Welche weiteren umweltgefährlichen Abfälle wurden in der Tongrube in Hünxe/ Schermbeck verkippt?
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- Jasmin Böhmer
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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2266 vom 9. April 2019 der Abgeordneten Norwich Rüße und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5714 Welche weiteren umweltgefährlichen Abfälle wurden in der Tongrube in Hünxe/ Schermbeck verkippt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die illegale Einbringung von Abfall in eine wiederverfüllte Tongrube in Hünxe/ Schermbeck war bisher bezüglich der Einbringung von hochgiftigen und erbgut-verändernden Ölpellets aus der BP-Raffiniere in Gelsenkirchen-Scholven bereits Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Abfallschlüssel der Ölpellets wurde bei der Raffiniere in Gelsenkirchen-Scholven mehrmals angepasst ( = ungefährlicher Industrieruß; * = gefährlicher Abfall/andere Brennstoffe; jetzt wohl * = gefährlicher Abfall/andere Reaktions- und Destillationsrückstände). Erst durch diese Änderungen wurde eine Deponierung der hochgiftigen Pellets möglich, da diese durch den ursprünglichen Abfallschlüssel ausgeschlossen wurde. Aufgrund der Beigabe eines Gemisches aus Mineralien und Sand wurden die Pellets illegaler weise unter dem Abfallschlüssel Mineralien (Sand, Steine) für eine Deponierung freigegeben. Die Betreiberfirma Nottenkämper nahm dieses Gemisch an und nutzte es als Verfüllungsmaterial für die Tongrube. Im Zuge dessen wurden in einem Verfahren am Landgericht Bochum bereits ein Müllmakler aus Gahlen und ein Abfalljongleur aus Bottrop verurteilt. Bei Letzterem handelt es sich um einen ehemaligen Prokuristen der Betreiberfirma. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum wird dem Angeklagten vorgeworfen im Jahr 2014 gemeinschaftlich mit anderen Personen ein Gemisch aus Kronocarb und Flugasche unter dem Abfallschlüssel (Filterstäube aus der Abfallverbrennung) an die Betreiberfirma Nottenkämper OHG geliefert zu haben. Dabei handelt es sich um 9200 Tonnen, die laut Anklageschrift auf Wunsch des Betreibers ebenfalls unter der Abfallnummer Mineralien (Sand und Steine) zur Verfüllung in der Tongrube Nottenkämper abgelagert worden sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2266 mit Schreiben vom 13. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet. Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
2 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die in der Anklageschrift benannte Umdeklarierung des Abfalls auf Wunsch des Tongrubenbetreibers vor? Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum hat hierzu am Folgendes berichtet: 2 Ausweislich des hiesigen Ermittlungsergebnisses sorgte der inzwischen (wegen anderer Vorwürfe) - nicht rechtskräftig - Verurteilte L. mit den anderweitig Verfolgten A. K. und C. N. dafür, dass vom bis zum insgesamt 6.609,61 Kronocarb und Flugasche in der Betriebshalle 2 des Unternehmens P.-K. GmbH in der V.-straße [ ] in [ ] D. angeliefert und dort in einem Verhältnis von 1:1 und später von 2:1 -ohne die erforderliche umweltrechtliche Genehmigung - vermischt wurden. Von dieser Mischung sind 9.002,21 t namens und im Auftrag der Firma F. D. GmbH unter den Abfallschlüsselnummern ( Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen") - dabei handelt es sich um einen für die Tongrube genehmigten Schlüssel - und später, auf Wunsch der Verantwortlichen der N. OHG, ( Mineralien [z.b. Sand, Steine]"; ebenfalls ein genehmigter Schlüssel) in der Tongrube der N. OHG abgelagert worden. Dabei war L. bewusst, dass die P.-K. GmbH nicht über die erforderliche Genehmigung für die durchgeführten Mischvorgänge verfügte. Das Verfahren bzgl. L. ist insoweit im Rahmen der Hauptverhandlung durch die 2. Strafkammer abgetrennt worden. Die Kronocarb-Flugaschemischung enthielt mehr Chloride (Salze), als die Grenzwerte bei N. vorgaben. Um N. Analysen präsentieren zu können, welche die Werte in den Genehmigungen der N. OHG einhielten, wies der anderweitig Verfolgte A. K. einen Zeugen an, entsprechende Proben zu waschen, d.h. mit Wasser zu versetzen, wodurch die löslichen Salze - Chloride - aus dem Material gelöst wurden. Folge dessen war, dass der Chloridwert sank. Nachdem das Gemisch zunächst in einem Umfang von ca unter der Abfallschlüsselnummer zur N. OHG geliefert worden war, würde später der Abfallschlüssel verwendet. [ ]. Im Bericht des Leitenden Oberstaatsanwaltes wurde ein Satz gestrichen (vermerkt mit [ ]). Die Gründe für die Streichung werden wie folgt erläutert: Zum berichteten Hintergrund der Verwendung eines anderen Abfallschlüssels hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum darauf hingewiesen, dass es sich um ein Geschäftsgeheimnis im Verhältnis der Firmen N. und S. handele. Insoweit ist von der Wiedergabe der entsprechenden Passage des Berichts aus folgenden Gründen abgesehen worden: Das in Rede stehende