Gestaltungsplan Rosenau

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1 St.Gallen, 06. Mai Gestaltungsplan Rosenau Sonderbauvorschriften Auflage Vom Gemeinderat erlassen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Öffentliche Planauflage: Vom Departement Bau und Umwelt des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt am: Der Bau- und Umweltdirektor: ERR Raumplaner AG St.Gallen Herisau Kirchgasse St.Gallen T [email protected] e r r

2 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite A Allgemeine Bestimmungen Art. Art. Art. Geltungsbereich Diese Bestimmungen gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Bau- und Strassenreglements der Gemeinde Herisau sowie der übergeordneten Gesetzgebung. Der Gestaltungsplan besteht aus dem Plan :500, den Sonderbauvorschriften, dem Planungsbericht sowie aus den Beilageplänen vom 0. Mai 05. Verbindliche und richtungsgebende Planinhalte Verbindlich sind alle im Gestaltungsplan eingetragenen Festlegungen, die Sonderbauvorschriften sowie die in den Schnitt- und Fassadenschemen dargestellte Anzahl Geschosse. Die übrigen Elemente in den Schnitt- und Fassadenschemen sowie die Hinweise im Gestaltungsplan sind richtungsgebend. Im Rahmen des aufgezeigten Fassadencharakters (Schnitt- und Fassadenschemen) sind bei den einzelnen Baubereichen verschiedene Fassadengestaltungen möglich. Zweck Der Gestaltungsplan Rosenau bezweckt: - eine ortsbaulich vorzügliche Neuüberbauung des Gebiets Rosenau - eine zweckmässige Erschliessung - die Sicherstellung einer hochwertigen und auf die Bebauung abgestimmten Umgebungsgestaltung B Überbauungsbestimmungen Art. 4 Architektonische Gestaltung Die Bauten Haus A und B sind architektonisch so zu gestalten, dass sie hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung eine hervorragende Gesamtwirkung erzielen. Ein grossflächiger Einsatz nicht korrosionsbeständiger Blechmaterialien (Kupfer, verzinkte Stahlbleche u.a.) im Dach- und Fassadenbereich ist nicht zulässig. Technische Aufbauten und Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sind gestattet und möglichst zusammenzufassen. Sie dürfen nur untergeordnet in Erscheinung treten, so dass die Fassadenwirkung nicht beeinträchtigt wird. 4 Elemente der Flachdachnutzung (Beschattung, Windschutz, Aufbewahrung, Gartenmöbel, etc.) sind nach einem einheitlichen Konzept zu gestalten. 5 Elemente für Windschutz und Beschattung der Balkone sind zulässig und nach einheitlichem Konzept zu gestalten. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG

3 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite Art. 5 Art. 6 Art. 7 Grundflächen und Höhen Die Grundflächen legen Lage und Stellung sowie die maximale horizontale Ausdehnung der Hauptbauten fest. Die maximale Höhenausdehnung wird mittels Geschosszahl und Höhenkoten in Meter über Meer (m ü. M.) definiert. Die maximalen Gebäude- und Firsthöhen sind im Plan festgehalten. Diese Festlegungen ersetzen die entsprechenden Vorschriften über die Regelbauweise gemäss Baureglement der Gemeinde Herisau sowie die Strassenabstände gemäss Strassengesetz (StrG). Das Unterschreiten der Grundflächenabgrenzungen sowie der Höhenangaben ist zulässig, sofern die für die städtebauliche Qualität massgebenden Proportionen sowie das Verhältnis der Hauptbauten zueinander gewahrt bleiben. Baubereich Flachdachaufbauten Die Dachoberkante der Flachdachaufbauten darf die Gebäude-/Firsthöhe nicht überschreiten. Die Baubereiche Flachdachaufbauten bei Haus A dürfen um maximal drei Meter seitlich versetzt werden. Baubereich Regelbauweise Im Baubereich Regelbauweise gelten die Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Herisau. C Erschliessung und Parkierung Art. 8 Art. 9 Erschliessung Die Erschliessung des Plangebiets hat von der Buchenstrasse über die Verkehrsfläche zu erfolgen. Zwischen den im Plan eingetragenen Richtungspunkten Wegverbindung ist eine Wegverbindung zu erstellen. Sie hat eine Mindestbreite von. m aufzuweisen. Verkehrsfläche Die Verkehrsfläche hat den Anforderungen der Feinerschliessungsstrasse gemäss Strassenreglement zu erfüllen. Zudem ist die Verkehrsfläche so auszugestalten, dass sie die Anforderungen einer Tempo-0-Zone erfüllt. Art. 0 Vorplatzbereich Der Vorplatzbereich dient der Anordnung von Parkplätzen sowie der Zufahrt von Lastwagen der Kehrichtentsorgung zur Kehrichtsammelstelle. Innerhalb des Vorplatzbereichs sind Anlagen für Gestaltung, Erschliessung und Parkierung sowie Kleinbauten (wie Velounterstände) zulässig. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG

4 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite 4 Art. Art. Art. Umgrenzung Tiefgarage Die Umgrenzung Tiefgarage legt die maximale horizontale Ausdehnung der Untergeschosse fest. Im Umgebungsbereich ist die Tiefgarage mit mindestens 0.6 m durchwurzelbarem Substrat zu überdecken. Im Bereich der Verkehrsfläche (Birkenstrasse) sowie der Zufahrt zur Rosenaustrasse hat die Deckenstärke für Lastwagen von 40 t zu genügen. Ausserhalb der erwähnten Erschliessungsbereichen muss die Tiefgarage für Lösch- und Rettungsfahrzeugen von 8 t bzw. 6 t Raddruck befahrbar sein. Parkierung motorisierter Fahrzeuge Mit Ausnahme von Besucher- und Kundenparkplätze sowie Abstellplätzen für carsharing Fahrzeuge sind sämtliche Parkplätze in der Tiefgarage anzuordnen. Die Ein-/ Ausfahrt der Tiefgarage hat an der im Plan bezeichneten Stelle zu erfolgen. An geeigneter Stelle sind Abstellplätze für carsharing Fahrzeuge auszuweisen und bei Bedarf für diesen Zweck dauernd freizuhalten. Die Baubehörde entscheidet, wann der Bedarf ausgewiesen ist. Für die Anordnung von mindestens fünf oberirdischen Besucher- und Kundenparkplätze steht der bezeichnete Vorplatzbereich zur Verfügung. Velo- / Kinderwagenabstellplätze Pro Wohnung ist mindestens ein Velo- / Kinderwagenabstellplatz im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. D Umgebung Art. 4 Aussenraumgestaltung Die Aussenraumgestaltung hat erhöhten Anforderungen zu genügen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein entsprechender Umgebungsgestaltungsplan inklusive den notwendigen Schnitten im Massstab :00 einzureichen. Darin sind insbesondere die Terrainveränderungen, Stützbauwerke, Bepflanzungen, Oberflächenbeschaffenheiten und die zur Beurteilung notwendigen Höhenkoten anzugeben. Art. 5 Umgebungsbereich Im Umgebungsbereich sind Anlagen der Gartengestaltung zulässig. Die Umgebung ist mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen. In Abweichung zu Art. BauR der Gemeinde Herisau, müssen keine Flächen für Kinderspielplätze ausgewiesen werden, sofern die Umgebungsfläche als attraktive Aufenthaltsfläche ausgestaltet ist. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG

5 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite 5 E Allgemeines Art. 6 Energie Neubauten sind so zu erstellen und auszurüsten, dass höchstens 60 Prozent des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden. Der zulässige Wärmebedarf ergibt sich aus dem Grenzwert für den Heizwärmebedarf und dem Wärmebedarf für Warmwasser entsprechend der Standardnutzung gemäss SIA 80/ Thermische Energie im Hochbau, Ausgabe 009. Art. 7 Kehrichtentsorgung Die Kehrichtsammelstellen, respektive Unterflurbehälter sind an der im Plan bezeichneten Stelle nach Weisung der Gemeinde anzuordnen. Art. 8 Art. 9 Versickerung, Retention Entwässerungen sind entsprechend dem Generellen Entwässerungsplan von Herisau zu erstellen. Im ganzen Plangebiet hat die Entwässerung von neuen Bauten und Anlagen im Trennsystem zu erfolgen. Eine vollständige Versickerung des Meteorwassers ist aufgrund der geologischen Verhältnisse kaum möglich. Folgende Retentionsmassnahmen sind vorzusehen: Die Entwässerung des Meteorwassers ist mit einer Retention, und wo möglich, einer Versickerung zu konzipieren. Dabei ist die Retention auf einen maximal zulässigen Abflussbeiwert von 0. auszuweisen, und der Nachweis einer möglichen Versickerung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe ist die Entwässerung mit Versickerung / Retention des unverschmutzten Abwassers konzeptionell aufzuzeigen. Sicherheit Gemeinschaftlich zugängliche Bereiche (beispielsweise Zu- und Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Fusswege, Tiefgaragen) sind vorzüglich zu gestalten und gut zu beleuchten. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG

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