Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2015
|
|
- Hertha Schreiber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 .SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Burgstaller, Manfred/Kubarth, Louis Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2015 SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (), doi: /2016_3_A Um auf diesen Artikel als Quelle zu verweisen, verwenden Sie bitte folgende Angaben: Burgstaller, Manfred/Kubarth, Louis (2016). Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2015, SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (3), 4-13, Online: Bundesministerium für Inneres Sicherheitsakademie / Verlag NWV, 2016 Hinweis: Die gedruckte Ausgabe des Artikels ist in der Print-Version des SIAK-Journals im Verlag NWV ( erschienen. Online publiziert: 12/2016
2 .SIAKJOURNAL - ZentrafleDatendesRechtsschutzbeauftragtenfür2015 MANFREDBURGSTALLER, Rechtschutzbeauftragterbefim BundesmfinfisterfiumfürInneres. DerRechtschutzbeauftragte(fortankurz:RSB)befimBundesmfinfisterfürInneres(BMI) ManfredBurgstaflerfistgemäß 91aAbs1SPGzur Wahrnehmungdesbesonderen RechtschutzesfimErmfitflungsdfienstderSficherhefitsbehörden berufen.hfinterdfieser FormuflfierungverbfirgtsfichderAuftragzurÜberprüfungverschfiedenerfin 91cSficherhefitspoflfizefigesetz(SPG)aufgezähflterErmfitflungsmaßnahmen.GemefinsamesKennzefichenfürdfiesevomRSBzukontroflfierenden Maßnahmenfist,dassfiedenBetroffenentypfischerwefisezumfindestzunächstnfichtbekanntwerden,weshaflbsfieseflbstkefin Rechtsmfitefldagegenerhebenkönnen.DfieseRechtschutzflückesofldfieunabhängfige KontrofledesRSBschflfießen.DerRSBveröfentflfichtsefit mfitflerwefiflesechsjahren regeflmäßfiginformatfionenübersefinekonkretetätfigkefitfimjewefiflsvorangegangenen Geschäftsjahr.DfiesedemTransparenzanflfiegendesRSBdfienendeÜbungwfirdmfitdem vorflfiegendenbefitrag,derefinezusammenfasungderwfichtfigstendatenaus2015bfietet,fortgeführt.dfieerhebungderdatenausden MefldungenwurdevonLoufisKubarth durchgeführt.dfienäheredatenanaflysesowfiedfieauswahflundaufberefitungderfim FoflgendenpräsentfiertenDatenausdemvomRSBverfastenundderBundesmfinfisterfin fürinneresgem 91dAbs4SPGerstatetenJahresberficht2015erfoflgtedurch Manfred BurgstaflerundLoufisKubarthgemefinsam. LOUISKUBARTH, ReferentdesRechtschutzbeauftragtenbefim BundesmfinfisterfiumfürInneres. I. MELDUNGENANDENRSBIM derzahfldergemefldetenermfitflungshand GESAMTÜBERBLICK flungengflefichgesetztwerdendarf.efinersefitskommtesvor,dasfinefinerefinzfigen 1. MELDUNGENINSGESAMT Mefldungüber mehrereermfitflungsakte ImJahr2015wurdendemRSBfinsgesamt berfichtetwfird,wfiedasetwabefimehreren Mefldungenübermfiteflt.Gegenüber hfinterefinandererfoflgtenpefiflungenefines demvorjahrbedeutetdasefineabnahme MobfiflteflefonsefinergesuchtenPersonder um173 Mefldungen( 7,9 %).Derange- Faflsefinkann,dfieefinenSufizfidangekündfigt führterückgangflässtsfichganzzentrafl hat.undanderersefitssfindfinderangegebeaufefineabnahmedermefldungenausdem nen MefldungszahflnebenErstmefldungen BerefichdernachträgflfichzumefldendenEr- auchnachtragsmefldungenerfast,wobefi mfitflungsmaßnahmen( 91cAbs1SPG 1 ) dfiesezuefinemerhebflfichentefiflbfloßüber zurückführen. dfiebeendfigungbzwdenerfoflg,nfichtaber Vorwegsefidaraufhfingewfiesen,dass überdfiewefiteredurchführungmefldepflfichdfiezahflder Mefldungennfichtefinfachmfit tfigerermfitflungshandflungenberfichten. 4
3 .SIAK-JOURNAL 2. Kategorien der Meldungen Von zentraler Bedeutung für die Arbeit des RSB ist naturgemäß, wie sich die bei ihm eingelangten Meldungen auf die in den drei Absätzen des 91c SPG grundgelegten Kontrollkategorien verteilen. Quelle: Burgstaller/Kubarth Meldungen zur Anzahl Anteil nachprüfenden Kontrolle ( 91c/1) ,6 % Vorweg-Stellungnahme ( 91c/2) 5 0,2 % erweiterten Gefahrenerforschung ( 91c/3) 64 3,2 % Alle Meldungen % Tab. 1: Kategorien der Meldungen Der in der Tabelle 1 ausgewiesene Befund ist nicht überraschend. Die überwältigende Mehrheit aller 2015 an den RSB erfolgten Meldungen, nämlich nicht weniger als (96,6 %), betraf die in 91c Abs 1 SPG zusammengefassten Ermittlungshandlungen, die der RSB einer nachprüfenden Kontrolle zu unterziehen hat. Darauf folgen 64 Meldungen (3,2 %), die sich auf die Kategorie mit der intensivsten Kontrolle durch den RSB bezogen, nämlich erweiterte Gefahrenerforschungen gemäß 91c Abs 3 SPG. Die übrigen fünf Meldungen betrafen Datenermittlungen, die dem RSB gem 91c Abs 2 SPG bereits vor ihrer Aufnahme zur Stellungnahme vorzulegen sind. Wegen des beschränkten Platzumfangs und der geringen Zahl an Meldungen zur zuletzt genannten Kontrollkategorie erfolgen die Erklärungen zu den gemäß 91c Abs 2 SPG zur Stellungnahme des RSB übermittelten Sachverhalte bereits an dieser Stelle und in abgekürzter Form: Die insgesamt fünf zu dieser Kategorie registrierten Meldungen betrafen in einem Fall die Errichtung und in einem weiteren Fall die Erweiterung einer öffentlich angekündigten Videoüberwachung gemäß 54 Abs 6 SPG. Drei Meldungen berichteten von der geplanten Errichtung bzw Erweiterung einer Analysedatenbank gemäß 53a Abs 2 und 6 SPG. Der RSB und in einem Fall seine Stellvertreterin konnten zu allen Vorhaben meist aber erst nach eingehender Diskussion des Projekts mit der betreffenden Behörde oder nach Einholung ergänzender Unterlagen eine positive Stellungnahme abgeben. Zu den übrigen Gegenständen, deren Kontrolle dem RSB im Wege einer Stellungnahme übertragen ist, nämlich die Ermittlung und Verarbeitung von Daten zur Abklärung spezifischer Gefährdungen verfassungsmäßiger Einrichtungen und die gut sichtbar anzukündigenden Überwachungen von Orten einer nationalen oder internationalen Veranstaltung mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, ist, wie auch in den Jahren zuvor, keine Meldung eingelangt. ii. Meldungen zur nachprüfenden Kontrolle im überblick 1. Verteilung auf Melde Konstellationen Die Ermittlungsakte, für die gemäß 91c Abs 1 eine Meldung an den RSB zur nachprüfenden Kontrolle zu erstatten ist, sind ganz verschiedenartig. Von vorrangigem Interesse ist daher, wie sich die Gesamtheit der in Rede stehenden Meldungen auf die einzelnen Melde-Konstellationen verteilt. Die Tabelle 2 (siehe Seite 6) zeigt, dass im Jahr 2015 nicht weniger als 93 % aller Meldungen gemäß 91c Abs 1 auf drei Konstellationen entfielen: (54 %) der in Rede stehenden Meldungen bezogen sich auf die Ermittlung von Standortdaten, 502 (26 %) auf den Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten. Es folgt mit 256 Meldungen (13 %) der Gesamtbereich Observation. Die in der zweiten und dritten 5
