Zwischenbericht. des Haushaltsausschusses. zur Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema. Grundsteuer

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Zwischenbericht des Haushaltsausschusses zur Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema Grundsteuer Vorsitz: Dr. Mathias Petersen Schriftführung: Thilo Kleibauer I. Vorbemerkung In seiner Sitzung am 1. Februar 2018 beschloss der Haushaltsausschuss, gemäß 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft das Thema Grundsteuer zu behandeln. Der Ausschuss befasste sich am 1. Februar 2018 und am 29. Juni 2018 mit dem Thema. II. Beratungsinhalt Beratung am 1. Februar 2018 Der Vorsitzende stellte das Einvernehmen zur Durchführung einer Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema Grundsteuer her. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, Anlass der aktuellen öffentlichen Diskussion sei eine mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die dort anhängigen Verfahren, mit denen infrage gestellt werde, dass die Erhebung der Grundsteuer in Deutschland noch verfassungskonform sei. Im Laufe der Verhandlung sei seitens des Gerichts bezweifelt worden, dass die Rechtslage unverändert bleiben könne. Das Gericht habe auch thematisiert, wie lange das Gesetzgebungsverfahren zu einer Grundsteuerreform in Anspruch nehmen werde, wenn eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werde. Die Frage sei kritisch, weil es schon Reformvorschläge gebe. Ein Vorschlag sei von der Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister ohne die Unterstützung der Länder Hamburg und Bayern vor eineinhalb Jahren beschlossen worden. Dieser sei von den Ländern Hessen und Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht worden. Der Bundesrat habe den Vorschlag an den Bundestag weitergereicht, der ihn nicht aufgegriffen habe. Der Vorschlag sei der Diskontinuität unterfallen. Somit lägen beiden Gremien aktuell keine Vorschläge vor. Es stehe aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus, das möglicherweise das Gesetz für verfassungswidrig erklären werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bewerteten den im Bundesrat behandelten Gesetzentwurf negativ. Er würde zu schweren Problemen für Hamburg und zu einer massiven Erhöhung der Grundsteuer führen, die der Senat nicht wünsche. Zudem würde die Umsetzung des Vorschlags, wie die Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister es einschätze, zehn Jahre in Anspruch nehmen. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nicht zehn Jahre einräumen, hätte dies zur Folge, dass keine Grundsteuer erhoben werden könne. Der Vorschlag sei nicht nur wegen der zu erwartenden erhöhten Belastung von Mieterinnen, Mietern und anderen Nutzern von Immobilien in Metropolregionen schlecht, sondern auch wegen des mögli-

2 Drucksache 21/13851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode chen Ausfalls der Steuereinnahmen und der daraus resultierenden Folgen für die Kommunen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer würden für die Herstellung der Infrastruktur verwendet. Vor diesem Hintergrund habe der Senat einen anderen Vorschlag in die Diskussion eingebracht, nämlich den einer rein flächenbezogenen Erhebung der Grundsteuer. Dies sei die denkbar einfachste Variante. Sie käme ohne Bodenrichtwerte und aufwendig zu ermittelnde Herstellungskosten aus. Die Umsetzung könnte wesentlich schneller gehen. Dennoch würde das Gesetzgebungsverfahren sowie die Realisierung einige Jahre in Anspruch nehmen. Eine flächenbezogene Erhebung der Grundsteuer würde keine massive Erhöhung der Grundsteuer nach sich ziehen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sprachen sich dafür aus, ein solches Modell zeitnah einzuführen, um den Bestand der Grundsteuer zu gewährleisten. Für Hamburg wäre dieser Weg gut, weil die massiven Bewertungsentwicklungen, die Deutschland in den letzten Jahrzehnten erfahren habe und die sich innerhalb der Stadt sehr differenziert darstellten, erhebliche Erhöhungen der Grundsteuer zur Folge hätten. Dies könne auch durch die Anpassung des Hebesatzes nicht korrigiert werden. Die Kostenentwicklung könne zu Segregationseffekten führen. