Mittelfränkisches Amtsblatt
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- Günter Schuler
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1 B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 1 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken 52. Jahrgang Ansbach, 12. Januar 2007 Nr. 1 Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken Inhaltsübersicht Seite Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Rothsee... 2 Bekanntmachungen der Planungsverbände 248. öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken am 22. Januar Haushaltssatzung des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken für das Haushaltsjahr Bekanntmachungen der Zweckverbände Haushaltssatzung des Zweckverbandes Altmühlsee für das Haushaltsjahr Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Ornbau WA am Altmühlzuleiter - Stadtteil Gern... Amtliche Bekanntgabe zum Jahresabschluss 2005 des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Franken... Haushaltssatzung des Zweckverbandes Brombachsee für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen Erscheint in der Regel zweimal monatlich. Bezugspreis halbjährlich 9,20. Einzelnummern gegen Berechnung von 0,18 (einschließlich Zustellgebühr) je angefangene Seite. Bestellungen sind an die Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, Ansbach, zu richten. Herausgeber und Druck: Regierung von Mittelfranken.
2 2 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/2007 Am 23. Dezember 2006 verstarb im Alter von 84 Jahren. Herr Rudolf Lietz Herr Lietz war von März 1952 bis September 1982 bei der Regierung von Mittelfranken beschäftigt. Hier war er zunächst in den zentralen Diensten und später als Mitarbeiter in der Bauverwaltung tätig. Seine Aufgaben hat er mit großem Pflichtbewusstsein und stets zuverlässig erfüllt. Wegen seiner freundlichen und hilfsbereiten Art war er sehr geschätzt. Wir gedenken seiner in Trauer. Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Rothsee Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 18. Dezember 2006 Gz RH- 1/06 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rothsee hat in ihrer Sitzung am die nachstehende 8. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes beschlossen. Die von der Regierung von Mittelfranken am genehmigte Änderungssatzung wurde am vom Zweckverbandsvorsitzenden ausgefertigt und wird nachfolgend gem. Art. 48 Abs. 3 KommZG amtlich bekannt gemacht: Der Zweckverband Rothsee erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, ber S. 98, BayRS I), zuletzt geändert durch 4 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalrechts vom (GVBl S. 272) folgende Satzung: Satzung vom 29. November 2006 zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Rothsee vom (RABl Nr. 25/1975, zuletzt geändert durch Satzung vom (RABl 3/1990) - 8. Änderungssatzung - Art wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Art. 18 Abs. 2 und 3 KommZG durch Art. 17 Abs. 2 und 3 KommZG ersetzt. b) In Absatz 4 wird Art. 46 Abs. 2 KommZG durch Art. 44 Abs. 3 KommZG ersetzt Abs. 2 Nr. 1 a und b erhalten folgende Fassung: 1. innerhalb des im beigefügten Lageplan M = 1 : vom (Anlage 1) gekennzeichneten Gebietes an Stelle der Gemeinden, jedoch im Benehmen mit diesen a) die verbindliche Bauleitplanung ( 8 bis 10 BauGB) und die Zusammenarbeit mit Privaten ( 11 und 12 BauGB) durchzuführen, b) die Sicherung der Bauleitplanung ( 14-18, BauGB) durchzuführen, soweit sie Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde ist und sich auf Maßnahmen im Sinne des 4 Abs. 2 Nr. 2 b, Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 2 der Verbandssatzung bezieht, 3. 4 Abs. 2 Nr. 2 c wird gestrichen.
