SALES ACTIVATION AGENCIES SAA GO FOR GOLD! POS MARKETING AWARD Medienpartner
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- Reinhold Bach
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1 SAA SALES ACTIVATION AGENCIES 9 Medienpartner GO FOR GOLD! POS MARKETING AWARD 2019 Te i l n ah m e b e d i n g un g e n
2 1. Teilnahme und Bedingungen 1.Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Kampagnen von Herstellern, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen bzw. deren beauftragten Agenturen. Bei mehreren beteiligten Agenturen wird nur die Lead Agency für das Gesamt-Konzept gewürdigt, da der POS Marketing Award insbesondere für die Vernetzung aller Below-the-line-Tools vergeben wird. Die Kampagne muss im Laufe des letzten Jahres (01. Januar bis 31. Dezember 2018) in Deutschland realisiert worden und zum Zeitpunkt der Einreichung abgeschlossen und ausgewertet sein. Beim POS Marketing Award handelt es sich zwar um eine Verbandsauszeichnung, der Zugang zum Wettbewerb ist für die Teilnehmer jedoch nicht durch Mitgliedschaft im Verband o.ä. beschränkt oder beeinflusst. 2. Einsendevoraussetzungen Einsendevoraussetzungen sind: Das Einverständnis der Auftraggeber beziehungsweise des Kunden zur Teilnahme muss dem Einreicher /der einreichenden Agentur vorliegen. Die Verantwortung hierfür trägt der Einreicher. Die Veranstalter des POS Marketing Award sind nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen. Alle angegebenen Inhalte müssen zur eingereichten Arbeit/Kampagne gehören. Mehrere Arbeiten/ Kampagnen müssen einzeln angemeldet werden. Der POS Marketing Award behält sich vor, ohne Rücksprache mit dem Einreicher, eine Kategorienänderung der jeweiligen Kampagne vorzunehmen. Der Einreicher erklärt sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter und im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung (Shortlist und Gewinner) in gedruckter, elektronischer oder sonstiger Form veröffentlicht werden dürfen. Hiervon sind Budgetangaben und Angaben zu quantitativen Ergebnissen definitiv ausgeschlossen! Der Einreicher erklärt sich einverstanden, dass gegebenenfalls alle auf der Shortlist nominierten Arbeiten per Screencast publiziert werden. Der Einreicher räumt dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Im Falle einer POS Marketing Award-Auszeichnung mit audiovisuellen Bestandteilen verpflichtet sich der Einreicher, jegliche aus der Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung entstehenden GEMA-Gebühren zu tragen oder GEMA-freie Musik zu verwenden. Die Fachjury bewertet nur vollständig ausgefüllte Einreichungen. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Einsendeschluss. Der Einreicher erkennt mit seiner Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen und durch das Abschicken seiner Einreichung diese an und bestätigt gleichzeitig die Richtigkeit seiner Angaben. Die Veranstalter tragen keine Haftung für fehlerhafte beziehungsweise nicht lauffähige Einreichungen. Der Nachweis des Eingangs der Einreichung obliegt dem Absender. Die eingereichten Arbeiten verbleiben zu Dokumentationszwecken bei den Veranstaltern dieser Verwendung der Beiträge stimmt der Einreicher zu. Der Einreicher akzeptiert und bestätigt mit Teilnahme am POS Marketing Award die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen. Nur wettbewerbskonforme Einreichungen nehmen an der Bewertung teil. 2
3 2. Nutzungsrechtseinräumung 2.1. Der Nutzungsrechtsinhaber überträgt für die Dauer des Urheberrechts an den BVDW zum Zwecke der Auswertung gemäß 1.1 unentgeltlich sämtliche, räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an den gemäß 1 zur Verfügung gestellten Kampagnen Zugleich überträgt der Nutzungsrechtsinhaber an BVDW das Recht, sämtliche Neben -und Folgerechte hinsichtlich der Kampagnen neben ihm zu dem in 1.1 genannten Zwecke wahrzunehmen Zu den dem BVDW an den Kampagnen eingeräumten Nutzungsrechten zählen insbesondere: a) das Recht, die Kampagnen für sämtliche Verwertungen in digitalen Medien, insbesondere über die Online-Plattform YouTube, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung (Archivierung) in elektronischen Datenbanken zur öffentlichen Zugänglichmachung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (Online-Nutzung). b) das Recht, körperliche Vervielfältigungsstücke der Kampagnen zum Zwecke der unentgeltlichen in einer analogen oder digitalen Filmsammlung auf maschinenlesbaren Datenträgern in allen Medien, insbesondere auf VHS, CD, DVD, Blue Ray oder Schmalfilm herzustellen sowie über die Ausstattung der Filme selbst zu bestimmen. BVDW kann insbesondere über das Medium, Art, Inhalt und Gestaltung des Covers oder des Labels selbst entscheiden. Dabei hat der Nutzungsrechtsinhaber ein Mitspracherecht. c) das Recht, die Kampagnen oder die sie begleitenden Informationen in angemessenem Umfang unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger (Film)bearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten, insbesondere analoge Inhalte zu digitalisieren, filmtechnische Montagen, fototechnische Verfremdungen oder textuelle Anpassungen vorzunehmen und Untertitel in fremden Sprachen einzufügen. d) das Recht, die Kampagnen oder deren Bearbeitungen und Vervielfältigungen zum Zwecke der Präsentation in allen Medien und zur Eigenwerbung, insbesondere auf und für den Online-Auftritt unter www. BVDW.org zu nutzen. Dieses Recht soll ebenfalls mit BVDW verbundenen Unternehmen für deren Eigenwerbung insbesondere zur Bewerbung der Zusammenarbeit zustehen. Für eine solche Verwertung erhält der Nutzungsrechtsinhaber ebenfalls keine Vergütung. e) das Recht, sämtliche vom Nutzungsrechtsinhaber übertragenen einfachen Nutzungsrechte an den Kampagnen ganz oder teilweise, dauerhaft oder zeitlich beschränkt