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2 Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Der Beruf des Land- und Baumaschinentechnikers ist ein moderner, zukunftsorientierter, sich immer weiter entwickelnder Beruf der modernsten Technik. Heute ist in fast allen Land- bzw. Baumaschinen High-Tec verbaut und dies gilt es zu beherrschen. Ständige Aus- und Weiterbildung sowie laufendes Anpassen an die sich ändernde technische Arbeitswelt ist Grundvoraussetzung, um in unserem schönen Beruf erfolgreich sein zu können. Die Absolvierung einer Lehre stellt für unseren Beruf ein optimales Fundament dar, Aus- und Weiterbildungen in unserem High-Tec-Bereich sind heute ein Muss für den Land- und Baumaschinentechniker. All diese Ausbildungen gipfeln in der Meisterprüfung. Dafür bietet der Vorbereitungskurs des WIFI NÖ eine wertvolle Unterstützung. Ich wünsche allen künftigen Prüfungskandidaten für die Meisterprüfung Metalltechnik für Land- und Baumaschinentechnik viel Erfolg und viel Freude mit unserem schönen technischen Beruf! Ihr Erich Reiss Berufszweigobmann der Landmaschinentechniker Stand: 04/19 1

3 Kurzbeschreibung Die Meisterprüfung ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Ganz gleich, welche Pläne Sie als Land- u. Baumaschinentechniker haben. Wer sich richtig vorbereitet, erwirbt mehr Wissen, mehr Können, und geht mit mehr Sicherheit zur Prüfung Vorbereitung auf den fachlich praktischen, fachlich mündlichen und fachlich schriftlichen Teil der Meisterprüfung (Modul 1B, 2B und 3). Organisation Termine: Kurs Nr bis Der Kurs ist derzeit ausgebucht lassen Sie sich bereits jetzt für Nov vormerken. Ort: Zeiten: Landesberufsschule Mistelbach Mo bis Sa, 0745 bis 1600 Uhr Teilnahmebeitrag: 4.460,00 Prüfungsbeitrag: Förderungen: Wird von der Meisterprüfungsstelle eingehoben! Die Förderrichtlinien finden Sie am Ende der Info-Broschüre. 2

4 Ansprechpartner/in im WIFI Niederösterreich Produktmanager: Ing. Peter Krippl Tel.: Werkstättenleiter (Fachauskünfte): Ing. Alois Fitzka Tel.: Assistentin: Birgit Savic Tel.: Kundenservice Auskunft, Beratung und Anmeldung Adresse: WIFI Niederösterreich, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten Telefon: T F Öffnungszeiten: Mo - Fr, jew Uhr In der schulfreien Zeit gelten eingeschränkte Öffnungszeiten: Mo bis Fr, jew Uhr kundenservice@noe.wifi.at 3

5 Ideal für Land- und Baumaschinentechniker mit Lehrabschlussprüfung und Praxis, die eine Höherqualifizierung zum Meister oder die Selbständigkeit anstreben. Teilnahmevoraussetzung Lehrabschlussprüfung Land- u. Baumaschinentechniker und theoretische sowie einschlägige, handwerklich-fachliche Fertigkeiten auf Lehrabschlussprüfungsniveau Vollendetes 18. Lebensjahr bei Ablegung der Prüfung Maximale Teilnehmeranzahl 12 Personen Inhalte Die Inhalte sind abgestimmt mit den Meisterprüfungsmodulen 1B, 2B und 3, wobei die Prüfungen für diese Module im Anschluss an den Vorbereitungskurs stattfinden. Die Inhalte der Module 1A und 2A sind nicht Teil des Kurses. Durch die abgelegte Lehrabschlussprüfung entfällt bei den Prüfungsmodulen 1 und 2 jeweils der Teil A. Theorie: Fachtheorie, Fachrechnen, Fachkalkulation, Fachzeichnen, Materialkunde, Kfz-Elektrik, Hydraulische und mechanische Bremsen, Dieselmotor, Motorsägen, Hydraulische Grundlagen, Klimaanlagen, Druckluftbremsen, Landtechnik, Baumaschinentechnik; Praxis: Dieselmotor, Kfz-Elektrik, Motorvermessung, Getriebe, Druckluftbremsen, Ausgleichsgetriebe, A-Schweißen, Elektroschweißen, MAG-Schweißen, Verkabeln, Hydraulik EHR, Landtechnik, Baumaschinentechnik; 4

