6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -1-
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- Adolph Mann
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1 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -1- Maßnahmenbezeichnung: I) Basisvertrag - Verbesserung des Nährstoffmanagements Durch eine qualifizierte Gewässerschutzberatung können Gewässerschutzbelange wirksam in die landwirtschaftliche Praxis eingebracht werden. Im Rahmen einer Gewässerschutzberatung können Betriebsabläufe gemeinsam mit dem Bewirtschafter kritisch analysiert werden, um Potentiale für eine verbesserte Nährstoffeffizienz zu identifizieren. Für eine Verringerung diffuser Nährstoffeinträge in die Gewässer ist die Verfügbarkeit bestimmter Daten unerlässlich. Dazu zählen neben den üblichen agronomischen Daten insbesondere Angaben zur praxisüblichen Nährstoffeffizienz. So lassen sich Schwachstellen identifizieren, die durch gezielte gewässerschutzorientierte Beratung oder andere Trinkwasserschutzmaßnahmen zu beseitigen sind. Düngefenster unterstützen durch Sichtbarmachen eines Nährstoffmangels den Bewirtschafter bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Folgedüngung und haben als Grundlage für die Stickstoffdüngeberatung bewährt. - Teilnahme an der Gewässerschutzberatung (Förderung über ProLand). - Führen schlagspezifischer Aufzeichnungen und Erfassung der Stickstoffeffizienz als Beratungsgrundlage. - Anlage von gekennzeichneten Düngefenstern nach Vorgabe der Gewässerschutzberatung jeweils repräsentativ für die im Wasservorranggebiet gelegenen Flächen und angebauten Gertreidekulturen. bis max. 15,50 je Schlag für das Führen schlagspezifischer Aufzeichnungen und die Anlage von Düngefenstern, Mindestschlaggröße 1 ha, Schläge kleiner 1 ha können ggf. zusammengefasst werden. Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
2 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -2- Maßnahmenbezeichnung: I.A) Zeitliche Beschränkung der Aufbringung tierischer Wirtschaftsdünger Der in tierische Wirtschaftsdünger enthaltene Stickstoff ist zu einem wesentlichen Anteil organisch gebunden. Dadurch findet eine zeitlich schwer zu kalkulierende N-Freisetzung in der Folge von Wirtschaftsdüngeraufbringung statt. Um die unkontrollierte Stickstofffreisetzung zu minimieren, ist es zum Zwecke des Trinkwasserschutzes geboten, die Aufbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern überwiegend im Frühjahr durchzuführen und Zeiten ohne Begrünung insbesondere im Herbst zu vermeiden. Die für den Trinkwasserschutz notwendigen zeitlichen Beschränkungen der Aufbringung sind unter Berücksichtigung der Boden- und Klimaverhältnisse gebietsspezifisch zu definieren. - Verzicht auf die Aufbringung tierischer Wirtschaftsdünger in gebietsspezifisch zu definierenden Zeiträumen. - Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. bis max. 40, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
3 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -3- Maßnahmenbezeichnung: I.B) Verzicht auf den Einsatz tierischer Wirtschaftsdünger Insbesondere im Nahbereich von Wassergewinnungsanlagen (engere Schutzzone) sind pathogene Belastungen infolge der Aufbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern (insbesondere unbehandelte Gülle und Geflügeldung), die coliforme Bakterien und andere Keime in großer Dichte enthalten, zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Quellfassungen und in Trinkwassergewinnungsgebieten mit geringer bzw. großkörniger Bodenauflage und bei Vorhandensein von zur Rissbildung neigenden Böden. - Verzicht auf die Aufbringung zu definierender tierischer Wirtschaftsdünger. - Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. bis max. 250, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
