A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streifigem Ausbau

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1 Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung HESSEN Hessen obil Straßen- und Verkehrsmanagement Standort Dillenburg A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streifigem Ausbau von km: nach km: Nächster Ort: Baulänge: Länge der Anschlüsse: NK und NK , Str. km 150, 472 NK und NK , Str. km 1, 152 Ehringshausen-Katzenfurt 0, 680 km Feststellungsentwurf - Unterlage Planänderung Erläuterungen zu den Schalltechnischen Untersuchungen Aufgestellt: Dillenburg, den Hessen obil, -DezematA45- ilqi A \nl.zerrte nt Unterlage Nr a zum Planfeststellungsbeschluss vom Gz k-0<u» Wiesbaden, den 16, Hessisches inisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Abt. VI Im

2 A 45 - Ersatzneubau der Tafbrücke Onsbach mit 6-streißgem Ausbau Unterlage Erläuterungen zu den Schalltechnischen Untersuchungen Seite 3a l. Beschreibung des Vorhabens Das Vorhaben beinhaltet den Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach im Zuge des sechsstreifigen Ausbaues der Autobahn A 45 auf einem ca. 680 m langen Teilabschnitt zwischen den Gemeinden Sinn-Edingen und Ehringshausen-Katzenfurt. Eine detaillierte Beschreibung der Straßenbaumaßnahme ist dem Erläuterungsbericht der Unterlage l zu entnehmen. Für das geplante Vorhaben ist eine Überprüfung der schalltechnischen Auswirkungen auf die im Einwirkungsbereich der A 45 gelegenen Schutzbedürftigkeiten, insbesondere die Einzelanwesen Birkenhof, Grundmühle und arxmühle notwendig. Die vorliegende Schalltechnische Untersuchung umfasst die lärmschutzrechtliche Einordnung des Vorhabens, die Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel sowie die Festlegung und Dimensionierung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen. 2. Allgemeine Grundlagen 2. 1 Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage der Lärmvorsorge beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen und Schienenwege ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach 41 (l) BImSchG muss sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach 4l (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Die gemäß 43 BImSchG erlassene Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) legt den Anwendungsbereich, die Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit vom Grad der Schutzbedürftigkeit sowie das Verfahren zur Berechnung der Beurteilungspegel fest. Der Anwendungsbereich ist in l der 16. BImSchV geregelt und umfasst den Neubau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges. Die Änderung ist wesentlich, wenn Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom in der Neufassung vom , zuletzt geändert am ^-^-i Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschuteverordnung BImSchV) vom , zuletzt geändert am INVER - Ingenieurbüro für Verhshrsanlagen GmbH ScpKmbcr 1016 Januar 2018

3 Ersatzneubau A 45 - der Talbrücke önsbach mit 6-streifigem Ausbau Unterlage Erläuterungen :u den Schatitechnischen Untersuchungen Seite 5 Gebietsnutzung nach BauNVO Ladengebiete, Einkaufszentren Kleingartenanlagen Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Dauer- und Reisecampingplatzgebiete Immissionsgrcnzwert 69 in 59 ' Der Immissionsgrenzwert ist nur anzusetzen, wenn bauliche Anlagen zulässig nach 20a Bundeskleingartengesetz dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Art der bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Gebiete und Anlagen ohne Festsetzungen sind entsprechend ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit, das heißt, nach ihrer konkreten baulichen Nutzung zu beurteilen. Wohnbebauung im Außenbereich ist in der Regel der Kategorie "Kern-, Dorf-, ischgebiet" zuzuordnen. Wird die zu schützende Nutzung nur am e oder nur in der ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Für Parkanlagen, Friedhöfe, Erholungswald, Sport- und Grünanlagen oder ähnliche Flächen kann nach der 16. BImSchV kein Lärmschutz gewährt werden. Hier fehlt das erkmal der Nachbarschaft, d. h. die Zuordnung zu einem bestimmten Personenkreis mit regelmäßigem und nicht nur vorübergehendem Aufenthalt. Werden die oben genannten Immissionsgrenzwerte überschritten, hat der Betroffene Anspruch auf aktive Lärmschutzmaßnahmen am Verkehrsweg und/oder passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude. Priorität besitzen aktive Lärmschutzmaßnahmen direkt an der Lärmquelle. Nur wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen technisch nicht bzw. nicht in ausreichendem aße realisierbar sind oder die Kosten in keinem Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, kann auf passive Lärmschutzmaßnahmen ausgewichen werden. In diesem Fall hat der Eigentümer einer betroffenen bestehenden baulichen Anlage sowie einer baulichen Anlage, die bei Auslegung der Pläne im Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren bauaufsichtlich genehmigt war, nach 42 (l) BImSchG einen Anspruch auf eine angemessene Erstattung in Geld für passive Schallschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Räumen in Höhe der erbrachten notwendigen Aufwendungen. INVER -!ngenieurbüro för Verkehrsanlagen GmbH September 2036

