Wohnbauförderung Vorarlberg

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1 Wohnbaufibel 2008 Wohnbauförderung Vorarlberg Sanieren. Bauen. Wohnen. Mehr Landgeld für Sanierung und ökologischen Wohnbau.

2 Inhalt Vorwort Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landesrat Manfred Rein 05 Ökologisch bauen und sanieren Natürlich. Daheim. Wohnen mit Zukunft. 11 Neubau und Kauf Eigener Herd ist Goldes wert. 21 Sanierung Schönes Alter. Wenn Häuser jung werden. 27 Solaranlagen Solaranlagen. Lass die Sonne rein. Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien. In der vorliegenden Fibel finden Sie wichtige grundlegende Informationen zu den Maßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe. Alle Angaben sind gründlich geprüft, aber ohne Gewähr. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Tel / Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe. Die eigenen vier Wände. 38 Beratung und Adressen Haben Sie noch Fragen?

3 02 Vowort Vowort 03 Wohnen verbindet Menschen. Leistbarer Wohnraum für Generationen. Energie ist teuer. Ökologisch bauen, hilft sparen. Das Thema Wohnen nimmt in der Vorarlberger Landespolitik einen bedeutenden Platz ein. Leistbares Wohnen in einem attraktiven Lebensraum zu gewährleisten, ist eines der wichtigsten Anliegen des Landes. Wohnen ist in starkem Maße Ausdruck der Lebensqualität in einer Region. Wenn sich die Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen, steigen nicht nur die persönliche Zufriedenheit und das Wohlbefinden, sondern auch die Solidarität mit der Region und mit den Menschen, die darin leben. Als wichtiger Impulsgeber für die heimische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt bewirkt die Wohnbauförderung Investitionen von weit über 500 Millionen Euro. Aufgrund der gezielten Förderung wird eine solide und attraktive Basis für die Lebensqualität in allen Regionen unseres Landes gelegt. Im Landesbudget sind für die Wohnbauförderung über 150 Millionen Euro vorgesehen. Neben dem Hauptziel, den Menschen Wohnraum zu erschwinglichen Bedingungen zu bieten, unterstützt die Landes- Wohnbauförderung auch das Zusammenleben der Generationen, damit ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen barrierefrei im Kreise ihrer Familie leben können. Das fördert den Zusammenhalt - nicht nur in der Familie, sondern in der ganzen Gesellschaft. Seit jeher haben wir Vorarlberger einen starken Bezug zum Thema Wohnen. Vorarlberg erweist sich dabei als Vorreiter, gerade in Bezug auf den ökologischen Wohnbau. Keineswegs ist es daher verwunderlich, dass Vorarlberg schon seit vielen Jahren beweist, wie entscheidende Impulse in Richtung ökologisches und energieeffizientes Bauen und Wohnen gesetzt werden können. Neben dem Hauptziel, den Menschen zu erschwinglichen Bedingungen entsprechenden Wohnraum zu bieten, spielt bei der Landes-Wohnbauförderung das Thema Energiesparen eine entscheidende Rolle. Das Gebot der Stunde heißt, vorausschauend planen, möglichst barrierefrei bauen und damit Wohnraum generationsübergreifend attraktiv machen. Bereits 82 Prozent aller Neubauten und 40 Prozent der Altbausanierung werden umwelt- und ressourcenschonend durchgeführt. Diesen positiven Trend in Richtung ökologischer Wohnbau wollen wir mit den Wohnbauförderungsrichtlinien 2008 gezielt unterstützen. Planen Sie Ihr Zuhause mit Weitblick, die Energieberater in Ihrer Region stehen Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite. Werden bestehende Häuser nach modernen Gesichtspunkten saniert, entstehen neue, gesunde Lebensräume. Somit trägt die Wohnbauförderung des Landes auch aktiv zum Klimaschutz und damit zur Energiezukunft Vorarlbergs bei. LR Manfred Rein LH Dr. Herbert Sausgruber

4 Ökologisch bauen und sanieren 05 Darauf haben viele lange gewartet. Aber jetzt ist es so weit. Leben im Einklang mit der Natur ist der große Trend des 21. Jahrhunderts. Selbst die Stars in Hollywood sind auf der Suche. Sie fahren Autos mit Hybridantrieb, bevorzugen biologische Nahrungsmittel und geben Konzerte für die Rettung des Planeten. Nur beim Wohnen sind sie noch nicht so weit wie die Vorarlberger Bevölkerung. Aber das liegt nicht an den Stars, sondern an den Rahmenbedingungen, die in Vorarlberg einzigartig sind. Modernes Wohnen. Fragen Sie nach der Höchstförderung. Ökologisch bauen und sanieren Natürlich. Daheim. Wohnen mit Zukunft. Geringe Heizkosten, gesundes Raumklima und hohe Förderung.

