Ausbildungsverpflichtung
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- Eduard Peters
- vor 8 Jahren
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1 Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung Infoveranstaltung des DGS ı 13. Januar 2012 Rebekka Hansmann ı Geschäftsführerin OdA GS Aargau
2 Umsetzung
3 Steuerungskommission (2.) Zusammensetzung Departement Gesundheit und Soziales Departement Bildung, Kultur und Sport Spitexverband Aargau (SVAG) Verein Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA) OdA GS Aargau Aufgaben Beobachtung des Marktes Vorschlag von Steuerungsmechanismen Periodische Überprüfung von Standardwerten und Normansätzen
4 Definition (3.) WER wird verpflichtet, auszubilden? Spitäler und Kliniken, welche auf der Spitalliste des Kantons Aargau geführt werden. Pflegeheime, welche der Kanton Aargau auf der Pflegheimliste führt und welchen entsprechend der Kanton Aargau eine Betriebsbewilligung erteilt hat. Spitexorganisationen mit Betriebsbewilligung.
5 Definition (3.) Ausbildungsleistungen gemäss Potenzial Möglichkeit, Ausbildungsleistungen einzukaufen Gleichstellung eigener Ausbildungsleistungen mit eingekauften Ausbildungsleistungen
6 Auszubildende Berufe (3.1) WAS muss ausgebildet werden? Die Ausbildungsverpflichtung gilt für nichtuniversitäre Berufe im Bereich der Pflege und Betreuung, welche in direktem Kontakt zu Patienten/Bewohnern/Klienten stehen. Eine Institution wird für die Berufe zu Ausbildungsleistungen verpflichtet, von welchen sie ausgebildetes Personal beschäftigt.
7 Ausbildungsmenge (3.2) WIEVIEL muss ausgebildet werden? Jeder bildet aus, was er braucht. Jeder bildet aus, was er kann. Die Betriebe schöpfen ihr Ausbildungspotenzial aus. Der Solidaritätsgedanke zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bleibt dabei bestehen.
8 Ausbildungsmenge (3.2) Die Standardwerte müssen unterschiedlichen Versorgungsbereichen gerecht werden. müssen unterschiedlichen betrieblichen Realitäten gerecht werden. müssen nach einzelnen Berufsgruppen und Berufen differenzieren. sollen das vorhandene Ausbildungspotenzial ausschöpfen. Standardwert = Anzahl Ausbildungswochen je Beruf/Berufsgruppe pro Vollzeitstelle pro Jahr
9 Ausbildungsmenge (3.2) Grundlagen Standardwert sind einheitlich und für alle Betriebe gleich pro Beruf und pro Versorgungsbereich festgesetzt. Spezialfall: Berufsgruppe Pflege und Betreuung. Ausbildungen auf Sekundarstufe II sowie Nachdiplomstudien werden in durchschnittliche jährliche Ausbildungswochen im Betrieb umgerechnet.
10 Ausbildungsmenge (3.2) Ist-Wert und Ausbildungspotenzial Datenerhebung in 15 Referenzbetrieben: - 4 Spitäler - 4 Langzeitinstitutionen - 1 Psychiatrische Klinik - 2 Rehakliniken - 4 Spitexorganisationen Empirische Datenerhebung in 2 Schritten: - schriftliche Befragung nach den Ist- und Potenzialwerten - mündliche Validierung der Angaben
11 Ausbildungsmenge (3.2) Festlegung der Standardwerte Ergebnisse der Datenerhebung Ist-Werte Schätzung Potenzial Streubreite innerhalb eines Bereiches (Spitäler, Pflegeheime etc.) Streubreite innerhalb einer Berufsgruppe Weitere Faktoren Vergleich mit Berner Wert Bedarfseinschätzung Aktuelles Rekrutierungspotenzial Ausbildungsmöglichkeit
12 Gewichtung (3.3) Mit einer zusätzlichen Gewichtung pro Beruf besteht die Möglichkeit, Ausbildungswochen eines bestimmten Berufes höher zu werten als andere. Damit kann bildungs- und versorgungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden. Bei der Einführungsphase werden alle Berufe/Berufsgruppen mit dem Faktor 1.0 zu gewichten.
