Erläuterungsbericht zur schalltechnischen Untersuchung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erläuterungsbericht zur schalltechnischen Untersuchung"

Transkript

1 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 1/10 Erläuterungsbericht schalltechnische Untersuchung Feststellungsentwurf INHALTSVERZEICHNIS Erläuterungsbericht zur schalltechnischen Untersuchung 1 ALLGEMEINES RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND BEURTEILUNG RECHTLICHE GRUNDLAGEN RECHTLICHE BEURTEILUNG TECHNISCHE GRUNDLAGEN BERECHNUNGSVERFAHREN STRAßE, VERKEHR, BEBAUUNG STRAßENMERKMALE, TOPOGRAPHIE VERKEHRSDATEN UND EMISSIONEN BEBAUUNGEN, NUTZUNGSARTEN VERKEHRSLÄRMIMMISSIONEN OHNE LÄRMSCHUTZ VERKEHRSLÄRMIMMISSIONEN ZUSAMMENFASSUNG...8 Seite UL Bearbeitungsstand:

2 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 2/10 Fundstellen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom BGBL. I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom BGBl. I S [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, veröffentl. BGBl. Teil I, 1990, Nr. 27 vom 20. Juni 1990, S. 1036, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom , BGBl. I S 2269 [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, Berichtigte Fassung 1992 FGSV-Nr. 334 [4] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 (ARS Nr. 26/1997), veröffentl. im Verkehrsblatt (VkBl.) 12/1997, S. 434, ARS 20/2006 veröffentlicht im VkBl. 16/2006 S. 665 [5] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) vom 4. Februar 1997, BGBl. I S. 172, berichtigt am 16. Mai 1997, BGBl. I S. 1253

3 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 3/10 1 Allgemeines Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist der geplante Umbau des Knotenpunktes L 843 / L 848 (Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat ). Die West-Ost-Verbindung der L 843 beginnt in Essen (Oldenburg) an der B 68 und führt Richtung Lüsche, Hausstätte, Harme und endet an der B 69 in Vechta. Die Nord-Süd-Verbindung der L 848 beginnt an der L 843 und endet an der L 846 in Lohne (Oldenburg).Der Knotenpunkt befindet sich ca. 3 km östlicher von der BAB 1, ca. 2 km westlicher von der B 69 und ca. 4 km westlicher von der Stadt Vechta entfernt. Eine ausführliche Darstellung der geplanten Maßnahmen und die straßenbauliche Beschreibung ist im Erläuterungsbericht, Unterlage 1 enthalten. 2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilung 2.1 Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sind die 41 und 42 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] vom in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S in Verbindung mit der gemäß 43 BImSchG erlassenen Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) [2] vom 12. Juni In der Verkehrslärmschutzverordnung (s. Seite 4) sind die Lärmschutz auslösenden Kriterien festgelegt, wie die Definition der wesentlichen Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte und die Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie. Für Berechnungen an Straßenverkehrswegen werden die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bonn 1990 [3] angewendet. Zudem werden die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes Verkehrslärmschutzrichtlinie 97 (VLärmSchR 97) [4] für die Untersuchung herangezogen. Nach 41 (1) BImSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (aktiver Lärmschutz). Dies gilt nach 41 (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend geschützt werden, besteht nach 42 ein Anspruch auf Entschädigung für Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen baulichen Anlagen in Höhe der erbrachten notwendigen Aufwendungen (passiver Lärmschutz). Der Umfang der notwendigen Aufwendungen wird in einer Vereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Eigentümer der betroffenen baulichen Anlage festgelegt. Bei Überschreitung des zutreffenden Immissionsgrenzwertes am Tage kann eine weitere Entschädigung in Geld als Ausgleich für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen infrage kommen. Die Wahl der Lärmschutzmaßnahmen wird von der planenden Behörde unter Beachtung bautechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte und in Abwägung mit sonstigen Belangen getroffen. Dem aktiven (straßenseitigen) Lärmschutz wird hierbei der Vorrang eingeräumt.

4 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 4/10 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, geändert durch Art 1 d. V. vom 18. Dezember 2014 Auf Grund des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. (3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. (4) Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2025 und dann fortlaufend alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Verordnung. In dem Bericht wird insbesondere dargestellt, ob die in 2 Absatz 1 genannten Immissionsgrenzwerte dem Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen und ob weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche erforderlich sind. 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen. 2 Immissionsgrenzwerte (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (1) Der Beurteilungspegel für Schienenwege ist nach Anlage 2 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) zu erfolgen. (2) Bei der Berechnung sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu beachten: 1. die Schallpegelkennwerte von Fahrzeugen und Fahrwegen, 2. die Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg, 3. die Besonderheiten des Schienenverkehrs durch Aufoder Abschläge, a) die Lästigkeit von Geräuschen infolge ihres zeitlichen Verlaufs, ihrer Dauer, ihrer Häufigkeit und ihrer Frequenz sowie b) für die Lästigkeit ton- oder impulshaltiger Geräusche.

