Anordnung. zur Berechnung der Verwaltungsgebühren für den Bereich der Abteilung Schutz und Ordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anordnung. zur Berechnung der Verwaltungsgebühren für den Bereich der Abteilung Schutz und Ordnung"

Transkript

1 Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Anordnung zur Berechnung der Verwaltungsgebühren für den Bereich der Abteilung Schutz und Ordnung I. Gebühren nach der LVO über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom in der Fassung vom (GVBI S. 86) 1. Erlaubnis nach 2 Abs. 1 GastG a) Schankräume/lmbisswagen bis 25 qm (Grundgebühr): je weitere qm 260,00 8,00 b) Säle, Terrassen, Kegelbahnen u.a. c) Wirtschaftsgärten d) Fremdenzimmer e) Auslagen 5,00 50,00 f) Vorausleistung (Auslagenerstattung) für Veterinäramt wird mit den tatsächlichen Kosten verrechnet: 2. Vorläufige Erlaubnis nach 11 Abs. 1 GastG: 1 3. Stellvertretererlaubnis nach 9 GastG: 4. Vorläufige Stellvertretererlaubnis nach 11 Abs. 2 GastG: 100,00 5. Fristverlängerungen: 6. Gestattungen nach 12 GastG: 26,00 7. Aufwendungsersatz für Überprüfung von Straußwirtschaften (Erstanmeldung): -2-

2 8. Diskotheken Vorläufige Erlaubnis Stellv. Erlaubnis Vorläufige stellv. Erlaubnis -2- bis 100 qm je weitere qm 1.750,00 17,50 900,00 900,00 450,00 9. Erlaubnis nach 34 C GewO - Makler Genehmigungsbedürftige Gewerbe a) 34 c 1 a b) 34 c 1 b c) 34 c 2 a d) 34 c 2 b Immobilien und Darlehen Kapitalanlagen Bauträger (Bauherr) Baubetreuer 10. Erlaubnis nach 55 GewO - Reisegewerbekarte - a) Ausstellung unbefristet b) Ausstellung befristet 3 Jahre c) Ausstellung befristet 1 Jahr d) Verlängerung auf 3 Jahre e) Verlängerung von 1 Jahr auf unbefristet f) Verlängerung von 3 Jahren auf unbefristet g) Erweiterung des Gewerbezweckes (Nachträge) h) Ausstellung einer Zweitschrift 11. Erlaubnis nach 34 a GewO - Bewachungsgewerbe Erlaubnis nach 34 b GewO - Versteigerungsgewerbe Aufstellerlaubnis nach 33 GewO 13. a) Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle o.ä. Unternehmen 400, % der Grundgebühr 13,00 770, ,00 Gewerberecht und S 0 n s t i 9 e s 14. Gewerbean-, -um- oder abmeldungen nach 14 oder 55 c GewO 15. Auskünfte - aus dem Gewerberegister - aus dem Bereich Landwirtschaft - aus dem Melderegister 16. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister 17. Geeignetheitsbestätigung nach 33 c GewO für Geldspielgeräte 10,23 13,00 40,00-3-

3 11. Gebühren nach der LVO über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom (GVBI. S. 237) Ld.F. vom (GVBI S. 23) 1. Ausnahmegenehmigung von Verboten des Sonn- und Feiertagsgesetzes 2. Vorübergehende Hinausschiebung des Beginns der Sperrzeit Personalausweise, Neu- und Ersatzausstellung, Vorläufiger BPA, Melderegisterauskunft 34 Abs. 1 (MG) Melderegisterauskunft 34 Abs. 2 (MG) Erteilung einer Meldebescheinigung, Polizeiliche Führungszeugnisse, Gebühren für Fundsachen etc. (einfach), (qualifiziert), - siehe Anlage - 3. Sichergestellte Gegenstände a) Fahrräder, Mofas, Mopeds b) Krafträder c) PKW, Anhänger, Krafträder mit Beiwagen d) LKW, Zugmaschinen, Lieferwagen e) Sonstige sperrige Gegenstände 3,00 3,00 6,00 1 4,00 4. amtliche Beglaubigungen 4,00 5. öffentliche Beglaubigungen (Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig unter einer Urkunde gleichzeitig beglaubigt, so wird die Gebühr nur einmal erhoben 5 (1) des Landesgesetzes über Beglaubigungsbefugnis) 11,

