Stufenkonzept gegen Unterrichtsstörungen

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1 Rechtliche Grundlagen Schulgesetz 90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (SchG) 1. Beschreibung Das Stufenkonzept Unterrichtsstörungen ist eine Stufenleiter von Maßnahmen, die bei Unterrichtsstörungen zum Einsatz kommen soll (vgl. Abbildung in der Anlage). Unter Unterrichtsstörungen werden hierbei Handlungen von SchülerInnen verstanden, welche unmittelbar die von der Lehrkraft beabsichtigte Unterrichtsdurchführung behindern oder beeinträchtigen, z.b. durch Zwischenrufe, unbeauftragtes Sprechen mit MitschülerIn, Kippeln, Zappeln, Herumlaufen, Verweigerung der Ausführung von Aufträgen, Zuspätkommen, Schlafen, etc. und (im Ermessen der Lehrkraft) durch fehlende Unterrichtsmaterialien und fehlende Sportkleidung. Als Reaktion auf störendes Verhalten von SchülerInnen folgen dabei zunächst pädagogische Erziehungsmaßnahmen, die unterhalb der Schwelle zu Erziehungsund Ordnungsmaßnahmen i.s. des 90 SchG liegen (Ermahnung, ggf. Strafarbeit, siehe dazu Stufe A und B). Wenn diese nicht ausreichen, also das Fehlverhalten wiederholt oder fortgesetzt auftritt, kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Betracht (ab Stufe C). Massiveres Fehlverhalten wie Aggressionen (verbale Provokationen (S-S/S-L), körperliche Angriffe, Sachbeschädigung und schwere Verstöße gegen die Hausordnung werden von diesem Konzept nicht erfasst und sind unmittelbar von der Lehrkraft bzw. der Schulleitung mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ( 90 SchG) zu beantworten. 2. Ziele Nach NOLTING (2008) lassen sich die Folgen von Störungen in der Schulklasse für die Beteiligten in drei Kernpunkten zusammenfassen: emotionale Belastung, aggressives Verhalten von Lehrkräften gegen die SchülerInnen und mangelnder Unterrichtserfolg. Die Stufenleiter soll daher helfen, die Unterrichtsqualität und den Lernerfolg der SchülerInnen zu sichern und die gesundheitliche Belastung der Lehrkräfte zu reduzieren. LOHMANN (2007) unterscheidet im Umgang mit Unterrichtsstörungen zwischen proaktiven und reaktiven Strategien. Proaktive Strategien sind dem Bereich der Prävention zuzuordnen, zu denen z.b. Pflege der pädagogischen Beziehung, Classroom-Management, Klassenregeln, Klassenrat, Hausordnung gehören. Das Stufenkonzept ist dem Feld der reaktiven Strategien zuzuordnen, d.h. das Konzept soll den Lehrkräften einen transparenten und einheitlichen Maßnahmenplan für Interventionen an die Hand geben. Das Konzept soll daher den Lehrkräften konsequentes und rasches Handeln bei Unterrichtsstörungen ermöglichen, den SchülerInnen Klarheit über das abgestufte Vorgehen der Schule vermitteln und ihnen somit deren Verantwortung für den weiteren Verlauf klarmachen.

