Vorentwurf Entwässerung
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- Katrin Lang
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1 Bl e c h h a m m e r w e g 5 0, K a i s e r s l a u t e r n Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Bebauungsplan Leininger Straße / Burgstraße Vorentwurf Entwässerung Februar 2019
2 1. Allgemein Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes Leininger Straße / Burgstraße im Ortsteil Alsenborn sind verschiedene Maßnahmen zur Entwässerung und Abwasserbeseitigung erforderlich. Bereits im Jahr 2016 wurde im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Enkenbach Alsenborn durch das Ing. Büro Obermeyer in Kaiserslautern eine Machbarkeitsstudie Anschluss der Entwässerung aus dem geplanten Neubaugebiet an der Friedrich-Ebert- Straße in der Ortsgemeinde Enkenbach Alsenborn erstellt. Damals war der Zuschnitt des NBG gegenüber der aktuellen Planung leicht verändert, jedoch wurden grundsätzlich dieselben Flächen überplant. Ebenso wurde bereits in 2016 durch das geotechnische Büro Peschla + Rochmes aus Kaiserlautern im Auftrag der AE-Baumanagement GmbH Kaiserslautern eine Baugrunduntersuchung zur Möglichkeit der Versickerung anfallenden Oberflächenwassers durchgeführt. Ergänzend hierzu wurde im Dezember 2018 durch die Firma ROMAG. Rolf Mang Geo- und Umweltberatung aus Enkenbach Alsenborn im Auftrag der Projektentwicklung GmbH Friedrich-Ebert-Straße 9 Kaiserslautern eine geotechnische Stellungnahme erstellt. Die genannten Unterlagen dienten als Grundlage der Planung. Weiterhin fanden im Laufe der Untersuchungen Abstimmungen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz Kaiserslautern und den Verbandsgemeindewerken Enkenbach Alsenborn statt. Die entsprechenden Ergebnisse sind in Form von Aktenvermerken dokumentiert. Diese sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt. 2. Bestehende Situation Die zur Erschließung vorgesehenen Flächen sind zum großen Teil befestigt und auch teilweise bebaut. Die Nutzung des Bereiches erfolgte gewerblich (Lackiererei). Im gültigen Kanalisationsentwurf für die Mischkanalisation in der OG Enkenbach Alsenborn ist die Fläche nur mit einem sehr geringen Anteil, nämlich einem schmalen Streifen entlang der Friedrich Ebert Straße im Osten des Bereiches, enthalten. 3. Geplante Maßnahmen Vorgesehen ist die Erschließung des Bereiches als Wohnbaugebiet. Von der Friedrich Ebert Straße aus wird eine Erschließungsstraße mit einer Länge von ca. 180 Metern nach Westen geführt. Dort wird ein Wendehammer angeordnet. Im NBG anfallende Wassermengen werden getrennt als Schmutzwasser und Regenwasser gesammelt. Die oben erwähnten geotechnischen Untersuchungen ergeben insgesamt für das NBG relativ gute Sickereigenschaften des vorhandenen Bodens. Jedoch wird in allen Bereichen bereits nach ca. 1,20 bis 1,60 Metern der Festgesteinshorizont angetroffen. Die Machbarkeitsstudie zum Anschluss von Entwässerungseinrichtungen aus dem NBG an die vorhandene
3 Kanalisation in der Friedrich Ebert Straße macht sehr restriktive Vorgaben für die Höhenentwicklung. Hieraus und aus den Abstimmungen mit der SGD Süd Regionalstelle Kaiserslautern ergeben sich folgende Randbedingungen: - Der zur Aufnahme des anfallenden Schmutzwassers erforderliche Kanal kann direkt im Einmündungsbereich der Straße an den vorhandenen Mischkanal angeschlossen werden. - Auch das Regenwasser wird nach Osten geleitet. Zur Ausnutzung der Sickereigenschaften des Untergrundes mit einem zentralen Becken müsste dieses im Einmündungsbereich angeordnet werden. Hier besteht jedoch aufgrund der Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung Vernässungsgefahr. - Der Betrieb eines offenen Beckens als Regenrückhaltebecken mit entsprechender Abdichtung gegen den Untergrund ist aufgrund der Nähe zur vorhandenen Bebauung ungünstig. Aufgrund der Höhenverhältnisse in Abhängigkeit der Tiefenlage des vorhandenen Mischkanals müsste bei entsprechender Auslastung des Mischsystems mit einem Rückstau aus diesem in ein Becken gerechnet werden. Außerdem wäre voraussichtlich Rückstau im Zulaufkanal zu berücksichtigen. Deshalb wird auf ein offenes Becken verzichtet. - Da wie erläutert das NBG in der gültigen Erlaubnis für die Mischkanalisation nicht enthalten ist, wird gemäß LWG der volle Ausgleich der Wasserführung erforderlich. - Besonders zu beachten ist auch das Verschlechterungsverbot gemäß WHG. Hier sind Wasserkörper und Kanalisationssysteme zu betrachten. Um diesem grundsätzlich schon zum jetzigen Zeitpunkt gerecht zu werden, ist die Entlastungstätigkeit von Regenüberläufen und Regenüberlaufbecken der Mischkanalisation generell zu beurteilen. - Hierdurch ergibt sich auch die Forderung, das anfallende Oberflächenwasser getrennt zur Gewässerverrohrung der Alsenz abzuleiten. Im NBG wird deshalb für die Bewirtschaftung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ein kombiniertes System gewählt. Für Wohnbauflächen wird generell gefordert, dass je m² abflusswirksamer Fläche 50 Liter an Rückhaltevolumen geschaffen werden (je 100 m² also 5 m³). Westlich und Südlich grenzt das NBG nicht unmittelbar an vorhandene Bebauung. Deshalb kann hier das erforderliche Volumen in dezentralen Sickeranlagen, z. B. entsprechend dimensionierten Rasenmulden, nachgewiesen werden. Andere Wohnbauflächen können das Volumen z. B. in Zisternen nachweisen. Hier wird dann ein gedrosselter Ablauf zugelassen, welcher an den öffentlichen neuen Regenwasserkanal angeschlossen wird. Bei dezentraler Versickerung mit 50 l/m² abflusswirksamer Fläche gilt der Ausgleich der Wasserführung für diese Flächen als erbracht (s. Abstimmung mit SGD Süd). Für alle anderen Flächen wird der Ausgleich der Wasserführung als Regenrückhaltung mit entsprechend niedrigem Drosselabfluss realisiert. Bei Anordnung von Zisternen mit Brauchwassernutzung mit mindestens einem ganzjährigen Verbraucher würde das halbe Zisternenvolumen auf das Ausgleichsvolumen angerechnet werden; seitens der VG-Werke wird eine solche Brauchwassernutzung nicht gefordert und somit kann kein Volumen angerechnet werden.
