Finanzstatistik Kompakt. Finanzen des Landes Baden-Württemberg und seiner Gemeinden/Gemeindeverbände

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3 2017 Finanzstatistik Kompakt Finanzen des Landes Baden-Württemberg und seiner Gemeinden/Gemeindeverbände

4 4 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Vorwort Kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes Ausgaben des Landes Personalausgaben des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände je Einwohner Steuereinnahmen der Gemeinden je Einwohner Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden Ausgaben Einnahmen und Finanzierungssaldo der Gemeinden und Gemeindeverbände Ausgaben der Hochschulen Drittmitteleinnahmen der Hochschulen Steuerkraftmesszahl Steuerkraftsumme Steuerkraftquote Berechnungsbeispiel zu Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände/Gv Erläuterungen GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

6 Die Finanzstatistik liefert wichtige Daten zur Finanzsituation des Landes und der Gemeinden. Sie ermöglicht es jedem, sich ein genaues Bild von der Struktur und Entwicklung der öffentlichen Haushalte zu machen und befriedigt so das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Information und Transparenz. Die Kenntnis relevanter Finanzdaten ist notwendige Voraussetzung für eine sachliche Diskussion fast aller politischen Fragestellungen sei es auf Landes- oder auf kommunaler Ebene. Der Finanzstatistik kommt daher eine herausgehobene Stellung bei vielen gesellschaftlichen Entscheidungsfindungen zu. Einen Ausschnitt aus dem Datenangebot der Finanzstatis- 6 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

7 Vorwort tik finden Sie in der vorliegenden Broschüre, die jetzt in der 4. Auflage vorliegt und Eckdaten vorstellt. Auf unserer Homepage unter finden Sie dazu Pressemitteilungen, sowie in der Rubrik Indikatoren ausführliche Erläuterungen wichtiger Kennzahlen. Unter Landesdaten werden in zahlreichen Tabellen und Zeitreihen detaillierte Fakten zusammengestellt. Unter Regionaldaten können Sie interessante Eckdaten für einzelne Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Regierungsbezirke und Regionen auf Knopfdruck abrufen. Zudem sind in der Rubrik Analysen/Prognosen Fachbeiträge zum Thema eingestellt. Sollten Sie Anregungen und Wünsche zu unserer Broschüre oder unserem Angebot im Internet haben, kommen Sie gern auf das Statistische Landesamt zu. Dr. Carmina Brenner Präsidentin des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 7 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

8 Kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2016 Anteile an den Gesamtsteuereinnahmen in % Lohnsteuer Umsatzsteuer 0,2 Feuerschutzsteuer 22,5 34,1 Insgesamt Mill. EUR 8,3 Reine Landessteuern 3,0 Erbschaftsteuer 4,1 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 3,0 6,0 10,3 1,2 10,6 Veranlagte Einkommensteuer 0,6 Rennwett- und Lotteriesteuer Einfuhrumsatzsteuer Gewerbesteuerumlage Körperschaftssteuer Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 4,4 0,1 Grunderwerbsteuer Biersteuer Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

9 1.1 Kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes Die dem Land Baden- Württemberg im Jahr 2016 nach der Verteilung der Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden zustehenden kassenmäßigen Steuereinnahmen beliefen sich auf 36,2 Mrd. Euro und waren somit um 3,1 Mrd. Euro oder 9,5 % höher als Der Anteil der gemeinschaftlichen Steuern lag bei 91,7 %, dies waren 33,2 Mrd. Euro und 10,3 % mehr als Die gemeinschaftlichen Steuern setzen sich zusammen aus den Steuern vom Einkommen (20,2 Mrd. Euro), den Steuern vom Umsatz (11,9 Mrd. Euro) sowie der Gewerbesteuerumlage (1,1 Mrd. Euro). An reinen Landessteuern nahm der Fiskus 3,0 Mrd. Euro 1,6 % mehr als 2015 ein. Die größten Anteile davon entfielen mit 1,6 Mrd. Euro auf die Grunderwerbsteuer und mit 1,1 Mrd. Euro auf die Erbschaftsteuer. 9 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

