Einbauhandbuch. Super-Rail Eco HS (SR Eco HS) H2-W2-B (WN=0,8 m; VIN=0,8 m; DN=0,6 m; Prüflänge=36 m)

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1 Einbauhandbuch Super-Rail Eco HS (SR Eco HS) H2-W2-B (WN=0,8 m; VIN=0,8 m; DN=0,6 m; Prüflänge=36 m) Inhalt Seite Teil A. Produktbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung Kurztestat zum Bauprodukt SR Pro Zusammenbauzeichnungen nach RAL-RG Stückliste... 6 Teil B. Beschreibung der Montage 5. Montagetafel Allgemeine Einbaubedingungen Lagerung und Transport Umfeld Gründung Einbauhöhen Systemzusammenbau Verschraubung Streifenfundamente Bearbeitung vor Ort Einbau in Kurven Verschwenkungen Einbau in Wasserschutzgebieten Anfangs- und Endkonstruktionen Übergangskonstruktionen Zusatzeinrichtungen Reparaturen Wiederverwendbarkeit von Schutzplankenteilen Inspektion und Wartung Teil C. Besondere Anforderungen und Modifikationen 24. Kompatibilität nach RAL-RG Zugelassene Modifikationen Teil D. Fortschreibung Einbauhandbuch 26. Übersicht der Aktualisierungen Teil E. Technische Regelwerke 27. Quellenverzeichnis /26

2 Teil A. Produktbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung Die einseitige gerammte Stahlschutzeinrichtung für den Einsatz am Fahrbahnrand oder in zweireihiger Aufstellung im Mittel- bzw. Seitentrennstreifen nach RAL-RG 620, Ausgabe 2010 [1], besteht aus durch Feuerverzinkung nach EN ISO 1461 [2] bzw. EN [3] korrosionsgeschützt ausgeführten Bauteilen aus Baustahl S235JR und S355JR (Pfosten). Die Länge der Längselemente (Schutzplankenholm und Kastenprofil) und Pfosten sowie die Abmessungen der Deformationsrohre bestimmen das Format der Konstruktion. Das System ist gekennzeichnet durch einen Pfostenabstand von 0,5 m und die 4 m langen Holme. Zwei unterschiedliche Pfosten werden wechselseitig in den Boden eingerammt. An den hinteren Pfosten wird ein Kastenprofil einschließlich Verstärkung angebracht, an den vorderen Pfosten ein Schutzplankenholm. Der Schutzplankenholm ist zusätzlich über Deformationselemente mit den hinteren Pfosten verbunden. Die Schutzplankenholme überlappen und sind mit mehrfachen Schraubenverbindungen fixiert. Die unten offen gestalteten Kastenprofile werden durch innen angeordnete Stoßverbinder miteinander verbunden und durch mehrfache Schraubverbindungen über Befestigungswinkel an den Pfosten fixiert. Technische Daten im Überblick enthält das Kurztestat zum Bauprodukt, siehe 2. Die Zusammenbauzeichnungen für das geprüfte Produkt entsprechen den Zeichnungen unter 3 (Zusammenbauzeichnungen und Befestigung). Bauteilzeichnungen für alle Einzelteile gemäß Stückliste, siehe 4., mit Maßangaben und Toleranzanforderungen enthält die RAL-RG 620. Das Bauprodukt wurde nach EN 1317 [4] geprüft. Die Prüfungsergebnisse wurden unter den im Prüfbericht beschriebenen Bedingungen erreicht. Alle praktischen Einsatzfälle können aber nicht vom Prüfbericht-Szenario abgedeckt werden. Daher werden in diesem Einbauhandbuch die dem Stand der Technik aus RAL-RG 620, Ausgabe 2010 [1], ZTV-FRS 2013 [5] und RPS 2009 [6] entsprechenden Randbedingungen für den Einbau definiert, bei denen ein Einsatz erwarten lässt, dass die Funktionsweise der Schutzeinrichtung in der Praxis gewährleistet ist. Die Dauerhaftigkeit des Bauproduktes einschließlich der Gründungskonstruktion ist durch die Verzinkung aller Bauteile gemäß RAL-RG 620 unter normalen Standortbedingungen sichergestellt. Die erwartete Gebrauchs- bzw. Schutzdauer in Abhängigkeit einer bestimmten atmosphärischen Umgebung entspricht den Angaben in EN ISO 1461 [2] bzw. EN [3] und beträgt 25 Jahre. Die tatsächliche Gebrauchsdauer hängt jedoch von Faktoren ab, auf die der Hersteller keinen Einfluss hat, und kann an Standorten mit extremen korrosiven Umgebungsbedingungen wie z.b. bei sehr maritimer Atmosphäre oder bei Sandabrieb reduziert sein. Abweichend von der EN ISO 1461 beträgt die durchschnittliche Zinkschichtdicke aller Bauteile außer Kleinbauteilen, wie Decklaschen usw. mindestens 70 µm anstelle der geforderten 55 µm. Das Bauprodukt enthält keine toxischen Stoffe oder zu überwachende Substanzen. Alle Bauteile bestehen aus feuerverzinktem Stahl und können komplett der Wiederverwertung zugeführt werden. An die Aufbaulänge muss grundsätzlich eine Übergangskonstruktion, eine Anfangs- und Endkonstruktion oder ein Anpralldämpfer anschließen. 2/26