4 Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im 5traßenverkehr 1. Verkehrspolizeiliche Anordnungen nach 45 Abs. 1 und 6 StVO: a) Gerüsterstellung bis 1 Woche 16,00 b) Aufstellen eines Schuttkübels/Lagerung von Baumaterial, Baukran u.ä. wie III 1. a) c) halbseitige Sperrung d) Vollsperrung bis 1 Woche bis 1 Woche 20,00 20,00 Bei versäumter oder nicht rechzeitiger AntragsteIlung wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 13,00 erhoben. 2. Ausnahmen von den Vorschriften der StVO 3. Prüfung eines Antrages auf Erteilung eine r Fahrerlaubnis 4. Entscheidung über Ausnahmen nach Gebühr StVO Nr. 264/265 je Fahrzeug 1 IV. Gebühren nach der LVO über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (allgem. Gebührenverzeichnis) - siehe Anlage "Gebühren im Ordnungsbereich" - 1. Fotokopien je Seite 2. Zweitschriften von Lohnsteuerkarten, Ersatzlohnsteuerkarten 3. Beglaubigung von Fotokopien (Zeugnisse etc.) 0,15 2,OO Diese Anordnung tritt ab In Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung vom außer Kraft. wört:sta '()~~tl ~~.., 2. ~J. u~a'jr2002 Il' 1'"" l'w'j(~\ cr, -,, ~, ) - pj J t, /[ f;:v:w.,..t 1iJ.....,t,* ~j;:/"p "P:...~...,, Gerhard Seebald, Bürgermeister ~>~!"'~~~. Anlage

5 Anlage Gebühren im Ordnungsbereich Euro Kasse Kopien 0,15 4 Führerschein-Antrag 5 2 Beglaubigung Fotokopien 2 3 Auskunft 5 - Meldebescheinigung 5 3 Ersatzlohnsteuerkarte 5 3 Reisepass 26 1 Reisepass unter 26 Jahre 13 1 vorläufiger Reisepass 13 1 Personalausweis 8 1 vorläufiger Personalausweis 4 1 Kinderausweis 6 1 Verlängerung Kinderausweis 6 1 Änderung eines Passes - Namensänderung, Eintragung Kinder 6 1 Umschreibung Kfz.-Schein 10,70 4 Beglaubigung "Öffentlich" 11 3 Beglaubigung "Amtlich" 4 3

So erhalten Sie eine Gambling Hall-Lizenz in Deutschland

So erhalten Sie eine Gambling Hall-Lizenz in Deutschland Kostenverzeichnis zur festsetzung für gewerberechtliche Entscheidungen der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla vom 01. Januar 2011 zur Anwendung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) 5,00 bis 250,00 EUR

GEBÜHRENVERZEICHNIS. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) 5,00 bis 250,00 EUR GEBÜHRENVERZEICHNIS Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung vom 15.11.2006 Amtshandlung Lfd. Nr. Gebühr 1 Ablehnung eines Antrages ( 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) wegen Unzuständigkeit 1/10 - volle Gebühr

Mehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s f ü r d e n F a c h b e r e i c h I I I ( O r d n u n g s w e s e n )

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s f ü r d e n F a c h b e r e i c h I I I ( O r d n u n g s w e s e n ) Fachbereich III Öffentliche Sicherheit, Jugend + Soziales G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s f ü r d e n F a c h b e r e i c h I I I ( O r d n u n g s w e s e n ) gültig ab 01.01.2011 1. Einwohnerwesen

Mehr

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL) Vom 19.

