Entwurf der Vorlage (noch mit der Bezirksregierung abzustimmen)
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- Silke Frei
- vor 5 Jahren
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1 Entwurf der Vorlage (noch mit der Bezirksregierung abzustimmen) für die gemeinsame Sitzung des Rates und des Ausschusses für Schule und Bildung der Gemeinde Raesfeld am Mittwoch, , 17:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Weseler Str. 19, Raesfeld Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung hier: Zukunft der Alexanderschule Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Raesfeld stimmt dem Verfahren zur vorgestellten gemeinsamen Schulentwicklungsplanung mit der Stadt Borken zu. Zur sukzessiven Gründung einer gemeinsamen Gesamtschule mit den Teilstandorten an der Remigius-Hauptschule in Borken und der Alexanderschule in Raesfeld ab Schuljahr 2016/17 wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadtverwaltung Borken Lösungsvorschläge zu erstellen in deren Rahmen insbesondere folgende Aufgaben abzuarbeiten sind: a. Weitere Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Münster führen b. Die benachbarten Schulträger einschließlich der Ersatzschulträger anhören. c. Klärung möglicher organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit. d. Durchführung von Elternbefragungen sowie Infoveranstaltungen mit dem Planungsbüro Projektgruppe Bildung und Region (biregio). Der endgültige Beschluss zur weiteren Schulentwicklung wird nach Abschluss aller Beteiligungsmaßnahmen gefällt. Sachdarstellung: Die Alexanderschule ist zum Schuljahr 2010/2011 um einen Realschulzweig ergänzt worden. Sie vereint damit schon seit 5 Jahren eine Hauptschule und eine Realschule in Form einer Verbundschule unter einem Dach. Zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer Verbundschule ist die 3-Zügigkeit. Mit dem demografischen Wandel und seit dem Schulkonsens auf Landesebene hat sich die Schullandschaft - auch rund um Raesfeld - stark verändert. Insbesondere die Gründung der Gesamtschule in Borken hatte großen Einfluss auf die ohnehin schon starken Schülerströme in Richtung unserer Kreisstadt. Die Anmeldezahlen an der Alexanderschule sind daher rückläufig. Für das kommende Schuljahr waren es gerade noch 18 Anmeldungen für die Hauptschule und 28 für die Realschule, so dass erstmals die 3-Zügigkeit nicht erreicht wird. Auch die Prognose für die weiteren Schuljahre zeigt, dass die Schule in der derzeitigen Form voraussichtlich nur noch 2-zügig sein kann. Das führt dazu, dass die Bezirksregierung die Genehmigung für die Verbundschule widerrufen müsste. Die Alexanderschule würde dann automatisch wieder eine Gemeinschaftshauptschule, die sicherlich mit Blick auf die - Seite 1 -
2 Entwicklung von Hauptschulen anderer Kommunen auch im näheren Umkreis wohl kaum Überlebenschancen hätte. Als sich diese Entwicklung Anfang des Jahres erkennbar abzeichnete hatte die Bezirksregierung Münster den dringenden Rat gegeben, sich mit einem benachbarten Schulträger einer Gesamtschule in Verbindung setzen sollte, um die Möglichkeit der Bildung eines Teilstandortes der Gesamtschule in Raesfeld zu eruieren. Sowohl mit der Stadt Borken als auch mit der Gemeinde Schermbeck sind daraufhin informiert worden. Aufgrund der bisherigen guten interkommunalen Zusammenarbeit auf anderen Gebieten und des überwiegenden Schülerstroms in die benachbarte Stadt Borken, sind die Gespräche dann mit der Stadt Borken intensiviert worden. Da sich die Stadt Borken zeitgleich in Überlegungen war, eine zweite Gesamtschule am Standort der jetzigen Remigiusschule zu errichten, entstand die Idee, diese mit einem Teilstandort an der Alexanderschule in Raesfeld weiter zu planen. Insbesondere weil die Raumkapazitäten für eine Gesamtschule am Standort der Remigius-Hauptschule in Borken nicht ausreichen und eine Erweiterung des Schulgebäudes nicht erfolgen soll, kam auch der Stadt Borken die Möglichkeit der Bildung eines Teilstandorts in Raesfeld entgegen. Ohne das Angebot einer weiterführenden Schule in Raesfeld wird Borken als einer der nächstgelegenen Schulstandorte die Schülerinnen und Schüler aus der Nachbarkommune aufnehmen müssen. Die Stadt Borken wäre gezwungen, nicht unerhebliche Investitionen in Schulbaumaßnahmen zu tätigen. Umgekehrt würden in Raesfeld durch eine auslaufende Verbundschule sukzessive Schulräume freigesetzt. Diese zu nutzen, entspricht einem verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Ressourcen und ermöglicht es den Raesfelder Schülerinnen und Schülern, weiterhin in ihrer Gemeinde eine weiterführende Schule besuchen zu können. Zwischenzeitlich fand bereits eine gemeinsame Beratung des interfraktionellen Arbeitskreises der Fraktionsvorsitzenden und stv. Bürgermeister der Gemeinde Raesfeld mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung der Stadt Borken statt. Der gemeinsame Gedanke dieser Beratungen ist die Überlegung, in Borken eine zweite Gesamtschule mit einer Depandance in Raefeld einzurichten. Zur fachlichen Beratung