Löwenberger Land, den 29. November 2013 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister. Kirche Falkenthal

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Löwenberger Land, den 29. November 2013 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister. Kirche Falkenthal"

Transkript

1 Löwenberger Land, den 29. November 2013 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang 48. Woche Kirche Falkenthal

2 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land am Seite 3 Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 3 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung der Wahlbehörde zu den Kommunalwahlen am 25. Mai Seite 7 3. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermine Dezember Seite 9 Vorschläge zur Auszeichnung von Ehrenamtlichen... Seite 9 4. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Dezember Seite 10 Bereitschaftsplan Monat Dezember Seite 10 Jährliche Ablesung der Wasserzähleinrichtungen... Seite Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Buntes Herbsttreiben in der Kita Kinderland in Falkenthal... Seite Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Frauenchor Löwenberg zu Besuch in der Musikakademie... Seite 11 Grüneberger Trecker-Treck-Treff... Seite 11 Weihnachtsmarkt in Grieben... Seite Informationen der ansässigen Sportvereine der Gemeinde Löwenberger Land Dieter-Orthmann-Paarlauf Seite Löwenberger Lankelauf am 26. Oktober Seite Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 15

3 29. November 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 1. Amtliche Bekanntmachungen In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 80/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss gemäß 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung vom , in der derzeit gültigen Fassung, den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres Der geprüfte Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Kämmerei, Haus 1, Zimmer 1, Alte Schulstraße 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land, aus. Beschluss Nr.: 81/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss gemäß 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung vom , in der derzeit gültigen Fassung, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr Beschluss Nr.: 82/13 Gemäß 20 und 21 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom (GVBl. Teil I Nr. 14, S 326) und 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung vom (GVBl. Teil II Nr. 4, S. 38) in der derzeit gültigen Fassung wurde beschlossen, das Wahlgebiet der Gemeinde Löwenberger Land zur Kommunalwahl am in einen Wahlkreis einzuteilen. Beschluss Nr.: 83/13 Gemäß 15 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom (GVBl. Teil I Nr. 14, S. 326) und 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung vom (GVBl. Teil II Nr. 4, S. 8) in der derzeit gültigen Fassung wurden für die Kommunalwahlen am Frau Martina Kranich zur Wahlleiterin und Herr Michael Teichmann zum stellvertretenden Wahlleiter berufen. Beschluss Nr.: 84/13 Friedhofsgebührensatzung für die Gemeinde Löwenberger Land Friedhofsgebührensatzung für die Gemeinde Löwenberger Land I. Allgemeine Vorschriften Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 4 Erstattung von Gebühren 5 laufende Gebühren für Altnutzungsrechte (Bewirtschaftungskosten) 6 Inkrafttreten / Außerkrafttreten II. Anlage zur Friedhofsgebührensatzung A. Benutzungsgebühren A 1. Gebühren zum Erwerb des Nutzungsrechts A 2. Gebühren für den Nachkauf und die Verlängerung des Nutzungsrechtes A 3.Sonstige Gebühren B. laufende Gebühren für Altnutzungsrechte (Bewirtschaftungskosten) C. Verwaltungsgebühren Präambel Auf der Grundlage der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13, Nr. 18) in Verbindung mit 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13, Nr. 18 ) sowie dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg in der Fassung vom 07. November 2001 (GVBl. I S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr. 16 ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften 1 Allgemeines Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Friedhofsverwaltung und den damit zusammenhängenden Verwaltungshandlungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühren ist a. wer gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung zu veranlassen b. wer den Antrag auf Benutzung einer Bestattungseinrichtung gestellt hat c. wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat d. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühren ist, wer die Amtshandlung veranlasst hat oder in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und/oder Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühr wird drei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Erstattung von Gebühren Wird auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes verzichtet (z. B. durch Umbettung, abgelaufene Ruhefrist) oder das Nutzungsrecht entzogen, so werden die, bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückerstattet. 5 laufende Gebühren für Altnutzungsrechte (Bewirtschaftungskosten) (1) Gebührenschuldner für die Bewirtschaftungskosten ist, wer für eine Grabstätte bereits vor dem das Nutzungsrecht erworben hatte, dieses übernommen hat oder die Leistungen, die Bestandteil dieser Gebühr sind, in Anspruch nimmt.

4 4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November Amtliche Bekanntmachungen (2) Die Gebühr entsteht, da diese beim Erwerb bzw. Nachkauf des Nutzungsrechtes nicht erhoben wurde, somit also kein Leistungsbestandteil der gezahlten Benutzungsgebühr darstellte. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif B, der Bestandteil dieser Satzung ist. (3) Die Gebühr ist jährlich bis zum zu entrichten. Der Gebührenschuldner hat die Möglichkeit, die Gebühr bis zum Ablauf der Nutzungszeit einmalig als Gesamtbetrag zu zahlen. (4) Die Gebührenpflicht endet mit dem Ablauf der Nutzungszeit. 6 Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Die Friedhofsgebührensatzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung für die Gemeinde Löwenberger Land vom , in Kraft getreten am , außer Kraft. (2) Die Friedhofsgebührensatzung ist gemäß 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) alle zwei Jahre auf die Richtigkeit der Kalkulation hin zu überprüfen. Löwenberger Land, Bernd-Christian Schneck Bürgermeister I. Anlage zur Friedhofsgebührensatzung A. Benutzungsgebühren Leistungsbestandteile: Bereitstellung der Grabstätte für die Bestattung bzw. Beisetzung Nutzung der Grabstätte für die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit Wassernutzung Abfallentsorgung Energieverbrauch Friedhofsunterhaltung und -ausstattung Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen Umlage Verwaltung (Personalkosten) Umlage Anlagevermögen Grabart A1. A2. Gebühren zum Erwerb des Nutzungsrechtes Gebühren für den Nachkauf und (für 25 Jahre) die Verlängerung des Nutzungsrechtes Urnenreihengrab 200,00 8,00 / Jahr Urnenwahlgrab klein 245,00 9,80 / Jahr Urnenwahlgrab groß 350,00 14,00 / Jahr Kinderreihengrab 270,00 10,80 / Jahr Reihengrab 525,00 21,00 / Jahr Wahlgrab einzeln 550,00 22,00 / Jahr Wahlgrab doppelt 970,00 38,80 / Jahr Wahlgrab dreifach 1.380,00 55,20 / Jahr A3. Sonstige Gebühren Vergabe eines anonymen Urnengrabes 300,00 Leistungsbestandteile: Bereitstellung der Grabstätte für die Beisetzung Wassernutzung /Abfallentsorgung Umlage Verwaltung (Personalkosten) Friedhofsunterhaltung und -ausstattung Umlage Anlagevermögen Nutzung der Trauerhalle 100,00 Leistungsbestandteile: Bereitstellung der Trauerhalle Nutzung der Einrichtungsgegenstände Beleuchtung und ggf. Heizung Reinigung bauliche Unterhaltung und Instandhaltung Versicherung Umlage Anlagevermögen Umlage Verwaltung (Personalkosten) B. laufende Gebühren für Altnutzungsrechte (Bewirtschaftungskosten) (gem. 5 der Satzung) Leistungsbestandteile: Grabart Urnenreihengrab Urnenwahlgrab klein Urnenwahlgrab groß Kinderreihengrab Reihengrab Wassernutzung Abfallentsorgung Energieverbrauch Friedhofspflege Bewirtschaftungskosten 6,00 jährlich 7,00 jährlich 10,00 jährlich 8,00 jährlich 13,00 jährlich

