Dozent: Andreas Koller
|
|
- Heinrich Ziegler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dozent: Andreas Koller Service-Team des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
2 Elternzeit Elterngeld und ElterngeldPlus Regelungen für Geburten seit dem
3 Inhalt Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld Teilzeit in Elternzeit Berechnung des Elterngeldes Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs Unterschiede zwischen den Bezugsvarianten Basiselterngeld und ElterngeldPlus Auswahl der optimalen Bezugsvariante für die persönliche Lebenssituation Andreas Koller 3
4 Service-Team des BMFSFJ Beantwortet Fragen Keine rechtliche Würdigung von Einzelfällen Keine Berechnung von Ansprüchen Keine Rechtsverbindlichkeit Keine Rechtsberatung Andreas Koller 4
5 Das Angebot Bürgerservice BMFSFJ Tel.: Montag Donnerstag: 9:00 bis 8:00 Uhr Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per info@bmfsfjservice.bund.de
6 Elternzeit und Elterngeld Rechtlich voneinander unabhängig Elternzeit = rechtlicher Anspruch auf zeitliche Befreiung von der Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber Elterngeld: Staatlich finanzierte Leistung, die nach der Geburt wegfallendes Einkommen zu einem bestimmten Prozentsatz ersetzt Andreas Koller 6
7 Elternzeit
8 Elternzeit Rechtlicher Anspruch auf zeitliche Befreiung von der Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber Andreas Koller 8
9 Elternzeit Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeder Elternteil gegenüber seinem Arbeitgeber Anspruch innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes Beginn und Ende sowie Dauer sind frei wählbar bis zu 4 Monate nicht genutzter Elternzeit können zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden (ohne Zustimmung des Arbeitgebers) Andreas Koller 9
10 Anmeldung der Elternzeit schriftliche Anmeldung spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn (Besonderheit: Elternzeit des Vaters ab Geburt des Kindes) ab dem 3. Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von 3 Wochen Andreas Koller 0
11 Elternzeit: Bindungszeitraum verbindliche Festlegung für die nächsten zwei Jahre (Bindungszeitraum) gilt nur innerhalb der ersten drei Lebensjahre Nachträgliche Änderung (Verlängerung, Verkürzung, Umverteilung einzelner Abschnitte, weitere Abschnitte) innerhalb dieses Bindungszeitraums ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich Andreas Koller
12 Ausnahme Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können die laufende Elternzeit aufgrund der neu einsetzenden Mutterschutzfristen vorzeitig beenden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmt! à Mutterschaftsgeld Andreas Koller
13 Elternzeit Elternzeit kann vom Elternteil auf bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden jeder weitere Abschnitt nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ein dritter Zeitabschnitt kann aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn dieser Abschnitt vollständig zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres liegt Kündigungsschutz in der Anmeldephase und während der Elternzeit während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden möglich (ggf. Rechtsanspruch auf Teilzeittätigkeit) Rückkehrrecht nach der Elternzeit auf die gleiche oder eine gleichwertige Stelle Andreas Koller 3
14 Elternzeit Teilzeit Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Betriebsgröße: Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) Arbeitsverhältnis besteht (ohne Unterbrechung) länger als 6 Monate Verringerung der Arbeitszeit für mindestens Monate Verringerung der Arbeitszeit auf mind. 5 Wochenstunden der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt a) innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes spätestens 7 Wochen b) für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 3 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen entscheidend für den Anspruch ist der Zeitpunkt des Teilzeitbeginns, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung Andreas Koller 4
15 Dringende betriebliche Gründe Liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf, die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Wenn der Arbeitgeber das Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers ablehnt, muss er schriftlich darlegen, inwieweit betriebliche Gründe einer Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen. Die Prüfung dieser angebrachten Gründe obliegt im Einzelfall einem Arbeitsgericht Andreas Koller 5
16 Elternzeit Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) ( 5 Absätze 4-7 BEEG): der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden der Arbeitnehmer legt also fest: Beginn (Datum) bzw. Dauer (Zeitraum) Stundenumfang (5-30 Wochenstunden) Verteilung der Arbeitszeit (Wochentage (z.b. 5-Tage / 4-Tage- Woche), Tageszeit (vormittags/nachmittags), bestimmte Schichtdienste etc.) Andreas Koller 6
