Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen

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1 Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen das hat Konsequenzen

2 Warum brauchen wir die Eigenverantwortliche Schule? Schule soll besser werden! durch ein Konzept für Qualitätsentwicklung! um Prozesse im Unterricht! und Resultate von Unterricht zu verbessern! durch Entscheidungsautonomie der Schulen! durch Abrücken von zentralen Vorgaben! mit Outputorientierung! durch Selbstevaluation! und externe Evaluation Folie 2 Eigenverantwortliche Schule

3 Abkehr von der zentral gesteuerten Schule Bisher galt als Grundsatz für Schulqualität ein engmaschiges Netz an Vorgaben in Hinblick auf: die Schulstruktur den Ressourceneinsatz die Unterrichtsinhalte die Schulorganisation die Zuweisung und Qualifizierung von Lehrkräften In der künftigen Entscheidungsautonomie von EiSch geht es um: die Personalentwicklung die Ressourcenbewirtschaftung die Unterrichtsorganisation die Schul- und Unterrichtsprofile die Mitwirkung von SchülerInnen, Eltern und Kommune Folie 3 Eigenverantwortliche Schule

4 Hin zur Outputorientierung Aber was bedeutet das? überprüfbare Ergebnisse der pädagogischen Arbeit der einzelnen Schulen Feinsteuerung und Korrektur vorort bis das Resultat für alle effizient und zufriedenstellend ist Orientierung an den neuen Bildungsstandards bzw. den Kerncurricula für Niedersachsen Orientierungsrahmen Schulqualität in Nds. Folie 4 Eigenverantwortliche Schule

5 Arbeitszyklus einer Lernenden Organisation Zielbildung Umsetzung Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der beschlossenen Maßnahmen incl. Umsetzungscontrolling incl. Umsetzungscontrolling Analyse Analyse + + Bewertung Bewertung von Stärken und von Stärken und Verbesserungspotenzialen Verbesserungspotenzialen Maßnahmen Maßnahmen Formulierung und Planung Formulierung und Planung Folie 5 Eigenverantwortliche Schule

6 Evaluation heißt das Stichwort Selbstevaluation der Schule z.b. durch Fragebogen für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen werden von der Schule ausgewertet dann erfolgt jährlich der Rechenschaftsbericht durch die Schulleitung (bis 2011 alle 2 Jahre, danach jährlich) Externe Überprüfung durch die neue Schulinspektion. Sie begutachtet von außen unter anderem: die Qualität der Schule insgesamt sowie das Erreichen der Bildungsstandards Folie 6 Eigenverantwortliche Schule

7 InspektorInnen prüfen Schulqualität DER SCHUL- TÜV Folie 7 Eigenverantwortliche Schule

8 Qualitätsverständnis = INIS + Orientierungsrahmen Bildungsund Erziehungs auftrag Lernen und Lehren Führung und Management Schulklima & Schulkultur Zufriedenheit Schulqualität in Niedersachsen Folie 8 Eigenverantwortliche Schule

9 Welche Ziele sollen erreicht werden? Von 2005 bis 2010 sollen die Schulen in Niedersachsen ihre Qualität nachhaltig verbessern und die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten erhöhen, indem die Schulen.. Verantwortung für die individuelle Lernentwicklung und individuelle Förderung der Schüler und Schülerinnen übernehmen Selbständiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln der SchülerInnen fördern Qualität und Quote der Abschlüsse steigern Wiederholer- und Abbrecherquoten senken und die Qualität der Arbeit der Lehrkräfte verbessern. Folie 9 Eigenverantwortliche Schule

10 Dafür sollen die Schulen bekommen:! erweiterte Gestaltungsspielräume! klare Verantwortlichkeitsstrukturen! angemessene Unterstützung Alles im Rahmen des NSchG und seiner Erlasse und Verordnungen (unter Berücksichtigung der neuen Deregulierungen von Erlassen) und finanziell ohne große Auswirkungen. Folie 10 Eigenverantwortliche Schule

11 Erweiterte Gestaltungsspielräume (im ersten Schritt:)! Stundentafel! Bildung von Klassen! Schulveranstaltungen außerhalb des Wochenstundenplans! Zusammenarbeit zwischen den Schulen! Dauer einer Unterrichtsstunde (im zweiten Schritt:)! Stundentafel! Leistungsbewertung! Bildung von Lerngruppen Die Unterscheidung zwischen 1. und 2. Schritt ist nicht mehr aktuell. Im Grunde werden die Gestaltungsspielräume sofort und komplett eröffnet! Folie 11 Eigenverantwortliche Schule