auf Dritte zum Zwecke der Auswertung zu übertragen. Dazu zählt insbesondere die Einräumung der öffentlichen Zugänglichmachung. Entscheidung darüber, zu welchen Bedingungen die Einbringungsfilme an Dritte weitergegeben werden, trifft ausschließlich BVDW Ist bei der Verwertung der Kampagnen die Nennung des Nutzungsrechtsinhabers unüblich (insbesondere bei gewerblicher Nutzung) verzichtet der Nutzungsrechtsinhaber auf seine Nennung. BVDW ist nicht verpflichtet, die Verwertung der Kampagnen durch spezielle Werbung oder sonstige Maßnahmen zu fördern. Der Einreicher versichert, dass ihm sämtliche, mit diesem Vertrag an BVDW übertragenen Nutzungsrechte entweder selbst aufgrund seiner Eigenschaft als Urheber, Hersteller oder wegen eines entsprechenden Leistungsschutzes an den Arbeiten/Kampagnen oder Filmen zustehen und er über diese frei verfügen darf. Der Nutzungsrechtsinhaber versichert weiter, dass die eingebrachten Arbeiten frei von Rechten Dritter sind, insbesondere eventuell notwendige Einwilligungen Dritter (ausübende Künstler, Drehbuch, Nutzungsrechtsinhaberen, Regisseure) vorliegen und eventuelle GEMA-Gebühren entrichtet wurden. 3
4 Einreicher stellt BVDW für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter wegen der Nutzung oder Auswertung der eingereichten Kampagnen sowie von sämtlichen sich hieraus ergebenen Ansprüchen seitens Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem BVDW durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die der BVDW zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Der Nutzungsrechtsinhaber ist darüber hinaus verpflichtet, dem BVDW bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung von Urheber - oder Leistungschutzrechten beruhen, aktiv zu unterstützen BVDW ist nicht verpflichtet, die Kampagnen gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Wünscht der Nutzungsrechtsinhaber den Abschluss einer solchen Versicherung, so trägt er die anfallenden Kosten BVDW übernimmt insbesondere keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Bildmaterials im Risiko- und Verantwortungsbereich ihrer Kunden oder weiterer Dritter, denen sie das Material zur Sichtung und Auswahl, zur Nutzung oder zur weiteren Verwertung überlässt. Weder die Kunden noch andere Dritte sind Erfüllungsgehilfen von BVDW Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der BVDW nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzungsrechtsinhaber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). BVDW haftet bei leichter Fahrlässigkeit, ferner bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von BVDW auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers gilt BVDW haftet nicht für Schäden, die der Nutzungsrechtsinhaber durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere eigene Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können. Ebenso wenig haftet BVDW für Schäden, die entstehen, weil der Internet-Zugangs-Provider seine Leistungen (Zugang zum Internet) nicht wie geschuldet erbringt. Die Fachjury bewertet nur vollständig ausgefüllte Einreichungen. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Einsendeschluss. Der Einreicher erkennt mit seiner Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen und durch das Abschicken seiner Einreichung diese an und bestätigt gleichzeitig die Richtigkeit seiner Angaben. Die Veranstalter tragen keine Haftung für fehlerhafte beziehungsweise nicht lauffähige Einreichungen. Der Nachweis des Eingangs der Einreichung obliegt dem Absender. Die eingereichten Arbeiten verbleiben zu Dokumentationszwecken bei den Veranstaltern dieser Verwendung der Beiträge stimmt der Einreicher zu. Der Einreicher akzeptiert und bestätigt mit Teilnahme am POS Marketing Award die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen. Nur wettbewerbskonforme Einreichungen nehmen an der Bewertung teil. Ausschlusskriterien: Beiträge, die religiöse Gefühle sowie einzelne Moralvorstellungen oder das Urheberrecht verletzen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 4
5 3. Laufzeit und Kündigung 3.1. Dieser Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann monatlich jeweils zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats ordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist bis zum Ablauf eines halben Jahres nach Vertragsschluss zunächst ausgeschlossen Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur jederzeitigen, außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für BVDW insbesondere vor bei einer Verletzung der dem Nutzungsrechtsinhaber gemäß 3 obliegenden Pflichten Ab Beendigung des Vertrages ist BVDW nicht mehr berechtigt, von der Nutzungsrechtseinräumung gemäß 2 Gebrauch zu machen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung gemäß 8.2 ist BVDW die Verwertung der Kampagnen jedoch noch bis zum Ablauf von dreißig Tagen ab Zugang des Kündigungsschreibens gestattet Die elektronisch gespeicherten (archivierten) Kampagnen gemäß 1 sind mit der Vertragsbeendigung im Fall der außerordentlichen Kündigung gemäß 8.2 jedoch spätestens nach Ablauf von dreißig Tagen ab Zugang des Kündigungsschreibens aus der Datenbank zu löschen, bzw deren Löschung zu veranlassen Für bereits hergestellte Medien (VHS, CD, DVD, Blue Ray, Schmalfilm oder entsprechende Sammlungen oder Kompilationen) steht BVDW in jedem Falle ein unbeschränktes Aufbrauchrecht zu Alle Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Textform, ebenso die Aufhebung dieses Textformerfordernisses Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser Vereinbarung Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gleich welcher Rechtsgrundlage ist - soweit es sich bei dem Nutzungsrechtsinhaber um einen Unternehmer handelt - Düsseldorf. 5
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