17 Elternzeit Teilzeit Teilzeit in der Elternzeit (Verringerung der Arbeitszeit) ( 5 Absätze 4-7 BEEG): der Arbeitgeber kann jeden der drei Aspekte grundsätzlich nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen der Antrag kann nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden will der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss er dies in den ersten drei Lebensjahren innerhalb von 4 Wochen ab dem 3. Geburtstag innerhalb von 8 Wochen mit schriftlicher Begründung tun stimmt der Arbeitgeber nicht zu Klage vor Arbeitsgericht möglich stimmt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig zu dann gelten Verringerung sowie Verteilung als festgelegt Andreas Koller 7
18 Elternzeit: Krankenversicherung pflichtversichert in der GKV: beitragsfrei freiwillig versichert in der GKV: beitragspflichtig (bisheriger Beitrag oder Mindestbeitrag) freiwillig versichert mit Anspruch auf Familienversicherung in der GKV: beitragsfrei familienversichert in der GKV: weiterhin beitragsfrei privat versichert: beitragspflichtig (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) Andreas Koller 8
19 Elterngeld
20 Lebensmonate Der Elterngeldanspruch wird für Lebensmonate des Kindes berechnet, nicht für Kalendermonate Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum des Folgemonats Zur Vermeidung finanzieller Nachteile sollten Lebensmonate, für die Elterngeld beantragt wird, komplett in der Elternzeit liegen Andreas Koller 0
21 Basiselterngeld Anspruch auf Elterngeld hat gemäß Abs. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wer. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. während des Elterngeldbezuges keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Wochenstunden) ausübt Andreas Koller
22 Basiselterngeld Die Gewährung von Elterngeld ist also grundsätzlich unabhängig vom Einkommen. Es müssen nicht zwingend volle Monate mit Erwerbseinkommen vorliegen. Es muss noch nicht einmal ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Lediglich die Höhe des Elterngeldes ist einkommensabhängig. Der Bemessungszeitraum umfasst grundsätzlich die letzten Kalendermonate vor der Geburt des Kindes (allgemein gilt: je mehr im Bemessungszeitraum verdient wurde, desto höher fällt das Elterngeld aus). Der Höchstbetrag beim Elterngeld beträgt.800 Euro im Monat, der Mindestbetrag beträgt 300 Euro im Monat Andreas Koller
23 Berücksichtigungsfähiges Einkommen berücksichtigt werden nur laufende steuerpflichtige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (auch pauschal besteuerte Einkünfte, z.b. aus Mini-Jobs) nicht berücksichtigt werden: Steuerfreie Einkünfte: steuerfreie Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Reisekostenvergütungen, Aufwandsentschädigungen, Übungsleiterpauschalen, Stipendien, Trinkgelder, Entgeltumwandlungen, Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung Andreas Koller 3
24 Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen Hatte die antragstellende Person in den zwölf Kalendermonaten und im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, sind die letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes der maßgebliche Bemessungszeitraum Andreas Koller 4
25 Ausgeklammert werden Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Kalendermonate mit Bezug von Mutterschaftsgeld Basiselterngeld ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 4. Lebensmonat à Wichtig für die EG-Berechnung bei einem weiteren Kind Kalendermonate mit Einkommensverlusten aufgrund: einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung (Attest) Kalendermonate mit EK-Verlusten aufgrund einer Folgeerkrankung einer Schwangerschaft, die nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Schwangerschaft steht (Attest) von Wehr- oder Zivildienstpflichten Andreas Koller 5
26 Berechnung des Elterngeldes Berechnung des monatlichen (Elterngeld-) Bruttoeinkommens: Einkünfte werden addiert und durch zwölf geteilt Abzug von Steuern und Sozialabgaben nach pauschaliertem Verfahren à Abzugsmerkmale maßgeblich, die i.d. überwiegenden Zahl der Monate gegolten hat (Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht ) Andreas Koller 6
27 Berechnung: Sozialabgaben 9 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung 0 Prozent für die Rentenversicherung Prozent für die Arbeitsförderung Andreas Koller 7
28 Berechnung: Sozialabgaben Die Ermittlung der Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben hat einheitlich Geltung sowohl für den für Bemessungszeitraum vor der Geburt als auch für den Bezugszeitraum des Elterngeldes Andreas Koller 8
29 Elterngeld-Netto Das zuvor ermittelte durchschnittliche monatliche (Elterngeld-)Bruttoeinkommen wird um die Abzugsbeträge für Steuern und Sozialabgaben vermindert Als Einkommen vor der Geburt des Kindes werden maximal.770 Euro Nettoeinkommen berücksichtigt à Elterngeldhöchstsatz:.800 EUR Andreas Koller 9
30 Berechnung Das Elterngeld hat zum Ziel, nur das wegen der Betreuung des Kindes wegfallende Einkommen zu ersetzen. Wird während der Elterngeldbezugszeit Einkommen erzielt, errechnet sich das Elterngeld in diesen Fällen aus dem Differenzbetrag zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem durchschnittlichen Einkommen im Bezugszeitraum des Elterngeldes Andreas Koller 30