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE meinten, der Gedanke, dass die Erhöhung der Grundsteuer Segregationseffekte zur Folge haben könne, müsse weiter geführt werden. Nicht die Steuer sei das Problem, sondern die erhebliche Steigerung des Bodenwerts, auf der die Steuererhöhung beruhe und die sehr hohe Mieten in den inneren Bereichen der Stadt zur Folge habe. Der Segregationsprozess sei vor allen Dingen dort festzustellen. Dies sei eines der großen ökonomischen Probleme der Städte. Den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erschien es nicht richtig, die Frage der Grundsteuer in den Mittelpunkt zu rücken. Die Diskussion müsse im Wesentlichen der Frage des Bodenwerts gelten. Sie beurteilten es als falsch, dass der Boden nicht Allgemeingut, sondern in privatem Eigentum sei. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei es nicht sinnvoll, dass die Stadt nicht in der Lage sei, die Steigerung des Bodenwerts abzuschöpfen. Denn die Wertsteigerung sei auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser sowie auf die Stadt zurückzuführen, nicht aber auf die Eigentümerinnen und Eigentümer. Gegenwärtig werde in München der Vorschlag diskutiert, eine Grundsteuer einzuführen, mit der die Steigerung des Bodenwerts abgeschöpft werde. Dies sei eine gute Möglichkeit, das Problem anzugehen. Eine solche Besteuerung der Bodenwertsteigerung würde nicht die Mieterinnen und Mieter treffen, sondern die Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE gaben den Senatsvertreterinnen und -vertretern recht in der Aussage, dass die Grundsteuereinnahmen entfielen, wenn nicht bald eine Lösung gefunden werde. Sie wiesen Parallelen zur Vermögenssteuer auf. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE kritisierten die Äußerungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter gegenüber den Medien, die zu einer großen Beunruhigung der Mieterinnen und Mieter geführt habe. Dies sei unnötig gewesen, denn in der Diskussion über die Reform der Grundsteuer sei stets von einer Aufkommensneutralität ausgegangen worden. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE baten um Erläuterung der Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, ihre Äußerungen gegenüber den Medien entsprächen der Auffassung, die sie bereits seit Jahren vertreten hätten. Es sei aber mehr Dynamik in das Thema gekommen, weil die Zeit dränge. Die Finanzbehörde habe Beispielrechnungen durchgeführt, um die Folgen zu veranschaulichen. Die Ergebnisse seien beeindruckend. Die Auffassung, die Politik werde keine massiven Erhöhungen der Grundsteuer zulassen und die Folgen einer Reform im Sinne des im Bundesrat beschlossenen Vorschlags abmildern, sei falsch. Denn es gebe keinen Weg, auf dem die Stadt die Erhöhung der Grundsteuer auffangen könnte. Außer dem vom Bundesrat beschlossenen Vorschlag sei auch das im München diskutierte Modell am Bodenwert orientiert. In beiden Fällen würden die gestiegenen Bodenwerte in Metropolregionen zu deutlich höheren Grundsteuern führen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die möglichen Folgen für Hamburg anhand einer Beispielrechnung. Der Anstieg der Bodenwerte in Hamburg sei etwa dreimal höher als im Bundesdurchschnitt. Daraus folge, dass es notwendig wäre, den Hebesatz um ein Drittel zu senken, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Würden die anderen Kommunen ihre Hebesätze beibehalten, läge Hamburgs Hebesatz um ein Drittel unter dem Bundesdurchschnitt. Für den Länderfinanzausgleich würden aber nicht die tatsächlichen 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/13851 Steuereinnahmen herangezogen, sondern die Einnahmen, die bei einem bundesdurchschnittlichen Hebesatz erzielt werden könnten. Wenn Hamburg im Rahmen der Beispielrechnung statt 500 Millionen Euro Steuereinnahmen 1,5 Milliarden Euro im Länderfinanzausgleich zugeordnet bekäme, müsste die Stadt netto fast das gesamte Grundsteueraufkommen im Länderfinanzausgleich abgeben. Um das Ist- Aufkommen, das in der Kasse bleibe, zu erreichen, wäre die Stadt gezwungen, den Hebesatz weniger stark zu senken. In der Folge würde den Mieterinnen und Mietern eine überdurchschnittliche Erhöhung der Grundsteuer zugemutet. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, sie hätten am Beispiel des Landes Hessen Überlegungen angestellt zu den Folgen für ein Flächenland mit relativ vielen reichen Kommunen, die ebenfalls einen hohen Anstieg der Immobilienpreise verzeichneten. Auch ein solches Flächenland würde die Folgen im Länderzusammenhang bemerken. Es würde die Kommunen anhalten, ihre Hebesätze weniger stark zu senken, als diese es vermutlich beabsichtigten, um deutliche Erhöhungen der Grundsteuern zu vermeiden. Die starke Differenzierung in der Immobilienpreisentwicklung würde einen der Teil der Kommunen zwingen, höhere Hebesätze als gewünscht zu wählen, während ein anderer Teil von einem Mitnahmeeffekt profitieren könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vertraten die Auffassung, dass auch Flächenländer durch ein Grundsteuersystem, das an den Bodenwerten orientiert sei, große Probleme bekommen würden. Wenn der Länderfinanzausgleich dazu führen würde, dass das Grundsteueraufkommen in nennenswertem Umfang nicht mehr dort verbleibe, wo die Steuer erhoben werde, sei auch dies verfassungsrechtlich problematisch. Denn die Grundsteuer sei eine kommunale Steuer, die in den Kommunen genutzt werden solle. Es wäre nicht richtig, sie in einer Kommune zu erheben und in einer anderen einzusetzen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten, sie seien überzeugt davon, dass in diesem System nennenswerte Erhöhungen der Grundsteuer nicht vermieden werden könnten, wenn ein an den Bodenwerten orientiertes Grundsteuersystem eingeführt würde. Sie versuchten, dies zu verhindern. Es müsse vermieden werden, dass der Anstieg der Immobilienpreise zu einer kalten Progression bei der Grundsteuer führe. Ein solches System sei den Mieterinnen und Mietern nicht plausibel zu vermitteln, zumal sich für sie durch den Anstieg der Bodenwerte nichts verändert hätte. Ein solches System wäre für die Stadt nicht gut. An die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE gewandt sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die Argumentation, dass hohe Vermögenswerte auch hoch besteuert werden könnten, folge der Logik der Vermögenssteuer. Bei der Vermögenssteuer stehe der Gedanke dahinter, dass Personen mit hohem Vermögen leistungsfähiger seien und die höhere Steuer zahlen könnten. Die Grundsteuer jedoch zahlten nicht die Eigentümer von Wohnimmobilien, sondern die Mieterinnen und Mieter. Eine solche Besteuerung sei in ihrer Wirkung nicht plausibel. Das Bundesministerium der Finanzen erkläre, die Grundsteuer sei ein pauschaliertes Äquivalent für die auf den Grundbesitz bezogenen Leistungen der Kommunen. Sie werde von den Kommunen zur Herstellung von Infrastruktur verwendet. Dadurch hätten diejenigen einen Vorteil, die in den Kommunen wohnten. Dies sei ein plausibler Besteuerungsgrundsatz, der folgerichtig umgesetzt werden könne. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erwiderten, dem in München diskutierten Vorschlag liege der Gedanke zugrunde, die Wertsteigerung des Bodens zu besteuern. Die Stadt, die die Wertsteigerung im Wesentlichen verursacht habe, solle daran beteiligt werden. Diese Steuer könne nicht auf die Miete umgelegt werden, weil nur die Eigentümer, die von der Bodenwertsteigerung profitierten, herangezogen werden sollten. Dies sei eine politisch kluge Lösung. Der von den Senatsvertreterinnen und -vertreter favorisierte Vorschlag führe dazu, dass die Stadt nicht an einer erheblichen Bodenwertsteigerung beteiligt werde, weil die Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hielten dem entgegen, vorausgesetzt es gelinge, die Grundsteuer von der Umlage der Mietnebenkosten zu entkoppeln, es sei zu erwarten, dass die Vermieterinnen und Vermieter versuchten, ihre Mehrkosten immobilienwirtschaftlich über den Mietpreis zu finanzieren. In Metropolen seien die Kosten, die im Zusammenhang mit der Gebäudeherstellung und -unterhaltung entstünden, die wesentliche Ursache für den Anstieg der Mieten. Durch die Mietpreis- 3

