Gestaltungsplan Rosenau
|
|
|
- Bettina Maus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 St.Gallen, 06. Mai Gestaltungsplan Rosenau Sonderbauvorschriften Auflage Vom Gemeinderat erlassen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Öffentliche Planauflage: Vom Departement Bau und Umwelt des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt am: Der Bau- und Umweltdirektor: ERR Raumplaner AG St.Gallen Herisau Kirchgasse St.Gallen T [email protected] e r r
2 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite A Allgemeine Bestimmungen Art. Art. Art. Geltungsbereich Diese Bestimmungen gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Bau- und Strassenreglements der Gemeinde Herisau sowie der übergeordneten Gesetzgebung. Der Gestaltungsplan besteht aus dem Plan :500, den Sonderbauvorschriften, dem Planungsbericht sowie aus den Beilageplänen vom 0. Mai 05. Verbindliche und richtungsgebende Planinhalte Verbindlich sind alle im Gestaltungsplan eingetragenen Festlegungen, die Sonderbauvorschriften sowie die in den Schnitt- und Fassadenschemen dargestellte Anzahl Geschosse. Die übrigen Elemente in den Schnitt- und Fassadenschemen sowie die Hinweise im Gestaltungsplan sind richtungsgebend. Im Rahmen des aufgezeigten Fassadencharakters (Schnitt- und Fassadenschemen) sind bei den einzelnen Baubereichen verschiedene Fassadengestaltungen möglich. Zweck Der Gestaltungsplan Rosenau bezweckt: - eine ortsbaulich vorzügliche Neuüberbauung des Gebiets Rosenau - eine zweckmässige Erschliessung - die Sicherstellung einer hochwertigen und auf die Bebauung abgestimmten Umgebungsgestaltung B Überbauungsbestimmungen Art. 4 Architektonische Gestaltung Die Bauten Haus A und B sind architektonisch so zu gestalten, dass sie hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung eine hervorragende Gesamtwirkung erzielen. Ein grossflächiger Einsatz nicht korrosionsbeständiger Blechmaterialien (Kupfer, verzinkte Stahlbleche u.a.) im Dach- und Fassadenbereich ist nicht zulässig. Technische Aufbauten und Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sind gestattet und möglichst zusammenzufassen. Sie dürfen nur untergeordnet in Erscheinung treten, so dass die Fassadenwirkung nicht beeinträchtigt wird. 4 Elemente der Flachdachnutzung (Beschattung, Windschutz, Aufbewahrung, Gartenmöbel, etc.) sind nach einem einheitlichen Konzept zu gestalten. 5 Elemente für Windschutz und Beschattung der Balkone sind zulässig und nach einheitlichem Konzept zu gestalten. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG
3 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite Art. 5 Art. 6 Art. 7 Grundflächen und Höhen Die Grundflächen legen Lage und Stellung sowie die maximale horizontale Ausdehnung der Hauptbauten fest. Die maximale Höhenausdehnung wird mittels Geschosszahl und Höhenkoten in Meter über Meer (m ü. M.) definiert. Die maximalen Gebäude- und Firsthöhen sind im Plan festgehalten. Diese Festlegungen ersetzen die entsprechenden Vorschriften über die Regelbauweise gemäss Baureglement der Gemeinde Herisau sowie die Strassenabstände gemäss Strassengesetz (StrG). Das Unterschreiten der Grundflächenabgrenzungen sowie der Höhenangaben ist zulässig, sofern die für die städtebauliche Qualität massgebenden Proportionen sowie das Verhältnis der Hauptbauten zueinander gewahrt bleiben. Baubereich Flachdachaufbauten Die Dachoberkante der Flachdachaufbauten darf die Gebäude-/Firsthöhe nicht überschreiten. Die Baubereiche Flachdachaufbauten bei Haus A dürfen um maximal drei Meter seitlich versetzt werden. Baubereich Regelbauweise Im Baubereich Regelbauweise gelten die Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Herisau. C