Geschäftsgeheimnis dürfte unter das Grundrecht der Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung einer der beteiligten Firmen als inländische juristische Person fallen (Art. 19 Abs. 3 i.v.m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG). Nach der Rechtsprechung des BVerfG können das Fragerecht der Abgeordneten und die Antwortpflicht der Regierung dadurch begrenzt sein, dass diese gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Grundrechte zu beachten haben (BVerfG, Urteil vom 21. Oktober BvE 5/11, juris Rn. 154; BVerfG, Urteil vom 07. November BvE 2/11, juris Rn. 233 m.w.n.). Der Hinweis des BVerfG darauf, dass Grundrechte das Fragerecht und die Antwortpflicht begrenzen können, dürfte allerdings darauf verweisen, dass entgegenstehende Grundrechte keine starre Grenze bei der Erfüllung der Antwortpflicht der Regierung darstellen, sondern jeweils eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Parlaments einerseits und dem Grundrechtseingriff andererseits im konkreten Einzelfall vorzunehmen ist.
3 Hiervon ausgehend dürfte ein überwiegendes Interesse der parlamentarischen Fragesteller, das Geschäftsgeheimnis zu erfahren, nicht bestehen. Denn das Geschäftsgeheimnis gehört nicht zum Kern des durch die parlamentarische Anfrage betroffenen Sachverhalts, sondern bildet lediglich den Hintergrund und die Motivation für das ggf. strafrechtlich relevante Verhalten verschiedener Akteure. Dass der dem Geschäftsgeheimnis zugrunde liegende Sachverhalt etwa selbst gegen Strafgesetze verstößt und damit das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und des Parlaments berühren könnte, ist nicht ersichtlich. Selbst wenn - wie hier - die beteiligten Firmen anonymisiert werden, besteht die Gefahr, dass ihre Identität im Nachgang durch Recherche - etwa mittels Sichtung der journalistischen Berichterstattung zum Strafverfahren - offenbar wird. Dass Antworten auf Kleine Anfragen in die Parlamentsdatenbank eingestellt werden und somit einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich sind, potenziert dieses Risiko noch zusätzlich. Weiter berichtet der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum wie folgt: Das Unternehmen N. sprach aufgrund dort festgestellter Überschreitung des Chloridwertes am einen Annahmestopp für das Gemisch aus Kronocarb und Flugasche aus. Nach den Gutachten des Dr. M. (LANUV) vom und vom handelt es sich weder bei der Flugasche noch bei dem Kronocarb noch bei dem Gemisch aus beiden Stoffen um gefährliche Abfälle. Eine Strafbarkeit der Ablagerung nach 326 StGB ist damit aus rechtlichen Gründen nicht gegeben. Der Vorwurf der Anklage bezog sich insoweit auf das unerlaubte Betreiben der Mischanlage nach 327 Abs. 2 Satz 1. Nr. 1 Alt. 1 StGB. 2. Wurde dieser Abfall auf direktem Weg zwecks Verfüllung zur Tongrube transportiert? (Bitte einzelne Etappen der Entsorgung benennen.) Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum hat hierzu unter dem Folgendes ausgeführt: Nach hiesigen Ermittlungen wurde das fertig gemischte Material sodann per LKW zur Tongrube verbracht. Der Transportweg war aufgrund der fehlenden Einschlägigkeit des 326 StGB nicht von strafrechtlicher Relevanz und dementsprechend auch nicht Gegenstand der Anklageerhebung. 3. Welche Umweltauswirkungen gehen speziell mit der Deponierung des Gemischs aus Kronocarb und Flugasche am Standort der Tongrube einher? Nach dem derzeitigen Stand des Wissens sind die durch den Gutachter ahu AG im Rahmen der Gefährdungsabschätzung empfohlenen Maßnahmen geeignet, Stoffausträge in die Umgebung zu vermeiden und damit eine Beeinträchtigung von Schutzgütern zu verhindern. Da das gesamte anfallende Sickerwasser gefasst wird, schließen diese Maßnahmen nach dem derzeitigen Stand des Wissens eine Schutzgutgefährdung auch für ggf. auftretende Stoffausträge aus dem Gemisch aus Kronocarb und Flugasche aus. Die von der ahu AG empfohlenen und zwischen dem Kreis Wesel und der Fa. Nottenkämper vereinbarten Maßnahmen zur Verhinderung eines Stoffaustrags aus der Tongrube werden durch ein zusätzliches Gutachten im Auftrag des MULNV überprüft. 3
4 In diesem geplanten Gutachten ist unter anderem eine Auswertung der Schadstoffsituation am Standort der Tongrube vorgesehen. Unter Einbeziehung dieser Erkenntnisse ist das Ergebnis der vorliegenden Gefährdungsabschätzung zu evaluieren. Die Vorbereitungen auf diese zusätzliche Begutachtung laufen derzeit unter Einbeziehung der betroffenen Behörden, des Gahlener Bürgerforums und der Kommunalpolitik. 