10 Ausgaben des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2016 Anteile an den bereinigten Ausgaben (Absolutwerte in Mrd. EUR) Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Vermögensübertragungen 7,0 % Sachinvestitionen (u. a. Baumaßnahmen) 1,9 % Darlehen, Erwerb von Beteiligungen, Tilgungsausgaben an öffentlichen Bereich 0,4 % Dienstbezüge 21,4 % Sonstige laufende Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen 0,4 % Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche 14,5 % (6,8) (3,3) (0,2) (0,9) (0,2) (10,1) (12,9) 47,2 Mrd. EUR (2,4) (4,6) (1,3) (2,9) (1,5) Versorgungsbezüge 9,8 % Sonstige Personalausgaben 2,8 % Zuweisungen und Zuschüsse an Gemeinden/Gv. 27,3 % Länderfinanzausgleich 5,1 % Laufender Sachaufwand 6,2 % Zinsausgaben 3,1 % Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

11 1.2 Ausgaben des Landes Die bereinigten Ausgaben des Landes Baden-Württemberg (also ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge) betrugen im Jahr ,2 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 8,0 %. Die Ausgaben der laufenden Rechnung beliefen sich auf 42,8 Mrd. Euro (+ 8,8 %). Der Hauptanteil dieser Ausgaben entfiel auf die Personalausgaben mit 16,1 Mrd. Euro (+ 2,4 %). Ihr Anteil an den bereinigten Ausgaben liegt damit bei 34,1 %. An Zinsausgaben musste das Land 1,5 Mrd. Euro aufwenden; 4,9 % weniger als Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhielten 12,9 Mrd. Euro laufenden Zuweisungen und Zuschüssen, das waren 15,0 % mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben der Kapitalrechnung schlugen mit 4,4 Mrd. Euro (+ 1,0 %) zu Buche. An Sachinvestitionen wurden vom Land selbst 0,9 Mrd. Euro verausgabt (+ 3,3 %). Die Gesamtausgaben des Landes erreichten 47,8 Mrd. Euro und setzen sich aus den Ausgaben der laufenden Rechnung, der Kapitalrechnung sowie den besonderen Finanzierungsausgaben (0,4 Mrd. Euro) und den haushaltstechnischen Verrechnungen (0,2 Mrd. Euro) zusammen. 11 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

12 Personalausgaben*) des Landes und der Gemeinden/Gv. in Baden-Württemberg seit 1995 EUR/EW : Ausgliederungen aus kommunalen Haushalten 2005: Verwaltungsstrukturreform Land Gemeinden/Gv *) Einschließlich Versorgungsausgaben. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

13 1.3 Personalausgaben des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände je Einwohner Die Personalausgaben sind sowohl beim Land als auch bei den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden (Gv.) in den letzten 30 Jahren angestiegen. Ab dem Jahr 1992 war bei den Gemeinden/Gv. allerdings ein verringerter Anstieg zu verzeichnen. Da ab 1992 verstärkt Ausgliederungen aus den kommunalen Haushalten erfolgten, war der Zuwachs der Personalausgaben etwas niedriger als es die tarifl iche Entwicklung erwarten ließ. Die Tendenz zur Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Eigenbetriebe hält auch in jüngster Zeit noch an. Der Abwärts-Knick beim Land und der zeitgleiche Aufwärts- Knick bei den Gemeinden/Gv. im Jahr 2005 sind Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform. Der Rückgang bei den Personalausgaben des Landes 2003, 2007 und 2015 beruht auf der Ausgliederung von Universitäten. Die Bezüge des aktiven Personals sowie die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger nehmen im Land einen höheren Anteil an den Gesamtausgaben ein als bei den Gemeinden/Gv.: Beim Land waren es 2016 rund 34 %, bei den Gemeinden/Gv. rund 25 % (Anteile jeweils an den bereinigten Ausgaben). 13 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