5 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 5/10 (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist für Abschnitte von Vorhaben, für die bis zum 31. Dezember 2014 das Planfeststellungsverfahren bereits eröffnet und die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht worden ist, 3 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. 43 Absatz 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bleibt unberührt. 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (1) Abweichende Bahntechnik oder schalltechnische Innovationen dürfen bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach 4 Absatz 1 Satz 1 nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde in einem Verfahren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 für die Berechnung akustische Kennwerte festgelegt hat. Abweichende Bahntechnik ist Technik, die nicht in Anlage 2 Nummer 3 bis 6 oder Beiblatt 1 bis 3 aufgeführt ist und die einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist: 1. Fahrbahnarten, 2. Schallminderungsmaßnahmen am Gleis oder am Rad oder 3. bahnspezifische Schallminderungsmaßnahmen im Ausbreitungsweg. Schalltechnische Innovationen sind technische Neu- und Weiterentwicklungen zu der in Anlage 2 Nummer 3 bis 6 oder Beiblatt 1 bis 3 aufgeführten Bahntechnik, die Auswirkungen auf die Geräuschemission und -immission dieser Bahntechnik haben. (2) Über die Festlegung akustischer Kennwerte entscheidet auf Antrag für die Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn- Bundesamt und für sonstige Bahnen die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde. Ein akustischer Kennwert ist festzulegen, wenn die Emissionsdaten der abweichenden Bahntechnik oder der schalltechnischen Innovationen für diese Technik bezeichnend sind und wenn bei schalltechnischen Innovationen die akustischen Kennwerte von den in Anlage 2 Nummer 3 bis 6 oder Beiblatt 1 bis 3 jeweils genannten Kennwerten wesentlich abweichen. Eine wesentliche Abweichung muss mindestens die in der Anlage 2 Nummer genannten Werte erreichen. (3) Berechtigt, einen Antrag nach Absatz 2 Satz 1 zu stellen, sind 1. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, 2. Inhaber der Schutzrechte von abweichenden Bahntechniken oder von schalltechnischen Innovationen und 3. Lizenznehmer von abweichenden Bahntechniken oder von schalltechnischen Innovationen. (4) Der Antrag nach Absatz 2 Satz 1 muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: 1. eine Beschreibung der abweichenden Bahntechnik oder schalltechnischen Innovation, für die die Festlegung akustischer Kennwerte beantragt wird, wobei insbesondere darzulegen ist, worin sich die abweichende Bahntechnik oder schalltechnische Innovation von der in Anlage 2 aufgeführten entsprechenden Technik unterscheidet, 2. das Gutachten einer anerkannten Messstelle nach Anlage 2 Nummer 9.3, 3. einen Vorschlag, zu welcher Regelung der Anlage 2 Nummer 3 bis 6 oder Beiblatt 1 bis 3 die abweichende Bahntechnik ergänzend oder die schalltechnische Innovation abweichend beschrieben werden kann, unter Beifügung eines Datenblattes, das die in der vorgeschlagenen Zuordnung üblichen akustischen Kennwerte darstellt, 4. eine Beschreibung, wie sich die akustische Wirksamkeit durch betriebsüblichen Verschleiß verändert. (5) Die zuständige Behörde gibt dem Antragsteller die Entscheidung nach Absatz 2 Satz 1 schriftlich bekannt. Die zuständige Behörde macht zudem eine Festlegung akustischer Kennwerte nach Absatz 2 Satz 1 öffentlich bekannt. Der Bundesrat hat zugestimmt. Schlussformel 2.2 Rechtliche Beurteilung Umbau des Knotenpunktes Das Vorhaben Umbau des Knotenpunktes ist als erheblicher baulicher Eingriff zu werten, welcher hinsichtlich einer wesentlichen Änderung im Sinne des 1 (2) der 16. BImSchV zu untersuchen ist. Sofern eine wesentliche Änderung festgestellt wird, sind Lärmvorsorgemaßnahmen nach 41 ff BImSchG dann erforderlich, wenn Überschreitungen der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte des 2 (1) der 16. BImSchV festgestellt werden. Gemäß der Verfügung der NLStBV-ZGB (Dez. 22) zur Handhabung der wesentlichen Änderung vom kann der Nachweis der wesentlichen Änderung für ein Objekt als erbracht angesehen werden, wenn für einen Zeitraum (Tag oder Nacht) an einem Immissionsort dieses Objektes eine maßgebliche Erhöhung des Beurteilungspegels vorliegt.