5 06 Ökologisch bauen und sanieren Ökologisch bauen und sanieren 07 Förderstufen und Ökopunkte Leben im Einklang mit der Umwelt besitzt für viele VorarlbergerInnen einen hohen Stellenwert. Das Land Vorarlberg fördert Baumaßnahmen bei Sanierungen und bei Neubauten nach einem ökologisch abgestimmten Maßnahmenkatalog. Mit Hilfe eines Punktesystems, das Ihr Bauvorhaben in die Ökostufe 1 (Öko1), die Ökostufe 2 (Öko 2) oder die Ökostufe 3 (Öko 3) einstuft, wird die Höhe der Förderung ermittelt. Beim Energiebedarf können Sie wirklich punkten Moderne Heizungs- und Warmwassersysteme zeichnen sich durch hohe Effizienz und geringe Betriebskosten aus. Jede Verbesserung des Heizwärmebedarfes bringt Ökopunkte. Grenzwerte und Heizsysteme bestimmen die Höhe der Förderstufe und damit die Höhe der Fördergelder. Nur für die hier angeführten Heizungen oder Heizungskombinationen werden Öko-Punkte vergeben. Reine Elektro- oder Kohleheizungen verhindern die Öko-Förderung. Neubau Sanierung Förderstufe Eigenheim Mehrwohnungshaus Öko 1 90 Ökopunkte 100 Ökopunkte 100 Ökopunkte Öko Ökopunkte 150 Ökopunkte 150 Ökopunkte Öko Ökopunkte 200 Ökopunkte 175 Ökopunkte Förderstufen: Von Öko 1 bis Öko 3. Die Grenzwerte auf einen Blick Öko 1: Nicht erneuerbare Energieträger Grenzwert: 47,0 kwh pro m 2 /Jahr Öko 1: Wärmepumpe Grenzwert: 50,5 kwh pro m 2 / Jahr Öko 1: Biomasseheizung Grenzwert: 54,0 kwh pro m 2 /Jahr Öko 2: Grenzwert: 40,0 kwh pro m 2 /Jahr Öko 3: Grenzwert: 15,0 kwh pro m 2 /Jahr Bewertung: Bis zu 300 Ökopunkte Punkte sammeln ist ganz einfach Öko-Punkte sind schnell gesammelt. Bewertet werden die Bereiche Planung, Energiebedarf, Haustechnik, Materialwahl und Innenraum. für ökologische Maßnahmen Mit gezielten ökologischen Maßnahmen erhöhen Sie Ihr Öko-Punkte-Konto ohne großen Aufwand. Entnehmen Sie dem Maßnahmenkatalog die Punkte-Kriterien für Ihre persönliche Wahl. Für die Förderstufe Öko 3 wird der Nachweis für die Passivhausqualität mit dem Passivhaus-Projektierungspaket erbracht. Das Vorarlberger Energieinstitut informiert Sie gerne näher. Hinweis: Die Grenzwerte für Öko 1 und Öko 2 beziehen sich auf die Bruttogeschossfläche. Der Grenzwert für Öko 3 basiert auf der Nettogeschossfläche. Tipp: Kostenlose Energieberatung bei den regionalen Energieberatungsstellen. Maßnahmenkatalog Kategorie Standort und Planung Energiebedarf Materialwahl Haustechnik Innenraum Gesamt Punkte Bitte beachten Sie: Weitere Erläuterungen zum Thema Ökomaßnahmen finden Sie in den Wohnbauförderungsrichtlinien und auf der Ö-Box im Internet (

6 08 Ökologisch bauen und sanieren Ökologisch bauen und sanieren 09 Der Gebäudeausweis Der Gebäudeausweis wird durch ein technisches Büro oder einen Energieberater vor Baubeginn ausgestellt. Der Ausweis gibt ähnlich wie der Typenschein beim Auto die ökologischen Kennzahlen und die damit verbundenen Öko-Punkte für das Bauvorhaben an. Die Förderstufe richtet sich nach der Anzahl der Ökopunkte. Die vorgeschriebene, genaue Analyse des Bauvorhabens in der Planungsphase fördert den achtsamen und sparsamen Umgang mit Ressourcen. Die vorausschauende Planung sichert eine hohe Werterhaltung und ermöglicht niedrige Heizkosten. Die regionalen Energieberatungsstellen der Gemeinden sowie das Energieinstitut Vorarlberg geben gerne weitere Auskünfte. Das Energieinstitut prüft die Ausführung des Bauvorhabens. Die Auszahlung des Wohnhaussanierungsdarlehens/Zuschusses bzw. der letzen Rate des Neubauförderungsdarlehens erfolgt durch die Abteilung Wohnbauförderung. Antragsformulare Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Landesregierung, bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern oder im Internet. Bitte legen Sie dem Antrag unbedingt Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Baubewilligungsbescheid, Bauplan und Gebäudeausweis bei.

7 Neubau und Kauf 11 Es gibt für alle wesentlichen Fragen rund um das Bauen vertrauensvolle Ansprechpartner. So weisen beispielsweise ExpertInnen der Wohnbauförderung den besten Weg zu mehr Landgeld. Und für die großen Themenbereiche Planen-Bauen-Wohnen sind das Vorarlberger Architekturinstitut, das Vorarlberger Baugewerbe und das regionale Handwerk gute Adressen. Die heimischen Banken verfügen über bestens geschulte Finanzberater und das Energieinstitut zeigt, welche Investitionen die Betriebskosten langfristig niedrig halten. Neubau und Kauf Eigener Herd ist Goldes wert. Bitte nutzen Sie das große Informationsangebot rund ums Bauen und Wohnen, bevor Sie das Großprojekt Eigener Herd ist Goldes wert starten. Es zahlt sich aus im wahrsten Sinne des Wortes. Wir empfehlen Ihnen die kostenlose Beratung bei der regionalen Energieberatungsstelle in Ihrer Nähe und beim Institut für Sozialdienste (IfS) Menschengerechtes Bauen. Kontaktadressen finden Sie auf Seite 39/40. Gute Energien für das Leben. Fragen Sie die ExpertInnen.