4 . SIAKJOURNAL - Quefle:Burgstafler/Kubarth Konsteflatfion Anzahfl Antefifl ErmfitflungenzuIP-Adressen, 53/3aZ2und3(fiVm ErmfitflungvonStandortdaten, 53/3aZ3fiVm 53/3b) 16(1) 1% PunktuefleErmfitflungvon DatenefinesAnrufers, 53/3aZ4(fiVmErmfitflung vonstandortdaten, 53/3a Z4fiVm 53/3b) 6(5) ErmfitflungenvonStandortdaten, 53/3b % VerwendungfremderBfiflddaten, 53/5 7 ObservatfionensowfieObservatfionenfiVmverdecktenErmfitflungensowfiedemEfinsatzvon Bfifld-undTonaufzefichnungsgeräten, 54/2, 54/2fiVm3, 54/2fiVm4, 54/2fiVm3und % VerdeckteErmfitflungen, 54/3 9 1% EfinsatzvonBfifld-undTonaufzefichnungsgeräten, 54/4 94 5% EfinsatzvonKennzefichenerkennungsgeräten, 54/4b % AfleKonsteflatfionen % Tab.2:Mefldungengemäß 91c/1 Zefiflejewefiflsfin Kflammernbefigefügten Zahflenwefisendaraufhfin,dasErmfitflungenzuIP-AdresenfinefinemFaflunddfie punktuefleermfitflungvonanruferdaten finfünffäflenzusätzflfichfin Mefldungen zurermfitflungvonstandortdatenberfichtetwurden;umefinedoppeflzähflungdfieser Mefldungenzuvermefiden,wurdensfiefür dfiegesamtdarsteflungaflefinbefiden Mefldungenzu 53Abs3bSPGberücksfichtfigt. AufGrundfihrerBedeutungwerdendfie ErmfitflungenvonStandortdatenundder GesamtberefichderObservatfionfimnächstenAbschnfitgesonderterörtert.Zuden übrfigenkonsteflatfionendernachprüfendenkontroflesefidasfoflgendegesagt. 2. KONSTELLATIONEN MIT KURZINFORMATION DfieZ2und3des 53Abs3aberechtfi gendfiesficherhefitsbehördenzuaufip- AdresenbezogenenAuskunftsverflangen (IP-Adressezuefinerbestfimmten NachrfichtundZefitpunktfihrer Übermfitflung bzwnameundanschrfiftdesbenutzers efinerip-adressezuefinembestfimmtenzefitpunkt).imzwefitenfafl warbfis 30.Junfi2014dfieVerwendungvonmaxfimafldrefi MonatezurückflfiegendenVoratsdatenmögflfich. 2 WfiedfieAuswertungder finsgesamt17aufip-adresen-auskünfte bezogenen Mefldungenzefigt,bestandder GrundfürAnfragengemäß 53Abs3aZ2 und3auch2015zurund 2 / 3 finderverhfinderungfiminternetangekündfigtersufizfide undzurund 1 / 3 finderabwehrgefährflficher AngrfifebzwkrfimfineflerVerbfindungen. Dfie Deflfikte,umdfieesfinderzwefiten Gruppegfing,warendrohendeVerbrefitung pornografischerdarsteflungen Mfinderjährfiger,fortgesetztegewerbsmäßfigeBetrügerefien,drohendeterorfistfischeAnschfläge undefinezubefürchtende Mordtat. DfieZfifer4des 53Abs3aberechtfigt dfiesficherhefitsbehördenzursogenannten punktueflenrufdatenrückerfasung(auskunftüber Namen, AnschrfiftundTefiflnehmernummerefines Anschflusses,von demauszuefinerbestfimmten, mögflfichst genauanzugebendenzefitefinbekannter Anschflussangerufen wurde). Vonden finsgesamteflfdfiesezfiferbetrefenden Mefldungen(efingeschflosensfindjenefünf Mefldungen,dfieüberkombfinfierteStandortermfitflungenberfichten) wurdenzwefi fäflschflficherwefiseerstatet, wefiflsfiefin Wahrhefitefinenfichtmefldepflfichtfigebfloße StammdatenabfragenachderZ1derfin RedestehendenGesetzesbestfimmungbetrafen.Vondenverbflefibendenneun MefldungenbezogensfichfünfaufdfieAbwehr gefährflficher Angrfife: Drefimaflgafltes, dfiegefahrenvon nachderbehauptung anonymeranruferanöfentflfichenorten abgeflegten Bombenabzuwendenundfin zwefifäflengfingesumdfiebeendfigung teflefonfischersexueflerbeflästfigungenan und DrohungengegenFrauen.Befiden verbflefibendenvfier Mefldungengfingesfin zwefifäflenum Hfiflfeflefistungnachtefle 6
5 .SIAK-JOURNAL fonischen Suizidankündigungen bei der Krisenhotline bzw der Vergiftungszentrale und in weiteren zwei Fällen um Hilfeleistung für unbekannte Anrufer in anderen Notsituationen. Unter sehr komplex formulierten Voraussetzungen sind die Sicherheitsbehörden gemäß 53 Abs 5 im Einzelfall ermächtigt, personenbezogene Bilddaten, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden übergeben haben, zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen, wenn bestimmte Tatsachen auf eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit schließen lassen, und zur Fahndung ( 24 SPG) zu verwenden. Durch die am 1. April 2012 in Kraft getretene Novellierung wurde die Bedeutung des 53 Abs 5 für die Praxis drastisch reduziert. 3 Im Jahr 2015 wurden nur sieben Meldungen erstattet, wobei eine der Meldungen über eine öffentlich angekündigte Videoüberwachung eines Sportevents berichtete, die fälschlich auf die in Rede stehende Bestimmung gestützt wurde. Die richtige Rechtsgrundlage wäre eine nicht meldepflichtige Anwendung des 54 Abs 5 SPG gewesen. Von den verbleibenden sechs Meldungen berichteten vier von Fällen, in denen die von Dritten er- und übermittelten Bilder zur Abwehr zu befürchtender schwerer Straftaten, nämlich von Einbruchsdiebstählen, einer Betrugsserie bzw einem terroristischen Anschlag eingesetzt wurden. Die übrigen zwei Meldungen betrafen die Verwendung fremder Bilddaten zum Zweck der Fahndung nach hilfsbedürftigen Personen (einem vermutlich verunfallten Studenten und einem Demenzkranken). Meldungen zur außerhalb von Observationen erfolgten verdeckten Ermittlung, verstanden als das Einholen von Auskünften ohne Hinweis auf den amtlichen Charakter sowie auf die Freiwilligkeit der Mitwirkung, sind 2015, wie schon in den Vorjahren, nur in sehr geringer Zahl erstattet worden. Gegenstand der insgesamt neun gemeldeten einfachen verdeckten Ermittlungen waren 2015 bis auf einen Fall einer gefährlichen Drohung allein Suchtmitteldelikte. Die Ermittlung personenbezogener Daten mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist gemäß 54 Abs 4 ivm Abs 4a zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen nur unter sehr komplex formulierten Einschränkungen zulässig. Generell festzustellen ist, dass 2015 wiederum allein der Einsatz von Bildaufzeichnungsgeräten gemeldet wurde, wobei es sich ganz