14 Steuereinnahmen*) je Einwohner der Gemeinden in Baden-Württemberg 2016 nach Größenklassen von... bis unter... Einwohner Stadtkreise und mehr Kreisangehörige Gemeinden unter und mehr EUR/EW *) Netto, das heißt nach Abzug der Gewerbesteuerumlage. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

15 1.4 Steuereinnahmen der Gemeinden je Einwohner Die Steuereinnahmen der Gemeinden lagen im Jahr 2016 nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei 14,5 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Plus von 5,6 %. Von den Steuereinnahmen entfielen 2016 auf die Gewerbesteuer brutto 7,5 Mrd. Euro. Als Gewerbesteuer netto also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verblieben den Gemeinden 6,1 Mrd. Euro. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer betrugen 5,7 Mrd. Euro, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer lag bei 0,7 Mrd. Euro. Die Einnahmen aus der Grundsteuer lagen bei 1,7 Mrd. Euro. Die kreisangehörigen Gemeinden erreichten Steuereinnahmen (netto) von insgesamt 11,1 Mrd. Euro, das sind Euro je Einwohner. In der Tendenz nehmen die Pro- Kopf-Steuereinnahmen mit der Gemeindegröße zu. Die Stadtkreise erzielten Steuereinnahmen (netto) von 3,5 Mrd. Euro, was umgerechnet einer Pro-Kopf-Einnahme von Euro entspricht. 15 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

16 Gewerbesteuereinnahmen*) je Einwohner der Gemeinden in Baden-Württemberg 2016 nach Größenklassen von... bis unter... Einwohner Stadtkreise und mehr Kreisangehörige Gemeinden unter und mehr EUR/EW *) Netto, das heißt nach Abzug der Gewerbesteuerumlage. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

17 1.5 Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden Die Einnahmen der Gemeinden durch die Gewerbesteuer (netto), das heißt nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, beliefen sich im Jahr 2016 auf knapp 6,1 Mrd. Euro, gegenüber dem Jahr 2015 ein Plus von 9,1 % bzw. 0,5 Mrd. Euro. Damit trug die Gewerbesteuer 2016 zu rund 42 % zu den gesamten Steuereinnahmen der Kommunen bei. Je Einwohner wurden 567 Euro eingenommen. Bei den kreisangehörigen Gemeinden beliefen sich die Gewerbesteuereinnahmen auf rund 4,4 Mrd. Euro bzw. auf 504 Euro je Einwohner, wobei mit zunehmender Gemeindegröße in der Tendenz höhere Einnahmen zu verzeichnen waren. Die Stadtkreise konnten 2016 insgesamt 1,7 Mrd. Euro an Gewerbesteuereinnahmen (netto) verbuchen, je Einwohner waren dies 838 Euro. Die Gewerbesteuerumlage ist der von den Gemeinden an den Bund und das Land abzuführende Teil des Gewerbesteueraufkommens. Sie berechnet sich, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt und dieser Betrag mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird. 17 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

18 Finanzierungssaldo der kommunalen Haushalte in Baden-Württemberg seit 2007 Mill. EUR Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

