Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2015

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1 .SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Burgstaller, Manfred/Kubarth, Louis Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2015 SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (), doi: /2016_3_A Um auf diesen Artikel als Quelle zu verweisen, verwenden Sie bitte folgende Angaben: Burgstaller, Manfred/Kubarth, Louis (2016). Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2015, SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (3), 4-13, Online: Bundesministerium für Inneres Sicherheitsakademie / Verlag NWV, 2016 Hinweis: Die gedruckte Ausgabe des Artikels ist in der Print-Version des SIAK-Journals im Verlag NWV ( erschienen. Online publiziert: 12/2016

2 .SIAKJOURNAL - ZentrafleDatendesRechtsschutzbeauftragtenfür2015 MANFREDBURGSTALLER, Rechtschutzbeauftragterbefim BundesmfinfisterfiumfürInneres. DerRechtschutzbeauftragte(fortankurz:RSB)befimBundesmfinfisterfürInneres(BMI) ManfredBurgstaflerfistgemäß 91aAbs1SPGzur Wahrnehmungdesbesonderen RechtschutzesfimErmfitflungsdfienstderSficherhefitsbehörden berufen.hfinterdfieser FormuflfierungverbfirgtsfichderAuftragzurÜberprüfungverschfiedenerfin 91cSficherhefitspoflfizefigesetz(SPG)aufgezähflterErmfitflungsmaßnahmen.GemefinsamesKennzefichenfürdfiesevomRSBzukontroflfierenden Maßnahmenfist,dassfiedenBetroffenentypfischerwefisezumfindestzunächstnfichtbekanntwerden,weshaflbsfieseflbstkefin Rechtsmfitefldagegenerhebenkönnen.DfieseRechtschutzflückesofldfieunabhängfige KontrofledesRSBschflfießen.DerRSBveröfentflfichtsefit mfitflerwefiflesechsjahren regeflmäßfiginformatfionenübersefinekonkretetätfigkefitfimjewefiflsvorangegangenen Geschäftsjahr.DfiesedemTransparenzanflfiegendesRSBdfienendeÜbungwfirdmfitdem vorflfiegendenbefitrag,derefinezusammenfasungderwfichtfigstendatenaus2015bfietet,fortgeführt.dfieerhebungderdatenausden MefldungenwurdevonLoufisKubarth durchgeführt.dfienäheredatenanaflysesowfiedfieauswahflundaufberefitungderfim FoflgendenpräsentfiertenDatenausdemvomRSBverfastenundderBundesmfinfisterfin fürinneresgem 91dAbs4SPGerstatetenJahresberficht2015erfoflgtedurch Manfred BurgstaflerundLoufisKubarthgemefinsam. LOUISKUBARTH, ReferentdesRechtschutzbeauftragtenbefim BundesmfinfisterfiumfürInneres. I. MELDUNGENANDENRSBIM derzahfldergemefldetenermfitflungshand GESAMTÜBERBLICK flungengflefichgesetztwerdendarf.efinersefitskommtesvor,dasfinefinerefinzfigen 1. MELDUNGENINSGESAMT Mefldungüber mehrereermfitflungsakte ImJahr2015wurdendemRSBfinsgesamt berfichtetwfird,wfiedasetwabefimehreren Mefldungenübermfiteflt.Gegenüber hfinterefinandererfoflgtenpefiflungenefines demvorjahrbedeutetdasefineabnahme MobfiflteflefonsefinergesuchtenPersonder um173 Mefldungen( 7,9 %).Derange- Faflsefinkann,dfieefinenSufizfidangekündfigt führterückgangflässtsfichganzzentrafl hat.undanderersefitssfindfinderangegebeaufefineabnahmedermefldungenausdem nen MefldungszahflnebenErstmefldungen BerefichdernachträgflfichzumefldendenEr- auchnachtragsmefldungenerfast,wobefi mfitflungsmaßnahmen( 91cAbs1SPG 1 ) dfiesezuefinemerhebflfichentefiflbfloßüber zurückführen. dfiebeendfigungbzwdenerfoflg,nfichtaber Vorwegsefidaraufhfingewfiesen,dass überdfiewefiteredurchführungmefldepflfichdfiezahflder Mefldungennfichtefinfachmfit tfigerermfitflungshandflungenberfichten. 4

