Baumusterspezifische Festlegung der Prüffrist von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße)

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1 25. Februar 2016 Prüffristenfestlegung Baumusterspezifische Festlegung der Prüffrist von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) Version Nr. 2.0 Ansprechpartner: Dr.-Ing. Georg W. Mair T:

2 Prüffristenfestlegung Baumusterspezifische Festlegung der Prüffrist von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) Determination of Rest Periods of Composite Pressure Receptacles for a Dedicated Design Type Festlegung der Fristen gemäß Determination of periods in according to RID/ADR P200 (9) zur wiederkehrenden Prüfung für Druckgefäße aus Verbundwerkstoffen gemäß For retesting of composite pressure receptacles according to RID/ADR bzw durch die Benannten Stellen in der Funktion einer national zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit for the usage by notified bodies as a national competent authority in accordance with GGVSEB 13 Absatz 1 Nummer 3 In diesem zweisprachigen Dokument ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung verbindlich. This English version is for informative purposes, only. In case of a differing meaning of German and English version, the German version is valid. Verfahren zur Prüffristenfestlegung Procedure determination of retest periods Version Seite 2 von 29

3 Das nachfolgend beschriebene Verfahren dient der Prüffristenfestlegung von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen durch die von Deutschland Benannten Stellen. Es würdigt in besonderer Weise die Vielfalt der Entwurfsvariablen und die Komplexität der Eigenschaften von nach Norm gebauten Druckgefäßen unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Lebensdaueranalyse von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen. The procedure, described in the following, serves the determination of retest periods of pressure receptacles made from composite materials by inspection bodies notified by Germany. Particular effort is devoted to recognizing the variety of design variables and the complex properties of pressure receptacles designed and tested in accordance with standards. At the same time the specific aspects of life time assessment of composite pressure receptacles is considered. Inhalt: Content: 1. Einführung 1. Introduction 2. Kriterien für die Prüffristenvergabe 2. Criteria the determination of retest periods 3. Prozedurale Anforderungen 3. Procedural requirements 4. Verfahrensschritte und Technische Anforderungen 4. Working steps and technical requirements 4.1 Das Verfahren zur Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen im Überblick 4.2 Die Arbeitsschritte im Verfahren zur Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen im Detail 4.3 Die Arbeitsschritte zur Aufrechterhaltung der festgelegten Prüffrist im Detail Literatur Anhang Prüfverfahren 4.1 Overview of the procedure for validating conformity with the requirements 4.2 Procedural steps of the procedure for validating conformity with the requirements in detail 4.3 Criteria for maintaining the determined retest period in detail Literature Annex test procedures Ansprechpartner / Contact: RD Dr.-Ing. Georg W. Mair georg.mair@bam.de Dr.-Ing. Ben Becker ben.becker@bam.de RRin Dipl.-Ing. Irene Scholz irene.scholz@bam.de Dipl.-Ing. (FH) Manfred Spode manfred.spode@bam.de Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Herbert Saul herbert.saul@bam.de Verfahren zur Prüffristenfestlegung Procedure determination of retest periods Version Seite 3 von 29

4 1. Einführung In Deutschland werden für den nationalen und innereuropäischen Verkehr nur solche Composite- Druckgefäße in Betrieb genommen und wiederkehrend geprüft, die einem nach RID/ADR zugelassenen Baumuster entsprechen. Dies schließt die Einhaltung der in den mandatierten Normen des RID/ADR formulierten Vorgaben für die Los- und die erstmalige Prüfung mit ein. Die Festlegung der Prüffristen nach P200 (9) des RID/ADR 1 regelt die Abstände, in denen diese zugelassenen Composite-Druckgefäße nach den Vorschriften der Abschnitte RID/ADR bzw gemäß RID/ADR P200 (8) 2 bzw. wiederkehrend geprüft werden. Die Prüffristen für Druckgefäße, die für den Gefahrguttransport im Landverkehr zugelassen sind, sind gemäß P200 (9) des RID/ADR in Verbindung mit 13 GGVSEB von derjenigen Benannten Stelle in der Funktion einer national zuständigen Behörde festzulegen, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat. Diese Festlegung muss im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) erfolgen. Im Zuge der Herstellung des Einvernehmens ist die BAM sachlich an der Festlegung von Prüffristen zu beteiligen, so dass es dieser möglich ist, zusammen mit der jeweils zuständigen Behörde einen gemeinsamen Willen nach außen zu bilden. Dies erfolgt einerseits durch Abstimmung über die Prüfkriterien bzw. den Prüfablauf. Andererseits setzt dies im Fall der Prüffristfestlegung von mehr als 5 Jahren die Zurverfügungstellung von bestimmten Informationen durch die zuständigen Behörden voraus. In diesem Fall werden die notwendigen Verfahrensschritte zum Herstellen des Einvernehmens zwischen der BAM und der zuständigen Behörde in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die nachfolgend dargelegte innerbehördliche Beteiligung der BAM wirkt nicht im Außenverhältnis zum jeweiligen Hersteller. Beschrieben wird lediglich, unter welchen Voraussetzungen ein Einvernehmen im Sinne des 13 Absatz 1 Nr. 3 GGVSEB als hergestellt gelten kann. Dieses Einvernehmen gilt nur sofern, soweit und solange die hier beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Zwar bleibt es den zuständigen Behörden vorbehalten, Prüffristen unter abweichenden Bedingungen festzulegen, die BAM muss dann allerdings im Einzelfall den jeweils vorgesehenen Maßnahmen zustimmen. Eine Prüffrist kann dem Hersteller gegenüber für die ganze Produktion eines Baumusters/Baureihe festgelegt werden. Auf Antrag kann eine Prüffrist auch für eine definierte, bereits im Betrieb 1 Vergl. P200 (2) IMDG-Code 2 Vergl IMDG-Code Verfahren zur Prüffristenfestlegung Procedure determination of retest periods Version Seite 4 von 29

5 befindliche Population eines Baumusters/Baureihe (Bestandsflaschen) festgelegt werden. Da der Betreiber die Randbedingungen enger fassen kann als der Hersteller, können Festlegungen bzw. Neufestlegungen gegenüber einem Eigentümer, sofern er auch der Betreiber ist, von denen gegenüber dem Hersteller abweichen 3. Die hier beschriebene Verfahren und die Anforderungen gelten für den Landverkehr. Die BAM beabsichtigt, die technischen Anforderungen auch im Seeverkehr und soweit möglich auch im Luftverkehr anzuwenden. Die Festlegung einer Prüffrist von 5 Jahren oder mehr für ein Baumuster basiert auf einer initialen statistischen Bewertung der Zuverlässigkeit von Stichproben. Unter einer Prüffrist von mehr als 5 Jahren wird im Folgenden eine Prüffrist von 10 Jahren verstanden. In bestimmten Ausnahmefällen (z.b. fest eingebauten Composite-Druckgefäßen für Batteriefahrzeuge) kann auch Einvernehmen hinsichtlich einer Frist von 15 Jahren hergestellt werden. Unter welchen Voraussetzungen dies genau erfolgen kann, ist in der jeweils abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zu regeln. Die Datengrundlage für die Entscheidung zwischen 3 und 5 Jahren besteht aus der Festlegung der Schlüsselprüfung und aus der Ermittlung von Mittelwert und Streuung der Festigkeit, die zu dieser Schlüsselprüfung gehört. Für die abschließende Bewertung der Sicherheit im Sinne von Zuverlässigkeit ist ggf. zusätzlich eine einfache Abschätzung des Leck-vor-Bruch-Verhaltens erforderlich. Im Unterschied dem Verfahren für Prüffristen von 3 und 5 Jahren umfasst das Verfahren für eine Prüffrist von mehr als 5 Jahren einen umfangreicheren initialen Prüfaufwand. Hinzu kommt die Überwachung der Streuung in der Fertigung und außerdem durch betriebsbegleitende Stichprobenprüfungen ergänzt. Ziel dieser zusätzlichen Maßnahmen ist die zuverlässigkeitsbasierte Lebensdauerüberwachung der gesamten Population anhand von Stichproben. Bem.: Damit ist die Festlegung und die Aufrechterhaltung einer Prüffrist von mehr als 5 Jahren laufend an die Einhaltung von Bedingungen bis zum Aussondern für die betreffende Population von Druckgefäßen geknüpft. Diese Verknüpfung einer betrieblichen Erleichterung an das laufende Einhalten von technischen Anforderungen ist bereits Element in dem P15Y Verfahren nach P200 (12) und (13). Die folgenden Abschnitte 2., 3 und 4 (einschließlich des Anhangs) stellen aus Sicht der BAM ein dem Stand der Technik entsprechendes Verfahren für eine Prüffristvergabe sowie ein nach 13 Abs. 1 Nr. 3 GGVSEB notwendiges Abstimmungsverfahren dar. 3 Für das in diesem Dokument beschriebene Verfahren steht das Dokument CAT [1], das 3 Anlagen hat: SBT [2], LCT [3] und SAS [4], als Wissensquelle zur Information zur Verfügung. Verfahren zur Prüffristenfestlegung Procedure determination of retest periods Version Seite 5 von 29

6 Übersicht über die Einzelschritte der Prüfung und Meldung von Daten Verfahren zur Prüffristenfestlegung Procedure determination of retest periodss Version Seite 6 von 29