6 Ziele und Nutzen LERNZIELE Vorbereitung auf die Inhalte der Meisterprüfung für Kfz-Techniker NUTZEN DER AUSBILDUNG - Vorbereitung auf die Ablegung der Meisterprüfung - Gewerbeanmeldung - Mehr Aufstiegsmöglichkeiten durch Höherqualifizierung LEHRMETHODEN Theorieunterricht im Lehrsaal Praktisches Arbeiten in der Kfz-Werkstatt Lehrgangsleitung WIFI St. Pölten Ing. Alois Fitzka: AUSBILDUNG: Meisterprüfung Kfz-Mechaniker, HTL-Maschinenbau BERUFLICHE ERFAHRUNG: Kfz-Mechaniker bis 1982, Trainer im WIFI St. Pölten bis 1991, Werkstättenleiter im WIFI St. Pölten ab 1991 TRAININGSSCHWERPUNKTE: Betreuung von Meistervorbereitungskursen Karosseriebautechniker, Kfz-Techniker, LM-Techniker, Betreuung der gesetzlichen 57 a Schulungen sowie diverse Fachkurse im Kfz-Bereich Lehrgangsleitung LBS Mistelbach Ansprechperson in der LBS Mistelbach: Dir. Stv. Ing. Werner Seltenhammer Tel / werner.seltenhammer@lbsmistelbach.ac.at AUSBILDUNG: Meisterprüfung Landmaschinentechnik, Kfz-Technik, Schmiede u. Schlosser, Berufsreifeprüfungen, Lehramtsprüfungen in Landmaschinentechnik, Bewegung und Sport, Integrationspädagogik, Sachverständiger f. KFZ, Land- u. Baumaschinen. BERUFLICHE ERFAHRUNG: Kfz- und Landmaschinentechniker in diversen Betrieben, Lehrer im in der Landesberufsschule in Mistelbach TRAININGSSCHWERPUNKTE: Betreuung der Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfungen und Meisterprüfungen, Schweißkurse, Stapler- und Krankurse. 5

7 Abschluss/Prüfung/Zertifikate Kursbestätigung bei 75%iger Anwesenheit im Kurs vom WIFI. Nach positiver Ablegung eines Prüfungsmoduls erhalten Sie von der Meisterprüfungsstelle ein Modul-Zeugnis, nach positiver Ablegung aller Prüfungsmodule erhalten Sie den Meisterbrief. Karriereplan Die Meisterprüfung Das bedeutet für Sie: Das WIFI NÖ strukturiert die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung und bietet zu den einzelnen Modulen maßgeschneiderte Fachkurse an. In den Fachkursen für die Module 1B und 2B werden Kenntnisse vermittelt, die auf Lehrabschlussniveau in den jeweiligen Berufen aufbauen. 6

8 Ansprechstelle für Fragen zur Meister-, Ausbilder- und Unternehmerprüfung: Meisterprüfungsstelle Niederösterreich Wirtschaftskammer-Platz St. Pölten Mo bis Fr, jew bis 16 Uhr Tel meisterpruefung@wknoe.at Internet: Checkliste zur Anmeldung für die Meister- oder Befähigungsprüfung Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eigenberechtigt ist, d. h. wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Sie brauchen zur Anmeldung: Geburtsurkunde (bei Namensänderung zusätzlich Heiratsurkunde) Gegebenenfalls Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Abschlusszeugnis der Schule, des Studiums Gegebenenfalls Nachweis zur Führung eines akademischen Grades, einer Standesbezeichnung oder ähnliches Das Modul Unternehmerprüfung ersetzt das Modul Ausbilderprüfung. Die Information und Organisation bezüglich der Meister- und Befähigungsprüfungen obliegen der Meisterprüfungsstelle. Gebühren der Meisterprüfung Prüfungsgebühren 2019 (werden jährlich angepasst) Modul 1 A pr 22,00 Modul 1 B pr 196,00 + variable Materialgebühr Modul 2 A m 11,00 Modul 2 B m 98,00 Modul 3 s 55,00 Ausbilderprüfung Modul 4 m 106,00 Unternehmerprüfung Modul 5 s, m 316,00 s - schriftliche Prüfung m - mündliche Prüfung pr - praktische Prüfung Nähere Informationen zur Meisterprüfungsverordnung finden Sie unter 7