3 .SIAK-JOURNAL 2. Kategorien der Meldungen Von zentraler Bedeutung für die Arbeit des RSB ist naturgemäß, wie sich die bei ihm eingelangten Meldungen auf die in den drei Absätzen des 91c SPG grundgelegten Kontrollkategorien verteilen. Quelle: Burgstaller/Kubarth Meldungen zur Anzahl Anteil nachprüfenden Kontrolle ( 91c/1) ,6 % Vorweg-Stellungnahme ( 91c/2) 5 0,2 % erweiterten Gefahrenerforschung ( 91c/3) 64 3,2 % Alle Meldungen % Tab. 1: Kategorien der Meldungen Der in der Tabelle 1 ausgewiesene Befund ist nicht überraschend. Die überwältigende Mehrheit aller 2015 an den RSB erfolgten Meldungen, nämlich nicht weniger als (96,6 %), betraf die in 91c Abs 1 SPG zusammengefassten Ermittlungshandlungen, die der RSB einer nachprüfenden Kontrolle zu unterziehen hat. Darauf folgen 64 Meldungen (3,2 %), die sich auf die Kategorie mit der intensivsten Kontrolle durch den RSB bezogen, nämlich erweiterte Gefahrenerforschungen gemäß 91c Abs 3 SPG. Die übrigen fünf Meldungen betrafen Datenermittlungen, die dem RSB gem 91c Abs 2 SPG bereits vor ihrer Aufnahme zur Stellungnahme vorzulegen sind. Wegen des beschränkten Platzumfangs und der geringen Zahl an Meldungen zur zuletzt genannten Kontrollkategorie erfolgen die Erklärungen zu den gemäß 91c Abs 2 SPG zur Stellungnahme des RSB übermittelten Sachverhalte bereits an dieser Stelle und in abgekürzter Form: Die insgesamt fünf zu dieser Kategorie registrierten Meldungen betrafen in einem Fall die Errichtung und in einem weiteren Fall die Erweiterung einer öffentlich angekündigten Videoüberwachung gemäß 54 Abs 6 SPG. Drei Meldungen berichteten von der geplanten Errichtung bzw Erweiterung einer Analysedatenbank gemäß 53a Abs 2 und 6 SPG. Der RSB und in einem Fall seine Stellvertreterin konnten zu allen Vorhaben meist aber erst nach eingehender Diskussion des Projekts mit der betreffenden Behörde oder nach Einholung ergänzender Unterlagen eine positive Stellungnahme abgeben. Zu den übrigen Gegenständen, deren Kontrolle dem RSB im Wege einer Stellungnahme übertragen ist, nämlich die Ermittlung und Verarbeitung von Daten zur Abklärung spezifischer Gefährdungen verfassungsmäßiger Einrichtungen und die gut sichtbar anzukündigenden Überwachungen von Orten einer nationalen oder internationalen Veranstaltung mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, ist, wie auch in den Jahren zuvor, keine Meldung eingelangt. ii. Meldungen zur nachprüfenden Kontrolle im überblick 1. Verteilung auf Melde Konstellationen Die Ermittlungsakte, für die gemäß 91c Abs 1 eine Meldung an den RSB zur nachprüfenden Kontrolle zu erstatten ist, sind ganz verschiedenartig. Von vorrangigem Interesse ist daher, wie sich die Gesamtheit der in Rede stehenden Meldungen auf die einzelnen Melde-Konstellationen verteilt. Die Tabelle 2 (siehe Seite 6) zeigt, dass im Jahr 2015 nicht weniger als 93 % aller Meldungen gemäß 91c Abs 1 auf drei Konstellationen entfielen: (54 %) der in Rede stehenden Meldungen bezogen sich auf die Ermittlung von Standortdaten, 502 (26 %) auf den Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten. Es folgt mit 256 Meldungen (13 %) der Gesamtbereich Observation. Die in der zweiten und dritten 5

4 . SIAKJOURNAL - Quefle:Burgstafler/Kubarth Konsteflatfion Anzahfl Antefifl ErmfitflungenzuIP-Adressen, 53/3aZ2und3(fiVm ErmfitflungvonStandortdaten, 53/3aZ3fiVm 53/3b) 16(1) 1% PunktuefleErmfitflungvon DatenefinesAnrufers, 53/3aZ4(fiVmErmfitflung vonstandortdaten, 53/3a Z4fiVm 53/3b) 6(5) ErmfitflungenvonStandortdaten, 53/3b % VerwendungfremderBfiflddaten, 53/5 7 ObservatfionensowfieObservatfionenfiVmverdecktenErmfitflungensowfiedemEfinsatzvon Bfifld-undTonaufzefichnungsgeräten, 54/2, 54/2fiVm3, 54/2fiVm4, 54/2fiVm3und % VerdeckteErmfitflungen, 54/3 9 1% EfinsatzvonBfifld-undTonaufzefichnungsgeräten, 54/4 94 5% EfinsatzvonKennzefichenerkennungsgeräten, 54/4b % AfleKonsteflatfionen % Tab.2:Mefldungengemäß 91c/1 Zefiflejewefiflsfin Kflammernbefigefügten Zahflenwefisendaraufhfin,dasErmfitflungenzuIP-AdresenfinefinemFaflunddfie punktuefleermfitflungvonanruferdaten finfünffäflenzusätzflfichfin Mefldungen zurermfitflungvonstandortdatenberfichtetwurden;umefinedoppeflzähflungdfieser Mefldungenzuvermefiden,wurdensfiefür dfiegesamtdarsteflungaflefinbefiden Mefldungenzu 53Abs3bSPGberücksfichtfigt. AufGrundfihrerBedeutungwerdendfie ErmfitflungenvonStandortdatenundder GesamtberefichderObservatfionfimnächstenAbschnfitgesonderterörtert.Zuden übrfigenkonsteflatfionendernachprüfendenkontroflesefidasfoflgendegesagt. 