Bayerische Verbraucherpolitik

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1 Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Bayerische Verbraucherpolitik Weltweiter Handel, Globalisierung, internationale Beziehungen sowie die Rechtsetzung durch die EU stellen Verbraucherinnen, Verbraucher und die bayerische Verbraucherpolitik vor immer neue Herausforderungen. Die enorme Informationsflut, das ständig wachsende Angebot an Produkten und die Vielfalt der verfügbaren Dienstleistungen sind auch für interessierte Verbraucher kaum überschaubar. Die bayerische Verbraucherpolitik unterstützt die Verbraucherinnen und Verbraucher, eigenständig souveräne Entscheidungen in allen Lebenslagen treffen zu können. Die Verantwortung dafür ruht auf vielen Schultern in der Wirtschaft, bei den Verbraucherverbänden, bei der Staatsregierung. Verbraucherpolitische Leitbilder Das verbraucherpolitische Konzept der bayerischen Staatsregierung stellt die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und das verantwortliche Handeln der Wirtschaft in den Vordergrund. Das Konzept ist eine Absage an den allumfassenden staatlichen Schutz des Verbrauchers. Leitbild ist der mündige, souveräne Verbraucher, der selbstbestimmt und verantwortungsbewusst am Marktgeschehen teilnimmt und seine Wahlfreiheit ausübt. Ungleichgewichte im Markt gilt es zu beseitigen durch gute, gezielte und weit reichende Informationen, Angebote für Verbraucherbildung und Möglichkeiten einer effektiven Rechtsdurchsetzung. Das Schutzbedürfnis des Verbrauchers ist nicht in allen Fällen gleich. Besondere Sachverhalte (Vertrieb komplexer Produkte, komplexe Entscheidungen) und bestimmte Personengruppen (Jugendliche, ältere

2 - 2 - Menschen) können einen höheren Schutzstandard erfordern; dies gilt vor allem, wenn gezielt die Unerfahrenheit bestimmter Personengruppen ausgenutzt wird. In vorderster Linie hat für die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen der einzustehen, der sie am Markt anbietet. Staatlicher Verbraucherschutz setzt den notwendigen rechtlichen Rahmen und wacht über die Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten. Neben der staatlichen Aufsicht ist auch die Eigenverantwortung der Wirtschaft gefordert, z.b. durch verlässliche Eigenkontrollen und leistungsstarkes Qualitätsmanagement. Bayerische Verbraucherpolitik strebt an, dass sich Verbraucher und Wirtschaft auf Augenhöhe begegnen können. In diesem Sinn zielt Verbraucherpolitik auf die Herstellung und Wahrung einer Angebots- und Preisvielfalt, die der Wahlfreiheit des Verbrauchers nützt sowie Wachstum und Innovation der Wirtschaft fördert. Zudem wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Teilnahme am Wirtschaftsleben fit machen durch gute Angebote der schulischen und außerschulischen Bildung im Sinne lebenslangen Lernens. Nachhaltige Entwicklung ist eine langfristige gesellschaftliche Aufgabe. Es geht um einen verantwortungsvollen Umgang mit den ökologischen, sozialen und ökonomischen Ressourcen im regionalen, nationalen und globalen Rahmen für heutige und künftige Generationen. Eine entscheidende Rolle kommt dabei dem nachhaltigen Konsum zu, d.h. der Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Aspekten und der Beachtung der individuellen ökonomischen Möglichkeiten. Ökologische, soziale und ökonomische Aspekte sind grundsätzlich gleichwertig. Bayerische Verbraucherpolitik fördert eine nachhaltige Entwicklung, sie sensibilisiert Verbraucher, Handel und Produzenten gleichermaßen für die ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Folgen von Konsumverhalten und Produktionsarten. Dabei sind neueste Ergebnisse aus der Verbraucherforschung wesentliche Grundlage bayerischer Verbraucherpolitik. Handlungsprinzipien Die Bayerische Staatsregierung steht für eine ausgewogene Verbraucherpolitik: Eigenverantwortung dort, wo möglich, Kontrollen und Vorschriften dort, wo nötig. Die bayerische Verbraucherpolitik orientiert sich konsequent am aktuellen Stand

3 - 3 - der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Der stetige Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verbrauchern ist uns ein Kernanliegen. Moderner Verbraucherschutz ist Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Alle verbraucherpolitischen Akteure und gesellschaftlichen Gruppen - Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Verbände, Kirchen, Kommunen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen und natürlich die Verbraucher selbst - werden einbezogen. Die bayerische Verbraucherpolitik setzt in besonderem Maß auf kooperative Lösungen. Instrumente kooperativer Verbraucherpolitik sind freiwillige Vereinbarungen wie der Pakt für sichere Lebensmittel oder die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in einer Verbraucherallianz. Darüber hinaus nutzt die bayerische Verbraucherpolitik moderne Instrumente der Bürgerbeteiligung. Mit dem bundesweit ersten Bürgergutachten für Verbraucherschutz und mit der Durchführung der Bayerischen Verbrauchermonitore hat Bayern Maßstäbe gesetzt. Wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Risikoerkennung und Vorsorge ist größtmögliche Transparenz über die gesamte Produktkette. Daher bekennt sich bayerische Verbraucherpolitik bei Lebensmitteln, Futtermitteln und Non-Food- Produkten zu wirksamen, praktikablen Kennzeichnungs- und Rückverfolgungssystemen. Neutrale, risikoorientierte und differenzierte Regulierung und Kontrolle bleiben staatliche Kernaufgaben. Wo Reglementierung und Kontrolle notwendig sind, muss konsequent, praxisnah und effizient vorgegangen werden. Dabei setzt bayerische Verbraucherpolitik statt auf eine reine Endproduktkontrolle verstärkt auf eine vorsorgende Verfahrenskontrolle im Bereich der Wirtschaft (Eigenkontrolle und Qualitätsmanagement über die gesamte Produktionskette). Gefährliche Produkte sollen erst gar nicht entstehen. Dieser Ansatz schafft Vertrauen und nützt dadurch Verbrauchern und Wirtschaft gleichermaßen. Verbraucherinteressen spielen in vielen Bereichen eine bedeutsame Rolle: etwa im Gesundheitswesen, im Finanzwesen, bei neuen Kommunikationstechniken oder beim Personenverkehr. Bayerische Verbraucherpolitik sieht Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe. Ziel ist es, das Bewusstsein für Verbraucherbelange in allen Bereichen von Politik und Wirtschaft zu verankern und Impulse für einen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbrauchern

4 - 4 - zu setzen. Wichtig ist uns dabei nicht zuletzt eine gute Vernetzung des Politikfeldes Verbraucherschutz auf der Landes-, Bundes- und europäischen Ebene. Zentrale Handlungsfelder und Zuständigkeiten Die spezifischen Aufgaben und Anforderungen der Verbraucherpolitik in den Handlungsfeldern Sichere Lebensmittel, Kundenfreundliche Dienstleistungen, wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz, Technischer und stofflicher Verbraucherschutz, Gesunde Ernährung und Bewegung werden in den jeweils zuständigen Ressorts umgesetzt und in Koordinierungsrunden aufeinander abgestimmt. Gesunde Ernährung und Bewegung wird durch qualitätsgesicherte Verbraucherinformation und -bildung gefördert. Es sollen eine zielgruppenspezifische und ausgewogene Ess- und Bewegungskultur sowie

5 - 5 - Transparenz im Lebensmittelangebot ermöglicht werden. Die Verbraucher sollen zur Bewusstseinsbildung über die Konsequenzen ihres Kaufverhaltens angestoßen werden (Verhaltensprävention). Die bayerische Verbraucherpolitik schafft zudem Rahmenbedingungen, um eine überzeugende Vorbildfunktion in Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Außer-Haus- Verpflegung zu erreichen und um Netzwerke für junge Eltern/Familien zur Förderung eines gesundheitsbewussten Lebensstils (Verhältnisprävention) aufzubauen. Sichere Lebensmittel sind ein Schwerpunkt im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel der bayerischen Verbraucherpolitik ist es, gesundheitlich einwandfreie und richtig gekennzeichnete Lebensmittel über die gesamte Produktionskette vom Acker bis zum Teller sicherzustellen. Dabei geht die Überwachung in Bayern konsequent risikoorientiert vor. Für die Sicherheit der Verbraucher kontrolliert sie Erzeuger, Hersteller, Transporteure, Groß und Einzelhändler und Gaststätten im Hinblick auf Hygiene, Produktbeschaffenheit und -kennzeichnung. Integrale Bestandteile des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind neben der Lebensmittelüberwachung die Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz, denn nur gesunde Tiere liefern gesunde und sichere Lebensmittel. Ein wichtiger Bestandteil ist auch das Gebiet der Produktinformation, damit dem Verbraucher kompetente Entscheidungen zu gesunden Ernährungsformen ermöglicht werden. Im wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutz geht es darum, dass der Verbraucher die von ihm gewünschte Leistung in der gebotenen Qualität erhält, seine Entscheidungsfreiheit ausüben kann und er vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt wird. Im Mittelpunkt stehen gute Verbraucherrechte in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Versorgung mit Energie, e-commerce, digitale Sicherheit und Datenschutz, Fahrgastrechte, Dienstleistungen allgemein sowie bei Haftungs- und Gewährleistungsfragen. Ebenso wichtig sind der Jugend- und Medienschutz. Neben guten rechtlichen Rahmenbedingungen sind effiziente und erreichbare Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung (Beratung durch Verbraucherverbände, außergerichtliche Streitbeilegung, Verbandsklagerechte) erforderlich. Beratung und Rechtsschutz spielen auch im technischen und stofflichen Verbraucherschutz eine wichtige Rolle. Wenn es aber darum geht, die

6 - 6 - Verbraucher effektiv vor unsicheren Produkten und Chemikalien zu schützen, ist wirksame Marktaufsicht unverzichtbar. Denn auch bei umfassender Beratung können Verbraucher gefährliche Produkte meist nicht erkennen, weil hierzu spezielle Prüfungen erforderlich sind. Und selbst der beste Rechtsschutz würde erst greifen, wenn die Betroffenen bereits durch gefährliche Produkte geschädigt wurden. Deshalb prüft die bayerische Gewerbeaufsicht durch Stichprobenkontrollen, ob Hersteller, Importeure und Händler ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden so aufgedeckt und geahndet. Unsichere Produkte werden vom Markt genommen, bevor Verbraucher zu Schaden kommen. Durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU wird sichergestellt, dass Probleme mit unsicheren Produkten oder Chemikalien flächendeckend gelöst werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum präventiven Verbraucherschutz. Gleichzeitig schützen wir damit aber auch die Wirtschaft vor unseriösen Anbietern, die sich durch Umgehung der Vorschriften zu Lasten der Sicherheit Wettbewerbsvorteile erschleichen wollen. Mai 2011

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