9 Unternehmertraining Unternehmertraining 180 TE Teilnahmebeitrag: EUR 1.280,00 Mit dem 'WIFI-Unternehmertraining' bereiten Sie sich auf Ihre Unternehmerlaufbahn, aber auch auf die Unternehmerprüfung gezielt vor! Sie eignen sich durch Fallbeispiele und Projektarbeiten in die Praxis umsetzbares Wissen an, das Sie zur effizienten Unternehmensführung qualifiziert. Die Unternehmerprüfung ist als Teil der Meisterprüfung für Handwerke bzw. der Befähigungsprüfung für viele gebundene Gewerbe eine verpflichtende Voraussetzung zur selbstständigen Ausübung eines Gewerbes. Sie kann von der fachlichen Prüfung zeitlich getrennt als eigene Prüfung abgelegt werden. Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt auch das Modul 'Ausbilderprüfung' von Meister- und Befähigungsprüfungen. Prüfungsstoff, Zulassungsbestimmungen: Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der Antritt zur Prüfung ist an keine Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Der Prüfungsstoff umfasst die Gebiete: Kommunikation und Verhalten Marketing Organisation Unternehmerische Rechtskunde Rechnungswesen Mitarbeiterführung und Personalmanagement Ersatz der Unternehmerprüfung: Die Absolventinnen/Absolventen diverser Schulen (z. B. Handelsakademie) oder einer kaufmännischen Lehre sind von der Prüfung befreit. Informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer NÖ, Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten, Tel Anmeldung und Information: Unternehmertraining: WIFI NÖ, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, Tel Unternehmerprüfung: Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer NÖ, Wirtschaftskammer- Platz 1, 3100 St. Pölten, Tel Abschluss/Prüfung/Zertifikate Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist in fast allen Meister- und Befähigungsordnungen als eigenes Prüfungsmodul vorgesehen. 8

10 Termine für das Kursjahr 2019/20: VANr. Beginn-Datum Ende-Datum VA-Ort Bemerkung WIFI Mödling Mo-Fr WIFI St. Pölten Mo, Di, Do, Fr WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI Mödling Do-Fr , Sa , 3x Mi WIFI Neunkirchen Mi-Fr , Sa WIFI St. Pölten Fr , Sa WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI Mistelbach Fr , Sa WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI Gänserndorf Mo-Sa WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI Neunkirchen Mo-Fr WIFI Amstetten Fr , Sa WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI Mödling Do-Fr , Sa , 3x Mi Do, Fr , Sa WIFI Neunkirchen WIFI St. Pölten Fr , Sa WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI Gmünd Mo-Fr WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI St. Pölten Mo-Fr WIFI St. Pölten Mo-Fr

11 Unternehmertraining - Blended Learning 40 TE Teilnahmebeitrag: EUR 1.280,00 Das Unternehmertraining wird mit der Lernmethode Blended Learning' durchgeführt und setzt sich aus 40 Trainingseinheiten (TE) Präsenzunterricht und Selbstlernen zusammen. Sie erlernen im Selbststudium die für die selbstständige Ausübung eines Handwerks oder gebundenen Gewerbes erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse. Mit dem Unternehmer/innentraining durchlaufen Sie eine branchenneutrale Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung, vor allem aber eine fundierte Vorbereitung auf die betriebliche Praxis. Bei den Präsenzterminen vertiefen Sie Ihr Wissen und lernen konkret für die Prüfung. Am ersten Kurstag bekommen Sie auch eine Einschulung in die WIFI-Lernplattform. Kommunikation und Verhalten Marketing Organisation Unternehmerische Rechtskunde Rechnungswesen Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Technische Voraussetzung: Windows-PC mit Internetanschluss und die Software MS Office/XP. Ersatz der Unternehmerprüfung: Die Absolventinnen/Absolventen diverser Schulen (z. B. Handelsakademie) oder einer kaufmännischen Lehre sind von der Prüfung befreit. Informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer NÖ, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten, Tel Termine für das Kursjahr 2019/2020 Anmeldung und Information: Unternehmer/innentraining: WIFI NÖ, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, Tel Unternehmerprüfung: Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer NÖ, Wirtschaftskammer- Platz 1, 3100 St. Pölten, Tel VANr. Beginn- Datum Ende-Datum VA-Ort Bemerkung WIFI St. Pölten Mo, Di, Mi, Do (10 Abende) WIFI Mödling Mo, Mi, (10 Abende) 10