7 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren 2. Kriterien für die Prüffristenvergabe Eine Prüffrist von 5 oder mehr Jahren kann im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Prozedur grundsätzlich dann vergeben werden, wenn die in Tabelle 1 bzw. Abb. 1 angegebenen Mindestwerte unter Berücksichtigung der Unsicherheiten eingehalten sind (dazu im Einzelnen Abschnitt 4 Arbeitsschritte (A)-(G)). Die Unsicherheiten kommen aus der Übertragung der Stichprobeneigenschaften auf die Grundgesamtheit (Population). Dieser wird jeweils mit einem einseitigen Konfidenzintervall auf einem Konfidenzniveau von = 95% Rechnung getragen. Die reduzierte Mindestanforderung für die Überlebenswahrscheinlichkeit kann im Rahmen der Prüffrist von 5 Jahren angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für Leck-vor-Bruch nach Maßnahme (E) in Verbindung mit Tabelle 1 erfüllt sind. Die minimale Prüffrist von 3 Jahren muss für ein zugelassenes Baumuster vergeben werden, wenn die statistischen Zusatzanforderungen für eine 5- Jahresfrist nicht nachgewiesen sind 4. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Mindestwerte nicht nur zu Beginn der Lebensdauer, sondern fortlaufend eingehalten werden. Dies erfolgt mittels betriebsbegleitender Prüfungen und durch Überwachung der Streuung in der Fertigung nach Maßgabe der zwischen der zuständigen Behörde und der BAM abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung. Kann dieser Nachweis bereits am Lebensanfang nicht erbracht werden, kann nach den Kriterien für 3 oder 5 Jahre nur eine Prüffrist von 3 Jahren vergeben werden (s. linke Spalte). Entspricht ein Teil der Produktion/Population eines Druckgefäßes nicht den prozeduralen oder technischen Anforderungen für eine Prüffrist von mehr als 5 Jahren wird die Prüffrist auf höchstens 5 Jahre zurück gestuft. Der Nachweis geforderter Mindesteigenschaften gilt dann als nicht erbracht, wenn entweder keine Daten zur statistischen Absicherung vorgelegt werden 5 oder die statistische Betrachtung einer Stichprobe keine gemäß dem beschriebenen Verfahren hinreichende Zuverlässigkeit bestätigt. 4 Bei Konformität eines Druckgefäßes mit den Anforderungen des RID/ADR erlaubt auch eine mangelhafte Bewertung der Sicherheit nach Zusatzkriterien formal keine Verweigerung der Baumusterzulassung. 5 Der Verzicht auf detaillierte Untersuchungen darf nicht zu einer besseren Bewertung führen als die negative Bewertung aufgrund ungenügender Prüfergebnisse. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 7 von 29

8 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Darüber hinaus sind 3 Jahre dann zu vergeben, wenn der zuständigen Behörde kein Nachweis für die Übertragbarkeit der für die gezogene Stichprobe ermittelten Eigenschaften auf die laufende Produktion vorliegt. 6. Dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn eine Produktionsstelle neu in Betrieb geht oder im Zuge der Fertigung ein grundsätzlich neues oder vom Hersteller bisher nicht verwendetes Fertigungsverfahren zum Einsatz kommt. Kann der Hersteller durch die statistische Auswertung der Ergebnisse aus der Herstellerlosprüfung (nach Anlage Prüfverfahren ) über 2 Jahre eine hinreichende Reproduzierbarkeit der Eigenschaften belegen, gilt der Nachweis für die Übertragbarkeit der für die gezogene Stichprobe ermittelten Eigenschaften auf die laufende Produktion als erbracht. In diesem Fall kann die Prüffrist ohne wiederkehrende Prüfung der bereits gefertigten Druckgefäße auf Antrag auf 5 Jahre verlängert werden, sofern auch alle anderen Anforderungen für die 5 Jahresfrist erfüllt sind. Kann der Nachweis der geforderten Überlebenswahrscheinlichkeit SR zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr wiederholt erbracht werden, ist die Population nach Maßgabe des kritischen Betriebsalters grundsätzlich alle 3 oder 5 Jahre zu prüfen. Können die Anforderungen an die Prüffrist von mehr als 5 Jahren aufgrund von Abweichungen in der Hersteller-Losprüfung nicht aufrechterhalten werden, kann die Population in Abweichung vom obigen Grundsatz geeignet in zwei getrennt zu betrachtende Populationen geteilt werden. Diese sind dann wie zwei separate Baumuster (erneut) zu prüfen und zu bewerten. 6 Eine gleichbleibende Qualität der Fertigung im Sinne einer nicht größer werdenden Streuung der Eigenschaften der Druckgefäße aus der laufenden Produktion ist essenziell für die Vermutung, dass die laufende Produktion den an einer Stichprobe abgeprüften Eigenschaften entspricht. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 8 von 29

9 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Abb. 1: Darstellung der nach Tabelle 4 in Abhängigkeit des Druck-Volumen-Produktes akzeptierten Ausfallwahrscheinlichkeiten Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 9 von 29

10 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren pv: Druck- Volumen- Produkt (PH Vol water )* in [bar Liter] Versagensart; Gaseigenschaft pv bar L (= MPa L) pv > bar L (= MPa L) Tabelle 1: Mindestanforderungen für die Überlebenswahrscheinlichkeit SR einer Population als Sicherheitskriterium Leck-vor-Bruch (LvB) (LBB; fail-safe design) Spontanversagen / Bersten Hinweise zur Tabelle inerte Gase (inert) giftige Gase (toxic) (unabhängig von Gaseigenschaft) Maximale Ausfallrate FR max einer Population von Druckgefäßen FR max = 1 SR min Während des Betriebs bis zum Ende des Lebens (EoL) FR max = 10-4 SR min = 99.99% FR 3 max pv ( SR min > 99.99%) s. rechts Spontanversagen s. rechts Spontanversagen * Druck Volumen Produkt gemäß der Kennzeichnung auf dem Druckgefäß FR max = 10-6 SR min = % FR 1 3 max 100 pv ( SR min > %) A) Die geforderten Werte basieren auf einer groben Risikoabschätzung entsprechend den Konsequenzen eines Versagens. Dieses auf die Konsequenz bezogene Kriterium basiert auf dem Druck-Volumen-Produkt, der Versagensart und den Eigenschaften des enthaltenen Gases, z.b. Toxizität. B) Das Druck-Volumen-Produkt ist die wesentliche Größe zur Beschreibung der gespeicherten Energie. Sie beinhaltet sowohl die potentiell für eine chemische Reaktion freisetzbare Gasmenge als auch die physikalische vorhandene Druckenergie des komprimierten Gases und des elastisch verformten Druckbehälters. C) Es wird angenommen, dass eine Berstprüfung immer zum Spontanversagen führt. D) Bei der Beurteilung von Lastwechselprüfungen kann das Kriterium Leck-vor-Bruch zusätzlich berücksichtigt werden. E) Es wird angenommen, dass die Leckage von inerten Gasen, im Gegensatz zu toxischen Gasen, zu keinen direkten Auswirkungen, außer dem Verlust der Verwendungsfunktion, führt. Letzteres ist nicht Gegenstand dieser Sicherheitsbeurteilung. F) Aus diesem Grund ist die angenommene Konsequenz der Leckage eines Behälters, gefüllt mit inertem Gas signifikant geringer als die im Fall des Berstens oder einer Leckage mit Freisetzung eines toxischen oder entflammbaren Gases. G) Die Anforderungen für brennbare und oxidierende Gase basieren in Abhängigkeit von der Anwendung auf einer Wahrscheinlichkeitsbetrachtung der Zündung bei Gasaustritt. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 10 von 29

11 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren 3. Prozedurale Anforderungen Die folgenden Ausführungen verstehen sich als standardisierte Abstimmung im Sinne der Herstellung des Einvernehmens gemäß 13 Abs. 1 Nr. 3 GGVSEB. Ziel der Abstimmung, insbesondere hinsichtlich Prüffristen von mehr als 5 Jahren, ist es, bei den zuständigen Behörden notwendige Daten zur Bewertung der Lebensdauer eines Druckgefäßes zu generieren. Vor diesem Hintergrund gilt das Einvernehmen für die Festlegung einer Prüffrist jedenfalls dann als hergestellt, wenn die zuständige Behörde der BAM die Frist mitgeteilt hat, die sie festzusetzen beabsichtigt und die BAM dieser Festsetzung ausdrücklich zustimmt. Darüber hinaus gilt das Einvernehmen als hergestellt, sofern, soweit und solange die in den Abschnitten 2. und 4. dargelegten technischen Voraussetzungen sowie der im Folgenden dargestellte Abstimmungsprozess eingehalten werden: I. Das Ergebnis der Festlegung wird unmittelbar nach der Festlegung der BAM mitgeteilt. Die Mitteilung an die BAM muss die zur Veröffentlichung notwendigen Daten zum Baumuster und zum Hersteller/Eigentümer enthalten. Diese sind mindestens Zertifikats-/Zulassungsnummer, Hersteller, Land der Herstellung, angewendete Norm, Werkstoff(e), Gefahrgut/Gas (UN-Nr. oder Klassifizierungscode), Betriebs-/Prüfdruck, Fassungsraum) II. Im Fall einer Entscheidung der Benannten Stelle für eine 5-jährige oder längere Prüffrist ist die Meldung zu ergänzen durch Angaben zu den Stichprobeneigenschaften: Alle Einzelwerte der Stichprobenprüfung incl. Angaben 7 zur Festlegung der Schlüsselprüfung (s. S. 3, Punkt 4) und ggf. dem Leckvor-Bruch-Verhalten, Ergebnis der statistischen Auswertung der Stichprobenergebnisse sowie ermittelte Überlebenswahrscheinlichkeit (ggf. graphisch). III. Die Zustimmung der BAM gilt auch dann als erteilt, wenn sie auf eine Mitteilung der beabsichtigten Festlegung einer Prüffrist von bis zu 5 Jahren nicht innerhalb von einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Zugang der widerspricht. III. Die Herstellung des Einvernehmens hinsichtlich einer Prüffristfestlegung von mehr als 5 Jahren erfordert aus sicherheitstechnischen Gründen einen langfristigen und wiederkehrenden Abstimmungsprozess, indem die BAM fortlaufend über die im Rahmen der Lebensdauerüberwachung generierten Daten und Bewertungen informiert wird und auch die zuständige Behörde den Hersteller langfristig überwacht. Zur Regelung der Einzelheiten schließen die zuständige Behörde und die BAM jeweils eine 7 s. Fußnote 4 Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 11 von 29