überwiegend um Videoaufzeichnungen, in einigen Fällen aber auch um bloße Fotoaufnahmen handelt. Der Hauptanwendungsfall ist die Abwehr des organisierten grenzüberschreitenden Kfz- Diebstahls. Weitere typische Einsatzbereiche der in Rede stehenden Maßnahme sind sonstige (meist ebenfalls organisiert begangene) Vermögensdelikte und Delikte nach dem Suchtmittelgesetz. Gemäß 54 Abs 4b sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, verdeckt mittels Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten personenbezogene Daten für Zwecke der Fahndung zu verarbeiten. Unmittelbarer Gegenstand der Fahndung sind hier allein durch das Kennzeichen definierte Kraftfahrzeuge. Zu 54 Abs 4b wurden 2015 insgesamt 502 Meldungen erstattet. Nach wie vor werden Kennzeichenerkennungsgeräte ganz überwiegend zur Fahndung nach gestohlenen Kraftfahrzeugen und zur Bekämpfung sonstiger Eigentumskriminalität eingesetzt, was zusammen mit den so genannten Ausgleichsmaßnahmen für den Entfall der Grenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex 98 % ausmacht. 7
6 . SIAKJOURNAL - I. MELDUNGENZURNACH- PRÜFENDEN KONTROLLE AUSGEWÄHLTEDETAILINFOR- MATIONEN 1.ERMITTLUNGVON STANDORTDATEN a)gemäß 53Abs3bdürfendfieSficherhefitsbehördenvondenBetrefibernöfentflficherTeflekommunfikatfionsdfiensteAuskunft überstandortdatenunddfiefinternatfionafle Mobfifltefiflnehmerkennung(IMSI)efines Mobfiflteflefonsdergefährdetenoderdfiese begflefitendenpersonnurzurhfiflfeflefistung befibzwzur Abwehrefiner auf Grund bestfimmtertatsachenanzunehmenden gegenwärtfigengefahrfürdasleben,dfie GesundhefitoderFrefihefitefines Menschen verflangen. 4 LfiegendfieseVorausetzungen vor,darfdfiesficherhefitsbehördezurlokaflfisfierungdesteflefonsauch technfische Efinrfichtungen nutzen;namentflfichfisthfier dersogenannte IMSI-Catcher angesprochen,dessenefinsatzefinergesonderten Mefldepflfichtunterflfiegt. b)konkretfinteresfiertzunächst,weflche Sachverhafltskonsteflatfionendfie Grundflagedafürbfifldeten,dasdfiegesetzflfichgefordertegegenwärtfigeGefahrfürLeben, GesundhefitoderFrefihefitangenommen werdenkonnte. Quefle:Burgstafler/Kubarth Gefahrenbegründende Konsteflatfion Anzahfl Antefifl befürchtetersufizfid % befürchteterunfafl % befürchtetesverbrechen 27 3% nfichtefindeutfigzuordenbare Gefahr 55 5% AfleKonsteflatfionen % Tab.3:ErstmefldungenzurErmfitflungvonStandortdaten( 53/3b) Wfirsehen,dassdfie mfitgroßem Abstandhäuffigste Konsteflatfionnach wfie vordfiebefürchtungefinessufizfidsmfitefinemantefiflanaflenstandortermfitflungen von67 %darsteflt.in 2 / 3 dfieserfäfleflag efineausdrückflfiche, mefistpersms,teflefonfischoderbrfieflfichgemachteankündfigungefinessufizfidsvor.indenrestflfichen FäflenefinesbefürchtetenSufizfidsstützte sfichdfieseannahmevoraflemaufdfie Mfittefiflungefinschflägfigbesorgnfiseregender UmständedurchPersonenausdemprfivatenoderberufflfichen UmfeflddesBetrofenen. DfieBefürchtungefines Unfafls,dfiemfit 25%dfiezwefithäufigsteKonsteflatfiondarsteflt,bfifldetefineSammeflkategorfie.Domfinantdabefiwaren gerefihtnachhäufigkefit dfiebefürchtungenvonaflpfin-und Frefizefitunfäflen,UnfäflenaufGrundmedfizfinfischer Notflagen,vonaflkohofl-oder drogenassozfierten Notflagensowfievon Verkehrsunfäflen. 3 %derstandortfeststeflungenwurden zur Abwehrderausefinembefürchteten Verbrechenabgeflefiteten Gefahrdurchgeführt.Undfin5%deraufStandortdaten gerfichteten Auskunftsverflangengabes Hfinwefise,dfieaufmehrerederangeführten konkreten Konsteflatfionenzfieflten,ohne dassefinekflarezuordnungzuefinervon fihnenmögflfichwar. c)dasvorflfiegendergesetzflfichenvoraussetzungenefinerstandortabfragefist kflarerwefisestrfiktexante,dashefißtvon dersfituatfionherzubeurtefiflen, wfiesfie sfichfimzefitpunktdervornahmederabfragedarsteflt. WasnachträgflfichzuTage trfitundweflcheergebnfisedasauskunftsverflangenzefitfigt,fistfürdesenzufläsfigkefitnfichtreflevant.dementsprechendfistes vomgesetzherauchnfichtzubeanstanden, wenndfiedemrsbzustandortauskünften erstateten MefldungenüberdfieErgebnfise dergemefldetenermfitflungenkefineangabenenthaflten.überersuchendesrsban dfiemefldendensteflenkonnteaberereficht werden,das gegenüberdenvorjahren nochmaflsanstefigend finzwfischenzufast aflen AuskunftsverflangenzuStandortdatenefinErgebnfisgemefldetwfird. 8
7 .SIAK-JOURNAL Von besonderem Interesse ist wohl, in welchem Ausmaß das eigentliche Ziel der Standortabfrage erreicht wurde, nämlich die angenommene Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit abzuwenden bzw der gefährdeten Person Hilfe zu leisten. Informationen dazu liegen 2015 für nicht weniger als 998 Fälle vor, womit ein Anteil von 98 % der Erstmeldungen nach 53 Abs 3b erreicht ist. Quelle: Burgstaller/Kubarth Sachausgang Anzahl Anteil gefährdete Person durch Peilung lebend gefunden % gefährdete Person ohne (nachweisbaren) Einfluss der Peilung lebend gefunden % gefährdete Person hat sich (aktiv) gemeldet % gefährdete Person tot gefunden 78 8 % nicht gefunden 42 4 % Alle Angaben % Tab. 4: Mitgeteilte Ergebnisse der Meldungen zur Standortermittlung Wegen des sehr hohen Anteils der Meldungen mit Angaben über den Sachausgang können die in der Tabelle 4 ausgewiesenen Daten wohl als für die Meldungen nach 53 Abs 3b insgesamt repräsentativ angesehen werden. Auf dieser Basis lässt sich feststellen: In 28 % der erfassten Fälle wurde das bestmögliche Ergebnis erzielt: Nicht weniger als 276 unter besorgniserregenden Umständen abgängige Menschen wurden gerade durch die Peilung ihres Mobiltelefons lebend aufgefunden. In 29 % der erfassten Fälle wurde die gefährdete Person durch andere Maßnahmen lebend gefunden und in 31 % hat sie sich selbst aktiv gemeldet. In 8 % der Fälle freilich wurde die gefährdete Person nur mehr tot und in 4 % trotz (zumindest versuchter) Peilung gar nicht gefunden. Ein Vergleich der angeführten Befunde mit den für 2014 erhobenen zeigt, dass der Sachausgang der zu 53 Abs 3b gemeldeten Fälle weitgehend konstant bleibt. Der 2015 neuerlich gestiegene Anteil der nachweislich gerade durch die Peilung aufgefundenen Personen verdient aber positiv vermerkt zu werden. d) Der in der Einleitung angesprochene Einsatz technischer Mittel zur Standortbestimmung erfolgte in 13 Fällen, was knapp 1 % der Erstmeldungen nach 53 Abs 3b entspricht. Dazu kommen elf Fälle, in denen der Einsatz eines technischen Mittels geplant war, aber nicht realisiert wurde, weil in zehn Fällen der Gesuchte doch noch vorher auf andere Weise gefunden wurde, viermal allerdings nur noch tot. In einem Fall war der Grund für das Unterbleiben des angedachten IMSI Catcher-Einsatzes aus der Meldung nicht ersichtlich; allerdings ging daraus hervor, dass die Leiche des Abgängigen zehn Tage später in einem Wald gefunden wurde. 