Broschüre Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe (vormals Jugendwohlfahrt)

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1 Broschüre Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe (vormals Jugendwohlfahrt) Der Grazer Weg soll einen kurzen und verständlichen Überblick über die häufigsten Begriffe und Bezeichnungen im Zusammenhang mit dem Start des Pilotprojektes Sozialraumorientierung in der Stadt Graz im Bereich Jugendwohlfahrt - Einführung eines Sozialraumbudgets vermitteln. Es werden darin jene Begriffe erklärt, die sich auch in allen Verträgen und schriftlichen Vereinbarungen mit den jeweiligen KooperationspartnerInnen finden. INHALTE SOZIALRAUMORIENTIERUNG Seite 2 Passgenaue Hilfe Fallspezifische Arbeit Fallübergreifende Arbeit Fallunspezifische Arbeit FINANZIERUNG Seite 3 Sozialraumbudget TRÄGER Seite 4 Schwerpunktträger Kernteamträger Assoziierte Träger Träger mit zentralem Leistungsangebot ZUSAMMENARBEIT Seite 5 Jugendamtsteam Kernteam Sozialraumteam Erweitertes Sozialraumteam Fachteam Abklärungsteam ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN Seite 7 Entscheidungen in den jeweiligen Sozialräumen Entscheidungen gesamtstädtisch Verträge Stadt/Land-Verträge Kooperationsvereinbarungen Rahmenvereinbarungen mit assoziierten Trägern Geschäftsordnungen der Sozialraumteams Kooperationsverträge (zivilrechtliche Vereinbarung)

2 SOZIALRAUMORIENTIERUNG Graz hat sich als erste Bezirksverwaltungsbehörde in Österreich entschlossen, Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe (vormals Jugendwohlfahrt) umzusetzen und geht damit bundesweit einen neuen Weg in der Sozialen Arbeit. Der Grazer Weg versteht sich als Weiterentwicklung des Qualitätskatalogs der Jugendwohlfahrt aus dem Jahre 2000 und versucht vorerst in einem Pilotprojekt das Fachkonzept der Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Wesentliche Prinzipien der Sozialraumorientierung sind: Orientierung am Willen der Menschen Orientierung an den Stärken und Ressourcen der Menschen sowie des Lebensumfeldes der Menschen und aktivierende Unterstützung der Betroffenen statt Betreuung. Warum Sozialraumorientierung? Ressourcenorientierte soziale Arbeit, die auf Zielerreichung ausgerichtet ist, wird durch die geltenden Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe nicht ausreichend unterstützt. Neue Handlungsfelder (Migration, Sucht, psychische Erkrankungen der Menschen etc.), versäulte Hilfeansätze, starre rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Konzentration auf Defizite und Probleme haben die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Fachkräfte an deren Grenzen gebracht. Zusätzlich ließen jährlich zunehmende Fallzahlen in der Jugendwohlfahrt das Budget extrem steigen. Ein Fachkonzept ist gefragt, das einerseits die Qualität der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe erhöht und die Kosten überschaubar hält, sowie andererseits Fall- und Finanzverantwortung verbindet, in der Praxis erprobt und realisierbar ist. Passgenaue Hilfe stellt den Willen der Betroffenen (des Kindes, des Jugendlichen und der Eltern/Bezugspersonen) in den Mittelpunkt der Erarbeitung der Hilfe. Vom Willen ausgehend werden Ziele formuliert. Basierend auf diesen Zielen wird dann die jeweilige Hilfe angepasst ( Maßanzug statt Hilfe von der Stange ). Fallspezifische Arbeit ist Fallarbeit bezogen auf Einzelpersonen bzw. Familien. Seite 2