19 1.6 Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo der Gemeinden und Gemeindeverbände Die bereinigten Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden und Gv. sind im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015 um 2,6 Mrd. Euro oder um 7,7 % auf 36,1 Mrd. Euro angestiegen. Die Ausgaben der laufenden Rechnung übertrafen mit 30,3 Mrd. Euro das Niveau des Vorjahres um 7,5 %. Darunter entfielen 9,0 Mrd. Euro auf die Personalausgaben und 7,0 Mrd. Euro auf den laufenden Sachaufwand. Die Ausgaben der Kapitalrechnung erhöhten sich um 8,8 % auf 5,8 Mrd. Euro. Mit einem Anteil von 62,7 % entfielen deutlich mehr als die Hälfte dieser Ausgaben auf die Baumaßnahmen. Weitere 8,0 % entfielen auf Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen. Die bereinigten Einnahmen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gv. lagen 2016 bei 37,4 Mrd. Euro und nahmen damit gegenüber 2015 um 8,3 % zu. Die Einnahmen der laufenden Rechnung lagen mit 35,1 Mrd. Euro um 9,5 % über dem Niveau von Darin enthalten sind die Steuern und steuerähnlichen Abgaben, die sich nach Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage um 5,6 % auf 14,5 Mrd. Euro erhöhten. Der kassenmäßige Finanzierungsüberschuss (bereinigte Einnahmen abzüglich der bereinigten Ausgaben) betrug rund 1,2 Mrd. Euro hatte der entsprechende Finanzierungsüberschuss 0,9 Mrd. Euro betragen. 19 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

20 Ausgaben der Hochschulen*) in Baden-Württemberg 2015 in EUR Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken 1) Personalausgaben Investionsausgaben Insgesamt Übrige laufende Ausgaben 2) *) Ohne Hochschulkliniken. 1) Inklusive Mieten und Pachten sowie Energiekosten. 2) Inklusive andere laufende Sachausgaben. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

21 2.1 Ausgaben der Hochschulen Die 72 Hochschulen in Baden-Württemberg gaben im Jahr 2015 insgesamt rund 4,0 Mrd. Euro aus. Damit sind die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um fast 118 Mill. Euro bzw. um 3 % gestiegen. Mit einem Anteil von 66 % (bzw. rund 2,7 Mrd. Euro) tätigten dabei die neun Universitäten des Landes den Großteil der Ausgaben aller Hochschulen. Die Personalausgaben bildeten im Jahr 2015 mit fast 2,6 Mrd. Euro (+ 5 % gegenüber dem Vorjahr) bzw. 64 % aller Ausgaben weiterhin mit Abstand den größten Ausgabeposten der Hochschulen. Die Investitionsausgaben der Hochschulen lagen bei insgesamt rund 508 Mill. Euro (+ 2,7 % bzw. 13 % ihrer Gesamtausgaben). Von den Investitionsausgaben entfielen rund 270 Mill. Euro bzw. 53 % auf den Erwerb von Grundstücken sowie Baumaßnahmen. 21 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

22 Drittmitteleinnahmen der Hochschulen in Baden-Württemberg 2014 und 2015 in Mill. EUR Deutsche Forschungsgemeinschaft Bund 1) Gewerbliche Wirtschaft 2) EU und internationale Organisationen Hochschulfördergesellschaften und Stiftungen Sonstige öffentliche Bereiche Länder und Gemeinden/Gv. *) Die Abweichungen 2015 bis 2014 bei den Drittmitteln von Hochschulfördergesellschaften, Stiftungen, sonstigen öffentlichen Bereichen und Ländern kommen (zum Teil) durch die korrigierte Mittelzuordnung zustande. 1) Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. 2) Einschließlich sonstiger nicht-öffentlicher Bereiche. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

23 2.2 Drittmitteleinnahmen der Hochschulen Die Drittmitteleinnahmen der Hochschulen in Baden-Württemberg beliefen sich im Jahr 2015 auf insgesamt rund 881 Mill. Euro. Das sind fast 18 Mill. Euro bzw. 2,1 % mehr als im Jahr zuvor. Mit einem Anteil von 88 % (annähernd 772 Mill. Euro) entfiel der Großteil der Drittmitteleinnahmen dabei auf die neun Universitäten des Landes. Diese haben somit ihre Einnahmen aus Drittmitteln um gut 13 Mill. (+ 1,8 %) gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Die übrigen Hochschulen des Landes nahmen insgesamt Drittmittel in Höhe von rund 101 Mill. Euro ein, wovon alleine gut 87 Mill (+ 8 % gegenüber 2014) an die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (einschließlich Duale Hochschule Baden-Württemberg) flossen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bleibt weiterhin der wichtigste Drittmittelgeber der Hochschulen im Lande mit vergebenen Drittmitteln in Höhe von fast 327 Mill. Euro. Sie erhöhte ihre Mittelvergabe 2015 im Vergleich zum Vorjahr um gut 3 Mill. Euro (+ 1 %). Der Bund als zweitwichtigster Drittmittelgeber vergab mit rund 242 Mill. Euro fast 3,6 Mill. Euro mehr als im Vorjahr (+ 1,5 %). Die Gewerbliche Wirtschaft überwies 2015 Drittmittel in Höhe von insgesamt annähernd 133 Mill. Euro an Hochschulen in Baden- Württemberg und erhöhte damit die Drittmittelvergabe spürbar um fast 10 Mill. Euro bzw. 8 %. 23 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

