Wohnbauförderung Vorarlberg

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1 Lebensraum Vorarlberg. Wohnen für Generationen. Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2006

2 Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien. In der vorliegenden Fibel finden Sie wichtige grundlegende Informationen zu den Maßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe. Sie finden hier auch alle wesentlichen Förderungsmaßnahmen mit praxisbezogenen Beispielen illustriert. Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung.

3 INHALT VORWORT Wohnbauförderung. Wohnen mit Weitblick. 2 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Wohnen im Einklang mit der Natur. Gutes Klima für Zuhause. 4 Entscheidungen die das Leben prägen. Das eigene Haus. Mehr Planung erwünscht. 10 NEUBAU UND KAUF Zusammenleben in frischen Gemäuern. 18 SANIERUNG Sonnige Aussichten für Mensch und Natur. 24 SOLARANLAGEN Wohnbeihilfe. Lebensqualität für alle. 28 WOHNBEIHILFE EINFACH ZUM NACHDENKEN Wir ehren das Alte und begrüßen das Neue. 36 WOHNBAUFIBEL 1

4 VORWORT Wohnbauförderung. Wichtig für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft. LH Dr. Herbert Sausgruber Das Thema Wohnen nimmt in der Vorarlberger Landespolitik einen sehr hohen Stellenwert ein. Im Landesbudget sind für die Wohnbauförderung über 140 Millionen Euro vorgesehen. Neben dem Hauptziel, den Menschen zu erschwinglichen Bedingungen entsprechenden Wohnraum zu bieten, spielt bei der Landes-Wohnbauförderung das Thema Energiesparen eine große Rolle. Durch die Förderungsschwerpunkte beim ökologischen Bauen setzen wir kräftige, nachhaltige Impulse für unsere Umwelt. Das Gebot der Stunde heißt, vorausblickend planen, möglichst barrierefrei bauen und damit den Wohnraum für das immer aktueller werdende Generationen- Wohnen attraktiv zu machen. Ältere Menschen müssen dank altersgerechter Architektur nicht mehr ihr gewohntes Umfeld verlassen und können so lange im Kreise der Familie leben. Die Wohnbauförderung bewirkt Investitionen von weit über 500 Millionen Euro und ist damit auch ein wichtiger Impulsgeber für die heimische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. 2 WOHNBAUFIBEL

5 Wohnen mit Weitblick. VORWORT LR Manfred Rein Schau nach vorn, nicht zurück, sagt uns eine alte Weisheit. Beim Thema Wohnen fällt der Blick nach vorn vielleicht etwas nachdenklich aus. Wo werde ich im Alter wohnen, kann ich in meiner gewohnten Umgebung bleiben? Menschen, die ihr Zuhause mit Weitblick planen, freuen sich bis ins hohe Alter über die Vorteile von altersgerechten Wohnräumen. Das Stichwort heißt barrierefreies Wohnen und bedeutet freie Bahn bis ins hohe Alter. Wer möchte das nicht. Mein Tipp: Fragen Sie den Fachmann worauf sie achten müssen und kommen Sie zur Wohnbauförderung im Landhaus. Wir fördern barrierefreies Bauen. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihr Vorhaben. WOHNBAUFIBEL 3

6 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU 4 WOHNBAUFIBEL

7 Wohnen im Einklang mit der Natur. Gutes Klima für Zuhause. ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Ökologie ist ein wichtiges Thema am Bau. Neubauten und Sanierungen bieten die große Chance, bei den verwendeten Materialen, der Wahl der technischen Ausstattung und vor allem beim Energiehaushalt ökologische Überlegungen einfließen zu lassen. Durch den verantwortungsbewussten Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und der Verwendung energetisch sinnvoller Materialien steigt die Wohnqualität und sinken die Erhaltungs- und Betriebskosten speziell bei den Aufwendungen für Heizung und Warmwasser. Das Raumklima ist vielerlei Einflüssen unterworfen, auch die verwendeten Baumaterialien sind klimawirksam. Das Land Vorarlberg fördert ökologische Maßnahmen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten. Die Höhe der Förderung wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Je nach erreichter Punkteanzahl wird Ihr Bauvorhaben der Ökostufe 1 oder Ökostufe 2 zugesprochen. Leben im Einklang mit der Natur ist für viele Vorarlberger ein bedeutender Wert. 85 Prozent aller eingereichten Bauvorhaben entsprechen den Richtlinien der Ökostufe 1. WOHNBAUFIBEL 5