8 12 Neubau und Kauf Neubau und Kauf 13 Ablaufplan für Neubau Bevor Sie starten: Sich Zeit nehmen und die Kernfragen beantworten: Wie will ich wohnen? Was kann ich finanzieren? Wie sind meine Wohnbedürfnisse in 20 Jahren? (Barrierefrei bauen Bauausführung Errichten des Gebäudes. Laufendes Sammeln der erforderlichen Nachweise gemäß Detailinformation im ökologischen 09 bedeutet nachhaltig bauen) Informations- und Meinungsbildungsphase Literaturstudium, Exkursionen, Vorträge, Informationsveranstaltungen, Gespräche mit Freunden, Verwandten, Archi- Maßnahmenkatalog bzw. unter Baufortschrittsmeldung Das Darlehen wird nach Baufortschritt ausbezahlt. Ist der Rohbau und das Dach fertig, können mit der Baufortschritts tekten, Energieberatern, etc. Entscheidung Gemeinnütziges Objekt: Kontakt mit dem Wohnungsamt der Gemeinde, der Stadt oder einer Gemeinnützigen Baugesellschaft aufnehmen. Wohnung eines Bauträgers: Angebote vergleichen und abwägen. Nach individuellen Bedürfnissen und finanziellen meldung die ersten 60% angefordert werden. Vor der Freigabe: Nachweis der Öko-Maßnahmen Antrag auf Abnahme inklusive Plänen, Gebäudeausweis und gesammelten Nachweisen an das Energieinstitut schicken. Änderung des Gebäudeausweises, wenn das Haus anders errichtet wurde als geplant. Abnahme und Freigabe Das Energieinstitut Vorarlberg führt die Endprüfung vor Ort durch. Entspricht die Bauausführung den Förderungs Möglichkeiten entscheiden. Der Bauträger muss über eine gewerbliche Berechtigung nach österreichischem Recht verfügen. Errichten eines Eigenheimes, Umbau oder Zubau an ein bestehendes Objekt z.b.: Dachbodenausbau. Gute Planung spart Geld Planung mit einem befugten Planer. Festlegen der persönlichen Bedürfnisse und des Kostenrahmens. Barrierefreies vorgaben, werden Abnahme und Freigabe bestätigt. Fertigstellungs- und Einzugsmeldung Fertigstellungsmeldung bei der Gemeinde abholen, ausfüllen und an das Bauamt schicken. Eine Kopie der Fertigstellungsmeldung und einen Meldezettel aller Haushaltsangehörigen an die Abteilung Wohnbauförderung übermitteln. Sind diese Kriterien erfüllt, wird das restliche Darlehen ausbezahlt. Die monatlichen Raten werden vorge Bauen wird gefördert. Energie- und Ökologieplanung Was bringt mir die Ökologie am Bau? Rechnen sich die Investitionen? schrieben. Am einfachsten ist es, wenn eine Einzahlungsermächtigung für das Land ausgestellt wird. Die Hypothekenbank betreut das Konto für das Land. Diese Fragen mit Energieberatern besprechen. Festlegen des gewünschten Heizwärmebedarfs und der angestrebten Die Wohnbauförderung unterstützt Privatpersonen bei Förderstufe (Bau- und Dämmstoffauswahl etc.). Fertigstellen der Einreichplanung * Baukostenkalkulation und Finanzierung nochmals prüfen. Erstellen des Gebäudeausweises * Vor Baubeginn den Öko-Typenschein für das Bauvorhaben erstellen. Energieberater oder Energieinstitut geben - Errichtung und Ersterwerb von Eigenheimen, Doppel- und Reihenhäusern, Wohnungen - Errichtung von Wohnungen durch Zu-, Ein- und Umbauten - Wohnungserweiterungen Grundvoraussetzungen gerne Auskunft. Baueingabe * Eingabe bei der zuständigen Baubehörde wie Stadt, Gemeinde oder BH. Baubewilligung * Sie bekommen den Baubescheid von der Baubehörde. Antrag auf Wohnbauförderung stellen Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde, Stadt, im Internet oder direkt bei der Abteilung Wohnbauförderung. Die - Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt - Einhaltung der Einkommensgrenze und der gesetzlichen Bauvorschriften - Wohnungsbedarf - Versteuerung des Einkommens in Österreich - Gesicherte Finanzierung - Nachgewiesenes Eigentums- bzw. Baurecht - Angemessener Preis für Bau und Baugrundstück Wohnbauförderung benötigt alle Unterlagen und den Eigentümernachweis im Grundbuch (schriftlicher Auszug). Sie - Maximale Wohnnutzfläche darf nicht überschritten werden erhalten die Zusicherung, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die übermittelte Darlehens- und Pfandbestellungs- - Gebäudeausweis (siehe S. 8) urkunde beglaubigt unterzeichnen und an die Hypothekenbank zurücksenden. - Finanzierungsdefizit - Gewerbliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht * Viele Architekten, Bauträger, Planer oder Energieberater bieten Ihnen Unterstützung bei diversen Behördenwegen.

9 14 Neubau und Kauf Neubau und Kauf 15 Einkommen Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden, die sich auf das Haushaltseinkommen beziehen. Bei der Berechnung wird das gemeinsame Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Das Einkommen der Kinder (bis 27 Jahre) wird nur zu 50 Prozent angerechnet, eine Lehrlingsentschädigung zählt nicht zum Haushaltseinkommen. Die Eckdaten für die Einkommensberechnung sind für alle Förderungen gleich. Beispiel Einkommensberechnung für Arbeitnehmer Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens: Bruttobezüge EUR ,00 Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderung EUR 6.390,00 Einbehaltene Lohnsteuer EUR 6.008,70 50 % der steuerfreien Bezüge gem. 26 EUR 288,00 : 2 + EUR 144,00 Das Haushaltseinkommen darf die festgesetzten Grenzwerte nicht übersteigen. Die Grenzwerte auf einen Blick: Jahres-Nettoeinkommen EUR ,30 Monatliches Netto-Einkommen EUR ,30 : 12 EUR 2,019,78 Eine Person EUR 2.500, Zwei und drei Personen EUR 4.000, Vier und mehr Personen EUR 4.300, Wohnungsbedarf Der Wohnungsbedarf wird grundsätzlich für alle Per- Maximale Wohnnutzfläche Die maximale Wohnungsgröße hängt von der Anzahl der sonen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum Bewohner ab: Bis zu einem Fünf-Personen-Haushalt darf Werden die Einkommensgrenzen überschritten, kann Privatpersonen ein eingeschränktes Darlehen gewährt werden. Das Darlehen wird für jeweils begonnene EUR 50,, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 10 % gekürzt. Mit Überschreiten der höchstzulässigen Einkommensgrenze von EUR 4.500, endet der Anspruch auf Förderung. Einkommenssteuer sowie die genannten Beträge bei Arbeitnehmern. Wissenswertes - Gerichtlich festgesetzte Alimentations- und Unterhaltszahlungen werden anerkannt, wenn deren tatsächliche Zahlung nachgewiesen wird. besitzen und auch über kein Wohnrecht verfügen. Wer bereits eine Wohnung besitzt, kann das volle Neubau- Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine förderbare Person verkauft. Bleibt das Objekt im Eigentum oder erfolgt der Verkauf an eine nicht förderbare Person reduziert sich die Förderung auf 60 Prozent. Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. die Nutzfläche 150 m 2 betragen. Ab einem Sechs-Personen-Haushalt bzw. einem vorliegenden Wohnrecht für die Eltern oder nahe Angehörige ist die Wohnnutzfläche mit 170 m 2 begrenzt. Bei Wohnobjekten ohne Unterkellerung und Dachboden können ohne Auswirkungen auf die Nutzflächen-Obergrenze außerhalb der Wohnung für Lagerzwecke oder technische Nutzung zusätzlich Flächen von weniger als 30 m 2 gebaut werden. Einkommensberechnung für Arbeitnehmer Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzulagen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungsbeiträge, der Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlagen sowie die Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag wird durch 12 Monate dividiert. Einkommensberechnung für Selbstständige Vorzeitige Abschreibungen, Investitionsrücklagen und Sonderausgaben werden dem Einkommen hinzugerechnet. Negative Einkünfte und Verlustvorträge können nicht berücksichtigt werden. Abgezogen werden die - Als Einkommensnachweis gilt der Steuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel. - Die dargestellte Berechnungsbasis des Haushaltseinkommens gilt wenn im Einzelfall nicht anders angegeben für alle Förderungsarten rund ums Bauen und Wohnen. Darlehensberechnung Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Nutzflächenzahl - die den Grad der Verdichtung ausweist - und dem Ökologiestandard. Für die Höhe des Darlehens werden für 1 Person maximal 80 m 2 2 Personen maximal 100 m 2 3 Personen maximal 120 m 2 4 und 5 Personen maximal 130 m 2 ab 6 Personen maximal 150 m 2 Nutzfläche berechnet.