31 Beispiel I Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt:.000 Euro mtl. Durchschnittliches Nettoeinkommen während des Elterngeldbezuges: 350 Euro mtl..000 Euro Euro =.650 Euro.650 Euro x 65% = Elterngeld Andreas Koller 3
32 Beispiel II Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt: Euro mtl. Durchschnittliches Nettoeinkommen während des Elterngeldbezuges:.000 Euro mtl..770 Euro (Höchstbetrag) Euro =.770 Euro.770 Euro x 65% = Elterngeld Andreas Koller 3
33 Exkurs: Selbstständige und Mischeinkünfte Bemessungszeitraum: Letzter abgeschlossener Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes) bei Einkommensausfällen im Veranlagungszeitraum wegen Bezug von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 4. Lebensmonat Mutterschutzfristen bzw. Bezug von Mutterschaftsleistungen schwangerschaftsbedingter Erkrankung (Attest erforderlich) Wehr- oder Zivildienstpflicht auf Antrag Rückgriff auf vorangegangenen Veranlagungszeitraum (auch mehrmals möglich) Andreas Koller 33
34 Basiselterngeld Eltern: zusammen Anspruch auf 4 Monate Elterngeld Alleinerziehende können auch allein 4 Monate Elterngeld beziehen alleiniger Bezug von 4 Monaten Elterngeld auch in Härtefällen möglich Anspruch: in den ersten 4 Lebensmonaten des Kindes ein Elternteil: mindestens und maximal Monate freie Aufteilung der Monate untereinander möglich (Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen werden Mutter zugewiesen Anrechnung der Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld) Eltern können nacheinander, im Wechsel oder auch gleichzeitig Elterngeld beziehen Andreas Koller 34
35 ElterngeldPlus Vorteile und Besonderheiten Andreas Koller 35
36 ElterngeldPlus Monat Basis-Elterngeld Monate ElterngeldPlus (Verdopplung des Bezugszeitraumes) Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen werden Mutter automatisch als Basis-Monate zugewiesen (keine Umwandlung möglich) ElterngeldPlus kann in den ersten 4 Lebensmonaten und/oder auch darüber hinaus bezogen werden ab dem 5. Lebensmonat durchgängiger Bezug Eltern können nacheinander, im Wechsel oder auch gleichzeitig Basis-Elterngeld und/oder ElterngeldPlus beziehen Andreas Koller 36
37 ElterngeldPlus 3 Bezugsmöglichkeiten für jeden Elternteil: alle Anspruchsmonate als Basis-Elterngeld alle Anspruchsmonate als ElterngeldPlus Kombination: einige Anspruchsmonate als Basis- Elterngeld, andere Monate als ElterngeldPlus Andreas Koller 37
38 ElterngeldPlus - Partnerschaftsbonusmonate Wenn beide Elternteile gleichzeitig für 4 Monate am Stück (ohne Unterbrechung) jeweils 5-30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind, dann erhalten sie in diesen Monaten jeweils 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus (insgesamt also 8 zusätzliche Monate). Alleinerziehende können auch allein 4 Bonusmonate beziehen Andreas Koller 38
39 ElterngeldPlus - Partnerschaftsbonusmonate Der Stundenkorridor wird eingehalten bei: Krankheit mit Lohnfortzahlung Urlaub Mutterschutzlohn (sofern dieser sich aus einer Teilzeitbeschäftigung von 5-30 Wochenstunden errechnet) Mutterschaftsleistungen Kinderkrankengeld (bzw. Zeiten zur Betreuung eines kranken Kindes) Andreas Koller 39
40 ElterngeldPlus - Partnerschaftsbonusmonate sind reguläres ElterngeldPlus können sowohl innerhalb der ersten 4 Lebensmonate als auch darüber hinaus bezogen werden können vor, während, nach oder ganz ohne sonstigen Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden Andreas Koller 40
41 Verteilung der Bezugsmonate Mutter Vater Mutter Vater Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonu s Andreas Koller 4
42 Verteilung der Bezugsmonate Mutter Vater Mutter Vater Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonu s Andreas Koller 4
43 Verteilung der Bezugsmonate Mutter Vater Mutter Vater Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonu s Andreas Koller 43
44 ElterngeldPlus während des Elterngeldbezuges kann man bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein Erwerbseinkommen im Elterngeldbezug verringert die Höhe des Elterngeldes ---> es gibt einen geringeren Einkommensverlust, der prozentual ersetzt wird indem ElterngeldPlus doppelt so lange in maximal halber Höhe gezahlt wird, besteht ohnehin nur ein Anspruch auf verringertes Elterngeld halbes Elterngeld ersetzt so gesehen auch nur das halbe wegfallende Einkommen ---> daher kann die andere Hälfte des Einkommens hinzuverdient werden, ohne dass sich das ElterngeldPlus weiter verringert Andreas Koller 44
45 ElterngeldPlus ElterngeldPlus kann maximal die Hälfte des Basis-Elterngelds betragen oder auch weniger, wenn entsprechend viel Teilzeit gearbeitet wird Bezug ElterngeldPlus auch ohne Teilzeittätigkeit möglich à dann immer genau die Hälfte vom Basis-Elterngeld Andreas Koller 45
46 ElterngeldPlus ElterngeldPlus letztlich eine weitere Bezugsvariante à Ermittlung des Bemessungszeitraums, Berechnung der Höhe des Elterngeldes, Anrechnung von (Teilzeit-) Einkommen etc. wie beim Basis-Elterngeld auch à lediglich der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann sich unterscheiden (beim ElterngeldPlus gibt es einen Deckelungsbetrag (= Hälfte vom Basis- Elterngeld)) doppelt so lang, maximal halb so hoch Andreas Koller 46
