Anlagen zum Presseinformation am Anlage 1

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1 Anlagen zum Presseinformation am Anlage 1 1

2 Mundartkarte In Baden-Württemberg ist schwäbisch in der Minderheit! 2

3 Leserbefragung Südkurier Überlingen Anlage 2 LV Baden 08/2013 3

4 Baden in Baden-Württemberg Anlage 3 Baden Bei der Gemeinde- u. Kreis-Reform wurden die Regierungspräsidien Nord- u. Süd-Baden aufgehoben. In den neu gebildeten Regierungs-Bezirken Karlsruhe und Freiburg ist Baden nur teilweise neben württembergischen Gebieten zu finden. Die restlichen badischen Gebiete gingen an die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen (s. Karte). Die Landesregierung und der SWR bezeichnen die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg zusammen gelegentlich als Baden. Auch der Begriff Neubaden wurde schon genannt. Dies ist natürlich falsch. Baden ist nach wie vor der Landesteil der mit Württemberg und Hohenzollern zusammen das Land Baden-Württemberg bildet, unabhängig von den nachträglich gebildeten Verwaltungsgrenzen BW Landesteile gesamt Baden Württemberg Hohenzollern Einwohner % ,5 56,2 1,3 Fläche [qkm] % ,2 54,7 3,2 Regierungsbezirke Die Landesregierung bezieht ihre statistischen Zahlen auf die Regierungsbezirke. Daten über den badischen Landesteil liegen nicht vor. Für Vergleiche zwischen dem badischen und württembergischen Landesteil werden deshalb die Daten der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg so wie Stuttgart und Tübingen zugrunde gelegt. Dies ist zwar nicht präzise, aber für grobe Vergleiche ausreichend. Für spezielle Auswertungen ermitteln wir jedoch die Daten für den badischen Landesteil, wobei wir die Gemeindedaten des Statistischen Landesamtes zugrunde legen, z. B. Bevölkerung und Städtebauförderung BW Regierungsbezirke Gesamt KA FR KA+FR S TÜ S+TÜ Einwohner % ,5 20,4 46,0 37,2 16,8 54,0 Fläche [qkm] % , ,5 Kreise % , ,3 Kreisfreie Städte Gemeinden % , ,2 Einwohner/Gemeinde LV Baden 08/2013 sti 4

5 Kreiskarte Baden-Württemberg Landesvermessungsamt Baden-Württemberg Badische Landesgrenze nachträglich eingezeichnet (nicht vom Landesvermessungsamt) 5

6 Anlage 4 Steuerdaten Baden-Württemberg Regierungsbezirke Das statistische Landesamt veröffentlicht jährlich Steuerdaten, u. a. auch der Gemeinden, zusammengefasst in die vier Regierungsbezirke. Daraus ist ersichtlich, dass die Gemeinden im badischen und württembergischen Landesteil in der Steuerkraft in etwa gleich stark sind. Man kann davon ausgehen, dass es sich mit den Landessteuern hinsichtlich des badischen und württembergischen Landesteiles ähnlich verhält. Steuerkraftmesszahl, Steuerkraftsumme, Schuldenstand, Steuer-Istaufkommen Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Regierungsbezirke Steuerkraftmesszahl Karlsruhe Stuttgart Freiburg Tübingen Steuerkraftsumme Karlsruhe Stuttgart Freiburg Tübingen Schuldenstand Karlsruhe Stuttgart Freiburg Tübingen Steuer-Einnahmen (Netto) Karlsruhe Stuttgart Freiburg Tübingen Mit der Steuerkraftmesszahl wird die Steuerkraft einer Gemeinde ausgedrückt. Sie ist die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, jeweils im zweitvorangegangenen Jahr. Es wird jedoch nicht das Istaufkommen der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes Aufkommen. Mehreinnahmen aus einer darüber hinausgehenden Anspannung der Hebesätze bleiben der Gemeinde in vollem Umfang. Die Steuerkraftmesszahl wird für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung für diese Gemeinde, unter Berücksichtigung der mangelnden Steuerkraft, zu Grunde gelegt. Je niederer die Steuerkraftmesszahl und die mangelnde Steuerkraft, je höher die Schlüsselzuweisung. Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl zzgl. der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft für das zweitvorangegangene Jahr. Sie ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umlagen, welche die Gemeinde zu entrichten hat. LV Baden 08/2013 sti 6