3 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/ Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung und Nr. 4 wird gestrichen: 1. Einrichtungen zur Benutzung des Rothsees (wie z. B. Bootanlegestellen, Badeanstalten) - im Einvernehmen mit dem Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.) - zu planen und zu betreiben, 5. In 4 Abs. 4 wird folgende Nr. 2 a eingefügt: 2. a) Einrichtungen und Anlagen auf Grundstücken des Freistaates Bayern auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Freistaat Bayern zu planen, zu erstellen und zu betreiben Abs. 6 erhält folgende Fassung und die Absätze 5, 8 und 9 werden gestrichen: (6) Im Auftrag von Verbandsmitgliedern kann er über seine Aufgaben hinaus im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Einrichtungen und Anlagen von Verbandsmitgliedern i. S. d. Abs. 4 planen bzw. ausbauen, bauen, erneuern, erweitern oder sonst verbessern, unterhalten und betreiben erhält folgende Fassung: Vorbereitende Bauleitplanung (1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, innerhalb des im beigefügten Lageplan M = 1 : vom (Anlage 2) gekennzeichneten Gebietes im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden die vorbereitende Bauleitplanung ( 5 BauGB) durchzuführen und bei Planungen anderer Träger öffentlicher Belange (z. B. Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren) mitzuwirken. (2) Soweit es zur Durchführung der Verbandsaufgaben notwendig ist, werden die Gemeinden im angrenzenden Bereich ihre Flächennutzungspläne auf Antrag des Zweckverbandes ändern bzw. aufeinander abstimmen Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder aus dem Aufgabenbereich des Zweckverbandes nach 4 Abs. 2 und 5 sowie die dazu notwendigen Befugnisse gehen auf den Zweckverband über. Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach 4 kann der Zweckverband anstelle der Verbandsmitglieder Satzungen und Verordnungen erlassen. Insbesondere kann er zur Deckung des Aufwands der von ihm betriebenen Einrichtungen von den Benutzern Gebühren und Beiträge oder Entgelte erheben wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird der letzte Satz gestrichen. b) Die Abs. 2 und 3 werden gestrichen Abs. 2 wird gestrichen. 11. In 11 Abs. 1 werden die Worte achtundvierzig Stunden durch die Worte vierundzwanzig Stunden ersetzt und in Abs. 2 die Worte oder die jeweils zuständige Fachbehörde sowie der Klammersatz (z. B. Wasserwirtschaftsamt, Staatliches Gesundheitsamt, Straßenbauamt) gestrichen Abs. 2 erhält folgende Fassung: 2. Die Vertreter der Aufsichtsbehörde und der jeweiligen Fachbehörden und der Geschäftsleiter haben das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Auf Antrag ist ihnen das Wort zu erteilen. Die Verbandsversammlung kann auch andere Personen hören Abs. 5 erhält folgende Fassung: 5. Einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung bedürfen Beschlüsse über Maßnahmen nach 27 Abs. 2 Ziff. 2, 6, 11, 13 und Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nr. 6 erhält folgende Fassung: 6. die Bildung des Ausschusses für die örtliche Rechnungsprüfung; b) Nr. 11 erhält folgende Fassung: 11. die Beschlussfassung über die Entschädigungssatzung und die Festsetzung der Entschädigung des Geschäftsleiters; c) Nr. 12 wird gestrichen. d) Nr. 14 erhält folgende Fassung: 14. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen; Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Worte ein beschließender Ausschuss oder gestrichen. b) Nr. 1 a) erhält folgende Fassung: a) bei freihändiger Vergabe über 5.000, c) Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. den Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften, die für den Zweckverband im Einzelfall Verpflichtungen von mehr als im Rahmen des Haushalts mit sich bringen; d) Nr Halbsatz erhält folgende Fassung: die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Beschäftigten des Zweckverbandes der Entgeltgruppe 4 TVöD und höher im Rahmen des Stellenplanes." e) Nr. 12 erhält folgende Fassung: 12. die Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über ; Abs. 3 und 16 werden gestrichen. 17. In 18 Abs. 2 werden die Worte und beschließender Ausschüsse gestrichen. 18. In 18 Abs. 3 werden die Worte sowie beschließender Ausschüsse gestrichen.