5 29. November 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 5 1. Amtliche Bekanntmachungen Grabart Bewirtschaftungskosten Wahlgrab einzeln 14,00 jährlich Wahlgrab doppelt 21,00 jährlich Wahlgrab dreifach 25,00 jährlich C. Verwaltungsgebühren Die Berechnung der Höhe der Verwaltungsgebühren ergibt sich aus den Personalkosten, der Bearbeitungszeit und dem Verwaltungsaufwand. Bezeichnung Gebühr Bearbeitung Antrag auf Beisetzung und/oder Nutzung der Trauerhalle 10,00 Bearbeitung Antrag auf Beisetzung einer fremden Person 5,00 Bearbeitung Antrag zur Verlängerung des Nutzungsrechtes 7,00 Ausstellung einer Graburkunde 4,00 Bearbeitung Antrag zur Beräumung bzw. Grabverkleinerung 7,00 Bearbeitung Antrag zur Umbettung von Leichen und Aschen 5,00 Bearbeitung Antrag zum Umlegen oder Entfernen eines Grabmals 4,00 Beschluss Nr.: 85/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet Löwenberg Ortsteil Löwenberg im Zusammenhang mit dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses im Lindenring (AZ: ) eine Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen: BP-Festsetzung Abweichung/Befreiung Erdgeschossfußbodenhöhe (Sockel) gemessen Oberkante 0,80 m 1,00 m (teilweise) Fahrbahnmitte Dachneigung (im Bereich des Friesengiebels) Beschluss Nr.: 86/13 Errichtung der Straßenbeleuchtung in der Straße Wackerberge im Ortsteil Teschendorf. Die 22 Lichtmasten bestehen aus feuerverzinktem Stahl mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m. Es kommt eine technische LED-Mastansatzleuchte zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt von Wackerberge 30 (Flur 15 Flurstück 142 Gemarkung Teschendorf) bis Wackerberge 7 (Flur 8 Flurstück 128 Gemarkung Neulöwenberg) beidseitig als eine Abrechnungseinheit. Die Straße Wackerberge wird als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 20 % der umlagefähigen Kosten. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss Nr.: 87/13 Zur Fortführung des Planverfahrens des Bebauungsplanes Mühlensiedlung im Ortsteil Nassenheide sind die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Folgende Behörden/Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine Abwägung entbehrlich ist: 6. Landesamt für Bauen und Verkehr 8. Eisenbahn Bundesamt 9. Stadt Kremmen 10. Stadt Oranienburg 11. Stadt Zehdenick 12. Stadt Liebenwalde 13. Amt Lindow (Mark) Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben die Zustimmung erklärt, so dass eine Abwägung nicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt:

6 6 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November Amtliche Bekanntmachungen Lfd. Nr. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme vom 1 Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung; gemeinsame Landesplanungsabteilung Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz / Oberhavel Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung West Deutsche Bahn Service Immobilien GmbH Amt Gransee und Gemeinden Bundeseisenbahnvermögen Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Lfd. Nr. Behörde / Nachbargemeinde Stellungnahme vom 3 Landkreis Oberhavel Ortsbeirat Nassenheide Ortsbeirat Nassenheide Nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Lfd. Nr. Behörde / Nachbargemeinde Stellungnahme vom 5 Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Neuendorf Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslage in der Zeit vom bis einschließlich Der Zeitpunkt der öffentlichen Auslage wurde ortsüblich durch Aushang am bekannt gemacht. Während dieser Auslagezeit haben drei Bürger Einsicht in die Planunterlagen genommen. Im Ergebnis liegen von vier betroffenen Bürgern schriftliche Stellungnahmen vor: Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von: B 1 Stellungnahme während der Auslage vom Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von: B 2 Stellungnahme vom B 3 Stellungnahme vom B 4 Stellungnahme vom B 5 Stellungnahme vom Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land, aus. Die numerische Aufzählung ist identisch mit der Nummer in der Abwägungstabelle. Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem 2. Entwurf folgende Änderungen für den 3. Bebauungsplanentwurf: in der Planzeichnung: geringfügige Änderung des Geltungsbereiches durch Korrektur der Verkehrsflächendarstellung geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächendarstellung zur Korrektur der Verkehrsflächendarstellung Änderung des Geltungsbereiches durch Herausnahme der Wohnbauflächendarstellung der Flurstücke 698, 701, 702, 705, 706, 709, 714 und 653 bei den textlichen Festsetzungen: Neufassung einer textlichen Festsetzung zur Grünordnung zum Erhalt von Großbäumen Verzicht auf die textliche Festsetzung 4.2 zur Baumpflanzung Verzicht auf die textliche Festsetzungen 4.4 zum Erhalt von Bäumen entlang der Grundstücksgrenzen bei den Hinweisen ohne Festsetzungscharakter: Verzicht auf den Hinweis zur Erschließung der rückwärtigen Flurstücke südlich des Mühlenweges Präzisierung des Hinweises zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten Hinweis auf die rechtsgültige kommunale Baumschutzsatzung in der Begründung: ergänzende Ausführungen zur Rechtsnatur eines Bebauungsplanes, zur verkehrlichen Erschließung und zu den Belangen der Forstwirtschaft im Umweltbericht: weiterführende Ausführungen zur Eingriffsregelung, zu Kompensationsmaßnahmen, zum Artenschutz sowie zum Baumschutz. Beim Beschluss zur Abwägung des Bebauungsplanentwurfes Mühlensiedlung Ortsteil Nassenheide haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht. Beschluss Nr.: 88/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigte den 3. Entwurf zum Bebauungsplan Mühlensiedlung Ortsteil Nassenheide in der Fassung von Oktober 2013 und beschließt die 3. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentliche Auslage des Planentwurfes durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des 3. Bebauungsplanentwurfes Mühlensiedlung Ortsteil Nassenheide (Stand Oktober 2013) sowie beim Beschluss zur 3. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht. Beschluss Nr.: 89/13 Veräußerung des Flurstücks 1223 der Flur 5, Gemarkung Nassenheide Beschluss Nr.: 90/13 Veräußerung der Flurstücke 432/1, 433/1, 438/3, 439, 442/9 und 476/2 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg Beschluss Nr.: 91/13 Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 241/2 der Flur 12, Gemarkung Teschendorf Beschluss Nr.: 92/13 Veräußerung des Flurstücks 358 der Flur 1, Gemarkung Nassenheide Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel.-Nr.:

7 29. November 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 7 2. Mitteilung der Wahlbehörde zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Aufforderung an die im Wahlgebiet der Gemeinde Löwenberger Land vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen Bildung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände Die landesweiten Kommunalwahlen finden am 25. Mai 2014 statt. Hierbei handelt es sich um verbundene Wahlen (Kommunalwahlen + Europawahlen). Die Ortsteile der Gemeinde Löwenberger Land bilden das Wahlgebiet und werden in 14 Wahlbezirke + 1 Briefwahlvorstand eingeteilt. Für das Wahlgebiet der Gemeinde Löwenberger Land werden die Gemeindevertretung, die Ortsbeiräte und die Ortsvorsteher (Klevesche Häuser und Neuhäsen) gewählt. Gemäß 16 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) vom in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) vom in der derzeit gültigen Fassung ist für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern. Der Wahlleiter beruft die Beisitzer auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis nach den Vorschriften des BbgKWahlG und der BbgKWahlV fest. Der Wahlausschuss besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort. Für jeden der 14 Wahlbezirke wird jeweils ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzer sind die Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen ebenfalls zu berücksichtigen. Für die ehrenamtliche Mitarbeit im Wahlausschuss und in den Wahlvorständen bitte ich bis spätestens zum 28. Februar 2014 wahlberechtigte Personen aus dem Wahlgebiet als Beisitzer vorzuschlagen. Hinweis: Die vorgeschlagenen Personen dürfen nur in einem Wahlorgan (Wahlvorstand oder Wahlausschuss) Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern des Wahlausschusses und Wahlvorstandes bestellt werden ( 92 Abs. 4 BbgKWahlG). Die namentlichen Vorschläge richten Sie bitte schriftlich an die Wahlbehörde der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, wahlleiter@loewenberger-land.de, Fax: Kranich Wahlleiterin

8 8 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November Dezember Nassenheide Adventstreff an der Kirche Fr. Schild, Tel.: Linde, Lindefrauen Weihnachtsfeier Fr. Fischer, Tel.: Glambeck Lichterfest Fr. Schwarz, Tel.: Dezember Grieben, Kita Weihnachtsfeier Fr. Liese, Tel.: Nassenheide, Kita Nikolaus Fr. Prieb, Tel.: Dezember 3. Mitteilungen des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat Dezember 12. Dezember Falkenthal, Kita Weihnachtsfeier/Weihnachtsmarkt Fr. Weigel, Tel.: Dezember Grieben, Arbeitskreis Weihnachtsmarkt Hr. Evert, Tel.: Teschendorf, Frauenchor Chorkonzert Fr. Kwasnick, Tel.: Dezember Teschendorf Weihnachtsmarkt Hr. Grüber, Tel.: Dezember Löwenberg Weihnachtsmarkt Hr. Ludwig, Tel.: Löwenberg, Angelverein Seniorenweihnachtsfeier Hr. Kalkbrenner, Tel.: Nassenheide, Volkssolidarität Weihnachtsfeier Fr. Bayer, Tel.: Liebenberg, Angelverein Weihnachtsfeier Hr. Nieder, Tel.: Dezember Häsen, Kulturverein Weihnachtsmarkt Hr. Zieroth, Tel.: bis 13. Dezember Nassenheide, Kita Weihnachtsprojektwoche Fr. Prieb, Tel.: Nassenheide Märchen am Kamin Fr. Schild, Tel.: Dezember Falkenthal, Kinderclub Weihnachtsfeier mit Weihnachtsmarkt Fr. Petzke, Tel.: bis 24. Dezember Großmutz, Ortsbeirat Adventskalender Hr. Augner, Tel.: alle 4 Adventswochenenden Liebenberg Weihnachtsmarkt mit Nachtwächterstunde Schloss & Gut, Tel.: Vorschläge zur Auszeichnung von Ehrenamtlichen Viele Einwohner der Gemeinde Löwenberger Land sind uneigennützig für unsere Gemeinde tätig. Sei es bei der Organisation oder Durchführung von Dorf- und Erntefesten, Konzerten, Sportveranstaltungen oder des Vereinslebens, um nur einige Punkte zu nennen. Der Schul- und Sozialausschuss nahm dies zum Anlass und hat sich bei der Sitzung am 29. Oktober für die erneute Auszeichnung von Ehrenamtlichen ausgesprochen. Für die Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit kommen in Frage: Einwohner aller Altersstufen, Berufszweige und Bevölkerungsschichten, die sich über einen längeren Zeitraum engagiert haben, die echte Hilfsbereitschaft gezeigt haben und uneigennützig für die Kommune tätig waren, die sich freiwillig und unentgeltlich eingesetzt haben, in sozialen, karitativen und politischen Bereichen, im kulturellen Bereich Musik, Denkmal-, Heimat-, und Brauchtumspflege, in der Jugendarbeit, im Sportverein, im Natur-, Tier-, Landschafts- und Umweltschutz, in Selbsthilfegruppen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung, Ortsbeiräte und Vereine können begründete Vorschläge schriftlich bis zum 31. Dezember im Hauptamt der Gemeindeverwaltung (Alte Schulstraße 5) einreichen. Sonstige Institutionen haben die Möglichkeit, Vorschläge über die jeweiligen Ortsbeiräte einzubringen.

9 29. November 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 9 4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Dezember Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr 48. KW, Herr A. Kühn, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr M. Krüger, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr G. Leumann, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr U. Werpup, Tel. 0173/ oder 0174/ KW, Herr H. Schönbeck, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr V. Witt, Tel. 0173/ oder 0173/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag 7.30 Uhr Uhr Dienstag 7.30 Uhr Uhr Mittwoch 7.30 Uhr Uhr Freitag 7.30 Uhr Uhr Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung Dezember Datum zu entsorgender Ortsteil 49. KW Grieben Linde Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg 50. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 51. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben 52. KW Linde, Glambeck Heiligabend Weihnachtsfeiertag Weihnachtsfeiertag Großmutz, Hoppenrade, Löwenberg 53. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Silvester Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. Jährliche Ablesung der Wasserzähleinrichtungen Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass beginnend mit dem die jährliche Ablesung der Wasseruhren in den Haushalten beginnt. Unsere Mitarbeiter werden wie folgt die jeweiligen Ortsteile aufsuchen Nassenheide Grüneberg Teschendorf Nassenheide Grüneberg Teschendorf Nassenheide Grüneberg Teschendorf Nassenheide Grüneberg Neulöwenberg Nassenheide Grüneberg Neulöwenberg Nassenheide Löwenberg Grieben Nassenheide Löwenberg Grieben Nassenheide Löwenberg Grieben Neuendorf Löwenberg Häsen Neuendorf Löwenberg Häsen Neuendorf, Falkenthal Klev. Häuser, Großmutz Neuhäsen Großmutz Falkenthal Gutengermendorf Großmutz Falkenthal Gutengermendorf Linde Falkenthal Liebenberg Linde Glambeck Hoppenrade Änderungen sind aus organisatorisch-technischen Gründen möglich. Ermöglichen Sie unseren Mitarbeitern bitte den entsprechenden Zugang. Sollten unsere Mitarbeiter Sie nicht erreichen, werden wir eine Karte zur Selbstablesung hinterlassen. Füllen Sie diese bitte ordnungsgemäß aus und senden sie an den Eigenbetrieb bis spätestens 31. Dezember zurück. Natürlich ist die Meldung des Zählerstandes auch telefonisch unter /80101 möglich. Wir möchten auf diesem Wege unseren Kunden eine schöne Advents- und Weihnachtszeit sowie einen gesundes neues Jahr wünschen.

