 1, DIN A3 je Seite unverändert 1, DIN A0 je Seite 15,00 16,00 *Der Gebührentatbestand wurde um die Einsichtnahme in Statikakten erweitert. Seite 13 von 14

14 4.20 Fotokopien bzw. Auszüge aus dem Bebauungsplan Schwarzweiß-Kopien DIN A4 je Seite 12,00 12, DIN A3 je Seite unverändert 15, bei sonstigen Formaten größer DIN A3 (ab 15 dm²) je dm² unverändert 1, Textteil bzw. Begründung zum Bebauungsplan je DIN-A4-Seite unverändert 1, Farbkopien DIN A4 je Seite 13,00 13, DIN A3 je Seite 16,00 16, Rechnung und/oder Versand unverändert 5, Digitale Daten aus dem Bebauungsplan je Hektar Landschaftsfläche 8,00, 12,00 8,00, 12,50 Seite 14 von 14

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