4 4 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/ Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Dem Verbandsvorsitzenden obliegt die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Beschäftigten des Zweckverbandes der Entgeltgruppen 1-3 TVöD im Rahmen des Stellenplanes." 20. In 18 Abs. 6 werden die Worte sowie beschließender Ausschüsse und oder dem betreffenden Ausschuss gestrichen Abs. 7 Nr. 3 a erhält folgende Fassung: a) bei freihändiger Vergabe bis Abs. 7 Nr. 4 erhält folgende Fassung: 4. der Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften, die für den Zweckverband im Einzelfall Verpflichtungen bis im Rahmen des Haushalts mit sich bringen; Abs. 7 Nr. 6 erhält folgende Fassung: 6. die Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis erhält folgende Fassung: 19 Rechtsstellung der Mitglieder der Verbandsversammlung, des Verbandsvorsitzenden und beratender Ausschüsse Die Verbandsräte, der Verbandsvorsitzende sowie die jeweiligen Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Art und Umfang ihrer Entschädigung werden durch gesonderte Satzung nach Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 20 a der Gemeindeordnung geregelt wird wie folgt geändert: a) Die bisherige Überschrift wird durch den Wortlaut Geschäftsstelle und Geschäftsleiter ersetzt. b) Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Zweckverband unterhält eine Geschäftsstelle und hat einen Geschäftsleiter." c) Abs. 2 wird gestrichen. d) Abs. 3 wird Abs. 2 und erhält folgende Fassung: (2) Die Verbandsversammlung kann dem Geschäftsleiter durch Beschluss mit Zustimmung des Verbandsvorsitzenden 1. Zuständigkeiten des Verbandsvorsitzenden nach 18 Abs. 2 und 3 Satz 1 2. weitere Angelegenheiten unbeschadet des 15 Abs. 1 der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 KommZG zur selbstständigen Erledigung übertragen. e) Abs. 4 wird Abs. 3 und erhält folgende Fassung: (3) Der Geschäftsleiter nimmt an den Sitzungen der Verbandsversammlung beratend teil. 26. In der Überschrift zu 22 werden die Worte und etwaiger Ausschüsse gestrichen wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 erhält folgende Fassung: 2. Die Aufsichtsbehörde kann die Verbandsversammlung einberufen, wenn der Vorsitzende und seine Stellvertreter verhindert sind und das Zusammentreten der Verbandsversammlung unaufschiebbar ist. b) In Abs. 4 wird das Wort unteren gestrichen. 28. In 25 Abs. 1 werden die Worte 4 Wochen durch die Worte einen Monat ersetzt und in Abs. 3 wird nach den Worten erforderlich sind, das Wort sogleich eingefügt. 29. In 26 Abs. 1 wird in Nr 2 nach dem Wort vereinbarte die Worte oder festgelegte eingefügt Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Die Nrn. 3 und 7 werden gestrichen. b) Nr. 4 a erhält folgende Fassung: 4. a) Vorberei- Verbands- Bezirk 30 % tende Bauleit- mitglieder Lkr. Roth 15 % planung ( 5) Gemeinden 55 % entsprechend ihrem Stimmenverhältnis c) In Nr. 9 wird der Klammersatz ( 4 Abs. 3 Ziff. 2) gestrichen erhält folgende Fassung: 28 Vereinbarte und festgelegte Leistungen Leistungen des Verbandes nach 4 Abs. 6 bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Laufende Umlagen ( 27 Abs. 3) werden mit der Hälfte ihres Jahresbetrages jeweils am und am eines jeden Jahres nach besonderer Anforderung durch den Zweckverband (Umlagebescheid) zur Zahlung fällig Abs. 2 wird gestrichen erhält folgende Fassung: 32 Jahresrechnung, Prüfung (1) Der Verbandsvorsitzende legt die Jahresrechnung der Verbandsversammlung innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. (2) Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung durch das Kreisrechnungsprüfungsamt des Landkreises Roth und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Verbandsversammlung alsbald, jedoch