4 A 45 - Ersafzneubau der Talbrücke Onsbach mif 6'slreißgem Ausbau Unterlage Erläuterungen zu den Schalttechn ischen Untersuchungen Seite 7 Zur Kennzeichnung der Schallemission dient der Emissionspegel, der dem ittelungspegel in 25 m Abstand von der Achse bei freier Schallausbreitung entspricht. Die Stärke der Schallemission ist von der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der Geschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Längsneigung der Straße abhängig. Die maßgebende Verkehrsstärke, d.h. die Aufteilung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) auf - und stunden sowie die Lkw-Anteile, das sind Anteile der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,81 an der maßgebenden Verkehrsstärke, werden bevorzugt projektbezogen ermittelt. Sind nur die über 24 h gemittelten Lkw-Anteile bekannt, so erfolgt eine Aufteilung in den - und anteil nach den Gleichungen der "Rechenbeispiele zu den Richtlinien fiir den Lärmschutz an Straßen" (RBLärm-92). Liegen keine projektbezogenen Untersuchungsergebnisse vor, so werden ersatzweise die Werte nach Tabelle 3 der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90)2 verwendet. Die für die Schallberechnungen maßgebenden Geschwindigkeiten werden aus den jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten abgeleitet, betragen jedoch für Pkw mindestens 30 km/h und höchstens 130km/h sowie fiir Lkw mindestens 30km/h und höchstens 80km/h. Auf Verbindungsrampen niveaufreier Knotenpunkte ergibt sich die Geschwindigkeit aus dem Rampentyp und dem Kurvenradius, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung geplant ist. Die Art der Straßenoberfläche hat großen Einfluss auf die Schallemission. Eine Pflasteroberfläche ist beispielsweise deutlich lauter als eine bituminöse Bauweise. Als schalltechnischer Referenzbelag dient der nicht geriffelte Gussasphalt. Für die einzelnen Straßenoberflächen sind gemäß Tabelle 4 der RLS-90 (ergänzt durch verschiedene Allgemeine Rundschreiben Straßenbau) entsprechende Zu- bzw. Abschlage zu vereinbaren, die von -5 bis +6 reichen können. Der Einfluss von Straßennässe wird nicht berücksichtigt. Bei Steigungs- bzw. Gefällestrecken mit mehr als 5 Prozent Längsneigung wird für jedes weitere Prozent ein Zuschlag von 0,6 berücksichtigt. Geringere Längsneigungen sind schalltechnisch nicht relevant. Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RBLänn-92) vom R.ichtlimen für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) vom , zuletzt geändert am INVER - Sngenieurbürofür Verkehrsanlagen GmhH September 2016