12 Erweiterte Gestaltungsspielräume (erster Schritt:) Teil 1 Stundentafel Verteilung der Stunden auf die Schuljahrgänge (Kontingentstundentafel ist unbedingt einzuhalten) Beginn des Pflichtunterrichts, unter Wahrung der vorgegebenen Stundenzahl pro Fach* (siehe Punkt 4 bei Klassenbildung), kann über die Schuljahrgänge abweichend verteilt werden (epochal). es können 2 Stunden des Pflichtstundenkontingents für die weitere Profilbildung (z.b. für zusätzliche Wahlpflichtkurse oder Fördermaßnahmen) verwendet werden, sofern nicht bereits eine Kürzung zu Gunsten der Klassenbildung*vorgenommen wurde. Klassenbildung kombinierte Klassen (bspw. zusammengefasste Klassen zweier Jahrgänge) Teilung von Klassen Änderung der Klassenzahl (bspw. Bei Überschreitung der Höchstfrequenz) Im Sekundarbereich I kann der Pflichtunterricht um bis zu 2 Wochenstunden zu Gunsten der Klassenbildung gekürzt werden (nicht jedoch an Gymnasien). Dauer einer Unterrichtsstunde Die Eigenverantwortliche Schule legt die Dauer der Unterrichtsstunden in eigener Verantwortung fest. Dabei erfolgt die Umrechnung auf der Grundlage der 45-Minuten-Unterrichtsstunde auch hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte. Folie 12 Eigenverantwortliche Schule

13 Erweiterte Gestaltungsspielräume (erster Schritt:) Teil 2 Leistungsbewertung und -beurteilung Die Eigenverantwortliche Schule kann in den vier- bis fünfstündig zu erteilenden Fächern eine weitere zu zensierende schriftliche Lernkontrolle durch eine andere Form von Lernkontrolle ersetzten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist. Schulveranstaltungen außerhalb des Wochenstundenplans Die Eigenverantwortliche Schule legt eigenverantwortlich den Zeitrahmen für nachfolgende Unterrichtsveranstaltungen fest: Eingangsphase beim Wechsel in den fünften Schuljahrgang Projektunterricht Schülerbetriebspraktika Lehrerbetriebspraktika Betriebs- oder Praxistage Schulfahrten Schüleraustausch Zusammenarbeit zwischen den Schulen soll u.a. die Kontinuität in den Bildungsgängen beim Wechsel zwischen Schulen bzw. Schulformen sicherstellen Folie 13 Eigenverantwortliche Schule

14 Erweiterte Gestaltungsspielräume (ehemals zweiter Schritt:) Teil 1 Stundentafel Die Verteilung der Stundenkontingente für die einzelnen Fächer im Sekundarbereich I erfolgt in eigener Verantwortung bei Vorgabe der Fächer und Fachbereiche sowie der Gesamtstundenzahl. Die KMK-Vereinbarungen zu Stundenvorgaben sowie die Vereinbarungen nach dem Konkordat und den Loccumer Verträgen sind zu beachten. Lerngruppen Die Bildung von Lerngruppen kann im Rahmen der jeweiligen Schulform fächerbezogen, niveaubezogen oder jahrgangsübergreifend erfolgen. Leistungsbewertung Die durch Erlasse vorgegebenen Grundsätze der Leistungsbewertung sind zu beachten. Abweichend hiervon kann die Schule: Ziffernbenotungen nur auf Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse beschränken, die übrigen Halbjahres- und Jahreszeugnisse durch Hinweise zu den einzelnen Noten ergänzen, schriftliche durch andere Lernkontrollen ersetzen, die im Anforderungsniveau mind. vergleichbar sind, ein differenziertes Benotungssystem beispielsweise vergleichbar jenem in der gymnasialen Oberstufe anwenden. Folie 14 Eigenverantwortliche Schule

15 Erweiterte Gestaltungsspielräume (ehemals zweiter Schritt:) Teil 2 Weitere Freiräume in der Unterrichtsorganisation Der Eigenverantwortlichen Schule können auf Antrag abweichende Regelungen von Grundsatzerlassen und anderen Erlassen durch das MK zur Erprobung genehmigt werden. bspw. Schulversuche nach 22 des NSchG oder Zusammenfasungen von Schulen nach 106 des NSchG oder Umstellung zu einer Ganztagsschule nach 23 des NSchG oder Befreiung von Erlassen im Sinne der Deregulierung in den Schulen (MK vom ) I. Erlasse, die entfallen können II. Erlasse, die in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können III. Erlasse, die teilweise in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können Alles unter der Prämisse, dass: die Leistungsanforderungen für die zentralen Abschlüsse in den Schulformen feststehen, die Unterstützungssysteme eingerichtet sind und die Schulinspektion eingeführt ist, werden die im zweiten Schritt aufgeführten Gestaltungsfreiräume mit flächendeckender Einführung der Eigenverantwortlichen Schule eingeräumt. Folie 15 Eigenverantwortliche Schule