5 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/ in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. (3) Nach der Feststellung der Jahresrechnung veranlasst der Verbandsvorsitzende alsbald die überörtliche Rechnungsprüfung. Überörtliches Prüfungsorgan ist der Bayer. Kommunale Prüfungsverband. 35. In 34 Abs. 2 werden in Satz 2 die Worte "gemäß 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG" und in Satz 3 die Worte "gemäß 12 BBauG" gestrichen. Art. 2 Soweit die Verbandssatzung die Währungsbezeichnung DM enthält, wird diese jeweils durch die Bezeichnung EURO ersetzt. Art. 3 (1) Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Der Zweckverbandsvorsitzende wird ermächtigt, die Satzung des Zweckverbandes Rothsee mit neuer Paragraphen-, Absatz- und Buchstabenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen. Anlagen: Lageplan zu 4 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1) Lageplan zu 5 Abs. 1 (Anlage 2) Roth, 29. November 2006 Eckstein Landrat und I n h o f e r Regierungspräsident MFrABl S. 2 Bekanntmachungen der Planungsverbände B e k a n n t m a c h u n g des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken vom 28. Dezember 2006 Gemäß 11 Abs. 6 i. V. m. 7 Abs. 6 der Verbandssatzung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 248. öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken am stattfindet. Montag, 22. Januar 2007, 09:30 Uhr, in Nürnberg, Rathaus Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal, Zi. 204/II T a g e s o r d n u n g 1. Flächennutzungsplan für die gesamte Stadt Schwabach 5. Dreizehnte Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken (7) Wegfall des Kapitels A III Bevölkerung und Arbeitsplätze Wegfall des Kapitels A IV Entwicklungsachsen Änderung des Kapitels A V Zentrale Orte Wegfall des Kapitels A VI Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden; Auswertung des Beteiligungsverfahrens und des ergänzenden Beteiligungsverfahrens Nürnberg, 28. Dezember 2006 Planungsverband Industrieregion Mittelfranken Hartwig Reimann Oberbürgermeister stv. MFrABl S Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Gremsdorf, Lkr. Erlangen-Höchstadt 3. Bebauungsplan Nr. 16/1 Gewerbegebiet Abenberg und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Abenberg, Lkr. Roth 4. Neunte Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Kapitel B IV (neu) Land- und Forstwirtschaft; Beteiligungsverfahren
6 6 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/2007 H a u s h a l t s s a t z u n g des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken für das Haushaltsjahr 2007 Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken erlässt nach Art. 5 Abs. 4 BayLplG i. V. m. Art. 40 ff KommZG i. V. m. Art. 57 ff LKrO und 18 der Verbandssatzung folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und den Ausgaben mit im Vermögenshaushalt ab. und den Ausgaben mit Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayLplG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 57 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 23 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2007 liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes, Hauptmarkt 18/IV, Nürnberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Nürnberg, 19. Dezember 2006 Planungsverband Industrieregion Mittelfranken gez. Helmut Reich Landrat und MFrABl S. 6 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Umlagen werden von den Verbandsmitgliedern nicht erhoben. 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Nürnberg, 20. November 2006 Helmut Reich Landrat
7 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/ Bekanntmachungen der Zweckverbände Haushaltssatzung des Zweckverbandes Altmühlsee für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund des 24 der Verbandssatzung vom (RABl S. 47), zuletzt geändert durch Satzung vom , in Kraft getreten am (MFrABl Nr. 8 vom ) i. V. m. Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und den Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Altmühlsee folgende Haushaltssatzung 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt und Ausgaben mit ,00 ab. 2 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Gunzenhausen, 19. Dezember 2006 Zweckverband Altmühlsee G. T r a u t n e r Erster Bürgermeister Der Zweckverband Altmühlsee hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 33 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Marktplatz 25, Gunzenhausen während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Gunzenhausen, 19. Dezember 2006 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 festgesetzt. Das Umlagensoll wird 4 im Verwaltungshaushalt auf ,00 und im Vermögenshaushalt auf ,00 festgesetzt. Der Umlagenschlüssel ergibt sich aus 26 der Verbandssatzung. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Zweckverband Altmühlsee gez. G. T r a u t n e r Erster Bürgermeister und MFrABl S. 7