47 ElterngeldPlus Auf die Gesamtbetrachtung kommt es an Wie sollte das Elterngeld genommen werden? um das Elterngeld optimal zu nutzen, sollte das ElterngeldPlus die Hälfte vom Basis-Elterngeld betragen beträgt das ElterngeldPlus weniger, dann gibt es Verlust beim Elterngeld Andreas Koller 47
48 ElterngeldPlus Auf die Gesamtbetrachtung kommt es an Wie sollte das Elterngeld in Anspruch genommen werden? wird im (späteren) ElterngeldPlus-Bezug ( zweite Hälften ) so viel gearbeitet (mehr als halbes vorgeburtl. Einkommen), dass das ElterngeldPlus weniger als die Hälfte beträgt, und könnte das Elterngeld (als Basis-Elterngeld) noch vor Beginn der Erwerbstätigkeit vollständig bezogen werden ---> dann ist Basis-Elterngeld zu empfehlen Andreas Koller 48
49 ElterngeldPlus Auf die Gesamtbetrachtung kommt es an Wie sollte das Elterngeld in Anspruch genommen werden? wird im Basis-Elterngeld-Bezug ( erste Hälften ) gearbeitet ---> dann ist ElterngeldPlus zu empfehlen Andreas Koller 49
50 (Basis- )Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus Anzahl Monate max. 4 max. 8 4 (als Block) Bezugszeit (LM = Lebensmonat) nur in den ersten 4. LM (Unterbrechungen möglich) sowohl in den ersten 4. LM (Unterbrechungen möglich) als auch ab dem 5. LM (ohne Unterbrechung, durchgängig durch mind. einen Elternteil) sowohl in den ersten 4. LM als auch ab dem 5. LM Höhe max..800 min % vom Elterngeld (mind. 75 ) max. 900 mind % vom ElterngeldPlus (mind. 37,50 ) entspricht ElterngeldPlus 0 % vom ElterngeldPlus (mind. 37,50 ) Geschwisterbonus Mehrlingszuschlag Teilzeit 300 pro Mehrling möglich (max. 30 Wochenstunden) Andreas Koller 50 pro Mehrling möglich (max. 30 Wochenstunden) 50 pro Mehrling Muss 5-30 Wochenstunden für jeden Elternteil 50
51 Elterngeld und Arbeitslosengeld I Besteht sowohl Anspruch auf ALG I als auch auf Elterngeld, gibt es zwei Möglichkeiten: a) gleichzeitig ALG I + Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages (300 bzw. 50 ) ---> hierfür Bereitschaft zur Arbeitsvermittlung für mindestens 5 Wochenstunden ---> Verlust beim Elterngeld b) zunächst Elterngeld in voller Höhe, danach ALG I ---> der Anspruch auf ALG I besteht innerhalb von vier Jahren nach seiner Entstehung Andreas Koller 5
52 Elterngeld und andere Sozialleistungen Elterngeld wird in der Regel bei anderen Sozialleistungen angerechnet bei Leistungen wie beispielsweise Wohngeld BAföG Stipendien Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bleibt das Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt Andreas Koller 5
53 Elterngeld und andere Sozialleistungen Elterngeld wird bei Arbeitslosengeld II (ALG II) Sozialgeld Sozialhilfe Kinderzuschlag grundsätzlich in voller Höhe angerechnet Beispiel: Elterngeldanspruch = 300 / ALG II-Anspruch = 470 ALG II = = 70 Elterngeld ALG II = gesamt Andreas Koller 53
54
55 Broschüre n Publikationsversand der Bundesregierung Telefon: 030 / Mail:Andreas Koller publikationen@bundesregierung.de 55
56 Elterngeldstelle die in Hessen zuständigen Elterngeldstellen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main Kassel Darmstadt Gießen Fulda weitere Informationen zum Elterngeld, die Antragsformulare zum Herunterladen sowie die Kontaktdaten der Elterngeldstellen finden Sie unter Andreas Koller 56
57 Service-Team des BMFSFJ Beantwortet Fragen Keine rechtliche Würdigung von Einzelfällen Keine Berechnung von Ansprüchen Keine Rechtsverbindlichkeit Keine Rechtsberatung Andreas Koller 57
58 Service-Team des BMFSFJ Servicetelefon: 030 / (montags bis donnerstags bis 8.00 Uhr) info@bmfsfjservice.bund.de Andreas Koller 58
59 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Elternzeit. Regelungen für Geburten seit dem
Elternzeit Elterngeld und ElterngeldPlus Regelungen für Geburten seit dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld und ElterngeldPlus Elternzeit, Mutterschutz Pflegezeit und
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit (Basis-)Elterngeld Eltern: zusammen
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen
MehrElterngeld, ElterngeldPlus. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit und Mutterschutz Interesse
MehrDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Elterngeldstelle - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Deutsche Familienstiftung in Kooperation mit dem Hessischen Amt für Versorgung und
MehrStorch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau
Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Webinar: 18.01.2018 Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau 2 Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit
Zentrum Bayern Familie und Soziales Vortrag am 30.09.2014 zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Was ist Elterngeld? Wie und wo kann ich es beantragen? Wie lange bekomme ich Elterngeld? Wie
MehrWebinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen.
Webinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen. 13.07.2018 Petra Kather-Skibbe Ihr heutiges Webinar-Team Kirsten Frohnert Projektleiterin Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie Petra
MehrGesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit Informationsveranstaltung am 26.01.2017 Kreis
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus: Finanzielle Absicherung. Alleinerziehende Eltern und ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ElterngeldPlus macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet
MehrNeuregelungen Elterngeld und Elternzeit
Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gesetzliche Grundlage Gesetz
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen
MehrWas ändert sich durch ElterngeldPlus?
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Was ändert sich durch ElterngeldPlus? Multiplikator/innen-Workshop des DGB-Projektes Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten am 02.11.2015 Petra
MehrElterngeld. Elterngeld Plus
Regierungspräsidium Gießen Elterngeld und Elterngeld Plus Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Fachaufsicht Elterngeld Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0611 327644061 E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de
MehrElterngeld. Elterngeld Plus
Regierungspräsidium Gießen Elterngeld und Elterngeld Plus Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Fachaufsicht Elterngeld Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0641 303-2704 E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus by HappyDaddy -
macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum,
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 4 In guter Balance: Zeit fürs Kind und Chancen im Job Aus einem Elterngeldmonat werden 2 ElterngeldPlus- Monate. Das ElterngeldPlus
MehrElterngeld beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Elterngeld beantragen Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert
MehrElternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben
Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres
MehrElterngeld und Elternzeit. Elterngeld
Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld)
MehrWillkommen zum Elterngeld-Workshop. von der Elterngeldberatung Dresden Felix Böhme Dipl. Finanzwirt (FH)
Willkommen zum Elterngeld-Workshop von der Elterngeldberatung Dresden Felix Böhme Dipl. Finanzwirt (FH) www.einfach-elterngeld.de Familienförderung in Deutschland hauptsächlich durch 1) Kindergeld 2) Mutterschutz
MehrFrauen und Männern ( ) Frauen erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Männer
Elterngeld und Kinderbetreuung Höhe des Elterngeldanspruchs von und n (2008 2014) Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Grafik FL 04.1 Höhe des
MehrWillkommen zum Elterngeld-Workshop. von der Elterngeldberatung Dresden Felix Böhme Dipl. Finanzwirt (FH)
Willkommen zum Elterngeld-Workshop von der Elterngeldberatung Dresden Felix Böhme Dipl. Finanzwirt (FH) www.einfach-elterngeld.de Familienförderung in Deutschland hauptsächlich durch 1) Kindergeld 2) Mutterschutz
MehrElterngeld. Die neue Generation Vereinbarkeit. ElterngeldPlus mit Partnerschafts bonus
Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit mit Partnerschafts bonus 3 Vorwort Das ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Vor allem Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten
MehrM E R K B L A T T zu Elterngeld und Elternzeit ab dem
M E R K B L A T T zu Elterngeld und Elternzeit ab dem 01.01.2007 1. Für welche Kinder kann Elterngeld beantragt werden? Elterngeld kann für ab dem 1.1.2007 geborene eigene Kinder beantragt werden, die
MehrWas muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrBundeselterngeldund Elternzeitgesetz
Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,
MehrElternzeit gestalten bei der Stadt Nürnberg
Die Ansprechpartner für Männer Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Frauenbeauftragte Elternzeit gestalten bei der Stadt Nürnberg 3. Städtische Familienkonferenz 05. April 2017 Dienststelle Thema 1 Elternzeit
MehrAzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie
AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen
MehrElterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 2 Vorwort Das Elterngeld ist eine Erfolgsgeschichte. Es hilft Eltern, sich Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen und gleicht
Mehr17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Inhalt \ 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 16 1 Überblick Mutterschutz 17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 17 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 18 3. Für wen gilt das
Mehr1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter
1/6 Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland (2008 ), in Prozent
MehrI. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden
KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus
MehrWelche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden.
