Urheberrechtsvertrag TFP-Shooting. Model-Vertrag. Videodreh
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- Herta Feld
- vor 6 Jahren
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1 Urheberrechtsvertrag TFP-Shooting Model-Vertrag Videodreh
2 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vertrages Die Vertragsparteien Dienstleister Model bzw. Kunde Der Auftrag Art des Auftrages / Art der Dienstleistung Location Zeitpunkt / Zeitraum der Dienstleistung Zugeständnis an den Dienstleister Künstlerische Gestaltung Veröffentlichung Gegenleistung / Copyright Zusätzliche Hinweise Besondere Vereinbarungen Rechtsgültige Unterschrift von 8 Stand:
3 1 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag wurde auf Basis des deutschen Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) erstellt und soll die Rechte von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (nachfolgend >>Produkt<<), die während des unter 3.2 definierten Zeitraumes zustande gekommenen sind, für beide Vertragsparteien festlegen und transparent machen. Bei Kami-PIX Foto & Video handelt es sich um den Hobby Fotografen und Hobby Videoproduzenten, geb , Angerstraße 32a, Töging, nachfolgend als >>Dienstleister<< bezeichnet. Es handelt sich nicht um ein Unternehmen nach deutschem Recht. Aus diesem Grunde ist kein eigentliches Arbeitsverhältnis möglich, lediglich ein TFP-Arbeitsverhältnis 1. Dieses TFP-Arbeitsverhältnis, sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten, werden in den folgenden Paragraphen näher beschrieben. Durch das TFP-Arbeitsverhältnis heben sich Honoraranforderungen sowie Forderungen von Aufwandsentschädigung gegeneinander auf. Fahrt- und Verpflegungskosten werden von beiden Vertragsparteien selbst getragen. Hinweis: Da es sich um einen auf TFP-Shooting basiertes Arbeitsverhältnis handelt, übernimmt der Dienstleister keine Garantie für die Qualität des entstehenden Produktes. Bei einem Foto-Shooting oder Videodreh ist immer mit einem Ausschuss zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt, unscharf, etc.). Der Dienstleister behält sich das Recht vor, das gesamte entstandene Bild-, Ton- und Videomaterial zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen. Es besteht kein Recht auf Schadensersatz seitens des Models / des Kunden. 1 TFP: engl. time for prints bzw. time for pictures 3 von 8 Stand:
4 2 Die Vertragsparteien 2.1 Dienstleister Alias: Kami-PIX Foto & Video Vorname: Franz Xaver Nachname: Wittmann Straße, Nr.: Angerstraße 32a PLZ, Ort: Töging Geburtstag: Telefon: Model bzw. Kunde Künstlername / Unternehmen: Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtstag: Telefon: 4 von 8 Stand:
5 3 Der Auftrag 3.1 Art des Auftrages / Art der Dienstleistung Hier soll eine Beschreibung stehen. Z.B: kann das sein: Erstellung von Fotos für Eigenwerbung, Portraitfotos für das Familienalbum, Erstellen eines Videofilmes für Der Zweck sollte mit angegeben werden! 3.2 Location Hier wird angegeben, wo das Shooting stattfindet. Z.B. verschiedene Orte, Fotostudio Kami- PIX, zu Hause Model, Firma 3.3 Zeitpunkt / Zeitraum der Dienstleistung z.b. Im Monat März Zugeständnis an den Dienstleister Hinweis aus 1: Durch das TFP-Arbeitsverhältnis heben sich Honoraranforderungen sowie Forderungen von Aufwandsentschädigung gegeneinander auf. Das Model / der Kunde stimmt unwiderruflich zu, dass das vollständige Produkt aus 3 exklusiv vom Dienstleister zeitlich sowie örtlich unbeschränkt und für nichtkommerzielle Nutzung verwendet und zu diesem Zweck gespeichert werden darf. Die Persönlichkeitsrechte nach deutschem Grundgesetz des Models / des Kunden werden dabei aufs Höchste berücksichtigt! Beispiele für die Verwendung sind: Eigenwerbung in Imagemappen (Hardcopy und digital) Ausstellung auf digitalen, Internet-angebundenen Plattformen (Homepage, soz. Netzwerke) Ausstellung auf entsprechenden digitalen Plattformen von z.b. Foto-Communities, etc. honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften oder entsprechenden Internet-Auftritten Künstlerische Wettbewerbe Erstellung von Abzügen für künstlerische Expositionen etc. Werden durch den Dienstleister andere oder eine kommerzielle Nutzung in Betracht gezogen, so ist das ohne die Einwilligung des Models / des Kunden nicht gestattet. Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die die Persönlichkeitsrechte nach dem deutschen Grundgesetz angreifen, also eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Models beinhalten. 5 von 8 Stand:
