Leistungsbewertung in den Fächern Evangelische und Katholische Religionslehre am AvD (Sekundarstufe I)

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1 Leistungsbewertung in den Fächern Evangelische und Katholische Religionslehre am AvD (Sekundarstufe I) 1. Grundsätzliches zur Leistungsbewertung in den Fächern Evangelische und Katholische Religion Evangelische und Katholische Religionslehre sind ordentliche Lehrfächer. Der besondere Charakter dieser Fächer besteht in der mitunter spannungsvollen Beziehung zwischen dem persönlichen Glauben der Lernenden und der Wissensvermittlung und intellektuellen Reflexion über diesen Glauben, die im Unterricht ermöglicht werden. Die Leistungsbewertung erfolgt im Religionsunterricht deshalb unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit bzw. einer Glaubenshaltung der Schülerinnen und Schüler, denn der christliche Glaube ist ein Angebot, dessen Annahme auf einer freien persönlichen Entscheidung beruht; bewertbar sind deshalb grundsätzlich nur unterrichtliche Leistungen, die sich auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen beziehen. Da aber im Unterricht auch Lernprozesse angestrebt werden, die zu Werturteilen, Haltungen und Verhaltensweisen führen, können im Religionsunterricht auch bewertungsfreie Unterrichtsphasen gestaltet werden, in denen religiöse Erfahrungen ermöglicht oder religiöse Ausdrucksformen erprobt werden. Hausaufgaben werden pädagogisch gewürdigt, in der Regel aber nicht zensiert. Die Unterrichtenden im Fach Evangelische und Katholische Religion teilen die Grundsätze zur Leistungsbewertung den Schülerinnen und Schülern immer zu Schuljahresbeginn mit - nach einem Lehrerwechsel auch innerhalb eines Schuljahrs. Die Unterrichtenden machen den Schülerinnen und Schülern die Kriterien zur Leistungsbewertung im Zusammenhang mit konkreten Aufgabenstellungen und Arbeitsformen vor deren Beginn transparent. Jede(r) Unterrichtende dokumentiert regelmäßig die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen. Die Leistungsrückmeldung erfolgt in regelmäßigen Abständen zum Quartalsende.

2 2. Formen der Leistungsbewertung in den Fächern Evangelische und Katholische Religion in der Sekundarstufe I Die Leistungsbewertung richtet sich nach 48 Schulgesetz NRW. In den Fächern Evangelische und Katholische Religion entfällt jedoch im Bereich der Sekundarstufe I der Bereich der Schriftlichen Arbeiten. Es werden nur die Sonstigen Leistungen der Schülerinnen und Schüler zur Beurteilung herangezogen. Zu diesem Beurteilungsbereich gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktische Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Im Sinne der Orientierung an den in den Lehrplänen formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle dort ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Sachkompetenz, Urteilskompetenz, Handlungskompetenz, Methodenkompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und praktischer Art sind deshalb darauf ausgerichtet, die Erreichung der verschiedenen Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Für die Leistungsbewertung sind entscheidend 1. die Kontinuität des unterrichtlichen Engagements und 2. die Qualität des unterrichtlichen Engagements. Mögliche Kriterien sind u.a.: Beteiligung am Unterrichtsgespräch (Problemverständnis, Genauigkeit der Darstellung, Schlüssigkeit der Argumentation, Kommunikationsfähigkeit [aufeinander hören, aufnehmen von Beiträgen anderer, Zusammenarbeit mit den anderen Schülerinnen und Schülern]) Heftführung (Vollständigkeit, Gliederung, Übersichtlichkeit, sachliche Richtigkeit, Akzentuierung des Wesentlichen, kreative Ausgestaltung, sinnvolle Ergänzung) Umgang mit Texten (Verständnis, Gliederung in Sinnabschnitte, Herausarbeiten der Hauptaussagen, Formulieren der Aussageabsicht, Bestimmung der Textart,...) Referate, Gruppenarbeiten, Protokolle (umfassend, zutreffend, differenziert, anschaulich, in angemessener Begrifflichkeit, verständlich, Thesenpapier/ Tafelanschrieb, Zeitplanung, freier Vortrag): Fächerübergreifende Kriterien finden sich unter: Gelegentliche schriftliche Übungen (sachliche Richtigkeit, Gliederung, klare Gedankenführung, richtige Verwendung der Fachbegriffe,...) Führen eines Vokabelheftes für Fachbegriffe aus der theologischen Wissenschaft