10 16 Neubau und Kauf Neubau und Kauf 17 Höhe des Förderungsdarlehens Pro m 2 förderbare Nutzfläche beträgt die Förderung für Eigenheime und Wohnungen in Euro Neubauförderungsdarlehen, einschließlich der Darlehen für gemeinnützige Mietkaufwohnungen, sind abhängig von der Förderstufe jährlich zu folgenden Prozentsätzen zu verzinsen. Förderstufe Öko 1 Öko 2 Öko 3 Mit einer Nutzflächenzahl bis 32, Mit einer Nutzflächenzahl ab 32, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Darlehensbedingungen Neubau und Kauf Die Auszahlung des Neubauförderungsdarlehens richtet sich nach dem Baufortschritt: Rohbau und Dacheindeckung: 60 %. Bauvollendung/Bezug und Abnahme Verzinsung und Rückzahlung Die Zinsen für das Förderungsdarlehen starten bei 1 %. Gegen Ende der Laufzeit steigen die Darlehenszinsen auf 4 %. durch das Energieinstitut: 40 %. Förderstufen Öko1 und Öko 2 Förderstufe Öko 3 Zins Tilgung Zins Tilgung 1. bis 5. Jahr 1,0 % 0,5 % 1. bis 10. Jahr 1,0 % 0,5 % 6. bis 10. Jahr 1,5 % 1,0 % 11. bis 20. Jahr 2,0 % 1,0 % 11. bis 15. Jahr 2,0 % 2,5 % 21. bis 30. Jahr 3,0 % 3,0 % 16. bis 20. Jahr 3,0 % 4,0 % 31. bis 35. Jahr 4,0 % 5,5 % 21. bis 27. Jahr 4,0 % 5,0 % Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Die Tilgung startet mit Bezug des geförderten Objektes. Neubaubeispiele Wohnung mit 80 m 2, Nutzflächenzahl ab 55 (höchste Verdichtung): Förderstufe Öko 1 Darlehensbetrag EUR , 80 m 2 x EUR 850, Monatsrate einschließlich Verwaltungsbeitrag 1. bis 5. Jahr EUR 85,60 6. bis 10. Jahr EUR 142, bis 15. Jahr EUR 255, bis 20. Jahr EUR 397, bis 27. Jahr EUR 510,60 Förderstufe Öko 2 Darlehensbetrag EUR , 80 m 2 x EUR 1.020, Monatsrate einschließlich Verwaltungsbeitrag 1. bis 5. Jahr EUR 102,60 6. bis 10. Jahr EUR 170, bis 15. Jahr EUR 306, bis 20. Jahr EUR 476, bis 27. Jahr EUR 612,60

11 18 Neubau und Kauf Förderstufe Öko 3 Darlehensbetrag EUR , 80 m 2 x EUR 1.150, Monatsrate einschließlich Verwaltungsbeitrag 1. bis 10. Jahr EUR 115, bis 20. Jahr EUR 230, bis 30. Jahr EUR 460, bis 35. Jahr EUR 728,93 Wissenswertes Darlehen - Das Darlehen kann jederzeit vorzeitig zurückbezahlt werden. - Die Antragsteller müssen nicht verheiratet sein. Es ist ausreichend, wenn das Objekt gemeinsam bezogen wird. Wohnungsbedarf - Wer bereits eine Wohnung besitzt, kann das volle Neubau-Darlehen erhalten. Voraussetzung: Die Wohnung muss an eine förderbare Person verkauft werden. - Zusätzlich zum Neubau-Darlehen können Sie Förderungen für Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen beantragen. - Der Antrag auf Neubauförderung muss beim Kauf einer Wohnung innerhalb von drei Monaten nach Kaufabschluss gestellt werden. Bei Errichtung eines Wohnobjektes muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der baurechtlichen Genehmigung vorliegen. - Vor dem positiven Bescheid über das Neubau-Darlehen darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.

12 Sanierung 21 Eine Liebesbeziehung: Junge Paare und alte Häuser. Sanieren macht froh nicht nur wegen der Höchstförderung. Wer ein altes Haus saniert, kann viel erzählen. Viele positive Überraschungen warten auf dem Weg zum neuen Wohngefühl. Wer weiß schon, dass für ökologisch optimale Althaussanierungen die höchsten Fördersätze und die geringste Zinsbelastung wirksam werden. Und noch eine gute Nachricht für alle, die aufs Geld schauen: Moderne Sanierungen reduzieren auch die permanenten Betriebskosten nachhaltig. Sanierung Schönes Alter. Wenn Häuser jung werden. Moderne Heiz- und Lüftungssysteme, gute Dämmung und erfahrene PlanerInnen machen die Althaussanierung zur reizvollen Neubau-Alternative mit hohem Wohnkomfort. Für immer mehr Menschen sind Althaussanierungen die ideale Alternative zum Neubau oder Kauf.