13 Handlungsspielraum (3.4) Individuelle Berechnung Aufgrund der deklarierten Vollzeitstellen wird für jeden Leistungserbringer individuell eine Ausbildungspunkte-Soll verfügt. Vollzeitstellen* x Standardwert x Gewichtung x Normansatz = gefordertes Punktesoll *im Spitexbereich KLV-Stunden
14 Handlungsspielraum (3.4) Spielraum für Leistungserbringer Mit welchen Ausbildungen die geforderten Ausbildungspunkte erbracht werden, bestimmen die Leistungserbringer individuell (Ausbildungen müssen unter die Ausbildungsverpflichtung fallen).
15 Normansätze (3.5/3.6) Erbrachte Ausbildungswochen werden mit einem Normansatz (Frankenbetrag) pro Berufsgruppe und Ausbildungsniveau hinterlegt. Normansatz = Bruttokosten - Nutzwert Normansätze von GDK und H+ als Grundlagen in der Einführungsphase
16 Umsetzungsmodell (4.1) Schritt 1 Deklaration der Vollzeitstellen (KLV-h) durch Leistungserbringer Schritt 2 Berechnung der zu leistenden Ausbildungswochen mittels Standardwert Schritt 3 Gewichtung Schritt 4 Hinterlegung mit Normansätzen Schritt 5 Festlegung Ausbildungspunkte-Soll Vollzeitstellen* x Standardwert x Gewichtung x Normansatz = gefordertes Punktesoll
17 Umsetzungsmodell (4.1) Schritt 6 Deklaration der effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen Schritt 7 Berechnung effektiv geleisteter Ausbildungspunkte Schritt 8 Berechnung der Abweichung Schritt 9 Berechnung Bonus/Malus aufgrund des gleitenden 3-Jahres- Durchschnitts
18 Bonus-/Malus-System (4.2) Besteht eine Differenz zwischen dem geforderten Punkte-Soll und der effektiv erbrachten Leistung, kommt das Bonus-Malus-System zum Tragen: Unterschreitung Der 3-fache Differenzbetrag wird in einen Ausbildungspool einbezahlt. Überschreitung Bei Mehrleistung wird bis max. das 3-fache der Mehrleistung ausbezahlt. Die effektive Höhe richtet sich nach den Mitteln im Ausbildungspool. Für die Berechnung der Unter- oder Überschreitung gilt der gleitende 3-Jahresdurchschnitt
19 Übergangsfrist (4.4) Gleitender 3-Jahres-Durchschnitt Beobachtungsjahre Ausbildungspotential verfügte Wochen geleistete Wochen Differenz Jahresabweichung Äufnung Ausbildungspool
20 Controlling (4.3) Controlling Das DGS sorgt für die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung: Überwachung des Controllings Ausstellen der Verfügungen Führen des Ausbildungspools mit dem Inkasso
21 Übergangsfrist (4.4) Die Ausbildungsleistungen werden ab 2013 jährlich geprüft. Für die Jahre 2011/2012 wird von einem Erfüllungsgrad von 100% ausgegangen. Es gilt folgende Übergangsfrist: per Ende 2013 per Ende 2014 per Ende /3 der geforderten Ausbildungsleistungen 2/3 der geforderten Ausbildungsleistungen volle Ausbildungsleistungen
22 Mittelfristige Planung (4.5) Die Ausbildungsbetriebe erstellen eine jährlich aktualisierte 4-Jahresplanung mit den geplanten Lernenden pro Beruf zuhanden der Steuerungskommission und dem BKS.
23 Auswirkungen der Ausbildungsverpflichtung
24 Auswirkungen Bereich Pflege und Betreuung Bedarf 2030: 1170 Bedarf 2020: 1008 Bedarf 2008: 900 Mit Ausbildungsverpflichtung: DNI/DNII/HF FaGe PA/Attest
25 Ausbilden ist für alle möglich mit dem Ausbildungsnetz der OdA
26 «Ausbilden ist und bleibt eine Frage der Haltung!»
27 Danke für s Zuhören?
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