4. Wie oft konnte in abfallrechtlichen Ermittlungsverfahren in NRW in den letzten 10 Jahren nachgewiesen werden, dass unsachgemäße Änderungen des Abfallschlüssels stattgefunden haben? Die Überprüfung der Plausibilität der vom Abfallerzeuger oder -besitzer vorgenommenen Einstufung eines Abfall gemäß Abfallverzeichnisverordnung und der damit verbundenen Zuordnung zu einem bestimmten Abfallschlüssel gehört zu den Routineaufgaben der behördlichen Abfallüberwachung sowie der Anlagengenehmigung. Die Prüfung ist u.a. Bestandteil der Genehmigung von Notifizierungsanträgen im Rahmen des Imports und Exports von Abfällen, des Abfall-Nachweisverfahrens für gefährliche Abfälle (Genehmigung von Entsorgungsnachweisen, Prüfung der Begleitscheine) sowie der Genehmigung und Änderungsgenehmigung von Anlagen gemäß BImSchG oder Baurecht. Des Weiteren werden die Abfallschlüssel bei behördlichen Umweltinspektionen geprüft. Beanstandungen der Behörden können häufig bereits im Gespräch mit den Abfallerzeugern, - besitzern oder Anlagenbetreibern geklärt werden. Sie sind aber auch Gegenstand behördlicher Anordnungen. Die Generalstaatsanwältin in Hamm und die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf und Köln haben hierzu mit Berichten vom 23. bzw Fehlanzeige erstattet oder darauf hingewiesen, dass eine zuverlässige Recherche nach einschlägigen Verfahren mangels gesonderter statistischer Erfassung nicht möglich und eine händische Auswertung sämtlicher Verfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten sei. Soweit eine Befragung der für die Bearbeitung entsprechender Verfahren zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten zu der Existenz entsprechender Vorgänge durch die Behördenleitungen erfolgt seien, seien diesen solche nicht erinnerlich. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum habe hinsichtlich des Komplexes Ölpellets berichtet, dass jedenfalls derzeit mangels rechtskräftiger Verurteilung der Nachweis unsachgemäßer Änderungen des Abfallschlüssels nicht vorliege. 5. Sieht die Landesregierung einen politischen Handlungsbedarf, der darauf hinwirkt, dass Abfallschlüssel zukünftig nicht mehr allein durch den Abfallerzeuger und somit ohne jegliche behördliche Beteiligung bestimmt werden dürfen? Eine eindeutige Bezeichnung von Abfällen ist wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Im EU-Recht gibt es seit dem Jahr 2000 ein einheitliches europäisches Abfallverzeichnis, das in Deutschland mit der Abfallverzeichnisverordnung umgesetzt wird. Weder die europäische noch die deutsche Abfallverzeichnisverordnung enthalten eine behördliche Verpflichtung zur Einstufung von Abfällen. Die korrekte Einstufung eines Abfalls, d.h. die Auswahl eines zutreffenden Abfallschlüssels gemäß der Nomenklatur der Abfallverzeichnisverordnung liegt in der Verantwortung des 4
5 Abfallerzeugers und -besitzers, für die er im Falle einer möglichen Falschdeklaration auch haftbar gemacht werden kann. So führt die vorsätzliche oder fahrlässige Einstufung eines gefährlichen Abfalls als nicht gefährlichen Abfall u.a. zu Ordnungswidrigkeiten gemäß Nachweisverordnung. Für den Abfallerzeuger und -besitzer besteht bei einer Falschdeklaration darüber hinaus das Risiko der Strafbarkeit nach 326 Strafgesetzbuch Unerlaubter Umgang mit Abfällen. Im Rahmen der Nachweisführung für gefährliche Abfälle bearbeitet die zuständige Zentrale Stelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Durchschnitt pro Jahr ca Begleitscheine. Eine zusätzliche behördliche Kontrolle der von den Abfallerzeugern vorgenommenen Einstufung der Abfälle ist angesichts eines Abfallartenkatalogs mit mehr als 800 verschiedenen Abfallschlüsseln und mehreren Hunderttausend Abfallerzeugern in Nordrhein-Westfalen weder sinnvoll noch leistbar. 5
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10210 13.11.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3912 vom 25. September 2015 des Abgeordneten Daniel Schwerd fraktionslos Drucksache
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4988 18. Wahlperiode 2017-01-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Situation von verheirateten minderjährigen Mädchen in Nordrhein-Westfalen?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12507 14.07.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4867 vom 13. Juni 2016 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/12264
Straf- und Gewalttaten in NRW nach dem Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität rechts (PMK-rechts) im Juli 2016
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13066 29.09.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5099 vom 31. August 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski PIRATEN Drucksache
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1068 02.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 338 vom 19. September 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache
In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3169 05.06.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1163 vom 9. April 2013 des Abgeordneten Rainer Spiecker CDU Drucksache 16/2780
Verzögerungen in den Landesbehörden bei der Migration von Windows XP
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5886 16.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2196 vom 10. April 2014 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/5573
