Stadt Horn-Bad Meinberg Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften

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1 Stadt Horn-Bad Meinberg Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften Überarbeitung Bebauungsplan H14 Erweiterung Röddepöhlen Im Stadtteil Horn Entwurfsplanung Straßenbau Zusammenstellung Sachstand November 2015 Dipl.-Ing. (FH) Günter Drilling 05250/

2 Erläuterungsbericht Als Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplanes H 14 Erweiterung Röddepöhlen im Stadtteil Horn wurde das Büro Drilling & Schneider beauftragt, eine Trassenführung für die geplante Straße Südring unter Berücksichtigung straßenbautechnischer Planungsgrundsätze zu finden und diese Trassenführung mit den zuständigen Fachbörde des Kreises Lippe abzustimmen. Ferner sollten in diesem Zusammenhang Auswirkungen auf den Verlauf des Stadtgrabens untersucht werden und mögliche Beeinflussungen mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe abgestimmt werden. Des Weiteren sollte ein Konzept für eine Straßenführung der neuen städtischen Erschließungsstraßen für die geplante Bebauung erstellt werden, wobei Flächen für die vorzusehende Regenrückhaltung berücksichtigt werden sollten. Zusammenfassend ergibt zum zu aktuellen Zeitpunkt folgender Sachstand, der im Rahmen eines Besprechungstermins am mit dem Eigenbetrieb Straße des Kreises Lippe als auch mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe abgestimmt worden ist: - Die Kreisverkehrsanlagen an beiden Enden des Südringes wurden nach Abstimmung mit dem Fachbetrieb Straßenbau des Kreises Lippe mit einem Außendurchmesser von 40 m vorgesehen. - Grundsätzlich wurde der Südring mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von 70 km/h geplant. - Die Fahrbahnbreite wurde nach Abstimmung mit dem Kreis Lippe auf 8,00 m definiert. Auf der Nordwestseite der Fahrbahn wird ein 2,50 m breiter Rad-/Gehweg vorgesehen, der mittels 1,75 m breitem Bankettstreifen von der Fahrbahn abgesetzt wird. - Die Oberflächenentwässerung von Fahrbahn und Rad-/Gehweg erfolgt über beidseitig geplante Bankettbereiche in Straßenseitengräben. Eine Ableitung über Regenwasserkanäle ist nicht vorgesehen. Auf eine Regenklärung kann unter diesem Gesichtspunkt verzichtet werden. - Als Vorflut für die Oberflächenentwässerung des Südringes dient der Stadtgraben. - Im Kreuzungsbereich der Straße Heideweg mit dem Südring wird eine Fußgängerquerung vorgesehen, um eine Verbindung des Wohnbereiches mit dem Außenbereich im Sinne der Naherholung zu schaffen. - Die Straße Röddepöhlen wird zum Zwecke der kurzen Anbindung der neuen Bebauung an den Südring mittels einer Einmündung angeschlossen. Zur Reduzierung von Verkehrsbehinderungen Dipl.-Ing. (FH) Günter Drilling 05250/ info@drilling-schneider.de