12 Lehr- und Lernmethoden Selbstlernkompetenz stärken Es handelt sich dabei um ein ganz neues, modernes Lernverständnis: Wir rücken die Lernenden und ihre Lernprozesse in den Mittelpunkt. Denn aus der Lernforschung wissen wir, dass Lernen eine zutiefst persönliche Angelegenheit ist, die jede und jeder aktiv für sich selbst tun muss. Ihr/e Trainer/in begleitet Sie mit innovativen Lernmethoden dabei, sich Wissen und Fähigkeiten selbstverantwortlich anzueignen, so wie es für Sie am effektivsten ist. Genau diese Selbstlernkompetenz ist es, die in der Wirtschaft heute eine Schlüsselqualifikation darstellt. Sie ist auch eine Grundvoraussetzung für das vielzitierte unternehmerische Denken sowie das allerorts geforderte lebensbegleitende Lernen, ohne das in unserer Wissensgesellschaft heute kaum ein Beruf mehr auskommt. Lernen am WIFI ist: Methoden zum Selberlernen Didaktische Methoden wie zum Beispiel gruppendynamische Übungen, Thesenrallyes, Videotrainings, Teamarbeiten, Kreativitätstechniken bereichern die traditionellen Formen des Unterrichtens. Lernen macht SPASS Engagierte WIFI-Trainer/innen haben einen Kriterienkatalog entwickelt, was lebendiges und nachhaltiges Lernen nach dem WIFI-Lernmodell LENA ausmacht. Selbstgesteuert o Lernende bestimmen Inhalte und Lernwege selbst o Lernende übernehmen die Verantwortung für ihre Lernergebnisse Produktiv o Vorwissen und Erfahrungen sind wertvoll und werden eingebunden o Neugier und Entdeckung(sarbeit) bekommen reichlich Raum Aktivierend o Lernende erhalten konkrete Arbeitsaufträge, für die sie Lösungen erarbeiten o Lernende können selbst Initiativen entwickeln Situativ o Lernende nützen und reflektieren ihre Situation im Hier und Jetzt o Lernende übertragen Musterlösungen in die eigene Praxis Sozial o Lernende als Person sowie ihre (Lern-)Arbeit erfahren Wertschätzung o Lernende erhalten reichlich Zeit und Raum für Fragen und Feedback 11

13 WIFI-Bildungsberatung als Entscheidungshilfe Wenn Sie eine Höherqualifizierung, Weiterbildung oder Umschulung in Ihrem Beruf vor Augen haben, dann sind Sie bei uns richtig. Die WIFI Bildungsberatung bietet Ihnen Unterstützung an. Mit Hilfe psychologischer Testverfahren werden Ihre Interessen, Begabungen, Eignungen und die Persönlichkeitsstruktur erhoben. Die Tests gehen sehr in die Tiefe, daher benötigen wir dafür etwa 4 Stunden. Nach einer Pause findet das psychologische Beratungsgespräch statt. Da haben Sie die Möglichkeit Ihre bisherige Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die mögliche Veränderung zu besprechen. Die/Der Psychologin/Psychologe bespricht mit Ihnen genau die Testergebnisse. Ihre persönlichen Stärken und Begabungen werden mit Ihren beruflichen Vorstellungen und Weiterbildungswünschen verglichen. So kann eine realistische Planung erfolgen, und gemeinsam wird ein persönlicher Karriereplan erstellt. Ihre ganz individuelle persönliche Situation können Sie ebenfalls zum Thema bei der Beratung machen. Die Dauer der Beratung beträgt in etwa eine Stunde. Unser spezielles Angebot für Sie! Wenn Sie eine Bildungsberatung in Anspruch genommen und bezahlt haben und innerhalb eines Jahres einen längerdauernden Lehrgang (ab 80 TE) im WIFI NÖ besuchen, werden Ihnen die Kosten der Bildungsberatung vom Teilnahmebeitrag abgezogen. Beratung und Anmeldung: WIFI-Berufsinformationszentrum T E biz@noe.wifi.at I Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen bitten wir Sie uns anzurufen. Die Zukunft soll man nicht voraus sehen wollen, sondern möglich machen. Antoine de Saint-Exupery WIFI-Anmeldeformular FAX: Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer NÖ Mariazeller Straße St. Pölten T

14 Ja, ich melde mich an:... m Veranstaltungstitel Kursnummer... Termin Veranstaltungsort Teilnehmer/in: Vorname Nachname Titel... Geburtsdatum Telefonnummer (tagsüber erreichbar) ... Privatadresse Ja, ich bin mit der monatlichen Zusendung des kostenlosen WIFI -Newsletters einverstanden. Eine Abmeldung ist nach jedem Versand möglich. Rechnung an (zutreffendes bitte ankreuzen): Privat (siehe oben) Firma Firmenname Telefon (tagsüber)... Firmenadresse Stornobedingungen: 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos, bis Kursbeginn 50 %, ab dem Tag der Veranstaltung 100 % des Teilnahmebeitrags. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im aktuellen WIFI-Kursbuch oder unter Impressum: Herausgeber, Verleger: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten Datum Unterschrift (bzw. Firmenstempel) 13