8 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Öko-Punkte bringen bares Geld. Sammeln lohnt sich. Öko 1, Öko 2 und die Fördersätze für Passiv- und Niedrigenergiehäuser Für ökologischen Wohnbau gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 (Öko 1) und Ökologie 2 (Öko 2) sowie die Förderungen für Passiv- und Niedrigenergiehäuser. Was wird bewertet? Bewertet werden die Bereiche Standort und Planung Materialwahl Energiebedarf Innenraum Haustechnik Ein einfaches Punktesystem dient der Bewertung. In jedem der genannten Bereiche können Öko-Punkte gesammelt werden. Eine vorgegebene Mindestpunktezahl ist Voraussetzung für die Ökologieförderung. Bitte beachten Sie: Die Einhaltung der Muss-Kriterien für den Ökologischen Wohnbau ist Voraussetzung für den Erhalt der Öko-Förderung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, verlieren Sie den Anspruch auf mehr Landgeld, mitunter die gesamte Förderung. Moderne Heizungs- und Warmwassersysteme zeichnen sich durch hohe Effizienz und geringe Verbrauchswerte aus. Nur für die hier angeführten Heizungen oder Heizungskombinationen werden Öko-Punkte vergeben. Reine Elektro- und Kohleheizungen verhindern die Öko-Förderung. Als Grundbedingung für die ökologische Neubauförderung gelten folgende Grenzwerte (Muss-Kriterien): 60 kwh/m 2 /Jahr Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs erhöht das Öko-Punkte-Konto. Bauteilsanierung und U-Wert Wie gut ein Bauteil die Wärme halten kann, hängt von seiner Dicke und den verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses Wärmedämm-Vermögen ist der sogenannte U-Wert, der früher k-wert hieß. Bauteilsanierungen im Hüllbereich werden mit der Regelförderung gefördert, wenn folgende U-Werte erreicht werden: Fensterbauteil (Glas und Rahmen) <= 1,3 W /(m 2 K) Fensterverglasung <= 1,0 W /(m 2 K) Außenwand <= 0,3 W /(m 2 K) OG-Decke, Dach: <= 0,2 W /(m 2 K) Kellerdecke, Boden gegen Erdreich: <= 0,35 W /(m 2 K) Unser Tipp: Naturnahe Materialien tragen wesentlich zu einer guten Wohnatmosphäre bei. Legen Sie im Planungsstadium fest, welchen ökologischen Standard Ihr zukünftiges Heim haben soll. Angelika Pfanner Andreas Colle Margit Sigg 6 WOHNBAUFIBEL

9 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Bis zu 300 Öko-Punkte für ökologische Maßnahmen. Erhöhen Sie mit ökologischen Maßnahmen Ihr Öko-Punkte-Konto. Entnehmen Sie dem Maßnahmenkatalog die Punkte-Kriterien für Ihre persönliche Wahl. (Muss-Kriterium) Maßnahmenkatalog Kategorie Standort Energie- Material- Haus- Innen- Gesamt und Planung bedarf wahl technik raum Punkte Der Beratungsscheck für Althaussanierung: Nützen Sie die Energieberatung. Gerne unterstützen wir Sie bei bewilligtem Förderungsantrag mit einem Beratungsscheck im Wert von 300, Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten können Sie als Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Bei der Energieberatung informieren Sie Fachleute über die Berechnung Ihres Heizenergiebedarfs und führen eine ökologische Betrachtung durch. Weitere Fachinformationen erhalten Sie von den regionalen Energieberatungsstellen bei den Gemeinden und den Experten des Vorarlberger Energieinstituts. WOHNBAUFIBEL 7

10 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU 8 WOHNBAUFIBEL

11 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Der Typenschein für ökologisches Bauen Der Gebäudeausweis gibt ähnlich wie der Typenschein beim Auto die Kennzahlen für ökologisches und energetisches Wohnen an. Er erleichtert in der Planungsphase das optimale Zusammenwirken aller ökologischen Maßnahmen. Die fünf Themenbereiche geben Auskunft über die Qualität des Standortes, der Gebäudehülle, des Energieträgers, der Materialien und des Innenraumes. Eine genaue Analyse des Bauvorhabens in der Planungsphase steigert vor allem die spätere Wohnqualität und -zufriedenheit. Der Gebäudeausweis fördert den achtsamen und klugen Umgang mit Ressourcen. Damit sind durchaus auch die finanziellen Aufwendungen gemeint. Denn eine effiziente Planung sichert die Qualität des Gebäudes und verringert die Folgekosten. WOHNBAUFIBEL 9

12 NEUBAU UND KAUF 10 WOHNBAUFIBEL

13 NEUBAU UND KAUF Entscheidungen, die das Leben prägen. Das eigene Haus. Mehr Planung erwünscht. Leider. Nicht alle Hausbesitzer sind glücklich. Mangelnde Sorgfalt bei der Planung führt mitunter zu Baumängeln oder unerwarteten Kostensteigerungen. Eine realistische Einschätzung des Raumbedarfs und der finanziellen Möglichkeiten spart viel unnötige Sorgen. Der Neubau oder Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims steht auf der Wunschliste vieler Menschen ganz oben. Der persönliche und finanzielle Einsatz dafür ist zumeist enorm. Eine konkrete und selbstbewusste Planung ist für das Lebensglück und die Lebensqualität von entscheidender Bedeutung. Den Bau oder Kauf von Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen unterstützt das Land Vorarlberg mit einem langfristigen Darlehen, dem sogenannten Landgeld. Diese Förderung steht auch bei Wohnungserweiterungen und Zubauten zur Verfügung. Das Land fördert Mietwohnungen, die von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften errichtet werden. Gemeinden erhalten für die Errichtung von Mietwohnungen und Betriebe für Dienstnehmerwohnungen Förderungsmittel. Das Team der Abteilung Wohnbauförderung hat die häufigsten Fragen zusammengestellt und aufbereitet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben! WOHNBAUFIBEL 11