6 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 6/10 3 Technische Grundlagen 3.1 Berechnungsverfahren Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß 3 der Verkehrslärmschutzverordnung grundsätzlich zu berechnen. Die Methoden für die Berechnung des Straßenlärms ergeben sich aus Anlage 1 der Verkehrslärmschutzverordnung sowie aus den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Erläuterung: Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche werden grundsätzlich in A-bewerteten Schalldruckpegeln angegeben (Einheit Dezibel (A) bzw. db(a)), die das menschliche Hörempfinden am besten nachbilden. Zur Beschreibung zeitlich schwankender Schallereignisse wie z. B. der Straßenverkehrsgeräusche dient der A-bewertete Mittelungspegel. Die Schallemission (d.h. die Abstrahlung von Schall aus einer Schallquelle) des Verkehrs auf einer Straße oder einem Fahrstreifen wird durch den Emissionspegel Lm,E gekennzeichnet. Der Emissionspegel ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Achse des Verkehrsweges bei freier Schallausbreitung. Die Stärke der Schallemission wird aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche, der Gradiente und einem Zuschlag für Mehrfachreflexionen berechnet. Der Berechnung werden über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsmengen (DTV) einschließlich der zugehörigen Lkw-Anteile zugrunde gelegt. Die Schallimmission (d.h. das Einwirken von Schall auf einen Punkt, also auf den Immissionsort) wird durch den Mittelungspegel Lm gekennzeichnet. Er ergibt sich aus dem Emissionspegel unter zusätzlicher Berücksichtigung des Abstandes zwischen Immissionsund Emissionsort, der mittleren Höhe des Schallstrahls über dem Boden, von Reflexionen und Abschirmungen. Der Einfluss von Straßennässe wird nicht berücksichtigt. Zum Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten (gemäß 2 der Verkehrslärmschutzverordnung) dient der Beurteilungspegel Lr. Er ist gleich dem Mittelungspegel, der an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten um einen Zuschlag zur Berücksichtigung der zusätzlichen Störwirkung erhöht wird. Die Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen werden getrennt für die Zeiträume Tag und Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von 6.00 bis Uhr und Lr,N für die Zeit von bis 6.00 Uhr. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind (etwa 3 m/s) von der Straße zum Immissionsort und für Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Daher ist ein Vergleich von Messwerten mit berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich. Die Berechnung wurde unter Verwendung des elektronischen Rechenprogramms SoundPLAN Version 8.0 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen (Unterlage ) als Emissionspegel und als Beurteilungspegel zusammengestellt.