Sitzen Sie bequem? Wie viel zahlt der Steuerzahler für teures Mobiliar der Landesregierung?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6140 08.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2152 vom 18. März 2019 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/5431
In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3156 04.06.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1150 vom 16. April 2013 der Abgeordneten Wilfried Grunendahl, Karl-Josef Laumann
Antwort. Drucksache 17/900. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/900 12.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 299 vom 12. September 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp und Sven Wolf SPD Drucksache
Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2096 06.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 778 vom 2. Februar 2018 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache
A14. Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt 21 "Sonderdezernate zur Gewalt gegen Einsatzkräfte"
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5198 mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13262 26.10.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5198 vom 28. September 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/13095
Qualität der Unabhängigen Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/864 10.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 316 vom 13. September 2017 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/654
Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14969 28.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5809 vom 30. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14726
Unterrichtung durch Staatssekretär Dr. Eberhard Schmidt-Elsaeßer, MJKE
Umwelt- und Agrarausschusses am 26. November 2014 - Anfrage der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und Piraten-Fraktion vom 14. November 2014 an den Agrar- und Umweltausschuss zur Tierwegnahme/ Tierbeschlagnahme
Millionenschaeden-durch-Sozialbetrug.html 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2780 07.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Klee Anfrage 1025 vom 2. Mai 2018 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/2528
Fünftes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/491 06.09.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Fünftes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen A Problem Im Koalitionsvertrag
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/212 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Asbesttransporte auf die Deponie Ihlenberg und ANTWORT
Kinderschwindel mit System belasten Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien die Familienkasse zu Unrecht?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4699 02.01.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1758 vom 18. November 2013 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/4391
Antwort. Drucksache 16/5314. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5314 20.03.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1959 vom 5. Februar 2014 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/4957
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4913 mit Schreiben vom 5. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12643 08.08.2016 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4913 vom 1. Juli 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12424
der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1899 der Abgeordneten Horst Becker, Johannes Remmel und Barbara Steffens Grüne Drucksache 14/5097
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/5278 23.10.2007 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1899 der Abgeordneten Horst Becker, Johannes Remmel und Barbara Steffens Grüne
Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3079 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8022 27.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3079 vom 29. Januar 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7850
Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2897 mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 08.12.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2897 vom 7. November 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7275
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen (TierschutzVMG NRW)
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4107 06.11.2018 2.Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das
Epidemiologische Kennzahlen gefährlicher Infektionen in Nordrhein Westfalen im Jahr 2018
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5150 18.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1983 vom 29. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache
Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9578 25.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4509 mit Schreiben vom 22. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11562 22.03.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4509 vom 25. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11280
Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Justizvollzug Situation von Alleinerziehenden und Eltern in Teilzeit
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5532 22.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2098 vom 22. Februar 2019 der Abgeordneten Sonja Bongers und Frank Müller SPD
Ermittlungen gegen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Auermühle in Leverkusen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13292 28.10.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5200 vom 29. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache
Datenabfrage Verbraucherinsolvenzberatung Regierungsbezirk Arnsberg
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4751 07.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1788 vom 4. Dezember 2018 der Abgeordneten Inge Blask SPD Drucksache 17/4424
A Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein Westfalen am
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Kontakt- und Begleitperson : 123 Unterstützer: 109 Akteur: 90 Führungsperson: 37 K.A. : 18 Mischformen insgesamt: 149 (verteilt auf 80 Personen)
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3487 28.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1235 vom 28. Juni 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache
Weiterbildung des medizinischen Personals in Justizvollzugsanstalten
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/8352 22.01.2009 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3040 vom 10. Dezember 2008 der Abgeordneten Dr. Anna Boos SPD Drucksache 14/8194
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4592 mit Schreiben vom 19. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11781 20.04.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4592 vom 17. März 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/11552
Lähmt die Frauenquote die Arbeit der Verwaltungsräte der nordrhein-westfälischen Studentenwerke?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 6. Wahlperiode Drucksache 6/954 2.08.205 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3707 vom 23. Juli 205 der Abgeordneten Susanne Schneider und Angela Freimuth FDP
Antwort. Drucksache 17/419. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/419 24.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 136 vom 26.07.2017 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Landesregierung Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2051 18. Wahlperiode 01.07.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Kultur
Die neue Dimension des Kfz.-Aufbruch oder Diebstahl von fest eingebauten Navigationsgeräten und Airbags ein Massendelikt oder doch mehr?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8806 01.06.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3394 vom 30. April 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8596
elie nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf
Just~z.ministeriurr. des Landes Nordrhein-VVestfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. I
Unterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8436 20.04.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3243 vom 17. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8243
Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5082 12.02.2019 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7147 28.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung
Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen folgende Rockergruppierungen verboten:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 05.01.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2946 vom 27. November 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/7450
Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14161 08.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Datum
Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14755 04.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5662 vom 2. März 2017 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/14362
Antwort. Drucksache 16/5790. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5790 07.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2098 vom 7. März 2014 der Abgeordneten Olaf Wegner, Monika Pieper und Lukas
Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4303 20.11.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes A Problem und Ziel Das 3.
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 382 mit Schreiben vom 28. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1014 01.10.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 382 vom 28. August 2012 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/768
Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4967 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 21.06.16 und Antwort des Senats