16 Was wird sich für die Schulen ändern müssen? 1. Zunächst entwickeln die Schulen ein Schulprogramm mit: einem Leitbild pädagogischem Profil einem Qualitätsentwicklungsplan 2. Fortbildungskonzepte müssen erstellt werden 3. Schulverbünde können/sollen gebildet werden 4. Unterrichtsorganisation (s.gestaltungsspielräume) 5. Budget der Schule Personal- und Fortbildungsmittel, Klassenfahrten/Reisekosten Im 2. Zug Haushaltsmittel des Schulträgers 6. Personalverantwortung für die Schule Beurteilungen, Beförderungen, Dienstaufsichtsbeschwerden Folie 16 Eigenverantwortliche Schule

17 Das Schulprogramm Jede Schule wird sich künftig ein Schulprogramm geben müssen 32 Abs. 2 Satz 1. Natürlich ist das ein Entwicklungsprozess, der nicht eben einmal in kurzer Zeit fertiggestellt, jedoch letztlich ein pädagogischer Leitfaden und ein Aushängeschild für die Schulen sein wird. Was sollte in einem Schulprogramm schriftlich fixiert werden?... das Leitbild der Schule... das pädagogische Profil... ein Qualitätsentwicklungsplan Folie 17 Eigenverantwortliche Schule

18 ... das Leitbild der Schule Führung durch Vorbild Mitarbeiterorientierung vorbildliches Handeln der Schulleitung und aller an Schule Beteiligten Beteiligung / Personalentwicklung Gewissenhafter Umgang mit Partnern und Ressourcen Kundenorientierung Ergebnisorientierung Zielorientierung Prozessorientierung Kontinuierliches Lernen, Innovation und Verbesserung Schüler/innen, Eltern, Abnehmer/innen Abschlüsse, Qualifikationen Festlegung lang- und kurzfristiger Ziele Unterricht, schulische Organisation Ständige Optimierung des Bildungs- und Erziehungsprozesses Folie 18 Eigenverantwortliche Schule

19 ... das pädagogische Profil... und ein Qualitätsentwicklungsplan Besondere Schwerpunkte Zielsetzungen Zusatzangebote Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung Zeitplan für die Umsetzungen der Maßnahmen verbindliche schulinterne Verantwortungs- und Rechenschaftsstrukturen entwickeln Fortbildungskonzept erstellen Folie 19 Eigenverantwortliche Schule

20 Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen aus 2006 aus 2003 Eine kleine Auswahl an Orientierungshilfen, nach denen eine gute Schule verfahren sollte. Auch als Vorlage für mögliche Absichtserklärungen der Schulen, die sie künftig selbst in ihren Schulprogrammen festschreiben, erreichen, analysieren und verbessern sollen. Folie 20 Eigenverantwortliche Schule

21 Innerschulische Qualitätsentwicklung Qualitätsbereiche QB1-QB6 Ergebnisse und Erfolge QB 1 Komeptenzen Schulabschlüsse und weiterer Bildungsweg Zufriedenheit der Beteiligten Gesamteindruck der Schule Lernen und Lehren QB 2 Schuleigenes Curriculum Persönlichkeitsentwicklung Lehrerhandeln im Unterricht Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung Individuelle Förderung und Unterstützung Außerunterrichtliche Schülerbetreuung Ziele und Strategien QB 6 Schulprogramm Evaluation Optimierung des Schulumfeldes und der Rahmenbedingungen Lehrerprofessionalität QB 5 Personalentwicklung Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen Lehrerkooperation Schulkultur QB 3 Schule als Lebensraum Gesundheitsförderung im Schulalltag Beteiligung der Schülerinnen, Schüler und Eltern Kooperation mit Schulen, Betrieben und anderen Partnern Schulmanagement QB 4 Führungsverantwortung der Schulleitung Qualitätsentwicklung Verwaltungs- und Ressourcenmanagement Unterrichtsorganisation Arbeitsbedingungen Folie 21 Eigenverantwortliche Schule