7 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 7/10 4 Straße, Verkehr, Bebauung 4.1 Straßenmerkmale, Topographie Die L 843 und L 848 sind im vorliegenden Streckenabschnitt als eine einbahnige zweistreifige Landesstraßen vorhanden. Da die Kapazität des Knotenpunktes überschritten ist muss dieser umgebaut werden. An der L 843 wird in Fahrtrichtung Vechta ein Rechtsabbiegestreifen und in Fahrtrichtung A 1 ein Linksabbiegestreifen hergestellt. Dadurch wird die Fahrbahn im Bereich der zusätzlichen Abbiegestreifen breiter. An der L 848 wird ein Rechtsabbiegestreifen realisiert. Dadurch wird die Fahrbahn in diesem Bereich ebenfalls breiter. Beide Landesstraßen verlaufen in diesem Abschnitt ohne nennenswerte Gefälle oder Steigungsstrecken. Die Gradientenlage wird auf der L 843 um bis zu 14 cm und auf der L 848 um bis zu 30 cm erhöht. Im Kreuzungsbereich wird eine Lichtsignalanlage installiert. Aufgrund einer erhöhten Störwirkung führt dies bei der Ermittlung des Beurteilungspegels gemäß den RLS-90 zu einem Zuschlag von bis zu 3 db(a). Auf allen neu zu bauenden bzw. zu verlegenden klassifizierten Straßen ist ein Fahrbahnbelag gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 mit einer zu erreichenden Pegelminderung von -2 db(a) vorgesehen. 4.2 Verkehrsdaten und Emissionen Grundlegende Ausgangswerte zu dieser schalltechnischen Untersuchung sind die prognostizierten Verkehrsstärken auf der L 843 und L 848. Als Grundlage diente die im Auftrag des Landkreises Vechta durch IPW durchgeführte Verkehrszählung von Anhand der Verkehrsverflechtungsprognose des Bundes2030 wurden Prognoseverkehrsstärken abgeleitet. Die Verflechtungsprognose gibt die prozentuale Verkehrszunahme für einzelne Verkehrsarten im Zeitraum 2010 bis 2030 wieder. Die Prozentualen Veränderungen wurden linear interpoliert. Prognose 2030: L 843 Richtung A 1 (2030): DTV = Kfz/24h DTV(Lkw) = Lkw/24h p(t) = 10,0 % / p(n) = 20,0 % L 843 Richtung Vechta (2030): DTV = Kfz/24h DTV(Lkw) = Lkw/24h p(t) = 10,0 % / p(n) = 20,0 % L 848 (2030): DTV = Kfz/24h DTV(Lkw) = 842 Lkw/24h p(t) = 5,0 % / p(n) = 15,0 % Als Geschwindigkeiten werden auf den durchgehenden Strecken richtliniengemäß (RLS-90) die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angesetzt, für Pkw 70 km/h und für Lkw 70 km/h. Die Emissionspegel des Straßenverkehrs sind in der Unterlage aufgeführt.

8 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 8/ Bebauungen, Nutzungsarten Das Planungsgebiet befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Vechta, im Bereich der Gemeinde Bakum. Der Untersuchungsbereich ist überwiegend durch Streusiedlungen und Einzelgehöfte im unbeplanten Außenbereich geprägt. Die Gebietseinstufung erfolgte gemäß den Festsetzungen in vorhandenen Bebauungsplänen und der Flächennutzungsplanung der Gemeinden sowie den Erkenntnissen aus der Ortsbegehung. 5 Verkehrslärmimmissionen 5.1 Verkehrslärmimmissionen Die Verkehrslärmimmissionen wurden aus den Emissionen der L 843 und L 848 ermittelt. Aus den prognostizierten Straßenverkehrsbelastungswerten in Kfz./24 h, den dazugehörigen Lkw-Anteil in Prozent, den zugrunde gelegten Verkehrsgeschwindigkeiten und etwaigen Zuschlägen für Steigungen oder Gefälle etc. werden die Emissionspegel Lm, E 25 für die Tageszeit bzw. für die Nachtzeit berechnet (siehe Unterlage ). Mit Hilfe der Emissionspegel errechnen sich nach den RLS-90 die für die Beurteilung des Lärms an den schutzbedürftigen Objekten maßgebenden Beurteilungspegel. Für die Beurteilung der Lärmsituation von Wohngebäuden an Autobahnen sind Tages und Nachtpegel maßgebend. Die Beurteilung der Beeinträchtigung des Außenwohnbereiches richtet sich ausschließlich nach dem Tagespegel. Die schalltechnische Berechnung erfolgte mit der Rasterlärmkarte an 6 Objekten und einem Außenwohnbereich. Durch die Baumaßnahme erfolgt eine Erhöhung des Schallpegels. Eine wesentliche Änderung im Sinne des 1 (2) der 16. BImSchV konnte für 3 Objekte nachgewiesen werden. Hier sind insgesamt 15 Geschossseiten tags und 22 Geschossseiten nachts betroffen. Zudem wurde an einem Außenwohnbereich eine Immissionsgrenzwertüberschreitung ermittelt. Der maximal ermittelte Beurteilungspegel beträgt am Gebäude Alter Bahndamm 4 72,9 db(a) tags und 66,3 db(a) nachts. 6 Lärmschutzmaßnahmen 6.1 Vorbemerkungen Überschreiten die Beurteilungspegel die Immissionsgrenzwerte, so sind aktive Lärmschutzmaßnahmen und/oder passive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Dabei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren: - aktiver Lärmschutz hat Vorrang vor passivem Lärmschutz - Verhältnismäßigkeit (Aufwand für aktive Lärmschutzmaßnahmen) im Vergleich zum angestrebten Schutzzweck (Einhaltung der Immissionsgrenzwerte) muss gegeben sein. Kriterien für die Verhältnismäßigkeit sind: - die Anzahl der Betroffenen und der Grad der Betroffenheit - das Nutzen/Kosten-Verhältnis der aktiven Lärmschutzmaßnahme und - die schalltechnische Wirksamkeit (Pegelminderung) der aktiven Lärmschutz-maßnahme. Da es sich hier um einzelne weit verstreute Objekte handelt kann die Verhältnismäßigkeit des aktiven Lärmschutzes ohne umfangreiche Variantenuntersuchungen ausgeschlossen werden.