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL) Vom 19. 1 Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL) Vom 19. März 2004 Auszug GD 23. November 2010 TOP II.5 Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage

Mehr

Richtlinien für die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Richtlinien für die Erhebung von Verwaltungsgebühren Richtlinien für die Erhebung von Verwaltungsgebühren Lfd Nr. Amtshandlung Rechtsgrundlage Rahmengebühr (wenn VwGebS) 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung Richtwert für geringfügige

Mehr

VERWALTUNGSKOSTENORDNUNG FÜR AMTSHANDLUNGEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN NACH WEISUNG DURCH DIE STADT GRIESHEIM

VERWALTUNGSKOSTENORDNUNG FÜR AMTSHANDLUNGEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN NACH WEISUNG DURCH DIE STADT GRIESHEIM VERWALTUNGSKOSTENORDNUNG FÜR AMTSHANDLUNGEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN NACH WEISUNG DURCH DIE STADT GRIESHEIM 000-06 Aufgrund des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004

Mehr

Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Tuttlingen für die gesamte Stadtverwaltung

Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Tuttlingen für die gesamte Stadtverwaltung Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Tuttlingen für die gesamte Stadtverwaltung Lfd. 1. Auskunft, soweit sie nicht nach 3 Abs. 1 5 gebührenfrei ist 2. Ausnahme, Befreiung von Bestimmungen

Mehr

Stadtverwaltung Zwickau Ordnungsamt/SG Allgemeine Polizei- und Gewerbebehörde 3205 Sc. Verwaltungsgebührenrichtlinie

Stadtverwaltung Zwickau Ordnungsamt/SG Allgemeine Polizei- und Gewerbebehörde 3205 Sc. Verwaltungsgebührenrichtlinie Stadtverwaltung Zwickau 15.10.9 Ordnungsamt/SG Allgemeine Polizei- und Gewerbebehörde 3205 Sc. Verwaltungsgebührenrichtlinie gemäß der Achten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Mehr

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Soden am Taunus

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Soden am Taunus Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Soden am Taunus I. Allgemeine Verwaltungskosten 1. Gebühren 1.1 Versenden von Akten, auch Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens, je

Mehr

Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr. 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr 5,00 bis 1.800,00 ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)

Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr. 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr 5,00 bis 1.800,00 ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr 5,00 bis 1.800,00 ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Anträge 2.1 Bearbeitung von mündlichen

Mehr

1. Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenordnung MdI (Stand: ) (Beträge in EURO) Befreiung von Beschränkungen Festsetzung

1. Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenordnung MdI (Stand: ) (Beträge in EURO) Befreiung von Beschränkungen Festsetzung 1.1 Feiertagsrecht 1. Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenordnung MdI (Stand: 01.03.2004) (Beträge in EURO) 1.1.1. Befreiung von Beschränkungen Festsetzung und Verboten nach 14 des im Einzelfall

Mehr

Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung Vom 17. Dezember 1991

Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung Vom 17. Dezember 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 475 Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung Vom 17. Dezember 1991 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage geändert durch Artikel 1 13 der Verordnung vom 14. Dezember

Mehr

Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen 3,- bis 850,-

Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen 3,- bis 850,- Allgemeine öffentliche Leistungen 01.01.01 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 der Satzung) 10,- bis 10.000,- 02.01.01 Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 09.09.2014 diese Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen

Mehr

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd. Amtshandlung Gebühr Nr. 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 3,00 bis 1.000,00 2 Anträge 2.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen

Mehr

[Verwaltungskostensatzung VwKostS]

[Verwaltungskostensatzung VwKostS] Satzung der Stadt Plauen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten [Verwaltungskostensatzung VwKostS] Vermerke Beschluss Ausfertigung Mitteilungsblatt

Mehr

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1,50 bis 2.

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1,50 bis 2. Gemeinde Gebührenverzeichnis Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis 1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mindestens 1,50 wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 2 Allgemeine

Mehr

Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom

Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 969.21 Gemeinde Eningen unter Achalm Landkreis Reutlingen Gebührenverzeichnis Anlage Inhalt 1. Auskünfte, Akteneinsicht... 2 2. Anträge, Genehmigungen, Konzessionen o.ä.... 2 3. Schreibgebühren... 2 4.