2. gesamtbereich ob servation a) Observation, definiert als Ermittlung personenbezogener Daten durch Beobachten, wird in 54 Abs 2 abgesehen von ihrem Einsatz zur erweiterten Gefahrenerforschung zu zwei alternativ verknüpften Zwecken für zulässig erklärt: (1) zur Verhinderung einer von einem bestimmten Menschen geplanten strafbaren Handlung gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt noch während ihrer Vorbereitung und (2) zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen, wenn diese Abwehr sonst gefährdet oder erheblich erschwert wäre. Seit 1. April 2012 ist gesetzlich klargestellt, dass zur Unterstützung einer Observation der Einsatz technischer Mittel, also von so genannten Peilsendern, zulässig ist. 5 b) Im Jahr 2015 sind zu 54 Abs 2 eventuell ivm Abs 2a ( schlichte Observation ) 209 Meldungen eingelangt, was gegenüber den sehr stark angestiegenen Werten des Vorjahres einen beachtlichen 9
8 . SIAKJOURNAL - Rückgangbedeutet,derabereheraflsStabfiflfisfierungzudeutenfist. ZweckderschflfichtenObservatfionenwar auch2015wfiederganzüberwfiegenddfie AbwehrprofessfioneflerDfiebstähfle,finsb Taschen-undEfinbruchsdfiebstähfle.ReflatfivhäufiggehtesbefiderfinRedestehenden MaßnahmeauchumdfieBekämpfung dersuchtmfiteflkrfimfinaflfität. c) VonbesonderemInteressefist, wfie häufigobservatfionengemäß 54Abs2 SPGdurchefinenPefiflerefinsatzunterstützt wurden.fürdasjahr2015flfiegendazu unterefinschflussvonzehn Mefldungen, dfiesfichaufdfiekombfinatfionvonobservatfionmfitverdeckterermfitflungund/oder Bfifldaufzefichnungbezfiehen;sfiehesogflefich Punktd) finsgesamt95 Mefldungenvor. Dabefifistzubeachten,dassfinefinfigen Mefldungenbfloßder mfitdetafifldatenbeflegte VoflzugdesfinderErstmefldung berefitsangekündfigtenefinsatzesberfichtet wfird.dazukommenefinpaarfäfle,findenen dfiereaflfisfierungdesangekündfigtenpefiflerefinsatzesausverschfiedenengründenunterbflfieb.insgesamtkann manvonefiner Stabfiflfisfierungbefider Anwendungdes 54Abs2aSPGausgehen. d)abschflfießendsoflenauchkurzdfiejenfigen Mefldungen,dfiesfichauf Observatfionenbezfiehen,dfiefin Kombfinatfion mfitanderen Maßnahmenerfoflgtsfind, behandefltwerden.datenzurvertefiflung der MefldungenzumGesamtberefichObservatfionaufdfieerfastenKonsteflatfionen flfiefertdfietabefle5. Dfiesechs Mefldungen,dfieübermfitverdecktenErmfitflungenverknüpfteObservatfionenberfichten,betrefenzwefimafldfie Abwehrzubefürchtender VerstößegegendasVerbotsG,efinmafldfieVerhfinderungderzubefürchtendenRekrutfierung jugendflficheröstereficherfürdendschfihadundfindenübrfigendrefifäflendfie AbwehrvonSuchtmfitefldeflfikten.Dfie40 Quefle:Burgstafler/Kubarth Konsteflatfion Anzahfl Observatfion 54/2undeventuefl 2aSPG 209 Observatfion mfitverdeckterermfitflung 54/2undeventuefl2afiVm3 6 Observatfion mfitbfifldaufzefichnung 54/2undeventuefl2afiVm4 40 Observatfion mfitverdeckterermfitflung undbfifldaufzefichnung 54/2und eventuefl2afivm3und4 1 AfleKonsteflatfionen 256 Tab.5:MefldungenzumGesamtberefichObservatfion MefldungenzurKombfinatfionvonObservatfionundverdeckterBfifldaufzefichnung betrafenetwazurhäflftedfieverhfinderung vonfiflegaflem Wafenhandefl,von WfiederbetätfigungnachdemVerbotsG,ferner dfieverhfinderungterorfistfischerstraftaten unddfie Abwehrnachrfichtendfienstflficher Aktfivfitätenzum NachtefiflderRepubflfik. Dfieübrfigen MefldungenhabenganzüberwfiegenddfieBekämpfungprofesfionefler Vermögens-undSuchgfiftkrfimfinaflfitätzum Gegenstand. AndersaflsfimVorjahrfist2015wfieder efine MefldungzurKombfinatfionvonObservatfion mfitverdeckterermfitflungund mfitverdeckter Bfifldaufzefichnungbefim RSBefingeflangt.ImangesprochenenFafl gfingesumermfitflungengegenefinenfim Internetauftretenden Kauffinteressenten, derüberkefine wafenrechtflfiche Dokumenteverfügteunddaherberefitwar,für genehmfigungspflfichtfige WafendendrefifachenKaufprefiszuzahflen. IV. KONTROLLEDERERWEI- TERTEN GEFAHRENER- FORSCHUNG Grundflagedererwefiterten Gefahrenerforschungfist 21Abs3.Danachobflfiegt densficherhefitsbehördenvoraflem dfie Beobachtungvon Gruppfierungen, wenn fimhfinbflfickaufderenbestehendestrukturenundaufzugewärtfigendeentwfickflungenfinderenumfeflddamfitzurechnen fist,daseszumfitschwerergefahrfürdfie 10
9 .SIAK-JOURNAL öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu weltanschaulich oder religiös motivierter Gewalt, kommt. Seit 1. April 2012 gibt es unter eng determinierten Voraussetzungen ergänzend die erweiterte Gefahrenerforschung in Form der Beobachtung einer einzelnen Person. 6 Für beide Formen der erweiterten Gefahrenerforschung wird den Sicherheitsbehörden zusätzlich zur allgemeinen Ermächtigung, personenbezogene Daten zu ermitteln und weiterzuverarbeiten ( 53 Abs 1 Z 2a), auch der Einsatz von in 91c Abs 3 taxativ aufgezählten Ermittlungsbefugnissen eröffnet. Sowohl die erweiterte Gefahrenerforschung als solche als auch der Einsatz jeder der angeführten besonderen Maßnahmen bedürfen jeweils der ausdrücklichen vorangehenden Ermächtigung des RSB. 1. angaben zu den Meldungen insgesamt Im Jahr 2015 sind beim RSB insgesamt 64 Meldungen zur erweiterten Gefahrenerforschung eingelangt. Das bedeutet nach einem laufenden Anstieg der Meldungen zu dieser Kategorie bis 2013 eine Fortsetzung des 2014 erstmals zu verzeichnenden Meldungsrückgangs. Auf erweiterte Gefahrenerforschungen gegenüber Einzelpersonen entfielen vier der insgesamt 64 Meldungen. Was die Charakterisierung der gemäß 21 Abs 3 SPG beobachteten Gruppierungen anlangt, kann berichtet werden, dass es in den dazu erstatteten 60 Meldungen aus 2015 nach