9 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 9/ Passive Lärmschutzmaßnahmen Aus der Unterlage ist zu entnehmen an welchen Gebäuden und Außenwohnbereichen eine wesentliche Änderung festgestellt wurde und Grenzwertüberschreitungen auftreten. Hier sind dem Grunde nach Maßnahmen erforderlich, um das vorhandene bewertete Schalldämm-Maß der Umfassungsbauteile zu verbessern. Für verbleibende Beeinträchtigungen der Außenwohnbereiche ist eine Entschädigung in Geld zu leisten. Die dem Grunde nach erforderlichen Maßnahmen werden jedoch nur dann durchgeführt, wenn u. a. 1. die tatsächliche Nutzung der Räume der in der schalltechnischen Untersuchung angenommenen Nutzung entspricht und 2. das vorhandene bewertete Schalldämm-Maß nicht ausreichend ist. Grundsätzlich wird nach Nr der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - passiver Lärmschutz für Wohnraum nur gewährt, soweit der Immissionsgrenzwert am Tage überschritten ist. Für den Schutz von Schlafraum ist hingegen die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes in der Nacht maßgebend. Die durchzuführenden Maßnahmen werden in einem abzuschließenden Entschädigungsvertrag zwischen dem Eigentümer der baulichen Anlage und der Straßenbauverwaltung geregelt. 7 Kostenschätzung Für den Fall einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes ausschließlich in der Nacht sind bei den betreffenden Objekten nur Schlafräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer) anspruchsberechtigt. Für die Kostenschätzung wird angenommen, dass hierbei nur für etwa die Hälfte der Fenster tatsächlich ein Anspruch besteht. Es wurden 12 Fenster mit ausschließlicher Nachtüberschreitung ermittelt. Somit ergeben sich 12 x 0,5 = 6 Fenster. Bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte am Tag und in der Nacht sind Wohn- und Schlafräume anspruchsberechtigt. Es wurden 23 Fenster ermittelt. Für die Kostenschätzung wurde für jedes Fenster ein Bruttopreis von berücksichtigt (abgeleitet aus der Statistik des Lärmschutzes). Die Entschädigungsbeträge für die Beeinträchtigungen in Außenwohnbereichen werden mit je Außenwohnbereich veranschlagt. Dadurch ergeben sich voraussichtlich folgende Kosten: 29 Fenster x /Fenster = Außenwohnbereich (AWB) x / AWB = Gesamtkosten des Lärmschutzes

10 Abs. 80, Stat / Abs. 90, Stat Seite 10/10 8 Zusammenfassung Insgesamt konnte durch die Baumaßnahme an 3 Objekten die wesentliche Änderung im Sinne des 1 (2) der 16. BImSchV ermittelt werden. Durch die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte an diesen 3 Objekten ergeben sich gemäß der Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca bearbeitet: Osnabrück NLStBV GB Osnabrück gez. Korosa

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchung. A 27, PWC-Anlage Krelingen

Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchung. A 27, PWC-Anlage Krelingen Unterlage 11 Planfeststellung Schalltechnische Untersuchung für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen Gliederung der Entwurfsunterlage 11: 11.1 Erläuterungsbericht 11.2 Berechnungsunterlagen

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Gutachten. Schalltechnische Untersuchung

Gutachten. Schalltechnische Untersuchung Gutachten Schalltechnische Untersuchung für Neubau Verbindungsstraße AS Rüningen-Süd (A39) und Kreisverkehrsplatz (K64) 1 Erläuterungsbericht 2 Berechnungsunterlagen 3 Lageplan der Lärmschutzmaßnahmen

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Planfeststellung für den Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239

Planfeststellung für den Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239 Unterlage 17 Planfeststellung für den der Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Herford Stadt/Gemeinde : Herford und Vlotho Gemarkung : Herford, Exter bestehend aus 17.1 Erläuterungsbericht 17.2 Schalltechnischer

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Anlage B B Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen

Anlage B B Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen Anlage B 1.1.2 B 1-11 Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen 1 Berechnungsverfahren Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß 3 der Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 Station: B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf

Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Wirges, November 2015 Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz Friedrich Ebert Ring