10 10 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs Ein buntes Herbsttreiben in Falkenthal Ausklang bei Schmalzstulle und Glühwein am Lagerfeuer Am Mittwochnachmittag veranstalteten die Knirpse des Falkenthaler Kinderlandes ein buntes Herbsttreiben. Beim traditionellen Drachenfest ließen es die Kleinen mit ihren Eltern, Großeltern, Freunden und natürlich ihren Erziehern so richtig krachen. Mit einer Tanz- und Gesangseinlage wurde die Party eröffnet. Schon kurze Zeit später schmückten Piratenschiffe, Schmetterlinge und viele andere lustige Gestalten den Falkenthaler Himmel. In den Verschnaufspausen wurden Stockbrot und Würstchen gegrillt. Die Erzieher hatten mit den Kindern viel Zeit und Arbeit investiert. In den Tagen zuvor backten und dekorierten sie wunderschöne Drachen, die man dann käuflich erwerben konnte. Die Falkenthaler ließen einen schönen, gemütlichen Nachmittag bei Schmalzstulle und Glühwein am Lagerfeuer ausklingen. Ein besonderer Dank im Namen aller Kinder gilt allen spendablen Helfern, die uns den schönen Tag ermöglicht haben. SK i. V. der Eltern Stefanie Köhler 6. Notizen aus dem Gemeindebereich Frauenchor in der Musikakademie Bereits zum dritten Mal fuhr der Frauenchor aus Löwenberg an einem Herbstwochenende in die Musikakademie nach Rheinsberg. Von Freitag bis Sonntagmittag wurde intensiv geprobt unter der bewährten Leitung der Dirigentin Lilo Teege. Eine Stimmbildnerin aus Oranienburg gab uns wertvolle individuelle Tipps zur Atemtechnik, es machte Spaß und wir konnten viele Lieder besser interpretieren. Am Abend haben wir gemütlich beisammen gesessen, es wurde viel gelacht. Die angenehme Atmosphäre in dem ehrwürdigen Haus, gute Probebedingungen, die reichhaltige Versorgung und die freundlichen Mitarbeiter veranlassten uns, bereits einen Termin für das Chorlager im Jahre 2014 zu buchen. Unser Chor ist eine gute Gemeinschaft, neben den wöchentlichen Proben unternehmen wir auch Fahrten, feiern oft in gemütlicher Runde und geben Konzerte, gern auch mit befreundeten Chören. Wir freuen uns stets über neue Sängerinnen, niemand muss eine Aufnahmeprüfung machen und keiner braucht Berührungsängste zu haben. Wer Lust und Freude am Singen hat, kommt montags um 19 Uhr in das Gebäude hinter der Volksbank in Löwenberg. Auch dieses Jahr geht langsam zur Neige und wir möchten schon jetzt freundlich darauf hinweisen, dass das diesjährige Weihnachtskonzert am 15. Dezember in der Löwenberger Kirche stattfinden wird. Allen bis dahin eine gute Zeit! Frauenchor Löwenberg Auch Petrus ist ein Trecker-Fan.. Mit bangen Blicken schauten die Mitglieder des Grüneberger-Trecker- Treck e. V. am Morgen des 12. Oktober in den trüben und regnerischen Himmel. Sollten alle mühsamen Vorbereitungen und Anstrengungen wirklich umsonst gewesen sein? Warum musste es ausgerechnet an diesem Morgen regnen, wo doch die ganze Zeit vorher das beste Herbstwetter herrschte? Ehrlich gesagt, viel Zeit blieb den Akteuren an diesem Morgen nicht, über diese Frage nachzudenken. Keiner hatte auch nur einen Deut daran gezweifelt, dass der diesjährige Trecker-Treck mit Trecker-Treffen ins Wasser fallen könnte. Und die zahlreichen bereits am Vorabend angereisten Trecker Fans ermutigten die Veranstalter umso mehr. Und getreu nach dem Motto frühe Gäste bleiben nicht lange verzog sich der Regen gegen 9:00 Uhr und machte Platz für ruhiges Herbstwetter. Somit konnte die Veranstaltung dann pünktlich um 10:00 Uhr beginnen. Die zahlreich angereisten Aussteller, die Akteure vor den Bremswagen und nicht zuletzt die große Anzahl an Schaulustigen gaben den Vereinsmitgliedern auch in diesem Jahr die Gewissheit, dass diese mit ihrer jährlichen Veranstaltung eine besondere Attraktion in der Region veranstalten. Und auch eine weitere Weisheit hat sich in diesem Jahr bewahrheitet. Es ist kein Schaden so groß, dass nicht einer einen Nutzen davon hätte. Am Ende erwies sich der morgendliche Regenguss für den Trecker-Treck sogar als förderlich, da die schlammige Strecke ihre speziellen Herausforderungen an die Teilnehmer stellte. Und so kam auch so mancher Traktorist in den Genuss einer kostenlosen Schlammpackung. Darüber hinaus kam auch das leibliche Wohl nicht zu kurz und auch für unsere kleinen und großen Besucher wurde wieder jede Menge Spaß geboten. Alles in allem konnten sich alle Beteiligten wieder über eine gelungene Veranstaltung freuen. Da auch das trockene Wetter bis in den späten Abend durchhielt, kann man schon meinen, dass auch Petrus ein Traktorenfreund sei Eine solche Veranstaltung kann jedoch nur durch die aktive Mithilfe von Sponsoren und freiwilligen Helfern gelingen. Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bei der Grüneberger Agrar-GmbH, bei allen anderen Sponsoren, der Gemeinde Löwenberger Land, bei den freiwilligen Helfern, unseren Vereinsmitgliedern und natürlich auch bei allen Ausstellern und Teilnehmern bedanken, die es mit ihrer Unterstützung ermöglicht haben, dieses Ereignis auch in diesem Jahr zu diesem großen Erfolg werden zu lassen. Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle den vielen fleißigen Hobbybäckern, die uns wieder mit einer Vielzahl an selbstgebackenen Kuchen versorgt haben. Nicht unerwähnt sollten auch in diesem Jahr die Familienangehörigen der Vereinsmitglieder bleiben, die in der Vor- und Nachbereitungszeit der Veranstaltung die eine oder andere Stunde auf ihre Lieben verzichten mussten. In diesem Sinne freuen wir uns schon auf unseren nächsten Trecker- Treck am 11. Oktober 2014, sagen nochmals allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön und wünschen allen schon jetzt eine schöne Advents- und Weihnachtszeit. Der Vorstand und die Mitglieder des Grüneberger Trecker-Treck e.v.