3 auf dem Südring wird bei der Querschnittsbreite der Fahrbahn optional eine Abbiegespur berücksichtigt. - Hinsichtlich der Lärmimmissionen des Südringes werden die Randbedingungen des Gutachtens des rechtskräftigen B-Plans berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden Flächen für Lärmschutzwälle bzw. wände entlang des Südringes vorgesehen. - Hinsichtlich der Erschließung der Grundstücke In der Trift 1 bis 5 wird davon ausgegangen, dass die vorhandene nördliche Anbindung an die Steinheimer Straße bei dem Bau des geplanten Kreisverkehrs nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Mit diesem Hintergrund wird eine neue Zuwegung vom Südring in die Straße In der Trift gegenüber von Haus Nr. 5 vorgesehen. Durch diese Verlegung der Anbindung kann gleichzeitig die Verlegung des Stadtgrabens in den Bereich östlich des Kreisverkehrs Steinheimer Straße/Südring realisiert werden, um die Länge der Gewässerunterquerung der Steinheimer Straße möglichst kurz halten zu können. - Hinsichtlich der Situation des Stadtgrabens zwischen der künftigen Querung mit dem Südring in Höhe Röddepöhler Weg und dem Grundstück In der Trift 10 besteht die Option, den Stadtgraben naturnäher zu gestalten. Die vorhandene Fahrbahn der Straße In der Trift könnte in diesem Bereich ggf. zurückgebaut werden. Die in diesem Bereich zwischen Südring und Stadtgraben verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen könnten in diesem Zusammenhang planerisch optional als Rekultivierungs- bzw. Ausgleichsflächen vorgesehen werden. - Die Aufteilung der künftigen Bauflächen ist gedanklich in drei Bauabschnitte unterteilt, die planerisch jeweils einen gesonderten Raum für eine Regenwasserrückhaltung erhalten haben. Bei der Fläche 1, südlich der Grundstücke In der Trift 43 bis 31 ist eine Rückhaltung unmittelbar südlich des Heideweges und westlich der Lärmschutzanlage vorgesehen. Die Vorflut für die gedrosselte Regenwasserableitung befindet sich im Bereich der Kreuzung des Heideweges mit dem Stadtgraben. Im gleichen Bereich befindet sich die Vorflut für die Schmutzwasserkanalisation der neuen Bauflächen. Anschlusspunkt für Ver- und Entsorgungsleitungen ist der Kreuzungsbereich In der Trift/Heideweg, wo entsprechende Anschlüsse im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße In der Trift bereits vorgerüstet werden. Der Flächenbedarf für das künftige Regenrückhaltebecken wurde von uns überschlägig ermittelt. - Die weiteren künftigen Bauflächen 2 und 3 befinden sich zwischen Südring und vorhandener Bebauung und sind gedanklich durch die Verlängerung der Fröbelstraße in östlicher Richtung getrennt. Die Vorflut für die Schmutzwasserkanalisation verläuft für beide Bereiche in Richtung Norden an den dort vorhandenen Schmutzwasserkanal. (siehe SW-Kanaltrasse Bestand) Die Regenentwässerung wird getrennt. Der künftige Bebauungsbereich nördlich der Fröbelstrasse entwässert in nördlicher Richtung zunächst in das dort geplante Regenrückhaltebecken und wird anschließend in östlicher Richtung mit Unterquerung des Südringes südlich des Kreisverkehrs gedrosselt in den Stadtgraben abgeleitet. Zusätzlich zu dem Flächenbedarf für die Regenrückhaltung der neuen Wohnbebauung wird eine optionale Erweiterungsfläche für die Dipl.-Ing. (FH) Günter Drilling 05250/ info@drilling-schneider.de

