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1 Bildungsvertrag zwischen der Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e.v. (AWW e.v.) an der Fachhochschule Brandenburg Magdeburger Str Brandenburg an der Havel und Frau Herr Name, Vorname, Titel Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Privatanschrift diese Anschrift für Rechnung, für Post-/ Paketzustellungen verwenden (zutreffendes bitte ankreuzen) für die Nutzung der Lernplattform Telefon (privat, dienstlich, mobil) wird folgender Bildungsvertrag über die (zutreffendes bitte ankreuzen) Weiterbildung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Anpassungsseminare A und B (A: Mathematik/ Statistik, wissenschaftliches Arbeiten, Mikroökonomie) (B: Wirtschaftsenglisch, internes und externes Rechnungswesen, Makroökonomie) individuellen Anpassungsseminare in einem oder mehrerer Fachgebiete geschlossen. 1 von 5 // Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

2 1 Dauer der Weiterbildung (1) Die Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) inklusive der Anpassungsseminare A und B dauert insgesamt 12 Monate. (2) Die Weiterbildung beginnt am und endet am unbeschadet einer vorzeitigen Beendigung des Bildungsvertrages gemäß 5 des vorliegenden Vertrages. 2 Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung (1) Zur Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen wird zugelassen wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens einjähriger Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis. (2) Zur Teilprüfung handlungsspezifische Qualifikationen wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: die erfolgreich abgelegte Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den unter (1) genannten Zulassungsvoraussetzungen. (3) Die Zulassungsvoraussetzungen sind bei Abschluss des Bildungsvertrages in geeigneter Form (Arbeitsvertrag mit Stellenbeschreibung, Arbeitszeugnis, BFD-Bescheinigung zur berufsnahen Verwendung o.ä.) nachzuweisen. 3 Leistungen der AWW e. V. Die AWW e.v. bietet in Kooperation mit der Fachhochschule Brandenburg, Fachbereich Wirtschaft, auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne der IHK alle notwendigen Lehrveranstaltungen in Vollzeit- und Tagesform an, die zur entsprechenden Weiterbildung des Teilnehmers erforderlich sind. 2 von 5 // Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

3 Dazu gehört die Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) mit: Teil 1 - wirtschaftsbezogenen Qualifikationen: 240 Unterrichtseinheiten Teil 2 - handlungsspezifischen Qualifikationen: 320 Unterrichtseinheiten sowie die Anpassungsseminare A (188 Unterrichtseinheiten) und B (142 Unterrichtseinheiten), die Voraussetzung für die Anerkennung der Weiterbildung auf den Bachelorstudiengang BWL Allgemeines Management an der Fachhochschule Brandenburg sind. Einrichtungen der Fachhochschule Brandenburg (Bibliothek, Mensa etc.) können zu den jeweiligen Benutzungsbedingungen in Anspruch genommen werden. 4 Entrichtung der Teilnahmegebühr und sonstige Kostentragungspflichten der teilnehmenden Person (1) Die Kosten für die Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) betragen 3.800, 00. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr zwei Teilzahlungen zu entrichten. a. Die Rechnungslegung für Teil 1 wirtschaftsbezogene Qualifikationen in Höhe von 1.690,00 erfolgt zu Beginn der Ausbildungsphase im ersten Teil Ende August. b. Die Rechnungslegung für Teil 2 handlungsspezifische Qualifikationen in Höhe von 2.113,00 erfolgt zu Beginn der Ausbildungsphase im zweiten Teil Anfang Januar. (2) Die Rechnungslegung für die Anpassungsseminare A und B in Höhe von 850,00 (exkl. MwSt.) 1 erfolgt bei Abschluss des Bildungsvertrages im Juli/ August. Es besteht die Möglichkeit einzelne Fächer aus den Anpassungsseminaren zu buchen. Die Preise dafür werden auf Anfrage ermittelt. (3) Eventuell anfallende Kosten für Fachliteratur und für Reisekosten, Verpflegung und sonstige Auslagen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. (4) Die Nichtteilnahme an einzelnen Weiterbildungsstunden oder Programmteilen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. (5) Die Gesamtkosten für die Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) inklusive der Anpassungsseminare A und B betragen 4.650,00 (Umsatzsteuerbefreiung gem. 4 Nr. 21 a) aa) UStG) 1. (6) Zusätzlich fallen Prüfungsgebühren der IHK Potsdam in der jeweils festgelegten Höhe an. 5 Vorzeitiger Rücktritt/vorzeitige Beendigung des Vertrages (1) Ein Rücktritt vom vorliegenden Vertrag vor Beginn der Weiterbildung muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen (Posteingang) vor Beginn der Weiterbildung ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden 50 % des Teilnehmerbetrages erhoben. Der gesamte Teilnahmebetrag ist zu entrichten, wenn die Rücktrittserklärung ab dem 3. Werktag (Posteingang) vor Weiterbildungsbeginn eingeht bzw. kein schriftlicher Rücktritt abgegeben wird. (2) Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson mit entsprechender Zulassungsvoraussetzung den Weiterbildungsplatz einnimmt und die entsprechende Zahlung erbracht ist. 1 Die Umsatzsteuerbefreiung ist beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg für die Anpassungsseminare beantragt. Ein Bescheid liegt derzeit nicht vor. 3 von 5 // Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

