Protokollauszug. Sitzung Nr. 2 vom 11. Februar Schellenberg, Februar 2015
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1 Schellenberg, Februar 2015 Protokollauszug Sitzung Nr. 2 vom 11. Februar 2015 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Robert Hassler, Vizevorsteher Jürgen Goop, Marianne Hasler, Reinold Hasler, Dietmar Lampert, Patrick Risch Gemeinderäte Entschuldigt: Andrea Kaiser-Kreuzer, Mario Wohlwend Gemeinderäte Protokoll: Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. Organisationsanalyse Gemeindeverwaltung Stellenbeschreibungen, Dienstreglement, Lohnsystem Zu Gast im Gemeinderat sind Gerold Schädler und Ewald Hasler. Gerold Schädler erläutert dem Gemeinderat detailliert das Vorgehen für die durchgeführte Organisationsanalyse und beantwortet Fragen des Gemeinderates zu einzelnen Punkten. Zusammengefasst kann festgehalten werden. In den Jahren 2000 und 2001 wurde mit der Unterstützung der Firma Schädler & Partner Consulting AG, eine Organisationsanalyse der Gemeindeverwaltung Schellenberg durchgeführt. Die entsprechenden Neuregelungen wurden in Form eines Organisationshandbuches festgehalten. Zudem erfolgte eine Einstufung der Stellen nach dem damals geltenden Lohnsystem der liechtensteinischen Landesverwaltung. Da in der Zwischenzeit diverse organisatorische und personelle Veränderungen stattgefunden haben und das seinerzeitige Lohnschema der Landesverwaltung durch ein neues System ersetzt worden ist, war die Anpassung der entsprechenden Dokumente und Reglemente sowie die Adaptierung des Lohnsystems notwendig.
2 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom den Auftrag für die fachliche Begleitung dieses Projektes an die Firma Schädler & Partner Consulting AG, Vaduz, vergeben. Zwischenzeitlich sind die umfangreichen Vorarbeiten abgeschlossen und die Kommission für Finanzen, Personal und Organisation (FIPO) empfiehlt die Behandlung im Gemeinderat. 1. Stellenbeschreibungen Die Firma Schädler & Partner Consulting AG hat eine Stellenanalyse durchgeführt. Dabei wurden in persönlichen Gesprächen, im Beisein der direkt Vorgesetzten, mit jedem Mitarbeitenden die Aufgaben und Anforderungen an seine Stelle detailliert analysiert. Auf dieser Basis wurde jede Stelle einer Überprüfung und Neubewertung durch die Firma Schädler & Partner Consulting AG unterzogen. Die auf diesen Vorarbeiten entstandenen neuen Stellenbeschreibungen wurden jedem Mitarbeitenden zur Stellungnahme und Gegenäusserung zugestellt. 2. Dienstreglement Die Überarbeitung des Dienstreglements erfolgte aus folgenden Hauptgründen: - Anpassung des Kapitels über das neue Lohnsystem - aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf die Anstellung und die Auflösung von Dienstverhältnissen im öffentlich-rechtlichen Bereich - disziplinarische Verantwortlichkeiten - zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Anpassungen (z.b. Karenzfrist) Zudem wurde das gesamte Dienstreglement detailliert analysiert und redaktionell überarbeitet. 3. Neues Lohnsystem Das neue Lohnsystem lehnt sich an das System der Landesverwaltung an. Es umfasst 20 Lohnklassen, wodurch sich eine Lohnbandbreite ergibt. Der Lohn setzt sich aus dem Grundlohn (100%) und einem Leistungs- und Erfahrungsanteil von 0 bis 42% vom Grundlohn zusammen. Im Gegensatz zur Landesverwaltung wird die Erfahrung nicht mit einem Automatismus, sondern im Rahmen der individuellen, leistungsbezogenen Lohnentwicklung berücksichtigt. Zudem wird der Leistungsbonus nicht eingeführt. Der Vorteil des neuen Lohnsystems liegt darin, dass zukünftig nicht mehr das System bestimmt, wieviel Geld für die Lohnerhöhungen ausgeben wird, sondern der Gemeinderat. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 1. Die bestehenden Stellenbeschreibungen werden per aufgehoben und die neuen Stellenbeschreibungen werden auf den in Kraft gesetzt 2. Das bestehende Dienstreglement von wird per aufgehoben und das neue Dienstreglement auf den in Kraft gesetzt - 2 -