5 A 45 - Ersat:nevbau der Talbrücke Onsbach mit 6-strei/igem Ausbau Unterlage Erläuterungen zu den SchaHtechnischen Untersuchungen Seite 9a Unter passiven Lärmschutzmaßnahmen wird die schalltechnische Verbesserung der Umfassungsbauteile der Gebäude, insbesondere der Fenster, Dächer und Außenwände durch bauliche aßnahmen nach der 24. BImSchV verstanden. In der Regel genügt der Ersatz der vorhandenen Fenster durch Schallschutzfenster. Bei Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden sowie Räumen mit sauerstoffverbrauchenden Energiequellen (zum Beispiel Kohleöfen) sind zusätzlich schallgedämmte Lüfitungseinrichtungen erforderlich. W - Bei der Abwägung zum Einsatz von aktiven und/oder passiven Lärmschutzmaßnahmen sind neben akustischen, bautechnischen, städtebauliehen und weiteren, einzelfallbezogenen Aspekten (zum Beispiel Verschattung) auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Die Kosten für aktive Schutzmaßnahmen müssen im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Kriterien für die Bewertung des Schutzzweckes können die Gebietskategorie, die Anzahl der zu schützenden baulichen Anlagen und ihre Funktion (zum Beispiel Krankenhaus, Kurheim, Schule), die Lage der Außenwohnbereiche (zum Beispiel an der straßenabgewandten Seite), die allgemeine Vorbelastung und die Zusatzbelastung der Baumaßnahme sein. Ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem für das Nutzen-Kosten-Verhältnis von Lärmschutzmaßnahmen existiert derzeit nicht. In Niedersachsen wurde im ärz basierend auf den Erfahrungen verschiedener Projekte, eine komplexe ethodik für den Variantenvergleich von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ' eingeiührt. Auf der Basis ermittelter Beurteilungspegel, Schutzfälle und Lautheitsgewichte sind aktive Lärmschutzvarianten untereinander vergleichbar und es kann die jeweils wirtschaftlichste Lösung herausgearbeitet werden. Das Verfahren setzt zunächst die Ermittlung aller Betroffenheiten (Grenzwertüberschreitungen) fiir die Ausgangsvariante ohne Lärmschutz voraus. Für die Ermittlung der Betroffenheiten werden die Schutzfälle aufsummiert. Ein Schutzfall liegt dann vor, wenn an einem Immissionsort Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden. Variantenuntersuchung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen VcrSlgung der Nicdersachsischen Landcsbehörde für Straßenbau und Verkehr vom , Aktualisienmg vom NVER - Jngenieurbüroßir Verkehrsanfagen GmbH Scplcmbcr 2016 Januar 2918

6 A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streißgem Ausbau Unterlage Erläuterungen zu den SchaUlechnischen Untersuchungen Seile II 3. Projektbezogene Grundlagen 3. 1 Rechtliche Bewertung des Vorhabens Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich auf Grund der baulichen Erweiterung der A 45 auf sechs durchgehende Fahrstreifen um eine "wesentliche Änderung" der Straße im Sinne l der 16. BImSchV. Somit ist für die im schalltechnischen Einwirkungsbereich der A 45 gelegenen, schutzbedürftigen Gebiete und Anlagen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach 2 der 16. BImSchV nachzuweisen. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte sind inderungsmaßnahmen hinsichtlich der Schallentstehung bzw. -ausbreitung erforderlich. 3.2 Schutzbedürftigkeiten Nordöstlich der A 45 (in Stationierungsrichtung links) sind im Bereich der Baustrecke keine Schutzbedürftigkeiten zu verzeichnen. Südwestlich der A 45 (in Stationierungsrichtung rechts) befinden sich mehrere Einzelanwesen mit Wohnnutzung: Gebiet / Anlage Bau-km Beschreibung Einzelanwesen Birkenhof l Wohnhaus Abstand ca. 585 m südwestlich der Achse A 45 Lage im Außenbereich -> Zuordnung Immissionsgrenzwerte ischgebiet / / Einzelanwesen Grundmühle l Wohnhaus Abstand ca. 980 m südwestlich der Achse A 45 Lage im Außenbereich -> Zuordnung Immissionsgrenzwerte ischgebiet / / Einzelanwesen arxmühle l Wohnhaus Abstand ca. 660 m südwestlich der Achse A 45 Lage im Außenbereich -^ Zuordnung Immissionsgrenzwerte ischgebiet / / Es werden nur die Schutzbedürftigkeiten innerhalb der Baustrecke betrachtet. Schutzbedürftigkeiten außerhalb des Baubereiches, beispielsweise das sich südöstlich anschließende Wohngebiet im Bereich Ehringshausen-Katzenfürt, sind Bestandteil der jeweiligen Anschlussplanung. INVER - Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH September 2016