22 Schulverbünde Eigenverantwortliche Schulen sollen über eine Mindestschülerzahl verfügen. über 400 Schülerinnen und Schüler Kleine Schule Kleine Schule große Kleine Schule Schule Kleine Schulen müssen also organisatorisch zusammengefasst werden. In erster Linie wird diese Entwicklung wohl die Grundschulen betreffen, die sich deshalb schon früh nach kooperierenden Schulen und Schulpartnern umschauen sollten, um nicht von dieser Entwicklung überrollt zu werden. Soll auf dem Papier nicht so vorgesehen sein! Organisatorische Zusammenfassungen nach 106 NSchG sind möglich mit: Hauptschulen Grundschulen Realschulen Förderschulen Haupt- und Realschulen können mit allen allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme des Kollegs und des Abendgymnasiums organisatorische Zusammenfassungen eingehen. Folie 22 Eigenverantwortliche Schule

23 Budgetierung der Schule Grundlegende Vorgaben und Rahmenbedingungen In den öffentlichen Schulen Niedersachsens werden aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten die Landesmittel und die Mittel des Schulträgers getrennt zugewiesen. Im Rahmen seiner Organisations-, Personal- und Finanzhoheit kann jeder Schulträger selbst darüber entscheiden, ob er seine Mittel den Schulen im Rahmen eines Budgets zur eigenverantwortlichen Verwendung überträgt. Verbindlichkeiten und Freiräume Im Rahmen der Budgetierung von Eigenverantwortlichen Schulen sind die gegenseitige Deckungsfähigkeit (die eingesparten Mittel in einer Budgetposition können im Rahmen einer anderen ausgegeben werden keine quantitative und qualitative Bindung), die Übertragbarkeit auf folgende Perioden (keine zeitliche Bindung) sowie der Verbleib zusätzlicher Einnahmen bei der jeweiligen Schule zu gewährleisten. Wesentlich für die erfolgreiche Implementierung einer Budgetierung ist die Sicherheit und Verlässlichkeit der getroffenen und vertraglich fixierten Vereinbarungen. Nachträgliche Eingriffe durch haushaltsrechtliche Vorgaben oder gar die Rückforderung angesparter Haushaltsmittel widersprechen dem grundsätzlichen Ziel der Budgetierung und sollten vermieden werden. Folie 23 Eigenverantwortliche Schule

24 Die Wege der Budgetierung Vorgeschlagen wird, die Landesmittel in zwei Schritten zu budgetieren. In einem ersten Schritt sollten diejenigen Haushaltsmittel zusammengefasst werden, für die das Land allein die haushaltsrechtliche Zuständigkeit hat. Dazu sollen die regionalen Fortbildungsmittel in das Budget der Schule überführt und mit den Mitteln für Klassenfahrten / Reisekosten der Lehrkräfte sowie den Personalmitteln (Mehrarbeit, Feuerwehrlehrkräfte, nebenberufliche bzw. nebenamtliche Lehrkräfte, Mittel für die Ganztagsbetreuung ) zusammengefasst werden (Baustein 1). Sobald die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfüllt sind, sollten die Mittel des Schulträgers und die o.g. Mittel des Landes in einem weiteren Schritt in einem gemeinsamen Budget zusammengefasst werden (Baustein 2). Folie 24 Eigenverantwortliche Schule

25 Personalverantwortung Übertragung nachfolgender dienstrechtlicher Befugnisse für die Schulleitung Personaleinstellungen andere Ernennungen abschließende Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden dienstliche Beurteilungen für die an der Schule tätigen Lehrkräfte Beförderungen Feststellung der Bewährung in der Probezeit für beamtete Lehrkräfte Verlängerung der Probezeit und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen/Anordnung von Mehrarbeit Weiterbeschäftigung von Lehrkräften als nebenberufliche Lehrkräfte sowie Abordnungen bei Einverständnis der betroffenen Schulen und der betroffenen Lehrkraft. Folie 25 Eigenverantwortliche Schule

26 Die Schulverfassung Entscheidungen werden getroffen von: der Schulleiterin/ dem Schulleiter dem Schulvorstand der Gesamtkonferenz Siehe hierzu Präsentation: Die Schulverfassung Folie 26 Eigenverantwortliche Schule

27 Zum Schluss ein paar kritische Anmerkungen! Verwaltungsaufgaben werden den Schulen überantwortet. Die Landesschulbehörde zieht sich zurück.! Der Mangel von Lehrkräften wird dadurch nicht behoben. Lehrkräfte sollen lediglich effizienter eingesetzt werden.! Der Mangel an finanziellen Ressourcen soll nun selbst verwaltet werden. Folie 27 Eigenverantwortliche Schule

28 lichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ihr Folie 28 Eigenverantwortliche Schule

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