3 3. Das bestehende Lohnsystem wird per aufgehoben und das neue Lohnsystem wird auf den in Kraft gesetzt Vorprojekt Greschner Strasse Genehmigung der Rechnung für die Bauingenieurleistungen Das Ing. Büro Seger & Gassner AG, Vaduz, wurde beauftragt, Grundlagen für die Sanierung der Greschner Strasse zu erarbeiten. Dabei waren umfangreiche Abklärungen bezüglich Ausarbeitung von Varianten, Werkleitungen, Strassenverbreiterungen, Feldaufnahmen, Verhandlungen für Ausweichstellen, etc. notwendig. Auf Grund der erfolgten Abklärungen wurde beschlossen, die Angaben in Form eines Vorprojektes zusammen zu stellen. Die gesamten Aufwendungen vom Ing. Büro Seger & Gassner, Vaduz, belaufen sich auf 16' Franken. Genehmigung der Rechnung vom Ing. Büro Seger & Gassner AG, Vaduz, für das Erstellen eines Vorprojektes für die Sanierung der Greschner Strasse in Höhe von 16' Franken. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Rechnung gemäss Antrag. Gemeindebauordnung: Anpassung Grünflächenziffer in der Wohnzone 1 und in der Wohnzone 2 Die Gemeinde legt in der Bauordnung Mindestanteile der Grünflächenziffer für die Wohnzonen fest. Als anrechenbare Grünfläche gelten alle bepflanzten und nicht versiegelten Flächen sowie ökologisch wertvolle Freiflächen. Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind nicht anrechenbar. Begrünte Flächen auf unterirdischen Bauten und Bauteilen werden angerechnet. In der Vergangenheit wurde die Ausnützungsziffer auf einem Grundstück selten voll ausgenutzt. Die Grünflächenziffer jedoch gibt vor allem in der Wohnzone 1 immer wieder Anlass zur Diskussion. Es gibt je länger desto mehr Autos pro Haushalt. Dies führt dazu, dass bei Neubauten sowie auch bei überbauten Liegenschaften grössere, bzw. zusätzliche Abstellflächen für Fahrzeuge notwendig werden. Grundsatzentscheid zur Festlegung der Grünflächenziffer in der Wohnzone 1 auf 0.40 und in der Wohnzone 2 auf Die Änderung gilt ab sofort und soll bei der nächsten Überarbeitung der Gemeindebauordnung berücksichtigt werden. Ein Mitglied des Gemeinderates hat Bedenken diesem Vorschlag zuzustimmen, da er schlecht abschätzen könne, wie sich dieser Entscheid auf das Ortsbild auswirken wird. Der Gemeinderat erachtet diesen Vorschlag nach der Klärung einzelner Detailfragen als sinnvoll und genehmigt den Antrag mehrheitlich
4 Abstimmung: 6 Ja (4 FBP, 2 VU), 1 Nein (FL). Ausschreibung der Stelle als Alphirt für die Alpe Dürrwald Alphirt Christian Netzer ist seit 2004 Alphirt auf der Alpe Dürrwald. Er wird dieses Jahr 62 und hat der Bauverwaltung mitgeteilt, dass er dieses Jahr noch als Alphirt tätig sein kann und im kommenden Jahr in die wohlverdiente Pension gehen möchte. In seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 hat der Gemeinderat diskutiert, ob die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden soll. Im Rahmen der Debatte gelangte der Gemeinderat zum Schluss, dass der Weg einer Ausschreibung mit einem konkreten Anforderungsprofil geprüft werden soll. Der Gemeinderat wolle folgende Beschlüsse fassen: Entscheid, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird Genehmigung des Terminplans Ein Mitglied des Gemeinderates äussert im Rahmen der Debatte Bedenken zu den vorgeschlagenen Anforderungskriterien der Stellenausschreibung. Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen der Debatte die Stellenausschreibung und den Terminplan mehrheitlich. Abstimmung: 6 Ja (4 FBP, 1 FL, 1 VU), 1 Nein (VU). Rückkommensantrag Energieeffizienz Anpassung des Maximalbeitrages für Photovoltaikanlagen An der Gemeinderatssitzung vom wurden die Förderbeiträge der Gemeinde an das geänderte Energieeffizienzgesetz angepasst und beschlossen. Bei der Massnahme "Photovoltaikanlagen" wurde der maximale Förderbeitrag auf 16'000.- Franken festgesetzt. Gemäss einer Umfrage soll bei den meisten Gemeinden der max. Förderbeitrag bei 10'000.- Franken bleiben. Dies ist auch die Empfehlung der Energiefachstelle vom Amt für Volkswirtschaft. Mit der Förderung sollen keine Grossanlagen auf Einfamilienhäuser subventioniert werden, sondern ein Anreiz geschaffen werden, den Eigenbedarf von Strom zu produzieren. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte mehrheitlich zum Schluss, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 21. Januar 2015 mit der obigen Begründung wie folgt angepasst werden soll: - Gemeindeförderbeitrag für Photovoltaikanlagen bis 250 kwp max. 10'000.- Franken statt 16'000.- Franken. Abstimmung: 6 Ja (4 FBP, 2 VU), 1 Nein (FL)