3 2. Kurztestat zum Bauprodukt SR Pro 3/26

4 3. Zusammenbauzeichnungen nach RAL-RG 620 4/26

5 Hinweis: Bei Profil A erfolgt die Stoßverschraubung gemäß Zeichnung B /26

6 4. Stückliste 4 m (1 Feld) SR Eco HS Profil B RAL-Nr Menge Bezeichnung Abmessung Einzelgewicht Gesamtgewicht Werkstoff Güte SP-Holm, Profil B Bl. 435x3x ,10 43,10 S235JR EN / EN ISO 1461 HS1 1 Kastenprofil Bl. 505x3,0x ,60 52,60 S235JR EN / EN ISO 1461 HS2 1 Verstärkungskasten Bl. 438x4,0x ,80 52,80 S235JR EN / EN ISO 1461 HS3 4 Pfosten C 125 für Kastenprofil Bl. 260x5x ,10 76,40 S355JR EN / EN ISO V 4 Pfosten C 125 für SP-Holm Bl. 260x5x ,60 70,40 S355JR EN / EN ISO Defo-Rohr 139,7 x 3,6/ 180 2,30 9,20 S235JR EN / EN ISO Befestigungswinkel 95/150x100x6 1,10 4,40 S235JR EN / EN ISO Kastenprofil-Stoßverbinder 300x4,0x438 4,10 4,10 S235JR EN / EN ISO U-Scheibe 40/18/4 mm 0,03 0,24 ISO Decklasche M 16 Fl. 40x5x115 0,20 0,80 S235JR EN / EN ISO Decklasche M 10 Fl. 40x5x115 0,20 0,80 S235JR EN / EN ISO HRK-Schraube m. Nase mit Mutter M 16x27 0,10 0, ISO HRK-Schraube mit 6-kt und Mutter M 16x30 0,11 1, ISO HRK-Schraube mit 6-kt und Mutter M 16x45 0,13 1, ISO Scheibe U 18 0,01 0,50 ISO kt.-Schraube M14x30 0,08 0, ISO 4016, ISO Scheibe U16 0,01 0,08 ISO kt.-Schraube M 10x25 0,05 0, ISO 4016, ISO kt.-Schraube M 10x45 0,05 0, ISO 4017; ISO Scheibe U11 0,01 0,20 ISO 7091 Gewicht der Konstruktion: 320,34 Gewicht/lfdm: 80,1 Norm 4 m (1 Feld) SR Eco HS Profil A RAL-Nr Menge Bezeichnung Abmessung Einzelgewicht Gesamtgewicht Werkstoff Güte Norm SP-Holm, Profil A Bl. 470x3x ,80 46,80 S235JR EN / EN ISO 1461 HS1 1 Kastenprofil Bl. 505x3,0x ,60 52,60 S235JR EN / EN ISO 1461 HS2 1 Verstärkungskasten Bl. 438x4,0x ,80 52,80 S235JR EN / EN ISO 1461 HS3 4 Pfosten C 125 für Kastenprofil Bl. 260x5x ,10 76,40 S355JR EN / EN ISO V 4 Pfosten C 125 für SP-Holm Bl. 260x5x ,60 70,40 S355JR EN / EN ISO Defo-Rohr 139,7 x 3,6/ 180 2,30 9,20 S235JR EN / EN ISO Befestigungswinkel 95/150x100x6 1,10 4,40 S235JR EN / EN ISO Kastenprofil-Stoßverbinder 300x4,0x438 4,10 4,10 S235JR EN / EN ISO U-Scheibe 40/18/4 mm 0,03 0,24 ISO Decklasche M 16 Fl. 40x5x115 0,20 0,80 S235JR EN / EN ISO Decklasche M 10 Fl. 40x5x115 0,20 0,80 S235JR EN / EN ISO HRK-Schraube m. Nase mit Mutter M 16x27 0,10 0, ISO HRK-Schraube mit 6-kt und Mutter M 16x30 0,11 1, ISO HRK-Schraube mit 6-kt und Mutter M 16x45 0,13 1, ISO Scheibe U 18 0,01 0,52 ISO kt.-Schraube M14x30 0,08 0, ISO 4016, ISO Scheibe U16 0,01 0,08 ISO kt.-Schraube M 10x25 0,05 0, ISO 4016, ISO kt.-Schraube M 10x45 0,05 0, ISO 4017; ISO Scheibe U11 0,01 0,20 ISO 7091 Gewicht der Konstruktion: 324,26 Gewicht/lfdm: 81,1 6/26

7 Teil B. Beschreibung der Montage 5. Montagetafel 7/26

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11 6. Allgemeine Einbaubedingungen Es gelten grundsätzlich die Regelungen der RAL-RG 620, Ausgabe 2010 [1]. Damit die für die Erstprüfung (ITT) deklarierte Leistung gemäß der Prüfberichte (siehe Kurztestat in 2.) erreicht wird, sind beim Einbau und bei der Montage der Super-Rail Eco HS zusätzlich die nachfolgenden Anforderungen exakt zu erfüllen. Wird beim Einbau ohne Rücksprache mit dem Hersteller von diesen Anforderungen abgewichen, so geht die Mängelhaftung für das Bauprodukt vom Hersteller auf den Monteur über. Beim Einbau der SR Pro müssen die eingesetzten Montagegruppen ständig von sachkundigem Fachpersonal * des eigenen Betriebs betreut werden. Es sind Eigenüberwachungsprüfungen nach RAL-RG 620 durchzuführen. Über die Ergebnisse dieser Eigenüberwachungsprüfungen sind Protokolle nach Anlage 9 der RAL-RG 620 zu führen. Erfolgt der Zusammenbau in Deutschland, so ist er unabhängig von der Umgebungstemperatur zum Zeitpunkt des Einbaus (Ausnahme bei Reparaturen, siehe 21.). In Regionen, wo die minimale Außenlufttemperatur Tmin gemäß EN /NA [7] unter -24 C liegt, darf der Einbau nur mit schriftlicher Bestätigung des Herstellers erfolgen. Der Abstand der Schutzeinrichtung zur Gefahrenstelle sollte mindestens gleich oder größer sein als der Wirkungsbereich der Schutzeinrichtung WN = 0,8 m. Können aufgrund der örtlichen Situation und beengter Platzverhältnisse die Anforderungen an den Wirkungsbereich nicht eingehalten werden, so ist zu prüfen, ob der Regelabstand vom Fahrbahnrand (0,5 m) reduziert werden kann oder im Mittel- und Seitentrennstreifen die Super-Rail Eco doppelt oder die Super-Rail doppelt besser geeignet ist. Bei Gefahr durch Absturz (abfallende Böschung, Stützwand oder Gewässer) kann alternativ zum Wirkungsbereich die dynamische Durchbiegung DN = 0,6 m angesetzt werden. 7. Lagerung und Transport Alle Schutzplanken-Konstruktionsteile sind fachgerecht zu lagern und zu handhaben. Dabei sind herstellerspezifische Anforderungen, z.b. Verfahrensanweisungen für Lagerung und Transport, zu beachten. * Sachkundiges Fachpersonal ist z.b. ein geprüfter Schutzplanken-Montagefachmann. 11/26