14 NEUBAU UND KAUF Wer wird gefördert? Neubauförderungsdarlehen erhalten Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Zu-, Ein- und Umbauten, Wohnungserweiterungen Gemeinden für Mietwohnungen und Wohnheime Gemeinnützige Bauvereinigungen für Mietwohnungen, Wohnheime und Kaufanwartschaftswohnungen Juristische Personen und Personengesellschaften für Dienstnehmerwohnungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen für Wohnheime Grundvoraussetzungen für Privatpersonen, damit sie die Wohnbauförderung erhalten: Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR-Bürger Einhaltung der Einkommensgrenze Wohnungsbedarf Wohnort in den letzten drei Jahren war Vorarlberg Versteuerung des Einkommens in Österreich Bitte beachten Sie! Die gewerbliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht ist Voraussetzung für die Wohnbauförderung. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Förderbarkeit des Bauvorhabens oder Fragen zum Wohnungskauf haben rufen Sie Telefon / Gibt es eine Einkommensobergrenze für Förderungswerber? Die Wohnbauförderung ist an Einkommensobergrenzen gebunden. Wir haben hier für Sie die Eckdaten für die persönliche Einkommensberechnung zusammengestellt. Einkommensberechnung für Arbeitnehmer: Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse wird die Familienbeihilfe, gesetzliche Versicherungsbeiträge, der Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlagen sowie die Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag wird durch 12 Monate dividiert. Einkommensberechnung für Selbständige: Vorzeitige Abschreibungen und Investitionsrücklagen, Sonderausgaben werden dem Einkommen hinzugerechnet. Negative Einkünfte und Verlustvorträge können nicht berücksichtigt werden. Abgezogen wird die Einkommenssteuer sowie die genannten Beiträge bei den Unselbständigen. Als Einkommensnachweis gilt der Steuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel. Einkommensgrenzen pro Haushalt: 1 Person 2.300, 2 und 3 Personen 3.700, 4 und mehr Personen 4.100, absolute Obergrenze 4.300, Das Einkommen der Kinder wird zu 50 % berücksichtigt. 12 WOHNBAUFIBEL

15 Beispiel: Einkommensberechnung für Arbeitnehmer NEUBAU UND KAUF Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens: Bruttobezüge ,00 Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderung 6.390,00 Einbehaltene Lohnsteuer 6.008,70 50 % der steuerfreien Bezüge gem ,00 : 2 = 144, ,00 Jahres-Nettoeinkommen ,30 Monatliches Nettoeinkommen ,30 : 12 = 2.019,78 Bitte beachten Sie! Diese Berechnung des Haushaltseinkommens gilt wenn im Einzelfall nicht anders angegeben für alle Förderungsmaßnahmen rund ums Bauen und Wohnen. 5 WOHNBAUFIBEL 13

16 NEUBAU UND KAUF Wann ist dringender Wohnungsbedarf gegeben? Eine Grundvoraussetzung für den Bezug des Neubau-Darlehens ist der Nachweis des Wohnungsbedarfs. Er wird für alle Personen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum besitzen oder über kein Wohnrecht verfügen. Wer bereits eine Wohnung besitzt, die für seine gegenwärtigen Verhältnisse zu klein ist, kann das volle Neubau- Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine förderbare Person verkauft. Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bleibt das Objekt im Eigentum (auch bei Vermietung) reduziert sich die Förderung auf die Differenz der Wohnnutzflächen zwischen Alt- und Neuobjekt. Das neue Wohnobjekt muss um mindestens 15 m 2 größer sein als das vorherige Objekt. Wie groß und wie klein darf eine geförderte Wohnung sein? Die Mindestgröße einer geförderten Wohnung beträgt 30 m 2 Nutzfläche (Zimmer, Küche, Nasszelle). Kleinere Wohnungen werden nicht gefördert. Die maximale Wohnungsgröße hängt von der Anzahl der Bewohner ab: Bis zu einem Fünf-Personen-Haushalt darf die Nutzfläche 150 m 2 betragen. Ab einem Sechs-Personen-Haushalt bzw. einem vorliegenden Wohnrecht für die Eltern oder nahe Angehörige ist die Wohnnutzfläche mit 170 m 2 begrenzt. Wie wird das Neubau-Darlehen berechnet? Die Förderung richtet sich nach der Nutzflächenzahl und nach dem Ökologiestandard. Die Nutzflächenzahl errechnet sich aus dem Verhältnis von Nutzfläche zu Nettogrundfläche. Zur Nutzfläche zählen Zimmer, Küche und Nasszellen. Nicht zur Nutzfläche zählen alle Flächen mit einer geringeren Raumhöhe als 1,80 m, Treppen, Zwischenwände, offene Balkone, Terrassen sowie Kellerräume und Dachbodenräume, die nicht beheizt werden und deren Fenstergröße nicht mehr als 6 % der Bodenfläche ausmacht. Bei Wohnobjekten ohne Unterkellerung und Dachboden können ohne Auswirkungen auf die Nutzflächen-Obergrenze außerhalb der Wohnung für Lagerzwecke oder technische Nutzung zusätzlich Flächen von weniger als 30 m 2 gebaut werden. Gewerbliche Flächen, die den Charakter einer Wohnungsfläche haben, zählen bei der Ermittlung der Nutzflächenzahl mit. 14 WOHNBAUFIBEL