7 A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streißgem Ausbau Unterlage Erläuterungen zu den Schal itechmschen Unfersuchungen Seite l3a Die Topografie wurde auf der Basis der digitalen Geländemodelldaten der Hessischen Landesvermessung nachgebildet und mit der Straßenplanung verschnitten. Gebäude und Immissionsorte wurden anhand von Katasterunterlagen digitalisiert. Das Rechenmodell ist. einschließlich der Gebietsnutzungen und der Berechnungspunkte (Immissionsorte) im Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen in Unterlage 7 dargestellt. 4.3 Ermittlung der Emissionspegel Die Berechnung der Emissionspegel (siehe Unterlage Berechnungsunterlagen, Seite l) erfolgte ausschließlich für die A 45. Andere Emittenten, wie beispielsweise das nachgeordnete Straßennetz, die Eisenbahn oder gewerbliche Schallquellen wurden nicht berücksichtigt. Für die A 45 ergeben sich Emissionspegel in Höhe von 76, 5/72, S 77, 1/73, 2 /. 4.4 Ermittlung der Beurteilungspegel Für die Eichung des Rechenmodells und die Einschätzung der zu erwartenden Lärmsituation im Untersuchungsgebiet wurde zunächst eine Hächendeckende Isophonenkarte mit folgenden Parametern berechnet: Emittenten: A 45 Berechnungshöhe: 2, 00 m über Gelände Anzahl der Reflexionen: l Rasterabstand: 10,00 m Anhand des Lageplanes der Immissionsschutzmaßnahmen der Unterlage 7 wird deutlich, dass die für ischgebiete maßgebenden Isophonen / / nicht bis an die schutzbedürftigen Gebäude heran reichen. Bei Isophonenkarten ist jedoch zu beachten, dass es sich um Freifeldpegel handelt, die hauptsächlich zur Einschätzung der Lärmsituation im Außenbereich dienen. Punktuelle Beurteilungspegel an Gebäudefronten können nicht abgelesen werden, da INVER - Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH September 20J6 Januar 2018

8 A 45 - Ersatzneubau der Tafbrücke Onsbach mit 6-streißgem Ausbau Unterlage Erläuterungen zu den SchaUfechnischen Untersuchuneen Seile Zusammenfassung Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass im Zusammenhang mit dem geplanten Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach die zulässigen Immissionsgrenzwerte / / an allen schutzbedürftigen Einzelanwesen vollständig eingehalten werden. Lärmschutzmaßnahmen, über die bereits vorgesehene lärmmindemde Straßenoberfläche mit einer Pegelminderung von - 2 hinaus, sind nicht erforderlich. 1NVER - Ingeniei4rbvrofür Verkehrsanlagen GmbH September 2016

9 A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streifigem Ausbau Unterlage Schalltechnische Untersuchung - Berechnungsunterlagen Ermittlung der Emissionspegel Anlage 1 Straße A 45 Abschnitt südl. AS Herborn Süd K DTV Kfz/24h k 0, 06 k 0, 01 Kfz/h 4323 Kfz/h 1132 p % 21,0 p % 48,5 Lm Lm vpkw km/h 130 vlkw km/h 80 Dv 1, 11 Dl/ DStrO, 00 DStg 0.0 DRef] 0.0 LmE LmE INVER GmbH aximilian-welsch-str. 2a Erfurt Tel: (03 61) Seite 1 a SoundPLAN 8.0