13 22 Sanierung Sanierung 23 Voraussetzungen für die Förderung - Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer oder Mieter, die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren. - Eigenbedarf - Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt - Einkommensobergrenze nicht überschritten Für die Sanierungsberatung EUR 600 vom Land Wird mit dem Förderungsantrag ein umfassendes Gesamtsanierungskonzept (Gebäudeausweis, Beratungsprotokoll mit Umsetzungskonzept samt Zeitplan) über das gesamte Wohnobjekt vorgelegt, werden die Kosten dafür mit einmalig EUR 600, gefördert. Förderstufen und Förderungshöhe Der Weg zu Darlehen und Zuschüssen Sanierungsförderungen können Eigentümer wie Mieter beantragen. Je nach Höhe der anerkannten Sanierungskosten erfolgt die Förderung in Form eines langfristigen Darlehens oder einmaligen Zuschusses. Einkommen Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Förderstufen Anerkannte Sanierungskosten Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Die Eckdaten für die persönliche Einkommensberechnung sind für alle Förderungen gleich. Sie finden sie auf S 14. Bitte Gebäudeausweis vorzeigen. Der Gebäudeausweis wird durch ein technisches Büro oder einen Energieberater vor Baubeginn ausgestellt. Der Ausweis gibt ähnlich wie der Typenschein beim Auto die ökologischen Kennzahlen und die damit verbundenen Öko-Punkte für das Bauvorhaben an. Die Förderstufe richtet sich nach der Anzahl der Ökopunkte. Achten Sie auf den U-Wert bei Bauteilsanierungen Bei Bauteilsanierungen ist besonders auf die Wärmedämmung zu achten. Wie gut ein Bauteil die Wärme halten kann, hängt vor allem von seiner Dicke und den verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses Wärmedämm-Vermögen ist der sogenannte U-Wert, der früher K-Wert hieß. Sanierungen im Energiebereich sowie alle Erhaltungsund Verbesserungsmaßnahmen für: - Außenwand - Fenster, Fensterverglasung und Fensterläden - Dach, OG-Decke - Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt) - Heizung (bei fossilen Brennstoffen nur mit Brennwerttechnik; Wärmepumpen müssen die Qualitätskriterien der Wärmepumpenförderung des Landes erfüllen.) - Warmwasseraufbereitung - Elektroanlagen - Wasserinstallation - Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus Nicht gefördert werden - Holz- und Kunststoff-Fenster, die schwermetall- und chlorhältig hergestellt werden - Kanalisierung - Kachelofen, sofern er nicht die einzige Heizung ist - Eigenleistungen sowie der Kauf von Haushaltsgeräten und Möbel Einzelmaßnahmen laut Richtlinien - Heizung (bei fossilen Brennstoffen nur mit Brennwerttechnik; Wärmepumpen müssen die Qualitätskriterien der Wärmepumpenförderung des Landes erfüllen.) - Warmwasseraufbereitung - Elektroanlagen - Wasserinstallation - Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus Öko 1 Öko 2 und Erhaltenswerte Wohnobjekte Öko 3 Bis EUR , 10 % als Einmalzuschuss Bis EUR , 20 % als Einmalzuschuss Bis EUR , 25 % als Einmalzuschuss Bis EUR , 30 % als Einmalzuschuss Über EUR , 30 % als Darlehen Über EUR , 40 % als Darlehen Über EUR , 50 % als Darlehen Über EUR , 60 % als Darlehen

14 24 Sanierung Sanierung 25 Die besten Darlehenskonditionen: 1 Prozent oder zinsfrei bis zum fünften Jahr. Für Sanierungsmaßnahmen gibt es das Landgeld besonders günstig. Einzelmaßnahmen, Förderstufen Öko 1 und Öko 2 Förderstufe Öko 3 1. bis 20. Jahr 1 % Zins 4,6 % Tilgung 1. bis 5. Jahr zinsfrei 4,6 % Tilgung 6. bis 20. Jahr 1 % Zins 4,6 % Tilgung Extrageld für schöne, erhaltenswerte Objekte Abrechnung und Auszahlung Vereinzelt sieht man sie noch, regionaltypische Gebäude Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - wie Rheintal- oder Bregenzerwälderhäuser. Sind diese spätestens zwei Jahre nach der Förderzusage - die Rechnungen Häuser in einem noch substanziell unverfälschten Bauzustand, und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung. gelten sie als erhaltenswerte Objekte und besonders Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt förderungswürdig. In der Regel fallen darunter werden. Darlehen oder einmaliger Zuschuss werden Gebäude, welche vor 1900 erbaut wurden. nach vorliegender und überprüfter Endabrechnung überwiesen. Voraussetzung für die Förderung: Das ursprüngliche Erscheinungsbild des Sanierungsobjektes darf keine nachteilige Veränderung erfahren und vorhandene Antragsformulare Bausünden müssen getilgt werden. Der Sanierungsaufwand sind an folgenden Stellen erhältlich: in der Bauhülle muss mindestens EUR , - Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus betragen. - Gemeindeämter - Geldinstitute Besondere Verfahren und Bestimmungen - Internet: Kommt im Zuge einer Althaussanierung gleichzeitig ein Neubau-Anteil dazu, so kann bei einem Verhältnis von Den Antrag auf Wohnbauförderung mindestens 60 % Althaussanierung und 40 % Neubau vor Baubeginn stellen. die gesamte Abwicklung über ein Althaussanierungsdarlehen Bitte geben Sie die Antragsformulare im Gemeindeamt erfolgen. jener Gemeinde ab, in der sich das Gebäude befindet. Wissenswertes - Innensanierungen werden nicht gefördert. Ausnahme: Heizung, Heizkörper, Wasser- und Elektroinstallationen im Mauerwerk. - Die Sanierungskosten werden bis zu einer Obergrenze von EUR 1.000, (inkl. USt.) je m 2 Nutzfläche gestützt, begrenzt jedoch auf eine Nutzfläche von 130 m 2 je Gebäude oder Wohnung bzw. auf 150 m 2 Nutzfläche bei Haushalten mit mindestens 6 Personen. - Bei Ansuchen durch einen Mieter muss dieser die Förderkriterien erfüllen und darf keine Wohnung im Eigentum haben. Die Miethöhe muss ortsüblich sein. - Die Umsatzsteuer kann bei den Sanierungskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht. - Grundvoraussetzung für den Erhalt der erhöhten Öko-Förderung ist ein Gebäudeausweis. Bei stufenweiser Umsetzung sind entsprechend gute U-Werte Voraussetzung für eine Förderzusage. - Gefördert wird nur das Hauptheizsystem. Bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas ist Brennwerttechnik erforderlich. Die Wärmepumpenförderung unterliegt den Wärmepumpenrichtlinien des Landes. - Für Hausgemeinschaften gilt folgende Vorgangsweise: Kostenvoranschläge für die Sanierung, Liste der Bewohner der einzelnen Wohnungen mit Angabe der jeweiligen m 2 Wohnnutzfläche, anteiligen Kosten und Grundbuchauszug vorlegen. Je nach Sanierungsumfang ist die Angabe des U- Wertes oder ein Gebäudeausweis notwendig. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Wohnungseigentümer Förderungen eigenständig beantragen. - Folgeanträge sind nach Ablauf einer Frist von drei Jahren möglich, sofern die Sanierungskostengrenze nicht schon erreicht wurde. Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung.