3 Fallübergreifende Arbeit ist Arbeit mit mehreren Personen, die sich in einer vergleichbaren Problemlage befinden und ähnliche Ziele haben (z.b. Gruppenangebote). Fallunspezifische Arbeit hat zunächst keinen bestimmten Fall im Blick. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Ressourcen und Möglichkeiten im Umfeld der Menschen (Vernetzungen mit Institutionen, Vereinen, etc.). Fallunspezifische Arbeit nimmt aber mittelbar Bezug zu potentiellen bzw. tatsächlichen Zielgruppen der Kinder- und Jugendhilfe, da erschlossene Ressourcen bei Bedarf für die Fallarbeit abrufbar sind. FINANZIERUNG Finanziert wurden vor Einführung der Sozialraumorientierung ausschließlich Einzelfälle. Für die privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (vormals: freie Träger) bestand dabei keinerlei Anreiz für die Beendigung einer Hilfe zum frühestmöglich vertretbaren Zeitpunkt. Dies ist nun anders, da von der Einzelfallfinanzierung hin zu einer Budgetfinanzierung im Sinne von fixen Globalbudgets übergegangen wurde. Diese Form der Finanzierung gibt den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Planungssicherheit und rückt die Beendigung einer Hilfe durch Zielerreichung stärker in den Mittelpunkt. Diese alternative Budgetierungsform dient der Unterstützung der fachlichen Ziele der Sozialraumorientierung und wird im gesamten Stadtgebiet von Graz für die Dauer seit 1. Jänner 2010 erprobt. Sozialraumbudget In jedem der vier Grazer Sozialräume gibt es ab ein Sozialraumbudget. Dieses beinhaltet folgende Teile: Budget für Schwerpunkt- und Kernteamträger (Personenfinanzierung, d.h. Budget für eine gewisse Anzahl von Dienstposten sowie eine Pauschale für Overheadkosten; die Auszahlung erfolgt vierteljährlich im Voraus) Budget für assoziierte Träger (Bezahlung nach sogenannten Fallkategorien (geringer und höherer Unterstützungsbedarf); Auszahlung 75 % zu Beginn einer Hilfe und 25% nach Zielerreichung / Beendigung der Hilfe) Budget für fallunspezifische Arbeit (Arbeit, die das Umfeld und die Lebensumwelt der Betroffenen miteinbezieht, Projektarbeit etc.; 0,3 % des Sozialraumbudgets des jeweiligen Sozialraums sind für fallunspezifische Arbeit budgetiert) Budget für Sonderkosten Budget für langfristige Volle Erziehung, Pflegeelterngeld, zentrale Leistungen Budget für Sonstiges Seite 3

4 TRÄGER Ab arbeiten öffentlicher Träger und private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (bis : freie Träger) sozialräumlich und in unterschiedlichen Kooperationen zusammen. Schwerpunktträger ist der Hauptansprechpartner für die Fachkräfte des Jugendamtes. Pro Sozialraum gibt es einen Schwerpunktträger. Dieser erbringt einen Großteil der notwendigen Hilfen im jeweiligen Sozialraum und hat zusätzlich noch koordinierende und administrative Aufgaben im jeweiligen Sozialraum. Das Stammpersonal des Schwerpunktträgers ist ausschließlich im jeweiligen Sozialraum tätig. Finanziert werden vom Amt für Jugend und Familie Personal- und Sachkosten des Schwerpunktträgers. Sozialraum 1: Institut für Familienförderung (IFF) Sozialraum 2: Institut für Kind, Jugend und Familie (IKJF) Sozialraum 3: Jugend am Werk GmbH Sozialraum 4: Pflegeelternverein Steiermark Kernteamträger erbringen einen weiteren Teil der notwendigen Hilfen im jeweiligen Sozialraum. Es kann, aber es muss nicht in jedem Sozialraum Kernteamträger geben. Das Personal des Kernteamträgers ist ausschließlich im jeweiligen Sozialraum tätig. Finanziert werden vom Amt für Jugend und Familie Personal- und Sachkosten des Kernteamträgers. Sozialraum 2: Verein Input Sozialraum 3: Institut für Kind, Jugend und Familie (IKJF) Caritas der Diözese Graz - Seckau Sozialraum 4: Pronegg - Schleich Soziale Dienste KG Assoziierte Träger erbringen Hilfen nach Fallbeauftragung durch das Amt für Jugend und Familie. Sie arbeiten auch sozialräumlich. Die assoziierten Träger können allerdings auch außerhalb von Graz ihre Tätigkeitsfelder im Bereich der Jugendwohlfahrt aufrechterhalten. Die Finanzierung erfolgt mittels sogenannter Fallkategorien. Träger mit zentralem Leistungsangebot arbeiten nicht sozialräumlich und bieten ihre Leistungen für das gesamte Stadtgebiet von Graz und darüber hinaus als StJWG-DVO-Leistung an. Seite 4

5 ZUSAMMENARBEIT Ab wurde die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Träger und privaten Kinderund Jugendhilfeeinrichtungen neu aufgestellt. Im Sozialraum arbeiten die Fachkräfte in unterschiedlichen Teamkonstellationen zusammen. Sozialraumteam Schwerpunktträger Kernteam Jugendamtsteam Kernteamträger Kernteamträger assoziierte Träger assoziierte Träger assoziierte Träger assoziierte Träger Jugendamtsteam setzt sich aus den Fachkräften und MitarbeiterInnen des öffentlichen Trägers zusammen. Kernteam setzt sich aus den Fachkräften und MitarbeiterInnen des Schwerpunktträgers und (falls im Sozialraum vorhanden) der Kernteamträger zusammen. Seite 5