5 Somit gelten per 1. Februar 2015 folgende Förderbeiträge von Land und Gemeinde Schellenberg: Land Gemeinde Alt- und Neubauten Altbauten Neubauten Minergie-A oder Minergie-P bis 500 m 2 Energiebezugsfläche pauschal 15'000.- pauschal pauschal 2'500.- über 500 m 2 Energiebezugsfläche max. 60'000.- (30.-/m 2 ) 5'000.- max. 10'000.- (10.-/m 2 ) pauschal 2'500.- Haustechnikanlagen zur umweltschonenden Wärmeerzeugung max. 20'000.- max. 10'000.- max. 5'000.- Wärmedämmung bestehender Bauten max. 200'000.- max. 30'000.- Thermische Sonnenkollektoren bis 40 m 2 max. 10'000.- max. 10'000.- Wärmepumpenboiler (pro Stück) Photovoltaikanlagen bis 250 kwp max. 100'000.- max. 10'000.- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis 250 kw Leistung max. 100'000.- max. 10'000.- Andere Anlagen und Massnahmen max. 400'000.- GR-Beschluss Varia - Bauwesen Landstrasse von Schellenberg nach Eschen Gemeinderat Dietmar Lampert fragt an, wie der Stand der Dinge betreffend die Sanierung der Landstrasse von Schellenberg nach Eschen ist. Die Strasse sei nicht nur in einem sehr schlechten Zustand sondern auch die Verkehrssicherheit sei an vielen Stellen nicht gegeben. Seines Wissens plane das Land eine Sanierung (Ausbau) in diesem Jahr. Die Gemeinde Eschen wehre sich dagegen, da durch den Ausbau ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch das Gemeindegebiet von Eschen befürchtet werde. Gemeinderat Dietmar Lampert vertritt jedoch die Ansicht, dass die Erstellung - 5 -
6 von Ausweichstellen und die Entschärfung von unübersichtlichen Stellen die Verkehrssicherheit erhöhen würde. Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass letzte Woche ein Gespräch mit zwei Vertretern vom ABI stattgefunden habe. In diesem Gespräch war auch die Sanierung dieser Strasse ein Thema. Gemäss Auskunft der Vertreter vom ABI seien die bisherigen Gespräche mit der Gemeinde Eschen bzw. mit der Bürgergenossenschaft Eschen nicht sehr erfolgreich verlaufen. Die Gemeinde Gamprin wäre grundsätzlich für Gespräche betreffend die Verbesserung der Strassenführung offen. Im Rahmen dieses Gesprächs hat Vorsteher Norman Wohlwend angeboten, das Gespräch mit den Vorsteherkollegen von Gamprin und Eschen zu suchen und abzuklären, ob die Strasse nicht mindestens in Bezug auf die Verkehrssicherheit (Schaffung von Ausweichstellen) und Sanierung des Belages optimiert werden könnte. Der Gemeinderat wird über den Verlauf der Gespräche informiert. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz: Sabrina Lampert, Klenn 36, 9488 Schellenberg Dem Gemeinderat liegt das oben erwähnte Gesuch zur Stellungnahme vor. Der Gemeinderat nimmt die erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes von Sabrina Lampert, Klenn 36, 9488 Schellenberg zur Kenntnis. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet. Der definitive Einbürgerungsentscheid wird von der Regierung gefällt, weshalb im Gemeinderat keine Abstimmung erfolgen muss. Familien- und Ahnenforschung Auf den Aufruf im Gemeindeinfo vom Dezember 2014, zur Mitarbeit bei der Familienund Ahnenforschung Schellenberg, haben sich bei der Gemeinde folgende sieben Personen gemeldet. - Büchel Hansjörg - Elkuch Philipp - Kaiser Hubert - Lampert Bruno - Manhart Karin - Näf Heinz - Weibel Helga Wie im Konzept vorgesehen, wird die Gruppe fachlich von Jürgen Schindler begleitet
7 Es stehen seitens der Gemeinde nun folgende Vorbereitungsarbeiten an: - die Bestellung und Wahl des Stiftungsrates nach den Gemeindewahlen - die Gründung der Stiftung "Familien- und Ahnenforschung Schellenberg" - die Erarbeitung von Arbeitsrichtlinien durch den Stiftungsrat - die Beschaffung der Unterlagen bei den Amtsstellen des Landes (Landesarchiv/Zivilstandsamt) - die Absprache mit der Datenschutzstelle des Landes - die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Infrastruktur (PC etc.) für die Projektgruppe Der Gemeinderat wolle im Rahmen der Debatte überlegen, wer im Stiftungsrat vertreten sein soll und welcher Stiftungsrat bzw. welche Person die Projektleitung übernehmen könnte. Ein Mitglied des Gemeinderates vertritt die Ansicht, dass der Stiftungsrat möglichst klein gehalten werden soll und vom Vorsteher sowie einem weiteren Mitglied des Gemeinderates und einer Person aus der Verwaltung besetzt werden soll. Die Projektleitung sollte wenn möglich jedoch von einem Mitglied der Arbeitsgruppe übernommen werden. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass der Stiftungsrat definitiv erst nach den Gemeinderatswahlen bestellt werden kann. Betreffend die Bestellung einer Projektleitung sollen sich die Mitglieder des Gemeinderates noch weitere Gedanken machen. Eventuell könnte auch eine weitere Person nur für die Projektleitung gewonnen werden. Varia: Abgabe von Unterlagen Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten folgende Unterlagen: - Jahresbericht 2014 der Freiwilligen Feuerwehr - Technischer Bericht des Kommandanten Die Jahresberichte werden wir üblich mit einem Schreiben verdankt. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher - 7 -
Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt.
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