4 (3) Nach Beginn der Weiterbildung kann der Bildungsvertrag durch schriftliche Kündigung vorzeitig beendet werden. Die Kündigung kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Die Kündigung kann jeweils zum Ende eines Weiterbildungsteils (nach der Prüfung zu den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen Mitte Oktober oder nach der Prüfung zu den handlungsspezifischen Qualifikationen Mitte April) jeweils mit einer Frist von vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. (4) Bei einem Rücktritt nach Beginn der Weiterbildung behält die AWW e.v. den Anspruch auf die zu leistenden Teilzahlungen. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Diese muss schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (6) Die AWW e.v. kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere dann kündigen, wenn die teilnehmende Person mit der Zahlung der unter 4 festgesetzten Teilnahmegebühr mit mehr als sechs Wochen im Rückstand ist oder die erforderliche Teilnehmerzahl nicht zustande kommt. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vom AWW e.v. zurück erstattet. (7) Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erfolgen. (8) Die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist sowohl im Fall der ordentlichen wie auch der außerordentlichen Kündigung ausgeschlossen. 6 Schadenersatzpflicht Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Bildungsvertrags entstehenden Schadens verpflichtet. Das Entgelt ist bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins zu entrichten, sofern die Kündigung nicht auf Gründen beruht, die die AWW e.v. zu vertreten hat. Ersparte Aufwendungen der AWW e.v. werden in Abzug gebracht. 7 Beizubringende Unterlagen Die Anmeldung zur Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) sowie zu den Anpassungsseminaren erfolgt durch den zustande gekommenen vorliegenden Vertrag. Die teilnehmende Person verpflichtet sich folgende Unterlagen beizubringen: beglaubigte Kopie des Zeugnisses bzw. eine Bescheinigung über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung, tabellarischer Lebenslauf. Mit Vertragsabschluss wird das Einverständnis zur automatisierten Datenerfassung und -verarbeitung durch die teilnehmende Person erteilt. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der Teilnehmenden streng vertraulich behandelt und nur zur Prüfungsanmeldung an die IHK Potsdam sowie zur organisatorischen Abwicklung der Weiterbildungsmaßnahme genutzt bzw. weitergegeben. 4 von 5 // Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

5 8 Ausschluss von der Teilnahme Um das Erreichen der Weiterbildungsziele sicher zu stellen, ist die AWW e.v. berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung) auch ohne Angaben von Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. 9 Haftung für Gegenstände (1) Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen der AWW e.v. haben keinen Studierendenstatus, sie sind insbesondere nicht unfallversichert. Die AWW e.v. und die Fachhochschule übernehmen keine Haftung für Personenschäden sofern nicht Mitarbeiter/-innen der Hochschule und/oder der AWW e.v. vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (2) Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen (z. B. Wertgegenstände, Kraftfahrzeuge) übernimmt die AWW e.v. keine Haftung. Der Missbrauch der im Rahmen der gerätegebundenen Weiterbildung gestellten Soft- und Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der AWW e.v. oder der Fachhochschule Brandenburg führen. 10 Sonstiges Änderungen des Namens, der (Rechnungs-)Anschrift der teilnehmenden Person und/ oder der Mailadresse hat diese umgehend der AWW e.v. mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung gelten Schreiben der teilnehmenden Person als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse gesandt wurden. 11 Erfüllungsort Erfüllungsort für die durch vorstehenden Vertrag begründeten Leistungspflichten ist Brandenburg an der Havel. 12 Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Brandenburg an der Havel, den.. Teilnehmer/- in Dr. Annette Strauß, Geschäftsführerin 5 von 5 // Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

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