8 8 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/2007 Zweckverband Altmühlsee Bekanntmachung Nr. 2/2007 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Ornbau WA am Altmühlzuleiter - Stadtteil Gern Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühlsee hat mit Beschluss vom den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet WA am Altmühlzuleiter - Stadtteil Gern/Stadt Ornbau als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 BauGB). Jedermann kann den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung/Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Ornbau, Vorstadt 1, Ornbau, in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, Weidenbach und in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Altmühlsee, Marktplatz 25, Gunzenhausen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Zweckverband Altmühlsee Der Vorsitzende MFrABl S. 8 Amtliche Bekanntgabe zum Jahresabschluss 2005 des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Franken 1. Bestätigungsvermerk: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat für den Jahresabschluss 2005 nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt: Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2005 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. München, 15. September 2006 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Dr. Pentenrieder Wirtschaftsprüfer 2. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresgewinnes: Die Verbandsversammlung hat am folgenden Beschluss gefasst: Gemäß 29 der Verbandssatzung, Art. 40 Abs. 1 KommZG und 25 Abs. 4 EBV stellt die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2005 mit folgenden Abschlusszahlen fest: Bilanzsumme ,60 Gesamtleistung ,00 Jahresverlust ,54 Der Jahresverlust 2005 mit ,54 ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzverlust mit ,05 (zum ) wird festgestellt. 3. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes: Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2005 liegen in der Zeit vom bis einschließlich bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Franken, Fernwasserstraße 2, Uffenheim, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. MFrABl S. 8
9 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/ Haushaltssatzung des Zweckverbandes Brombachsee für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund des 22 der Verbandssatzung vom (RABl Nr. 11 S. 55), zuletzt geändert durch Satzung vom , veröffentlicht im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 11/2005 vom in Verbindung mit den Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und den Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Brombachsee folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt ab. und Ausgaben mit Der Zweckverband Brombachsee hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von in 2 der Haushaltssatzung und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 in 3 der Haushaltssatzung wurden mit RS vom Gz l - 4/06 rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 30 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Obere Dorfstraße 3, Pleinfeld-Ramsberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Ramsberg, 11. Dezember 2006 Zweckverband Brombachsee gez. Georg Rosenbauer Landrat und Zweckverbandsvorsitzender MFrABl S. 9 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Das Umlagesoll beträgt 4 a) im Verwaltungshaushalt b) im Vermögenshaushalt Der Umlageschlüssel ergibt sich aus 24 der Verbandssatzung. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Ramsberg, 11. Dezember 2006 Zweckverband Brombachsee Georg Rosenbauer Landrat und Zweckverbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung und den 14 ff. der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt erlässt der Zweckverband Abfallwirtschaft folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgestellt; er schließt im Verwaltungshaushalt und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt und Ausgaben mit ab.