12 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Verwaltungsvereinbarung ab. Der Vorschlag eines Musters für eine solche Vereinbarung ist diesem Dokument als Anlage beigefügt. Diese Anlage dient nur der Veranschaulichung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verwaltungsvereinbarung muss dem jeweiligen Einzelfall entsprechen. Nachfolgende Erläuterungen zu den Schritten IV bis X sind Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung und hier nur zu Zwecken der Information dargestellt. Im Fall von Abweichungen zum Inhalt einer Verwaltungsvereinbarung ist die Verwaltungsvereinbarung maßgebend. IV. Im Fall einer Entscheidung der Benannten Stelle für eine verkürzte, 3- jährige Prüffrist, ist die o. g. Information zu ergänzen durch Angaben 8 zur Entscheidungsbegründung ungenügende Datenlage ungenügende Stichprobeneigenschaften neues Fertigungsverfahren/ Fertigungsanlage Sonstiges. IV. Bei der Prüfung von Stichprobeneigenschaften im Zuge der Baumusterprüfung (initiale Stichprobe) sind zusätzlich folgende Angaben zu den Stichprobeneigenschaften vertraulich mitzuteilen: Alle Einzelwerte der Stichprobenprüfung, inkl. Angaben zur Festlegung der Schlüsselprüfung (s. Maßnahme (B), S. 5, Punkte 3 und 4) und ggf. dem Leck-vor-Bruch-Verhalten; Ergebnis der statistischen Auswertung der Stichprobenergebnisse; ermittelte Überlebenswahrscheinlichkeit (ggf. graphisch). V. entfällt für 3 und 5 Jahre V. Die zuständige Behörde legt im Einvernehmen mit der BAM und in Abstimmung mit dem Antragsteller baumusterabhängig fest, zu welchem(n) Zeitpunkt(en) die Stichprobenprüfung zur Überprüfung der Alterung wiederholt werden muss, wie die Verfügbarkeit der dafür benötigten Prüfmuster gewährleistet ist, wie die statistische Überwachung der Fertigung organisiert wird und zu welchem Stichtag die Daten der jährlichen Auswertung zur Überwachung der Fertigung der BAM gemeldet werden, 8 Diese Angaben werden von der BAM vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 12 von 29

13 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren entfällt für 3 und 5 Jahre VI. Auch bei jeder Überprüfung von Stichprobeneigenschaften im Zuge der Überwachung der Alterung sind zusätzlich folgende Angaben zu den Stichprobeneigenschaften vertraulich mitzuteilen: Alle Einzelwerte der Stichprobenprüfung; incl. Angaben zur Festlegung der Schlüsselprüfung (s. S. 5, Punkte 3 und Maßnahme (B) 4) und ggf. dem Leck-vor-Bruch- Verhalten; Ergebnis der statistischen Auswertung der Stichprobenergebnisse; ermittelte Überlebenswahrscheinlichkeit (ggf. graphisch). VII. Das Ergebnis der Festlegung nach II wird von der BAM veröffentlicht. Das Verfahren gilt nach der Veröffentlichung 9 als abgeschlossen. VIII. entfällt für 3 und 5 Jahre VIII. Die Ergebnisse der im Verfahren vorgesehenen jahresweise statistischen Auswertungen der Überprüfung der Herstellungslose sind der BAM zum gemäß V vereinbarten Termin jährlich zu melden. Maßnahmen, die die Benannte Stelle aufgrund von Abweichungen in der Qualitätssicherung beim Hersteller ergreift, sind der BAM zeitnah zu melden. IX. entfällt für 3 und 5 Jahre IX. Die zuständige Behörde (Benannten Stelle) teilt der BAM zeitnah mit, wenn einer ein Antragsteller zu einer anderen zuständigen Behörde wechselt. X. entfällt für 3 und 5 Jahre X. Die zuständige Behörde muss sicherstellen, dass kein Teil einer Produktion oder Population eines Druckgefäßes, der nicht auch laufend den Anforderungen für eine Prüffrist von mehr als 5 Jahren entspricht, in einer Zeitspanne von mehr als 5 Jahren wiederkehrend geprüft wird. Stellt die BAM fest, dass die Regeln für das Einvernehmen nicht eingehalten sind, weist sie die betreffende zuständige Behörde darauf hin. Wird dem Zustand der Abweichung durch geeignete Maßnahmen (technische Nachbesserung, Verkürzung der Prüffrist etc.) nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeholfen, gilt das Einvernehmen mit Ablauf dieser Frist als nicht hergestellt. 9 Die Veröffentlichung ist kostenpflichtig (BAM-Kostensatz nach GGKostVO). Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 13 von 29

14 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren 5 Jahre können als Prüffrist vergeben werden, wenn eine positive statistische Betrachtung einer Stichprobe vorliegt 10. Das Verfahren besteht aus nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritten: 4. Verfahrensschritte und Technische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Anhang Prüfverfahren Mehr als 5 Jahre können als Prüffrist vergeben werden, wenn die Eingangsschritte des nachfolgend beschriebenen Verfahrens durchlaufen sind und eine positive statistische Bewertung der relevanten Ergebnisse vorliegt. Außerdem hat die zuständige Behörde sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Durchführung der im Verfahren als laufend oder für einen späteren Zeitpunkt angesetzten Arbeitsschritte (vergl. 3. V) durchgeführt werden. Dies umfasst auch den Fall unzureichender Prüfergebnisse oder den Verstoß gegen nachfolgend beschriebene Verfahren. 4.1 Das Verfahren zur Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen im Überblick für 5 Jahre Prüffrist ( Regelfall 11 ) für mehr als 5 Jahre Prüffrist Auf Basis der erfolgten Prüfungen von je einer Stichprobe (Maßnahme A) nach dem Festigkeitskriterium (langsame) Berstfestigkeit und Lastwechsel- Ermüdungsfestigkeit wird die Lastwechselempfindlichkeit bewertet und die Schlüsselprüfung festgelegt (Maßnahme B). Dem folgt die statistische Auswertung (Maßnahme C) aller Ergebnisse im Sinne der Bestimmung von Mittelwert und Streuung; einschließlich der Überprüfung auf Ausreißer. Hinzu kommen die Ermittlung der resultierenden Überlebenswahrscheinlichkeit (Maßnahme D) und die Bewertung des Leck-vor-Bruch-Verhaltens (Maßnahme E). 10 Soll das Ergebnis nachfolgend evtl. auch als Basis für eine Prüffrist von 10 Jahren dienen, sind zusätzlich die dann geltenden erweiterten Anforderungen an die Prüfung und Bewertung relevanter Stichproben zu beachten Jahre als Frist für die Prüfung nach RID/ADR bzw stellt gemäß den Abstimmungen in der AGGB AG Kl. 2 den Regelfall dar (Protokoll 16. Sitzung vom ). Für diesen Regelfall ist auch einmalig die einfache Absicherung der Zuverlässigkeit (Überlebenswahrscheinlichkeit) gefordert. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 14 von 29