Erschliessung und Parkierung Art. 8 Art. 9 Erschliessung Die Erschliessung des Plangebiets hat von der Buchenstrasse über die Verkehrsfläche zu erfolgen. Zwischen den im Plan eingetragenen Richtungspunkten Wegverbindung ist eine Wegverbindung zu erstellen. Sie hat eine Mindestbreite von. m aufzuweisen. Verkehrsfläche Die Verkehrsfläche hat den Anforderungen der Feinerschliessungsstrasse gemäss Strassenreglement zu erfüllen. Zudem ist die Verkehrsfläche so auszugestalten, dass sie die Anforderungen einer Tempo-0-Zone erfüllt. Art. 0 Vorplatzbereich Der Vorplatzbereich dient der Anordnung von Parkplätzen sowie der Zufahrt von Lastwagen der Kehrichtentsorgung zur Kehrichtsammelstelle. Innerhalb des Vorplatzbereichs sind Anlagen für Gestaltung, Erschliessung und Parkierung sowie Kleinbauten (wie Velounterstände) zulässig. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG
4 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite 4 Art. Art. Art. Umgrenzung Tiefgarage Die Umgrenzung Tiefgarage legt die maximale horizontale Ausdehnung der Untergeschosse fest. Im Umgebungsbereich ist die Tiefgarage mit mindestens 0.6 m durchwurzelbarem Substrat zu überdecken. Im Bereich der Verkehrsfläche (Birkenstrasse) sowie der Zufahrt zur Rosenaustrasse hat die Deckenstärke für Lastwagen von 40 t zu genügen. Ausserhalb der erwähnten Erschliessungsbereichen muss die Tiefgarage für Lösch- und Rettungsfahrzeugen von 8 t bzw. 6 t Raddruck befahrbar sein. Parkierung motorisierter Fahrzeuge Mit Ausnahme von Besucher- und Kundenparkplätze sowie Abstellplätzen für carsharing Fahrzeuge sind sämtliche Parkplätze in der Tiefgarage anzuordnen. Die Ein-/ Ausfahrt der Tiefgarage hat an der im Plan bezeichneten Stelle zu erfolgen. An geeigneter Stelle sind Abstellplätze für carsharing Fahrzeuge auszuweisen und bei Bedarf für diesen Zweck dauernd freizuhalten. Die Baubehörde entscheidet, wann der Bedarf ausgewiesen ist. Für die Anordnung von mindestens fünf oberirdischen Besucher- und Kundenparkplätze steht der bezeichnete Vorplatzbereich zur Verfügung. Velo- / Kinderwagenabstellplätze Pro Wohnung ist mindestens ein Velo- / Kinderwagenabstellplatz im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. D Umgebung Art. 4 Aussenraumgestaltung Die Aussenraumgestaltung hat erhöhten Anforderungen zu genügen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein entsprechender Umgebungsgestaltungsplan inklusive den notwendigen Schnitten im Massstab :00 einzureichen. Darin sind insbesondere die Terrainveränderungen, Stützbauwerke, Bepflanzungen, Oberflächenbeschaffenheiten und die zur Beurteilung notwendigen Höhenkoten anzugeben. Art. 5 Umgebungsbereich Im Umgebungsbereich sind Anlagen der Gartengestaltung zulässig. Die Umgebung ist mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen. In Abweichung zu Art. BauR der Gemeinde Herisau, müssen keine Flächen für Kinderspielplätze ausgewiesen werden, sofern die Umgebungsfläche als attraktive Aufenthaltsfläche ausgestaltet ist. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG
5 Herisau GPL Rosenau Sonderbauvorschriften Seite 5 E Allgemeines Art. 6 Energie Neubauten sind so zu erstellen und auszurüsten, dass höchstens 60 Prozent des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden. Der zulässige Wärmebedarf ergibt sich aus dem Grenzwert für den Heizwärmebedarf und dem Wärmebedarf für Warmwasser entsprechend der Standardnutzung gemäss SIA 80/ Thermische Energie im Hochbau, Ausgabe 009. Art. 7 Kehrichtentsorgung Die Kehrichtsammelstellen, respektive Unterflurbehälter sind an der im Plan bezeichneten Stelle nach Weisung der Gemeinde anzuordnen. Art. 