15 Solaranlagen 27 Mit einer Solaranlage gehen Sie einen Schritt in Richtung Unabhängigkeit vom Auf und Ab der Energiepreise. Bei der Energiegewinnung für Warmwasser und Heizung zählen Solaranlagen zu den technisch modernsten und nachhaltigsten Lösungen. Arbeiten sie doch umweltfreundlich und weitgehend unabhängig von den Ressourcen des Energiemarktes. Ohne Solaranlagen ausgestattete Häuser und Wohnanlagen bekommen bald Seltenheitswert in Vorarlberg. Immer weniger Menschen wollen auf die saubere und günstige Energiequelle verzichten. Solaranlagen Lass die Sonne rein. Ohne Solaranlagen ausgestattete Häuser und Wohnanlagen bekommen bald Seltenheitswert in Vorarlberg.

16 28 Solaranlagen Solaranlagen 29 Förderung für alle Die Solar-Förderung steht allen Personen zur Verfügung und ist an keine Einkommensgrenze gebunden. Grundvoraussetzungen - Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Bruttokollektorfläche und bei Mehrwohnungshäusern nach ganzjährig bewohnen. - Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist den Investitionskosten. die Beratung vor der Errichtung der Solaranlage. - Die Solaranlage muss mit einem Wärmemengenzähler Beratung ist Pflicht ausgestattet sein. Die nachweisbare Fachberatung vor der Errichtung ist - Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten Voraussetzung für die Förderung. Für Beratungen stehen Unternehmens oder eines autorisierten Büros über die folgende Ansprechpartner zur Verfügung: fachgerechte Ausführung der Solaranlage. - Energiesparberater des Energieinstituts Vorarlberg - Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Auszahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß ver- - illwerke vkw in Dornbirn wendet werden. - Stadtwerke Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzuschuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss. - autorisierte Büros für - gewerblich befugte Unternehmer Installationstechnik 3. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): - Sockelförderung EUR 2.200, plus je m 2 Bruttokollektorfläche EUR 75, - Maximal EUR 3.700, - Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 500, pro m 2 Kollektorfläche) Für den Austausch von Altkollektoren (frühestens nach torfläche von mehr als 20 m 2 wird Ihnen ein Servicescheck in Höhe von EUR 150, ausgestellt. Den Service 10 Jahren) wird je m 2 Bruttokollektorfläche ein Betrag von EUR 75, ausbezahlt. Werden Altanlagen (älter als muss ein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach 10 Jahre) bis in die Installation erneuert, werden die Inbetriebnahme der Anlage durchführen. Kollektorfläche mit EUR 75, pro m 2 und die Installationsarbeiten mit 25 % gefördert. Antragsformulare Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und im Servicescheck Landhaus bei der Abteilung Wohnbauförderung. Die Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Servicescheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue ausgefüllten Formulare im Gemeindeamt abgeben. Solaranlage. Bis 20 m 2 Bruttokollektorfläche erhalten Sie einen Scheck über EUR 110,. Bei einer Bruttokollek- Gefördert werden 1. Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): - Sockelförderung EUR 1.100, plus je m 2 Bruttokollektorfläche EUR 75, - Maximal EUR 1.900, - Mehrwohnungshäuser 25 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 600, pro m 2 Kollektorfläche) 2. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 % und 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): - Sockelförderung EUR 1.500, plus je m 2 Bruttokollektorfläche EUR 75, - Maximal EUR 3.000, - Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 500, pro m 2 Kollektorfläche)

17 Wohnbeihilfe 31 Wohnqualität für alle Menschen. Mit der Wohnbeihilfe werden Menschen unterstützt, deren Einkommen für die Mietzahlung oder Darlehenszahlung kaum ausreicht. Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Nicht berechnet werden Lehrlingsentschädigungen. Einkommen von Kindern (bis 27 Jahren) werden nur zu 50 Prozent berücksichtigt. Wohnbeihilfe Die eigenen vier Wände. Menschenwürdig wohnen. Auch wenn das Geld knapp ist.