wie vor überwiegend (58 %) um verschiedene Ausprägungen von islamistischem Extremismus geht. Darüber hinaus erstreckte sich die erweiterte Gefahrenerforschung auf verschiedenartigen separatistischen Extremismus sowie auf Gruppierungen, von denen durch Rechts- oder Linksextremismus motivierte Gewalttaten zu befürchten waren. Die 2015 zur erweiterten Gefahrenerforschung gegenüber Einzelpersonen erstatteten vier Meldungen betrafen ein und denselben Fall von befürchtetem Dschihadismus. Nachdem der RSB seine erste Ermächtigung zur Einleitung dieser Gefahrenerforschung bereits 2014 erteilt hatte, erreichten ihn 2015 zwei Nachtragsmeldungen, die die Ermächtigung zur Fortführung der begonnenen Maßnahmen für jeweils drei weitere Monate beantragten. Weil der gesetzlich für Gefahrenerforschungen gegen Einzelpersonen vorgegebene Zeitrahmen von maximal neun Monaten ausgeschöpft war, wurden zwei Abschlussmeldungen erstattet, die einmal über die Einstellung der getroffenen Maßnahmen berichtete und das andere Mal die gesetzlich vorgesehene Löschung der durch die Gefahrenerforschung ermittelten Daten bestätigte. 2. arten der Meldungen Um die Bedeutung der gemäß 91c Abs 3 erstatteten Meldungen richtig einzuschätzen, ist es notwendig, sie in drei Gruppen aufzugliedern. Quelle: Burgstaller/Kubarth Art der Meldung Anzahl Anteil Erstantrag 3 5 % Nachtragsmeldung mit Fortführungsantrag % Nachtragsmeldung ohne Fortführungsantrag 8 13 % Alle Meldungen %* * Rundungsfehler Tab. 6: Meldungen zur erweiterten Gefahrenerforschung ( 21/3) Aus der ersten Zeile der Tabelle 6 sehen wir, dass im Berichtsjahr von den zu 21 Abs 3 SPG insgesamt erstatteten 64 Meldungen lediglich drei als Erstmeldungen erstattet wurden. Das bedeutet, dass es auch 2015 nur zu einem sehr kleinen etwa 5 % betragenden Teil der Meldungen darum ging, dass der RSB für eine neu 11
10 . SIAKJOURNAL - ArtderAnträge zubegfinnendeerwefitertegefahrenerforschungdfiegesetzflfichgeforderteermächtfigungertefifle. DfiegroßeMehrhefitderMefldungen,nämflfich53(83%),steflennachwfievorNachtragsmefldungen, mfitdenenvordemabflaufefinerbestehendenermächtfigungzur erwefiterten Gefahrenerforschung,deren Verflängerungbegehrtwfird,dar.Dfiesehr starkebesetzungder Mefldungsgruppemfit Fortsetzungsanträgenerkflärtsfichdaraus, dasderrsbermächtfigungenprfinzfipfiefl nurbefrfistet,undzwarfürmaxfimaflsechs Monate,ertefiflt. InderdrfitenZefiflederTabefle6(sfiehe Sefite11)sfindschflfießflfichdfiejenfigen2015 befimrsbefingeflangtenachtnachtragsmefldungenangeführt,findenenfledfigflfich dfiebeendfigungefinererwefitertengefahrenerforschung mfitgetefifltundüberderen Ergebnfiseberfichtetwfird. 3.ERLEDIGUNGDERERMÄCH- TIGUNGSANTRÄGE VonbesonderemInteresefistnaturgemäß, wfiederrsbdfieanfihngerfichtetenanträgeaufertefiflungefinerermächtfigung zurerwefitertengefahrenerforschungerfledfigthat. Ermächtfigung unefingeschränkt ertefiflt Ermächtfigung efingeschränkt ertefiflt Quefle:Burgstafler/Kubarth Ermächtfigung nficht ertefiflt Erstanträge Fortsetzungsanträge AfleAnträge Tab.7:ErfledfigungderAnträgeaufErmächtfigung zurerwefitertengefahrenerforschung Vondenfinsgesamt56 Anträgenauf Ertefiflungefiner Ermächtfigung wurden aflezumfindesttefiflwefiseposfitfiverfledfigt. BefidrefiFortsetzungsanträgenwurdenur efineefingeschränkteermächtfigungertefiflt: KonkretbezogensfichdfieEfinschränkungen mefistdarauf,dassderrsbdfiezur DurchführungdererwefitertenGefahren erforschungzusätzflfichbeantragtenermfit flungsmaßnahmennfichtbewfiflfigteoderfin fihrerrefichwefiteefinschränkte. DasderRSB2015finkefinemefinzfigen FafldfiebegehrteErmächtfigungzurDurchführungefinererwefiterten Gefahrenerforschungvoflständfigverwefigernmuste, fistbemerkenswert:daderrsbgutengewfissenssagenkann,dasserbefiprüfung derfihmunterbrefitetenanträgedurchgehendunverändertefinenstrengen Maßstab anflegt,kanndfiesesergebnfisnurdahfingedeutetwerden,dasdfiestaatschutzbehördenfimberfichtsjahrebennuranträgevorgeflegthaben,dfieaflevorausetzungenfür efinezumfindestefingeschränkteermächtfigungefinwandfrefierfüflten.dfieausder vermfindertenzahflder AnträgefürEfinflefitungundFortführungerwefiterter Gefahrenerforschungendeutflfich werdende Zurückhafltungder VerfassungsschutzbehördensowfiedfieausderTabefle7 mfiteflbarabzuflefitendehohequaflfitätder AntragsbegründungenverdfienenganzgenereflAnerkennung. V.ABSCHLIESSENDEBEMER- KUNGZUR GESAMTSITUATION Insgesamtflässtsfichauf GrundderErfahrungendesRSBfür2015dfiefürdfie VorjahregezogeneSchflussfoflgerungunverändertaufrechterhaflten: DfieSficherhefitsbehörden machenvonfihren,finden AufgabenberefichdesRSBfaflendenBefugnfisennachdemSPGdurchausverantwortungsbewustGebrauch.Undsfiesfind berefit,dennfichtunerhebflfichenaufwand, denfihnenderrsbberefitet,finkonstruktfivemgefistzutragen.dfieswohflauchfin dererkenntnfis,dasefineernstgenommene KontrofledurchdenunabhängfigenRSB fletztflfichauchfiminteressederpoflfizefi seflbstflfiegt. 12
11 .SIAK-JOURNAL 1 Paragrafen ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf das SPG idgf. 2 Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wurde diese wie auch eine weitere, zur Heranziehung von Vor ratsdaten ermächtigende Bestimmung des SPG vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben, VfSlg Siehe dazu Burgstaller/Kubarth (2015) 6 f. 3 Näher dazu Burgstaller/Pühringer (2013) Bis zum 30. Juni 2014 waren vom Betreiber Auskünfte über Standortdaten auch dann zu erteilen, wenn hierfür die Verwendung von Vor ratsdaten erforderlich war. Diese Regelung wurde vom VfGH als verfassungswidrig aufge hoben, vgl FN 2. 5 Näher dazu Burgstaller (2013) Näher dazu Burgstaller (2013) 394 f. Quellenangaben Burgstaller, Neue Polizeibefugnisse im SPG Erfahrungen des Rechtsschutzbeauftragten aus 2012, ÖJZ 2013, 393. Burgstaller/Pühringer, Aktuelles vom Rechts schutzbeauftragten, SIAK Journal Zeit schrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis 3/2013, 14 22, Online: org/ /2013_3_b. Burgstaller/Kubarth, Aktuelles vom Rechtsschutzbeauftragten, SIAK Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis 3/2015, 4 12, Online: /2015_3_A. Weiterführende Literatur und Links Burgstaller, Sicherheitspolizeiliche Ermittlungshandlungen unter Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten beim BMI, ÖJZ 2011, 643. Burgstaller, Zur Praxis des Rechtsschutzbeauftragten bei der Bundesministerin für Inneres, in Vogl/Wenda (Hrsg), Grundrechte Rechtsschutz Datenschutz. 8. Rechtsschutztag des Bundesministeriums für Inneres, 2012, 137. Burgstaller/Pirnat, Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2013, SIAK Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis 3/2014, 17 25, Online: org/ /2014_3_b. Burgstaller/Pühringer, Vom Rechtsschutzbeauftragten kontrollierte sicherheitspolizeiliche Ermittlungen im Jahre 2011, JSt 2012, 49. Burgstaller/Salimi, Besondere Ermittlungsmaßnahmen der Polizei im Jahr 2009, SIAK Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, 3/2010, 36 49, Online: 13
.SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis
.SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Burgstaller, Manfred/Kubarth, Louis (2015): Aktuelles vom Rechtsschutzbeauftragten. Zentrale Daten über die Kontrolltätigkeit des
MehrBesondere Ermittlungsmaßnahmen der Polizei im Jahr Eine Analyse der Meldungen an den Rechtsschutzbeauftragten
.SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Burgstaller, Manfred/Salimi, Farsam (2010): Besondere Ermittlungsmaßnahmen der Polizei im Jahr 2009. Eine Analyse der Meldungen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 20. Mai 2011 Teil I 33. Bundesgesetz: Änderung der Strafprozessordnung 1975 und des Sicherheitspolizeigesetzes (NR: GP
MehrStädtetag Videoüberwachung. an öffentlichen Orten aus sicherheitspolizeilicher Sicht. Sportgroßveranstaltungen und Schutzzonen
Städtetag 2006 Videoüberwachung an öffentlichen Orten aus sicherheitspolizeilicher Sicht Sportgroßveranstaltungen und Schutzzonen Allgemeines - Grundlagen der Videoüberwachung Einfache Videoüberwachung
Mehrbb) Auswirkungen auf das Internet Aufgaben nach dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz b) Erweiterte Gefahrenerforschung...
Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI I. Einleitung... 1 II. Aufgaben von Sicherheitspolizei, militärischen Nachrichtendiensten und Kriminalpolizei im Bereich des Internets sowie deren
Mehr13139/AB. vom zu 13961/J (XXV.GP)
13139/AB vom 29.09.2017 zu 13961/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien MAG. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191
MehrStellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf eines Bundesgesetzes Änderung Sicherheitspolizeigesetz u.a. 2011
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das d Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention
Mehrüber die Regierungsvorlage (1075 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden
1 von 2 1124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1075 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Artikel 1
1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Artikel 1 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes Sicherheitspolizeiliche Beratung 25. (1) Den Sicherheitsbehörden obliegt zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen
MehrANORDNUNG DER ÜBERWACHUNG VON NACHRICHTEN UND ERTEILUNG EINER AUSKUNFT ÜBER DATEN EINER NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
REPUBLIK ÖSTERREICH STAATSANWALTSCHAFT (Bitte in allen Eingaben anführen) Tel.: Fax: Sachbearbeiter/in: Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. ANORDNUNG
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
7.2.6 Auskunftsersuchen der Polizei gegenüber Krankenhäusern 0050-20 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrDas neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz
.SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Pühringer, Lisa Das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis
MehrStaatsschutz entspricht der Verfassung. Inhaltliche Aspekte des VfGH-Erkenntnisses vom im Überblick
.SIAK-Journal Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Zotter, Angelika Staatsschutz entspricht der Verfassung. Inhaltliche Aspekte des VfGH-Erkenntnisses vom 29.11.2017 im Überblick
MehrI. Wer ist Verantwortlicher für diese Website? Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
Erklärung zum Datenschutz Ihre Angaben bleiben vertraulich Hier erfahren Sie, welche personenbezogenen Daten Ihre Sparkasse beim Besuch dieser Website von Ihnen erhebt, was sie damit macht und wie sie
MehrVorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis September 2008/2009 Vorarlberg
Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis ember / Vorarlberg PRESSEAUSSENDUNG Vorläufige polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis ember für das Bundesland Vorarlberg Anstieg (+9,4 %) der Gesamtkriminalität
MehrGAL E2a Lernunterlage 2016 KRIMINALISTIK. 8.2 SPG - Erkennungsdienst
GAL E2a Lernunterlage 2016 KRIMINALISTIK 8.2 SPG - Erkennungsdienst 3. Hauptstück Erkennungsdienst Begriffsbestimmungen 64. (1) Erkennungsdienst ist das Ermitteln personenbezogener Daten durch erkennungsdienstliche
MehrANORDNUNG DER ÜBERWACHUNG VON NACHRICHTEN UND INFORMATIONEN UND ERTEILUNG EINER AUSKUNFT ÜBER DATEN EINER NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
REPUBLIK ÖSTERREICH STAATSANWALTSCHAFT (Bitte in allen Eingaben anführen) Tel.: Fax: ANORDNUNG DER ÜBERWACHUNG VON NACHRICHTEN UND INFORMATIONEN UND ERTEILUNG EINER AUSKUNFT ÜBER DATEN EINER NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
MehrVO/KO: Besonderes Verwaltungsrecht Einheit 1. ao. Univ.- Prof. Dr. Dieter KOLONOVITS, M.C.J.
VO/KO: Besonderes Verwaltungsrecht Einheit 1 ao. Univ.- Prof. Dr. Dieter KOLONOVITS, M.C.J. SPG-Teil 2 Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben Zusammenhang von Aufgaben Befugnis und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
MehrInformationen zur Statistik
Informationen zur Statistik 2015 Inhaltsverzeichnis 1 (PMK)... 1 1.1 Überblick... 1 1.2 Erfasste Fälle in den Phänomenbereichen... 2 1.3 Erfasste Fälle nach Deliktsqualitäten... 3 1.4 Regionale Verteilung
Mehr2. Diese Empfehlung ist unverzüglich umzusetzen.