15 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Im Zuge der Maßnahme (F) werden die in den Maßnahmen (A) bis (E) erarbeiteten Ergebnisse der Stichprobenprüfung an den geforderten Mindesteigenschaften gemessen und bewertet. Als Maßnahme (G) wird auf Basis der Maßnahmen (A) bis (E) und einer positiven sicherheitstechnischen Bewertung nach Maßnahme (F) die Prüffrist festgelegt. Eine Prüffrist von 5 Jahren kann dann vergeben werden, wenn eine positive sicherheitstechnische Bewertung für die initiale Stichprobe vorliegt. Anderenfalls muss eine Prüffrist von 3 Jahren vergeben werden. Eine Prüffrist von mehr als 5 Jahren kann vergeben werden, wenn zusätzlich dazu, die nachfolgend skizzierten und in der als Anlage beigefügten Verwaltungsvereinbarung im Detail festgelegten Voraussetzungen und Verfahren eingehalten wurden.. entfällt für 3 und 5 Jahre Zusätzlich zu den Maßnahmen (A)-(F) hat die zuständige Behörde sicherzustellen, dass Prüfungen jeden Produktionsloses in der laufenden Fertigung des Herstellers (Maßnahme H) durchgeführt werden, und die eingangs geprüften Stichproben repräsentativ für die Produktion sind. entfällt für 3 und 5 Jahre entfällt für 3 und 5 Jahre entfällt für 3 und 5 Jahre Bem.: Während die Maßnahme (H) laufend ist, sind als Maßnahme (I) die Schritte (A) bis (F) zu vereinbarten Terminen an Prüfmustern aus dem ersten Jahr der Fertigung zu wiederholen. Als Maßnahme (J; I wird zur Vermeidung von Verwechslungen nicht wverwendet) sind die Schritte (A) bis (F) regelmäßig an Prüfmustern aus dem ersten Jahr der Fertigung zu den gemäß 3. V vereinbarten Terminen zu wiederholen. Als Maßnahme (K) sind die für das Baumuster festgestellten Veränderungen von Festigkeitseigenschaften zu extrapolieren, so dass der Zeitpunkt abgeschätzt werden kann, zu dem die mindestens geforderten Eigenschaften (s. u.) nicht mehr erfüllt werden (Ende der sicheren Lebensdauer). entfällt für 3 und 5 Jahre Die zuständige Behörde soll dann sicherstellen, dass diese Erkenntnis in der Festlegung der Lebensdauer der Population zu diesem Baumuster (abgeschlossener Produktion, d. h. Bestand, und künftiger Produktion, d. h. Fertigung)und abgeschlossener Produktion (Bestand) umgesetzt wird Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 15 von 29

16 entfällt für 3 und 5 Jahre Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren (Maßnahme (L)). Prüffrist von mehr als 5 Jahren Solange die in (H) ermittelten Fertigungsschwankungen die Ergebnisse der initialen Stichprobenprüfung (A bis D) bestätigen, kann die Produktion eines Baumusters auf Basis dieser Daten bewertet und die für die Baumuster festgelegte Prüffrist auf die Produktion übertragen werden. Werden von einem Antragsteller mehrere Varianten eines Baumusters (Familie) zur Prüffristenfestlegung vorgestellt und zeigen die Maßnahmen (A) bis (F) für die kleinste und größte Variante der Familie im Sinne von (F) zufriedenstellende Ergebnisse, können folgende Synergieeffekte genutzt werden: Sofern die Ergebnisse der Lastwechselempfindlichkeit (B) und der Überprüfung des Leck-vor-Bruch-Verhaltens (E) der kleinsten und der größten Variante gleich sind, müssen die anderen Varianten im Rahmen von (A) bis (C) nur im Rahmen einer Stichprobe nach der Schlüsselprüfung (Maßnahme D) geprüft und bewertet werden. Die Schritte (J bis L) sind hier nur in ihren Grundzügen dargestellt. Für Details wird auf die Verwaltungsvereinbarung verweisen. Im Zweifel ist der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung maßgebend 4.2 Die Arbeitsschritte im Verfahren zur Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen im Detail (A) Arbeitsschritte zur Maßnahme Zusammenstellung und Eingangsprüfung von Stichproben 1. Eine Stichprobe muss aus mindestens 5 Prüfmustern eines Baumusters/einer Variante bestehen. a. Eine Stichprobe neuer Prüfmuster muss aus der Vorserie für die Zulassung oder aus der laufenden Fertigung entnommen sein. Werden Prüfmuster verschiedenen Produktionslosen entnommen, darf die Produktion dieser Lose nicht mehr als 6 Monate auseinander liegen. b. Eine Stichprobe neuer Prüfmuster aus verschiedenen Losen muss mindestens ein Prüfmuster pro Herstellerlos aus dem betrachteten Zeitraum enthalten, sofern das jeweilige Los gemäß der gekennzeichneten Zulassungsnorm mit dem relevanten Verfahren überwacht werden muss. Die Prüfmuster müssen vor der Prüfung erstmalig druckgeprüft worden sein. c. Die Prüfmuster einer Stichprobe aus dem Betrieb dürfen aus unterschiedlichen Herstellungslosen gezogen werden, sofern die Spanne des Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 16 von 29

17 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Herstellungsdatums 6 Monate nicht überschreitet. 2. Alle Prüfmuster aus der ersten Stichprobe werden gemäß Anhang Prüfverfahren bis zum Versagen, mindestens jedoch bis LW geprüft. 2. Grundsätzlich müssen je eine Stichprobe nach dem Verfahren SBT (s. Anhang Prüfverfahren ) und nach dem Verfahren LCT (s. Anhang Prüfverfahren 12 ) geprüft werden. (B) Arbeitsschritte zur Maßnahme Beurteilung der Lastwechselempfindlichkeit mit Festlegung der Schlüsselprüfung 3. Haben (unabhängig von der Stichprobengröße) alle Prüfmuster aus der Stichprobe die Lastwechselprüfung LCT gemäß Anhang Prüfverfahren bis LW ohne Leckage/Bersten bestanden, wird das Baumuster als lastwechsel-unempfindlich eingestuft. Haben ein oder mehr Prüfmuster der Stichprobe versagt, gilt das Baumuster als lastwechselempfindlich Kann der Hersteller ausreichende Prüfergebnisse vergleichbarer Baumuster (Baureihe/Baumustervariante) vorweisen, kann die Klassifizierung der Lastwechselempfindlichkeit des Baumusters mit der für die Prüffristenfestlegung betrauten Benannten Stelle auf Basis dieser Daten erfolgen. In diesem Fall kann auf die Prüfungen nach Schritt 2 verzichtet werden, sofern diese über die Anforderungen der angewendete Prüf- und Zulassungsnorm hinausgehen. 5. Die später statistisch auszuwertende Stichprobe muss nach Maßgabe der Klassifizierung der Lastwechselempfindlichkeit in Übereinstimmung mit dem Verfahren der entsprechenden Schlüsselprüfung (gemäß (B) 6) geprüft werden. 4. Auch wenn der Hersteller ausreichende Prüfergebnisse vergleichbarer Baumuster (Baureihe/Baumustervariante) vorweisen kann, ist die Klassifizierung der Lastwechselempfindlichkeit des Baumusters als eine ggf. betriebsdauerabhängige Eigenschaft neu zu bewerten. 5. Für die später statistisch auszuwertenden Ergebnisse müssen die Hersteller- Losprüfungen einer Jahresproduktion nach Maßgabe der Klassifizierung der Lastwechselempfindlichkeit in Übereinstimmung mit dem Verfahren der entsprechenden Schlüsselprüfung (gemäß (B) 6) geprüft werden. 12 Üblicherweise ist der obere Druck der Lastwechselprüfung der gekennzeichnete Prüfdruck des Baumusters. Abweichend können gemäß Anhang Stichprobenprüfung Baumuster, die ausschließlich für die Verwendung mit einem bestimmten Gas zugelassen werden sollen/sind der Druck verwendet werden, der sich bei maximaler Temperatur (Gefahrguttransport: 65 C) einstellt. Er wird hier MSP bezeichnet. 13 Kann der Hersteller ausreichende Prüfergebnisse ähnlicher Baumuster vorweisen, kann die Klassifizierung des Baumusters mit der für die Prüffristenfestlegung zuständigen Behörde auf Basis dieser Daten erfolgen (s. S. 4). Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 17 von 29

18 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren 6. Die Schlüsselprüfung für lastwechselempfindliche Baumuster ist die Lastwechselprüfung nach dem Verfahren LCT (s. Anhang Prüfverfahren 14 ). Für lastwechselunempfindliche Baumuster ist die (langsame) Berstprüfung nach dem Verfahren SBT (s. Anhang Prüfverfahren ) die Schlüsselprüfung. (C) Arbeitsschritte zur Maßnahme Statistische Auswertung der Prüfergebnisse einer Stichprobe 7. Aus den so erhaltenen Ergebnissen der Stichprobenprüfung müssen Mittelwert/Median und Streuung/Standardabweichung gemäß Tabelle 1 berechnet werden: Tabelle 1: Berechnung der statistischen Stichprobeneigenschaften für SBT und LCT p i m pb s pb Slow Burst Test n i = Berstdruck des Prüfmusters i (Ergebnis einer Berstprüfung) Load Cycle Test Bezeichnungen = Anzahl der Prüfmuster in einer Stichprobe (Stichprobengröße) = Lfd. Nummer eines einzelnen Prüfmusters = Mittelwert aller Berstdruckergebnisse einer Stichprobe = Standardabweichung der Stichprobe. N i m logn s logn Berechnung der Mittelwerte = Lastwechselzahl bis Leckage des Prüfmusters (Ergebnis einer Lastwechselprüfung) = Mittel der Log (N)-Wert aller LW-Ergebnisse einer Stichprobe = Standardabweichung der log(n)- Werte der Stichprobe 14 Üblicherweise ist der obere Druck der Lastwechselprüfung der gekennzeichnete Prüfdruck des Baumusters. Abweichend kann für Baumuster, die ausschließlich für die Verwendung mit einem bestimmten Gas zugelassen werden sollen/sind, der Druck verwendet werden, der sich bei maximaler Temperatur (Gefahrguttransport: 65 C) einstellt. Er wird hier MSP bezeichnet. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 18 von 29