24 Steuerkraftmesszahl der Gemeinden je Einwohner nach Gemeindegrößenklassen in Baden-Württemberg 2017*) von... bis unter... Einwohner Stadtkreise und mehr Stadtkreise zusammen unter und mehr Ka.-Gemeinden zus. Kreisangehörige Gemeinden Baden-Württemberg EUR/EW *) Einwohnerzahl nach 30 FAG. Ohne Steueraufkommen im gemeindefreien Gebiet im Gutsbezirk Münsingen. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

25 3.1 Steuerkraftmesszahl Die Steuerkraftmesszahlen je Einwohner der Gemeinden in Baden-Württemberg streuen 2017 von 420 Euro bis zu Euro je Einwohner. Gut drei Viertel aller Gemeinden haben eine Steuerkraftmesszahl von bis zu Euro, 281 Gemeinden haben eine Steuerkraftmesszahl zwischen und Euro und 21 Gemeinden weisen eine Steuerkraftmesszahl von über Euro je Einwohner aus. Definition/ Berechnung Steuerkraftmesszahl in Euro/Einwohnerzahl Die Steuerkraftmesszahl wird als Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, jeweils im zweiten vorangegangenen Jahr, berechnet. Es wird jedoch nicht das Ist-Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes Aufkommen. Mehreinnahmen aus einer darüber hinausgehenden Anhebung der Hebesätze werden nicht berücksichtigt. Die Steuerkraftmesszahl ist nur ein Indikator für die Befähigung einer Gemeinde, die notwendigen Ausgaben zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben abzudecken. Als Maß für den Finanzbedarf wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Bedarfsmesszahl einer Gemeinde ( 7 FAG) zugrunde gelegt, da es kein anderes verlässliches Verfahren der objektiven Bedarfsmessung gibt. 25 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

26 Steuerkraftsumme der Gemeinden je Einwohner nach Gemeindegrößenklassen in Baden-Württemberg 2017*) von... bis unter... Einwohner Stadtkreise und mehr Stadtkreise zusammen unter und mehr Ka.-Gemeinden zus. Kreisangehörige Gemeinden Baden-Württemberg EUR/EW *) Einwohnerzahl nach 30 FAG. Ohne Steueraufkommen im gemeindefreien Gebiet im Gutsbezirk Münsingen. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

27 3.2 Steuerkraftsumme Die Steuerkraftsummen der Gemeinden in Baden- Württemberg belaufen sich 2017 von 420 Euro je Einwohner bis zu rund Euro je Einwohner (Hinweis vgl. 3.1 Steuerkraftmesszahl); bei gut 94 % der Gemeinden kann eine Steuerkraftsumme pro Einwohner von zwischen 750 Euro und Euro für das Jahr 2017 ermittelt werden, während es bei der Steuerkraftmesszahl gut 71 % der Gemeinden sind. Dies ist auch vor allem auf die Ausgleichswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs zurück zu führen. Ein Zehntel der Gemeinden weist eine überdurchschnittliche Steuerkraftsumme von mehr als Euro je Einwohner auf. Steuerkraftsumme in Euro/Einwohnerzahl Die Steuerkraftsumme stellt die Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichs-, Kreis- und Regionalverbandsumlagen dar. Sie setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (vgl. 3.1) zuzüglich der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft für das zweite vorangegangene Jahr ( 5 FAG). Definition/ Berechnung 27 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