15 Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen Förderungseinrichtung NÖ Bildungsförderung NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm Vorbereitungskurs zur Berufsreifeprüfung NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm NÖ Bildungsdarlehen NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm NÖ Weiterbildungsscheck NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm Arbeitswelt 4.0 FIT für Digitalisierung NÖ Bildungsförderung Sonderprogramm NÖ Lehre PLUS ) Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: Ziel ist die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Förderhöhe: max , für 3 Jahre ab Erstantragstellung, abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen: bis / 80 % der Kurskosten bis / 60 % der Kurskosten bis / 40 % der Kurskosten Das Land Niederösterreich leistet an Personen, die an Vorbereitungskursen für die Berufsreifeprüfung teilnehmen und die Berufsreifeprüfung erfolgreich ablegen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Förderhöhe abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen: bis / Förderung über / 500 Förderung Das Land NÖ leistet an Personen, die berufsbegleitend an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, eine Förderung zur Finanzierung von Bildungskosten. Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der sich aus dem jeweiligen Kreditvertrag ergebenden Gesamtbelastung für die geförderten Kurskosten und ist mit maximal begrenzt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal begrenzt. Die Förderwerberin bzw. der Förder-werber hat jeweils einen Selbstbehalt von 10 % und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen. Förderungen von dritter Seite sind soweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf. Ziel ist die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeits-kräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Gilt für berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, EDV, Informations- und Kommunikationstechnik. Ziel des Sonderprogramms ist es, für Lehrlinge einen zusätzlichen Anreiz zur beruflichen Höherqualifizierung, parallel zur dualen Ausbildung, zu schaffen. Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis). Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz). Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung. Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn. Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis). Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz). Öffentlich Bedienstete. Hauptwohnsitz in NÖ mind. 1 Jahr vor Kursbeginn. Arbeitnehmer/innen (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft). Öffentlich Bedienstete. Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn. Arbeitnehmer/innen mit maximal Pflichtschulabschluss, Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mind. 1 Jahr als Ein- Personen-Unter-nehmen tätig sind, Arbeitnehmer/innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind. Hauptwohnsitz in NÖ mind. 6 Monate vor Kursbeginn. Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft, die in einem aufrechten vollversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung. Lehrlinge und Auszubildende, das sind Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag gemäß Berufsausbildungsgesetz oder Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz. NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T E bildungsfoerderung@noel.gv.at NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T E bildungsfoerderung@noel.gv.at NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T E bildungsfoerderung@noel.gv.at NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T E bildungsfoerderung@noel.gv.at NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten E bildungsfoerderung@noel.gv.at NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten E bildungsfoerderung@noel.gv.at AK-Bildungsbonus Für alle mit dem AK plus-logo gekennzeichneten Kurse gibt es für Mitglieder der Mitglieder der AKNÖ. Der Antrag muss bis spätestens AK-Bildungsbeihilfen T , 14