19 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren m 1 n pb p i n i 1 m 1 Prüffrist von mehr als 5 Jahren n log N log10( N i ) n i 1 s pb Berechnung der Standardabweichung n n pi m pb slog N log10 ( N i ) mlog N n 1 i 1 n 1 i entfällt für 3 und 5 Jahre 8. Die so erhaltenen Werte sind gemäß Tabelle 2 und der zugehörigen Abb. 1 auf Ausreißer zu prüfen. Tabelle 2: Überprüfung auf Ausreißer nach GRUBBS (Werte zu G s. Abb. 1) Slow Burst Test Der kleinste Berstdruck ist ein Ausreißer, wenn gilt: m pb min( pi ) G s pb Der größte Berstdruck ist ein Ausreißer, wenn gilt: max( p ) m s i pb pb G Load Cycle Test Die kleinste Lastwechselzahl ist ein Ausreißer, wenn gilt: mlog N log10 min( Ni) s logn G Die größte Lastwechselzahl ist ein Ausreißer, wenn gilt: log10 max( Ni) s logn m log N G 9. entfällt für 3 und 5 Jahre 9. Sind Ausreißer festgestellt und ist die Ursache der Ausreißer gefunden und abgestellt, darf der Ausreißer verworfen und durch das Prüfergebnis eines anderen, repräsentativen Prüfmusters ersetzt werden. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 19 von 29

20 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Ansonsten ist die Stichprobe um mindestens zwei Prüfmuster zu vergrößern und erneut unter Hinzunahme eines graphischen Verteilungstests auszuwerten. 3.5 Grubbs' outliner test for extreme values 3.0 critical value, G [-] sample size n Abb. 1: Kritische Werte für Ausreißer nach GRUBBS für eine statistische Signifikanz 95% (D) Arbeitsschritte zur Maßnahme Quantifizierung der Überlebenswahrscheinlichkeit SR Für das anhand von Tabelle 1 für jede Stichprobe erhaltene Wertepaar ist die Mindestzuverlässigkeit/ Überlebenswahrscheinlichkeit auf Basis der jeweils 15 Für die Auswertung der Ergebnisse aus der langsamen Berst- und der Lastwechselprüfung gemäß den Maßnahmen (C) bis (D) und (F) bietet die BAM nach eigenem Ermessen auf der Basis einer schriftlichen Erklärung des Nutzers, die die Nutzungs- und Haftungsbedingungen, insbesondere auch die Haftungsausschlüsse regelt, eine Routine für PCs an. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 20 von 29

21 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren angenommen Verteilung (z. B. GAUSSsche Normalverteilung für die Berstfestigkeiten oder WEIBULL-Verteilung mit t 0 = 0 für die Lastwechselfestigkeiten) zu ermitteln. 11. Die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Stichprobe und der daraus abgeschätzten Eigenschaft der zugehörigen Population muss auf einem Konfidenzniveau von mindestens 95% (einseitig) erfolgen. 12. Die Abschätzung der Überlebenswahrscheinlichkeit SR zu einer Stichprobe kann mathematisch oder auch - wie nachfolgend dargestellt - graphisch erfolgen. Für die graphische Abschätzung müssen zunächst der berechnete Mittelwert und die relevante Standardabweichung als Wertepaar (Ω s ; Ω 50% ) bzw. (N s ; N 50% ) gemäß Tabelle 3 normiert werden. Ω 50% Ω s Tabelle 3: Berechnung der Eingangsgrößen für die statistische Bewertung Slow Burst Test Load Cycle Test Bezeichnungen (Stichprobeneigenschaften) = relativer Mittelwert des Berstdrucks = relative Streuung des Berstdrucks N 50% N s = Median der Lastwechselfestigkeit = Streuung der Lastwechselfestigkeit Berechnung der mittleren Festigkeiten einer Stichprobe m pb m 50% log N N 50% 10 s PH ( bzw. MSP ) s pb PH( bzw. MSP) Berechnung der Streuung einer Stichprobe slog N N s Für die graphische Abschätzung der Überlebenswahrscheinlichkeit SR einer Stichprobe wird jede Stichprobe durch das gemäß den Tabellen 1 und 3 berechnete Wertepaar dargestellt. Dieses ist in das jeweils zutreffende der anhängenden Arbeitsdiagramme (Abb.3 oder Abb.4) einzuzeichnen. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 21 von 29

22 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren 14. Als ermittelte Überlebenswahrscheinlichkeit SR gilt die nächste SR-Linie (Isoasfale), die unterhalb des Stichprobenpunktes liegt. 15. Das Leck-vor-Bruch-Verhalten gilt dann als im ersten Ansatz als bestätigt, wenn alle Prüfmuster durch Leckage versagen und folgende Ungleichung erfüllt ist: p Berst-cylinder p Berst-Liner > 130% PH (bzw. im Fall der Zulassung für nur ein Gas gilt MSP anstelle PH 16 ) (E) Arbeitsschritte zur Maßnahme Bewertung des Leck-vor- Bruch-Verhaltens 15. Ein Leck-vor-Bruch-Verhalten darf als nachgewiesen angenommen werden, wenn der ermittelte Wert für die Ausfallwahrscheinlichkeit FR (= 1-SR) gegen Bersten nicht höher ist als 1/100 der Ausfallwahrscheinlichkeit durch Leckage. 16. Bei einer rechnerischen Auswertung der Überlebenswahrscheinlichkeit ist zu beachten, dass für die Lastwechselfestigkeit die 2-parametrige Weibullverteilung und für die Berstfestigkeit die Normalverteilung zur Anwendung kommt. Außerdem muss der Einfluss der Stichprobengröße auf das Konfidenzintervall (einseitig 95%) beachtet werden. (F) Arbeitsschritte zur Maßnahme Bewertung der Stichprobeneigenschaft 16. Jede Stichprobe ist nach Maßgabe ihrer Überlebenswahrscheinlichkeit SR zu bewerten. 17. Die für die Bewertung einer Stichprobeneigenschaft jeweils zutreffende Mindestüberlebenswahrscheinlichkeit ist nach Maßgabe des Druck-Volumenproduktes des Baumusters, des Leck-vor-Bruchverhaltens (Maßnahme E) und der Gaseeigenschaft der Abb. 2 bzw. der Tabelle 4 zu entnehmen. 18. Eine Bewertung einer Stichprobe ist positiv wenn die Stichprobeneigenschaft die mindestens geforderte Überlebenswahrscheinlichkeit erfüllt oder übertrifft. (F*) Arbeitsschritte zur Maßnahme Bewertung unter Verwendung graphischer Hilfsmittel 19. Die Bewertung eines Wertepaares nach Maßgabe o. g. Anforderungen kann auch graphisch erfolgen. Hierzu sind die Stichprobeneigenschaften gemäß der Maßnahme D in das jeweils anzuwendende Arbeitsdiagramm (Abb. 3 bzw. Abb. 4) einzutragen. Die Abbildungen stellen die geschätzten Werte für die 16 s. Fußnote 14 zu (B) 6 Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 22 von 29

23 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Population auf Basis einer Stichprobe von (mindestens) 5 Prüfmustern und einem Konfidenzniveau von mindestens 95% (einseitig) wieder. 20. Der so eingetragene Stichprobenpunkt ist mit der Lage der Isoasfalen für diejenige Überlebenswahrscheinlichkeit zu vergleichen, die gemäß Abb. 2 bzw. Tabelle 4 mindestens einzuhalten ist. 21. Die Überlebenswahrscheinlichkeit gilt als hinreichend, wenn der eingezeichnete Punkt der Stichprobe links oberhalb der jeweils zutreffenden Linie liegt, die die Mindestanforderung repräsentiert. 22. Erfolgt die Bewertung routinemäßig numerisch, sollte das Berechnungsergebnis anhand des jeweiligen Arbeitsdiagramms auf Plausibilität überprüft werden. (G) Arbeitsschritte zur Maßnahme Festlegung der Prüffrist und Abschluss des Verfahrens 23. Im Fall einer positiven Bewertung gemäß Maßnahme (F) bzw. (F*) kann eine Prüffrist von 5 Jahren oder mehr festgelegt werden, sofern die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind. 24. Eine Prüffrist von 5 Jahren kann festgelegt werden, wenn die Anforderungen des nachfolgenden Abschnitts Kriterien für die Ergebnisbewertung zur Vergabe von 5 Jahren Prüffrist erfüllt sind. 25. Ersatzweise ist gemäß dem Abschnitt Kriterien für die Vergabe von 3 Jahren Prüffrist eine Prüffrist von 3 Jahren festzulegen. 24. Mit der positiven Bewertung nach Punkt 13 kann eine Prüffrist von mehr als 5 Jahren bis zu grundsätzlich 10 Jahren festgelegt werden. Eine Prüffrist von bis zu 15 Jahren ist nur im Fall einer größeren Anzahl von gleicher, fest eingebauten Druckgefäßen (Batteriefahrzeuge, MEGCs etc.) möglich nicht ausgeschlossen. 25. Ersatzweise ist gemäß dem Dokument Verfahren und Anforderungen zur Festlegung einer Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren für Druckgefäße aus Verbundwerkstoffen im Landverkehr gemäß RID/ADR P200 (9) eine Prüffrist von 5 oder 3 Jahren festzulegen. 26. Es gilt der Grundsatz, dass die Prüffristen nicht länger sein dürfen, als diejenigen, die nach P200 für das jeweilige Gas für monolithische Stahlflaschen genehmigungsfähig sind. Damit wird im Fall von 15 Jahren die Einhaltung der Anforderungen für P15Y gemäß P200 (12) bzw. (13) soweit zutreffend als notwendige Bedingung vorausgesetzt. 27. Das Bewertungsergebnis sowie die vorgeschlagene Prüffrist wird der BAM von der Benannten Stelle gemeldet. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 23 von 29