4 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -4- Maßnahmenbeschreibung: I.C) Gewässerschonende Aufbringung von Wirtschaftsdüngern Der in tierischen Wirtschaftsdünger enthaltene Stickstoff ist zu einem wesentlichen Anteil organisch gebunden. Dadurch findet eine zeitlich schwer zu kalkulierende N-Freisetzung in der Folge von Wirtschaftsdüngeraufbringung statt. Zum Zwecke des Trinkwasserschutzes ist es geboten, durch eine überwiegend im Frühjahr durchzuführende Aufbringung die unkontrollierte N-Freisetzung zu minimieren. Die wegen der i.d.r. bereits wachsenden Winterungen erforderliche Kopfdüngung verlangt den Einsatz von Exaktverteilern, um die Bestandesentwicklung nicht durch ungleichmäßiges Wachstum infolge einer unzureichenden Verteilung zu beeinträchtigen. Eine ungleichmäßige Bestandesentwicklung führt nicht nur zu Ertragsverlusten, sondern insbesondere auch zu Ernteproblemen durch Lagergetreide und ungleichmäßige Abreife. - Ausbringung von Gülle oder Festmist in der Zeit vom 01. Februar bis zum 15. Juli. - Gülleaufbringung nur bei Einsatz eines Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilers bzw. eines Injektors und bis max. 30 m³/ha bzw. mit einer zu definierenden maximalen Gesamt-N-Gabe bzw. Stallmistaufbringung nur mit Exaktmiststreuer und bis max. 20 t/ha bzw. mit einer zu definierenden maximalen Gesamt-N-Gabe. - Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. bis max. 50, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
5 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -5- Maßnahmenbezeichnung: I.D) Wirtschaftsdünger- und Bodenuntersuchungen Die Nährstoffgehalte tierischer Wirtschaftsdünger weisen in Abhängigkeit von der Tierart, der Fütterung, Haltung und Lagerung eine erhebliche Varianz auf. Zudem können diese auch durch unterschiedlich starke Einstreu oder Absetzprozesse starke Schwankungen aufweisen. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis werden Vollanalysen, die auch über den organisch gebundenen Stickstoff Aufschluss geben, nur sporadisch gezogen und i.d.r. Schnelltestergebnisse oder Faustzahlen zugrunde gelegt. Eine Bemessung der Wirtschaftsdüngergaben in Trinkwasserschutzgebieten sollte auf regelmäßige Vollanalysen gestützt werden, um Fehleinschätzungen möglichst zu vermeiden. Für die Bemessung der N-Düngung ist die richtige Einschätzung des im Boden vorhandenen Stickstoffs insbesondere bei intensiver organischer Düngung sehr wichtig. Häufig werden die Nitratgehalte des Bodens nur anhand von Untersuchungen auf repräsentativen Vergleichsflächen ermittelt, was zu erheblichen Fehleinschätzungen führen kann. - Untersuchung von von Wirtschaftsdüngern auf die Nährstoffe Stickstoff (NH4 und Gesamt-N), Kalium (K 2 O) und Phosphat (P 2 O 5 ) bzw. - Untersuchung von Böden auf deren Gehalt an mineralischem Stickstoff (Ammoniumund Nitrat-N). Förderung: bis max. 65 je Analyse, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
6 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -6- Maßnahmenbezeichnung: I.E) Aktive Begrünung Eine möglichst ganzjährige Begrünung ist der wirksamste Schutz gegen Nitratauswaschung, da während der Vegetationsperiode freies Nitrat von den Pflanzen in der Biomasse gebunden werden kann. Auf Ackerflächen lassen sich durch den Anbau von Zwischenfrüchten die häufig mit Nitratauswaschung verbundenen Zwischenbrachezeiten vermeiden bzw. deutlich verkürzen; Auf Bracheflächen lassen sich durch gezielte Begrünung langjährig Nitratbelastungen des Grundwassers praktisch vollständig unterbinden. Zur Vermeidung des Aufbaus unkontrolliert mineralisierender organischer N-Reserven wird in Trinkwassergewinnungsgebieten eine in der landwirtschaftlichen Praxis wegen der günstigen Vorfruchtwirkung übliche Beimischung von Leguminosensaaten nicht befürwortet. Unter bestimmten Bedingungen, wie das Vorhandensein großer Mengen N-reicher Ernterückstände (z.b. nach der Rapsernte), kann eine gezielte Förderung der Selbstbegrünung vorteilhaft sein. - Gezielte Aussaat einer leguminosenfreien Begrünung oder die gezielte Förderung einer Selbstbegrünung oder Pflege vorhandener Begrünungen. Im Ökologischen Landbau ist der Leguminosenanteil in den Gräsermischungen nach den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen zu begrenzen. - Maximal zulässige N-Düngung und frühester Umbruchtermin sind gebietsspezifisch zu definieren. bis max. 150, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