8 Art. 9 Versickerung, Retention Entwässerungen sind entsprechend dem Generellen Entwässerungsplan von Herisau zu erstellen. Im ganzen Plangebiet hat die Entwässerung von neuen Bauten und Anlagen im Trennsystem zu erfolgen. Eine vollständige Versickerung des Meteorwassers ist aufgrund der geologischen Verhältnisse kaum möglich. Folgende Retentionsmassnahmen sind vorzusehen: Die Entwässerung des Meteorwassers ist mit einer Retention, und wo möglich, einer Versickerung zu konzipieren. Dabei ist die Retention auf einen maximal zulässigen Abflussbeiwert von 0. auszuweisen, und der Nachweis einer möglichen Versickerung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe ist die Entwässerung mit Versickerung / Retention des unverschmutzten Abwassers konzeptionell aufzuzeigen. Sicherheit Gemeinschaftlich zugängliche Bereiche (beispielsweise Zu- und Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Fusswege, Tiefgaragen) sind vorzüglich zu gestalten und gut zu beleuchten. 06. Mai 05 ERR Raumplaner AG
Gestaltungsplan Untere Fabrik. Sonderbauvorschriften. Auflage. Projekt Nr Juni Vom Gemeinderat erlassen am:
Projekt Nr. 1.007.1.051 13. Juni 2016 Gestaltungsplan Untere Fabrik Sonderbauvorschriften Auflage Vom Gemeinderat erlassen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Öffentliche Auflage: Vom Departement
Gestaltungsplan 'Wasserfurri'
Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident:
Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Bernhardswies II
Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Bernhardswies II Inkl. Teilaufhebung des bestehenden Gestaltungsplanes vom 04. August 997 mit Änderungen vom 08. April 998 und vom 08. November 004 gemäss Art.
Überbauungsplan "Meienhalde"
Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona 24. Februar 2015 Überbauungsplan "Meienhalde" Besondere Vorschriften Vom Stadtrat erlassen: Rapperswil-Jona, den... Der Stadtpräsident:... Der Stadtschreiber...
Sondernutzungsplan Hauptstrasse - Stationsstrasse Bronschhofen
Projekt Nr..070..0 8. Juli 08 Sondernutzungsplan Hauptstrasse - Stationsstrasse Bronschhofen Besondere Vorschriften Besondere Bauweise gemäss Art. 5 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 5. Juli 06 Vom
Bestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat
Revision privater Gestaltungsplan Brandriet Vom Grundeigentümer Kat. Nr. 6914 festgesetzt am Für den Grundeigentümer Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat Illnau-Effretikon am Für den Grossen Gemeinderat
Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof
Öffentliche Auflage 13. Mai 2015 Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Besondere Vorschriften Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Mai 2009 Teiländerung vom Gemeinderat erlassen am:... Der Gemeindepräsident:...
Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn
Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn. 84+85 Sonderbauvorschriften - Änderungen 2017 Öffentliche Auflage vom 10.06.2016 bis 29.06.2016 / vom 13.04.2018 bis 02.05.2018 Untersteht dem fakultativen Referendum
Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am
Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt
Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften. Einwohnergemeinde Breitenbach. Kanton Solothurn
Einwohnergemeinde Breitenbach Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften 1 Zweck Der Gestaltungsplan ~Rohr~ bezweckt die Erstellung einer architektonisch guten, der baulichen und landschaftlichen
,61. Uberbauungsplan Staudenäcker. Gemeinde Goldach Kanton St. Gallen. 2. Mai 1995 M 1:1000. Öffentliche Planauflage: 8. Mai 1995 bis 7.