Mehr

VERWALTUNGSKOSTENSATZUNG DER GEMEINDE EDERMÜNDE. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde hat in ihrer Sitzung am

VERWALTUNGSKOSTENSATZUNG DER GEMEINDE EDERMÜNDE. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde hat in ihrer Sitzung am VERWALTUNGSKOSTENSATZUNG DER GEMEINDE EDERMÜNDE Die Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde hat in ihrer Sitzung am 26.05.2014 diese SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON VERWALTUNGSKOSTEN beschlossen, die auf

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf

Mehr

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Kelkheim (Taunus)

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Kelkheim (Taunus) Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Kelkheim (Taunus) I. Allgemeine Verwaltungskosten Euro 1. Gebühren 1.1 Schriftliche Auskünfte 10,00-511,00 Einfach schriftliche Auskünfte sind kostenfrei,

Mehr

Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührenänderungssatzung vom

Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührenänderungssatzung vom Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührenänderungssatzung vom 14.12.2015 Lfd. Amtshandlung Nr. 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung 2 Anträge 2.1 Bearbeiten von mündlichen

Mehr

I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes

I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes Anlage I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis 1 Gewerbeordnung 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher 2.2 Verordnung

Mehr

Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Rastatt - Spezielle (fachbereichsbezogene) Gebührentatbestände -

Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Rastatt - Spezielle (fachbereichsbezogene) Gebührentatbestände - Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Rastatt - Spezielle (fachbereichsbezogene) Gebührentatbestände - Anlage 2 zu 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung Lfd. Nr. Ö f f e n t l i c

Mehr

Änderungssatzung vom zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Änderungssatzung vom zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Große Kreisstadt Wangen im Allgäu Verwaltungsgebührensatzung 969.21-1 Änderungssatzung vom 22.11.2010 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Mehr

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 9,00 bis ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Anträge

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 9,00 bis ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Anträge Gemeinde Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr 9,00 bis 10.000 ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Anträge 2.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen je angefangene 1/4 Stunde

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Eislingen/Fils

Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Eislingen/Fils Seite: 47-5 enverzeichnis zur der Stadt Eislingen/Fils A enart 1. Allgemeine öffentliche Leistungen 1.1 Antrag 1.1.1 Ablehnung eines Antrages oder eine öffentliche Leistung unterbleibt aus sonstigen Gründen,

Mehr

Gebührenverzeichnis 0/70. Gebührenverzeichnis. Allgemeine Tatbestände

Gebührenverzeichnis 0/70. Gebührenverzeichnis. Allgemeine Tatbestände enverzeichnis 0/70 enverzeichnis Lfd. Allgemeine Tatbestände 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Ablehnung eines Antrages ( 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) wegen Unzuständigkeit

Mehr

Lfd. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr

Lfd. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1. Allgemeine öffentliche Leistungen 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs.1) 3,00 bis 10.000,00 1.2 Behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen,

Mehr

Vorschlag Gebührenhöhe neu zu Anlage 3 der Satzung

Vorschlag Gebührenhöhe neu zu Anlage 3 der Satzung Vorschlag Gebührenhöhe neu zu Anlage 3 der Satzung Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Reutlingen als untere Verwaltungsbehörde und untere Baurechtsbehörde 1. Amt für öffentliche Ordnung

Mehr

Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättengewerbe (Gewerbeabteilung) der Gemeinde Feldatal. 4. Änderung

Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättengewerbe (Gewerbeabteilung) der Gemeinde Feldatal. 4. Änderung Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättengewerbe (Gewerbeabteilung) der Gemeinde Feldatal 4. Änderung Aufgrund der Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ochsenfurt

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ochsenfurt Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ochsenfurt - Kostensatzung Die Stadt Ochsenfurt erläßt aufgrund von Art. 22 des Kostengesetzes und

Mehr

Anlage. Gebührenverzeichnis

Anlage. Gebührenverzeichnis Anlage zur Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren -Verwaltungsgebührenordnungvom 19.12.2017 Gebührenverzeichnis