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 20 B 85 - Kulmbacher Straße Erläuterungsbericht Auftraggeber: 1. Straßenbauamt 2. Stadt Saalfeld ittelthüringen Warsbergstraße 3 arkt 1 99092 Erfurt 07318 Saalfeld (Saale) Erläuterungsbericht

Mehr

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Anlage 17.2.1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Nördlichen Entlastungsstraße in Herzebrock Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 136/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 INSTITUT FÜR UMWELT- SCHUTZ UND BAUPHYSIK VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 Bauvorhaben: BAB A 39 Abschnitt

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n s c h a l l t e c h n i s c h e n U n t e r s u c h u n g e n

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n s c h a l l t e c h n i s c h e n U n t e r s u c h u n g e n Unterlage 11.1.1 B 469 / St 2310 / St 2441 Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach E r l ä u t e r u n g e n z u d e n s c h a l l t e c h n i s c h e n U n t e r s u c h u n g e n zur Planfeststellung

Mehr

Unterlage 17.1 Schalltechnische Untersuchungen

Unterlage 17.1 Schalltechnische Untersuchungen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg BAB A 39 Lüneburg Wolfsburg Abschnitt 1 Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) Unterlage 17.1 Schalltechnische

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen?

Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen? Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen? Vortrag Straßenkonferenz 2012 Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag am 10.November 2012 in Berlin Karsten Sommer, Rechtsanwalt Lärmsanierung

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Breitwieserweg", Stadt Pfungstadt - Ausbau des Breitwieserweges - AUFTRAGGEBER: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee 157/159

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

BAB A 6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost UNTERLAGE 17.1 T. Erläuterungen zum Verkehrslärm mit Berechnungsunterlagen

BAB A 6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost UNTERLAGE 17.1 T. Erläuterungen zum Verkehrslärm mit Berechnungsunterlagen Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-Nr.: 09 080200 20 BAB A 6 Heilbronn Nürnberg UNTERLAGE 17.1 T Erläuterungen

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF ERGEBNISSE

FESTSTELLUNGSENTWURF ERGEBNISSE LANDESBETRIEB MOBILITÄT KAISERSLAUTERN ANLAGE 17.1 ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG FESTSTELLUNGSENTWURF A 63 nachhaltiger und verkehrsgerechter Umbau des beidseitig bestehenden Parkplatzes Donnersberg

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg Unterlage 17 B 33 / Abschnitt 6 / Station: NK 7614 020 bis 7714 014 (von0.080 bis 2.582) B 33, 3-streifiger Ausbau zwischen Steinach

Mehr

Ergebnisse schalltechnischer Berechungen

Ergebnisse schalltechnischer Berechungen Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Berechungen Planfeststellung Bundesstraße B 173 Lichtenfels - Kronach Lichtenfels Zettlitz (zweibahnig) 3. Bauabschnitt Michelau - Zettlitz Bau-km 5+600 - Bau-km

Mehr

Planfeststellung. Vorentwurf. Schalltechnische Untersuchung. Neubau der Kreisstraße 73

Planfeststellung. Vorentwurf. Schalltechnische Untersuchung. Neubau der Kreisstraße 73 Unterlage 11 Planfeststellung Vorentwurf Schalltechnische Untersuchung für den Neubau der Kreisstraße 73 Gliederung der Entwurfsunterlage 11: 11.1 Erläuterungsbericht 11.2 Berechnungsunterlagen 11.3 Übersichtslageplan

Mehr

Planfeststellung für den Ausbau der B 239, Planfeststellungsabschnitt 3.1 von Bau-km 2+167,399 bis Bau-km 5+160,000 A 2 bis Dorfstraße / Lohheide

Planfeststellung für den Ausbau der B 239, Planfeststellungsabschnitt 3.1 von Bau-km 2+167,399 bis Bau-km 5+160,000 A 2 bis Dorfstraße / Lohheide Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld Unterlage 11.I Planfeststellung für den Ausbau der B 239, Planfeststellungsabschnitt 3.1 von Bau-km 2+167,399

Mehr

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1 Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme

Mehr

Im Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Im Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) Auf Grund des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN Neubau der B 8 Ortsumgehung Königstein und Kelkheim Schalltechnische Untersuchung B ü r o W i e s b a d e n Mai 2004 Neubau der B 8 - Ortsumgehung Königstein und Kelkheim

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 6 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) --------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Ostumgehung Lüneburg im Zuge der B4 / Planfeststellungsabschnitt Ilmenaubrücke bis Erbstorfer Landstraße