:.. Gemeinde Goldach Kanton St. Gallen,61." Uberbauungsplan Staudenäcker M 1:1000 2. Mai 1995 Öffentliche Planauflage: 8. Mai 1995 bis 7. Juni 1995 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian
Kanton Graubünden Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Mitwirkungsauflage Bearbeitungsstand 28. April 2017 Impressum Bauherrschaft
Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N
Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...
Kanton Glarus. Gemeinde Glarus Süd. Überbauungsplan Heulosen
Kanton Glarus Gemeinde Glarus Süd Überbauungsplan Heulosen Schwanden (Parz. 90) Sonderbauvorschriften Öffentliche Auflage vom: Von der Gemeindeversammlung angenommen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...
Gemeinde Fischenthal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Stegweid Vorschriften Stand 0. Januar 09, Entwurf für Mitwirkung / Vorprüfung Von der Grundeigentümerin festgesetzt am: AL Immobilien AG Von
Quartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell
Bezirk Rüte Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 23. Mai 2018 Projekt Nr. 2017.480 Reglement Quartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell Vorprüfung durch die Standeskommission am:
Bestimmungen. BDV-Nr. 4^^~ ^^^fe. wetzikon ^^ Privater Gestaltungsplan Zil. Exemplar der Gemeinde. Der Schreiber/.'/f
Exemplar der Gemeinde wetzikon ^^ Von den Grundeigentümern festgesetzt am 1. ^^. ss.f";" 1 l i--u"! J Baugenossenschaft im Zil: Politische Gemeinde Wetzikon: J Vom Gemeinderat zugestimmt am '^ ^. Jan.
SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014
SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014 A U S G A B E 2 6. J U N I 2 0 1 4 N R. 686 INHALT Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Geltungsbereich 3 Art. 3 Bestandteile und Verbindlichkeiten
Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen»
701.760 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen» Gemeinderatsbeschluss vom 8. März 2006 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieser Gestaltungsplan bezweckt die quartierverträgliche
QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE
EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE (IN KRAFT SEIT 7. APRIL 999) Quartierplan-Reglement Obere Mühle der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Einwohnergemeinde Gelterkinden
Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften
Gemeinde Horw Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften Öffentliche Auflage vom 3. März bis 1. April 014 Vom Gemeinderat beschlossen am... Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:...... Markus
.. r'~ 8,! 2~1~) Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz. Sonderbauvorschriften GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA. bis
Architektur. Planung Ausführung' PQM URS WETTSTEIN GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz Sonderbauvorschriften 26.03.12 Öffentliche Auflage vom: ' : O-e bis... r'~ 8,!
Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:
Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 [email protected]
Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)
Gemeinde Beinwil am See Kanton Aargau Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften (SNV) Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes; - verbindlicher Gestaltungsplan Seehalde, Situationsplan
BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993
BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993 AUSGABE 12. NOVEMBER 2002 NR. 617 INHALT I. ABGRENZUNG UND ZONE 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Zonenzugehörigkeit 3 II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 3 Bau- und Zonenreglement
4-b/103. Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften. Gemeinde Deitingen. Kanton Solothurn. vom 11.
Gemeinde Deitingen 4-b/0 Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften vom. September 00 Öffentliche Auflage vom. März 009 bis. April 009 Beschlossen vom Gemeinderat am.