Mehr

G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S

G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S ZUR VERWALTUNGSGEBÜHRENSATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S Ü B E R S I C H T A - Allgemeine Verwaltungsgebühren 1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen

Mehr

Gebührenverzeichnis - Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwaigern

Gebührenverzeichnis - Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwaigern Gebührenverzeichnis - Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwaigern Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr in Euro 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 der Satzung) 2. Anträge 2.1 Bearbeitung

Mehr

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. Lfd.Nr. Amtshandlung Gebühr

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. Lfd.Nr. Amtshandlung Gebühr Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd.Nr. Amtshandlung Gebühr 1 ALLGEMEINES VERWALTUNGSHANDELN 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 5,--- bis 5.000,---

Mehr

Gebührenverzeichnis gültig ab

Gebührenverzeichnis gültig ab AZ: 969.2108 Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 28.11.2017 Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2018 1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) 1/10 der vollen Gebühr, mindestens

Mehr

I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes

I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes Anlage I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis 1 Gewerbeordnung 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher 2.2 Verordnung

Mehr

Verwaltungsgebühren. Tarifstelle Gebührenpflichtige Handlung Gebührenrahmen Gebühr für. ordnung Euro

Verwaltungsgebühren. Tarifstelle Gebührenpflichtige Handlung Gebührenrahmen Gebühr für. ordnung Euro Verwaltungsgebühren Die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten werden in der Regel von Bediensteten der Entgeltstufen E 8 / E 9 ausgeübt, also aus dem mittleren und gehobenen Dienst. Für diese fallen nach

Mehr

Große Kreisstadt Rottweil 0/3.1 Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung

Große Kreisstadt Rottweil 0/3.1 Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Große Kreisstadt Rottweil 0/3.1 Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Nr. Gebührentatbestand Gebühr 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) 5,00-10.000,00 2.

Mehr

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühren DM.

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühren DM. Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühren DM. 1 Ablehnung eines Antrags usw. 1/10 bis volle Gebühr, ( 4 Abs. 4 Satz 1) mindestens 2,50 - wegen Unzuständigkeit

Mehr

1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs.4 Satz 1 der 1/10 bis volle Gebühr, Satzung mindestens 2,50

1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs.4 Satz 1 der 1/10 bis volle Gebühr, Satzung mindestens 2,50 Lfd.Nr. Amtshandlung Gebühr Euro ( ) 1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs.4 Satz 1 der 1/10 bis volle Gebühr, Satzung mindestens 2,50 wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr

Mehr

I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher

I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis. 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher Anlage (Stand: 01.07.2016) I. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis 1 Gewerbeordnung 2 Auf die Gewerbeordnung gestützte Verordnungen des Bundes 2.1 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen

Mehr

Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes

Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes Personalausweis: In der Regel ab dem 16. Lebensjahr alter Personalausweis Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) Unterschrift 1. Personalausweis unter dem

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung 23 Verwaltungskostensatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat in ihrer Sitzung am 13.06.2005 diese Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Stadt Lauffen a.n. Landkreis Heilbronn 969.21 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Die elektronischen Formulare für Internet und Intranet der Verwaltung Formularpaket 1: Bürgerservice Baden-Württemberg 30 Formulare (I/2007)

Die elektronischen Formulare für Internet und Intranet der Verwaltung Formularpaket 1: Bürgerservice Baden-Württemberg 30 Formulare (I/2007) Die elektronischen Formulare für Internet und Intranet der Verwaltung Formularpaket 1: Bürgerservice Baden-Württemberg 30 Formulare (I/2007) Sachgebiet 13 Allgemeine Vordrucke Vollmacht KFZ-Zulassung 14

Mehr

STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg

STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg Satzung der Stadt Bad Wurzach über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Verwaltungsgebührensatzung vom 25.10.2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Führerschein beantragen

Führerschein beantragen Führerschein beantragen Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine

Mehr

b) die Bundesrepublik und die anderen Länder, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,

b) die Bundesrepublik und die anderen Länder, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 17. Dezember 1998 (Abl. MG S. 278)

Mehr

Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von. Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten

Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von. Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) in der seit 01.01.2004

Mehr

Tarifgruppe. Tarif- Nr. 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen

Tarifgruppe. Tarif- Nr. 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Ismaning Tarifgruppe 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Horb a.n. (gültig ab )

Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Horb a.n. (gültig ab ) Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Horb a.n. (gültig ab 01.11.2006) i.d.f.v. 19.05.2009 bzgl. Änderung der lfd. Nr. 15.1.1, 15.4 u. 20.3, gültig ab 27.05.09; zuletzt geändert

Mehr

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Gebührenverzeichnis 1 Ablehnung eines Antrags a) Unbeschadet der Ziffern 5.2.6 und 5.16 dieses Verzeichnisses, entsprechend 4 Abs. 4 S. 1 der Satzung. 1/10 bis volle

Mehr

1 Kostenpflicht Die Gemeinde Schmölln-Putzkau erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten).

1 Kostenpflicht Die Gemeinde Schmölln-Putzkau erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten). Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten -Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau- Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates

Mehr

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt I. Allgemeine Verwaltungskosten 1. Gebühren 1.1 Schriftliche Auskünfte 5,00 bis 500,00 einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei,

Mehr

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001 geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2007 (GVBl. S. 65) Aufgrund des 21 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes

Mehr

BürgerServiceCenter-Mitte

BürgerServiceCenter-Mitte BürgerServiceCenter-Mitte (0421) 361-88666, Terminvereinbarungen: Tel. 115 Mo 7.30-17.00 Di, Do, Fr 7.30-12.00 Di, Do, Fr 12.00-18.30 nur nach Terminvereinbarung Mi 7.30-13.00 nur nach Terminvereinbarung

Mehr

Merkblatt. Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT?

Merkblatt. Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT? Merkblatt Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT? Eine Erlaubnis nach 34 c GewO benötigt, wer gewerbsmäßig den Abschluss von

Mehr

2. Satzung. zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten.

2. Satzung. zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten. Gemeinde Arnsdorf Landkreis Bautzen 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) Aufgrund von 4 Sächsische

Mehr

Gebührenverzeichnis. Mindest- Fest- Zeitgebühr Wertgebühr Rahmengebühr gebühr gebühr pro 1/4 Std.

Gebührenverzeichnis. Mindest- Fest- Zeitgebühr Wertgebühr Rahmengebühr gebühr gebühr pro 1/4 Std. 1114 Allgemeine öffentliche Leistungen 1114 11 Zentrale Funktionen - Allgemeine Verwaltungsgebühr 3,00-10.000,00 1114 11 01 Ist für Amtshandlungen in diesem Verzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Schwangau (K O S T E N S A T Z U N G)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Schwangau (K O S T E N S A T Z U N G) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Schwangau (K O S T E N S A T Z U N G) in der Fassung der 1. Änderung vom 23.04.2002 Auf Grund von

Mehr

Artikelsatzung. der Gemeinde Habichtswald zur Einführung des Euro zum Gliederung

Artikelsatzung. der Gemeinde Habichtswald zur Einführung des Euro zum Gliederung Artikelsatzung der Gemeinde Habichtswald zur Einführung des Euro zum 01.01.2002 Gliederung Präambel Artikel I Artikel II Artikel III Artikel IV Artikel V Artikel VI Artikel VII Artikel VIII Artikel IX

Mehr

BürgerServiceCenter-Nord

BürgerServiceCenter-Nord BürgerServiceCenter-Nord (0421) 361-88644, Terminvereinbarungen: Tel. 115 Mo 7.30-17.00 Di, Do, Fr 7.30-1200 Di 12.00-15.00 nur nach Terminvereinbarung Mi 7.30-12.00 nur nach Terminvereinbarung und zur

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen. (Verwaltungsgebührensatzung)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen. (Verwaltungsgebührensatzung) S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), 4 Abs. 3 LGebG und der 2 und 11 des