18 32 Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe 33 Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe unterstützt Sie bei der Zahlung von Mieten oder Wohnbaudarlehen. Grundvoraussetzungen Anrechenbarer Wohnungsaufwand - Österreichische oder eine nach dem Recht der Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohnobjektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung), Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichgestellte Staatsbürgerschaft werden zur Berechnung herangezogen. Generell werden - Eigennutzung der Wohnung maximal EUR 6,60 pro m 2 Nutzfläche inkl. EUR 1,10 - Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder Betriebskostenanteil anerkannt. einem daraus resultierenden Folgeeinkommen wie Rente oder Arbeitslosenbezug. Anrechenbare Größe der Wohnung Teilzeitbeschäftigung kann nur Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person aus gesundheitlichen Gründen (fachärztliche maximal 50 m 2, bei zwei Personen maximal 70 m 2, und Bestätigung) für jede weitere Person zusätzlich 10 m 2 Wohnnutzfläche aus Altersgründen (Unzumutbarkeit) anrechenbar aber nie mehr als die tatsächliche Nutzfläche. bei beruflichem Wiedereinstieg (nach längerer Arbeitslosigkeit oder bedingt durch eine Scheidung) anerkannt werden. Nettoeinkommen Die Teilzeitbeschäftigung muss die Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich der Sozialversicherung lungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich So- Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzah- überschreiten. zialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen wird durch zwölf (Monate) geteilt. AlleinerzieherInnen mit Kindern unter 6 Jahren und AlleinerzieherInnen mit 3 oder mehr Kindern im Alter von Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Ein- 6 bis 18 Jahren müssen keine Beschäftigung nachweisen. AlleinerzieherInnen mit bis zu 2 Kindern im Alter von 6 kommen von Kindern (bis zu 27 Jahren) werden nur zur bis 18 Jahren müssen eine Teilzeitbeschäftigung nachweisen. Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohn- Hälfte, Lehrlingsentschädigung gar nicht berücksichtigt. zettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuerbescheid. Jede noch so geringfügige Beschäftigung Berechnung Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren müssen Sie angeben. Aufwand durch Miete oder Darlehensrückzahlungen abzüglich der zumutbaren Zahlungen für das Wohnobjekt. Die zumutbaren Zahlungen hängen vom Haushaltseinkommen ab. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Zum Einkommen zählen auch Kranken-, Arbeitslosen- und Kinderbetreuungsgeld, Gemeindeämtern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Notstandshilfe sowie Unfallrenten. Bei Unterhalts- und Mietbestätigung und den Mietvertrag, Rückzahlungsnachweis und Einkommensnachweis bei. Die Antrags- Alimentationszahlungen wird der gerichtlich festgelegte Betrag der Einkommensberechnung zu Grunde gelegt. formulare müssen im Gemeindeamt des Wohnsitzes Ausnahme bildet die gerichtlich oder von der BH bestätigte Uneinbringlichkeit von Unterhalts- und Alimenta- abgegeben werden. tionszahlungen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Alimentationszahlungen werden die Durchschnittsbedarfssätze herangezogen. beihilfe haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohn- an das Team der Wohnbauförderung: 05574/ Antragsformulare Wir sind gerne für Sie da. Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Landesregierung und bei den Wissenswertes - Leben mehrere Einkommensbezieher in einem Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden. - Bei laufendem Scheidungsverfahren können wir den Antrag leider nicht bearbeiten. Sie können nach der rechtskräftigen Scheidung um Wohnbeihilfe ansuchen. - Minderjährige, Schüler, Lehrlinge und Studenten haben keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe. Ausnahme: Personen, die zur besseren beruflichen Qualifizierung aus einer Arbeitslosigkeit oder aus einer Hilfstätigkeit in ein Lehrverhältnis wechseln. Die Höhe richtet sich nach dem neuen Einkommen. - Präsenzdiener können um Wohnbeihilfe ansuchen, wenn sie vom Heeresgebührenamt eine Wohnkostenbeihilfe bekommen. - Bei Mietverhältnissen zwischen nahen Verwandten wird keine Wohnbeihilfe gewährt. - Die Ortsüblichkeit der Miethöhe wird von der Gemeinde geprüft. - Als Miete bzw. Darlehenszahlung können wir maximal 6,60 EUR/m 2 anerkennen. Dieser Betrag beinhaltet EUR 1,10 Betriebskostenpauschale. - Die Überweisung der Wohnbeihilfe erfolgt frühestens Ende des Monats, der auf die Antragstellung folgt und setzt den Bezug der Wohnung durch den Förderungswerber voraus. Tipp: Anträge vollständig beim Gemeindeamt einreichen, sonst verzögert sich die Auszahlung.

19 34 Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe 35 Beispiel 1 1 Person Einkommen EUR 900, Zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung in Prozenten des Haushaltseinkommens Anzahl der Familienmitglieder Mietwohnung 60 m 2 Miete ohne Betriebskosten: EUR 291, das sind EUR 4,85 pro m 2 (291 : 60) Berechnung EUR 5,95 (inkl. 1,10 EUR Betriebskostenanteil) x 50 m 2 (anrechenbare Fläche bei 1 Person) = EUR 297,50 6 % des Einkommens sind für Mietzahlungen zumutbar (siehe Tabelle Seite 35) = EUR 54, Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand ergibt die Wohnbeihilfe: EUR 243,50 Beispiel 2 4-köpfige Familie Einkommen EUR 1.400, Eigentumswohnung: 100 m 2 Rückzahlungen: EUR 700, Berechnung Umgerechnet auf die Obergrenze der Wohnnutzfläche betragen die Rückzahlungen: EUR 594, (90 m 2 x EUR 6,60) 14 % des Einkommens sind für Rückzahlungen zumutbar (siehe Tabelle Seite 35) = EUR 196, Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand ergibt die Wohnbeihilfe: EUR 398, % Für Haushalte, bei denen ein Mitglied eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55 Prozent aufweist, für Haushalte mit einem Kind mit Behinderung sowie bei Haushalten mit drei und mehr unterhaltspflichtigen Kindern verringert sich der Prozentsatz des Familieneinkommens um 10 Prozentpunkte. Die Begünstigungsklausel kann nur einmal zur Anwendung kommen.

20 36 Begriffe Begriffe, die beim Berechnen der Wohnbauförderung wichtig sind Eigenheim Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. Einkommen Das Einkommen wird für alle Förderarten gleich berechnet. Siehe S. 14 Haushaltseinkommen Die Summe der Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Das Einkommen von Kindern (bis 27 Jahre) wird nur zur Hälfte, die Lehrlingsentschädigung gar nicht berücksichtigt. Mehrwohnungshaus (Eigentumswohnung) Wohnhaus mit mindestens drei Wohnungen in Geschossebenenbauweise. Ein Wohnwintergarten wird zur Nutzfläche gezählt, wenn die U-Werte der Förderstufe Öko 1 eingehalten werden und der Raum beheizbar ist. Nutzflächenzahl Die Nutzflächenzahl gibt das Verhältnis zwischen der gesamten Wohnnutzfläche zur Netto-Grundfläche an. (Nutzflächenzahl = 100 x Gesamt-Wohnnutzfläche: Netto-Grundfläche). Die Gesamt-Wohnnutzfläche ergibt sich durch die Addition der Wohnnutzfläche der einzelnen Wohnungen sowie der Hauptwidmung Gewerbe, ohne Nebenund Lagerräume. Bei der Ermittlung der Nutzflächenzahl kann pro Wohnung eine maximale Wohnnutzfläche von 130 m 2 bzw. bei 6-Personen-Haushalten oder Rollstuhlfahrern von 150 m 2 angenommen werden. Netto-Grundfläche Das ist die Baugrundstücksgröße abzüglich 50 % der Fläche allfälliger Geh- und Fahrrechte. Grundflächen, die im Flächenwidmungsplan nicht als Bauflächen ausgewiesen sind, werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung berücksichtigt. Im Grundbuch ausgewiesene Wegparzellenanteile (mindestens drei Wegbeteiligte) können bei nachvollziehbarer Begründung die Nettogrundfläche reduzieren. Nutzfläche Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung mit Ausnahme von: - Keller und Dachbodenräumen, deren Fenstergröße nicht mehr als 6 % der Bodenfläche umfasst - Flächen mit einer Raumhöhe unter 1,8 m - Treppen - Zwischenwände - Balkone und Terrassen (auch verglast) U-Wert Er gibt an, welche Wärmemenge pro Quadratmeter durch einen Außenbauteil verloren geht, wenn die Temperatur im Freien 1 C niedriger ist als im Raum. Wohnhaus Gebäude, das überwiegend Wohnzwecken dient. Wohnsitz Maßgeblich für die Förderung ist, an welchem Hauptwohnsitz der ganzjährige Wohnungsbedarf abgedeckt wird. Für Ehegatten kann nur ein gemeinsamer Hauptwohnsitz angenommen werden. Wohnung Eine baulich in sich abgeschlossene Wohneinheit ab einer Nutzfläche von 30 m 2, die mindestens aus einem Zimmer, Küche (Kochnische), WC, Dusche oder Bad besteht.