4 Drucksache 21/13851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode bremse solle dem entgegengewirkt werden. Sie setze aber den Immobilienmarkt nicht außer Kraft. Die von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Lösung würde einen weiteren Anstieg der Mieten verursachen. Die CDU-Abgeordneten baten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die von ihnen angestellten Berechnungen zu den Folgen einer Grundsteuerreform zu Protokoll zu geben. Sie seien ebenfalls der Auffassung, dass der im Bundesrat beschlossene Vorschlag nicht geeignet sei. Die CDU-Abgeordneten meinten, die Erhebung der Grundsteuer auf der Grundlage der Flächengröße sei in Deutschland nicht mehrheitsfähig, weil bekanntlich die Flächengröße pro Person in ländlichen Bereichen deutlich höher sei als in Städten. Die Attraktivität des ländlichen Raums sinke ohnehin. Das Gefälle zwischen Stadt und Land würde sich noch verschärfen. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob es zwischen den Bundesländern Aktivitäten gebe, zu einer Lösung zu kommen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, der im Bundesrat beschlossene Vorschlag habe inzwischen nicht mehr die Mehrheit, die er in der Vergangenheit gehabt habe. Die Beispielrechnung könne nicht quantifiziert werden, weil sie auf Annahmen beruhe. Die Überlegungen seien grundsätzlich in einem Artikel darlegt worden. Protokollerklärung der Finanzbehörde Die Finanzbehörde Steuerverwaltung übersendet anbei den Beitrag von Senator Dr. Tschentscher im ifo Schnelldienst 18/2016, Seite 23 fortfolgende, zu Protokoll (siehe Anlage). Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, abgesehen von den Überlegungen zu den Auswirkungen des Länderfinanzausgleichs bleibe das Problem bestehen, dass die Bodenwerte innerhalb Hamburgs sehr unterschiedlich hohe Steigerungen erfahren hätten und ein einheitlicher Hebesatz für das Stadtgebiet einen Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer begünstige und einen anderen Teil benachteilige. Die stark unterschiedliche Wertentwicklung ergebe sich nicht aus der Wohnqualität und sei nicht durch die Lage des Stadtteils gerechtfertigt. Vielfach wirkten spekulative Markttendenzen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vertraten die Auffassung, eine an den Bodenwerten orientierte Grundsteuer sei ein Irrweg. Sie würde schwankende Bewertungen in den Kommunen zur Folge haben. In den Metropolregionen würde es eine nach oben offene Entwicklung in der Bewertung geben. Innerhalb einer Stadt wie Hamburg wäre das Problem nicht mit einer Hebesatzsystematik zu lösen, es sei denn, es würde für jeden Stadtteil ein eigener Hebesatz festgelegt. Dies setze voraus, dass zunächst eine sehr aufwendige Bewertung der einzelnen Immobilien vorgenommen würde, um deren Auswirkung durch ein kompliziertes Hebesatzsystem auszugleichen. Das an Flächen orientierte System biete die Möglichkeit, dass Gemeinden mit durchschnittlich größeren Flächen ihren Hebesatz senken könnten. Allerdings sei zu bedenken, dass der Mechanismus des Länderfinanzausgleichs einen Verzicht auf die Erhöhung der Grundsteuer negativ sanktioniere und positiv wirke, wenn die Grundsteuer erhöht werde. Dass sich durch den Länderfinanzausgleich eine Preisspirale nach oben entwickeln könne, sei nicht gut. Hamburg schlage vor, den Länderfinanzausgleich auf einen Mindestgrundsteuersatz zu beziehen. Alle darüber hinaus eingenommenen Grundsteuern verblieben bei den Kommunen. Den Ländern würden keine Steuern im Länderfinanzausgleich