17 Wie viel Ökopunkte sind erforderlich? Folgende Mindestanzahl muss erreicht werden: Regelförderung Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 40 Punkte 50 Punkte NEUBAU UND KAUF Öko 1 Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 90 Punkte 100 Punkte Öko 2 Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 140 Punkte + Barrierefreies Bauen 150 Punkte + Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen bedeutet: Der Zugang zum Wohnungsobjekt muss stufenlos und schwellenfrei sein. Türen und Durchgänge müssen eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen. Auf der ersten Ebene des Wohnens muss eine kombinierte Nasszelle (WC und Dusche oder Bad) mit einem Wendekreis für Rollstuhlfahrer von 1,5 m vorhanden sein. Wie viel Quadratmeter werden gefördert? Folgende Nutzflächen können entsprechend der Personenanzahl berücksichtigt werden: 1 Person 80 m 2 2 Personen 100 m 2 3 Personen 120 m 2 4 und 5 Personen 130 m 2 ab 6 Personen 150 m 2 Das Darlehen richtet sich nach der Wohnnutzflächenzahl und dem Ökologiestandard: Regelförderung Ökologie1 Ökologie 2 Nutzflächenzahl bis 32,4 306, 350, 420, Nutzflächenzahl ab 32,5 355, 430, 520, Nutzflächenzahl ab , 440, 530, Nutzflächenzahl ab , 450, 540, Nutzflächenzahl ab , 460, 550, Nutzflächenzahl ab , 470, 560, Nutzflächenzahl ab , 480, 570, Nutzflächenzahl ab , 490, 580, Nutzflächenzahl ab , 500, 590, Nutzflächenzahl ab , 520, 615, Nutzflächenzahl ab , 540, 640, Nutzflächenzahl ab , 560, 665, Nutzflächenzahl ab , 580, 690, Nutzflächenzahl ab , 600, 715, Nutzflächenzahl ab , 620, 740, Nutzflächenzahl ab , 640, 765, Nutzflächenzahl ab , 660, 790, Nutzflächenzahl ab , 680, 815, Nutzflächenzahl ab , 700, 840, Nutzflächenzahl ab , 730, 870, Nutzflächenzahl ab , 760, 900, Nutzflächenzahl ab , 790, 930, Nutzflächenzahl ab , 820, 960, Nutzflächenzahl ab , 850, 990, Nutzflächenzahl ab , 880, 1.020, WOHNBAUFIBEL 15

18 NEUBAU UND KAUF Die Auszahlung des Neubauförderungsdarlehens richtet sich nach der Baufertigstellung: Rohbau und Dacheindeckung 60 % Bauvollendung/Bezug 40 % Neubau-Darlehen und mögliche Förderungen Zum Beispiel: Haushaltsgröße 3 Personen Gesamteinkommen 3.124, Tatsächliche Wohnnutzfläche 87 m 2 Förderbare Wohnnutzfläche 87 m 2 Grundstücksgröße (Bauland) m 2 Gesamt-Wohnnutzflächen der Wohnanlage 630 m 2 Nutzflächenzahl: Formel: 100 x Gesamt-Wohnnutzfläche: Netto-Grundfläche 100 x 630 : = 50,4 Die Nutzflächenzahl ist 50,4. Regelförderung Wird die Anlage auf ökologischer Sparflamme mit 50 Punkten ausgeführt, ergibt dies eine Regelförderung von 500, pro m 2 Förderfläche. Neubaudarlehen: 500, x 87 m 2 = , Ökologie 1 Die Anlage hat einen Heizwärmebedarf von 33 kwh/(m 2,a). Dies gibt 28 Öko-Punkte. Die Holzzentralheizung mit Niedertemperatur und die solare Warmwasserbereitung mit Heizungseinbindung bringen nochmals 45 Punkte. Bei den ökologischen Baumaßnahmen werden 31 Punkte erfüllt. Gesamt-Öko-Punkte: 104 Nutzflächenzahl: 50,4 Mindestanforderung für den Ökologiesatz 1 sind 100 Punkte. Fördersatz Ökologie 1: 730, Neubaudarlehen: 730, x 87 m 2 = gerundet , Ökologie 2 Der Heizwärmebedarf beträgt 24 kwh/(m 2 a,). Dies ergibt 55 Öko-Punkte. Zusätzlich zur obigen Ausführung wird eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut, was 15 Öko-Punkte ergibt. Ferner wird die Anlage voll barrierefrei ausgeführt. Insgesamt werden 155 Öko-Punkte erreicht. Gesamt-Öko-Punkte: 155 Nutzflächenzahl: 50,4 Mindestanforderung für den Ökolgiesatz 2 sind 150 Punkte und barrierefreie Ausführung. Fördersatz Ökologie 2: 870, Neubaudarlehen: 870, x 87 m 2 = gerundet , 16 WOHNBAUFIBEL

19 NEUBAU UND KAUF Wie hoch ist die Verzinsung des Darlehens und wie erfolgt die Rückzahlung? Mit Ausnahme der Mietwohnungen ist das Förderungsdarlehen wie folgt zu verzinsen und zu tilgen: 1. bis 5. Jahr Verzinsung 1,0 % Tilgung 0,5 % 6. bis 10. Jahr Verzinsung 1,5 % Tilgung 1,0 % 11. bis 15. Jahr Verzinsung 2,0 % Tilgung 2,5 % 16. bis 20. Jahr Verzinsung 3,0 % Tilgung 4,0 % ab dem 21. Jahr Verzinsung 4,0 % Tilgung 5,0 % Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Das Darlehen ist durchschnittlich in 27 Jahren getilgt. Im Monat, der auf den Bezug des Wohnobjektes folgt, beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Zur Festsetzung dieses Datums ist die Vorlage der Baufertigstellung oder der Meldezettel notwendig. Wo erhalten Sie Ihren Förderungsantrag? Antragsformulare erhalten sie bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung, bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern. Dem Antrag sind Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Erklärung der derzeitigen Wohnsituation, Baubewilligungsbescheid, Bauplan, Gebäudeausweis, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und Grundbuchauszug beizulegen. Der Wohnungsbedarf ist vom Gemeindeamt zu bestätigen. Dietmar Brunner Angelika Laschanzky Dr. Wilfried Leimser Unser Tipp: Für den Erhalt der Wohnbauförderung gibt es grundlegende Muss-Bestimmungen. Dazu gehören der Nachweis des Wohnungsbedarfs und, dass Sie das Objekt dauerhaft selbst bewohnen. Klären Sie Unklarheiten bereits im Vorfeld ab. Wir sind gerne für Sie da: Telefon 05574/ WOHNBAUFIBEL 17