12 Schutzplanken-Konstruktionsteile sind vor Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung zu schützen. Konstruktionsteile, die zur Montage ausgelegt werden, sind kurzfristig einzubauen. Auf Betriebsstrecken sind nur Materialmengen auszulegen, die innerhalb eines Tages eingebaut werden können. 8. Umfeld 8.1 Allgemeines Das Umfeld (Bereich vor und unter dem Fahrzeug-Rückhaltesystem sowie Wirkungsbereich) muss so gestaltet sein, dass die Wirkungsweise der Schutzeinrichtung nicht beeinträchtigt wird. 8.2 Neigung des Untergrundes Der Systemeinbau sollte bei einer Neigung des Untergrundes von maximal 12% erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen darf die Neigung des Untergrundes maximal 1:3 betragen. Die Mindesteinspannlänge der Pfosten darf bedingt durch die Bankettneigung um nicht mehr als 10% von der Einspannlänge in der Anprallprüfung abweichen. Dies ergibt eine Mindesteinspannlänge in stark geneigtem Bankett von 0,9 m. Bei einer Unterschreitung müssen verlängerte Pfosten verwendet werden. Davon ausgenommen sind Pfosten, die gemäß 9.3 aufgrund der Bodenverhältnisse gekürzt werden müssen. 8.3 Tragfähigkeit des Untergrundes Der Bereich vor und unter Fahrzeug-Rückhaltesystemen muss so befestigt sein, dass er ausreichend tragfähig (für Pkw) ist. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn der Untergrund aus gemischtkörnigen Böden oder gebrochenen Gesteinskörnungen der Bodengruppe GU, GT oder aus Schotterrasen mit einem Oberbodenanteil von 15 M.-% hergestellt wird mit 10%-Mindestquantil des Verdichtungsgrades von DP = 100%. Eine Andeckung einer Schicht von maximal 5 cm Oberboden ist zulässig. Das Bankett sollte eine Tragfähigkeit von mind. Evd = 25 MN/m² aufweisen. Die Beschaffenheit des Untergrundes muss von Auftraggeber gewährleistet werden. 8.4 Bereich hinter der Schutzeinrichtung Ist hinter der Schutzeinrichtung abfallendes Geländer mit einer Neigung > 1:3 vorhanden, muss von der Systemvorderkante mindestens die Dynamische Durchbiegung DN = 0,6 m bis zur theoretischen Böschungskante eingehalten sein. Gleiches gilt für ansteigendes Gelände bis zu einem Neigungswinkel von maximal /26

13 Befindet sich eine Mulde hinter der Schutzeinrichtung, sollten diese straßenseitig so profiliert werden, dass innerhalb des Bereiches der dynamischen Durchbiegung die Neigung nicht mehr als 1:3 beträgt. Im Wirkungsbereich der Schutzeinrichtung dürfen sich nur umfahrbare und verformbare Elemente der Straßenausstattung befinden, damit die Funktion der Schutzeinrichtung nicht beeinträchtigt wird. Dazu zählen beispielsweise Aufstellvorrichtungen gemäß EN [8] der Klasse NE oder Gebüsch bzw. Gehölz mit einem Stammdurchmesser von max. 8 cm bzw. 25 cm Stammumfang. 8.5 Borde, Absätze und Stufen: Der Höhenunterschied von Borden und Absätzen zwischen Fahrbahn und Seitenraum sollten im Bereich der Schutzeinrichtungen maximal 7,5 cm betragen. In Ausnahmefällen dürfen Schutzeinrichtungen im Bereich von Hochborden bis zu einer maximalen Höhe von 20 cm eingesetzte werden, wenn bereits Borde vorhanden sind und nicht entfernt werden können. In diesem Fall sind besondere Einbauhöhen zu beachten. Siehe 10 Andere Absätze und Stufen innerhalb des Wirkungsbereiches der Schutzeinrichtung dürfen parallel zur Fahrtrichtung einen Höhenversatz von 0,2 m nicht überschreiten. Senkrecht zur Fahrtrichtung darf der Höhenversatz maximal 0,1 m betragen. 9. Gründung 9.1 Allgemeines Die Pfosten der Schutzeinrichtung werden im Erdreich eingerammt. Vor dem Beginn der Rammarbeiten müssen Erkundigungen über Versorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Leitungen usw.) eingeholt werden. Die Kabelschutzanweisungen der Versorgungsunternehmen sind zu beachten. 13/26