10 10 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/ (1) Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen. (2) Kreditaufnahmen für Investitionsförderungsmaßnahmen sind ebenfalls nicht vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 festgesetzt. 4 (1) Zur Finanzierung des ungedeckten Bedarfs im Verwaltungshaushalt wird eine Umlage von festgesetzt. (2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Zweckverband Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 18 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2007 liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Karl-Zucker- Straße 2, Erlangen, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Erlangen, 14. Dezember 2006 Zweckverband Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt gez. Dr. Siegfried Balleis MFrABl S. 9 Erlangen, 20. November 2006 Zweckverband Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt Dr. Siegfried Balleis Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen Dienstrecht in Bayern II Neues Tarifrecht Arbeitsrecht/Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst 105. Lieferung Carl-Link-Vorschriftensammlung Begründet von Alfred Hartinger und Manfred Rothbrust, fortgeführt von Manfred Rothbrust, ehemals beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern in München 105. Lieferung. 78 Seiten. Rechtsstand 1. November 2006, 36,90. Grundwerk ca Seiten, mit 2 Spezialordner, Trennblattsatz, inkl. CD-ROM Dienstrecht in Bayern, 16. Ausgabe, 169. Verlags-Nr (ISBN ) Kommunalrecht in Bayern Kommentar zum Gemeinde-, Verwaltungsgemeinschafts-, Landkreis- und Bezirksrecht, Kommunale Zusammenarbeit, Kommunales Wahlrecht, Kommunales Haushalts- und Unternehmensrecht 103. Lieferung Carl-Link-Vorschriftensammlung Begründet von Dr. Josef Prandl und Dr. Dr. h. c. Hans Zimmermann, fortgeführt von Dr. Dr. h. c. Hans Zimmermann, Ministerialdirigent a. D., München, und Dr. Hermann Büchner, Regierungsdirektor, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Hof 103. Lieferung. 112 Seiten, Rechtsstand 15. Oktober 2006, 39,80. Grundwerk 1784 Seiten, mit Spezialordner und Trennblattsatz. 84,00. Verlags-Nr (ISBN ) MFrABl S. 10
11 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/
12 12 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 1/2007
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B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 87 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken
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B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 97 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken
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B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 33 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
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B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 1 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken
B 1215 Amtsblatt Regierung von Niederbayern
B 1215 Amtsblatt Regierung von Niederbayern Nr. 2 Freitag, 3. Februar 2012 52. Jahrgang Kommunalverwaltung Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes
2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;
60 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21 I n h a l t Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn; Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für
Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 95 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 73. Jahrgang Regensburg, 13. September 2017 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale
Nr Juli 2016 INHALT:
- 74 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt
Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 103 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 72. Jahrgang Regensburg, 15. September 2016 Nr. 9 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen der Regionalen Planungsverbände Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes
Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 77 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 65. Jahrgang Regensburg, 15. September 2009 Nr. 9 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung
Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 33 Amtsblatt 74. Jahrgang Regensburg, 17. April 2018 Nr. 4 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf
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Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 39 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 13. Mai 2015 Nr. 5 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung zum Integrationspreis 2015 Auslobung von Preisen
Oberfränkisches Amtsblatt
. Oberfränkisches Amtsblatt Amtliche en der, des Bezirks Oberfranken, der Regionalen Planungsverbände und von Zweckverbänden in Oberfranken Nr. 3 Bayreuth, 26. März 2012 Seite 23 Inhaltsübersicht Sicherheit,
Nr Inhaltsverzeichnis. Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung;
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
AMTSBLATT. Schweinfurt, den Nummer 15
AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: [email protected] Schweinfurt, den 15.12.2016
für den Landkreis Freyung-Grafenau
Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Nr März 2018 INHALT:
- 35 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt
Oberbayerisches Amtsblatt
Oberbayerisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 288 Nr. 26 / 28. Dezember 2018
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Seite
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS Seite Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2013 2 Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf;
AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab
AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 04 Neustadt a.d. Waldnaab, den 20. März 2018 48. Jahrgang Inhaltsübersicht Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe
Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N
Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss
Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 77 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 69. Jahrgang Regensburg, 15. Oktober 2013 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Verordnung zur Auflösung des gemeindefreien Gebietes
Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg
Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön und der Gemeinden Ostheim v.d.rhön, Sondheim v.d.rhön und Willmars Herausgegeben von der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.rhön
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A m t s b l a t t. Nr Januar Jahrgang
A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:
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--- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde
40-1 Zweckverband Fachober- und Berufsoberschule Fürth
Satzung des Zweckverbandes Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Fürth vom 28. Juli 1972 (Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken Nr. 23/1972) i.d.f.der Änderungssatzungen vom 13. Mai 1974 (Amtsblatt
Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010
Oberbayerisches Amtsblatt
Oberbayerisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 38 Nr. 5 / 7. März 2014 Inhaltsübersicht
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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 08.05.2017 Jahrgang/ Nummer XXXXVI/22 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 22 0305 Stellenausschreibungen Nachwuchskräfte
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23 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 5 Regen, 04.04.2017 Inhalt: Sitzung
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Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
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61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV
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B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 79 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken
Nr. 2 Freitag, 6. Februar Jahrgang. Nachruf. Die Regierung von Niederbayern trauert um. Herrn Günther Dendl.