7 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -7- Maßnahmenbeschreibung: I.F) Gewässerschonende Fruchtfolgegestaltung Die Ackerkulturen unterscheiden hinsichtlich der Auswirkungen auf die Grundwasserqualität ganz erheblich. Insbesondere wirken sich physiologisch bedingte N-Überschüsse, wie sie im Rapsanbau auftreten (hoher Düngebedarf bei geringer N-Abfuhr von der Fläche), und qualitätsspezifische Anforderungen an die N-Düngung, wie die beim Backweizen zur Erzeugung hoher Eiweißgehalte der Fall ist, vielfach negativ auf die Grundwasserqualität aus. Daher ist es häufig unvermeidbar, bestimmte Kulturen bzw. Produktionsverfahren aus Trinkwassergewinnungsgebieten fernzuhalten. - Verzicht auf den Anbau bestimmter örtlich festzulegender Kulturen bzw. Produktionsverfahren. bis max. 400, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
8 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -8- Maßnahmenbezeichnung: I.G) Extensive Bewirtschaftung von Grünland Intensive Standweiden können (insbesondere bei ganztägiger Außenhaltung) aufgrund der hohen N-Zufuhr aus der Düngung und Fütterung und der nur geringen N-Abfuhr zu erheblichen Nitratbelastungen führen. Im Extremfall kann eine Umstellung der Nutzungsintensität von intensiver Standweide auf extensive Standweide/Mähweide erforderlich werden. - Eine N-Düngung ist in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Januar des Folgejahres nicht zulässig. - Mindestens eine Schnittnutzung mit Abfuhr des Erntegutes pro Jahr. - Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung während der gesamten Vertragslaufzeit. - Ggf. erforderliche Neuansaat nur im Schlitz-, Übersaat- oder Drillsaatverfahren. - Maximaler Viehbesatz 1,8 RGV/ha. - Eine Zufütterung auf der Fläche ist in der Zeit vom 01. Juli bis 31. März des Folgejahres nicht zulässig. - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig (Ausnahme bei Tipulabefall möglich). - Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. bis max. 450, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
9 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -9- Maßnahmenbezeichnung: I.H) Umbruchlose Grünlanderneuerung Eine langjährig etablierte Grasnarbe enthält große Mengen leicht mineralisierbaren Stickstoffs, der bei einem Umbruch mit Pflug oder Grubber in kurzer Zeit in leicht auswaschbares Nitrat umgesetzt werden kann. Die dadurch freigesetzten Nitratmengen übersteigen i.d.r. bei weitem die bei ackerbaulicher Nutzung gemessenen Größenordnungen. Durch eine umbruchlose Grünlanderneuerung (Übersaat oder Schlitzsaat) wird der Stoffumsatz deutlich verzögert und fällt häufig in die Zeit des zunehmenden Nährstoffbedarfs der Neuansaat. - Verzicht auf eine der Grasaussaat vorausgehende wendende oder mehr als 5 cm tief lockernde Bodenbearbeitung. - Neuansaat im Schlitz-, Übersaat oder Drillsaatverfahren. bis max. 100, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
10 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -10- Maßnahmenbezeichnung: I.I) Reduzierte N-Düngung Eine intensive N-Düngung führt insbesondere auf auswaschungsgefährdeten Standorten zu Grundwassernitratbelastungen, wenn z.b. infolge von Sommertrockenheit die zugeführten Nährstoffe nicht von den Pflanzenbeständen aufgenommen werden können. Daher wird eine frühjahrsbetonte N-Düngung verfolgt. Zudem hilft die Vereinbarung zur reduzierten N-Düngung langjährig entwickelte Düngestrategien in Frage zu stellen und betriebliche Strategien zur Reduzierung von N-Überschüssen zu entwickeln und unterstützt damit ganz entscheidend die trinkwasserschutzorientierte Beratung. - Keine N-Düngung nach dem 15. Juni - Maximal zulässige N-Düngung ist gebietsspezifisch zu definieren. bis max. 150, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