14 9.2 Anforderung an Rammgeräte und Rammzeiten Pfosten werden mit einem pneumatischen oder einem hydraulischen Rammgerät und einem Schlagstück für C125-Pfosten in den Boden eingebracht. Ein pneumatischer Rammhammer mit einer Schlagzahl von 400 bis 600 Schlägen pro Minute sollte eine Schlagenergie/Einzelschlag bei 6 bar von mindestens 480 Nm besitzen. Bei hydraulischen Rammgeräten sind typische Werte für die Schlag-zahl 1000 Schläge pro Minute bzw. 770 Nm für die Schlagenergie. Werden Kompressoren/Rammhammer mit abweichenden Spezifikationen eingesetzt, ist zur Ermittlung die Rammzeit entsprechend umzurechnen. Die Umrechnung erfolgt näherungsweise linear hinsichtlich der Schlagzahl und der Schlagenergie. Pneumatische Rammgeräte (bezogen auf Schlagzahl /min; Schlagenergie 480 Nm) Hydraulische Rammgeräte (bezogen auf Schlagzahl 1000/min; Schlagenergie 770 Nm) Maximal zulässige mittlere Rammzeit 4 Minuten 1,5 Minuten Die maximale Rammzeit kann überschritten werden, wenn sich die Pfostenköpfe nicht übermäßig verformen und der Pfosten nicht unzulässig stark ausweicht. Ansonsten sind die Pfostenlöcher zu bohren. 9.3 Anforderungen an den Untergrund und Einspannlängen Für das Rammen von Pfosten werden Böden gemäß DIN * durch Homogenbereiche beschrieben. Genügen die Lagerungsdichten bzw. Konsistenzen bis zu einer Tiefe von 80 cm ab Geländeoberkante nicht mindestens den nachfolgenden Mindestwerten, enthält der Untergrund Oberboden oder fließenden Bodenarten gemäß Bodenklasse 1-2 nach DIN alt und das Rammen der Pfosten ist nicht zulässig. Werden solche Bodenverhältnisse vorgefunden, sind Sondermaßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dabei kann es sich um den Austausch des Bodens handeln. Mindestwerte für Homogenbereiche mit leicht, mittelschwer oder schwer lösbaren Bodenarten gemäß Bodenklasse 3-5 nach DIN alt, bestehend aus grobkörnigen Böden mit Lagerungsdichte 0,65 D > 0,3 und/oder gemischtkörnige Böden mit Konsistenzen 1,0 Ic > 0,5 und/oder feinkörnige Böden mit Konsistenzen 1,0 Ic > 0,5 und/oder organogene Böden und Böden mit organischen Beimengungen mit Lagerungsdichte 0,65 D > 0,3 bzw. mit Konsistenzen 1,0 Ic > 0,5 Steinanteil Bei solchen Bodenverhältnissen sind Pfosten mit einer Einbindetiefe bzw. Mindesteinspannlänge (z. B. bei Einbau auf geneigtem Bankett) von 0,91 m (entspricht 10% Unterschreitung der Rammtiefe 1,01 m wie geprüft) zu rammen. * Eine geeignete Definition von Bodenverhältnissen erfolgt z.b. in DIN [8]. 14/26

15 Mindestwerte für Homogenbereiche mit leicht lösbarem Fels und vergleichbaren Bodenarten gemäß Bodenklasse 6 nach DIN alt, bestehend aus: grobkörnigen Böden mit Lagerungsdichte D > 0,65 und/oder gemischtkörnige Böden mit Konsistenzen Ic > 1,0 und/oder feinkörnige Böden mit Konsistenzen Ic > 1,0 und/oder Blockanteil Bei solchen Bodenverhältnissen sind Pfosten mit einer Einbindetiefe bzw. Mindesteinspannlänge (z. B. bei Einbau auf geneigtem Bankett) von 0,91 m (entspricht 10% Unterschreitung der Rammtiefe wie geprüft) zu rammen. In Ausnahmefällen (Rammhindernisse) kann die Einspannlänge einzelner Pfosten verkürzt werden auf 0,80 m Einbindetiefe. Bei Aufstellung in Fels bzw. verfestigten Baustoffen (z.b. eingelagerten Schlacken) mit einaxialer Druckfestigkeit qu > 15 N/mm² (entspricht schwer lösbarem Fels gemäß Bodenklasse 7 nach DIN alt) ist grundsätzlich zu bohren. In diesen Fällen kann die Einspannlänge der Pfosten auf 0,80 m verkürzt werden. Das System kann nur dann bei solchen Bodenverhältnissen eingesetzt werden, wenn die Überdeckung mit Bankettmaterial mindestens 20 cm beträgt. Bohrlöcher sind mit Sand zu verfüllen und im Anschluss daran die Pfosten einzurammen. Der Mindestbohrdurchmesser beträgt 17 cm. Das Kürzen von Pfosten bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Wird für das Kürzen von Pfosten keine schriftliche Genehmigung erteilt, sind mit dem Auftraggeber Sondermaßnahmen (einzelne Eingrab- bzw. Plattenpfosten o.ä.) zu vereinbaren. Größere Einspannlängen sind generell zulässig. Dauert das Rammen mit pneumatischen Rammgeräten länger als 4 Minuten oder mit hydraulischen Rammgeräten länger als 1,5 Minuten, wobei eine Verformung bzw. eine Beschädigung der Pfostenköpfe auftritt, oder weicht der Pfosten unzulässig stark aus, so ist zu bohren und wie in Fels bzw. verfestigten Baustoffen gemäß Bodenklasse 7 nach DIN alt zu verfahren. Da beim Rammen auch einzelne Steine Rammhindernisse darstellen können, ist in Abhängigkeit von der Rammzeit wie folgt zu verfahren: Bei Rammzeiten größer als 4 Minuten mit pneumatischer Ramme oder 1,5 Minuten mit hydraulischer Ramme (Rammhindernisse außerhalb des definierten Homogenbereichs, z.b. hochverdichteter Boden mit Blockanteil bzw. größeren Steinen) mit kontinuierlichem Rammfortschritt, dürfen einzelne Pfosten mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers bis zu einer Einbindetiefe von 0,8 m gekürzt werden. Kommt es innerhalb der Rammzeit zu einem Stillstand des Rammfortschrittes (z.b. Pfosten trifft auf massiven Fels), so ist wie bei Fels bzw. verfestigten Baustoffen gemäß Bodenklasse 7 nach DIN alt zu verfahren. In diesem Fall ist das Kürzen einzelner Pfosten nur bis zu 0,90 m Einbindetiefe zulässig. Einzelne Hindernisse (wie z.b. große Steine), die bis zu einer Tiefe von 50 cm angetroffen werden, sind zu entfernen. 15/26