11 29. November 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Notizen aus dem Gemeindebereich Weihnachtsmarkt in Grieben am 6. Dezember ab 16 Uhr auf dem Sportplatz Wie auch in den letzten Jahren, soll es auf dem Sportplatz in Grieben dieses Mal am Nikolaustag, dem 6. Dezember, ab 16 Uhr weihnachtlich zu gehen. Zu Beginn des Weihnachtsmarktes werden unsere Kinder den großen Weihnachtsbaum schmücken. Weihnachtliches fürs Auge und Gemüt, sowie Leckeres zum Essen und Trinken gehört auf jeden Weihnachtsmarkt. Natürlich wird der Weihnachtsmann auch kommen, und nicht nur den Kinderherzen Freude bereiten. Der Arbeitskreis Grieben e.v. wird ein kleines Programm mit den Griebener Disteln zeigen. Es lädt der Ortsbeirat herzlich dazu ein. 7. Informationen der ansässigen Sportvereine Dankeschön nach Dieter-Orthmann-Paarlauf Zu einem besonderen Laufevent avancierte der erstmals als Dieter- Orthmann-Lauf ausgetragene Paarlauf des Löwenberger SV am 23. Oktober im Löwenberger Waldstadion. 24 Laufpaare erwiesen der im Mai verstorbenen Trainerlegende Dieter Orthmann die Ehre, in dem sie an seinem Lauf teilnahmen. Leichtathleten der Standorte Löwenberg und Zehdenick sowie viele ehemalige Schützlinge traten im partnerschaftlichen Wettbewerb über 1000 m, 2000 m, 3000 m oder 5000 m an und kämpften engagiert und ehrgeizig um Meter und Sekunden. Fast die gesamte Familie Orthmann ging auf die Bahn und lief in 3 Wettkampfkategorien. Ein herzliches Dankeschön geht an alle freiwilligen Helfer, die beim Rundenzählen, Zuordnen und Zeitnehmen hohes Engagement und Zuverlässigkeit bewiesen. Axel Klicks Löwenberger Sportverein

12 12 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November Informationen der ansässigen Sportvereine Zum zweiten Laufevent innerhalb von 4 Tagen baten die Leichtathleten des Löwenberger SV Anfangs sah es so aus, als wollte das Wetter den Verantwortlichen des Löwenberger SV einen Strich durch die Rechnung machen. Heftiger Regen bei milden Temperaturen war nicht die beste Ausgangsvoraussetzung, um auch Kurzentschlossene auf die attraktive Laufstrecke an der Kleinen Lanke zu locken. Glücklicherweise hörte es rechtzeitig auf zu regnen und die 53 Läufer konnten auf eine der 3 Distanzen gehen. Mit 36 Teilnehmern war der Volkslauf über 2,5 km am stärksten besetzt. Vor allem vom Gymnasium Panketal kam eine laufstarke und ambitionierte Truppe, die ihren Vorjahreserfolg im Löwencup verteidigen wollte. Mit Bravour meisterten sie diese Aufgabe und können nun ein weiteres Jahr den Pokal bewahren. Sportschüler Tim Bertram (M12) vom Löwenberger SV ging erstmals die lange Distanz über 9,7 km an, Gina Hauck und Stine Düwel (beide W12) wagten sich an die mittlere Distanz über 5,7 km. Für alle Läufer, die die ruhige und familiäre Atmosphäre bei Volksläufen schätzen, war diese Veranstaltung genau die richtige Angelegenheit. Die Nachwuchsläufer erhielten kleine Präsente und alle Läufer Finishermedaillen. Am Schluss kam auch noch die Sonne heraus. Einen Wermutstropfen gab es allerdings. Die Wegemarkierungen auf der Seerunde wurden von Unbekannten durchtrennt, so dass einige ortsunkundige Läufer einen falschen Weg liefen. Dies war sehr unsportlich und brachte einen liebevoll und gut vorbereiteten Lauf in ein falsches Licht bei den angereisten Läufern. Axel Klicks Löwenberger Sportverein 38. Löwenberger Lankelauf am 26. Oktober Laufstrecke Kleine Lanke 2,5 km-volkslauf Platz Zeit Name, Vorname m/w geb. Verein m5 1 15:48 min Olechnowicz, Arne m 2008 Berliner Turnerschaft m8 1 13:34 min Sauermann, Tim m 2005 Rundendreher 2 13:47 min Glasow, Florian m 2005 Löwenberger SV 3 14:20 min Sauermann, Phillip m 2005 Rundendreher m9 1 12:47 min Kreutzmann, Jannis m 2004 Löwenberger SV 2 12:49 min Meyer, Niklas m 2004 Löwenberger SV 3 15:06 min Rode, Sascha m 2004 Löwenberger SV m :25 min Wonsinski, Theodor m 2003 Gymnasium Panketal m :52 min Andreas, Kimi m 2002 Gymnasium Panketal 2 11:15 min Bauer, Julian m 2002 Gymnasium Panketal 3 12:11 min Schröter, Björn m 2002 Gymnasium Panketal 4 12:30 min Rohr, Niclas m 2002 Rundendreher 5 19:33 min Ullmann, Philipp m 2002 Löwenberger SV m :36 min Schulz, Moritz m 2001 Löwenberger SV m :18 min Wiederschein, Robert m 2000 Löwenberger SV 12:45 min Barrtsch, Christian m 2000 Löwenberger SV m :31 min Ganschow, Lennard m 1999 Löwenberger SV 2 13:00 min Thiemer, Julius m 1999 Löwenberger SV 3 14:20 min Schulz, Til-Frederik m 1999 Löwenberger SV M 1 15:48min Klicks, Jan m 1984 Löwenberger SV 2 15:59 min Mörs, Sebastian m 1986 WAPO Nord Berlin w8 1 18:24 min Senkbeil, Sophie w 2005 Löwenberger SV