2 3. Ablauf des Stufenkonzeptes Das Stufenkonzept sieht eine Folge von vier Stufen vor, bei der jede Stufe eine Steigerung der vorangegangenen darstellt. Die Steigerung besteht in der zunehmenden Tragweite der Maßnahmen (siehe Ablaufdiagramm im Anhang). Wichtig ist hierbei, dass den SchülerInnen das Konzept und die Progression der Maßnahmen transparent gemacht werden. Die vier Stufen (A bis D) gehen mit jeweils weiterreichenden Maßnahmen einher. Das Stufenkonzept findet Anwendung, wenn die Lehrkraft bei einer Unterrichtsstörung eine Schülerin oder einen Schüler mit einer Ermahnung interveniert (A-Stufe im Stufenkonzept erreicht). Das Erreichen der A-Stufe wird im Tagebuch (spezielles Formular im Tagebuch) mit Datum und Kürzel vermerkt. Es empfiehlt sich auf der A- Stufe ein Diagnosegespräch mit dem Schüler bzw. der Schülerin zu führen, um der Ursache der Unterrichtsstörung nachzugehen. Es liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, nach wie viel Ermahnungen bzw. nach welcher Schwere des Fehlverhaltens der Schüler bzw. die Schülerin die nächste Stufe (B-Stufe) erreicht. Das Erreichen der B-Stufe wird ebenfalls im Tagebuch (s.o.) vermerkt. Außerdem erhält der Schüler bzw. die Schülerin eine Zusatzaufgabe und die Eltern werden schriftlich von der Intervention in Kenntnis gesetzt (siehe Vordruck im Anhang). Zusätzlich werden die Klassenlehrkräfte mit einbezogen und optional können auch die anderen Fachlehrkräfte informiert werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird auf der nächsten Stufe, der C-Stufe, ein Eintrag im Tagebuch vermerkt. An dieser Stelle wird wieder der Elternbrief mitgegeben und darüber hinaus eine Nachsitzstunde verhängt. Zusätzlich muss der Schüler bzw. die Schülerin sich schriftlich in einer Vereinbarung über Verhaltensänderungen ( Verhaltensvertrag ) (vgl. 90(2) SchG) verpflichten, das Fehlverhalten abzustellen (siehe Vordruck im Anhang). Es findet außerdem ein Gespräch des Schülers bzw. der Schülerin mit dem Schulleiter statt. Optional kann ein Gespräch mit den Eltern vereinbart und die KollegInnen können in Kenntnis gesetzt werden. Die D-Stufe wird erreicht, wenn der Schüler bzw. die Schülerin den Vertrag nicht einhält. Zuständigkeit liegt bei der Schulleitung. Nach einem Gespräch am Runden Tisch werden weitergehende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. 90 SchG ausgesprochen (vgl. EBERT (2017). 4. Literatur: NOLTING, HANS-PETER (2008): Störungen in der Schulklasse Ein Leitfaden zur Vorbeugung und Konfliktlösung. Beltz Verlag, Weinheim und Basel. LOHMANN, GERT ( ) Mit Schülern klarkommen Professioneller Umgang mit Unterrichtsstörungen und Disziplinkonflikten. Cornelsen Verlag Scriptor, Berlin. EBERT, F. (Hrsg.) ( ): Schulrecht Baden-Württemberg, Kommentar. 2. Auflage 2017; Boorberg, Stuttgart. 5. Anlagen: Informationsblatt mit Grafik Stufenkonzept Vordruck Informationsschreiben an Eltern Rückseite Grafik Stufenkonzept Vordruck Verhaltensvertrag Einlage ins Tagebuch

3 Lise-Meitner-Gymnasium Böblingen Zur Kenntnisnahme Sehr geehrte Frau/Herr...! Ihr Sohn / Ihre Tochter... Klasse... hat trotz mehrmaliger Ermahnung zum wiederholten Mal den Unterricht erheblich gestört. Beschreibung:.... Ihr Sohn / Ihre Tochter hat Stufe B im Stufenkonzept erreicht (vgl. Rückseite) und erhält als pädagog. Maßnahme eine Zusatzaufgabe. Ihr Sohn / Ihre Tochter hat Stufe C im Stufenkonzept erreicht (vgl. Rückseite). Als Erziehungs- und Ordnungsmaße soll er am am... von... bis... Uhr nachsitzen. Ein Gespräch ist erwünscht; Kontaktaufnahme ist möglich über: Datum, Unterschrift Lehrkraft Unterschrift Schulleitung Rücklauf / Mitteilung an Lehrkraft Kenntnisnahme wird bestätigt:... Erziehungsberechtigte/r

4 Rückseite Informationsschreiben an Eltern und Verhaltensvereinbarung

5 Verhaltensvertrag wegen Unterrichtsstörungen Name, Vorname, Klasse: Meine Mitschüler/innen und Lehrkräfte haben ein Recht auf ungestörtes Lernen und Unterrichten. Im Rahmen des Stufenmodells Unterrichtsstörungen haben bisherige Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nicht zur erforderlichen Änderung meines Verhaltens geführt. Die Ursachen für mein Verhalten habe ich auf der Rückseite beschrieben. Ich vereinbare mit meinen Eltern und der Schulleitung folgende Verhaltensänderungen: Die Prüfung meines Verhaltens erfolgt durch: An folgenden Terminen wird Bilanz gezogen, welche Fortschritte ich gemacht habe: Falls sich mein Verhalten nicht ändert, geschieht folgendes: Böblingen, den Unterschrift Schüler/in Unterschrift Eltern Unterschrift Schulleitung

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