6 5 Künstlerische Gestaltung Der Dienstleister ist berechtigt, an dem Produkt aus seiner Sicht notwendige Retuschen mittels entsprechenden Videoschnitt- bzw. Bildbearbeitungsprogrammen vorzunehmen. Bestandteile des Produktes dürfen des Weiteren auch für Foto- und Videomontagen verwendet werden. 6 Veröffentlichung Bei Veröffentlichung der Fotos darf der Dienstleister nach seinem Ermessen den Namen oder Künstlernamen des Models / des Kunden angeben, sofern dies nicht vorher schriftlich untersagt wurde. Es kann auch ein Künstlername unter 2.2 vereinbart oder eine besondere Vereinbarung unter 9 festgelegt werden. 7 Gegenleistung / Copyright Das Model / der Kunde erhält als Gegenleistung / Honorierung für die Tätigkeit / den Auftrag und für die Übertragung der Verwertungsrechte gemäß dieses Vertrages keine Vergütung. Der Dienstleister erhält für seine Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. Das Model / der Kunde erhält vom Dienstleister binnen 12 Wochen nach Abschluss der Dienstleistung das Produkt in digitaler Form. Dies kann über einen Datenträger, aber auch in Form eines zeitlich beschränkten Download-Hyperlinks via Online-Speicher (Cloud) erfolgen. Als Produkt zählen die entstandenen Fotos, sowie digitale Kopien der vom Dienstleister retuschierten Dateien. Handelt es sich bei der Dienstleistung um die Erstellung von Videoaufnahmen, so erhält das Model / der Kunde eine Anfertigung des fertiggestellten Produktes. Dies kann über einen Datenträger, aber auch in Form eines zeitlich beschränkten Download-Hyperlinks via Online-Speicher (Cloud) erfolgen. Hinweis aus 1: Da es sich um einen auf TFP-Shooting basiertes Arbeitsverhältnis handelt, übernimmt der Dienstleister keine Garantie für die Qualität des entstehenden Produktes. Bei einem Foto-Shooting oder Videodreh ist immer mit einem Ausschuss zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt, unscharf, etc.). Der Dienstleister behält sich das Recht vor, das gesamte entstandene Bild-, Ton- und Videomaterial zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen. Es besteht kein Recht auf Schadensersatz seitens des Models / des Kunden. 6 von 8 Stand:
7 Das Model / der Kunde darf das als Gegenleistung erhaltene Produkt ausschließlich für Eigenwerbung und private Zwecke benutzen (Besondere Vereinbarungen können unter 9 schriftlich festgehalten werden). Sofern das Produkt veröffentlicht wird (z.b. Internet, Sedcard, etc.), bedarf es der Namensnennung des Dienstleisters, anstelle des Vor- und Nachnamen ist der Hinweis auf Kami-PIX oder Kami-PIX Foto & Video möglich. Eine weitere Bearbeitung des Produktes durch das Model / den Kunden ist nicht gestattet (Besondere Vereinbarungen können unter 9 schriftlich festgehalten werden). Die originalen Bild-, Ton- und Videodateien des Produktes werden zum alleinigen Eigentum des Dienstleisters. Ein Herausgabeanspruch des Models / des Kunden besteht nicht. Ausschließlicher Urheber des Produktes ist der Dienstleister. Eine Abtretung der Nutzungsrechte an Dritte ist sowohl durch das Model / den Kunden, als auch durch den Dienstleister ausgeschlossen. 8 Zusätzliche Hinweise Es ist dem Model / dem Kunden gestattet, zum Dienstleistungstermin eine Person des Vertrauens mitzubringen, die jedoch die Dienstleistung keinesfalls stören darf. Das Model / der Kunde hat hierfür einzustehen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass das Model / der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt der Gerichtsstand des Dienstleisters. 9 Besondere Vereinbarungen - keine - Z.B. Abstoßung von Rechten zur kommerziellen Nutzung 7 von 8 Stand:
8 10 Rechtsgültige Unterschrift Mit der Unterschrift bestätigen beide Vertragspartner die Wirksamkeit des Dokumentes sowie den Erhalt eines von beiden Parteien unterschriebenen Vertragsexemplars. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Besondere Vereinbarungen wurden unter 9 schriftlich festgehalten. Das Model / der Kunde bestätigt zum Zeitpunkt der Unterschrift sowie im Zeitraum der Dienstleistung unter 3 die volle Geschäftsfähigkeit. Zur Aufhebung des Vertrages bzw. von Einzelheiten ist ein unterschriebenes Schriftstück beider Vertragsparteien notwendig......, den Model / Kunde aus 2 (Kami-PIX Foto & Video) (Bei Minderjährigen zusätzlich Erziehungsberechtigte(r)) 8 von 8 Stand:
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