2. KONSTELLATIONEN MIT KURZINFORMATION DfieZ2und3des 53Abs3aberechtfi gendfiesficherhefitsbehördenzuaufip- AdresenbezogenenAuskunftsverflangen (IP-Adressezuefinerbestfimmten NachrfichtundZefitpunktfihrer Übermfitflung bzwnameundanschrfiftdesbenutzers efinerip-adressezuefinembestfimmtenzefitpunkt).imzwefitenfafl warbfis 30.Junfi2014dfieVerwendungvonmaxfimafldrefi MonatezurückflfiegendenVoratsdatenmögflfich. 2 WfiedfieAuswertungder finsgesamt17aufip-adresen-auskünfte bezogenen Mefldungenzefigt,bestandder GrundfürAnfragengemäß 53Abs3aZ2 und3auch2015zurund 2 / 3 finderverhfinderungfiminternetangekündfigtersufizfide undzurund 1 / 3 finderabwehrgefährflficher AngrfifebzwkrfimfineflerVerbfindungen. Dfie Deflfikte,umdfieesfinderzwefiten Gruppegfing,warendrohendeVerbrefitung pornografischerdarsteflungen Mfinderjährfiger,fortgesetztegewerbsmäßfigeBetrügerefien,drohendeterorfistfischeAnschfläge undefinezubefürchtende Mordtat. DfieZfifer4des 53Abs3aberechtfigt dfiesficherhefitsbehördenzursogenannten punktueflenrufdatenrückerfasung(auskunftüber Namen, AnschrfiftundTefiflnehmernummerefines Anschflusses,von demauszuefinerbestfimmten, mögflfichst genauanzugebendenzefitefinbekannter Anschflussangerufen wurde). Vonden finsgesamteflfdfiesezfiferbetrefenden Mefldungen(efingeschflosensfindjenefünf Mefldungen,dfieüberkombfinfierteStandortermfitflungenberfichten) wurdenzwefi fäflschflficherwefiseerstatet, wefiflsfiefin Wahrhefitefinenfichtmefldepflfichtfigebfloße StammdatenabfragenachderZ1derfin RedestehendenGesetzesbestfimmungbetrafen.Vondenverbflefibendenneun MefldungenbezogensfichfünfaufdfieAbwehr gefährflficher Angrfife: Drefimaflgafltes, dfiegefahrenvon nachderbehauptung anonymeranruferanöfentflfichenorten abgeflegten Bombenabzuwendenundfin zwefifäflengfingesumdfiebeendfigung teflefonfischersexueflerbeflästfigungenan und DrohungengegenFrauen.Befiden verbflefibendenvfier Mefldungengfingesfin zwefifäflenum Hfiflfeflefistungnachtefle 6

5 .SIAK-JOURNAL fonischen Suizidankündigungen bei der Krisenhotline bzw der Vergiftungszentrale und in weiteren zwei Fällen um Hilfeleistung für unbekannte Anrufer in anderen Notsituationen. Unter sehr komplex formulierten Voraussetzungen sind die Sicherheitsbehörden gemäß 53 Abs 5 im Einzelfall ermächtigt, personenbezogene Bilddaten, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden übergeben haben, zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen, wenn bestimmte Tatsachen auf eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit schließen lassen, und zur Fahndung ( 24 SPG) zu verwenden. Durch die am 1. April 2012 in Kraft getretene Novellierung wurde die Bedeutung des 53 Abs 5 für die Praxis drastisch reduziert. 3 Im Jahr 2015 wurden nur sieben Meldungen erstattet, wobei eine der Meldungen über eine öffentlich angekündigte Videoüberwachung eines Sportevents berichtete, die fälschlich auf die in Rede stehende Bestimmung gestützt wurde. Die richtige Rechtsgrundlage wäre eine nicht meldepflichtige Anwendung des 54 Abs 5 SPG gewesen. Von den verbleibenden sechs Meldungen berichteten vier von Fällen, in denen die von Dritten er- und übermittelten Bilder zur Abwehr zu befürchtender schwerer Straftaten, nämlich von Einbruchsdiebstählen, einer Betrugsserie bzw einem terroristischen Anschlag eingesetzt wurden. Die übrigen zwei Meldungen betrafen die Verwendung fremder Bilddaten zum Zweck der Fahndung nach hilfsbedürftigen Personen (einem vermutlich verunfallten Studenten und einem Demenzkranken). Meldungen zur außerhalb von Observationen erfolgten verdeckten Ermittlung, verstanden als das Einholen von Auskünften ohne Hinweis auf den amtlichen Charakter sowie auf die Freiwilligkeit der Mitwirkung, sind 2015, wie schon in den Vorjahren, nur in sehr geringer Zahl erstattet worden. Gegenstand der insgesamt neun gemeldeten einfachen verdeckten Ermittlungen waren 2015 bis auf einen Fall einer gefährlichen