7 Anlage 5 Städtebauförderung durch das Land Baden-Württemberg - Benachteiligung des badischen Landesteiles - Das Land fördert seit mehr als 40 Jahren Städtebaumaßnahmen mit mehreren Programmen wie z. B. Sanierung, Stadtumbau, energetisch. Die Städtebauförderung ist ein gewaltiges Wirtschaftsprogramm, das über das ganze Land verteilt ist und auch die letzte Gemeinde erreicht. Jeder Förder-Euro generiert lt. Wirtschaftsministerium ca. 8 privaten und öffentlichen Folgeinvestitionen. Die Listen der Förderprogramme werden vom Wirtschaftsministerium veröffentlicht. Wir haben die Jahre ausgewertet und zwar nach den Städten und Gemeinden der ehemaligen Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern. In diesem Zeitraum von 6 Jahren betrug die Förderung 1,127 Mrd.. Zuteilung: 432 Mio. 38,3 % Badischer Landesteil = 42,5 % Bevölkerung 695 Mio. 61,7 % Württembergischer Landesteil = 57,5 % Bevölkerung Der badische Landesteil wurde demnach deutlich benachteiligt. Bei prozentualer Verteilung der Mittel entsprechend dem Bevölkerungsanteil hätte der badische Landesteil mehr Fördermittel erhalten müssen und der württembergische entsprechend weniger, und zwar: 47 Mio. Legt man für den badischen Landesteil die gleiche Zuteilung je Einwohner zugrunde wie für den württemgischen dann hätten die badischen Gemeinden sogar noch mehr Fördermittel erhalten müssen und zwar: 82 Mio. LV Baden 05/2013 sti 7

8 Ungleichgewicht in der Finanzierung der Universitäten in Baden-Württemberg Anlage 6 Verteilung der Mittel auf die badischen und württembergischen Universitäten Grundlagen: - Landeshaushaltspläne u. 2013/14 Entwurf - Anzahl der Studierenden lt. Statistischem Landesamt Unsere bisherigen Untersuchungen über die Zuweisungen und Zuschüsse an die Universitäten haben jeweils eine deutliche Benachteiligung der 5 Universitäten im badischen Landesteil gegenüber den 4 Universitäten im württembergischen Landesteil ergeben. Die neuerliche umfangreiche Untersuchung für die Jahre bestätigt dies und gibt ein differenziertes Bild. Hinweis: In den nachfolgenden Tabellen sind die Zahlen: 1. Zeile Landeshaushaltsplan 2012 und Entwurf 20123/14 2. Zeile Die letzten 10 Jahre 3. Zeile Der Zeitraum davor Zuschüsse u. Studierende - Mittelwerte Jahre Baden Württemberg Baden-Württemberg Studierende /Studi Studierende /Studi Studierende /Studi Jährliche Zuschüsse - Baden in Bezug auf BW-Mittelwerte Jahre Baden Baden BW Dif. Dif. Studierende /Studi /Studi /Studi Mio Die Zuschüsse an die badischen Universitäten sind jährlich nach den aktuellen Haushaltsplänen 2012 und 2013/14 Entwurf um ca. 42 Mio. niederer als sie nach dem Mittelwert für alle Studierenden im Land sein müssten. Diesen Minderbetrag erhalten die württembergischen Universitäten als Mehrbetrag. In den vorangegangenen Jahren waren die Zuschüsse sogar deutlich niederer. 8

9 Jährliche Zuschüsse - Baden in Bezug auf Württemberg Jahre Baden Baden Würt. Dif. Dif. Studierende /Studi /Studi /Studi Mio Legt man für die badischen Universitäten den gleichen Zuschussbetrag je Studierenden wie für die württembergischen zugrunde, müssten sie aktuell jährlich sogar ca. 104 Mio. erhalten. Um diesen Betrag müsste das Land im Haushaltsplan die Zuschüsse aufstocken. In den vorangegangenen Jahren waren die Zuschüsse ebenfalls deutlich niederer. In dem Untersuchungszeitraum von 12 Jahren wurden die jährlichen Zuschüsse an die Universitäten kontinuierlich um insgesamt ca. 200 Mio. von ca. 1,6 auf ca. 1,8 Mrd. erhöht Obwohl die Zuschüsse des Landes erhöht wurden, haben sich die Zuschüsse je Studierenden verringert. Dies ist in der inzwischen höheren Anzahl von Studierenden begründet die allerdings starken Schwankungen unterliegt. Ziel muss es sein, dass die Universitäten beider Landesteile gleich hohe Zuschüsse je Studierenden erhalten. Weiterhin müssten die badischen Universitäten zusätzliche Zuschüsse erhalten, um die Benachteiligungen der zurückliegenden Jahre auszugleichen. Hinsichtlich der Hochbaumaßnahmen ergab ein grober Vergleich keine nennenswerte Unterschiede zwischen den badischen und württembergischen Universitäten. Sollten Zweifel bestehen oder es entsprechende Hinweise geben, wäre eine detaillierte Untersuchung dazu erforderlich. LV Baden 08/2013 sti 9

10 Baden-Württemberger Anlage 8 LV Baden 08/

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