13 29. November 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Informationen der ansässigen Sportvereine w :07 min Neumann, Amelie w 2003 Gymnasium Panketal 2 17:00 min Lühmann, Stine w 2003 Gymnasium Panketal w :14 min Zimmer, Nele w 2002 Gymnasium Panketal 2 17:00 min Kaßler, Lina w 2002 Gymnasium Panketal w :55 min Hoffmann, Susan w 2001 Löwenberger SV 2 14:10 min Herrmann, Alina w 2001 Löwenberger SV 3 14:11 min Knospe, Nikola w 2001 Löwenberger SV min Schur, Laura w 2001 Löwenberger SV w :45 min Sprung, Nele w 2000 Löwenberger SV 2 14:09 min Peinemann, Nadine w 2000 Löwenberger SV w :50 min Seidel, Sandra w 1999 Löwenberger SV w :48 min Kalmutzke, Tina w 1998 Löwenberger SV F 1 15:59 min Klicks, Edda w 1986 TSV Wedding W :27 min Arlt, Cornelia w 1967 Löwenberger SV 5,7 km-wertungslauf m :54 min Löffelholz, Jacob m 2001 Löwenberger SV m :33 min Günther, Thomas m 1997 Löwenberger SV M 1 42:37 min Dittkrist, Lars m 1981 Feuerwehr Großmutz M :06 min Günther, Jörg m 1967 Löwenberger SV 2 34:23 min Zichert, Ralf m 1967 Zehdenick M :16 min Sowa, Karl-Heinz m 1948 LG Kappe w :42 min Hauck, Gina Maria w 2001 Löwenberger SV 2 33:36 min Düwel, Stine w 2001 Löwenberger SV w16/ :37 min Zichert, Nele w 1997 Löwenberger SV F 1 42:37 min Entrich, Katja w 1981 Löwenberger SV W :20 min Kubiak, Nicole w 1979 Rundendreher W :52 min Rademann-Hauck, B. w 1976 Löwenberger SV W :50 min Schulz, Renate w 1949 Laufpark Stechlin 9,7 km-wertungslauf M :18 min Löffelholz, Carsten m 1966 Löwenberger SV M :51 min Bresemann, Klaus m 1949 Laufpark Stechlin W :59 min Kühn, Daniela w 1971 VfL Tegel 5,7 km Nordic Walking Platz Zeit Name, Vorname m/w geb. Verein W :06 min Urbschat, Ramona w 1974 Grieben Mannschaftswertung um den Löwen-Cup Lanke-Lauf 26. Oktober Mannschaft Gymnasium Panketal Platzierung lfd. Nr. Start-Nummer Name, Vorname Startzeit Zielankunft Laufzeit Lünemann, Stine 14:08: Neumann, Amelie 14:07: Bauer, Julian 11:19: Andreas, Kimi 10:42:00 Mannschaftswertung 50:14:00

14 14 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 29. November Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg Löwenberg (So): 14 Uhr Adventsfeier für die ganze Gemeinde im Gemeindehaus (Mo): Uhr Konzert Dresdner Kreuzchor in Grüneberg (Sa): 16 Uhr Beginn des Weihnachtsmarktes mit Andacht und Chorkonzert (17 Uhr) (Mo): 19 Uhr GKR- Adventsfeier in Linde (So): 15 Uhr Adventskonzert des Frauenchores (Sa): Bläserständchen im Ort nach Anmeldung (So): 10 Uhr Zentraler Bläsergottesdienst in Teschendorf (Di): 14 Uhr Familiengottesdienst mit der Jungen Gemeinde (Di): 20 Uhr Gottesdienst am Heilig Abend mit Singkreis und Männerchor (Di): 23 Uhr Mitternachtsmette in Grüneberg (Do): 14 Uhr Gottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag mit Krippenspiel (Di): 16 Uhr Zentraler Silvester-Gottesdienst in Linde Linde (So): 14 Uhr Adventsfeier für die ganze Gemeinde in Löwenberg im Gemeindehaus (Mo): Uhr Konzert Dresdner Kreuzchor in Grüneberg (Mo): 19 Uhr GKR Adventsfeier in Linde (Sa): Bläserständchen im Ort nach Anmeldung (So): 10 Uhr Zentraler Bläsergottesdienst in Teschendorf (Di): 20 Uhr Gottesdienst am Heilig Abend in Löwenberg mit Chor und Singkreis (Di): 23 Uhr Mitternachtsmette in Grüneberg (Di): 16 Uhr Zentraler Silvester-Gottesdienst in Linde Grüneberg (Mo): Uhr Konzert Dresdner Kreuzchor (Do): 14 Uhr Frauenkreis im Advent mit Frau Stärke (Mo): 19 Uhr GKR Adventsfeier in Linde (So): 10 Uhr Gottesdienst zum 3. Advent (Sa): Bläserständchen im Ort nach Anmeldung (So): 10 Uhr Zentraler Bläsergottesdienst in Teschendorf (Di): 16 Uhr Gottesdienst zum Heilig Abend mit Krippenspiel der Christenlehre (Di): 23 Uhr Mitternachtsmette mit Krippenspiel der Erwachsenen (Do): 14 Uhr Gottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag mit Abendmahl (Di). 16 Uhr Zentraler Silvester-Gottesdienst in Linde Teschendorf: (Di): 14 Uhr Frauenkreis im Advent mit Frau Stärke und dem Löwenberger Frauenkr (So): 10 Uhr Gottesdienst zum 2. Advent (Mo): 19 Uhr GKR Adventsfeier in Linde (Fr): 19 Uhr Chorkonzert (Sa): 14 Uhr Weihnachtsmarkt (Sa): Bläserständchen im Ort nach Anmeldung (So): 10 Uhr Zentraler Bläsergottesdienst in Teschendorf (Di): 18 Uhr Gottesdienst zum Heilig Abend mit Krippenspiel der Christenlehre (Di): 23 Uhr Mitternachtsmette in Grüneberg mit Krippenspiel der Erwachsenen (Mi): 10 Uhr Gottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag mit Abendmahl (Di): 16 Uhr Zentraler Silvester-Gottesdienst in Linde Ergebnisse der Gemeindekirchenratswahlen 2013: Gewählt in Löwenberg bei 34% Wahlbeteiligung: Harro Busse, Elke Wöller, Sieglinde Sitte, Matthias Ludwig. Gewählt in Linde bei 42,2% Wahlbeteilgung: Joachim Fischer, Christiane Ganschow, Winfried Thiemer, Steffi Naujoks, Tobias Pfitzmann. Gewählt in Grüneberg bei 44,6% Wahlbeteiligung: Monika Bosschaart, Elfi Kloss, Frank-Guner Mohrin, Silke Heiduk, Karin Zens, Dirk Kujus. Gewählt in Teschendorf bei 46,5% Wahlbeteilgung: Ralf Dietrich, Joachim Lemke, Corinna Mydlaszewski, Annette Schulz, Ruth Mieth, Michael Nickel. Die 2010 gewählten Ältesten bildeten die Wahlvorstände (außer in Linde) und bleiben für weitere drei Jahre im Amt (6-jähriger Turnus). Löwenberg: Wido Beier, Ines Halwas, Irene Krämer, Wolfgang Labrenz, Christel Rudolph, Rosemarie Golz. Grüneberg: Doris Pohlandt, Marianne Reitzenstein, Andreas Völker. Teschendorf: Roland Grüber, Fred Plessow, Birgit Henning. Allen Ältesten herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen für ihre Arbeit in den Kirchengemeinden. Wir bedanken uns bei allen Gemeindegliedern, die sich an der Wahl beteiligt haben. Gedicht von Erich Kästner: Der Dezember Das Jahr ward alt. Hat dünnes Haar. Ist gar nicht sehr gesund. Kennt seinen letzten Tag, das Jahr. Kennt gar die letzte Stund. Ist viel geschehn. Ward viel versäumt. Ruht beides unterm Schnee. Weiß liegt die Welt, wie hingeträumt. Und Wehmut tut halt weh. Noch wächst der Mond. Noch schmilzt er hin. Nichts bleibt. Und nichts vergeht. Ist alles Wahn. Hat alles Sinn. Nützt nichts, dass man s versteht. Und wieder stampft der Nikolaus durch jeden Kindertraum. Und wieder blüht in jedem Haus der goldengrüne Baum. Warst auch ein Kind. Hast selbst gefühlt, wie hold Christbäume blühn. Hast nun den Weihnachtsmann gespielt und glaubst nicht mehr an ihn. Bald trifft das Jahr der zwölfte Schlag. Dann dröhnt das Erz und spricht: Das Jahr kennt seinen letzten Tag, und du kennst deinen nicht. Herzliche Grüße von Ihrem Pfarrer Gerhard Gabriel (Tel ), welcher bis 28. November zur Heilanschlussbehandlung fährt. Deswegen auch gekürztes Programm im Dezember. Wir bitten um Verständnis. Vertretung Pfarrer Vanslow in Falkenthal oder , oder über Frau Marianne Reitzenstein in Grüneberg (708981) oder Rosi Golz in Löwenberg (50430).