24 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren 28. Die BAM behält sich vor, die Bewertung auf Basis der gemeldeten Daten zum Prüfverfahren und den einzelnen Prüfergebnissen zu prüfen. 29. Widerspricht die BAM einer vorgeschlagenen Prüffrist nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Eingang der Meldung der Benannten Stelle oder stimmt sie der vorgeschlagenen Prüffrist ausdrücklich zu, gilt das Einvernehmen hinsichtlich der vorgeschlagenen Prüffrist als hergestellt und kann von der Benannten Stelle dem Antragsteller gegenüber festgesetzt werden. 30. Kann die BAM dagegen die Ermittlung der Prüfergebnisse oder das Bewertungsergebnis nicht nachvollziehen, kann die BAM binnen 10 Arbeitstagen nach Eingang der Meldung widersprechen. In diesem Fall sind die Verfahren zur Prüfung und die Prüfergebnisse gemeinsam neu zu bewerten, bis ein Einvernehmen ausdrücklich hergestellt ist. 31. Die Benannte Stelle informiert die BAM über die erfolgte Festsetzung der Prüffrist gegenüber dem Antragsteller. Daraufhin veröffentlicht die BAM die festgelegte Prüffrist. 32. Damit ist das Verfahren der Prüffristfestsetzung abgeschlossen. 33. Damit ist das initiale Verfahren der Prüffristfestsetzung abgeschlossen. Die Benannten Stellen überwachen die Einhaltung der laufenden Anforderungen und Vereinbarungen. 34. Die Benannten Stellen sind verpflichtet, der BAM mitzuteilen, wenn sie z. B. während der laufenden Fertigung davon Kenntnis bekommen, dass die Voraussetzungen für eine Prüffrist von 5 Jahren nicht mehr erfüllt sind. 34. Die zuständigen Behörden teilen der BAM mit, wenn sie z. B. während der laufenden Fertigung oder im Zuge der nachfolgend beschriebenen Wiederholungsprüfungen davon Kenntnis bekommen, dass die Voraussetzungen für eine Prüffrist von mehr als 5 Jahren nicht mehr erfüllt sind. 35. Sind die Voraussetzungen für eine getroffene Prüffristenfestlegung nicht mehr erfüllt, muss die Benannte Stelle eine Neufestlegung prüfen und mit der BAM abstimmen. 4.3 Die Arbeitsschritte zur Aufrechterhaltung der festgelegten Prüffrist im Detail (H) Arbeitsschritte zur Maßnahme Losprüfungen im Rahmen der laufenden Produktion 34. entfällt für 3 und 5 Jahre 34. Es muss mindestens ein Prüfmuster pro 1000 produzierten Druckgefäßen, Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 24 von 29

25 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren aber nicht weniger als 5 aus der jährlichen Produktion entnommen werden und mit der Schlüsselprüfung nach Maßgabe der Ermüdungsfestigkeit bis Versagen geprüft werden. 35. entfällt für 3 und 5 Jahre 35. Jedes einzelne Prüfmuster muss einen Festigkeitswert (Berstprüfung: p Batch oder Lastwechselprüfung N Batch ) aufweisen, für den gilt: p 2 Batch mpb s pb bzw. N Batch 10 ( mlog N 2 slog N ) 36. entfällt für 3 und 5 Jahre 36. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, muss die Ursache für die Abweichung gesucht und nachhaltig abgestellt werden. Ist die Ursache für die Abweichung nachweislich nur auf dieses eine Prüfmuster beschränkt darf der Ausreißer verworfen und durch die Prüfergebnisse drei anderer, repräsentativer Prüfmuster ersetzt werden. Kann die Ursache für die Abweichung nicht gefunden und nachhaltig abgestellt werden, muss das Los verworfen und unbrauchbar gemacht werden bzw. darf im Fall bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsnorm nicht mit einer Prüffrist von mehr als 5 Jahren in den Verkehr gebracht werden. 37. entfällt für 3 und 5 Jahre 37. Muss von einem Baumuster im Rahmen der Fertigungsüberwachung mehr als ein Los gemäß o. g. Kriterien verworfen werden und wg. Erfüllung der sonstigen Anforderungen aus der Auslegungs-und Prüfnorm mit einer reduzierter Prüffrist in den Verkehr gebracht werden, dann kann die Prüffrist von mehr als 5 Jahren nicht auf die weitere Produktion angewendet werden. In diesem Fall bleibt die zugestandene Prüffrist von mehr als 5 Jahren auf die zurückliegende, einwandfreie Produktion beschränkt. 38. entfällt für 3 und 5 Jahre 38. Alle Losprüfungen einer Jahresproduktion sind im Sinne einer Stichprobe statistisch, wie zur Maßnahme (A bis C) dargestellt, auszuwerten. Verschlechtert sich die statistische Eigenschaft gegenüber den Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 25 von 29

26 Prüffrist von 5 bzw. 3 Jahren Prüffrist von mehr als 5 Jahren Eingangseigenschaften nach (A bis C) sind die Gründe dafür und die Konsequenzen daraus zu ermitteln. Erfüllt eine Jahresproduktion die Anforderungen für die Eingangsbewertung nach Punkt 13 nicht, müssen alle Druckgefäße der betroffenen Lose in einem Abstand von 5 Jahren geprüft werden. Weitere Maßnahmen zur Lebensdauerbegrenzung sind zwischen Hersteller und zuständiger Behörde festzulegen. (I - L) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Prüffrist bis zum Lebensende 39. entfällt für 3 und 5 Jahre 39. Als Maßnahme (J; I wird zur Vermeidung von Verwechslungen nicht verwendet) sind die Schritte (A) bis (F) zu den in der o.g.verwaltungsvereinbarung festgelegten (vergl. 3. V) Terminen an Prüfmustern aus dem ersten Jahr der Fertigung zu wiederholen. 40. entfällt für 3 und 5 Jahre 40. Als Maßnahme (K) sind die festgestellten Veränderungen von Festigkeitseigenschaften zu extrapolieren, so dass der Zeitpunkt abgeschätzt werden kann, zu dem die mindestens geforderten Eigenschaften (s. Abschnitt 2) nicht mehr erfüllt werden (Ende der sicheren Betriebslebensdauer). 41. entfällt für 3 und 5 Jahre 41. Die Behörde stellt nach den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung sicher dass diese Erkenntnis in der Festlegung der Lebensdauer zukünftiger Druckgefäße dieses Baumusters und der Population aus bereits abgeschlossener Produktion (Bestand) umgesetzt wird (Maßnahme (L)). 42. entfällt für 3 und 5 Jahre 42. Die o. g. Maßnahmen zur betriebsbegleitenden Prüfung und deren Bewertung sind im Detail in der o. g. Verwaltungsvereinbarung geregelt. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 26 von 29

27 Literatur [1] CAT (Concept Additional Tests): Konzept zusätzlicher Prüfungen für die Bestimmung der Überlebenswahrscheinlichkeit von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen (PDF, Englisch; Version 3 vom ) [2] CAT-Anhang Slow Burst Test (SBT): Prüfverfahren "Langsame Berstprüfung" (PDF, Englisch; vom ) [3] CAT-Anhang Load Cycle Test (LCT): Prüfverfahren "Hydraulische Lastwechselprüfung" (PDF, Englisch vom ) [4] CAT-Anhang Statistical Assessment Samples (SAS): Verfahren "Statistische Bewertung der Prüfergebnisse an Stichproben" (PDF, Englisch vom ) [5] Mair, Georg W. Sicherheitsbewertung von Composite-Druckgasbehältern - Potential statistischer Methoden jenseits aktueller Vorschriften; Berlin, Heidelberg: Springer-Vieweg Alle Dokumente bzw. ihre evtl. überarbeiteten Versionen sind veröffentlicht unter Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Version Seite 27 von 29

28 Abb. 2: Arbeitsdiagramm zur grafischen Auswertung von Stichprobeneigenschaften nach SBT, Stichprobenumfang n = 5 Seite 28 von 29

29 Abb. 3: Arbeitsdiagramm zur grafischen Auswertung von Stichprobeneigenschaften nach LCT, Stichprobenumfang n = 5 Seite 29 von 29