Seite 1 Elterngeld Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden. Die Eltern dürfen nicht mehr als
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 7 Die neue familienorientierte Maßnahme... 9 1 Grundzüge des Elterngeldes...
MehrElterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) erhalten Mütter und Väter, die. das Kind selbst erziehen und betreuen
Elterngeld (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes für maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld (= Basiselterngeld). In dieser Zeit können sie ihre Erwerbstätigkeit
MehrFamilienhilfe 6 6. BAföG. Basiselterngeld Zuständigkeit; Antrag, Anmeldung; Landeserziehungsgeld 1 1. Dauer; Höhe.
1.9 FAMILIENHILFE, ELTERNGELD, LANDESERZIEHUNGS- GELD, ELTERNZEIT, KINDERGELD Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 18 15 3 Familienhilfe 6 6 1.9.1 Die wesentlichen Hilfen für Familien im Hinblick
MehrDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Seite 4 I. Elterngeld. 1.1 Was
MehrSchwarzwaldstraße Lahr. Telefon Telefax Infothek. Elterngeld und Elterngeld Plus.
Infothek Elterngeld und Elterngeld Plus Stand: 06/2015 www.melzer-kollegen.de Elterngeld und Elterngeld Plus Mit diesem Artikel möchten wir Sie über das Elterngeld und das neue Elterngeld Plus informieren,
MehrVOR DER GEBURT. 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrPersonalleiterkreis Dresden
Personalleiterkreis Dresden Die neue Elternzeit Silke Deisenroth, Verbandsjuristin SACHSENMETALL Bernsdorf, 02.03.2014 1 Die neue Elternzeit Änderungen im BEEG zu Elternzeit und Teilzeit Inkrafttreten:
MehrGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG 671 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S.
MehrTipps zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit. Kinder und Beruf
Kinder und Beruf Tipps zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit. Kinder und Beruf Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Danach wird, für ab dem
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!
MehrInformationen zum Elterngeld
Informationen zum Elterngeld Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied und macht es Eltern
MehrStaatliche Leistungen
für Alleinerziehende Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensmonate des Kindes sind für alleinerziehende Eltern eine intensive Zeit. Viele Fragen tauchen auf und wichtige Entscheidungen müssen getroffen
MehrGesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 2325 Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld-
MehrInhaltsübersicht. Elterngeld. 1. Anspruchsberechtigte 2. Höhe des Anspruchs 3. Dauer des Anspruchs 4. Anrechnung anderer Leistungen 5.