DER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN
EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN GESTALTUNGSPLAN SCHANZENWEG Grundbuch Wangen Nr. 630-634 und 1017 SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1 Berechnung der Ausnützungsziffer) ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften
Gemeinde Möriken-Wildegg Kanton Aargau Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften gemäss 21 BauG weiterer Bestandteil des Gestaltungsplanes: Situationsplan 1:500 Vorprüfungsbericht vom... Mitwirkungsbericht
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
Einwohnergemeinde Interlaken. Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» Überbauungsvorschriften (UeV) BESCHLUSSFASSUNG
BESCHLUSSFASSUNG Einwohnergemeinde Interlaken Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» (UeV) Die Überbauungsordnung besteht aus: Überbauungsplan weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht)
Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen
701.450 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 1 Art. 1 Geltungsbereich Bestandteile des Gestaltungsplans 1 Für den Bahneinschnitt
Quartierplan «Rheingold»
Quartierplan «Rheingold» 700.0.06 Quartierplan «Rheingold» vom 7. April 00 Der Gemeinderat beschliesst:. Erlass Gestützt auf Art. 7 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im
Überbauungsplan St. Gallerstrasse
Hochbauamt Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Tel. 071 388 41 11 Fax 071 229 13 30 [email protected] www.stadtgossau.ch Überbauungsplan St. Gallerstrasse 91-101 Erläuterungsbericht St. Gallen, 11. August
Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften
KANTON ZÜRICH Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften EIGENTÜMER Unterzeichnung vom Grundeigentümer Specogna Immobilien STADTRAT Beschluss vom Stadtratspräsident: Verwaltungsdirektor:
GEMEINDE HAEGENDORF. Gestaltungsplan Bodenmatt Nord-West (GPm)/ Süd-West (GPn)/ Haegendorf SONDERBAUVORSCHRIFTEN
Mai 1983 GEMEINDE HAEGENDORF KANTON SOLOTHURN Gestaltungsplan Bodenmatt Nord-West GPm)/ Süd-West GPn)/ Haegendorf SONDERBAUVORSCHRIFTEN A ERLASS 1 Gestützt auf Artikel 44 und 45 des kantonalen Bauges~tzes
Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...
1 Kanton Zürich Gemeinde Richterswil PRIVATER GESTALTUNGSPLAN "Mülenen" VORSCHRIFTEN mit öffentlich-rechtlicher Wirkung Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:...
BESONDERE VORSCHRIFTEN
GEMEINDE ALTENDORF QUARTIERGESTALTUNGSPLAN T ROT T ACH ER BESONDERE VORSCHRIFTEN.../CJ /. 22..4~. "Zl 7":2 Oeffentlleh aufgel egt vom // ft?.z7: bl s r.,-. //.. 26. Aua.1977 Vom Gemelnderat genehmlgt am.
Anpassung Überbauungsordnung Lenkerhof
Gemeinde Lenk Kanton Bern Anpassung Überbauungsordnung Lenkerhof Mitwirkungsexemplar vom 7. Juli 08 Die Anpassung der Überbauungsordnung enthält: - Überbauungsplan - Überbauungsvorschriften - Erläuterungsbericht
Privater Gestaltungsplan JABEE TOWER Hochbord Dübendorf
Kanton Zürich Stadt Dübendorf Privater Gestaltungsplan JABEE TOWER Hochbord Dübendorf Bereinigte Vorlage gemäss Vorprüfungsbericht Vorschlag Grundeigentümer Aufstellung Von den Grundeigentümern verabschiedet
Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
Gestaltungsplan Im Ifang"
Stadt Baden Kanton Aargau Gestaltungsplan Im Ifang" gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften Weitere verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans: Situationsplan 1:500 swisstopo (JA130142) 1. Mitwirkung
7, Ziffo 5-8, folgende Zonen- und Bauordnung für
).--. -~c---------- -- ----~~~~ ~t.i,[ KANTON SOLOTHURN GEMEINDE BIBERIST SPEZIELLER BEBAUUNGSPLAN "UNTERE NEUMATT 11 -WEST Zonen- und Bauordnung Die Einwohnergemeinde Biberist erlässt hiermit auf Grund
Gestaltungsplan Mühlebach
Kanton Schwyz Gemeinde Altendorf Gestaltungsplan Mühlebach Sonderbauvorschriften 1lt.,- 4, 7. 2 8 20 Tage öffentlich aufgelegt vom bis.. Vom Gemeinderat erlassen am ~..~:..~.. :.:...?.. ~~.. Gemeinde Altendorf.