21 38 Beratung und Adressen Beratung und Adressen 39 Haben Sie noch Fragen? Beratung und Adressen Leitung Althaussanierung Neubau Information Wohnbeihilfe Mag. Lothar Hinteregger Günter Dalpiaz Angelika Klettl Anna Kresser Gerhard Sulzbacher Konrad Fessler Cornelia Gantner Dietmar Brunner Eveline Schwärzler Gurdrun Gasser Iris Malang Elmar Rauch Dr. Wilfried Leimser Helga Kühr Günter Allgäuer Angelika Pfanner Mag. Karl Ladenhauf Kezban Sahin Wir geben Ihnen gerne Auskunft Telefon 05574/ Andreas Colle Margit Sigg Silvia Gugele Peter Hinterauer Energieberatung Hinterwald Au, Bezau, Bizau, Damüls, Mellau, Reuthe, Schnepfau, Schoppernau, Schröcken; im Gemeindeamt Bezau, jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von bis 19:30 Uhr Telefon: 05514/ Energieberatung Vorder-/Mittelwald Andelsbuch, Doren, Egg, Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Schwarzenberg, Sibratsgfäll, Sulzberg; im Gemeindeamt Lingenau, jeden Dienstag von bis Uhr Telefon: 05513/ Energieberatung Kleinwalsertal Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde Mittelberg Telefon: 05517/ Energieberatung Leiblachtal Eichenberg, Hohenweiler, Hörbranz, Lochau, Möggers; im Wirtschaftshof der Gemeinde Lochau, Hoferstraße 5 jeden Dienstag von bis Uhr Telefon: 05574/ energieberatung@lochau.cnv.at Energieberatung Bregenz Umweltamt, Belruptstraße 1 Beratung nach Voranmeldung Telefon: 05574/ Energieberatung Hard Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat ab Uhr im Rathaus. Telefon: 05574/ karin.koeppl@hard.at Energieberatung Hofsteig Alberschwende, Bildstein, Buch, Kennelbach, Langen, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt; Ökowerkstatt Wolfurt, Unterlinden 12 jeden Mittwoch von bis Uhr Telefon: 05574/ oekowerkstatt@vol.at Energieberatung Lustenau - Rheindelta Fußach, Gaißau, Höchst, Lustenau; Lustenau, Rathaus - Bauamt, Rathausstr. 1, UG, Zimmer 2 jeden Dienstag von bis Uhr Telefon: 05577/ energieberatung@lustenau.at Energieberatung Dornbirn Neues Rathaus, Rathausplatz 3, 2. OG, Zi. 229, jeden Dienstag und Donnerstag von bis Uhr Telefon: 05572/ energieberatung@dornbirn.at Energieberatung Hohenems Bürgerservicestelle-Rathaus, EG, Kaiser-Franz-Josef-Str. 6 jeden 1. und 3. Montag im Monat von bis Uhr Telefon: 05576/ energieberatung@hohenems.at

22 40 Beratung und Adressen Impressum: Herausgeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz Text + Konzept: Spiritworks, Dr. Gerhard Hofer, A-6890 Lustenau; Grafik: Allouche Adwork, Manuel Berninger, A-6850 Dornbirn Fotos: Holzbaupreis; Matthias Weissengruber, A-6900 Bregenz; Studio 22, Marcel Hagen, A-6890 Lustenau; Johannes Kaufmann Architektur; Bruno Klomfar; Dipl. Ing. Richard Bereuter; Atrium Wohnbau; Energieinstitut Vorarlberg, Landespressestelle, A-6900 Bregenz; Druck: Druckerei Teutsch, A-6900 Bregenz Beratung und Adressen Energieberatung am Kumma Altach, Götzis, Koblach, Mäder; im Gemeindeamt Götzis jeden Dienstag von17.00 bis Uhr Telefon: 05523/ eb.kummenberg@cable.vol.at Energieberatung Vorderland Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler, Zwischenwasser; Voranmeldung im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde. Terminabsprache erfolgt mit dem Energieberater. Energieberatung Feldkirch im Rathaus, Bürgerservice, Schmiedgasse 1-3 jeden Dienstag von bis Uhr Telefon: 05522/ energieberatung@feldkirch.at Energieberatung Frastanz Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde Frastanz Markus Burtscher, Telefon: 05522/ markus.burtscher@frastanz.at Energieberatung Walgau Bludesch, Düns, Dünserberg, Ludesch, Nenzing, Röns, Satteins,Schlins, Thüringen; im Rathaus Nenzing, Landstraße 1 jeden Mittwoch von bis Uhr Telefon: 05525/ eberatung.walgau@aon.at Energieberatung Großes Walsertal Blons, Fontanella, Raggal, St. Gerold, Sonntag, Thüringerberg im Büro Biosphärenpark jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr Telefon: 05550/ energieberatung@grosseswalsertal.at Energieberatung Bludenz Bludenz, Brand, Bürs, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lech, Nüziders, Stallehr; Rathausgasse 12, 3. Stock jeden Dienstag von bis Uhr Telefon: 05552/ energie.bludenz@aon.at Energieberatung Montafon Bartholomäberg, Gaschurn, Lorüns, Schruns, Silbertal, St. Anton, St. Gallenkirch, Taschagguns, Vandans; Beratung nach Voranmeldung im Stand Montafon Telefon: 05556/ info@stand-montafon.at Energieinstitut Vorarlberg Competencecenter CCD, Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn Telefon: 05572/ info@energieinstitut.at Institut für Sozialdienste (IfS) Menschengerechtes Bauen Vbg. Wirtschaftspark, 6840 Götzis Telefon: 05523/ menschengerechtes.bauen@ifs.at

23 Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Landhaus, A-6901 Bregenz Telefon 05574/

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