15 29. November 2013 Löwenberger Land 15 Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent gestiegen Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist der Verbraucherpreisindex im Land Brandenburg von September 2013 bis Oktober 2013 um 0,2 Prozent auf einen Indexstand von 105,4 (Basis 2010 entspricht 100) gesunken. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2012 betrug +1,2 Prozent. Der erneute Rückgang der Verbraucherpreise im Oktober 2013 im Vergleich zum Vormonat um durchschnittlich 0,2 Prozent war in erster Linie auf deutliche Preisrückgänge für Heizöl ( 3,0 Prozent) und Kraftstoffe ( 2,5 Prozent) zurückzuführen. Auch Preissenkungen für Pauschalreisen ( 5,1 Prozent) und die Kfz-Versicherung ( 3,7 Prozent) trugen dazu bei. Die Nahrungsmittelpreise zogen dagegen im Oktober 2013 im Vergleich zum Vormonat mit +0,5 Prozent erstmals nach drei Monaten wieder an. Teurer wurden vor allem Speisefette und -öle (+3,7 Prozent; darunter Butter:+6,9 und Margarine: +3,4 Prozent), Fisch und Fischwaren (+2,5 Prozent) sowie Molkereiprodukte und Eier (+1,7 Prozent). Auch für Bücher (+1,9 Prozent), Bekleidung (+1,8 Prozent), Schuhe (+1,5 Prozent) sowie Zeitungen und Zeitschriften (+1,0 Prozent) mussten die Verbraucher im Oktober 2013 mehr ausgeben als im September Gemüse ( 1,3 Prozent) und Obst ( 0,5 Prozent) war dagegen günstiger als im Vormonat. Die jährliche Teuerung ging im Oktober 2013 mit +1,2 Prozent weiter zurück und erreichte damit im Jahr 2013 nach April (+1,0 Prozent) das bisher zweitniedrigste Niveau. Vor allem die sich fortsetzende günstige Preisentwicklung für Heizöl ( 9,5 Prozent) und Kraftstoffe ( 6,7 Prozent) dämpfte die Gesamtteuerung (Gesamtpreisentwicklung ohne Heizöl und Kraftstoffe: +1,7 Prozent). Insgesamt verbilligte sich Energie im Oktober 2013 gegenüber Oktober 2012 um 1,0 Prozent. Im Gegensatz zu Heizöl und Kraftstoffen waren jedoch Strom mit +10,3 Prozent und feste Brennstoffe mit +7,0 Prozent erheblich teurer als vor einem Jahr. Die jährliche Preisentwicklung für Nahrungsmittel lag im Oktober 2013 mit +4,3 Prozent weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Hauptsächlich für Speisefette und -öle (+14,4 Prozent; darunter Butter: +28,3 Prozent) musste deutlich mehr gezahlt werden als im Vorjahr. Auch für viele andere Nahrungsmittel wurden im Oktober 2013 im Jahresvergleich erhebliche Preiserhöhungen festgestellt (z. B. für Molkereiprodukte und Eier: +9,4 Prozent; Obst: +5,8 Prozent; Fisch und Fischwaren: +4,3 Prozent; Fleisch und Fleischwaren: +3,9 Prozent; Süßwaren: +3,5 Prozent). Weitere Preissteigerungen binnen Jahresfrist gab es im Oktober 2013 u. a. für Zeitungen und Zeitschriften (+4,5 Prozent), den Gaststättenbesuch (+2,5 Prozent) und Beherbergungsdienstleistungen (+2,3 Prozent). Verbraucherfreundlich entwickelten sich im Jahresvergleich hingegen unverändert die Preise für Unterhaltungselektronik ( 12,1 Prozent) und Informationsverarbeitungsgeräte ( 8,9 Prozent). Auch bei Kaffee ( 3,4 Prozent) und den Beiträgen zur Kfz-Versicherung ( 2,5 Prozent) konnten die Verbraucher im Oktober 2013 im Vergleich zum Oktober 2012 sparen.

Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die Gemeinde Löwenberger Land vom

Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die Gemeinde Löwenberger Land vom 1 Gemeinde Löwenberger Land Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Gemeinde Löwenberger Land vom 05.11.2013 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Vorschriften 1

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Fredersdorf Vogelsdorf (Friedhofsgebührensatzung FGS)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Fredersdorf Vogelsdorf (Friedhofsgebührensatzung FGS) Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Original Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Fredersdorf Vogelsdorf (Friedhofsgebührensatzung FGS) Auf Grundlage des 3, 28

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde B r a c h t t a l Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Satzung der Stadt Gladbeck

Satzung der Stadt Gladbeck 1 Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Gladbeck und für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 11. Juni 1999 (eingearbeitet

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven - Bestattungsgebührenordnung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven - Bestattungsgebührenordnung - Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund der 10, 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Nauen Friedhofsgebührensatzung (FHGebS)

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Nauen Friedhofsgebührensatzung (FHGebS) SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Nauen Aufgrund des 3 und des 28, Abs. 2, Satz 1, Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)) vom 18.