GZ: DSB-D213.547/0005-DSB/2017 vom 1.6.2017 [Anmerkung Bearbeiter: Diese Entscheidung wurde nicht pseudonymisiert, da datenschutzrechtlich nur staatliche Behörden und Selbstverwaltungskörper betroffen
MehrStrafprozessrechtsa nderungsgesetz 2017 Ministerialentwurf
Strafprozessrechtsa nderungsgesetz 2017 Ministerialentwurf Univ. Ass. Mag. Jakob Tschachler Am 21. August 2017 endete die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf (ME) 1 zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz
MehrDatenschutzhinweise zur Website
Wir, systrail - Kommunikationsdesign, begrüßen Sie auf unserer Internetpräsenz (im Folgenden auch "Internetangebot"). Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Ihnen den Aufenthalt auf unserer Internetpräsenz
MehrPolitik zum Schutz der Privatsphäre
Politik zum Schutz der Privatsphäre Dokument Revision Ausgabedatum Politik zum Schutz der Privatsphäre 0 Januar 2019 Erstellt von Geprüft von Freigabe durch Roberto Cattaneo Paolo Cattaneo Direktion Growermetal
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
MehrIDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte
Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz Merkblatt 14.06.2018 IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
MehrBurschenschafterhaus der Gothia als Treff- und Vernetzungspunkt nationalkonservativer
Drucksache 18 / 11 681 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm (LINKE) vom 26. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) zum Thema: Burschenschafterhaus
MehrBS2. Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren Stationär betriebene Anlagen. Mobil betriebene Anlagen. Sst. Sst. Name: Art
Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren 2018 Name: FÜR IHRE UNTERLAGEN zu 1 3 Art 1 2 18 3 11 12 14 Stationär betriebene Anlagen Mobil betriebene Anlagen 2018 Seite 1 A Allgemeine Angaben zur Art der
MehrANORDNUNG DER ERTEILUNG EINER AUSKUNFT ÜBER DATEN EINER NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
REPUBLIK ÖSTERREICH KURSSTAATSANWALTSCHAFT 22 St 32/12z ((Bitte in allen Eingaben anführen) Marxergasse 1a 1030 Wien Tel.: +43 1 50150 270 Fax: +43 1 50150 271 Sachbearbeiter: Dr. Franz Müller Polizeiinspektion
MehrRechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
MehrDatenschutz im Steuerrecht
Datenschutz im Steuerrecht Berliner Steuergespräche 19. November 2018 Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel Franz 19. Nov 2018 Tina Ehrke-Rabel 2 Jo 19. Nov 2018 Tina Ehrke-Rabel 3 Profiling gem 4 Z 4 DSGVO
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik Pressematerial -
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 - Pressematerial - 2 Eckdaten der Kriminalitätsentwicklung im Direktionsbereich Chemnitz Im Jahr 2017 wurden im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz 49.081 Straftaten
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
EU-Datenschutz- Grundverordnung Ihre Rechte Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Damit sollen die Privatsphäre und die Datenschutzrechte umfassender geschützt
MehrD_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz
D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.
MehrHessisches Ministerium des Innern und für Sport. Polizeiliche Kriminalstatistik 2017
1 375.632 386.778 396.931 403.188 412.104 59,5 % 59,3 % 59,9 % 62,7 % 62,8 % Aufklärungsquote (AQ): 62,8 %: AQ von Straftaten ist höchster gemessener Wert seit Einführung der EDVgestützten PKS im Jahr
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrBundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)
98 der Beilagen XXVI. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 4 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)
MehrE n t wurf. Inhaltsverzeichnis. Artikel 1 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
1 von 5 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden Der Nationalrat
Mehr19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen
MehrInformationen zur Statistik 2014
Informationen zur Statistik 2014 Inhaltsverzeichnis 1 (PMK)... 1 1.1 Überblick... 1 1.2 Erfasste Fälle in den Phänomenbereichen... 2 1.3 Erfasste Fälle nach Deliktsqualitäten... 3 1.4 Regionale Verteilung
MehrPolitisch motivierte Kriminalität 2012 in M-V: Lorenz Caffier: Zentrale Herausforderung für unseren Rechtsstaat bleibt Rechtsextremismus
Politisch motivierte Kriminalität 2012 in M-V: Lorenz Caffier: Zentrale Herausforderung für unseren Rechtsstaat bleibt Rechtsextremismus Die Politisch motivierte Kriminalität in Mecklenburg- Vorpommern
Mehr663/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
663/J XXIII. GP - Anfrage 1 von 6 663/J XXIII. GP Eingelangt am 18.04.2007 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nahrungsergänzungsmittel/Gefälschte
Mehr(Schlepp)netzfahndung
(Schlepp)netzfahndung 163d: Computergestützte Fahndungsmaßnahme Ausdrückliche gesetzliche Grundlage notwendig, um in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ( Volkszählungsurteil NJW 84, 419) eingreifen
MehrNeue Fahndungsmethoden zur Bekämpfung organisierter Kriminalität
Neue Fahndungsmethoden zur Bekämpfung organisierter Kriminalität von Dr. Christoph Aichinger Universitätsassistent in Wien Wien 1997 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrAußerprozessuale Erhebung der Beweisen und Verwertung dieser Beweisen im Strafprozess. Landesbericht Österreich Prof. Dr.
Außerprozessuale Erhebung der Beweisen und Verwertung dieser Beweisen im Strafprozess Landesbericht Österreich Prof. Dr. Gudrun Hochmayr Teil I. Beweise aus operationellen Tätigkeiten der Polizei 1. Sind
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3177 06.12.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Bekämpfung des Cybercrime in
Mehr1. Allgemeine Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten
Datenschutz Datenschutzerklärung 1. Allgemeine Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten (1) In der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir erläutern, wie wir mit den personenbezogenen
MehrPressekonferenz der Aachener Polizei. am
Pressekonferenz der Aachener Polizei am 15.03.2016 Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2015 Inhaltsverzeichnis I. Kriminalitätsentwicklung 1 Entwicklung der Gesamtkriminalität 2 2 Häufigkeitszahl 2 3 Aufklärungsquote
MehrBundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes
Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes (ZentG) 1 360 vom 7. Oktober 1994 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die
Mehr. Videoüberwachung durch Anlagen der Polizei und anderer Stellen in Frankfurt/Main
Frankfurt, 21. Mai 2013 Herrn Polizeipräsidenten Dr. Achim Thiel Polizeipräsidium Adickesallee 70 60322 Frankfurt. Videoüberwachung durch Anlagen der Polizei und anderer Stellen in Frankfurt/Main Sehr
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich
MehrInformationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Nutzer der Internet- und Social-Media-Angebote, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
MINISTERIUM FÜR VERKEHR Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Das Ministerium
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1870 18.09.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian
MehrPolitisch motivierte Kriminalität
Politisch motivierte Kriminalität 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK)... 2 1.1 Überblick... 2 1.2 Erfasste Fälle in den Phänomenbereichen... 3 1.3 Erfasste Fälle nach Deliktsqualitäten...
MehrVorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I
Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Wiederholungsfall Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass in bestimmten ländlichen Regionen ein funktionsfähiger Festnetzzugang
MehrPROTOKOLL ZUSATZPROTOKOLL
PROTOKOLL ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH BELGIEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG ZUR REGELUNG
MehrAnlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu
Anlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu Abschnitt 1 Allgemeiner Datenschutz Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Aufgabe Art.
MehrIst ein Neubeginn möglich?
Ist ein Neubeginn möglich? Qualifizierter Opferschutz VHR Victims at Highest Risk Chef-Insp. Daniela Hauser Bundeskriminalamt Wien, Zeugenschutzprogramm und systemischer Opferschutz Abteilung 5 Kriminalpolizeiliche
MehrPolitisch motivierte Kriminalität
www.thueringen.de/th3/tmik Politisch motivierte Kriminalität Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Informationen zur Statistik 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK)...
MehrPOLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK Pressekonferenz des Polizeipräsidiums Trier zur Straftatenentwicklung
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK 21 Pressekonferenz des Polizeipräsidiums Trier zur Straftatenentwicklung 1 Zusammenfassung I. Allgemeine Entwicklung Im Zeitraum Januar - Dezember 21 verringerte sich die
MehrSalmonella-Bekämpfungsprogramm - Ergebnisse für das Jahr 2014
Salmonella-Bekämpfungsprogramm - Ergebnisse für das Jahr 2014 Stellungnahme Nr. 038/2015 des BfR vom 8. Oktober 2015 Im Rahmen des EU-weiten Programms zur Bekämpfung von Salmonellen erstellen die Mitgliedsstaaten
MehrDatenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO
Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen
MehrKriminalstatistik. 1. Halbjahr Vorarlberg
Kriminalstatistik 1. Halbjahr Vorarlberg Kriminalstatistik für das 1. Halbjahr Highlight: Rückgang Gesamtkriminalität - 3,0 % Einbruchsdelikte - 10,4 % Entwicklung der Kriminalität: Von besonderer Bedeutung
MehrName Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Wohnort Postleitzahl Bundesland
Einwilligungserklärung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gem. 4 i. V. m. 4a Bundesdatenschutzgesetz, 4 Landesdatenschutzgesetz Hiermit erlaube ich der Hockenheim-Ring GmbH
MehrInformation zur Verarbeitung Ihrer. Beschäftigtendaten. Data Protection thyssenkrupp MillServices & Sytems GmbH May Version: IVB_200618_DE_1.