Ostumgehung Lüneburg im Zuge der B4 / Planfeststellungsabschnitt Ilmenaubrücke bis Erbstorfer Landstraße Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg 1. Planfeststellungsabschnitt Ilmenaubrücke bis Erbstorfer Landstraße von

Mehr

Verkehrslärmschutzverordnung

Verkehrslärmschutzverordnung Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes () vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036, BGBl. III 2129-8-1-16) zuletzt geändert am 25. September 1990 durch das Sechste Überleitungsgesetz

Mehr

16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Vom 12. Juni 1990

16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Vom 12. Juni 1990 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Vom 12. Juni 1990 Auf Grund des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung

Mehr

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen Planfeststellung vom 20.12.2007 mit Deckblättern vom 01.03.2018 B 388; Vilsbiburg - Pfarrkirchen Ausbau zw. Eggenfelden - Pfarrkichen Zusatzfahrstreifen

Mehr

Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen

Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen Unterlage Nr. 11.1 Planfeststellung Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen A 94 Simbach - Pocking (A 3) Neubau der A 94 von Malching Kirchham Bau-km 20+300 Bau-km 26+275 mit Verlegung der St 2110

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Planfeststellungsentwurf

Planfeststellungsentwurf Planfeststellungsentwurf Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen gem. RLS-90 Abschnitt A: Herstellung eines Rad- und Gehweges zw. Mörfelden und der Anschlussstelle A5 "Langen Mörfelden" Abschnitt B:

Mehr

A96, Lindau - Memmingen - München

A96, Lindau - Memmingen - München A96, Lindau - Memmingen - München Informationsveranstaltung Nachträglicher Lärmschutz Memmingen 10.03.2015 Gliederung Allgemeines Rechtsgrundlagen Lärmsituation im Bereich Memmingen Lärmschutzkonzept Was

Mehr

B 404. Planfeststellung

B 404. Planfeststellung Anlage 11.0 Neubau* Ausbau* der Bundesautobahn* Bundesstraße* B 404 von Bau-km 72+460,000 bis Bau-km 76+520000 Straßenbauverwaltung: von Netzknoten: 2228008 bis Netzknoten: 2228001 Nächster Ort: Todendorf

Mehr

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung TOP 1 Berechnen statt Messen TOP 2 Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 3 Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung 1 Grundsatz: Berechnen statt Messen In allen schalltechnischen Untersuchungen erfolgt

Mehr

Ergebnisse schalltechnischer. Untersuchungen

Ergebnisse schalltechnischer. Untersuchungen Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Planfeststellung Bundesstraße B 16 Anbau 3. Fahrstreifen südlich Ernsgaden Bau-km 0+000 - Bau-km 2+992 Abschnitt 2360, Station 0,020 2,488 Abschnitt

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Straße: L 3009 Station 0,196 bis Station 2,228 Ausbau der freien Strecke mit Herstellung eines Rad- und Gehweges zwischen Schöneck, Ortsteil Kilianstädten und

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schalltechnische Untersuchungen

Schalltechnische Untersuchungen Unterlage 17.1 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern St 2091 von Abschnitt 240 Station 0,630 bis Abschnitt 280 Station 0,450 St 2352 von Abschnitt 200 Station 0,135 bis Abschnitt 220 Station 0,490 St

Mehr

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing.

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing. Schalltechnische Stellungnahme zu den Verkehrslärmeinwirkungen durch die Untersuchungsvarianten Bahnparallele und Dudenstraße im Rahmen der Variantenprüfung zur Verlegung der Straße Am Aubuckel in Mannheim-Feudenheim

Mehr

BAB A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg. Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

BAB A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg. Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung BAB A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Die vorliegende Unterlage Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen

Mehr

Berechnungsunterlagen. A 27, PWC-Anlage Krelingen

Berechnungsunterlagen. A 27, PWC-Anlage Krelingen Unterlage 11.2 Berechnungsunterlagen für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen 11.2.1 Berechnung der Emissionspegel 11.2.1.1 Emissionspegel Straße 11.2.1.2 Emissionspegel

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement Baumanagement

Mehr

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang Ergänzung vom 30.01.2019 zum Schalltechnischen Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang hoock farney ingenieure Nr. WAN-4741-01/4741-0I_E02 vom

Mehr

Blick in die Werkstatt

Blick in die Werkstatt Blick in die Werkstatt 1 Aktuelle Entwurfsthemen Querschnitt 2 Aktuelle Entwurfsthemen - Querschnitt Anpassung des Querschnitts auf Brücken und auf der freien Strecke Bislang: SQ 26,5 in Baustellen: 3