16 9.4 Einbau in befestigter Fläche (gebundene Oberfäche) Erfolgt der Einbau in befestigten Oberflächen (z.b. Asphalt oder Pflasterfläche), muss gewährleistet sein, dass sich die Pfosten wie in unbefestigter Fläche bei einem Anprall bewegen können. Deshalb muss eine ausreichend große Aussparung in der befestigten Fläche hergestellt werden. Die Aussparung kann wahlweise rund oder rechteckig ausgeführt werden. Der Pfosten muss außermittig auf der Fahrbahn zugewandten Seite eingerammt werden. 9.5 Pfosteneinbau Die Pfosten sind lotrecht einzurammen. Abweichungen von maximal ± 5% Neigung (das entspricht ± 5 cm zu jeder Seite bezogen auf die Pfostenhöhe über Gelände) sind zulässig. Aufgrund von Rammhindernissen im Erdreich (z.b. Steine, Wurzeln usw.) kann es vorkommen, dass einzelne Pfosten stärker ausweichen oder sich verdrehen. Tritt dies bei mehr als 10% der Pfosten auf, muss wie bei Rammhindernissen außerhalb der definierten Bodenklassen verfahren werden, siehe oben. 10. Einbauhöhen Die Einbauhöhe von SR Eco HS beträgt im Regelfall 90 cm ± 3 cm bezogen auf Oberkante Fahrbahn beim Kastenprofilholm und 70 cm ± 3 cm beim Schutzplankenholm (siehe Fall A). Der Abstand der Vorderkante der SR Eco HS vom Rand der befestigten Fläche sollte im Regelfall 50 cm betragen. Abweichend hiervon muss die Einbauhöhe des Schutzplankenholms unmittelbar vor dem System ermittelt werden, falls die Vorderkante der Schutzplanke mit einem Abstand a > 60 cm zum Rand der befestigten Fläche montiert wird (siehe Fall B), oder wenn die Querneigung des Banketts von der Straße abfallend mehr als 12% (entspricht 1:8,33) aufweist und die Vorderkante der Schutzplanke mit einem Abstand a > 30 cm zum Rand der befestigten Fläche montiert wird (siehe Fall C), oder wenn die Querneigung des Banketts von der Straße ansteigend mehr als 4% (entspricht 1:25) aufweist und die Vorderkante der Schutzplanke mit einem Abstand a > 30 cm zum Rand der befestigten Fläche montiert wird (siehe Fall D). Wird die Einbauhöhe unmittelbar vor dem System das Gelände bezogen, beträgt die zulässige Höhentoleranz ± 5 cm. Die maximal zulässige Neigung ist in 8.2 geregelt. 16/26

17 Fall A Fall B Fall C Fall D Sind Borde mit einer Höhe von mehr als 10 cm bis maximal 20 cm vorhanden, die nicht mehr entfernt werden können, ist in Absprache mit dem Auftraggeber wie folgt vorzugehen: Wenn möglich, die SR Eco HS so anordnen, dass die Vorderkante des Holmes bündig ist mit der Vorderkante des Bordes. Die Einbauhöhe wird bei einem Abstand zur Vorderkante des Bordes bis 30 cm (Fall E) auf die Oberkante der Fahrbahn bezogen. Bei einem Abstand > 30 cm zur Vorderkante des Bordes (Fall F) wird die Einbauhöhe bezogen um die halbe Bordhöhe vergrößert. Fall E Fall F Abweichende Einbauhöhen müssen mit dem Hersteller der Schutzeinrichtung abgestimmt werden und sind gegebenenfalls als Sonderkonstruktion einzubauen. 17/26