28 Steuerkraftquote 2017 in den Gemeinden Baden-Württembergs Steuerkraftquote von... bis... % 200 und mehr 100 bis bis bis bis 60 unter Anteil der Gemeinden in % Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

29 3.3 Steuerkraftquote Die Steuerkraftquoten der Gemeinden in Baden- Württemberg streuen 2017 von rund 34 %, bis zu rund 700 %. 67 Gemeinden weisen eine Steuerkraftquote von über 100 % aus und sind damit abundant, das heißt sie erhalten keine Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. 366 Gemeinden haben eine Steuerkraftquote von weniger als 60 % und erhalten als sogenannte Sockelgarantiegemeinden ergänzende Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Definition/ Berechnung Steuerkraftmesszahl (vgl. 3.1)/ Bedarfsmesszahl in Prozent Die Steuerkraftquote zeigt die Steuerkraft der Gemeinde (Steuerkraftmesszahl/Bedarfsmesszahl in %) im Verhältnis zum Finanzbedarf, die eine Gemeinde aufzubringen hat um den Grundbedarf der Gemeindeverwaltung abzudecken. 29 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

30 Die Bedarfsmesszahl der Gemeinde ( 7 FAG) wird nicht aus der konkreten Aufgabenbelastung der Gemeinde ermittelt, weil es kein einigermaßen verlässliches Verfahren der objektiven Bedarfsmessung gibt. Deshalb wird der Bedarf für Finanzausgleichszwecke wie folgt errechnet: Die Bedarfsmesszahl einer Gemeinde wird dadurch ermittelt, dass ihre Einwohnerzahl mit einem Hundertsatz des sogenannten Grundkopfbetrages vervielfacht wird. Der Hundertsatz des Kopfbetrages beträgt bei Gemeinden mit oder weniger Einwohnern 100 vom Hundert Einwohnern 110 vom Hundert Einwohnern 117 vom Hundert Einwohnern 125 vom Hundert Einwohnern 135 vom Hundert Einwohnern 155 vom Hundert Einwohnern 179 vom Hundert oder mehr Einwohnern 186 vom Hundert des Grundkopfbetrages, der jährlich durch gemeinsame Rechtsverordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Innenministeriums so festgesetzt wird, dass dem Finanzbedarf der Gemeinden angemessen Rechnung getragen wird. Für die Gemeinden mit dazwischenliegenden Einwohnerzahlen gelten die entsprechenden dazwischenliegenden Beträge. Der (Grund-)Kopfbetrag bei den Gemeinden wurde 2017 mit Euro festgelegt. 30 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

31 3.4 Berechnungsbeispiel zu In diesem Kapitel wurden die Begriffe Steuerkraftmesszahl, Steuerkraftsumme und Steuerkraftquote erläutert. Die Relevanz dieser Begriffe und ihr Zusammenhang verdeutlicht das nebenstehende Beispiel: Berechnungsbeispiel für eine Mustergemeinde mit Einwohnern Beträge in EUR landeseinheitl. Anrechnungsbeträge Hebesatz Hebesatz 1) 2) Grundsteuer A, Aufkommen x 195 / 300 = Grundsteuer B, Aufkommen x 185 / 500 = Gewerbesteuer, Aufkommen x 290 / 400 = Gewerbesteuer-Umlage, x 69 / 400 = Gemeindeanteil Einkommensteuer, Zuweisung nach 29a FAG, Gemeindeanteil Umsatzsteuer Steuerkraftmesszahl Schlüsselzuweisungen 5 Abs. 2 FAG, Mehrzuweisungen 5 Abs. 3 FAG, Steuerkraftsumme Berechnung der Steuerkraftquote Steuerkraftmesszahl / Bedarfsmesszahl (1 248 EUR x Einwohnerzahl) x ,90 1) Gemäß Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). 2) Der Mustergemeinde. 31 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