6 Sozialraumteam setzt sich aus den Mitgliedern des Jugendamts - und des Kernteams zusammen. Nachdem die Fachkräfte des Jugendamtes mit den KlientInnen die jeweiligen Ziele erarbeitet haben, werden die Fälle in das Sozialraumteam eingebracht. Das Team berät und gestaltet die jeweilige Maßnahme. Erweitertes Sozialraumteam setzt sich aus den Mitgliedern des Sozialraumteams und den Fachkräften und MitarbeiterInnen der assoziierten Träger zusammen. Fachteam TeilnehmerInnen: fallführende SozialarbeiterIn zweite SozialarbeiterIn Psychologe/in optional: Sozialraumleitung, Jugendhilfereferent/in, ÄrztIn, weitere für die Bearbeitung relevante Personen. Abklärungsteam (verbindlich im Gefährdungsbereich bei Gefahr im Verzug) TeilnehmerInnen: Sozialraumleitung fallführende SozialarbeiterIn zweite SozialarbeiterIn Psychologe/in Jugendhilfereferentin optional: ÄrztIn, JuristIn, Fachbereichsleitung(en) Anzeigeprüfungsteam (AZP-Team) TeilnehmerInnen: Sozialraumleitung JuristIn fallführende SozialarbeiterIn zweite SozialarbeiterIn Psychologe/in Jugendhilfereferentin Juristin optional: ÄrztIn Seite 6

7 ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN Die Entscheidungen fallen einerseits im jeweiligen Sozialraum und andererseits auf der gesamtstädtischen Ebene. Entscheidungen in den jeweiligen Sozialräumen finden in den Sozialraumteams statt. Kann hier keine Einigung erreicht werden, treffen die/der SozialraumleiterIn (in seiner/ihrer Funktion als Jugendamtsleitung für den jeweiligen Sozialraum) und die/der KoordinatorIn des Schwerpunktträgers die Entscheidung. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, entscheidet der/die jeweilige SozialraumleiterIn. Steuerungsverantwortlich für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialraum sind der/die SozialraumleiterIn und der/die KoordinatorIn des Schwerpunktträgers. Dies bezieht sich insbesondere auf die inhaltliche Arbeit, die Budgetsteuerung und das Controlling im Sozialraum. Entscheidungen gesamtstädtisch Strategiegremium: klärt Grundsatzfragen, die eine Änderung der Budgetregelungen und/oder Vertragsänderungen etc. betreffen. Mitglieder sind die Leitung des Amtes für Jugend und Familie, die vier SozialraumleiterInnen und entscheidungsbefugte VertreterInnen der vier Schwerpunktträger. Steuerungsgremium: ist für die gesamtstädtische Steuerung verantwortlich. Mitglieder sind die Steuerungsverantwortlichen der vier Sozialräume (sowohl des Amtes für Jugend und Familie als auch der Schwerpunktträger) sowie die Leitung Controlling des Amtes für Jugend und Familie. VERTRÄGE Die rechtliche Basis des Pilotprojektes sind unterschiedliche Verträge mit den KooperationspartnerInnen. Stadt/Land-Verträge regeln die Zusammenarbeit zwischen den AuftraggeberInnen des Pilotprojektes (= Land Steiermark und Stadt Graz). Die Verträge beinhalten Vereinbarungen bezüglich der Durchführung sowie der Finanzierung des Pilotprojektes (Trägerauswahl, Rechte und Pflichten der Stadt, Finanz und Fachcontrolling etc.). Seite 7

8 Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Graz und den vier Schwerpunktträgern der Sozialräume (fachliche Leitlinien, Träger und Teams, Entscheidungsstrukturen etc.). Rahmenvereinbarungen mit assoziierten Trägern regeln die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Graz und den assoziierten Trägern (Finanzierung, Abrechnungsmodalitäten etc.). Geschäftsordnungen der Sozialraumteams regeln die neue Form der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des öffentlichen und der freien Träger (Zusammenarbeit, Organisatorisches, Fallunspezifische Arbeit, Fallabklärung, Kollegiale Beratung, Aufgabenverteilung etc.). Kooperationsverträge (zivilrechtliche Vereinbarung) regeln die Zusammenarbeit zwischen Schwerpunkt- und Kernteamträger (Zusammenarbeit, Aufgaben und Pflichten von Kernteamträger). Erarbeitet im Jahr Überarbeitet im Jänner Seite 8

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