18 11. Systemzusammenbau 11.1 Allgemeines Das Bauprodukt enthält keine im Werk vormontierten Bauteile und keine Vorspannung. Es können Schutzplankenholme mit A-Profil oder mit B-Profil gleichwertig verwendet werden. Schutzplankenholme müssen in Fahrtrichtung überlappen. Die C-Pfosten werden mit der geschlossenen Seite zum Verkehr hin montiert, siehe Montagetafel in 5. Um Übergänge einheitlich zu gestalten, sollten die Kastenprofilstöße in der Regel rechts neben den Schutzplankenstößen eingebaut werden, am rechten Fahrbahnrand um 0,6 m versetzt, am linken Fahrbahnrand um 0,4 m versetzt. Wird der Schutzplankenstoß links neben dem Kastenprofilstoß angeordnet, wird das Leistungsvermögen der Schutzeinrichtung dadurch nicht verändert. Eine einheitliche Anordnung der Profile zueinander dient lediglich der Montagefreundlichkeit. Weitere Details zum Systemzusammenbau enthält die Montagetafel in Pfostenabstände im Bereich von Rammhindernissen Zur Festlegung der Pfostenabstände werden die vordere und hintere Pfostenreihe jeweils getrennt betrachtet. Der Pfostenabstand von jeweils 1,0 m zwischen den einzelnen Pfosten der vorderen oder der hinteren Pfostenreihe darf montagebedingt um maximal 0,1 m überschritten werden. Können einzelne Pfosten nicht an der vorgesehenen Stelle eingerammt werden, z.b. wegen eines Schachtes oder einer kreuzenden Versorgungsleitung, dann dürfen in begründeten Ausnahmefällen einzelne Pfosten weggelassen werden, sodass eine Lücke von maximal 2,0 m entsteht. Dies ist jedoch nicht zulässig unmittelbar vor einsturzgefährdeten Hindernissen sowie jeweils 10 m davor und dahinter. Ein größerer Pfostenabstand ist als 2,0 m ist ebenfalls nicht zulässig. In diesen Fällen sind Sondermaßnahmen in Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen, wie z.b. einzelne Eingrabpfosten oder Fundamente. Zur Festlegung der Pfostenabstände werden die vordere und hintere Pfostenreihe jeweils getrennt betrachtet. Der Pfostenabstand von jeweils 1,0 m zwischen den einzelnen Pfosten der vorderen oder der hinteren Pfostenreihe darf montagebedingt um maximal 0,1 m überschritten werden. Können einzelne Pfosten nicht an der vorgesehenen Stelle eingerammt werden, z.b. wegen eines Schachtes oder einer kreuzenden Versorgungsleitung, dann dürfen in begründeten Ausnahmefällen einzelne Pfosten weggelassen werden, sodass eine Lücke von maximal 2,0 m entsteht. Dies ist jedoch nicht zulässig unmittelbar vor einsturzgefährdeten Hindernissen sowie jeweils 10 m davor und dahinter. Ein größerer Pfostenabstand ist als 2,0 m ist ebenfalls nicht zulässig. In diesen Fällen sind Sondermaßnahmen in Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen, wie z.b. einzelne Eingrabpfosten oder Fundamente. 18/26

19 11.3 Montagetoleranzen Einbauhöhe: Abstand zur Bezugslinie: Längsflucht Höhenflucht ± 3 cm (Bezug Oberkante Fahrbahn) ± 5 cm (Bezug Oberkante Bankett) ± 5 cm Auf 4 m Einbaulänge: ± 2 cm Auf 4 m Einbaulänge: ± 2 cm 12. Verschraubung Die Schrauben müssen senkrecht in den zu verbindenden Konstruktionsteilen sitzen und ordnungsgemäß angezogen werden, siehe Montagetafel in 5. Folgende Schraubenanziehmomente sind zu beachten: Schrauben M16: ca. 70 Nm ca. 140 Nm Schrauben M14: ca. 40 Nm Schrauben M10: handfest (ca. 15 Nm ca. 20 Nm) Es wird empfohlen, einen auf das jeweilige Drehmoment einstellbaren Schlagschrauber mit einem maximalen Drehmoment von 500 Nm zu verwenden. Erforderliches Werkzeug zum Verschrauben: Steckschlüsseleinsatz und Schraubenschlüssel für M16 SW 24 mm, für M14 SW 22 mm oder SW 21 mm (je nach Schraubennorm) für M10 SW 17 mm oder SW 16 mm (je nach Schraubennorm). Bei der Stoßverschraubung des Schutzplankenholms ist darauf zu achten, dass die Nase der Halbrundkopfschraube in der Spitze des Tropfloches platziert sein muss. Es dürfen grundsätzlich nur feuerverzinkte Schrauben verwendet werden. Die Festigkeitsklassen 4.6 und 8.8 dürfen jeweils weder über- noch unterschritten werden. Verschraubungsmaterial, das bereits einmal eingebaut war, darf nicht wieder verwendet werden. 13. Streifenfundamente Bei Ausführung der SR Pro auf Streifenfundamenten ist das Einbauhandbuch der SR Eco HS Bw zu beachten. 19/26

20 14. Bearbeitung vor Ort Müssen Pfosten oder Längselemente gekürzt werden, muss Folgendes beachtet werden: Zum Ablängen eine Säge oder einen Trennschleifer benutzen, Schnittkanten entgraten Löcher fachgerecht bohren Die Mindestlänge von Passstücken beträgt für Schutzplankenholme 75 cm, für Kastenprofilholme 33 cm. Lochdurchmesser und abstände entsprechend der Vorgaben der maßgebenden RAL-RG 620-Zeichnung einhalten Schnittkanten und Bohrlöcher mit Zinkstaubbeschichtung (nach EN ISO 1461 [2]) gegen Korrosion schützen Thermische Bearbeitungen wie Schweißen oder Brennschneiden sind nicht zulässig. 15. Einbau in Kurven Die Schutzeinrichtung SR Eco HS kann bis zu einem minimalen Radius von 30 m eingesetzt werden. In Radien unter 50 m kann der Einsatz von verkürzten Kastenprofilholmen erforderlich werden (Einbaulänge 2,0 m). Bei engeren Radien als 30 m handelt es sich um Sonderkonstruktionen. 16. Verschwenkungen Verschwenkungen mit einer Neigung von 1:20 in Ausnahmefällen von 1:12 sind zulässig. Befindet sich der Beginn einer Schutzplankenstrecke im Bereich einer aufsteigenden Böschung, darf seitlich verschwenkt und in die Einschnittböschung eingebunden werden. Das Ende der Schutzeinrichtung muss nach Angaben des Herstellers ausreichend verankert werden. Die Einbauhöhen gemäß 10 sind zu einzuhalten. Im Bereich der Verschwenkung ist der gesamte Bereich vor und unter Fahrzeug-Rückhaltesystemen so zu befestigen, dass er ausreichend tragfähig (für Pkw) ist (siehe 8.3). Eine Mulde darf nicht gekreuzt werden. Im Bereich der Verschwenkung ist der gesamte Bereich vor und unter Fahrzeug- Rückhaltesystemen so zu befestigen, dass er ausreichend tragfähig (für Pkw) ist, siehe 8. Eine Mulde darf nicht gekreuzt werden. 17. Einbau in Wasserschutzgebieten Beim Einbau in Wasserschutzgebieten ist darauf zu achten, dass durch die Gründung der SR Eco HS die Wirksamkeit der Abdichtung nicht beeinträchtigt wird. Ggf. ist die Schutzeinrichtung auf einem Streifenfundament zu gründen, siehe /26