20 SANIERUNG 18 WOHNBAUFIBEL

21 SANIERUNG Zusammenleben in frischen Gemäuern. Menschen, die gern in alten Gemäuern wohnen und dabei auf warme Füße und helle Räume nicht verzichten wollen, machen das einzig Richtige: Sie sanieren, wenn möglich ökologisch. Haussanierungen sind ökologisch und ökonomisch wertvolle Beiträge zur Vorarlberger Wohnkultur. Architektur und Landschaftsgestaltung spiegeln die Sozialgeschichte der Regionen, Talschaften und Orte wider und geben interessante Hinweise auf die Lebensführung unserer Vorfahren. Das Rheintalhaus um die Jahrhundertwende, Fachwerkhäuser als Ausdruck eines aufkeimenden Mittelstandes oder die ersten Versuche mit neuen Materialien und Formen zu Anfang der sechziger Jahre vermitteln uns Einblicke in das Lebensgefühl unserer Vorfahren. Die Pflege, Erhaltung und Nutzung von Häusern stiftet Identität für nachfolgende Generationen. Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Darlehen, Zuschüssen für Darlehen oder mit einem einmaligen Bargeldbetrag. Sie finden hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Haussanierung. Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung. WOHNBAUFIBEL 19

22 SANIERUNG Vorteil. Im täglichen Leben. Mehr Landgeld und geringere Heizkosten sind gute Argumente für ökologisches Sanieren. Im täglichen Leben zählen aber Kriterien wie gesundes Raumklima und Wohnqualität zu den wahren Vorteilen ökologisch orientierter Althaus-Sanierungen. Dank moderner Heizungssysteme, naturnaher Baumaterialien und hohem Umweltbewusstsein sind die Voraussetzungen für verantwortungsvolles Sanieren in Vorarlberg besonders gut. Das Land Vorarlberg fördert umweltgerechte Bauprojekte mit stark erhöhten Fördersätzen. Wer wird gefördert? Gefördert werden Privatpersonen, die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind. Voraussetzungen für die Förderung: Österreichische Staatsbürger, EU- oder EWR-Staatsbürger Aufenthalt während der letzten drei Jahre in Vorarlberg Andere Staatsangehörige: Seit 10 Jahren in Österreich wohnhaft, davon die letzten drei Jahre in Vorarlberg Versteuerung des Einkommens in Österreich Einkommensgrenze (netto) pro Haushalt: 1 Person 2.300, 2 und 3 Personen 3.700, 4 und mehr Personen 4.100, absolute Obergrenze 4.300, Das Einkommen der Kinder wird zu 50 % berücksichtigt. Zur Berechnung des Netto-Einkommens siehe Kapitel Neubau und Kauf, Seite13. Was wird gefördert? Als Sanierungsmaßnahmen gelten alle Energiesparmaßnahmen sowie alle Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen für: Fassade Warmwasseraufbereitung Fenster Elektroanlagen Dach Wasserinstallation Unterste Geschossdecke behindertengerechte und barrierefreie Heizung Baumaßnahmen, wie zum Beispiel Lifte. Darunter fallen nicht: Holz- und Kunststoff-Fenster, die nicht schwermetall- und chlorfrei hergestellt werden Kanalisierung Kachelofen, sofern er nicht die Primärheizung ist Eigenleistungen sowie der Kauf von Haushaltsgeräten und Möbel Schwerpunktförderung: Ökologische Sanierung Altbauten verfügen über ein großes Energiesparpotential. Die Gebäudehülle von alten Häusern ist bildlich gesprochen oft so löchrig wie Schweizer Käse. Im Winter schleicht die Kälte durch undichte Fenster und schlecht gedämmte Decken in das Haus und macht das Wohnen ungemütlich. An schönen Tagen bleibt die Kraft der Sonne ungenützt. Solche Energieverschwendung muss nicht sein. Mit der neuen Schwerpunktförderung des Landes wird Energiesparen leicht gemacht. Zusätzlich erhalten umweltbewusste Bauleute einen Bargeldbetrag von 300, für die Energieberatung und die Erstellung eines Gebäudeausweises. 20 WOHNBAUFIBEL

23 Wie wird gefördert? SANIERUNG Für anerkannte Sanierungskosten werden in der Basisförderung Darlehen über die Dauer von 20 Jahren für den Eigenbedarf und die Vermietung gewährt: Darlehensgröße sind 30 % der anerkannten Sanierungskosten Der Zins über die gesamte Laufzeit beträgt 0,5 % Die Darlehensgröße muss mindestens 4.000, ausmachen. Sofern 30 % der anerkannten Sanierungskosten nicht diese Größe ausmachen, wird ein einmaliger verlorener Zuschuss auf Basis der Regelförderung ausbezahlt. Bei den ökologischen Althaussanierungen können Sie zwischen Zuschüssen zu Sanierungsdarlehen und einem einmaligen Bargeldbetrag wählen. Variante 1: Zuschuss zum Darlehen Für anerkannte Sanierungsdarlehen werden pro , jährliche Zuschüsse über die Dauer von 10 Jahren gewährt: Eigenbedarf und Vermietung Öko 1 Mit 90 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 100 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 400, Öko 2 a) Mit 140 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 150 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 500, b) Erhaltenswerte Gebäude: 40 Ökopunkte bei einem Einfamilienhaus und 50 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus und einen Sanierungsaufwand außen von , 500, Niedrigenergiehaus mit 175 Ökopunkten Heizwärmebedarf max. 25 kwh (m 2 /a) 600, Gebäude, die in der typischen Bauform der Errichterzeit erhalten sind (in der Regel vor 1900 erbaut), oder nach Sanierung den ursprünglichen Zustand der Epoche dokumentieren, gelten als erhaltenswerte Wohnhäuser. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch den Wohnbauförderungsbeirat des Landes Vorarlberg. Variante 2: Bargeld Einmalige Bargeldbeträge für Althaussanierungen. Diese Zuschüsse verstehen sich pro , anerkannter Sanierungskosten. Eigenbedarf und Vermietung: Regelförderung 1.000, Öko 1 Mit 90 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 100 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 2.000, Öko 2 a) Mit 140 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 150 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 2.500, b) Erhaltenswerte Gebäude: 40 Ökopunkte bei einem Einfamilienhaus und 50 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus und einen Sanierungsaufwand außen von , 2.500, Niedrigenergiehaus mit 175 Ökopunkten Heizwärmebedarf max. 25 kwh (m 2 /a) 3.000, Wie hoch ist die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten? Die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten beträgt 800, pro m 2 tatsächlicher Nutzfläche. Bei Gebäuden und Wohnungen werden höchstens 130 m 2 Nutzfläche und bei Haushalten mit mindestens 6 Personen 150 m 2 Nutzfläche angerechnet. WOHNBAUFIBEL 21