BEBAUUNGSPLAN FELMIS VOM 26. JANUAR 2006
EAUUNGSPLAN FELMIS VOM 6. JANUAR 006 AUSGAE 9. AUGUST 006 NR. 60 INHALT I. ZWECK UND GELTUNGSEREICH 3 Art. 1 Zweck 3 Art. Geltungsbereich 3 Art. 3 Verhältnis zu Zonenplan und kommunalen Reglementen 3 II.
Stadt St.Gallen. Gestaltungsplan "Wartensteinstrasse" mit besonderen Vorschriften
Stadt St.Gallen C Stadtrat Vorlage an den Grossen Gemeinderat vom 22. Oktober 2002 Nr. 2546 Sonderbauvorschriften Gestaltungsplan "Wartensteinstrasse" mit besonderen Vorschriften 1 usgangslage Der Überbauungsplan
Überbauungsordnung Nr. 26 Lättere der Einwohnergemeinde Zollikofen
Gemeinde Überbauungsordnung Nr. 6 Lättere der Einwohnergemeinde Zollikofen UeO Nr. 6 tt. August 014 Überbauungsordnung Lättere Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:1000 Überbauungsvorschriften
21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan "Zinsmattweg"
21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Quartierplan "Zinsmattweg" GEMEINDE OBERDORF / Quartierplan "Zinsmattweg" Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf erlässt, gestützt auf 4 des BauG vom 15.06.1967,
ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG
Einwohnergemeinde Gondiswil ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG mit geringfügiger Änderung von Art. 33 GBR Zone mit Planungspflicht ZPP Bifang im Verfahren gemäss Art. BauV ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN Die Überbauungsordnung
WALZENHAUSEN. Änderung Quartierplan «Im Grund» Planungsbericht. 14. Mai 2019
G E M E I N D E WALZENHAUSEN 14. Mai 2019 Änderung Quartierplan Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung
Abänderung des rechtsgültigen Gestaltungsplanes "Unterdorf", 5014 Gretzenbach datierte Bewilligung des Gestaltungsplanes vom 21.
Kanton Solothurn SONDERBAUVORSCHRIFTEN Teilerschliessungs- und Gestaltungsplan "Unterdorf" Abänderung des rechtsgültigen Gestaltungsplanes "Unterdorf", 5014 Gretzenbach datierte Bewilligung des Gestaltungsplanes
Stadt Steckborn. Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am mit Entscheid Nr.:.
Stadt Steckborn Gestaltungsplan «Lindenareal», Steckborn Sonderbauvorschriften Stand: 28. April 2017, Öffentliche Auflage Öffentliche Auflage vom 5. bis 26. Mai 2017 Vom Stadtrat beschlossen am 24. April
/702/i03. Gestaltungsplan Aareblick. ~ planteam II~D. Gemeinde Niedergösgen. Sonderbauvorschriften. Parzelle GB Nr
/702/i03 Gemeinde Niedergösgen Gestaltungsplan Aareblick Sonderbauvorschriften Parzelle GB Nr. 1720 26. Januar 2018 Vom Gemeinderat für die Mitwirkung und kantonale Vorprüfung verabschiedet am 1. März
Privater Gestaltungsplan «Mythenquai 20-28»
Privater Gestaltungsplan «Mythenquai 20-28» Kanton Zürich, Zürich - Enge Vorschriften Fassung für die öffentliche Auflage Die Grundeigentümerin Swiss Re Investments AG (Kat. Nr. EN2561).... Ort, Datum.