Elterngeld Inhaltsübersicht 1. Anspruchsberechtigte 2. Höhe des Anspruchs 3. Dauer des Anspruchs 4. Anrechnung anderer Leistungen 5. Antrag Information 1. Anspruchsberechtigte Anspruch auf Elterngeld hat
MehrMutterschaftshilfe, Elternzeit und Elterngeld
Elterntelefon Für alle Eltern bietet von InfoMedicus InfoMedicus, die Gesund - heitshotline der BAHN-BKK, eine eigene Beratung an. Egal, ob es sich um Fragen zum Impfschutz, zur Behandlung und Pflege eines
MehrSchutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Inhalt 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 141 1 Überblick Mutterschutz 141 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 16 3. Für wen gilt das
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Elterngeld.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Elterngeld. Liebe Eltern, das neue Elterngeld macht Kindern und Eltern in ganz Deutschland das Leben leichter. Bislang fielen junge Familien nach der
MehrWichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags
Wichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags Hier finden Sie wichtige Erklärungen und Informationen zum Elterngeld und Erklärungen zu Ihrem Antrag, die Ihnen das Ausfüllen
MehrSchwangerschaft Mutterschutz Elternzeit (Plus) Powerpoint für die LR-Teil-PV plus AfGen am in Tilbeck
Schwangerschaft Mutterschutz Elternzeit (Plus) Powerpoint für die LR-Teil-PV plus AfGen am 22.05.19 in Tilbeck Schwangerschaft Am besten möglichst bald die SL informieren, denn euer Immunschutz sollte
MehrStatistischer Monatsbericht für April 2017
Statistischer Monatsbericht für April 2017 Amt für Stadtforschung und Statistik für und 16.06.17 M472 Am 1.1.2007 trat das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
MehrAnspruchsvoraussetzungen
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) - gilt für Kinder, die ab dem 01.01.2013 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den
MehrElternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen
Elternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen Nachbereitung der Webinare am 13.07.2018 und 23.07.2018 Wir möchten uns für Ihr großes Interesse am Webinar Elternzeit gesetzliche Regelungen.
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 27.06.2017 Artikelnummer: 5229210167004 Ihr Kontakt zu uns:
Mehr3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit
MehrInformationen zum Elterngeld und Erläuterungen zu den Formularen (für Geburten und Adoptionen ab dem 01. Juli 2015)
- 1 - Informationen zum Elterngeld und Erläuterungen zu den Formularen (für Geburten und Adoptionen ab dem 01. Juli 2015) Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, die nachfolgenden Informationen aufmerksam
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar Az: /53
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.02.03-47.1.1/53 5075 Verbindliches Informationsblatt, gültig ab 01.08.2013 Informationsblatt zur Elternzeit für
MehrInformationen zum Bundeselterngeld - Bescheid
Informationen zum Bundeselterngeld - Bescheid I. Begriffserläuterungen Elterngeld: Oberbegriff für Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld: Entspricht in Art und Höhe dem
Mehr16 Hilfe vom Staat 16 Beratung und Beistand von Anwälten und Jugendamt
7 Inhalt 01 Einführungsfall 14 Grundfall 14 Sorge- und Umgangsrecht 15 Unterhalt 16 Hilfe vom Staat 16 Beratung und Beistand von Anwälten und Jugendamt 02 Kindschaftsrecht 20 Abstammung 20 Elternschaft
Mehr14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
2 1 Vorwort 10 I Abkürzungen 12 1 Einleitung 14 1 1 Oberblick Mutterschutz 14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 1 2. Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das
MehrFragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland
Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März
MehrELTERNGELD. Die IG BCE informiert Mütter und Väter über ihre Rechte.
ELTERNGELD Die IG BCE informiert Mütter und Väter über ihre Rechte. ELTERNGELD Die IG BCE informiert Mütter und Väter über ihre Rechte. Elterngeld Das Elterngeld ist zum 1. Januar 2007 erstmalig eingeführt,
MehrDer Mutterschutz. Rechte und Regelungen
Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 4. Vierteljahr 2016 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 07.04.2017 Artikelnummer: 5229210163244
MehrTeilelterngeld. Die Wirkung in Kürze. Mai 2009
Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Telefon: 0 18 88 / 5 55-10 61, -10 62 Fax: 0 18 88 / 5 55-1111 email: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Mai 2009
MehrBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Basiskommentar Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Basiskommentar zum BEEG Bearbeitet von Inge Böttcher, Dr. Bettina Graue 5. Auflage 2016. Buch. 274 S. Softcover ISBN 978 3 7663 6477 7 Format (B x
MehrFamilienhilfe 6 6. BAföG. Elterngeld Zuständigkeit; Antrag, Anmeldung; Landeserziehungsgeld 1 1. Dauer; Höhe.