24 SANIERUNG Wie erfolgen die Abrechnung und die Auszahlung? Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Rechnungen und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung. Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir zahlen das Darlehen nach der Endabrechnung aus oder überweisen die Zuschüsse halbjährlich an jenes Geldinstitut, bei dem Sie das Darlehen aufgenommen haben. Zum Beispiel. Eigenheim mit 130 m 2 Nutzfläche, Sanierungskosten , Anerkannte Baukosten , ( 800, pro m 2 Nutzfläche) Berechnung Darlehensgröße in der Regelförderung bei Einhaltung der U-Werte Darlehensgröße ist 30 % der anerkannten Sanierungskosten: , Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre bei gleichbleibender Verzinsung von 0,5 %. Berechnung für Darlehens-Zuschüsse Öko 1 Entsprechend anerkannten Sanierungskosten 400, pro , /Jahr bei mindestens 90 Öko-Punkten 400, x 10,4 = 4.160, insgesamt in 10 Jahren , oder einmaliger Zuschuss 2.000, pro , 2.000, x 10,4 = , Öko 2 Bei mindestens 140 Öko-Punkten 500, pro , /Jahr oder bei erhaltenswerten Wohnobjekten mit mindestens 40 Öko-Punkten 500, x 10,4 = 5.200, insgesamt in 10 Jahren , oder einmaliger Zuschuss 2.500, pro , 2.500, x 10,4 = , Wie lange werden Zuschüsse ausbezahlt? Die Darlehenslaufzeit muss mindestens 10 Jahre betragen. Der Zuschuss wird über den Zeitraum gleichbleibend halbjährlich ausbezahlt. Vorausgesetzt, die Zahlungsverpflichtungen werden erfüllt. Günter Dalpiaz Cornelia Gantner Elmar Rauch Unser Tipp: Der Gebäudeausweis gibt Auskunft über die ökologische Qualität des Gebäudes. Nutzen Sie den Beratungsscheck im Wert von 300 zur Analyse der Bausubstanz. Informieren Sie sich bei den regionalen Energieberatungsstellen oder im Internet unter: 22 WOHNBAUFIBEL

25 SANIERUNG Wo erhalten Sie Ihre Antragsformulare? Antragsformulare sind an folgenden Stellen erhältlich: Wohnbauförderung Gemeindeämter Geldinstitute Internet: Bei Darlehen müssen Sie den Antrag vor Baubeginn stellen. Bei Einmalzuschüssen dürfen die Rechnungen zwei Jahre alt sein. Es zählt das Rechnungsdatum. Bitte geben Sie die Antragsformulare im Gemeindeamt jener Gemeinde ab, in der sich das Gebäude befindet. Folgeanträge sind nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren möglich, sofern die Sanierungskostengrenze nicht schon erreicht wurde (Frist zwischen Endabrechnung und Neuansuchen). Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung Telefon 05574/ WOHNBAUFIBEL 23

26 SOLARANLAGEN 24 WOHNBAUFIBEL

27 SOLARANLAGEN Solaranlagen. Sonnige Aussichten für Mensch und Natur. Vorarlberg verfügt mittlerweile über eine große Erfahrung und langjährige Praxis auf dem Gebiet erneuerbarer Energien. Solaranlagen gehören bei der Energiegewinnung für Warmwasser und Heizung zu den technisch modernsten und nachhaltigsten Lösungen umweltfreundlich und unabhängig von den Ressourcen und Schwankungen des Energiemarktes. Solaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zu unserer Lebensqualität. Das Land Vorarlberg fördert Solaranlagen, die zur Warmwasseraufbereitung und Heizung für ganzjährig benutzte Wohnanlagen (Einfamilienhäuser, Mehrwohnungshäuser, Wohnanlagen) gebaut werden. Dieser Zuschuss steht Ihnen auch für im Selbstbau errichtete Anlagen zur Verfügung. Mit einer Solaranlage sammeln Sie wichtige Punkte für die Öko-Förderung. WOHNBAUFIBEL 25

28 SOLARANLAGEN Wer wird gefördert? Die Förderung steht allen Personen zur Verfügung und ist an keine Einkommensgrenze gebunden. Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt ganzjährig bewohnen. Wie wird gefördert? Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzuschuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Bruttokollektorfläche und dem Grad der Heizungseinbindung. So viel kann gefördert werden: 1. Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 1.100, plus Bruttokollektorfläche in m 2 75, Maximal 1.900, Mehrwohnungshäuser 25 % der Investitionskosten 2. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 % und 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 1.500, plus Bruttokollektorfläche in m 2 75, Maximal 3.000, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten 3. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 2.200, plus Bruttokollektorfläche in m 2 75, Maximal 3.700, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten Für den Austausch von Altkollektoren (nach 10 Jahren) wird je m 2 Bruttokollektorfläche ein Betrag von 75, hingegeben. Werden Altanlagen (älter als 10 Jahre) bis in die Installation erneuert, werden die Kollektorfläche mit 75, pro m 2 und die Installationsarbeiten mit 25 % gefördert. 26 WOHNBAUFIBEL