Mehr

Satzung des Erzgebirgskreises über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

Satzung des Erzgebirgskreises über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Satzung des Erzgebirgskreises über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat am 02. April

Mehr

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Stand: 01.01.2018 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee - 1

GEBÜHRENVERZEICHNIS als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee - 1 GEBÜHRENVERZEICHNIS als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee Stand: 01.07.2006, Änderungen in der ab 01.01.2007, ab 01.01.2008, ab 01.06.2010 und ab 22.06.2012 geltenden

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee - 1

GEBÜHRENVERZEICHNIS als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee - 1 GEBÜHRENVERZEICHNIS als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee Stand: 01.07.2006, Änderungen in der ab 01.01.2007, ab 01.01.2008, ab 01.06.2010, ab 22.06.2012 und ab 01.12.2015

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach 2 Abs. 1 GastG

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach 2 Abs. 1 GastG Stadt Fürstenfeldbruck Gewerbeamt Hauptstraße 31 82256 Fürstenfeldbruck Tel.: 08141/281-3220 Fax: 08141/282-3220 E-Mail: gewerbe@fuerstenfeldbruck.de Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach

Mehr

Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee

Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 11ff. des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Kostenschuldner

1 Geltungsbereich. 2 Kostenschuldner Satzung des Landkreises Meißen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung KostS) Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Nr.: 06/2005 Der Stadtverwaltung Flöha

Öffentliche Bekanntmachung Nr.: 06/2005 Der Stadtverwaltung Flöha Öffentliche Bekanntmachung Nr.: 06/2005 Der Stadtverwaltung Flöha Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Pflichtaufgaben Kostensatzung der Stadt Flöha Aufgrund

Mehr

vom Geltungsbereich

vom Geltungsbereich Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Erhebung von Verwaltungskosten für en in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung KostS) vom 23.06.2017 Der Kreistag des

Mehr

Musterstadt, den 00. Juni.2016

Musterstadt, den 00. Juni.2016 Anlage 5 Absender: Gemeindeverwaltung Musterstadt Anschrift Musterstadt, den 00. Juni.2016 Mit Postzustellungsurkunde (behördliche Entscheidung) Herrn/Frau/Firma Mustermann Musterstr.1 65498 Musterstadt

Mehr

Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Weinstadt für die gesamte Stadtverwaltung

Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Weinstadt für die gesamte Stadtverwaltung Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung vom 02.02.2012 Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Weinstadt für die gesamte Stadtverwaltung 1.1 Anträge 1.1.1 Bearbeitung von mündlichen und

Mehr

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 17.07.2008 Lfd. Amtshandlung Gebühr Nr. 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 3,00 bis 10.000,00 2 Anträge 2.1 Bearbeitung von mündlichen

Mehr

(3) Unberührt bleiben Kostenregelungen, die in anderen Satzungen oder Vorschriften bereits getroffen sind oder werden.

(3) Unberührt bleiben Kostenregelungen, die in anderen Satzungen oder Vorschriften bereits getroffen sind oder werden. Satzung des Landkreises Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung - KostS) Vom 10. Dezember 2009 Aufgrund von 3 Abs. 1 der Landkreisordnung

Mehr

Stadt Laupheim Landkreis Biberach. Satzung

Stadt Laupheim Landkreis Biberach. Satzung Stadt Laupheim Landkreis Biberach Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Gebührensatzung) im Fachbereich Ordnungsaufgaben Aufgrund von 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz

Mehr

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKvZ)

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKvZ) 1 Kommunales Kostenverzeichnis (KommKvZ) Tarif- Tarif- Gegenstand Gruppe Nr. 0 Allgemeine Verwaltung Gebühr Euro 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der Tarifgruppen 01-8 des Kostenverzeichnisses

Mehr

Artikelsatzung der Stadt Langen (Hessen) zur Änderung städtischer Satzungen im Hinblick auf die Währungsumstellung auf Euro