21 18. Anfangs- und Endkonstruktionen Anfangs- oder Endkonstruktionen sind bei der SR Eco HS mit Ausnahme von Anpralldämpfern nicht zulässig. Die Schutzeinrichtung kann mit einem geprüften Übergang an die Schutzeinrichtung Super-Rail Eco angeschlossen werden. gemäß der Einbauanleitung des Systems Super-Rail Eco mit einer geprüften Anfangs- und Endkonstruktion versehen werden. 19. Übergangskonstruktionen Folgende Schutzeinrichtungen können an eine SR Eco HS angeschlossen werden * : a) mittels geprüfter Übergangskonstruktion: - Super-Rail Eco (RAL-Vorabzeichnung HS 3.1.1) b) mittels Übergangselement: - Super-Rail Eco HS Bw (RAL-Vorabzeichnung HS 4.1.1) Für den Anschluss an andere Schutzeinrichtungen ist die Zustimmung des Herstellers erforderlich. 20. Zusatzeinrichtungen An der SR Eco HS dürfen folgende Zusatzeinrichtungen montiert werden: - Aufsatzleitpfosten, die an der vorderen Pfostenreihe befestigt werden - Aufsatzleitpfosten, die zusammen mit der Stoßverschraubung am Holm befestigt werden. Abweichend von den Zeichnungen muss dort anstelle der Schraube M 16 x 27 HRK mit Nase eine M 16 x 45 HRK mit Nase verwendet werden. - Schutzplankenreflektoren, die am Holm mit HRK-Schrauben in der Mittellochung befestigt werden Für die Befestigung weiterer Zusatzeinrichtungen (z. B. Aufsatzgeländer, Blendschutz, Verkehrszeichen) ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers der SR Eco HS erforderlich. Solche Zusatzeinrichtungen dürfen grundsätzlich nur dann angebracht werden, wenn Änderungen des Systemverhaltens ausgeschlossen sind und dies durch eine notifizierte Stelle bestätigt wurde. Die Befestigungsvorschriften des jeweiligen Zusatzteils sind zu berücksichtigen. Verkehrszeichen dürfen innerhalb des Wirkungsbereichs aufgestellt werden, sofern sie als umfahrbar bzw. abscherbar gelten. Aufgrund der konstruktiven Beschaffenheit ist ein Übersteigen des Systems möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber eine rückseitige Übersteighilfe eingebaut werden. * In Deutschland ausschließlich zulässige Übergangskonstruktionen sind in der Einsatzfreigabeliste der BASt [10] gelistet 21/26

22 21. Reparaturen Grundsätzlich sind alle Schutzplanken-Bauteile auszutauschen, die eine bleibende (plastische) Verformung aufweisen. Wenn nach einem Anprall Beschädigungen nur an Schutzplankenholm und Deformationsrohr vorliegen, weist das System eine ausreichende Restsicherheit gegen Durchbruch auf. Wenn beschädigte Schutzplankenteile ausgewechselt werden, muss in den Übergangsbereichen zu den unbeschädigten Holmen mit besonderer Vorsicht gearbeitet werden. Die nach der Demontage verbleibenden Holme dürfen nicht durch den Einsatz eines Winkelschleifers, Dorns oder Hammers beschädigt werden. Aufgrund temperaturbedingter Längenänderungen oder großer Durchbiegung bei schweren Anfahrten, passen die Lochbilder in Längsrichtung bei der Verbindung der neuen Holme mit den vorhandenen Schutzplanken oftmals nicht mehr überein. Beträgt der Abstand zwischen den Lochachsen weniger als 5 cm, kann meist durch das Lösen der Schrauben bei mehreren Stößen die Differenz wieder ausgeglichen werden. Ansonsten ist wie folgt vorzugehen: Werden Reparaturen bei sehr niedrigen Temperaturen durchgeführt, sind die neuen Holme in der Regel zu kurz. Die Einbaulänge zwischen den Pfostenachsen ist größer als 4,00 m (z.b. 4,07 m), d.h. die Überlappung beträgt weniger als 30 cm. Dies ist nicht zulässig. Es müssen deshalb 2 Pass-Stücke angefertigt werden, um eine Gesamteinbaulänge > 4,00 m zu erreichen. (Beispiel: 2,00 m + 2,07 m = 4,07 m). Ein zusätzlicher Pfosten ist nicht erforderlich. Bei hohen Temperaturen oder großen Durchbiegungen ist die Überlappung der Holme in der Regel größer als 30 cm. In diesem Fall muss kein Pass-Stück hergestellt werden, stattdessen müssen neue Löcher gebohrt werden. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Abstand zwischen den neuen Außenkanten und den vorhandenen Bohrungen mehr als 2,5 cm beträgt. Grundsätzlich sollten jedoch Pass-Stücke sowie das Bohren neuer Löcher vermieden werden, auch wenn dies einen erhöhten Aufwand durch De- und Montage der angrenzenden Bereiche bedeutet. Aufgeweitete Pfostenlöcher im Bankett müssen wieder so verdichtet werden, dass der neu eingerammte Pfosten ausreichend standfest ist. Bei mehreren Unfallschäden an der gleichen Stelle müssen bei Bedarf und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entweder das Bankett neu befestigt oder zusätzliche Pfosten montiert werden. Werden Schutzplanken auf schon im Betrieb befindlichen Straßen eingebaut (z. B. bei Reparaturen), so muss überzähliges Material vollständig entfernt werden, so dass die Strecken betriebsfertig und die Schutzplanken-Holmenden bei mehrstündiger Unterbrechung der Arbeiten mit einer kurzzeitigen Behelfsabsenkung (Absenkwinkel, ein Holm, Kopfstück - auf Boden aufgelegt) vollständig verschraubt und gesichert werden. 22/26