29 SOLARANLAGEN Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Servicescheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue Solaranlage. Bis 20 m 2 Bruttokollektorfläche erhalten Sie einen Scheck über 110,. Bei einer Bruttokollektorfläche von mehr als 20 m 2 wird Ihnen ein Servicescheck in Höhe von 150, ausgestellt. Den Service muss ein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage durchführen. Welche Voraussetzungen bestehen für eine Förderung? Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung vor der Errichtung der Solaranlage. Für Beratungen stehen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Energiesparberater des Energieinstituts Vorarlberg in Dornbirn Vorarlberger Kraftwerke AG Illwerke Stadtwerke gewerblich befugte Unternehmer autorisierte Büros für Installationstechnik Weitere Voraussetzungen: Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten Unternehmens oder eines autorisierten Büros über die fachgerechte Ausführung der Solaranlage. Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Auszahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß verwendet werden. Wo erhalten Sie Antragsformulare? Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und im Landhaus bei der Wohnbauförderung. Abzugeben sind die Formulare im Gemeindeamt. WOHNBAUFIBEL 27

30 WOHNBEIHILFE 28 WOHNBAUFIBEL

31 WOHNBEIHILFE Wohnbeihilfe. Lebensqualität für alle. Die Wohnbeihilfe unterstützt Sie bei der Zahlung von Darlehen oder Mieten. Mehrere Faktoren sind für den Erhalt der Wohnbeihilfe entscheidend: Berücksichtigt werden die Höhe Ihres Einkommens, die Höhe Ihrer Miete, bzw. Ihrer monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe Ihrer Familie und die Größe Ihrer Wohnung. Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Wohnbauförderung: 05574/ Wir sind gerne für Sie da. WOHNBAUFIBEL 29

32 WOHNBEIHILFE Wer bekommt Wohnbeihilfe? Grundvoraussetzungen: Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR-Bürger Einhaltung der Einkommensgrenze Wohnungsbedarf In den letzten drei Jahren in Vorarlberg wohnhaft Wohnbeihilfe wird nicht gewährt, wenn die Rückzahlungen für ein Wohnbauförderungsdarlehn nicht vereinbarungsgemäß erfolgen. Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet? Grundsätzlich errechnet sich die Wohnbeihilfe aus dem tatsächlichen Aufwand durch Miete oder Darlehensrückzahlungen abzüglich der zumutbaren Zahlungen für das Wohnobjekt. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Nettoeinkommen Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich der Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen wird durch zwölf (Monate) geteilt. Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohnzettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuerbescheid. Kranken-, Arbeitslosen- und Notstandshilfe, Unfallrenten sowie Kindergelder berücksichtigen wir ebenfalls als Einkommen. Lehrlingsentschädigungen von Minderjährigen zählen nur zur Hälfte zum Haushaltseinkommen. Pflegegelder werden nicht als Einkommen gerechnet. Leben mehrere Einkommensbezieher im selben Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden. Anrechenbare Größe der Wohnung Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person 50 m 2, bei zwei Personen 70 m 2, und für jede weitere Person zusätzlich 10 m 2 Wohnnutzfläche anrechenbar. Miete und Darlehens-Rückzahlungen bei Wohnungseigentum Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt auf Basis der Nettomiete inkl. MwSt. (ohne Betriebskosten). Bei gemeinnützigen Wohnbauten berücksichtigen wir die Miete inkl. MwSt., Zins und Tilgung der Hypothekardarlehen und der Eigenmittel des Vermieters, Kosten zur Wohnungserhaltung, die Ausfallsrücklage und die Verwaltungskosten. Berechnung der Wohnbeihilfe bei Wohnungseigentum: Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohnobjektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung), werden zur Berechnung herangezogen. Ausgenommen sind die Betriebskosten. Unser Tipp: Wohnträume sind nicht immer finanzierbar, Wohnbedürfnisse aber schon. Die Antragsformulare für die Wohnbeihilfe erhalten Sie in den zuständigen Gemeindeämtern und bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung. Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da: Telefon 05574/ Günter Allgäuer Peter Hinterauer Gudrun Gasser 30 WOHNBAUFIBEL

33 WOHNBEIHILFE Generell werden maximal 5,90 pro m 2 Nutzfläche anerkannt. Beispiel 1 Beispiel 2 1 Person 4-köpfige Familie Einkommen 900, Einkommen 1.400, Mietwohnung 60 m 2 Eigentumswohnung: 100 m 2 Miete 291, Rückzahlungen: 654, Miete auf 50 m 2 (1 Person) umgerechnet: 242,50 Rückzahlungen auf Obergrenze (90 m 2 x 5,90) umgerechnet: 531, 8 % des Einkommens sind für Miet- und Rückzahlungen anrechenbar (siehe Tabelle Seite 33): 16 % des Familieneinkommens sind für Miet- und 72, Rückzahlungen anrechenbar (siehe Tabelle Seite 33): 224, Die Differenz zum tatsächlichen Aufwand = die Wohnbeihilfe: 170,50 Die Differenz zum tatsächlichen Aufwand = die Wohnbeihilfe: 307, Wo erhalten Sie die Antragsformulare? Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung und bei den Gemeindeämtern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Mietbestätigung und den Mietvertrag, Rückzahlungsnachweis, Einkommensnachweis und den Staatsbürgerschaftsnachweis bei. Die Antragsformulare müssen im Gemeindeamt des Wohnsitzes abgegeben werden. WOHNBAUFIBEL 31