Artikelsatzung der Stadt Langen (Hessen) zur Änderung städtischer Satzungen im Hinblick auf die Währungsumstellung auf Euro 1.7 Seite 1 Artikelsatzung der Stadt Langen (Hessen) zur Änderung städtischer Satzungen im Hinblick auf die Währungsumstellung auf Euro Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Gemeinderatsbeschluss vom Bekanntmachung im Korber Mitteilungsblatt Nr. / Jahr 22.03.1988 13 / 31.03.1988 09.05.1995 20 /

Mehr

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bürgerdienste

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bürgerdienste Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bürgerdienste vom 22. November 2006 in der Fassung vom 15. November 2017 Aufgrund

Mehr

Überblick über Verwaltungskosten, Beiträge, Gebühren u.a. im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee

Überblick über Verwaltungskosten, Beiträge, Gebühren u.a. im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee VG M:\Kostenverzeichnis-VG.doc Überblick über Verwaltungskosten, Beiträge, Gebühren u.a. im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a. Chiemsee - Stand: 01.03.2013 - Meldeamt / Allgemeine Verwaltung

Mehr

Ortsrecht. der Gemeinde Petersaurach

Ortsrecht. der Gemeinde Petersaurach Ortsrecht der Gemeinde Petersaurach Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Petersaurach (Kostensatzung - KS) (KS 2010) vom 01.12.2009 106.10-2010

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Große Kreisstadt Wangen im Allgäu Verwaltungsgebührensatzung 969.21-1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Vom 27.11.2006, in Kraft seit 01.01.2007

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli

Mehr

Satzung der Stadt Herrnhut über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten

Satzung der Stadt Herrnhut über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Satzung der Stadt Herrnhut über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Kostensatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Stand: 01.09.2016 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer

Mehr

1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2,00 bis 3.000,00

1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2,00 bis 3.000,00 Gemeindeverwaltung Jagstzell Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd. Amtshandlung Gebühr Nr. 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2,00 bis 3.000,00 2 Anträge 2.1 Bearbeitung

Mehr

- Das Ordnungsamt informiert! -

- Das Ordnungsamt informiert! - - Das Ordnungsamt informiert! - Sie möchten ein Makler-, Bauträger- oder Baubetreuergewerbe betreiben ( 34c Gewerbeordnung GewO )? Die Erlaubnis kann folgende Tätigkeitsbereiche umfassen: 1. Vermittlung

Mehr

0/10a. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr. ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)

0/10a. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr. ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 13.12.2006 Gebührenverzeichnis Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr 3,-- bis 10.000,-- ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2 Anträge 2.1 Bearbeitung

Mehr

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der Tarifgruppen 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor. 000 Anordnungen für den Einzelfall 15 bis

Mehr

Satzung. zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök

Satzung. zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach

Mehr

Ihr. Hans-Jürgen Trinkl. und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros der Stadt Friedberg

Ihr. Hans-Jürgen Trinkl. und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros der Stadt Friedberg Stadt Friedberg Bürgerbüro im Rathaus Jahresbericht 2006 Das Jahr 2006 brachte eine weitere Bereinigung des Einwohnermelderegisters. Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer in den Städten Augsburg

Mehr

BürgerServiceCenter-Stresemannstraße

BürgerServiceCenter-Stresemannstraße BürgerServiceCenter-Stresemannstraße (0421) 361-88696 Mo 8.00-17.00 Di, Do, Fr 7.00-12.00 Di 12.00-15.00 nur nach Terminvereinbarung Mi 7.00-12.00 nur nach Terminvereinbarung und zur Abholung von Personalausweisen

Mehr

Gebührenfestsetzung nach der Gebührenordnung. für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührenfestsetzung nach der Gebührenordnung. für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Fachdienst Straßenverkehr Stand 01.04.2013 Gebührenfestsetzung nach der Gebührenordnung B) Straßenverkehrsordnung (StVO) für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 1. Gebühren-Nr. 261 (Gebührenrahmen 10,20

Mehr