4 Regenrückhaltung eingeplant, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Rückhaltevolumina für die westlich angrenzende bestehende Bebauung ermöglichen könnte. Die künftigen Bauflächen südlich der Fröbelstraße erhalten planerisch eine Regenwasserableitung in östlicher Richtung, welche in eine Regenrückhaltung östlich des Südringes mündet und anschließend gedrosselt in den Stadtgraben abgeleitet wird. Die Ausbildung dieses Rückhaltebeckens sollte in Anbetracht des unmittelbaren Umfeldes naturnah gestaltet werden. Die Zufahrt zum letztgenannten Rückhaltebecken erfolgt über einen Anschluss vom Südring. Der Flächenbedarf beider v.g. Regenwasserrückhalteräume wurde ebenfalls überschlägig ermittelt. - Als Besonderheit bezüglich der Flächenaufteilung ist die unter der Rubrik Flächenausgleich beschriebene Fläche im Norden der B-Plan-Fläche zu sehen. Hier ist eine Flächenerweiterung für das Grundstück Steinheimer Straße 16 vorzusehen, welche seitens der Verwaltung als Ausgleich für den Flächenbedarf für die Errichtung des dortigen Kreisverkehrs angeboten worden ist. Mit diesem Hintergrund ist auch die Trassenführung des dort geplanten Geh-/Radweges verschwenkt worden. Der in diesem Bereich vorgesehene Geh-/Radweg hat neben der Erschließungsfunktion auch die Funktion der Sicherstellung von Unterhaltungsarbeiten an den dort vorhandenen Entsorgungsleitungen. Bei der v.g. Flächenerweiterung des Grundstücks Steinheimer Straße 16 in Richtung Süden ist nach derzeitigem Stand ein Leitungsrecht für die dort verlaufenden Bestandkanäle für Schmutzwasser und Regenwasser vorzusehen. - Hinsichtlich der Dimensionierung der Regenrückhaltebecken wurde eine überschlägige Volumenermittlung nach dem vereinfachten Verfahren gemäß ATV-A 117 durchgeführt. Bezüglich der Eingangsparameter wurde davon ausgegangen, dass gemäß der GRZ von 0,3 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein maximaler Versiegelungsgrad von 50 % der Grundstücksflächen möglich ist. (0,3 * 1,5 zzgl. eines Anteils der öffentlichen Verkehrsflächen) Die Jährlichkeit der Überstauung der Anlage wurden mit n = 0,2 (entspricht alle 5 Jahre) angesetzt. Als Drosselabflussspende wurde ein Wert von 5 l/(s * ha) rechnerisch berücksichtigt. Demnach ergeben sich für die Baufläche 1 (Fläche rund 1,9 ha) ein erforderliches Rückhaltevolumen in Höhe von rund 200 m³, welches bei einer angenommenen Einstautiefe von rund 0,80 m auf einer Fläche von rund 250 m² zuzüglich der umgebenden Betriebsflächen geschaffen werden könnte. Für die Baufläche 2 (Fläche rund 3,7 ha) ergibt sich ein erforderliches Rückhaltevolumen in Höhe von rund 350 m³, welches bei einer Einstautiefe von 0,80 m auf einer reinen Wasserfläche von rund 440 m² realisiert werden könnte. Hierbei weist das Umfeld der geplanten RRB einen naturnahen Charakter mit Flächenreserven auf, wodurch ein noch flacheres, naturnahes Becken umgesetzt werden könnte. Das für die Umsetzung der Baufläche 3 (Fläche rund 2,9 ha) erforderliche Rückhaltevolumen beträgt rund 300 m³, welches bei der o.g. Einstautiefe von 0,80 m auf einer Fläche von rund 380 m² zuzüglich umgebende Bewirtschaftungsflächen geschaffen werden könnte. Planerisch ist eine Flächenreserve für eine Erweiterung der Regenrückhalteanlage in einer Größenordnung von rund m² vorgesehen, die es ermöglichen würde, eine Regenrückhaltung der südlich angrenzenden bestehenden Bebauung der Straßenzüge Grüne Straße, Fröbelstraße und Freiligrathstraße etc. zu schaffen. Je nach Versiegelungsgrad des Einzugsgebietes könnte somit eine zusätzliche Regenrückhaltung für eine Siedlungsfläche von rund 8 bis 10 ha umgesetzt Dipl.-Ing. (FH) Günter Drilling 05250/ info@drilling-schneider.de

5 werden. Die v.g. Siedlungsbereiche leiten das Regenwasser derzeitig ungedrosselt in den Stadtgraben ein. Grundsätzlich sind die Flächen für die Regenrückhaltung so gewählt, dass in allen 3 Bereichen Flächenreserven vorhanden sind, die bei Veränderungen der o.g. Eingangsparameter Anpassungen der Beckenvolumina ermöglichen. Delbrück, 13. November 2015 Dipl.-Ing. (FH) Günter Drilling 05250/ info@drilling-schneider.de

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