Kanton Zürich Gemeinde Dürnten. Bestimmungen. Festsetzung durch die Grundeigentümerin am. Ernst Meier AG. Namens der Gemeindeversammlung
Kanton Zürich Gemeinde Dürnten Gesamtrevision Privater Gestaltungsplan Gärtnerei Tann öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Festsetzung durch die Grundeigentümerin am Ernst Meier AG Zustimmung durch
Vorschriften. FIT Planungs AG, Zollikon. Privater Gestaltungsplan Hagen Süd-West, Illnau. Von der Grundeigentümerin aufgestellt am: FIT Planungs AG
FIT Planungs AG/ Gestaltungsplan Hagen Süd_West, Illnau/ Quartierplanvorschriften FIT Planungs AG, Zollikon Privater Gestaltungsplan Hagen Süd-West, Illnau Vorschriften Von der Grundeigentümerin aufgestellt
Immobilien-Anlagestiftung Turidomus c/o Pensimo Management AG Obstgartenstrasse 19 Postfach 246, 8042 Zürich
Privater Gestaltungsplan Tüfwis / Spichergasse Vorschriften gemäss 83 ff. PBG Entwurf für die öffentliche Auflage: 16. Februar 017 Weitere Bestandteile des Gestaltungsplans - Situationsplan 1:500 - Bericht
Öffentlicher Gestaltungsplan Bückler-Gentert. Vom Gemeinderat aufgestellt am 12. Juli 2016
Öffentlicher Gestaltungsplan Bückler-Gentert Vorschriften Vom Gemeinderat aufgestellt am. Juli 06 Für die Grundstücke Kat. Nrn. 48, 49, 50, 5, 5, 53, 54, 55, 84, 86, 87, 00, 0, 03, 04, 05, 06, 08, 09,
Parkplatzverordnung 2000
Kanton Zürich 2000 Beschluss der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2000 Namens der Gemeindeversammlung Die Präsidentin: Annemarie Jung Der Gemeindeschreiber: Gerhard Kalt Vom Regierungsrat mit RRB Nr.
Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Hürlimann-Areal, Zürich-Enge
701.330 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Hürlimann-Areal, Zürich-Enge Gemeinderatsbeschluss vom 3. November 1999 1 Art. 1 Geltungsbereich Für das Gebiet zwischen der Brandschenkestrasse und der
Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich vom 11. April 001 3765. 001/60 Weisung 345 vom 7..001: Privater Gestaltungsplan Hallenstadion, Zürich-Oerlikon Die Spezialkommission Hochbaudepartement/Stadtentwicklung*
Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»
701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,
SBV Gestaltungsplan Holzgass Stachen
SBV Gestaltungsplan Holzgass Stachen 9.0.08 I. Allgemeines Art. Geltungsbereich Der Gestaltungsplan Holzgass Stachen besteht aus dem Situationsplan im Massstab :500, den Sonderbauvorschriften, den Beilageplänen
Bestimmungen. Öffentlicher Gestaltungsplan Wilder Mann. Suter von Känel Wild AG. Vom Grossen Gemeinderat festgesetzt am
Öffentlicher Gestaltungsplan Wilder Mann Bestimmungen Vom Grossen Gemeinderat festgesetzt am Namens des Grossen Gemeinderates: Der Präsident: Die Ratssekretärin: Von der Baudirektion genehmigt am Für die
Überbauungsplan "Im Feldli", Mollis
Überbauungsplan "Im Feldli", Mollis Sonderbauvorschriften Weitere verbindliche Bestandteile des Überbauungsplans: - Überbauungsplan 1:500 Für die Grundstücke Grundbuch Mollis Parzellen Nummer 2342, 2360,
(1 ~~ A Liegenschaften Schweiz AG
Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach 27.5.2002 Gestaltungsplan Ufenaustrasse Sonderbauvorschriften von der Grundeigentümerin genehmigt: Römisch-katholische Kirchgemeinde / Sigristenpfrund o.lf~...~~ Datum
Gestaltungsplan Sonderbauvorschriften Allmend 1, Egolzwil