30 Anhang Prüfverfahren Annex Test Procedures Verfahren zur Prüfung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen mit besonderem Fokus auf die statistische Auswertung der Prüfergebnisse Einführung Nachfolgend sind Konkretisierungen von Freiräumen ausgeführt, die in mandatierten Normen zur Berstprüfung und zur Lastwechselprüfung bei Umgebungstemperatur gegeben sind. Diese Konkretisierungen sind anzuwenden, wenn die Prüfergebnisse der statistischen Bewertung einer Stichprobe von Bau- bzw. Prüfmustern dienen sollen. Introduction Below concretisations of freedom in the performance of test procedures are explained, which are given in mandated standards concerning burst test and load cycle test at ambient temperature. These concretisations shall be applied, whenever test results are intended to serve the statistical evaluation of a sample of cylinders from a design type. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite I von XII

31 Allgemeine Anforderungen A Datenaufzeichnung General Requirements A Data Recording A 1.1 Folgende Daten zur Identifikation und Beschreibung jeden Prüfmusters sind zu protokollieren: (1) Name desjenigen, der das Prüfmuster identifiziert; Datum der Identifikation des Prüfmusters (2) Baumusterzulassungsnummer und die Stelle, die die Zulassung erteilt hat; (3) Hersteller der Druckbehälter (Adresse) und Hersteller ID; (4) Behältertyp; (5) Betriebsdruck (PW), Prüfdruck (PH); bei Zulassung für ein bestimmtes Gas auch den MSP (MAWP); (6) Faser- und Linerwerkstoff; (7) Einmalige Identifikationsnummer jedes Prüfmusters; (8) Herstellungsdatum oder Losnummer jedes Baumusters; (9) Angaben zu einer evtl. künstlichen Alterung/Vorkonditionierung jedes Prüfmusters; (10) Angaben zur Verwendung jedes Prüfmusters, sofern bekannt (Gaseart, Zahl der Füllzyklen etc.; Einsatzbedingung (z. B. Land der Nutzung). A 1.1 The following data shall be kept on file for identification and description of tested specimens: (1) Name of test engineer identifying the specimen; date of identification of the specimen (2) Design type approval ID and third party, which issued the approval; (3) Manufacturer of pressure receptacle (address) and manufacturer ID; (4) Type of pressure receptacle; (5) Working pressure (PW), test pressure (PH); MSP (MAWP) in case of approval for a dedicated gas if applicable (6) Material of fibre and liner; (7) Unique identification number of each specimen; (8) Date of manufacturing or batch number of each specimen; (9) Details about intentional artificial aging or pre-conditioning of each specimen; (10) Details about previous usage (type of gas, intensity of usage, number of refills etc. as far as available) and service conditions (e. g. country of usage) of each specimen. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite II von XII

32 SBT Die langsame Berstprüfung SBT Slow Burst Test SBT 1 Datenaufzeichnung SBT 1 Data Recording SBT 1.1 Folgenden Parameter müssen während jeder Prüfung überwacht und kontinuierlich aufgezeichnet werden: SBT 1.1 The following data shall be kept on file for identification and description of tested specimens: (a) hydraulischer Druck im Prüfmuster 17 ; mindestens eine Messung pro Sekunde; (a) Hydraulic pressure inside the specimen 14 ; measured and recorded at least once per second; A 1.2 Folgende Daten zur Beschreibung jeden Prüfungsablaufes sind zu protokollieren: A 1.2 Data to be recorded for description of each test: (b) Name des Prüfers und Datum der aktuellen Prüfung (b) Name of test engineer and test date (c) Prüfanlage (Ort, Bezeichnung), Prüforganisation (TPED-ID 18 ) (c) Test-facility (location, description), name of organization (TPED-ID 15 ); (d) Temperatur der Testumgebung oder Probenoberfläche zu Beginn und am Ende jedes Tests; (e) (f) Relative Luftfeuchtigkeit in der Prüfkammer; mindestens zu Beginn der Prüfung; Verwendetes Prüfmedium; (g) Verwendeter Druckaufnehmer inkl. Genauigkeitsklasse und weiterer Druckmesstechnik; (h) Informationen über Druckerzeugung (Bezeichnung des Druckerzeugers, Druckrate, Anzahl der Schritte, etc. soweit zutreffend); (i) Besondere Auffälligkeiten vor, während und nach der Prüfung in Bezug auf Probe, Prüf- und Messgeräte etc.; (d) Temperature of test environment or on specimen surface at beginning and end of each test; (e) (f) Relative air humidity in test environment (chamber) at least at beginning of test; Test fluid employed; (g) Applied pressure sensor (gauge) incl. accuracy class and further measurement equipment; (h) Information about pressure generation (type of pressure generator, pressurization rate e.g., steps, settings etc. if available); (i) Each abnormality before, during and after test regarding specimen, test equipment etc.; 17 Hinweis: Der Druck ist möglichst nah am Prüfmuster zu messen. Note: Pressure must be measured as close to specimen as possible 18 Hinweis: Sofern zutreffend Note: if applicable Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite III von XII

33 (j) Spitzendruck, Zeit bis zum Versagen und Versagensart (Bersten oder Leck) (j) Peak pressure, time to failure and mode of failure (burst or leak). SBT 2 Durchführung der Berstprüfung (SBT: Druckrate p 20% PH/h) Allen Prüfungen muss eine Stichprobengröße von mindestens 5 Prüfmustern je Bauart gleicher Altersund Betriebshistorie zu Grunde liegen, wenn nichts anderes von der zuständigen Behörde festgelegt oder im Verfahren SBT angegeben ist. Die Prüfprozedur ist auf alle Prüfmuster einer Stichprobe mit dem geforderten Umfang identisch anzuwenden. Während jeder Prüfung müssen die folgenden Bedingungen eingehalten werden: SBT 2.1 Neue Prüfmuster dürfen im Nachgang zum Autofrettageprozess bzw. zur erstmaligen Prüfung keinen Innendruck erfahren haben, der höher ist als 20% des Prüfdrucks. SBT 2.2 Die Temperatur in der Prüfkammer, des Prüfmediums und der Prüfmusteroberfläche liegt zwischen 18 C und 28 C; SBT 2.3 Jedes Prüfmuster muss vollständig befüllt und entlüftet sein 19 ; SBT 2.4 Die Prüfmuster sind, wie in Abb. SBT dargestellt, mit einer kontinuierlichen Druckrate p = p/ t = 20% des Prüfdruckes (PH) pro Stunde bis zum Bersten zu belasten (s. [1]). Die Druckregelung erfolgt auf Basis einer laufenden Aufzeichnung. SBT 2 Performance of the burst test (SBT: Pressure rate p 20% PH/h) All Tests have to be performed on a sample size of at least 5 specimens per design type of equivalent age and service history unless otherwise noted by the competent authority or stated in the procedure of SBT. The procedure shall be applied identically to all specimens of a sample as described. During each test the following conditions have to be guaranteed: SBT 2.1 Virgin specimens shall not be exposed to a pressure higher than 20% of test pressure after autofrettage or initial (proof) test otherwise the specimens shall not deemed as virgin. SBT 2.2 Temperature of test fluid, surface of specimen and environment of specimen stays between 18 and 28 C; SBT 2.3 Each specimen is completely filled and bled from air 16 ; SBT 2.4 As shown in figure SBT, all specimens shall be loaded with a continuous pressure rate p = p/ t = 20% of PH per hour until failure (see also [1]). Pressure control shall be performed under continuous recording. 19 Hinweis: Verträglichkeit des Prüfmediums mit dem Linermaterial muss beachtet werden; die Temperatur des Prüfmediums muss annähernd der Prüftemperatur entsprechen, um eine Änderung des Drucks durch Temperaturveränderung zu vermeiden. Note: Compatibility of test fluid with liner material has to be considered; temperature of fluid has to be similar to ambient and specimen temperature to prevent pressure change through warming. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite IV von XII

34 Es können auch kleinere Druckanstiegsraten verwendet werden. Hierzu muss aber sichergestellt sein, dass alle nachfolgenden Prüfungen, auch die an gealterten Prüfmustern Jahre später, eine gleiche Druck- Zeit-Kurve erfahren. 20 SBT 2.5 Der SOLL-Ausgangspunkt für den kontinuierlich langsamen Druckanstieg mit p ist 0 MPa. Praktisch wird ein IST- Anfangsdruck bis zu 5% PH als akzeptabel angesehen. SBT 2.6 Im Fall eines besonders langsamen Druckanstieg mit einer Druckrate p = p/ t 2 % PH kann der SOLL- Startpunkt für den langsamen Druckanstieg alternativ auf den Prüfdruck PH verschoben werden. SBT 2.7 Druckschwankungen sind während einer Anfangsstabilisierungszeit der Druckregelung bis zu einem maximalen Druck von 20% des Prüfdruckes PH akzeptabel. Oberhalb dieses Wertes muss bis zum ersten Teilversagen für die Druckabweichungen von der Soll- Druckrate gelten: (Vergl. grünes Band in Abb. SBT) Smaller pressure rates can be applied. But it must be ensured that all following tests are performed with the same pressure-time curve. This includes also tests on aged cylinders years later. 17 SBT 2.5 The starting point for continuous slow loading with p should be 0 MPa. A starting pressure up to 5% PH is acceptable. SBT 2.6 Alternatively the starting point for slow pressure increase with a pressure rate of p = p/ t 2 % PH can be shifted up to PH. SBT 2.7 Pressure fluctuations are acceptable during an initial stabilization period of the pressure control system up to a maximum pressure not higher than 20% of test pressure PH. After that, up to pressure of first failure, deviations from the target pressure rate shall be less than: (see green area in Fig. SBT) p d 1,0 % PH 20 Hinweis: Aus Gründen der Vergleichbarkeit muss die Solldruckkurve bei allen Prüfmustern und allen Prüfungen einer Bauart während seines gesamten Lebenszyklus identisch festgelegt werden. Diese ist bei der Baumusterzulassung auszuwählen und festzulegen. Diese Festlegung gilt obligatorisch für alle Prüfungen unabhängig von der beteiligten Prüfstelle. Note: To ensure comparability of test results, the pressure-time curve must be same for all test samples and all the tests of a design throughout its life cycle. These should be determined in the type approval. The defined pressure-time curve applies to all tests independent from involved inspection authority. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite V von XII