4 Das notwendige Rückhaltevolumen für den Ausgleich der Wasserführung wird dann gemeinsam mit dem für die Verkehrswege erforderlichen Volumen unterirdisch in Form von Rigolenboxen (z. B. System Rehau oder Funke o. ä.) bereitgestellt. Diese werden direkt aus dem neuen Regenwasserkanal befüllt und geben das gesammelte Wasser stark gedrosselt ab. Um hier Versickerung aufgrund der Nähe zur vorhandenen Bebauung auszuschließen, werden die Rigolenboxen mit Folien ummantelt. Die Anordnung erfolgt hauptsächlich unter den geplanten Parkplätzen. In Abstimmung mit der SGD Süd wird an dieser Stelle auf eine Entleerungszeit von mindestens 48 Stunden verzichtet, da der Ablauf auf weniger als 1 l/s gedrosselt werden müsste. Jedoch soll der Drosselablauf maximal 3 l/s betragen. Das abgeleitete Regenwasser aus dem NBG darf nicht in den vorhandenen Mischkanal eingeleitet werden (Verschlechterungsverbot!). In der Friedrich Ebert Straße muss deshalb ein neuer Regenwasserkanal mit einer Länge von etwa 50 Metern nach Norden zur Entlastungsleitung aus dem Regenüberlauf RÜ IV gebaut werden. Diese mündet in die Bachverrohrung der Alsenz. 4. Berechnungen Gemäß Vorgabe der SGD Süd ist der Ausgleich der Wasserführung bei Berechnung des erforderlichen Volumens entsprechend DWA Richtlinie A 117 für das 20 jährliche Starkregenereignis (Eintrittswahrscheinlichkeit 1 Mal in 20 Jahren) nachzuweisen. Dezentrale Sickeranlagen für den Ausgleich der Wasserführung sind mit 50 l/m² abflusswirksamer Fläche zu dimensionieren. Nach derzeitigem Planungsstand kann der westliche und südliche Wohnbereich dezentral entwässert werden. Dies sind etwa m² Grundstücksfläche. Davon ausgehend, dass 40 % der Flächen abflusswirksam werden (GRZ = 0,4), ergibt sich A u mit m². Somit werden für diesen Bereich offene dezentrale Sickeranlagen mit insgesamt 90 m³ Volumen erforderlich. Zentral wird, nach derzeitigem Planungsstand, ein Volumen von rund 130 m³ in Form von unterirdischen Rigolenboxen erforderlich. Bis zu einem 20 jährlichen Starkregenereignis erfolgt aus diesen lediglich ein gedrosselter Ablauf von 3 l/s zur Alsenz. Hierzu wird ein neuer Kanal mit der Dimension DN 300 in der Friedrich Ebert Straße hergestellt. Die Länge beträgt etwa 50 Meter. 5. Sonstiges Die SGD Süd hat darauf hingewiesen, dass die vorhandene Betriebs- und Einleiterlaubnis für die Mischkanalisation in der OG Enkenbach Alsenborn durch den Anschluss bisher nicht enthaltener Flächen (Schmutzwasser) angepasst werden muss. Für die zentrale Sammlung und Rückhaltung des Oberflächenwassers und der Ableitung zur Alsenz wird eine neue Einleiterlaubnis in das Gewässer und eine Bau- und Betriebsgenehmigung für die Rückhaltung erforderlich.
5 In der hierfür erforderlichen Genehmigungsplanung ist auch dezidiert auf das Verschlechterungsverbot gemäß WHG einzugehen. (s. Ausführungen oben). Zur Wasserversorgung im Gebiet fordern die VG-Werke Enkenbach Alsenborn den Aufbau einer Ringleitung. Der Anschluss an die vorhandene Wasserversorgung soll im Osten in der Friedrich Ebert Straße und im Westen in der Leininger Straße erfolgen. Die Führung nach Westen aus dem NBG heraus kann über das gemeindeeigene Grundstück Flurstücknummer 215 erfolgen. Im NBG wird hierzu vom Wendehammer aus nach Westen ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen. Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Aktenvermerk Ortstermin (Vorbesprechung Entwässerung) Aktenvermerk Termin SGD Süd RS Kaiserslautern (Abstimmung Entwässerungskonzept)
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