16 AK-Bildungsbonus DIGI-Bonus AK-Bildungsbonus SPEZIAL für die Berufsreifeprüfung (Förderperiode: ) AK-Bildungsbonus SPEZIAL für die Vorbereitung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung (Förderperiode: ) Erfolgsprämie der WKNÖ für die Berufsreifeprüfung Bildungskonto des Landes OÖ Fachkräftestipendium waff Weiterbildungskonto Arbeiterkammer NÖ den Bildungsbonus. Die Förderausschüttung erfolgt nach Abschluss des Kurses. Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu max. 120 bzw. 170 für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen oder 220 für Mitglieder, die eine Leistung vom AMS beziehen pro Kalenderjahr. Für alle mit dem AK extra-digi-bonus-logo gekennzeichneten Kurse gibt es für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ den Bildungsbonus. Die Förderausschüttung erfolgt nach Abschluss des Kurses. Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu max. 150 bzw. 170 für Mit-glieder, die Kinderbetreuungsgeld be-ziehen oder 220 für Mitglieder, die eine Leistung vom AMS beziehen pro Kalenderjahr. Gefördert werden positiv abgelegte Teilprüfungen mit jeweils 120. Voraussetzungen: Mitgliedschaft Arbeiterkammer NÖ Die Kurskosten werden selbst getragen und es wurden keine anderen Förderungen der AKNÖ bezogen. 50 % der Kurskosten bis 400. Hinweis: Bei Vorbereitungskursen auf Modulbasis gilt der Förderhöchstsatz von 400 für die Gesamtkosten aller Module! Du kannst was! -Teilnehmer/innen können 100% der individuell verbleibeden Kurskosten bis max. 400 refundiert bekommen. Hinweis: Wurde der Vorbereitungskurs auf Modulbasis besucht, ist die Gesamt-dauer aller Module ausschlaggebend. Alle Teilnehmer/innen, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung besucht und absolviert haben, fördert die WKNÖ ihre besondere Leistung mit 400. Berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen). Kurskosten für Bildungsmaßnahmen. Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von gefördert. Gefördert werden neue Ausbildungen, die frühestens am und spätestens am beginnen und die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages. Im Jahr 2018 sind das täglich 28,80. Wir versichern Sie auch in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Die Förderung für berufliche Aus- und Weiterbildungen beträgt 50 % (maximal 300) der Kurs- und Prüfungskosten. Der gesamte Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Jahren beantragt werden. 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Moduls (es gilt das Prüfungsdatum!) gestellt werden. Das Online-Antragsformular ist nach Kursabschluss über die AKNÖ-Website einreichbar. Mitglieder der AKNÖ. Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Moduls (es gilt das Prüfungsdatum!) gestellt werden. Das Online-Antragsformular ist nach Kursabschluss über die AKNÖ-Website einreichbar. Für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ, die beantragte Module für die Berufsreifeprüfung bis spätestens positiv absolviert haben. Mitglieder der AKNÖ. Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mind. 60 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungs-einrichtung (z. B. Ö- Cert, Cert NÖ, Wien Cert, etc.) oder an einer Berufsschule stattgefunden haben. Der Kurs- /Schulbesuch endet vor dem Personen mit Wohnsitz in NÖ, die im WIFI NÖ alle Teilprüfungen zur Berufsreife-prüfung abgelegt haben. Personen, mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in OÖ Beschäftigungslose, Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind, und vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht. Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt, Ihre höchste abgeschlossene Ausbildung liegt unter dem Fachhochschulniveau und Sie erfüllen die Aufnahme-voraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung. Arbeitslose oder beschäftigte Personen, die in Wien gemeldet sind. E bildungsbonus@aknoe.at bildungsbonus AK-Bildungsbeihilfen T , E bildungsbonus@aknoe.at bildungsbonus AK-Bildungsbeihilfen T , E bildungsbonus@aknoe.at bildungsbonus AK-Bildungsbeihilfen T , E bildungsbonus@aknoe.at bildungsbonus Wirtschaftskammer NÖ, Abteilung Bildung Wirtschaftskammer-Platz. 1, 3100 St. Pölten, T , Amt der OÖ Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, T , E bildungskonto@ooe.gv.at Regionale Geschäftsstelle des AMS Waff - Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung Nordbahnstraße 36, Stiege 1/ Wien T E bbe@waff.at

17 Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen Förderungseinrichtung WK-Bildungsscheck (3 Jahre gültig) Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung Lehre.Fördern der WK Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: Der WK-Bildungsscheck im Wert von 100 ist die finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer NÖ für ihre Mitglieder. Er kann beim Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung in allen WIFIs in Österreich eingelöst werden. Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mitarbeiter/innen werden zusätzlich mit einem Guthaben von 200 für Veranstaltungen im Bereich Tourismus des WIFI NÖ, ausgenommen HACCP-Kurse und Kurse zur Allergen-kennzeichnung, durch die Fachgruppe gesponsert. Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes NÖ zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen. Insbesondere soll dadurch die Grundlage für die Implementierung neuer Produkte/Prozesse und/oder die Erschließung neuer Märkte geschaffen werden, um letztendlich eine Erhöhung der Wertschöpfung in NÖ zu bewirken. Die Förderung erfolgt durch einen Zu-schuss in Höhe von maximal 50 % der Kurskosten bis zu einer maximalen Höhe von Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge: Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus - im Ausmaß von 75 % der Kurskosten (exkl. USt.) bis zu einer Gesamthöhe von Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung 75 % der Kurskosten (exkl. USt) bis maximal 500. Weiterbildung der Ausbilder/innen: Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 75 % der Kurskosten (exkl. USt.) bis zu einer Gesamthöhe von pro Kalenderjahr. Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen. Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ: Bei Einzelfirmen der/die Inhaber/in Mitunternehmerinnen, Verpartnerte und Kinder sofern eine sozialversicherungspflichtige Anmeldung im Betrieb gegeben ist Bei Gesellschaften: - persönlich haftende Gesellschafter/innen - gewerbe- und handelsrechtliche Geschäftsführer/innen - Prokuristen/Prokuristinnen - stille Gesellschafter/innen - alle Personen, die im Firmenbuch eingetragen sind Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Gründung zumindest ein Kalenderjahr vor Antragseinreichung der Förderung zurückliegt und somit seit mindestens einem Jahr im Besitz eines aktiven Gewerbescheins sind. Für Ein-Personen-Unternehmen steht die Professionalisierung im Vordergrund. Weitere Fördermöglichkeiten für Lehrlinge erfahren Sie bei der WKNÖ. Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss. Arbeitnehmer/innen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule. Arbeitnehmer/innen ab dem 45. Lebensjahr mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss WIFI NÖ, Mariazeller Str. 97, 3100 St. Pölten, T , E kundenservice@noe.wifi.at, NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T , Wirtschaftskammer NÖ Lehrlingsstelle - Förderreferat Wirtschaftskammer-Platz St. Pölten T F E lehre.foerdern@wknoe.at Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebs, in dem die zu fördernden Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind

18 Steuerliche Absetzmöglichkeiten und sonstige Aktionen Förderungseinrichtung BIZ Beratungsförderung Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: Alle Mitgliedsbetriebe der WKNÖ können bis zu 6 Bewerber/innen für eine Lehrstelle im WIFI-BIZ kostenlos testen lassen. 16 EStG. Förderung der Ausbildungsinvestitionen als Werbungskosten für unselbstständig Erwerbstätige. Jugendliche und Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer NÖ Arbeitnehmer/innen WIFI-BIZ Rödlgasse 1, 3100 St. Pölten T , E biz@noe.wifi.at regionales Finanzamt oder Stand: März 2019 Genauere Informationen finden Sie auf der WIFI NÖ-Homepage unter Service Förderungen oder in der Datenbank zur Weiterbildungsförderung unter Die Übersicht enthält die Zusammenstellung aller dem WIFI NÖ bekannten Förderungen. Alle Angaben ohne Gewähr! Detaillierte Informationen und Anträge sind generell über den jeweiligen Fördergeber abzuwickeln! 17

19 Allgemeine Geschäftsbedingungen RASCHE ANMELDUNG SICHERT IHREN KURSPLATZ Um die Effektivität der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten, ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. DER TEILNAHMEBEITRAG: Teilnahme- und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Im Teilnahmebeitrag enthaltene Prüfungsbeiträge gelten nur für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin. Werden von uns gutgeschriebene Beträge nicht binnen drei Jahren nach ihrem Entstehen rückgefordert oder eingelöst, sind die gutgeschriebenen Beträge verfallen. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Bei Seminaren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn, spätestens am Tag des Kursbeginns auf dem von uns angegebenen Konto einlangend einzuzahlen. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns neben der gerichtlichen auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. STORNOBEDINGUNGEN: Stornierungen werden vom WIFI nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im WIFI einlangend, kostenlos storniert werden, sofern in der Einladung nicht anders angegeben. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50% des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig. Die Nominierung einer Person, die ersatzweise teilnimmt ist möglich, diese muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Die ursprünglich angemeldete Person bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. IHR WIDERRUFSRECHT ALS PRIVATKUNDE BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN: Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere online, per , telefonisch oder per Fax, können Sie im Sinne des FAGG binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dazu müssen Sie uns, dem WIFI der Wirtschaftskammer Niederösterreich eindeutig Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen mitteilen. Sie können dazu das Muster-Widerrufsformular auf unserer Website ( elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Darüber hinaus können Sie Ihren Widerruf auch per Post. oder Fax übermitteln. Adresse: Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, Tel.: , Fax: KURSAUSSCHLUSS: Das WIFI behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird in diesem Fall aliquot zurückgezahlt. SO ERHALTEN SIE IHR ABSCHLUSSDOKUMENT: Wenn Sie mindestens 75% der Veranstaltungsdauer anwesend waren und den Teilnahmebeitrag bezahlt haben, können wir Ihnen eine WIFI-Teilnahmebestätigung ausstellen. Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75% des vorangegangenen Lehrgangs oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet das WIFI. Der Ablauf der WIFI-Prüfungen ist durch die jeweils gültige Prüfungsordnung festgelegt. Nach bestandener Prüfung wird ein Zeugnis bzw. ein Diplom ausgestellt. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. Wenn Sie für Ihre WIFI-Zeugnisse, -Diplome und Ausweise Duplikate benötigen, stellen wir Ihnen diese kostenpflichtig auch für zurückliegende Jahre gerne aus. ÄNDERUNGEN IM VERANSTALTUNGSPROGRAMM: Viele WIFI-Veranstaltungen werden über längere Zeiträume geplant. Aus organisatorischen Gründen kann es im Lauf dieser Zeit zu Programmänderungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird und diese daher nicht zustande kommt. Das WIFI muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeit, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainer/innen, Umstellungen des Stundenplans bei Lehrgängen sowie Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Sollte dies bei einer von Ihnen gebuchten Veranstaltung der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigen. Es können daraus keinesfalls Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche dem WIFI gegenüber abgeleitet werden. Das WIFI kann keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen. Wenn eine Veranstaltung ausfällt, weil der/die Trainer/in erkrankt ist oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse eingetreten sind besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen abzugsfrei Ihre bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträge. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch (z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang) ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung überweisen wir Ihnen auf das Konto, das Sie uns schriftlich bekannt gegeben haben. Alternativ stellen wir Ihnen einen Bildungsscheck aus. Wenn Sie bereits Skripten und Arbeitsunterlagen erhalten haben und diese behalten möchten, ziehen wir die entsprechenden Kosten von der Rückzahlung ab. DURCHFÜHRUNGSGARANTIE: Die Durchführungsgarantie gilt für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen, wenn zehn Tage vor Kursstart mindestens eine Person angemeldet ist. TRAININGSEINHEITEN (TE): Die Dauer der Veranstaltungen ist in Trainingseinheiten (TE) angegeben. Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten. Davon ausgenommen sind gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen, welche aufgrund von Ausbildungsgesetzen, Studienverordnungen o. Ä. eine abweichende Dauer (z. B. 45 Minuten) aufweisen. 18

