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- Dorothea Weber
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15 Förderungseinrichtung Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: NÖ Bildungsförderung Während eines Zeitraums von 6 Jahren ab Erstantragstellung können höchstens Euro Förderung in Anspruch genommen werden. 50 % der Kurskosten: Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren und jene die Kinderbetreuungsgeld beziehen 80 % der Kurskosten: Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind, Arbeitnehmer/innen über 45 Jahre, Sozialhilfebezieher/innen. österr. Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EWR- Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ und Besuch eines berufsspezifischen Weiterbildungskurses bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger (z. B. WIFI) NÖ Landesregierung, Abt. Allg. Förderung F3, Arbeitnehmerförderung Landhausplatz St. Pölten T , E bildungsfoerderung@noel.gv.at AK-Bildungsbonus Förderung Berufsreifeprüfung der WKNÖ Zuschuss zur Berufsreifeprüfung Josef-Hesoun-Fonds der Arbeiterkammer Kursgeld 2.0 Bildungskonto des Landes OÖ waff Weiterbildungskonto Fachkräftestipendium (gültig ab 1. Juli 2013) Für alle mit dem AK plus-logo gekennzeichneten Kurse gibt es für Mitglieder der Arbeiterkammer NÖ den Bildungsbonus. Die Förderausschüttung erfolgt nach Abschluss des Kurses. Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu max. 120 Euro (bzw. 170 Euro für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen oder 220 Euro für Mitglieder, die eine Leistung vom AMS beziehen) pro Kalenderjahr. Das Online- Antragsformular ist nach Kursabschluss über die AKNÖ-Website einreichbar. Alle Teilnehmer/innen, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung besucht und absolviert haben, fördert die WKNÖ ihre besondere Leistung mit 400 Euro. Über diesen Zuschuss werden pro Teilmodul der Berufsreifeprüfung 100 Euro gefördert. Die Kursbeihilfen werden an Arbeitnehmer/innen vergeben, die nach ihrer Lehrausbildung Fachkurse besuchen, die einer beruflichen Qualifizierung dienen bzw. die aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung erforderlich sind. Basiert auf 3 Förderschienen Kursgeld 1: Fachliche Zusatzqualifikation Kursgeld 2: Persönlichkeitsfördernde Zusatzqualifikation Kursgeld 3: Auslandsförderungen Förderhöhe: Maximal 400 Euro pro Person Gefördert werden 50 % bzw. 70 % (Personen ohne formalen Bildungsabschluss oder mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld) der Kurskosten bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen. Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Ausund Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert werden 50 % bis 80 % der Kurskosten bis zu den Höchstbeträgen. Arbeiterkammer NÖ-Mitglieder Als Mitglied der Arbeiterkammer Wien muss der AK-plus Bildungsbonus im Vorhinein unter angefordert und am 1. Kurstag abgegeben werden. Personen mit Wohnsitz in NÖ, die im WIFI NÖ alle Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung abgelegt haben. Mitglieder der AKNÖ, die Module für die Berufsreifeprüfung positiv absolvieren. Arbeiterkammerumlagepflichtige Arbeitnehmer/innen aus NÖ mit geringem Einkommen Schüler/innen oder Lehrlinge mit Wohnsitz in Niederösterreich, welche eine Ausbildung in der Sekundarstufe II (Oberstufe AHS, BHS) oder Lehre in Niederösterreich machen und fachliche Zusatzqualifikationen über das normale Ausbildungsniveau hinausgehend erwerben. Personen, mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in OÖ Arbeitslose oder beschäftigte Personen, die in Wien gemeldet sind. AK NÖ Gratis-Hotline T , E bildungsbonus@aknoe.at ngsbonus Wirtschaftskammer NÖ, Abteilung Bildung Landsbergerstr. 1, 3100 St. Pölten, T , AK NÖ Gratis-Hotline Tel.: , Arbeiterkammer NÖ Windmühlgasse 28, 1060 Wien, T E beihilfen@aknoe.at NÖ Landesakademie PF 80, 3109 St. Pölten, Amt der OÖ Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, T , E bildungskonto@ooe.gv.at waff - Weiterbildungskonto Nordbahnstraße 36, 1020 Wien T E waff@waff.at
16 WK-Bildungsscheck (NEU: 3-jährige Gültigkeitsdauer ab dem Kursjahr 2013/14) Bildungsscheck - Qualifizierungsoffensive für Kleinbetriebe Top-Stipendium Betriebsnachfolge Lehre.Fördern der WK Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF (Ziel 2) Der WK-Bildungsscheck im Wert von 100 Euro ist die finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer NÖ für ihre Mitglieder. Er kann beim Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung in allen WIFIs in Österreich eingelöst werden. Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mitarbeiter werden zusätzlich mit einem Guthaben von 200 Euro für Veranstaltungen des WIFI NÖ aus dem Bereich Tourismus, ausgenommen HACCP-Kurse und Kurse zur Allergenkennzeichnung, durch die Fachgruppe gesponsert. Gilt nur für die ersten 50 Anmeldungen! Gegenstand der Förderung sind genau definierte Weiterbildungsmaßnahmen, die die strategische Ausrichtung von Unternehmen wesentlich verbessern. Die Kurskosten werden - bis zu einem Pauschalbetrag von Euro innerhalb von 3 Jahren - zu 50 % refundiert. Förderung der Qualifikationen von familieninternen Betriebsnachfolgern/- nachfolgerinnen. Gefördert werden Studien und definierte Aus- und Weiterbildung bis zu einer Höhe von Euro. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge: Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro. Zusätzlich werden Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe von 250 Euro gefördert. Weiterbildung der Ausbilder/innen: Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro pro Jahr. Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Qualifizierung zu sichern und andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für Arbeitgeber zu erleichtern. Beihilfe für die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit. Ziel ist es, im Rahmen von Kurzarbeit die ausfallende Arbeitszeit für Qualifizierung zu nutzen, damit durch Qualifizierung in der Krise die Betriebe ihre Anpassungsfähigkeit und die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer/innen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ (Unternehmer/in, Geschäftsführer/in, Prokurist/in) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglied der WKNÖ sind: aktive Eigentümer/innen aktive Geschäftsführer/innen Prokuristinnen/Prokuristen Betriebsnachfolger/in innerhalb der Familie für ein NÖ Unternehmen bis max. 100 Mitarbeiter/innen Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden. Weitere Fördermöglichkeiten für Lehrlinge erfahren Sie bei der WKNÖ. Personen ab 45 Jahre Frauen mit höchstens Lehrausbildung/mittlerer Schule Wiedereinsteiger/innen Personen unter 45 Jahre im Rahmen von Productive-Aging- Konzepten in Qualifizierungsverbünden die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. Elternkarenz befinden. Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung mind. 16 Ausfallstunden für förderbare Qualifizierungsmaßnahmen verwenden und hierfür eine geförderte Qualifizierungsunterstützung beziehen. WIFI NÖ, Mariazeller Str. 97, 3100 St. Pölten, T , E kundenservice@noe.wifi.at, NÖ Landesregierung, Abt. Wirtschaft, Tourismus, Technologie Schwartzstraße Baden T , E guenter.reinsperger@noel.gv.at NÖ Landesakademie Mag. Ronald Kaupa PF 80, 3109 St. Pölten, T oder WKNÖ Lehrlingsstelle - Förderreferat Landsbergstr.1, 3100 St. Pölten T F E lehre.foerdern@wknoe.at Regionale Geschäftsstelle des AMS Regionale Geschäftsstelle des AMS
17 Arbeitsplatznahe Qualifizierung (ANQ) Regionale Geschäftsstelle des AMS WIFI NÖ T E martina.freinberger@noe.wifi.at Regionalgeschäftsstelle des AMS nfoblatt_bildungskarenz.pdf Bildungskarenz/Weiterbildungskarenz Bildungsteilzeit Mithilfe von ANQ haben Unternehmen die Möglichkeit, Arbeitssuchende entsprechend den innerbetrieblichen Arbeitserfordernissen auszubilden. Sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen 6 Monate gedauert hat, kann eine Bildungskarenz, gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, für die Dauer von mind. zwei Monaten bis zu 1 Jahr vereinbart werden. Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungsteilzeit auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld beantragen. Unternehmen aus NÖ, die eine offene Stelle (muss beim AMS gemeldet sein) zu besetzen haben. Arbeitnehmer/innen Arbeitnehmer/innen Regionalgeschäftsstelle des AMS nfoblatt_bildungskarenz.pdf Förderungseinrichtung Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: BIZ - Beratungsförderung Einzelberatungen für Jugendliche werden mit 20 Euro pro Beratung durch die Wirtschaftskammer NÖ gefördert. Jugendliche und Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer NÖ Start up Aufwendungen für Ausund Fortbildungsmaßnahmen Bildungsfreibetrag für Unternehmen Alle Mitgliedsbetriebe der WKNÖ können bis zu 6 Bewerber/innen für eine Lehrstelle im WIFI-BIZ kostenlos testen lassen. Arbeitssuchenden Personen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. 16 EStG. Förderung der Ausbildungsinvestitionen als Werbungskosten für unselbstständig Erwerbstätige. 4 EStG: Förderung der Ausbildungsinvestitionen der Betriebe durch einen 20 %igen Bildungsfreibetrag. Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen mit Wohnsitz in NÖ Arbeitnehmer/innen Unternehmen WIFI-BIZ Rödlgasse 1, 3100 St. Pölten, T , E biz@noe.wifi.at, Verein Jugend und Arbeit Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten T , regionales Finanzamt oder regionales Finanzamt oder
18 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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20 NOTIZEN
Führungskompetenztraining
Anforderung Ausbildung und Berufserfahrung 7 Jahre Berufserfahrung oder Schulung oder ersatzweise Berufserfahrung in der Mitarbeiterführung Evaluierung Zertifizierungsantrag Projektarbeit Lehrabschluss
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