Drohung allein Suchtmitteldelikte. Die Ermittlung personenbezogener Daten mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist gemäß 54 Abs 4 ivm Abs 4a zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen nur unter sehr komplex formulierten Einschränkungen zulässig. Generell festzustellen ist, dass 2015 wiederum allein der Einsatz von Bildaufzeichnungsgeräten gemeldet wurde, wobei es sich ganz überwiegend um Videoaufzeichnungen, in einigen Fällen aber auch um bloße Fotoaufnahmen handelt. Der Hauptanwendungsfall ist die Abwehr des organisierten grenzüberschreitenden Kfz- Diebstahls. Weitere typische Einsatzbereiche der in Rede stehenden Maßnahme sind sonstige (meist ebenfalls organisiert begangene) Vermögensdelikte und Delikte nach dem Suchtmittelgesetz. Gemäß 54 Abs 4b sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, verdeckt mittels Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten personenbezogene Daten für Zwecke der Fahndung zu verarbeiten. Unmittelbarer Gegenstand der Fahndung sind hier allein durch das Kennzeichen definierte Kraftfahrzeuge. Zu 54 Abs 4b wurden 2015 insgesamt 502 Meldungen erstattet. Nach wie vor werden Kennzeichenerkennungsgeräte ganz überwiegend zur Fahndung nach gestohlenen Kraftfahrzeugen und zur Bekämpfung sonstiger Eigentumskriminalität eingesetzt, was zusammen mit den so genannten Ausgleichsmaßnahmen für den Entfall der Grenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex 98 % ausmacht. 7

6 . SIAKJOURNAL - I. MELDUNGENZURNACH- PRÜFENDEN KONTROLLE AUSGEWÄHLTEDETAILINFOR- MATIONEN 1.ERMITTLUNGVON STANDORTDATEN a)gemäß 53Abs3bdürfendfieSficherhefitsbehördenvondenBetrefibernöfentflficherTeflekommunfikatfionsdfiensteAuskunft überstandortdatenunddfiefinternatfionafle Mobfifltefiflnehmerkennung(IMSI)efines Mobfiflteflefonsdergefährdetenoderdfiese begflefitendenpersonnurzurhfiflfeflefistung befibzwzur Abwehrefiner auf Grund bestfimmtertatsachenanzunehmenden gegenwärtfigengefahrfürdasleben,dfie GesundhefitoderFrefihefitefines Menschen verflangen. 4 LfiegendfieseVorausetzungen vor,darfdfiesficherhefitsbehördezurlokaflfisfierungdesteflefonsauch technfische Efinrfichtungen nutzen;namentflfichfisthfier dersogenannte IMSI-Catcher angesprochen,dessenefinsatzefinergesonderten Mefldepflfichtunterflfiegt. b)konkretfinteresfiertzunächst,weflche Sachverhafltskonsteflatfionendfie Grundflagedafürbfifldeten,dasdfiegesetzflfichgefordertegegenwärtfigeGefahrfürLeben, GesundhefitoderFrefihefitangenommen werdenkonnte. Quefle:Burgstafler/Kubarth Gefahrenbegründende Konsteflatfion Anzahfl Antefifl befürchtetersufizfid % befürchteterunfafl % befürchtetesverbrechen 27 3% nfichtefindeutfigzuordenbare Gefahr 55 5% AfleKonsteflatfionen % Tab.3:ErstmefldungenzurErmfitflungvonStandortdaten( 53/3b) Wfirsehen,dassdfie mfitgroßem Abstandhäuffigste Konsteflatfionnach wfie vordfiebefürchtungefinessufizfidsmfitefinemantefiflanaflenstandortermfitflungen von67 %darsteflt.in 2 / 3 dfieserfäfleflag efineausdrückflfiche, mefistpersms,teflefonfischoderbrfieflfichgemachteankündfigungefinessufizfidsvor.indenrestflfichen FäflenefinesbefürchtetenSufizfidsstützte sfichdfieseannahmevoraflemaufdfie Mfittefiflungefinschflägfigbesorgnfiseregender UmständedurchPersonenausdemprfivatenoderberufflfichen UmfeflddesBetrofenen. DfieBefürchtungefines Unfafls,dfiemfit 25%dfiezwefithäufigsteKonsteflatfiondarsteflt,bfifldetefineSammeflkategorfie.Domfinantdabefiwaren gerefihtnachhäufigkefit dfiebefürchtungenvonaflpfin-und Frefizefitunfäflen,UnfäflenaufGrundmedfizfinfischer Notflagen,vonaflkohofl-oder drogenassozfierten Notflagensowfievon Verkehrsunfäflen. 