Gestaltungsplan Sonderbauvorschriften Allmend 1, Egolzwil Sonderbauvorschriften vom 12. Dezember 2016 für die öffentliche Auflage Gemeinde Egolzwil, Kanton Luzern Die Grundeigentümer der Parzelle Nr. 155
ZÜST GÜBELI GAMBETTI ARCHITEKTUR UND STÄDTEBAU AG GRUBENSTRASSE ZÜRICH T /7
VERSION FÜR ÖFFENTLICHE AUFLAGE / 14.04.2014 AUFSTELLUNG Vom Grundeigentümer aufgestellt am Kat. Nr. 3031 Stadt Kloten ZUSTIMMUNG Vom Grossen Gemeinderat festgesetzt am Namens des Grossen Gemeinderates:
Gestaltungsplan Im Ifang"
Stadt Baden Kanton Aargau Gestaltungsplan Im Ifang" gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften Weitere verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans: Situationsplan 1:500 swisstopo (JA130142) 1. Mitwirkung
Einwohnergemeinde Mühlethurnen
Einwohnergemeinde Mühlethurnen Kanton Bern Überbauungsordnung Dorfplatz mit Änderung des Zonenplanes und Durchführung des Baubewilligungsverfahrens nach KoG Parzellen Nrn. und 45 Erlass im Verfahren nach
Kanton Graubünden. Gemeinde Savognin. Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen
Kanton Graubünden Gemeinde Savognin Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen Gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes Savognin erlässt der Gemeindevorstand folgenden Anhang zum Baugesetz
Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd
Stadt Sursee Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Entwurf vom 25. November 2015 Öffentliche Auflage vom... Vom Stadtrat beschlossen am... Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber...... Auftrag: Auftraggeber: Bearbeitung:
Quartierplan Rheinfelderstrasse - Wartenbergstrasse Parzelle Nr. 707, 4127 Birsfelden. Quartierplanreglement / Sonderbauvorschriften (verbindlich)
Kanton Basel-Landschaft Gemeinde Birsfelden Quartierplan Rheinfelderstrasse - Wartenbergstrasse Parzelle Nr. 707, 4127 Birsfelden Wohn- und Geschäftsüberbauung, Rheinfelderstrasse 38-42, 4127 Birsfelden
Überbauungsplan Langrüti Mitte
Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona Überbauungsplan Langrüti Mitte Planungsbericht Inhalt 1 Ausgangslage 2 2 Zielsetzung 4 3 Richtprojekt 5 4 Kennwerte / Nachweise 7 Anhang 9 Ziegler+Partner Architekten
Quartierplan "Ribi" Quartierplanreglement
Kanton Basel- Landschaft Quartierplan "Ribi" Quartierplanreglement Exemplar Beschluss des Gemeinderates: Beschluss der Gemeindeversammlung: Referendumsfrist Urnenabstimmung: Publikation Planauflage im
Merkblatt. Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet
Seite von 7 Merkblatt Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet Für Pflanzungen sowie für tote Anlagen, die keinen baurechtlichen Vorschriften
Privater Gestaltungsplan «Dolder Waldhaus», Zürich-Hottingen
70.67 Privater Gestaltungsplan «Dolder Waldhaus», Zürich-Hottingen vom 9. November 0 Der Gemeinderat, nach Einsichtnahme in die Weisung des Stadtrats vom 9. Juli 0 beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gestaltungsplan Mülifeld
- Gemeinde Erlinsbach Kanton Solothurn Gestaltungsplan Mülifeld gemäss 44 PBG Sonderbauvorschriften Vorprüfung Öffentliche Auflage vom: bis: Beschlossen vom Gemeinderat am: Der Gemeindepräsident: Die Gemeindepräsidentin:
lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
GP Sennhüttenstrasse / Obermattächer
Gemeinde Arni Kanton Aargau Gestaltungsplan Sennhüttenstrasse / Obermattächer gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften (SNV) Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Verbindlicher Situationsplan