32 Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Baden-Württemberg 1995 bis 2016*) EUR/EW Schulden der Extrahaushalte Schulden des Landes *) Bis 2009 Schulden des Kernhaushalts am Kreditmarkt. Ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich inklusive der Extrahaushalte. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

33 4.1 Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Die Schulden des Landes im Kernhaushalt beim nicht-öffentlichen Bereich beliefen sich 2016 auf 40,6 Mrd. Euro. Während im Jahr 1996 die Pro-Kopf- Verschuldung bei Euro lag, entfallen aktuell auf jeden Baden- Württemberger Euro allein an Schulden aus dem Kernhaushalt des Landes. Zusätzlich zur Verschuldung des Kernhaushaltes werden seit 2010 die Schulden aller Extrahaushalte des Landes beim nicht-öffentlichen Bereich erfasst. Von 2010 auf 2016 ging die Verschuldung der Extrahaushalte des Landes um 236 Mill. Euro auf 15,3 Mrd. Euro zurück, was einer Pro-Kopf- Verschuldung von Euro entspricht. Fasst man Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Landes zusammen, ergibt sich insgesamt eine Verschuldung von annähernd 56 Mrd. Euro oder je Einwohner. Der Indikator gibt Hinweise auf den Konsolidierungsbedarf des Landeshaushaltes. Er zeigt an, wie stark die gegenwärtige und zukünftige Generation durch die Verschuldung belastet werden, indem Zinszahlungen und Tilgungen finanzielle Mittel binden. *) Bis einschließlich des Jahres 2009 sind die Schulden des Landes am Kreditmarkt abgebildet, ab dem Jahr 2010 hingegen die Schulden des Kernhaushaltes beim nichtöffentlichen Bereich. Die Daten ab dem Jahr 2010 sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. 33 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

34 Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte der Gemeinden/Gv. ihrer Eigenbetriebe und Eigengesellschaften beim nicht-öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg am nach Größenklassen von... bis unter... Einwohner Stadtkreise und mehr Kreisangehörige Gemeinden unter und mehr EUR/EW Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

35 4.2 Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände/Gv. Die Gemeinden/Gv. im Land einschließlich ihrer Eigenbetriebe und Eigengesellschaften waren am 31. Dezember 2016 in ihren Kernhaushalten mit fast 17,4 Mrd. Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet. Dabei entfallen 6,2 Mrd. Schulden auf die Kernhaushalte der Gemeinden/Gv., 6,6 Mrd. auf die kommunalen Eigenbetriebe und weitere 4,5 Mrd. Euro auf die Eigengesellschaften. Gegenüber dem Vorjahr stieg der kommunale Schuldenberg damit um 403 Mill. Euro, die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich um 22 Euro je Einwohner auf Euro erhöht. Die Kernhaushalte der Landkreise einschließlich ihrer Eigenbetriebe und Eigengesellschaften waren 2016 mit knapp 2,1 Mrd. Euro verschuldet, dies bedeutet eine Steigerung von fast 111 Mill. Euro zum Vorjahr. Bei den kreisangehörigen Gemeinden steigt die Pro-Kopf- Verschuldung um 5 Euro je Einwohner. Bei den kreisangehörigen Gemeinden steigt die Pro-Kopf- Verschuldung mit der Einwohnerzahl, wobei innerhalb einer Klasse eine sehr hohe Spannweite besteht. Diese liegt beispielsweise in der Größenklasse von bis unter Einwohnern zwischen 13 Euro und Euro je Einwohner. 35 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