20 ZUM DATENSCHUTZ: Ihre personenbezogenen Daten werden durch uns für die Durchführung und Verrechnung Ihrer Kursteilnahme verarbeitet. Die Daten werden dabei von Ihnen selbst angegeben oder über Ihren Arbeitgeber erhoben, sofern dieser Sie zu einem Kurs anmeldet. Soweit Sie sich in unseren Räumlichkeiten aufhalten, werden personenbezogene Daten auch durch technische Einrichtungen (Bildverarbeitung) zum Eigentums- und Personenschutz verarbeitet. Ihre Kontaktdaten werden dazu verwendet, um Sie als Kursteilnehmer/in gezielt über unser aktuelles Kursangebot zu informieren und in Qualitätssicherungsmaßnahmen einzubinden. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit widersprechen (per Link im Newsletter oder per an Ihre Daten werden im Zusammenhang mit der Verrechnung und Förderung von Kursen an den jeweiligen Fördergeber sowie an bei der Verrechnung mitwirkende Dritte (z. B. Banken, Steuerund Abgabenbehörden) im erforderlichen Umfang übermittelt. Zur Ausstellung eines Prüfungszertifikats erfolgt eine Übermittlung Ihrer Daten an die jeweilige Zertifizierungsstelle. Ihre Daten, einschließlich ausgestellter Kursbesuchsbestätigungen und Zeugnisse, werden solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der o.a. Zwecke und der mit uns vereinbarten Leistungserbringung notwendig ist. Daten werden jedenfalls bis zum Ablauf geltender Verjährungsfristen sowie gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälliger Rechtsstreitigkeiten aufbewahrt. Es besteht das jederzeitige Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung sowie Widerspruch der weiteren Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten (per an Sie haben jederzeit das Recht sich über eine unzulässige Datenverarbeitung durch uns bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, in Österreich ist dies die österreichische Datenschutzbehörde ( Darüber hinaus gilt unsere Datenschutzerklärung unter WISSENSWERTES ZU AUFNAHMEN UND ARBEITSUNTERLAGEN: Das Anfertigen von Bildern, Video- oder Tonaufnahmen von Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen während der Veranstaltungen und Prüfungen ist nicht gestattet. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass Fotos (bzw. kurze Videomitschnitte) aus den Kursen für Werbezwecke zur Erfüllung des Bildungsauftrags verwendet werden können. Auf Verlangen werden solche Aufnahmen gelöscht. Im Teilnahmebeitrag sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas Anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich. Abhängig vom Kurs kann es zu zusätzlichen Kosten für Literatur, Skripten bzw. Material kommen. Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Die vom WIFI zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, zum Kauf angeboten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden. TEILNAHME VON MINDERJÄHRIGEN: Das WIFI übernimmt keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer/innen. Den Anordnungen des WIFI-Personals ist Folge zu leisten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. BARRIEREFREIER ZUGANG: Wir ermöglichen Menschen mit besonderen Bedürfnissen einen barrierefreien Zugang zu unseren öffentlichen Veranstaltungen. Sollten Sie diesbezüglich eine Unterstützung benötigen, ersuchen wir vor Beginn der Veranstaltung um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice. HAUSORDNUNGEN: Die an den jeweiligen Standorten geltenden Haus-, Park- und Brandschutzordnungen sind einzuhalten und sind somit Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Zuwiderhandeln kann auch den Ausschluss von der Weiterbildungsmaßnahme bedeuten. Gerichtsstand in St. Pölten, es gilt österreichisches Recht Stand: März

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