23 22. Wiederverwendbarkeit von Schutzplankenteilen Schutzplankenteile (dazu gehören u.a. Decklaschen, Anschlusslaschen) dürfen bei Umrüstungen und/oder Umbauten wieder verwendet werden wenn: - die Bauteile keine sichtbaren Verformungen und/oder Beschädigungen (z.b. ausgerissene, aufgedornte oder ausgebrannte Löcher) aufweisen, - die Konstruktionsteile noch eine Verzinkungsstärke von mindestens 30 µm aufweisen, bei bandverzinkten Teilen genügen 15 µm, - die kennzeichnungspflichtigen Bauteile das Herstellerkennzeichen und die Prüfzeitraumkennzeichnung noch gut erkennen lassen. Wird von wiederverwendeten Schutzplankenteilen eine Dauerhaftigkeit wie bei Neumaterial erwartet, ist eine Verzinkungsstärke von mindestens 55 µm erforderlich, bei bandverzinkten Teilen genügen 17 µm bei Überzug ZA300 bzw. 32 µm bei Überzug Z600 oder ZA600. BefestigungsmateriaI (Schrauben, Muttern, Scheiben), das bereits eingebaut war, darf nicht wieder verwendet werden. Es ist stets neues Material einzusetzen. Bei der Reparatur von Unfallschäden ist ausschließlich neues Material zu verwenden. Nicht mehr verwendbare Konstruktionsteile sind, z.b. durch Abtrennen von Teilen oder Zerteilen, unbrauchbar zu machen und ebenso wie ausgebautes Verschraubungsmaterial der Verwertung zuzuführen. 23. Inspektion und Wartung Es bestehen keine Anforderungen an Inspektion und Wartung. 23/26

24 Teil C. Besondere Anforderungen und Modifikationen 24. Kompatibilität nach RAL-RG 620 Bauteile von Herstellern, die nach RAL-RG 620 fertigen und für das Produkt über ein CE-Zertifikat verfügen, sind mit diesem Produkt kompatibel. Eine Liste dieser Hersteller und Produkte, für die eine Austauschbarkeit der Teile aktuell gegeben ist, ist veröffentlicht auf der Homepage der Gütegemeinschaft (unter Es sind nur Teile zulässig, die von einem RAL-Hersteller hergestellt oder geliefert wurden. Es sind nur Schrauben zulässig, die von einem RAL-Hersteller hergestellt oder geliefert wurden. 25. Zugelassene Modifikationen - Zulässige Modifikation ist der gleichwertige Ersatz des Schutzplankenholms Profil A (gemäß RAL-Zeichnung L ) durch einen Schutzplankenholm Profil B (gemäß RAL-Zeichnung L ). - Zulässige Modifikation für die Schutzplankenholme Profil A (gemäß RAL-Zeichnung L ) und B (gemäß RAL-Zeichnung L ) ist der gleichwertige Ersatz des mittels Stückverzinken nach EN ISO 1461 aufgebrachten Zinküberzugs durch einen mittels Bandverzinken nach EN aufgebrachten Zinküberzugs. - Zulässige Modifikation für die Schutzplankenholme Profil A (gemäß RAL-Zeichnung L ) und B (gemäß RAL-Zeichnung L ) ist der gleichwertige Ersatz durch Holme mit Zusatzlochung bei 1,0 m und 3,0 m (= Meterlochung ) gemäß der Fußnote 2 in den genannten RAL-Zeichnungen. 24/26

25 Teil D. Fortschreibung Einbauhandbuch 26. Übersicht der Aktualisierungen Inhalt Stand 01 Erstveröffentlichung Einbauhandbuch als HSRail Layoutanpassung und redaktionelle Anpassung im Zusammenhang mit der Systemübernahme durch die Studiengesellschaft 25/26

26 Teil E. Technische Regelwerke 27. Quellenverzeichnis [1] RAL-RG 620, Güte- und Prüfbestimmungen für kompatible Stahlschutzplanken- Systeme, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v., Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.v. (Hrsg.), Ausgabe März 2010 [2] EN ISO 1461:2009, Durch Feuerverzinken auf Stahl angebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) Anforderungen und Prüfungen [3] EN 10346:2009, Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl Technische Lieferbedingungen [4] EN :2010, EN :2010 und EN :2007+A2:2012/AC:2012, Rückhaltesysteme an Straßen [5] ZTV FRS 2013, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag, Köln, Ausgabe 2013 [6] RPS 2009, Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag, Köln [7] EN /NA, Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-5: Allgemeine Einwirkungen Temperatureinwirkungen [8] EN 12767:2008, Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen für die Straßenausstattung Anforderungen und Prüfverfahren [9] DIN 18300, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten, Ausgabe September 2016 [10] Einsatzfreigabeliste der BASt ( Stand /26

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