10 A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streifigem Ausbau Unterlage Schalltechnische Untersuchung - BerechnungsuiTterlagen Ermittlung der Emissionspegel Anlage 1 Legende Straße Abschnitt K DTV k k p p Lm25 Lm25 vpkw vlkw Dv Du DStrO DStg DRefl LmE LmE Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h km/h Straßenname Abschnittsbezeichnung Kilometrierung Durchschnittlicher Täglicher Verkehr Umrechnungsfaktor DTV in maßgebende stündliche Verkehrsstärke Umrechnungsfaktor DTV in maßgebende stündliche Verkehrsstärke aßgebende stündliche Verkehrsstärke aßgebende stündliche Verkehrsstärke aßgebender Lkw-Anteil aßgebender Lkw-Anteil ittelungspegel in 25 m Abstand ittelungspegel in 25 m Abstand Geschwindigkeit Pkw Geschwindigkeit Lkw Korrektur für Geschwindigkeit Korrektur für Geschwindigkeit Korrektur für Straßen Oberfläche Zuschlag für Steigung Zuschlag für ehrfachreflexionen Emissionspegej Emissionspegel B-Wen INVER GmbH aximilian-welsch-str. 2a Erfurt Tel: (03 61) Seite 2 SoundPLAN 8.0

11 A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streifigem Ausbau Unterlage Schalltechnische Untersuchung - Berechnungsunterlagen Ermittlung der Beurteilungspegel Anlage 1 Objektnr. 1 Birkenhof Grundmühle arxmühle Station km _0+972 HFront NW NW NW so so NO NO NO NW NW NW so so so NO NO sw 1.0G 2. 0G G 1.0G 2.0G 1. 0G 2. 0G 1.0G 2.0G 1.0G 2.0G 1. 0G 2. 0G 1. 0G 2. 0G G Nutz in m _s_ 595,5 595,5 595,5 588,9 588,9 587,2 587,2 587,2 979,2 979,2 979,2 979,3 979,3 979,3 985,9 985,9 985,9 663, ,5 667,2 667,2 667,2 656, in m 7-28,1-25,3-22,5-25,5-22,7-28,2-25,4-22,6-33,1-30,3-27,5-33,0-30,2-27,4-33,1-30,3-27,5-52,7-49,9-47,1-52,7-49,9-47,1-49, IGW in 8 9 Prognose o L in Uberschr. IGW in 12 13_ Anpruch passiv J4_ Bemerkungen AS.NWER INVER GmbH aximilian-welsch-str. 2a Erfurt Tel: (03 61) Seite 3a SoundPLAN 8.0

12 A 45 - Ersatzneubau der Talbrücke Onsbach mit 6-streifigem Ausbau Unterlage Schajltechnische Untersuchung - Berechnungsunterlagen Ermittlung der Beurteilungspegel Anlage 1 Spaltennummer Spalte Objektnr. Station HFront sw Nutz s h IGW Prognose ol Uberschr. IGW Anpruch Bemerkungen Nummer des Objektes / Immissionsortes Bau- oder Betriebskilometer Himmelsrichtung der Gebäudefassade Stockwerk oder Berechnungshöhe über Gelände Beschreibung Gebietsnutzung (G^Gewerbegebiete, =isch-/dorf-/kerngebiete, W=Wohn-/Kleinsiedlungsgebiete, S=Sondergebiete) Abstand Objekt / Immissionsort von Achse A 45 in m Höhe Objekt / Immissionsort über Gradiente A 45 in m Immissionsgrenzwert / in Beurteilungspegel Prognose ohne Lärmschutz / in Uberschreitung des Immissionsgrenzwertes / ohne Lärmschutz in Anspruch auf passiven Lärmschutz bzw. Entschädigung / (dem Grunde nach) Bemerkungen INVER GmbH aximilian-welsch-str. 2a Erfurt Tel: (03 61) Seite 4 SoundPLAN 8.0

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