1.9 FAMILIENHILFE, ELTERNGELD, LANDESERZIEHUNGS- GELD, ELTERNZEIT, KINDERGELD Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 18 15 3 Familienhilfe 6 6 1.9.1 Die wesentlichen Hilfen für Familien im Hinblick
MehrModerne Familienpolitik
U N S E R E H A N D S C H R I F T Moderne Familienpolitik Das Elterngeld fördert Familien www.spdfraktion.de U N S E R E H A N D S C H R I F T Für eine familienfreundliche Gesellschaft Die SPD-Bundestagsfraktion
MehrÖffentliche Sozialleistungen
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 03.05.2018 Artikelnummer: 5229210177004 Ihr Kontakt
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 1. Vierteljahr 2016 - Tabellenauswahl Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 13.07.2016 Artikelnummer:
MehrAKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF
AKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF FÜR DEN MANN MIT KIND Wie unterstützt der Staat die aktive Vaterschaft? Welche finanziellen Hilfen und Ansprüche gibt es? Wo kann ich Informationen erhalten und Anträge
MehrArbeits- und Sozialrechtsinfo Tipps für Schwangere und Eltern im Arbeitsverhältnis
Arbeits- und Sozialrechtsinfo Tipps für Schwangere und Eltern im Arbeitsverhältnis Elterngeld und Elternzeit Stand: 05/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Mutterschaftsgeld Frauen im Arbeitsverhältnis haben
MehrNach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger,
Elterngeld Höhe in Euro Prozent Prozent Höhe in Euro 300 15,0 100 100 28,5 300 90 90 300 bis 500 500 bis 750 6,5 9,7 80 80 750 bis 1.000 13,6 70 70 21,0 300 bis 500 60 Väter: 167.659 60 1.000 bis 1.250
MehrK i n d, f ü r d a s E l t e r n g e l d b e a n t r a g t w i r d Bitte Geburtsurkunde im Original beifügen! (bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind)
Landkreis Oberhavel Sprechzeiten: Der Landrat dienstags: 9.00 12.00 Uhr und FB Soziales und Integration 13.00 18.00 Uhr Adolf-Dechert-Str. 1 donnerstags: 9.00 12.00 Uhr und 16515 Oranienburg 13.00 16.00
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 3. Vierteljahr 2015 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 27.01.2016, korrigiert am 08.11.2016 (Tabelle
MehrNeuregelung der Familienförderung: Elterngeld statt Erziehungsgeld
Neuregelung der Familienförderung: Elterngeld statt Erziehungsgeld Ab 2007 wird ein einkommensabhängiges Elterngeld gezahlt. Dafür entfällt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das bisher
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 2. Vierteljahr 2015 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 24.09.2015 Artikelnummer: 5229210153224
MehrElterngeldPlus. Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren
ElterngeldPlus Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren 3 Von den Neuerungen des ElterngeldPlus profitieren Mit dem ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit treten
Mehrver.di-infothek ver.di-infothek Kinder und Beruf
ver.di-infothek ver.di-infothek Kinder und Beruf Tipps für junge Väter und Mütter zu Elterngeld und Elternzeit Mit Neuregelungen seit 1. Januar 2013 Kinder und Beruf Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz
MehrInformationen zum Thema Elternzeit
Informationen zum Thema Elternzeit Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den
MehrElterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe
Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe Elterngeld Elterngeld gibt es für Eltern, deren Kinder ab 1.1.2007 geboren werden. Dafür entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit
MehrStand: August 2012. Gliederung:
Rosa Faden Informationen zur Schwangerschaft im Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein erstellt vom Referendarrat bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Stand: August 2012
MehrInformationen zum Thema Elternzeit im Überblick
Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen geben und gibt die Rechtslage nicht vollständig und nicht in allen Einzelheiten wieder. Im Einzelfall
MehrElternzeit / Elterngeld
Elternzeit / Elterngeld Wir machen aus Zahlen Werte Elternzeit Es besteht für Eltern die Möglichkeit, ganz oder zeitweise gemeinsamen Elternurlaub, maximal von der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes
MehrKinderbetreuungsgeld (KBG)
Kinderbetreuungsgeld (KBG) Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Anspruch hat man, wenn für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. die Zuverdienstgrenze
MehrÜberblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag WD 9-3000 041/16 Seite 2 Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland
MehrWichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags
Wichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags Hier finden Sie wichtige Informationen zum Elterngeld und Erklärungen zu Ihrem Antrag, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern
MehrHier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.
Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. 2 3 Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,
MehrMutter (Elternteil 1) Vater (Elternteil 2) Angaben zur Adresse und zum Zahlweg
Elterngeld - nur für Geburten vor dem 01.10.2013 - Bitte senden Sie diesen Ergänzungsantrag ausgefüllt und unterschrieben an die L-Bank L-Bank 76113 Karlsruhe Hinweise zum Ausfüllen erhalten Sie unter
MehrElterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe.
Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe www.betainstitut.de Liebe Leserin, lieber Leser, durch unsere zahlreichen Projekte und Studien zur Verbesserung der Patientenversorgung ist uns bekannt, dass Patienten
Mehr