11 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -11- Maßnahmenbeschreibung: I.J) Reduzierte Bodenbearbeitung Nach dem Anbau von Kulturen, die große Mengen an leicht mineralisierbarem Stickstoff auf der Anbaufläche hinterlassen, lässt sich durch eine reduzierte Bodenbearbeitung der Abbau der Biomasse verzögern. Der Verzicht auf eine Bodenbearbeitung kann dabei auf den Herbst beschränkt bleiben oder aber auf ganze Produktionsverfahren ausgedehnt werden. Auch ist der Grad des Eingriffs unterschiedlich gestaltbar und kann von einer flach mischenden Bodenbearbeitung (Fräse, Flachgrubber) bis zur Festbodenwirtschaft (Schlitzsaat) reichen. Gewässerschutzfachlich ist dies von den jeweiligen Standort- und Nutzungsverhältnissen abhängig zu machen. - Verzicht auf Bodenbearbeitung entsprechend der zu definierenden Vorgaben. bis max. 60, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
12 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -12- Maßnahmenbezeichnung: I.K) Maisengsaat Mit zunehmendem Reihenabstand verlängert sich der Zeitraum, bis ein Maisbestand den Wurzelraum flächendeckend erschlossen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann zwischen den Reihen befindliches Nitrat leicht ausgewaschen werden. Die Auswaschung kann durch verringerte Reihenabstände, die aus erntetechnischen Gründen bisher nicht praxisüblich sind, deutlich verringern. - Maisaussaat mit maximalem Reihenabstand von 45 cm. bis max. 60, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
13 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -13- Maßnahmenbezeichnung: I.L) Unterfußdüngung Durch eine Unterfußdüngung erfolgt die Ablage der Nährstoffe in unmittelbarer Nähe des Saatgutes bzw. des Pflanzgutes. Dadurch stehen den Jungpflanzen die Nährstoffe unmittelbar zur Verfügung. Die Wirksamkeit der Düngestoffe wird deutlich erhöht und der Gesamtaufwand und die Verluste lassen sich weiter reduzieren. In herkömmlichen Düngeverfahren liegt während der Jugendentwicklung ein Großteil der Düngegaben in für die Pflanzen nicht erreichbarere Entfernung, wodurch eine erhöhte Auswaschungsgefährdung gegeben ist. - Die Startdüngung mit Stickstoff erfolgt als Unterfußdüngung. bis max. 50, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
14 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -14- Maßnahmenbezeichnung: I.M) Einsatz stabilisierter N-Dünger Durch den Einsatz stickstoffstabilisierter Dünger soll das Auswaschungsrisiko reduziert werden. Stabilisierte N-Dünger weisen gegenüber den sonst üblichen Stickstoffdüngern (KAS, Harnstoff, AHL) einen geringeren N-Gehalt und eine geringere Löslichkeit auf. Es wird aus diesen Düngemitteln genügend Stickstoff für die Jugendentwicklung der Kulturpflanzen verfügbar und gleichzeitig das Vorhandensein größerer auswaschungsgefährdeter N-Mengen verhindert. - Die N-Startdüngung erfolgt mit zu definierenden stabilisierten N-Düngern. bis max. 60, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
15 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -15- Maßnahmenbezeichnung: I.N) Reduzierter Herbizideinsatz Herbizidwirkstoffe sind die am häufigsten im Grundwasser nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Besonders bei der Anwendung auf leichten Böden oder zu spät schließenden Reihenkulturen wie Zuckerrüben, Mais oder Kartoffeln können Herbizidwirkstoffe in das Grundwasser ausgewaschen werden. Das Risiko lässt sich durch Substitution problematischer Wirkstoffe und reduzierte Aufwandmengen deutlich vermindern. Die Kombination von Hacke und Bandspritze erlaubt den Herbizideinsatz in Reihenkulturen wie Zuckerrübe, Mais und Kartoffeln um mehr 50 % zu reduzieren Reduzierter Herbizideinsatz - Einsatz einer Hacke zur mechanischen Unkrautbekämpfung zwischen den Pflanzenreihen. - Herbizideinsatz nur im Bandspritzverfahren. Produktsubstitution - Verzicht auf Anwendung eines bestimmten nachweislich problematischen Produkts bis max. 150, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