Mehr

Der Winter lässt auf sich warten

Der Winter lässt auf sich warten Löwenberger Land, den 22. Januar 2014 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 1 24. Jahrgang 4. Woche Der Winter lässt auf sich warten 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 ( zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2017, Gem. Abl. 2017, S. 292 ) Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-,

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012)

S A T Z U N G. der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Stadt Eberswalde Der Bürgermeister S A T Z U N G der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Aufgrund der 5 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Beschlossen: 15.12.2010 Bekannt gemacht: 22.12.2010 in Kraft getreten: 23.12.2010 Geändert durch

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath vom 23.12.1975 - in Kraft getreten am 01.01.1976 - Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der Änderung in Kraft getreten

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Stadt Überlingen/Bodensee

Stadt Überlingen/Bodensee Stadt Überlingen/Bodensee Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung - Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Auf der Grundlage - der 3, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Gesetz zur Reform der

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 10, 13 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck AZ 752.031 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Mossautal Gebührenordnung zur Friedhofsordnung 2009 Seite 1/6 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Mossautal Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

(veröffentlicht im Abl. 10/01, Seite )

(veröffentlicht im Abl. 10/01, Seite ) Gebührensatzung für den Ortsteil Ottmarsbocholt vom 19.12.2001 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Senden (Friedhofssatzung) vom 29.11.2005 (veröffentlicht im Abl. 10/01,

Mehr

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Bekanntmachung der Stadt Sankt Augustin 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe in der Fassung vom 24.09.2015 Veröffentlichung:

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe in Hilders und in den Ortsteilen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen -1- Friedhofsgebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen Auf Grund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. I. Gebührenpflicht

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. I. Gebührenpflicht Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I. S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert

Mehr

Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung

Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 4 Rechtsbehelfe, Zwangsmittel II. Gebühren 5 Benutzung der Leichenhalle,

Mehr

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner Friedhofsgebührensatzung der Stadt Artern Auf Grund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim Aufgrund der 5 u. 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt

Mehr

Gebührensatzung. für den Friedhof in Augustfehn II

Gebührensatzung. für den Friedhof in Augustfehn II Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II vom 13.12.1999 gültig ab 18.12.1999 1. Änderungssatzung vom 15.05.2001 gültig ab 18.05.2001 veröffentlicht in der Nordwest-Zeitung vom 17.05.2001 2. Änderungssatzung

Mehr

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde Schöffengrund Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.04 vom 17.12.2002 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (Gesetzblatt

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hildburghausen

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hildburghausen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hildburghausen gemäß Artikel 2 der Zehnten Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Hildburghausen. Satzung vom 05.02.1999-veröffentlicht

Mehr

Gebührensatzung. für die Friedhöfe. der Stadt Leverkusen. vom 28. November 1975

Gebührensatzung. für die Friedhöfe. der Stadt Leverkusen. vom 28. November 1975 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen vom 28. November 1975 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1974

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 27. Februar 2017

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 27. Februar 2017 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 27. Februar 2017 (amtlich bekannt gemacht am 04.03.2017 in Kraft getreten am 05.03.2017) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Buchloe über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 04. Oktober

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land

Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land 1 Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land Präambel Auf der Grundlage der 4 und 28 Abs. 2 Ziffer 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgKVerf vom 18. Dezember 2007

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Rechtsgrundlagen: 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Bitterfeld-Wolfen verwalteten Friedhöfe Aufgrund des 4 Abs. 1 und der 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Hohenstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE. Vom

GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE. Vom 1 GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE Vom 07.04.2016 Die Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte (nachfolgend stets kurz "Die Gemeinde" genannt) erlässt auf Grund des Art. 8 Abs. 1 des

Mehr

1 Gebührenerhebung 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 3. 4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel 3

1 Gebührenerhebung 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 3. 4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel 3 Übersicht Seite I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung 2 2 Gebührenschuldner 2 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 3 4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel 3 II. Gebühren 5 Gebühren für die Benutzung der

Mehr

Gebührenordnung. Gebührenordnung

Gebührenordnung. Gebührenordnung BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.Juli 1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV NRW 2023), geändert

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Friedhofsgebührensatzung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V), der 1, 2,

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen vom 8. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 381),

Mehr

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Grabenstätt (Friedhofsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL... 3 (ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN)... 3 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten... 3 2 Bemessungsgrundlage... 3 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung -

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung - Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

L e s e f a s s u n g

L e s e f a s s u n g Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Bitterfeld-Wolfen verwalteten Friedhöfe Aufgrund des 4 Abs. 1 und der 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO-LSA)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg in der von der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2008 beschlossenen Fassung zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 21.07.2014 Aufgrund der

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581,

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, sowie

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach In der Fassung vom 04.12.2014 Gebührensatzung zur Bestattungssatzung des Marktes Wolnzach Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zwebendorf. vom Inhaltsübersicht:

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zwebendorf. vom Inhaltsübersicht: Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zwebendorf vom 04. 12. 2012 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG vom 29.04.2013 Dokument Anlage zu 1 der Friedhofsgebührenordnung Beschluss gehe zu 29.04.2013 Anlage zu 1 der Friedhofsgebührenordnung Beschluss gehe zu Ergänzung des

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Grünberg Aufgrund der 5 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Kaarst vom in der Fassung der 10. Änderung vom

Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Kaarst vom in der Fassung der 10. Änderung vom 67.320 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Kaarst vom 20.09.1982 in der Fassung der 10. Änderung vom 03.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Riegelsberg

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Riegelsberg Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Riegelsberg Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 28. April 2010 26. August 2010 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Stand: 14.07.2016 1 Inhalt Satzung (Gebührenordnung)... 3 I. Gebührenpflicht... 3 1... 3 Gebührenerhebung... 3 2... 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Satzung. des Marktes Markt Schwaben

Satzung. des Marktes Markt Schwaben Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung (FGS))

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2018 (GVBl. S.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach einschließlich aller bisher hierzu von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderungen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg vom 18. April Allgemeine Vorschriften

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg vom 18. April Allgemeine Vorschriften Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg vom 18. April 2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.

Mehr

Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-727 Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 1 Aufgrund der 5 und

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011, in Kraft ab 01.01.2012 Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41

Mehr

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom:

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom: S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim vom: 26.08.2016 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Friesenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Aufgrund des 4 des Bestattungsgesetzt NRW (BestG NW) ) in der Fassung der Bekanntgabe vom 1. September 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 24 vom 12.06.2013 Seite 1 von 7 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Mehr

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Riegelsberg

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Riegelsberg Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Riegelsberg Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 26. Juni 2017 12. Oktober 2017 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung:

Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Satzung der STADT PRICHSENSTADT über die Erhebung von

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT KAUFBEUREN (Friedhofsgebührensatzung - FGS) Vom 20.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung*

GEBÜHRENSATZUNG. für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung* GEBÜHRENSATZUNG für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung* Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (jetzt 10 und 111 Niedersächsisches

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung) Auf Grundlage der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl.I, S. 286) in der jeweils

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.011 Fachbereich 8 09.02.2011

Mehr

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 6. Dezember

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Seite 1 von 6 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Schr.-Nr.: 052381 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) vom 08.07.2013 Aufgrund des 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

Feierliche Übergabe des Trainingszentrums der Polizei in Liebenberg

Feierliche Übergabe des Trainingszentrums der Polizei in Liebenberg 27. September 2018 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nr. 9 28. Jahrgang Woche 39 Feierliche Übergabe des Trainingszentrums der Polizei in Liebenberg 2 27. September 2018 Nr. 9 Woche

Mehr