3 %derstandortfeststeflungenwurden zur Abwehrderausefinembefürchteten Verbrechenabgeflefiteten Gefahrdurchgeführt.Undfin5%deraufStandortdaten gerfichteten Auskunftsverflangengabes Hfinwefise,dfieaufmehrerederangeführten konkreten Konsteflatfionenzfieflten,ohne dassefinekflarezuordnungzuefinervon fihnenmögflfichwar. c)dasvorflfiegendergesetzflfichenvoraussetzungenefinerstandortabfragefist kflarerwefisestrfiktexante,dashefißtvon dersfituatfionherzubeurtefiflen, wfiesfie sfichfimzefitpunktdervornahmederabfragedarsteflt. WasnachträgflfichzuTage trfitundweflcheergebnfisedasauskunftsverflangenzefitfigt,fistfürdesenzufläsfigkefitnfichtreflevant.dementsprechendfistes vomgesetzherauchnfichtzubeanstanden, wenndfiedemrsbzustandortauskünften erstateten MefldungenüberdfieErgebnfise dergemefldetenermfitflungenkefineangabenenthaflten.überersuchendesrsban dfiemefldendensteflenkonnteaberereficht werden,das gegenüberdenvorjahren nochmaflsanstefigend finzwfischenzufast aflen AuskunftsverflangenzuStandortdatenefinErgebnfisgemefldetwfird. 8

7 .SIAK-JOURNAL Von besonderem Interesse ist wohl, in welchem Ausmaß das eigentliche Ziel der Standortabfrage erreicht wurde, nämlich die angenommene Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit abzuwenden bzw der gefährdeten Person Hilfe zu leisten. Informationen dazu liegen 2015 für nicht weniger als 998 Fälle vor, womit ein Anteil von 98 % der Erstmeldungen nach 53 Abs 3b erreicht ist. Quelle: Burgstaller/Kubarth Sachausgang Anzahl Anteil gefährdete Person durch Peilung lebend gefunden % gefährdete Person ohne (nachweisbaren) Einfluss der Peilung lebend gefunden % gefährdete Person hat sich (aktiv) gemeldet % gefährdete Person tot gefunden 78 8 % nicht gefunden 42 4 % Alle Angaben % Tab. 4: Mitgeteilte Ergebnisse der Meldungen zur Standortermittlung Wegen des sehr hohen Anteils der Meldungen mit Angaben über den Sachausgang können die in der Tabelle 4 ausgewiesenen Daten wohl als für die Meldungen nach 53 Abs 3b insgesamt repräsentativ angesehen werden. Auf dieser Basis lässt sich feststellen: In 28 % der erfassten Fälle wurde das bestmögliche Ergebnis erzielt: Nicht weniger als 276 unter besorgniserregenden Umständen abgängige Menschen wurden gerade durch die Peilung ihres Mobiltelefons lebend aufgefunden. In 29 % der erfassten Fälle wurde die gefährdete Person durch andere Maßnahmen lebend gefunden und in 31 % hat sie sich selbst aktiv gemeldet. In 8 % der Fälle freilich wurde die gefährdete Person nur mehr tot und in 4 % trotz (zumindest versuchter) Peilung gar nicht gefunden. Ein Vergleich der angeführten Befunde mit den für 2014 erhobenen zeigt, dass der Sachausgang der zu 53 Abs 3b gemeldeten Fälle weitgehend konstant bleibt. Der 2015 neuerlich gestiegene Anteil der nachweislich gerade durch die Peilung aufgefundenen Personen verdient aber positiv vermerkt zu werden. d) Der in der Einleitung angesprochene Einsatz technischer Mittel zur Standortbestimmung erfolgte in 13 Fällen, was knapp 1 % der Erstmeldungen nach 53 Abs 3b entspricht. Dazu kommen elf Fälle, in denen der Einsatz eines technischen Mittels geplant war, aber nicht realisiert wurde, weil in zehn Fällen der Gesuchte doch noch vorher auf andere Weise gefunden wurde, viermal allerdings nur noch tot. In einem Fall war der Grund für das Unterbleiben des angedachten IMSI Catcher-Einsatzes aus der Meldung nicht ersichtlich; allerdings ging daraus hervor, dass die Leiche des Abgängigen zehn Tage später in einem Wald gefunden wurde. 2. gesamtbereich ob servation a) Observation, definiert als Ermittlung personenbezogener Daten durch Beobachten, wird in 54 Abs 2 abgesehen von ihrem Einsatz zur erweiterten Gefahrenerforschung zu zwei alternativ verknüpften Zwecken für zulässig erklärt: (1) zur Verhinderung einer von einem bestimmten Menschen geplanten strafbaren Handlung gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt noch während ihrer Vorbereitung und (2) zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen, wenn diese Abwehr sonst gefährdet oder erheblich erschwert wäre. Seit 1. April 2012 ist gesetzlich klargestellt, dass zur Unterstützung einer Observation der Einsatz technischer Mittel, also von so genannten Peilsendern, zulässig ist. 5 b) Im Jahr 2015 sind zu 54 Abs 2 eventuell ivm Abs 2a ( schlichte Observation ) 209 Meldungen eingelangt, was gegenüber den sehr stark angestiegenen Werten des Vorjahres einen beachtlichen 9