3 3. Kriterien zur Bewertung der mündlichen Leistung [Quelle: Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg (Hrsg.): Handreichung für den Religionsunterricht in den Sekundarstufen I und II. Freiburg 2007, S, 83]

4 4. Zur Heftführung

5 5. Zu Referaten Referate werden zu dem Bereich Sonstige Mitarbeit gezählt. Mit ihrer Hilfe können Unterrichtsgegenstände sowohl vorbereitet als auch ergänzt und vertieft werden. Das Thema sollte klar formuliert und abgegrenzt sein. Dem Schüler wird hierbei ein dem Alter entsprechendes - Maß an Selbständigkeit abverlangt. Hilfestellungen von Lehrerseite könnten Literaturhinweise, Hilfe bei der Strukturierung sowie die anschließende Manöverkritik sein. Bewertungskriterien für die Erstellung und Präsentation des Referates ergeben sich aus dem vom Schüler erwarteten Dreischritt Redaktion (Beschaffen, Zusammenstellen und Auswerten des Informationsmaterials) Reduktion (Aufbereitung des Materials, so dass es verständlich und übersichtlich wird) Produktion (Thesenpapier, Visualisierung) : klar gegliederter Aufbau (Einleitung Vortrag Zusammenfassung Schluss) Verbalisierung (Sachlichkeit, Übersichtlichkeit, Klarheit, Fachterminologie) Qualität (historisch gesicherte Fakten theologische Problemstellungen strittige Positionen Übereinstimmungen/Umfang der Informationen sinnvoller Einsatz von Medien Mühe/Aufwand eigene Leistung/Kreativität CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG VON PRÄSENTATIONEN: Name des /der Präsentierenden:... Korrektheit der War die sprachliche Ausdrucksweise in vollständigen Sprache Sätzen, fehlerfrei und verständlich? Klarheit der War die Sprache laut, deutlich und klar? Ausführungen War der Vortrag inhaltlich gegliedert und der Inhalt sinnvoll strukturiert? Informationsgehalt War der Inhalt des Vortrags verständlich? Wurden alle sachlich relevanten Aspekte des Themas berücksichtigt? Wurde der inhaltliche Schwerpunkt beachtet oder eher Randthemen angesprochen? Wurde das Thema vertieft durchdacht oder blieb der Vortrag eher an der Oberfläche? Einhalten der War die Präsentation zeitlich richtig aufgebaut? Zeitgrenzen Sachkompetenz Konnten Zwischenfragen beantwortet werden?

6 Medieneinsatz Wie war der Einsatz der Medien gestaltet? ( der Sache angemessen? abwechslungsreich? sorgfältig?) Freiheit des Vortrags Wie konzeptgebunden bzw. frei war der Vortrag? Gesamteindruck Welchen Gesamteindruck hat die Präsentation hinterlassen? GESAMTBEURTEILUNG FÜR DIE PRÄSENTATION: Zu gelegentlichen schriftlichen Übungen Schriftliche Übungen (Teste) sind nicht vorgeschrieben, aber ggf. sinnvoll: Ruhigeren Schülerinnen und Schülern wird so die Möglichkeit gegeben, ihr Leistungsvermögen aufzuzeigen. Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiver mit einem Sachthema auseinander. Schriftliche Übungen haben nicht den Rang von Klassenarbeiten, sondern gehen als punktuelle Leistungen in die Gesamtbewertung ein. Sie dauern nicht länger als 30 Minuten und beziehen sich in thematischer Hinsicht auf maximal auf vier Unterrichtsstunden. Schriftliche Übungen werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig angekündigt. Eine schriftliche Überprüfung einer mündlichen Hausaufgabe ist hingegen jederzeit möglich. 12. Zum Vokabelheft Wie jede Fachwissenschaft lebt auch die Religionslehre von typischen Fachbegriffen, sei es z.b. biblischer, theologischer, kirchengeschichtlicher oder sonstiger Art. Diese Fachbegriffe gehören zum Handwerkszeug um sich sach- und fachgerecht ausdrücken zu können. In der Vorbereitung auf die Oberstufe und in eben dieser ist das Erlernen und der Umgang mit der fachspezifischen Sprache unumgänglich. Um sich einen Überblick über das jeweils Gelernte zu verschaffen und um einen schnellen Zugriff auf den Lernstoff zu haben, bietet sich das Führen eines Vokabelheftes" an. In diesem werden die Fachbegriffe mit kurzen Erklärungen und eventuellen Verweisen auf zeitliche Zusammenhänge festgehalten: Fachbegriff: Erklärung:

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