34 WOHNBAUFIBEL 32 WOHNBAUFIBEL

35 Zumutbarer Wohnungsaufwand in Prozent des Familieneinkommens WOHNBAUFIBEL Prozent des Anzahl der Familienmitglieder Familieneinkommens % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % WOHNBAUFIBEL 33

36 Haben Sie noch Fragen? LEITUNG ALTHAUSSANIERUNG NEUBAU INFORMATION WOHNBEIHILFE Dr. Wilfried Bertsch Günter Dalpiaz Angelika Laschanzky Anna Kresser Gerhard Sulzbacher Konrad Fessler Cornelia Gantner Dietmar Brunner Herma Matt Gudrun Gasser Iris Malang Elmar Rauch Dr. Wilfried Leimser Eveline Schwärzler Günter Allgäuer Ing. Dieter Amann Helga Kühr Kezban Sahin Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Telefon / Angelika Pfanner Mag. Karl Ladenhauf Silvia Gugele 34 WOHNBAUFIBEL Andreas Colle Margit Sigg Peter Hinterauer

37 Beratung und Adressen Energieberatung Hinterwald Gemeindeamt Bezau, Telefon 05514/ , Sprechstunden jeden 1. und 3. Mittwoch, bis Uhr Energieberatung Vorder-/Mittelwald Gemeindeamt Lingenau, Telefon 05513/ , Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Kleinwalsertal Telefonische Beratung 05513/646-14, jeden Dienstag bis Uhr Energieberatung Leiblachtal Wirtschaftshof der Gemeinde Lochau, Hoferstraße 5, Telefon 05574/53115, Sprechstunden jeden Dienstag,18.00 bis Uhr Energieberatung Bregenz Umweltamt, Belruptstraße 1, Telefon 05574/ , Sprechstunden gegen Voranmeldung Energieberatung Hard Rathaus, Marktstraße 18, Telefon 05574/697-0, Sprechstunden jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat, bis Uhr Energieberatung Hofsteig Ökowerkstatt Wolfurt, Unterlinden 12, Telefon 05574/76580, Sprechstunden jeden Mittwoch, bis Uhr Energieberatung Lustenau Rheindelta Lustenau: Rathaus/Bauamt, Rathausstraße 1, UG, Zimmer II, Telefon 05577/ , Sprechstunden jeden Dienstag im Monat, bis Uhr Energieberatung Dornbirn Neues Rathaus, Rathausplatz 3, 2. OG, Zi. 229, Telefon 05572/ , Sprechstunden jeden Dienstag und Donnerstag, bis Uhr Energieberatung Hohenems Amt der Stadt Hohenems, Bürgerservicestelle-Rathaus, EG, Kaiser-Franz-Joseph-Straße 6, Telefon 05576/ , Sprechstunden jeden 1. und 3. Montag im Monat, bis Uhr Energieberatung am Kumma Gemeindeamt Götzis, Telefon 05523/ , Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Vorderland Vereinshaus Rankweil, Untere Bahnhofstraße 10, Telefon 05522/47243, Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr, Telefonische Voranmeldung möglich, Bürgerservice Marktgemeinde Rankweil, Telefon 05522/ Energieberatung Feldkirch Rathaus, Bürgerservice, Schmiedgasse 1-3, Telefon 05522/ , Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Walgau Rathaus Nenzing, Landstraße 1, Telefon 05525/ , Sprechstunden jeden Mittwoch, bis Uhr Energieberatung Bludenz Städtisches Wohn- u. Geschäftsgebäude Bludenz, Rathausgasse 12, 3. Stock, Telefon 05552/68334, Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Montafon Stand Montafon, Montafonerstraße 21, Schruns, Telefon 05556/ , Beratung nach Voranmeldung im Stand Montafon Energieberatung Großes Walsertal Biosphärenparkbüro, Thüringerberg, Telefon 05550/20360, Sprechstunden jeden 1. und 3. Dienstag, bis Uhr Energieinstitut Vorarlberg Competencecenter CCD, Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn, Telefon 05572/ WOHNBAUFIBEL 35

38 EINFACH ZUM NACHDENKEN Wir ehren das Alte und begrüßen das Neue. Ebenso wie der Wechsel der Jahreszeiten seine Schönheit hat, so liegt in der respektvollen Anerkennung der Zyklen des Lebens eine innere Würde. Wir ehren das Alte und begrüßen das Neue heißt ein schöner Leitsatz. Übertragen wir diesen Gedanken auf das Zusammenleben der Generationen, stehen wir vor neuen Herausforderungen für Planer, Architekten und Baufirmen. Ein Schritt in die richtige Richtung ist barrierefreies Bauen. Es erleichtert altersgerechtes Wohnen über Generationen hinweg und zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Das Land Vorarlberg fördert barrierfreies Bauen. 36 WOHNBAUFIBEL

39 Impressum: Herausgeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz Text + Konzept: Spiritworks, Dr. Gerhard Hofer, A-6890 Lustenau; Fotos: Architektur Heim + Müller, A-6850 Dornbirn; Matthias Weissengruber, A-6900 Bregenz; Ignacio Martinez, A-6890 Lustenau; Christine Kees, A-6850 Dornbirn; Alfons Hagen, A-6890 Lustenau; Landespressestelle Druck: Hecht Druck, A-6971 Hard

40 Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz, Telefon /

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