8 . SIAKJOURNAL - Rückgangbedeutet,derabereheraflsStabfiflfisfierungzudeutenfist. ZweckderschflfichtenObservatfionenwar auch2015wfiederganzüberwfiegenddfie AbwehrprofessfioneflerDfiebstähfle,finsb Taschen-undEfinbruchsdfiebstähfle.ReflatfivhäufiggehtesbefiderfinRedestehenden MaßnahmeauchumdfieBekämpfung dersuchtmfiteflkrfimfinaflfität. c) VonbesonderemInteressefist, wfie häufigobservatfionengemäß 54Abs2 SPGdurchefinenPefiflerefinsatzunterstützt wurden.fürdasjahr2015flfiegendazu unterefinschflussvonzehn Mefldungen, dfiesfichaufdfiekombfinatfionvonobservatfionmfitverdeckterermfitflungund/oder Bfifldaufzefichnungbezfiehen;sfiehesogflefich Punktd) finsgesamt95 Mefldungenvor. Dabefifistzubeachten,dassfinefinfigen Mefldungenbfloßder mfitdetafifldatenbeflegte VoflzugdesfinderErstmefldung berefitsangekündfigtenefinsatzesberfichtet wfird.dazukommenefinpaarfäfle,findenen dfiereaflfisfierungdesangekündfigtenpefiflerefinsatzesausverschfiedenengründenunterbflfieb.insgesamtkann manvonefiner Stabfiflfisfierungbefider Anwendungdes 54Abs2aSPGausgehen. d)abschflfießendsoflenauchkurzdfiejenfigen Mefldungen,dfiesfichauf Observatfionenbezfiehen,dfiefin Kombfinatfion mfitanderen Maßnahmenerfoflgtsfind, behandefltwerden.datenzurvertefiflung der MefldungenzumGesamtberefichObservatfionaufdfieerfastenKonsteflatfionen flfiefertdfietabefle5. Dfiesechs Mefldungen,dfieübermfitverdecktenErmfitflungenverknüpfteObservatfionenberfichten,betrefenzwefimafldfie Abwehrzubefürchtender VerstößegegendasVerbotsG,efinmafldfieVerhfinderungderzubefürchtendenRekrutfierung jugendflficheröstereficherfürdendschfihadundfindenübrfigendrefifäflendfie AbwehrvonSuchtmfitefldeflfikten.Dfie40 Quefle:Burgstafler/Kubarth Konsteflatfion Anzahfl Observatfion 54/2undeventuefl 2aSPG 209 Observatfion mfitverdeckterermfitflung 54/2undeventuefl2afiVm3 6 Observatfion mfitbfifldaufzefichnung 54/2undeventuefl2afiVm4 40 Observatfion mfitverdeckterermfitflung undbfifldaufzefichnung 54/2und eventuefl2afivm3und4 1 AfleKonsteflatfionen 256 Tab.5:MefldungenzumGesamtberefichObservatfion MefldungenzurKombfinatfionvonObservatfionundverdeckterBfifldaufzefichnung betrafenetwazurhäflftedfieverhfinderung vonfiflegaflem Wafenhandefl,von WfiederbetätfigungnachdemVerbotsG,ferner dfieverhfinderungterorfistfischerstraftaten unddfie Abwehrnachrfichtendfienstflficher Aktfivfitätenzum NachtefiflderRepubflfik. Dfieübrfigen MefldungenhabenganzüberwfiegenddfieBekämpfungprofesfionefler Vermögens-undSuchgfiftkrfimfinaflfitätzum Gegenstand. AndersaflsfimVorjahrfist2015wfieder efine MefldungzurKombfinatfionvonObservatfion mfitverdeckterermfitflungund mfitverdeckter Bfifldaufzefichnungbefim RSBefingeflangt.ImangesprochenenFafl gfingesumermfitflungengegenefinenfim Internetauftretenden Kauffinteressenten, derüberkefine wafenrechtflfiche Dokumenteverfügteunddaherberefitwar,für genehmfigungspflfichtfige WafendendrefifachenKaufprefiszuzahflen. IV. KONTROLLEDERERWEI- TERTEN GEFAHRENER- FORSCHUNG Grundflagedererwefiterten Gefahrenerforschungfist 21Abs3.Danachobflfiegt densficherhefitsbehördenvoraflem dfie Beobachtungvon Gruppfierungen, wenn fimhfinbflfickaufderenbestehendestrukturenundaufzugewärtfigendeentwfickflungenfinderenumfeflddamfitzurechnen fist,daseszumfitschwerergefahrfürdfie 10