35 Abb. SBT: Das Toleranzband des IST-Druckes gegenüber der idealen Soll-Druckkurve Fig. SBT: Range of pressure tolerance related to ideal set pressure curve Diese Bedingung gewährleistet Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der Testergebnisse. Beispiele für die maximalen Abweichungen sind in Tab. SBT-A zusammengestellt. This requirement ensures reproducibility and comparability of test results. Examples of acceptable maximum deviations are shown in tab. SBT-A. Tabelle SBT-A: Solldruck Zulässige Abweichung vom idealen Table SBT-A: Acceptable deviation from ideal set pressure PW PH Δp d = 1% PH 200 bar 300 bar 3,0 bar 300 bar 450 bar 4,5 bar 700 bar 1050 bar 10,5 bar Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite VI von XII

36 SBT 2.8 Eine Undichtigkeit im Anschlussgewinde während der Berstprüfung zählt nicht als Versagen. Der Test kann nach dem Wiederabdichten im Falle der Unterbrechung der Prüfung unter 20% vom Prüfdruck bei neuwertigen Prüfmustern oder unter 2/3 vom Prüfdruck (bzw. PW bei Druckgasen) bei verwendeten Prüfmustern fortgesetzt werden. 21 SBT 2.9 Ist ein kontinuierlicher Anstieg des Druckes wie oben dargestellt nicht möglich, Ist eine schrittweise Druckerhöhung in Absprache mit der zuständigen Behörde möglich. SBT 2.8 Leakage at the connection thread during burst testing is not considered as failure. The test may be continued after resealing in case of interrupting the test below 20% of test pressure for virgin specimens or below 2/3 of test pressure for used specimens. 18 SBT 2.9 If a continuous pressure increase is not feasible, pressure can also be increased in steps as agreed by the competent authority. 21 Hinweis: Wird das Prüfmuster oberhalb dieser Grenzen einem erneuten Prüfbeginn ausgesetzt, ist nicht auszuschließen, dass die ermittelten Ergebnisse der Stichprobe beeinflusst werden. Note: In case of a specimen load above this limit it cannot excluded that a restart of the test will influence the sample test result. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite VII von XII

37 LCT Hydraulische Lastwechselprüfung bei Umgebungstemperatur LCT Hydraulic Load Cycle Test at ambient temperature LCT 1 Datenaufzeichnung LCT 1 Data Recording LCT 1.1 Folgende Parameter müssen während jeder Prüfung überwacht und kontinuierlich aufgezeichnet werden: (a) Druck-Zeitverlauf am Prüfmuster (Druckmessung 22 ); die Messfrequenz muss geeignet sein, die Maximal- und Minimalwerte zu erfassen. Diese Werte müssen entweder vollständig aufgezeichnet werden oder deren Streuung bzgl. beider Sollwerte online statistisch ausgewertet und abgelegt werden oder als Rain-Flow-Klassierung abgelegt werden; (b) Temperatur-Zeitverlauf an der Oberfläche des Prüfmusters und vom Druckmedium 23 (c) Kolbenhub bzw. das Volumen des Mediums, das während jeden Druckzyklusses nachgedrückt wird, ist soweit technisch möglich aufzuzeichnen; LCT 1.1 The following parameters have to be recorded and monitored continuously during each test: (a) Hydraulic pressure-time-trace at the specimen 19. The sampling rate must be suitable to detect minimum and maximum values. These values should be either recorded completely or or evaluated online regarding scatter of min and max values or recorded according to the rainflow counting method (b) Temperature-time recording on surface of specimen and in test fluid; 20 (c) Piston stroke or volume of pumped pressure media during each pressure cycle, if technically feasible; LCT 1.2 Folgende Daten zur Beschreibung jeden Prüfungsablaufes sind zu protokollieren: LCT 1.2 Following data have to be recorded for description of each test: (e) (f) Name des Prüfers und Datum der aktuellen Prüfung Prüfanlage (Ort, Bezeichnung), Prüforganisation (TPED-ID 24 ) (e) Name of test engineer and test date (f) Test-facility (location, description), name of organization (TPED-ID 21 ); 22 Hinweis: Der Druck ist möglichst nah am Prüfmuster zu messen Note: Pressure should be measured as close to specimen s pressure connector/valve thread as possible. 23 Hinweis: Der Sensor für die Medientemperatur muss so nah wie möglich zum Druckanschluss/Ventilgewinde am Prüfmuster positioniert werden. Note: Sensor for fluid temperature should be placed as close to specimen s pressure connector/valve thread as possible. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite VIII von XII

38 (g) Anzahl der Druckzyklen bis zum Versagen, das unteres und oberes Soll- Druckniveau, und die Lastwechselgeschwindigkeit; (g) Number of load cycles until failure, upper set pressure, lower set pressure and load cycle frequency; (h) Luftfeuchtigkeit in der Prüfkammer; (h) Humidity in test chamber; (i) Verwendetes Prüfmedium; (i) Employed test fluid; (j) Eingesetzte Druckwandler, Temperatursensoren, die Ausrüstung in dieser Messkette; inkl. Genauigkeitsklasse (für die gesamte Messkette); (j) Employed pressure transducer, temperature sensors and the equipment in this measurement chain; incl. accuracy class (for the sensor and the whole measurement chain); (k) Beschreibung des Druckerzeugers und seiner Regelung (k) Type of pressurization including list of employed equipment; (l) Besondere Auffälligkeiten vor, während und nach der Prüfung am Prüfmuster und der Prüfausrüstung; (l) Each abnormality before, during and after test regarding specimen, test equipment etc; (m) Versagensart (Undichtigkeit, Bersten oder Unterbrechung ohne Versagen); inkl. fotographischer Dokumentation (m) Mode of failure (leak, burst or interruption without failure) incl. photo documentation. LCT 2 Prüfprozedur allgemeine Anforderungen LCT 2 Test Procedure General Requirements Für alle Lastwechselprüfungen gilt einheitlich: For all cycle tests following is applicable: LCT 2.1 Das Prüfmuster wird vollständig mit einer Flüssigkeit gefüllt, an die Druckleitung der Prüfanlage angeschlossen, entlüftet und dann bis zur Leckage wie nachfolgend beschrieben einer hydraulischen Schwelllast unterworfen. LCT 2.1 The specimen to be tested shall be completely filled with a non-corrosive fluid. It shall be connected to the pressure cycling equipment, purged from air and then exposed to a pulsating hydraulic load until failure as described below. LCT 2.2 Die Prüfung muss bei Umgebungstemperatur zwischen +18 C und +28 C durchgeführt werden. LCT 2.2 The test shall be performed at regular ambient (air) temperature between +18 C and +28 C. LCT 2.3 Das Druckmedium darf während der Prüfung +40 C nicht überschreiten. Hierzu ist die Medientemperatur im Prüfmusteradapter oder ersatzweise die LCT 2.3 During the test the pressure fluid temperature shall not exceed +40 C. This requires temperature measurement of test fluid at specimen s pressure 24 Hinweis: Sofern zutreffend Note: if applicable Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite IX von XII

39 Oberflächentemperatur des Bosses zu messen. connector surface. or alternativelyy at boss LCT 2.4 Bei jedem Lastwechselzyklus (vergl. Abb. LCT) darf das oberee Druckniveauu 25 nicht geringe sein als der Prüfdruck. LCT 2.4 The upper sett pressure level 22 to be achieved during each pressure cycle (compare Fig LCT) shall not be less than test pressure. [MPa] Abb. LCT: Bereich des oberen und unteren Druckniveaus sowie möglicher Druckverlauf (Trapez) Fig. LCT: Pressure area (extremes) for high reproducibility y and a possible set pressure curvee (Trapezoid) Wenn das Prüfmuster nur für ein dezidiertes Gas zugelassen werden soll, kann ein reduziertes Druckniveau gewählt werden. Dabei muss If the pressuree receptacle iss only to be approved for service with one dedicated gas a reduced set pressure level can be chosen. This shall be at least the maxi- 25 Hinweis: Betrag und das Auftreten des Unterschneidens oder Überschreitens der oberen undd unteren Druckniveaus soll klein gehalten werden. Dies verbessert die Reproduzierbarkeit derr Ergebnisse. Note: The amount and occurrence of undercutting or exceeding the lower and upper pressure levels should be kept small. This improves reproducibility of results. Verfahren zur Prüffristenfestlegung; Anhang Prüfverfahren Procedure determination of retest periods; annex test procedures Version Seite X von XII

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