ist die Projektgruppe Bildung und Region (biregio) beauftragt worden, die schon bei vorherigen Schulentwicklungsplanungen für die Stadt Borken tätig war. Der Geschäftsführer Herr Krämer-Mandeau befasste sich bereits mit der Ist-Situation in Borken und Raesfeld sowie Teilen der umliegenden Kommunen und analysierte die angedachte Handlungsoption einer zweiten Borkener Gesamtschule mit Depandance in Raesfeld. Parallel sind Gespräche mit der Bezirksregierung geführt worden, um zu erfahren, ob und welche Perspektive diesem Modell eingeräumt wird. Diese Gespräche bestärkten uns in den Überlegungen fortzufahren. Zur weiteren Vorbereitung der Beratungen informierten sich die interfraktionellen Arbeitsgruppen mit den Beteiligten aus Borken und Raesfeld in der Gesamtschule Niederzier/Merzenich über deren Erfahrungen mit solch einer Zwei-Standorte-Gesamtschule und besichtigte zudem die Remigiushauptschule in Borken und die Alexanderschule in Raesfeld. Die Schulleitungen der Remigiushauptschule und der Alexanderschule sind über die Überlegungen der beiden Arbeitsgruppen aus Borken und Raesfeld informiert. Herr Krämer-Mandeau wird in der Sitzung in Borken am um Uhr zunächst seine Analyse des Istzustandes in Borken und Raesfeld darstellen und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise geben. Die Mitglieder des Rates und Schulausschusses und - Seite 2 -
3 Verwaltungsvertreter der Gemeinde Raesfeld sind als Gäste zu dieser Sitzung eingeladen, um sich zeitgleich von Herrn Krämer-Mandeau informieren zu lassen. Für den Transfer zur Sitzung in Borken und zurück ist ein Bus bestellt. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Einladung zu unserer Sitzung. Im Anschluss an die Ausführungen und weiteren Informationen durch Herrn Krämer-Mandeau findet um Uhr in Raesfeld die gemeinsame Sitzung von Schulausschuss und Rat statt, in der die weitere Vorgehensweise beraten und eine Entscheidung darüber getroffen werden soll. Für das weitere Verfahren wird eine Elternbefragung sowohl in Borken als auch in Raesfeld vorschlagen. Zum Start der Elternbefragung sollte es in Borken und Raesfeld eine Elterninformationsveranstaltung geben. Der Absicht, diese konkreten schulorganisatorischen Maßnahmen anzugehen, ist es zu verdanken, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW trotz der rückläufigen Anmeldezahlen einer Duldung der Fortführung der Verbundschule mit nur zwei Klassen für ein Schuljahr zugestimmt hat. Somit können alle angemeldeten Schüler und Schülerinnen im kommenden Schuljahr 2015/16 auch an der Alexanderschule unterrichtet werden. Wie beschrieben, sollte es Zielsetzung sein, mit der Stadt Borken die Errichtung einer neuen gemeinsamen Gesamtschule zu planen. Die Neugründung einer solchen Schule mit Teilstandorten ist aus Sicht der Verwaltung derzeit die erfolgversprechendste Chance, den Sek-1-Standort Raesfeld zu erhalten. Die Fortführung der Schule als Hauptschule erscheint wenig zukunftsfähig. Die Gründung einer Realschule sollte ebenfalls nicht weiter verfolgt werden, zumal sich die Schullandschaft nach dem Willen der Landesregierung stark in Richtung längeres gemeinsames Lernen und damit hin zu Gesamtschulen und Sekundarschulen verändert. Für eine Sekundarschule sehen Verwaltung, Bezirksregierung und der Schulentwicklungsplaner ebenfalls keine Chance. Diese müsste ebenso 3-zügig sein und würde somit 75 Schülerinnen und Schüler für den 5. Jahrgang benötigen. Neben dem Raumkonzept müsste auch das Bedürfnis für die neue Schule mit der Schulentwicklungsplanung nachgewiesen werden. In der Regel wird das Bedürfnis für die neue Schule durch eine Elternbefragung ermittelt. Das schlägt in unserem Fall auch die Bezirksregierung vor. Das Ergebnis der Befragung wird auf eine fiktive volle Wahlbeteiligung hochgerechnet, was den Erziehungsberechtigten bei der Ankündigung der Befragung auch mitgeteilt wird. Die Elternbefragung soll im unmittelbaren Anschluss an die Sommerferien erfolgen. Beteiligt werden sollen die Eltern aller Jahrgänge in den Borkener und Raesfelder Grundschulen. Vorab sollen in beiden Orten Informationsveranstaltungen für die Eltern der Grundschüler stattfinden. Mit der Elternbefragung und der Durchführung der Informationsveranstaltungen soll ebenfalls die Projektgruppe biregio beauftragt werden. Grundsätzlich ist die Mindestgröße einer neu zu errichtenden Schule mit Kindern aus dem eigenen Gemeindegebiet zu erreichen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, mit Nachbarkommunen eine Beschulungsvereinbarung abzuschließen. Lassen sich die Nachbarkommunen darauf ein, können die gemeindefremden Kinder ebenso wie die gemeindeeigenen Kinder für das Erreichen der erforderlichen Mindestgröße der neuen Schule berücksichtigt werden. Inwieweit in Frage kommende Kommunen dazu bereit wären, ist noch nicht abgefragt worden, da beide Kommunen zunächst davon ausgehen, die erforderliche Mindestgröße mit eigenen Kindern erreichen zu können. Im Detail wären zunächst eine Vielzahl von Einzelfragen (z.b. Elternbefragung, Standortfrage, Beteiligung Nachbarkommunen, Modellfrage, pädagogische Angebote) zu klären, um im Ergebnis über die Machbarkeit sachgerecht entscheiden zu können. Diese Ergebnisse sollen zunächst dem Ausschuss und dem Rat im Anschluss, voraussichtlich in einer gemeinsamen Sitzung Mitte September, vorgestellt werden. Dann ist auch der - Seite 3 -