9 .SIAK-JOURNAL öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu weltanschaulich oder religiös motivierter Gewalt, kommt. Seit 1. April 2012 gibt es unter eng determinierten Voraussetzungen ergänzend die erweiterte Gefahrenerforschung in Form der Beobachtung einer einzelnen Person. 6 Für beide Formen der erweiterten Gefahrenerforschung wird den Sicherheitsbehörden zusätzlich zur allgemeinen Ermächtigung, personenbezogene Daten zu ermitteln und weiterzuverarbeiten ( 53 Abs 1 Z 2a), auch der Einsatz von in 91c Abs 3 taxativ aufgezählten Ermittlungsbefugnissen eröffnet. Sowohl die erweiterte Gefahrenerforschung als solche als auch der Einsatz jeder der angeführten besonderen Maßnahmen bedürfen jeweils der ausdrücklichen vorangehenden Ermächtigung des RSB. 1. angaben zu den Meldungen insgesamt Im Jahr 2015 sind beim RSB insgesamt 64 Meldungen zur erweiterten Gefahrenerforschung eingelangt. Das bedeutet nach einem laufenden Anstieg der Meldungen zu dieser Kategorie bis 2013 eine Fortsetzung des 2014 erstmals zu verzeichnenden Meldungsrückgangs. Auf erweiterte Gefahrenerforschungen gegenüber Einzelpersonen entfielen vier der insgesamt 64 Meldungen. Was die Charakterisierung der gemäß 21 Abs 3 SPG beobachteten Gruppierungen anlangt, kann berichtet werden, dass es in den dazu erstatteten 60 Meldungen aus 2015 nach wie vor überwiegend (58 %) um verschiedene Ausprägungen von islamistischem Extremismus geht. Darüber hinaus erstreckte sich die erweiterte Gefahrenerforschung auf verschiedenartigen separatistischen Extremismus sowie auf Gruppierungen, von denen durch Rechts- oder Linksextremismus motivierte Gewalttaten zu befürchten waren. Die 2015 zur erweiterten Gefahrenerforschung gegenüber Einzelpersonen erstatteten vier Meldungen betrafen ein und denselben Fall von befürchtetem Dschihadismus. Nachdem der RSB seine erste Ermächtigung zur Einleitung dieser Gefahrenerforschung bereits 2014 erteilt hatte, erreichten ihn 2015 zwei Nachtragsmeldungen, die die Ermächtigung zur Fortführung der begonnenen Maßnahmen für jeweils drei weitere Monate beantragten. Weil der gesetzlich für Gefahrenerforschungen gegen Einzelpersonen vorgegebene Zeitrahmen von maximal neun Monaten ausgeschöpft war, wurden zwei Abschlussmeldungen erstattet, die einmal über die Einstellung der getroffenen Maßnahmen berichtete und das andere Mal die gesetzlich vorgesehene Löschung der durch die Gefahrenerforschung ermittelten Daten bestätigte. 2. arten der Meldungen Um die Bedeutung der gemäß 91c Abs 3 erstatteten Meldungen richtig einzuschätzen, ist es notwendig, sie in drei Gruppen aufzugliedern. Quelle: Burgstaller/Kubarth Art der Meldung Anzahl Anteil Erstantrag 3 5 % Nachtragsmeldung mit Fortführungsantrag % Nachtragsmeldung ohne Fortführungsantrag 8 13 % Alle Meldungen %* * Rundungsfehler Tab. 6: Meldungen zur erweiterten Gefahrenerforschung ( 21/3) Aus der ersten Zeile der Tabelle 6 sehen wir, dass im Berichtsjahr von den zu 21 Abs 3 SPG insgesamt erstatteten 64 Meldungen lediglich drei als Erstmeldungen erstattet wurden. Das bedeutet, dass es auch 2015 nur zu einem sehr kleinen etwa 5 % betragenden Teil der Meldungen darum ging, dass der RSB für eine neu 11

10 . SIAKJOURNAL - ArtderAnträge zubegfinnendeerwefitertegefahrenerforschungdfiegesetzflfichgeforderteermächtfigungertefifle. DfiegroßeMehrhefitderMefldungen,nämflfich53(83%),steflennachwfievorNachtragsmefldungen, mfitdenenvordemabflaufefinerbestehendenermächtfigungzur erwefiterten Gefahrenerforschung,deren Verflängerungbegehrtwfird,dar.Dfiesehr starkebesetzungder Mefldungsgruppemfit Fortsetzungsanträgenerkflärtsfichdaraus, dasderrsbermächtfigungenprfinzfipfiefl nurbefrfistet,undzwarfürmaxfimaflsechs Monate,ertefiflt. InderdrfitenZefiflederTabefle6(sfiehe Sefite11)sfindschflfießflfichdfiejenfigen2015 befimrsbefingeflangtenachtnachtragsmefldungenangeführt,findenenfledfigflfich dfiebeendfigungefinererwefitertengefahrenerforschung mfitgetefifltundüberderen Ergebnfiseberfichtetwfird. 