InformationzurVerarbeitungIhrer Beschäftigtendaten DataProtection thyssenkruppmillservices&sytemsgmbh May2018 Version:IVB_200618_DE_1.0 1 InformationzurVerarbeitungIhrerBeschäftigtendaten 0. WelcheInformationenenthältdiesesDokumentfürSie?
MehrDie Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: Landesdirektion Sachsen Chemnitz
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Planfeststellungsverfahren der Referate 32 Die Landesdirektion Sachsen
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
MehrAusländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im September 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10261 18. Wahlperiode 09.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
MehrAusländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im November 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10792 18. Wahlperiode 05.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
MehrEckdaten der Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 des Landes Brandenburg
Pressekonferenz am 3. März 2010 Vorstellung der Daten zur Polizeilichen Kriminalstatistik und zur Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2009 Land Brandenburg I Eckdaten der Polizeilichen
MehrVorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis September 2009/2010 Vorarlberg
Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis September / Vorarlberg Kriminalstatistik Vorarlberg für das 3. Quartal Highlights: Rückgang zum Vorjahr Gesamtkriminalität - 6,5 % Einbruchsdelikte
MehrAusländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im August 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13671 18. Wahlperiode 09.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
MehrIn den folgenden Hinweisen erhalten Sie Informationen darüber,
Hinweise nach der Datenschutzgrundverordnung für justizielle Verfahren Informationen nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) Die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit
MehrPressekonferenz. mit. Sicherheitsdirektor Dr. Hans-Peter Ludescher Landespolizeikommandant GenMjr. Siegbert Denz
Pressekonferenz mit Sicherheitsdirektor Dr. Hans-Peter Ludescher Landespolizeikommandant GenMjr. Siegbert Denz Sicherheitsdirektor Dr. Ludescher und Landespolizeikommandant GenMjr. Denz erörtern die Entwicklung
MehrI. Personenstandsgesetz 2013 (PStG) und Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV)
Information und Auskunft über die freiwillige Angabe und Löschung des Religionsbekenntnisses im Sinne des Personenstandsrechtes, des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679)
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/611 19. Wahlperiode 02.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und
MehrInformationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung 1 in der Justizverwaltung
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung 1 in der Justizverwaltung Das Dezernat 3 des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist zuständig
MehrReglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund
Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und
MehrPolitisch motivierte Kriminalität in Berlin Kurzüberblick -
Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2018 - Kurzüberblick - Stand: 11. Februar 2019 Herausgeber Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin Telefon (030) 46 64-90 40 90 Fax (030) 46 64-82 29 04 19 E-Mail
MehrVollstreckungsbehörde ist die StA, 451 StPO. Dort werden die Vollstreckungsgeschäfte grundsätzlich vom Rechtspfleger erledigt, 31Abs.
die Einleitung der Strafvollstreckung und generelle Überwachung der Urteilsdurchsetzung, hat ihre Grundlage in den 449 463d StPO. Für die Vollstreckung von Geldstrafen verweist 459 StPO auf die Justizbeitreibungsordnung,
MehrPOLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK Pressekonferenz des Polizeipräsidiums Trier zur Straftatenentwicklung
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK 2014 Pressekonferenz des Polizeipräsidiums Trier zur Straftatenentwicklung 1 Zusammenfassung I. Allgemeine Entwicklung Im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 wächst die Anzahl
MehrRechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik
Rechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik Pressegespräch zur Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zu den EU-Sanktionen gegen Mykola Azarov 29. Jänner 2016 Das Urteil des
Mehr1. Kriminalitätsentwicklung 2011 im Bereich der Polizeiinspektion Haßfurt
Seite 1 von 8 Polizeiinspektion Haßfurt Heideloffplatz 14 97437 Haßfurt Verteiler: - örtliche Presse - PI Ebern Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen unsere Nachricht vom Datum 3611 Sachbearbeiter
MehrBericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Periodischer Bericht über Umfang und Erfolg von Telefonüberwachungsmaßnahmen
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3579 24. 9. 24 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Periodischer Bericht über
MehrInformationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bereich der justiziellen (rechtsprechenden) Tätigkeit
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bereich der justiziellen (rechtsprechenden) Tätigkeit Das Gericht verarbeitet personenbezogene Daten u.a. in gesetzlich
MehrIch beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 7. Juli 2009, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:
BGBl. III - Ausgegeben am 30. Juni 2010 - Nr. 58 1 von 5 Brüssel, am 7. Juli 2009 Sehr geehrter Herr Minister, Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 7. Juli 2009, deren Inhalt wie folgt lautet, zu
MehrKontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Fischer Oberflächentechnologie GmbH Vertreten durch: Kontakt: Fon: +49 6486 9130-0 Fax: +49 6486 9130-48 E-Mail: Web: www.fischer-surface.de Registereintrag: Registergericht: Amtsgericht Montabaur Registernummer:
MehrLagebild Kriminalität 2011
Lagebild Kriminalität 211 Meerbusch Kaarst Korschenbroich Neuss Jüchen Rhein-Kreis Neuss Dormagen Grevenbroich Rommerskirchen Lagebild Kriminalität für den Rhein-Kreis Neuss Der Landrat des Rhein-Kreises
Mehrisdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen
Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten beziehungsweise beworben haben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die
MehrVideoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen
Videoüberwachung nach der DSGVO was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Gliederung 1. DSGVO vs. BDSG (neu) 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung 3. Transparenzpflichten 4. Zweckbindung
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN
BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN
MehrSalmonella-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 Ergebnisse für das Jahr 2012
Salmonella-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 Ergebnisse für das Jahr 2012 Stellungnahme Nr. 008/2014 des BfR vom 24. April 2013 Das (BfR) wertet seit dem Jahr 2008 Daten zum Vorkommen
MehrSalmonella-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für das Jahr 2013
Salmonella-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für das Jahr 2013 Stellungnahme 038/2014 des BfR vom 5. November 2014 Im Rahmen des EU-weiten Programms zur Bekämpfung von
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD)
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/533 (16/471) 29.08.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Salafisten im Saarland Zu Frage 1: Wie viele Personen
Mehr1. Datenschutzerklärung
1. Datenschutzerklärung epias GmbH, als die verantwortliche Stelle, freut sich über Ihren Besuch auf der Webseite https://epias.de/ Mit den folgenden Abschnitten möchten wir Sie über Art, Umfang und Zweck
MehrKriminalstatistik 1. Halbjahr 2011 Vorarlberg
Kriminalstatistik 1. Halbjahr Vorarlberg Kriminalstatistik Vorarlberg für das 1. Halbjahr Highlights: Aufklärungsquote erneut gesteigert 58,6 % (+ 1,9 %) Rückläufig: Straftaten gegen fremdes Vermögen -
MehrRasterfahndung. 98a ff. StPO. Definition: Automatisierter Abgleich personenbezogener Daten, die vermutlich auf den Täter zutreffen, mit anderen Daten.
Rasterfahndung 98a ff. StPO Definition: Automatisierter Abgleich personenbezogener Daten, die vermutlich auf den Täter zutreffen, mit anderen Daten. Rasterfahndung - Zielrichtung Negative Rasterfahndung:
Mehr