4 endgültige, später von der Bezirksregierung zu genehmigende Beschluss über die Errichtung der Gesamtschule zu fassen. Sollte es zu einer Neugründung der Gesamtschule kommen, müssten die Hauptschule in Borken und der Verbundschule in Raesfeld sukzessive, beginnend ebenfalls ab dem Schuljahr 2016/17, aufgelöst werden. Sie enden mit dem Ausscheiden des letzten eingeschulten Jahrgangs (5. Klasse im Schuljahr 2015/16) zum Ende des Schuljahres 2020/21. Auch hierüber wäre in der gleichen Sitzung ein Beschluss zu fassen. Der Errichtungsbeschluss sowie der damit einhergehende Auflösungsbeschluss werden sinnvollerweise vorbehaltlich des Erreichens der gesetzlichen Mindestgröße im Anmeldeverfahren gefasst. Das tatsächliche Zustandekommen der Schule entscheidet sich nämlich erst nach dem Anmeldeverfahren im Februar Mit diesen Beschlüssen wäre auch über die Form der interkommunalen Zusammenarbeit zu entscheiden. Für die Zusammenarbeit der beiden Schulträger wären verbindliche Regelungen insbesondere zur Finanzierung der neu zu errichtenden Schule sowie zu den Beteiligungsrechten der beiden Kommunen erforderlich. ( 22 ff Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - GkG NRW - in Verbindung mit 78 Abs. 8 SchulG NRW). Mit der inhaltlichen Ausrichtung, dem pädagogischen Konzept und der Profilierung der neuen Schule sollte sich anschließend ein kompetentes Pädagogen-Team befassen. Auf Anraten der Bezirksregierung sollen dieser Arbeitsgruppe die derzeitigen Schulleiter, externe Gesamtschulexperten und Vertreter der Schulträger angehören. Parallel dazu müsste die Bezirksregierung das Stellenbesetzungsverfahren für die neue Schulleitung in Gang setzen. Allgemeine Informationen zur Gesamtschule sowie die Borkener Verwaltungsvorlage sind dieser Vorlage beigefügt. - Seite 4 -
5 Die Gesamtschule Anlage Quelle: Internetseiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW ( Die Gesamtschule gehört gleichberechtigt neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium zu den weiterführenden Regelschulen in Nordrhein-Westfalen. Ihre Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Sie ist eine Schulform der Sekundarstufen I und II, in der die Bildungswege des Gymnasiums, der Realschule und der Hauptschule in einem umfassenden Angebot integriert sind. Sie kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die 4. Grundschulklasse erfolgreich durchlaufen haben. Für die Eltern wird die Entscheidung über die Schullaufbahn des Kindes nicht schon beim Übergang in das 5. Schuljahr notwendig, sondern bleibt so lange wie möglich offen. Gesamtschule Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klassen 6 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung über. Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an. Es gibt eine einheitliche gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien. Unterrichtsfächer Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt: - Deutsch - Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik) - Englisch - ggf. zweite Fremdsprache - Mathematik - Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) - Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft) - Musik/Kunst - Religionslehre - Sport - Seite 5 -
6 Wahlpflichtunterricht In der Klasse 6 setzen die Schülerinnen und Schüler erste individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache oder Latein, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften. Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und Gestalten anbieten. Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Fachleistungsdifferenzierung, ErgänzungsstundenUm den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern unterschiedliche Fachleistungsebenen an. Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungsebenen in Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können die Jugendlichen bei entsprechender Leistung zwischen Grund- und Erweiterungsebene wechseln, in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Zusätzliche Förderangebote begleiten den Wechsel der Leistungsebene und ermöglichen z. B. die Aufarbeitung von Lernrückständen. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. Abschlüsse In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: - der Hauptschulabschluss - der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern auf der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, befriedigende Leistungen auf der Grundebene, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind. Gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Es gibt eine einheitliche gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien. - Seite 6 -
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