3.ERLEDIGUNGDERERMÄCH- TIGUNGSANTRÄGE VonbesonderemInteresefistnaturgemäß, wfiederrsbdfieanfihngerfichtetenanträgeaufertefiflungefinerermächtfigung zurerwefitertengefahrenerforschungerfledfigthat. Ermächtfigung unefingeschränkt ertefiflt Ermächtfigung efingeschränkt ertefiflt Quefle:Burgstafler/Kubarth Ermächtfigung nficht ertefiflt Erstanträge Fortsetzungsanträge AfleAnträge Tab.7:ErfledfigungderAnträgeaufErmächtfigung zurerwefitertengefahrenerforschung Vondenfinsgesamt56 Anträgenauf Ertefiflungefiner Ermächtfigung wurden aflezumfindesttefiflwefiseposfitfiverfledfigt. BefidrefiFortsetzungsanträgenwurdenur efineefingeschränkteermächtfigungertefiflt: KonkretbezogensfichdfieEfinschränkungen mefistdarauf,dassderrsbdfiezur DurchführungdererwefitertenGefahren erforschungzusätzflfichbeantragtenermfit flungsmaßnahmennfichtbewfiflfigteoderfin fihrerrefichwefiteefinschränkte. DasderRSB2015finkefinemefinzfigen FafldfiebegehrteErmächtfigungzurDurchführungefinererwefiterten Gefahrenerforschungvoflständfigverwefigernmuste, fistbemerkenswert:daderrsbgutengewfissenssagenkann,dasserbefiprüfung derfihmunterbrefitetenanträgedurchgehendunverändertefinenstrengen Maßstab anflegt,kanndfiesesergebnfisnurdahfingedeutetwerden,dasdfiestaatschutzbehördenfimberfichtsjahrebennuranträgevorgeflegthaben,dfieaflevorausetzungenfür efinezumfindestefingeschränkteermächtfigungefinwandfrefierfüflten.dfieausder vermfindertenzahflder AnträgefürEfinflefitungundFortführungerwefiterter Gefahrenerforschungendeutflfich werdende Zurückhafltungder VerfassungsschutzbehördensowfiedfieausderTabefle7 mfiteflbarabzuflefitendehohequaflfitätder AntragsbegründungenverdfienenganzgenereflAnerkennung. V.ABSCHLIESSENDEBEMER- KUNGZUR GESAMTSITUATION Insgesamtflässtsfichauf GrundderErfahrungendesRSBfür2015dfiefürdfie VorjahregezogeneSchflussfoflgerungunverändertaufrechterhaflten: DfieSficherhefitsbehörden machenvonfihren,finden AufgabenberefichdesRSBfaflendenBefugnfisennachdemSPGdurchausverantwortungsbewustGebrauch.Undsfiesfind berefit,dennfichtunerhebflfichenaufwand, denfihnenderrsbberefitet,finkonstruktfivemgefistzutragen.dfieswohflauchfin dererkenntnfis,dasefineernstgenommene KontrofledurchdenunabhängfigenRSB fletztflfichauchfiminteressederpoflfizefi seflbstflfiegt. 12

11 .SIAK-JOURNAL 1 Paragrafen ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf das SPG idgf. 2 Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wurde diese wie auch eine weitere, zur Heranziehung von Vor ratsdaten ermächtigende Bestimmung des SPG vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben, VfSlg Siehe dazu Burgstaller/Kubarth (2015) 6 f. 3 Näher dazu Burgstaller/Pühringer (2013) Bis zum 30. Juni 2014 waren vom Betreiber Auskünfte über Standortdaten auch dann zu erteilen, wenn hierfür die Verwendung von Vor ratsdaten erforderlich war. Diese Regelung wurde vom VfGH als verfassungswidrig aufge hoben, vgl FN 2. 5 Näher dazu Burgstaller (2013) Näher dazu Burgstaller (2013) 394 f. Quellenangaben Burgstaller, Neue Polizeibefugnisse im SPG Erfahrungen des Rechtsschutzbeauftragten aus 2012, ÖJZ 2013, 393. Burgstaller/Pühringer, Aktuelles vom Rechts schutzbeauftragten, SIAK Journal Zeit schrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis 3/2013, 14 22, Online: org/ /2013_3_b. Burgstaller/Kubarth, Aktuelles vom Rechtsschutzbeauftragten, SIAK Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis 3/2015, 4 12, Online: /2015_3_A. Weiterführende Literatur und Links Burgstaller, Sicherheitspolizeiliche Ermittlungshandlungen unter Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten beim BMI, ÖJZ 2011, 643. Burgstaller, Zur Praxis des Rechtsschutzbeauftragten bei der Bundesministerin für Inneres, in Vogl/Wenda (Hrsg), Grundrechte Rechtsschutz Datenschutz. 8. Rechtsschutztag des Bundesministeriums für Inneres, 2012, 137. Burgstaller/Pirnat, Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2013, SIAK Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis 3/2014, 17 25, Online: org/ /2014_3_b. Burgstaller/Pühringer, Vom Rechtsschutzbeauftragten kontrollierte sicherheitspolizeiliche Ermittlungen im Jahre 2011, JSt 2012, 49. Burgstaller/Salimi, Besondere Ermittlungsmaßnahmen der Polizei im Jahr 2009, SIAK Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, 3/2010, 36 49, Online: 13

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