16 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -16- Maßnahmenbezeichnung: II) Umwandlung von Acker in extensives Grünland/- extensives Feldgras Grünland ist in der Lage, über die gesamte Wachstumsperiode Nitrat aufzunehmen, während ackerbaulich genutzte Flächen wegen der i.d.r. mehr oder weniger langen Zwischenbrachezeiten durch Mineralisationsprozesse Nährstoffe freisetzen, die in das Grundwasser auswaschen können. Die N-Mineralisation wird auf Ackerflächen zudem durch die Bodenbearbeitung gefördert. Auf ackerbaulich genutzten Standorten mit geringer Wasserspeicherkapazität kann es bereits bei kurzen Zwischenbrachezeiten oder in Phasen mit geringem Nährstoffbedarf (z.b. Maisanbauflächen im Frühjahr) zu massiven Nitratauswaschung kommen, so dass zum Schutze der Trinkwassergewinnung eine Umstellung auf extensiv bewirtschaftetes Grünland bzw. eine extensive Feldgraswirtschaft erforderlich wird. - Aussaat einer ausdauernden Gräsermischung. - Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung während der gesamten Vertagslaufzeit. - Ggf. erforderliche Neuansaat nur im Schlitz-, Übersaat- oder Drillsaatverfahren. - Mindestens eine Schnittnutzung mit Abfuhr des Erntegutes pro Jahr. - Eine Zufütterung auf der Fläche ist in der Zeit vom 01. Juli bis 31. März des Folgejahres nicht zulässig. - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig (Ausnahme bei Tipulabefall möglich). - Führen einer Schlagkartei bzw. eines Weidetagebuches. bis max. 350, Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
17 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -17- Maßnahmenbezeichnung: III) Erosionsschutz Forst Die Trinkwassergewinnung aus Talsperren des Oberharzes wird durch Eintrag von Sedimenten infolge von Erosionsvorgängen aus den überwiegend forstlich genutzten Berghängen erheblich beeinträchtigt werden. Schwebstoffe können die Trinkwasseraufbereitung behindern und zu hygienischen Mängeln führen. Durchführung von Maßnahmen, die Erosionsprozesse gezielt verhindern oder verzögern bzw. Absetzprozesse vor dem Eintrag in das Oberflächengewässer fördern (z.b. durch Bepflanzung, Verbau). Durchführung besonders schonender Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.b. hangparallele Anlage von Rückewegen). Höhe der Förderung: Förderungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten der Erosionsschutzmaßnahmen bis zu 100 %, maximal jedoch bis zu dem im Kostenvoranschlag genannten Betrag. Ein Kostenvoranschlag ist vor Abschluss der freiwilligen Vereinbarung einzuholen. Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
18 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -18- Maßnahmenbezeichnung: IV) Waldumbau Mischwaldbestände oder Laubholzbestände weisen gegenüber reinen Nadelwaldbeständen erhebliche wasserwirtschaftliche Vorteile auf. Zum einen wirkt die Streu weniger stark versauernd auf die Böden, was der Verlagerung von toxischen Schwermetallen und Aluminium in das Grundwasser entgegenwirkt. Zum anderen ist aufgrund der geringeren Interzeption von Laubbäumen die Sickerwasserspende deutlich höher als bei Nadelbäumen. Der Waldumbau steigert daher in besonderem Maße den öffentlichen Wert der Wälder in den Wassergewinnungsgebieten. Umbau reiner Nadelwaldbestände zu Mischwaldbeständen mit einem Laubholzanteil von mindestens 50 %. Anbau standortgemäße Baumarten. Höhe der Förderung: Förderungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten der Waldumbaumaßnahmen bis zu 100 %, maximal jedoch bis zu dem im Kostenvoranschlag genannten Betrag. Ein Kostenvoranschlag ist vor Abschluss der freiwilligen Vereinbarung einzuholen. Eine Förderung erfolgt nur als Komplementärfinanzierung zu einer Förderung der vor Ort zuständigen Landesdienststelle. Die Komplementärfinanzierung darf /ha nicht ü- berschreiten. Berechnung gemäß anliegender Berechnungsgrundlage.
19 6. Anhang - Maßnahmenbeschreibung und Berechnungsgrundlagen -19- Berechnungsrahmen mit Erläuterungen
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