36 36 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

37 Erläuterungen Personalausgaben (1.3) Zu Personalausgaben zählen alle Bezüge, Vergütungen, Löhne und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Land bzw. einer Kommune stehen sowie Versorgungsbezüge. Steuereinahmen netto (1.4) Die Steuereinnahmen (netto) umfassen die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Sonstige Steuern (wie zum Beispiel Hundesteuer), Steuerähnliche Einnahmen (zum Beispiel Abgaben von Spielbanken) abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Seit 1970 steht den Gemeinden ein Anteil an der Einkommensteuer zu. Er beträgt 15 % des Aufkommens im Land an Lohnund Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens am Zinsabschlag. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Für die ab 1. Januar 1998 weggefallene Gewerbekapitalsteuer erhalten die Gemeinden, als Ersatz für die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle, einen Anteil von 2,2 % am Umsatz- 37 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

38 steueraufkommen. Wie auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemeinschaftsteuer von Bund und Land. Gewerbesteuer netto (1.5) Die Gewerbesteuer (netto) = Gewerbesteuer (brutto) abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt und dieser Betrag mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird. Mit dieser Vorgehensweise wird erreicht, dass die Höhe der Umlage unabhängig vom Hebesatz ist und somit einerseits Gemeinden, die einen höheren Hebesatz verlangen und damit höhere Steuereinnahmen erzielen, dafür nicht durch die Umlage bestraft werden. Andererseits aber wird so auch verhindert, dass zwischen den Gemeinden durch einen besonders niedrigen Hebesatz ein ruinöser Wettbewerb um Firmenansiedlungen mit der Folge extrem niedriger Gewerbesteuererträge entsteht. Der Umlagesatz lag 2017 bei 68,5 %. 38 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

39 Drittmittel (2.2) Unter Drittmittel versteht die Hochschulfinanzstatistik Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Einwohnerzahl im kommunalen Finanzausgleich ( ) Als Bezugsgröße für die Einwohnerzahl wird bei Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich die in der amtlichen Bevölkerungsstatistik ermittelte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Vorjahres verwendet. Steuerkraftmesszahl (3.1) Berechnung: Steuerkraftmesszahl in Euro /Einwohnerzahl Die Steuerkraft einer Gemeinde wird in der Steuerkraftmesszahl ausgedrückt. Diese ist die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, jeweils im zweiten vorangegangenen Jahr. Es wird jedoch nicht das Ist-Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheit- 39 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

40 lichen Hebesatz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes Aufkommen. Mehreinnahmen aus einer darüber hinausgehenden Anspannung der Hebesätze bleiben der Gemeinde in vollem Umfang. Steuerkraftsumme (3.2) Berechnung: Steuerkraftsumme in Euro /Einwohnerzahl Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (vgl. 3.1) und den Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft für das zweite vorangegangene Jahr ( 5 FAG). Steuerkraftquote (3.3) Berechnung: Steuerkraftmesszahl (vgl. 3.1) /Bedarfsmesszahl in %. Die Bedarfsmesszahl der Gemeinde ( 7 FAG) wird nicht aus der konkreten Aufgabenbelastung der Gemeinde ermittelt, weil es kein einigermaßen verlässliches Verfahren der objektiven Bedarfsmessung gibt. Deshalb wird der Bedarf für Finanzausgleichszwecke aus pauschalen Indikatoren errechnet: der Einwohnerzahl und einer Messzahl, die Kopfbetrag genannt wird. Der (Grund-) Kopfbetrag wurde für 2017 auf Euro festgelegt. Mit zunehmender Einwohnerzahl steigt dieser bis auf 186 % an. 40 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

41 Extrahaushalte (4.1) Unter die Extrahaushalte fallen alle öffentlichen Einrichtungen, Fonds und Unternehmen (FEU), die nach der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zum Sektor Staat zählen. Schulden beim nichtöffentlichen Bereich (4.2) Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich umfassen Wertpapierschulden sowie Kredite und Kassenkredite bei Kreditinstituten und beim sonstigen in- und ausländischen Bereich. 41 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE INDIKATOREN

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