zugeordnet, die sie nicht eingenommen hätten. Die AfD-Abgeordnete teilte die Auffassung der Senatsvertreterinnen und -vertreter, das vom Bundesrat beschlossene Modell würde Probleme verursachen. Es sei zu begrüßen, dass sie in den Medien über die möglichen Folgen aufklärten und dass Hamburg sich mit dem Thema der Grundsteuer auseinandersetze. Die AfD- Abgeordnete ging auf das an der Flächengröße orientierte Modell ein und fragte, ob die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Berechnung auf die Wohnfläche oder auf die Grundstücksgröße bezögen. Auf die Äußerungen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE eingehend sagte sie, die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer profitiere von der Wertsteigerung der Immobilie erst beim Verkauf. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/13851 Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, Immobilien würden von Theoretikern wie ein Vermögensgegenstand behandelt, der jederzeit mobilisiert werden könne. Aus der Sicht von Menschen, die seit Jahren in ihrem Eigenheim wohnten und dort weiterhin wohnen wollten, sei diese Betrachtungsweise nicht nachvollziehbar. Bei dem auf die Flächengröße bezogenen Modell dienten die Grundstücksgröße und die Geschossfläche als Berechnungsgrundlage. Es sei denkbar eine Unterscheidung in unbebaute, für Wohnzwecke genutzte und andere Zwecke genutzte Grundstücke vorzunehmen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter warnten davor, gewerblich genutzte Grundstücke zu stark zu belasten. Gerade Handwerksbetriebe dürfe die Grundsteuer nicht so stark belasten, dass sie von ihrem bisherigen Standort ins Umland abwandern müssten. Die Grundstücksgrößen seien der Stadt ohnehin bekannt. Die Geschossflächen sollten mittels eines unkomplizierten Verfahrens ermittelt werden. Ein solches Verfahren sei für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. Dies sei bei dem derzeitigen Verfahren nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Gesetzes geäußert. Die FDP-Abgeordneten interessierten sich dafür, inwieweit im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen darüber diskutiert worden sei, die Grundsteuer nicht mehr in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, diese Frage sei nicht erörtert worden. Hamburg habe seit 2011 auf die geschilderte Problematik der Grundsteuer hingewiesen. Die Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister habe stets signalisiert, das Thema nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen aufzugreifen. Letztlich sei sie jedoch dazu nicht bereit gewesen. Hamburg habe dies kritisiert, sich aber nicht durchsetzen können. Hamburg würde es befürworten, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbssteuer künftig nicht mehr in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf den bereits erläuterten Vorschlag, die Grundsteuer mit einem Mindestgrundsteuersatz einzubeziehen. Die CDU-Abgeordneten stellten fest, es bestehe Einigkeit in der Ablehnung des vom Bundesrat beschlossenen Modells. Die Bürgerschaft habe bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Thematik sei hoch komplex. Die CDU-Abgeordneten begrüßten die Information durch die Senatsvertreterinnen und -vertreter und schlugen vor, die Selbstbefassungsangelegenheit zu vertagen, um sie nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzurufen. Der Vorsitzende stellte das Einvernehmen über die Vertagung her. Beratung am 29. Juni 2018 Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, die Finanzministerinnen und -minister hätten sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 mit dem aktuellen Sachstand befasst. Danach müsse bis zum Ende des Jahres 2019 ein Gesetzentwurf beschlossen werden, der eine verfassungskonforme Korrektur vorsehe. Bis zum Ende des Jahres 2024 müsse die Umsetzung erfolgen. Im Kreise der Finanzministerinnen und -minister sei verabredet worden, dass das Bundesministerium der Finanzen versuchen solle, auf Grundlage der verschiedenen Vorstellungen einen Vorschlag zu entwickeln. Dass sich der Haushaltsausschuss mit dem Thema befasse und der Bürgerschaft berichte, sei zu begrüßen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Grundposition, die seitens Hamburgs mit Blick auf die Entwicklung der Immobilienwerte formuliert worden sei. Das Bundesratsmodell, das im Jahr 2016 mit großer Mehrheit beschlossen worden sei, orientiere sich stark an Werten. Dessen Einführung könne für Hamburg durch die Umlagefähigkeit der Steuer dramatische Folgen haben. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter unterstellten, es bestehe zwischen Senat und Bürgerschaft Konsens darüber, dass das Wohnen in Hamburg nicht teurer werden solle. Die Länder Hamburg und Bayern hätten sich dafür eingesetzt, ein Flächenmodell zur Grundlage der Steuer zu machen, das sich an der Grundfläche und der Wohnfläche orientiere, die jeweils mit einem Koeffizienten versehen seien. Auf diese Weise könne eine kalte Progression bei der Grundsteuer vermieden werden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gingen auf die praktische Umsetzung ein. Sie könnten nur einem Entwurf zustimmen, von dem sie bis zum Jahresende 2019 wüssten, dass die Umsetzung im Hinblick auf 5

6 Drucksache 21/13851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode die Datenlage, die IT-Verfahren und die praktischen Fragen bis zum Ende des Jahres 2024 gelingen könne. Die Erfahrungen mit neuen IT-Verfahren zeigten, dass die Realisierung Schwierigkeiten bereiten könne. Zudem gebe es weitere Umsetzungsprobleme hinsichtlich des Aufbaus der Verbindungsdatei zwischen Finanzverwaltung und Kataster- und Vermessungsverwaltung. Es sei die Frage zu klären, ob die Bodenrichtwerte flächendeckend bekannt seien. Schon jetzt stelle sich heraus, dass zahlreiche Probleme bestünden und Maßgaben, die vor dem Urteil formuliert worden seien, nicht eingehalten worden seien. Der Senat habe große Zweifel, ob ein werteorientiertes Modell umsetzbar sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, eine Arbeitsgruppe der Abteilungsleiter der Steuerverwaltung werde ab Juli 2018 die Arbeit mit den Schwerpunkten Automation und Organisation aufnehmen. Sie werde die dargestellten Probleme untersuchen mit dem Ziel, festzustellen, was machbar sei. Die Untersuchung werde unterschiedliche Bereiche umfassen. Die SPD-Abgeordneten bestärkten die Senatsvertreterinnen und -vertreter in ihrer Auffassung, dass das Wohnen in Hamburg nicht teurer werden solle. Senat und Bürgerschaft bemühten sich, günstigen Mietwohnungsbau in Hamburg zu ermöglichen und die Mietsteigerungen zu begrenzen. Eine Reform der Grundsteuer, die zu einer Verteuerung des Wohnens führe, wäre kontraproduktiv. Ebenso wichtig sei es, Nachteile für Hamburg im Länderfinanzausgleich zu verhindern. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssten eingehalten werden, damit die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht wegfielen. Die zu lösende Aufgabe sei nicht einfach. Die Abgeordneten der GRÜNEN fragten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, ob es Hinweise darauf gebe, dass die Mehrheit der Bundesländer, die für ein werteorientiertes Modell gestimmt hätten, ihre Meinung überdenke. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, die Diskussion sei in Bewegung gekommen. Alle Beteiligten seien sich in der Auffassung einig, dass eine verfassungskonforme Neuregelung gebraucht werde. Kein Bundesland wünsche den Fortfall der Grundsteuer und eine Kompensation auf anderem Wege. Neben dem hohen Druck, eine Einigung zu erzielen, gebe es einen hohen Zeitdruck. Die Frage der Praktikabilität sei allen bewusst. Inzwischen hätten die Finanzminister von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Interesse an einem Flächenmodell erkennen lassen. Auch bei anderen Bundesländern sei Bewegung wahrnehmbar. Unter Bezugnahme auf die Äußerungen der SPD-Abgeordneten betonten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, auch die Länder, die sich für ein wertorientiertes Modell aussprächen, müssten erlauben, dass im Rahmen des Länderfinanzausgleichs über die Frage der Gestaltung der Hebesätze eine Korrektur möglich werde. Sie wiesen darauf hin, dass es auch in diesen Ländern Regionen mit sehr dynamischen Mietmärkten gebe. Die weitere Entwicklung der Diskussion sei zu beobachten. Beide Seiten hätten Gesprächsbereitschaft signalisiert. Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts sei bei der Neuregelung zu beachten. Im Steuerrecht gelte das Prinzip der Folgerichtigkeit. Die Länder müssten sich für einen Bewertungsmaßstab entscheiden. Auf die Nachfrage der Abgeordneten der GRÜNEN hin teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, die Diskussion sei nicht durch die Zugehörigkeit zu A-Ländern beziehungsweise B-Ländern geprägt. Der Gerechtigkeitsgedanke, der dem wertorientierten Modell zugrunde liege, sei nachvollziehbar. Dennoch müsse eine praktikable Lösung gefunden werden. Die FDP-Abgeordneten fragten, ob seit dem 2. Mai 2018 kein Treffen auf Bund- Länder-Ebene stattgefunden habe und das nächste Treffen im Juli geplant sei. Es sei interessant zu erfahren, ob Modelle von vornherein ausgeschlossen würden beziehungsweise ob bestimmte Präferenzen erkennbar seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf ihre bisherigen Ausführungen. Es sei Bewegung in der Diskussion erkennbar. Die Finanzministerinnen und -minister träfen sich regelmäßig, sodass permanent Gespräche geführt würden. Dass eine Arbeitsgruppe der Abteilungsleiterinnen und -leiter der Steuerverwaltungen eingesetzt worden sei, begrüßten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Vor Kurzem habe die Finanzministerkonferenz beschlossen, die Abteilungsleiterinnen und -leiter zu bitten, die fachlichen, organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen. Ein Controllingbericht solle bis zum 6. September 2018 vorgelegt 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/13851 werden, damit, unabhängig vom Modell, die Maßgaben für die Umsetzung erkennbar würden. Die FDP-Abgeordneten nahmen Bezug auf die BT.-Drs. 19/2659. Sie erkundigten sich, warum das Volumen der Einheitswerte, die der Grundsteuer B zugrunde gelegt würden, in Hamburg in der Zeit von 2013 bis 2015 stark gestiegen sei. Protokollerklärung der Finanzbehörde Es handelt sich in den Jahren 2011 und 2013 um einen technischen Fehler bei der Erstellung der Statistik. Das tatsächliche Einheitswertvolumen der Grundsteuer B liegt in 2011 und 2013 jeweils bei rund 21 Milliarden, es handelt sich somit nicht um eine gravierende Erhöhung des Einheitswertvolumens in Die FDP-Abgeordneten sprachen die BT.-Drs. 19/2345 an und fragten, welche Personen der Expertenkommission angehörten und ob die Länder vertreten seien. Protokollerklärung der Finanzbehörde Hierzu liegen keine Informationen vor, der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Die FDP-Abgeordneten fragten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, ob sie eine Lösung für denkbar hielten, bei der der Bund seine Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertrage und ob eine solche Lösung im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht stünde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sprachen sich für eine bundeseinheitliche Regelung aus. Die Finanzministerkonferenz sei ebenfalls dieser Meinung. Die CDU-Abgeordneten erklärten, den Ausführungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter hätten sie entnommen, dass es keinen großen Fortschritt in der Sache gebe. Im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Zeit müsse bedacht werden, dass die Sommerpause und Landtagswahlen bevorstünden. Bisher liege der ausformulierte Gesetzentwurf vor, der seinerzeit im Bundesrat eine Mehrheit gefunden habe. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob es einen weiteren ausformulierten Entwurf gebe. Letztlich müsse eine politische Entscheidung getroffen werden. Zudem wollten sie wissen, ob in Bundesrat und Bundestag eine einfache Mehrheit ausreiche. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bemerkten, der seinerzeit vom Bundesrat beschlossene Entwurf sei der Diskontinuität anheimgefallen. Bisher sei er von keinem Bundesland erneut eingebracht worden. Die Meinungsbildung solle nicht präjudiziert werden. Für das Flächenmodell seien bisher zwar Eckpunkte formuliert, jedoch kein ausformulierter Gesetzentwurf vorgelegt worden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vertraten die Auffassung, dass ein Konsens aller Beteiligter erreicht werden müsse. Die Finanzministerkonferenz habe sich auf diese Linie verständigt. Das Bundesministerium der Finanzen übernehme die Koordination und versuche, unter Würdigung der verschiedenen Interessenlagen einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stimmten der Aussage der CDU- Abgeordneten zu, der zufolge eine politische Entscheidung getroffen werden müsse. Dennoch sei die Frage der praktischen Umsetzbarkeit von großer Bedeutung. Denn politische Wünsche müssten in der Praxis auch funktionieren. Darum seien die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wichtig für die Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erklärten, die Grundsteuer sei artverwandt mit der Vermögensteuer, die außer Kraft gesetzt worden sei, weil sie die Immobilien begünstigt habe. Sie regten an, ein Modell für die Grundsteuer zu entwickeln, das als Grundlage zur Wiedereinführung der Vermögensteuer dienen könne. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vertraten die Auffassung, dass eine höhere Belastung der Mieterinnen und Mieter durch die Grundsteuer vermieden werden müsse. Darum präferiere sie ein Modell, das sich am Bodenwert orientiere. Generell müsse die in der Betriebskostenverordnung geregelte Umlagefähigkeit der Grundsteuer aufgehoben werden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vertraten die Auffassung, es sei voreilig, davon auszugehen, dass eine entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung dazu führen würde, dass die Mieterinnen und Mieter nicht von einer Erhöhung 7

8 Drucksache 21/13851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode der Grundsteuer betroffen wären. Die Vermieterinnen und Vermieter würden sicherlich Wege finden, höhere Kosten an die Mieterinnen und Mieter weiterzureichen. Eine Änderung der Betriebskostenverordnung wäre lediglich ein Akt symbolpolitischer Gesetzgebung. Es bestehe Konsens in dem Wunsch, eine höhere Belastung der Mieterinnen und Mieter zu vermeiden. Jedoch sollten die Investitionsbedingungen für die Immobilienwirtschaft weiterem Wohnungsbau nicht im Weg stehen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gingen auf die Anregung hinsichtlich der Vermögensteuer ein. Vor dem Hintergrund einer Wertorientierung, die den Maßstab haben müsse, immer wieder aktualisiert zu werden, führte die Einführung einer solchen Steuer in Städten mit dynamischen Immobilienmärkten zu einer revolvierenden Erhöhungssituation. Ohne dass die Bürgerschaft über Hebesätze entschieden hätte, würden die Kosten aufgrund der zu aktualisierenden Werte steigen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter rieten von einer solchen Regelung ab. Sie sprachen sich für einen einfachen Maßstab aus. Die Frage, ob erneut eine Vermögensteuer eingeführt werde, sei nicht von der Bürgerschaft zu klären. Der Vorsitzende stellte das Einvernehmen über die Vertagung des Themas sowie über die Erstattung eines Zwischenberichts an die Bürgerschaft her. III. Ausschussempfehlung Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seinen Beratungen Kenntnis zu nehmen. Thilo Kleibauer, Berichterstattung 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/13851 Anlage 9

10 Drucksache 21/13851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/

12 Drucksache 21/13851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 12

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