B 1215 Amtsblatt Regierung von Niederbayern Nr. 2 Freitag, 6. Februar 2009 49. Jahrgang Nachruf... S. 33 Kommunalverwaltung Zweckverband Tourist-Information Passauer Land; Änderung der Verbandssatzung...
Nr Juni Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Heidenberg- Gruppe
- 69 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
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SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN i.d.f. der RBek vom 16. August 1985 (RABl Schw 1985 S. 103), geändert durch Satzungen vom 25. April 1990 (RABl Schw 1990 S. 113), vom 04.Juli
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Amtsblatt des Landkreises Ansbach Herausgeber: Landkreis Ansbach Kontakt: Landkreis Ansbach Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00
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Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht
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Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung
65. Jahrgang Nr. 28 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; [email protected];
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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 25.03.2019 Jahrgang/Nummer XXXXVIII/14 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 22-0305 Stellenausschreibung Der
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AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im
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Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg Vom 11. Januar 2005 Die Mitglieder des Rettungszweckverbandes Coburg gestalten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über
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Amtsblatt Regierung von Niederbayern Nr. 6 Freitag, 29. April 2011 51. Jahrgang Kommunalverwaltung Verordnung zur Änderung des Gebiets der Gemeinde Leiblfing, Landkreis Straubing-Bogen, und der Gemeinde
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77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 29. Juni 2018 Nr. 12 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg für
Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -
Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die
Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:
Verbandssatzung. Satzung des Zweckverbandes. Verbandssatzung des Zweckverbandes WestAllianz München
Verbandssatzung Satzung des Zweckverbandes Die Gemeinden Bergkirchen, Karlsfeld, Maisach, Odelzhausen, Pfaffenhofen a. d. Glonn und Sulzemoos schließen sich gem. Art. 18 des Gesetzes über die kommunale
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AMTSBLATT des Landkreises Landshut
AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 20 Freitag, 26. Mai 2017 Seite: 112 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Bauausschusses am 29.05.2017... 113 Haushaltssatzung
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A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:
Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller
Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller 1 2 Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller Aufgrund des Artikels 7 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat
Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
165 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 19 Regen, 28.08.2014 Inhalt:
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Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"
A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen
A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses
Regierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 71 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 69. Jahrgang Regensburg, 17. September 2013 Nr. 9 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Verordnung zur Änderung des Gebietes des Marktes Luhe-Wildenau
A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim
A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 6 vom 2.04.209 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner
Nr Inhaltsverzeichnis
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
KREISAMTSBLATT. Amtliches Veröffentlichungsorgan des Landkreises Amberg-Sulzbach
KRESAMTSBLATT Amtliches Veröffentlichungsorgan des Landkreises Amberg-Sulzbach Herausgeber: Landkreis Amberg-Sulzbach Schriftleitung: Landrat Richard Reisinger Landkreis Amberg-Sulzbach Sprechzeiten: Bankverbindungen:
FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXV/2. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 11.01.2016 Jahrgang/Nummer XXXXV/2 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes K e i n e B e k a n n t m a c h u n g
Nr Jahrgang
A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr. 11 18.05.2017 44. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten 19. Sitzung des
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013
A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION
B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises
B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 33/34 Tirschenreuth, den 18.08.2014 70. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
für den Landkreis Freyung-Grafenau
Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 6 Freyung, 27.05.2011 41. Jahrgang Datum Inhalt Seite 26.05.2011 Nachruf für Herrn Bruno Tanzer 25 27.04.2011 der Haushaltssatzung 2011 des Schulverbandes
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der