Mehr

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm - A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Straßenverkehrslärm Rechts- und Berechnungsvorschriften

Straßenverkehrslärm Rechts- und Berechnungsvorschriften Straßenverkehrslärm Rechts- und Berechnungsvorschriften Ermittlung der Lärmbelastung an Straßen: Berechnen, messen und beurteilen im Einklang mit den geltenden Vorschriften Dr. Holger Figge Bundesministerium

Mehr

Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm Vorhaben: DB Netz AG Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 77+004 der Strecke

Mehr

Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchung

Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchung Unterlage 11 Planfeststellung Schalltechnische Untersuchung für 6-streifiger Ausbau der A 7 Hannover Kassel Streckenabschnitt: AS Seesen AS Nörten-Hardenberg Verkehrseinheit (VKE) 2: südlich AS Echte südlich

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Markt Kleinwallstadt Straße / Abschnittsnummer / Station: St 2309_390_0,500-1,300 St 2309 Bau einer Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau Mainbrücke südlich Kleinwallstadt FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 4544V/17

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 4544V/17 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 4544V/17 Schallimmissionsprognose 16. BImSchV Grundhafter Ausbau der Straße Amselweg in 15344 Strausberg erstellt am: 04.01.2018 Auftraggeber: Peter Fritz Immobilien

Mehr

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997

Mehr

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom 20.02.2014 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Kreisstraße MÜ 30. Beseitigung des Bahnübergangs. östlich Schwindegg. Bericht Nr /2.

Schalltechnische Untersuchung. Kreisstraße MÜ 30. Beseitigung des Bahnübergangs. östlich Schwindegg. Bericht Nr /2. Schalltechnische Untersuchung Kreisstraße MÜ 30 Beseitigung des Bahnübergangs östlich Schwindegg Bericht Nr. 208-3501/2 im Auftrag des Landratsamt Mühldorf a. Inn Färberstr. 1 84453 Mühldorf a. Inn München

Mehr

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden) Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom 10.09.2018 (Lärmaktionsplan für Gemeinden) X Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung eines

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2015

Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2015 Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2015 Zur Beantwortung von Fragen aus dem Parlament, der Straßenbauverwaltungen der Länder, der Bauwirtschaft und zur Information der Öffentlichkeit erstellt

Mehr

ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, Ausbaustufe II Umfahrung Sande. DB ProjektBau GmbH Frank Heuermann I.BV-N-P (2)

ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, Ausbaustufe II Umfahrung Sande. DB ProjektBau GmbH Frank Heuermann I.BV-N-P (2) ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, Ausbaustufe II Umfahrung Sande DB ProjektBau GmbH Frank Heuermann I.BV-N-P (2) 15.04.2010 ABS Oldenburg-Wilhelmshaven, Bahnumfahrung Sande Ausgangslage n Der Streckenabschnitt

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 17.1 Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen Straße: B 247 Station: von Am Euzenberg (Stadtstraße) bis Landesgrenze NI / TH B 247 Ortsumgehung Duderstadt PROJIS Nr.: 039933813 FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

L3193 Ausbau der L 3193 mit Errichtung eines parallelen Rad- und Wirtschaftsweges PLANFESTSTELLUNG. - Teil C - Unterlage 14.1uu

L3193 Ausbau der L 3193 mit Errichtung eines parallelen Rad- und Wirtschaftsweges PLANFESTSTELLUNG. - Teil C - Unterlage 14.1uu Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg, OT Hüttengesäß L3193 Ausbau der L 3193 mit Errichtung eines parallelen Rad- und Wirtschaftsweges Proj.-Nr. HID 00737

Mehr

Voruntersuchung nach 16. BImSchV zum geplanten Kreuzungsumbau Thesdorfer Weg - Richard-Köhn-Straße - Datumer Chaussee in Pinneberg

Voruntersuchung nach 16. BImSchV zum geplanten Kreuzungsumbau Thesdorfer Weg - Richard-Köhn-Straße - Datumer Chaussee in Pinneberg Voruntersuchung nach 16. BImSchV zum geplanten Kreuzungsumbau - Richard-Köhn-Straße - Datumer Chaussee in Pinneberg Auftraggeber: Stadt Pinneberg Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg Auftragnehmer: Bekannt

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad

Mehr

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017 Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017 (Musteraktionsplan für Gemeinden ohne relevante Lärmbelastungen) 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie

Mehr