1/14. Weinfeste 2014 Häckerwirtschaften GASTPGEBER. Reduzierung der Abfallgebühren. Landkreisbürger mit Auszeichnungen geehrt

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1 Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises Ausgabe Nr Januar 2014 Jahrgang 20 des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad ad Windsheim 1/14 GEHEIM TIPPS Pünktlich zum Jahresbeginn sind das Gastgeberverzeichnis und der Veranstaltungskalender des Tourismusverbandes Steigerwald neu erschienen. Außerdem hat die Arbeitsgemeinschaft Mittelfränkische Bocksbeutelstraße ihren Weinfestka- lender 2014 herausgegeben. Die neuen Broschüren können Sie beim Tourismusverband Steigerwald, Tel oder per info@steigerwald-info.de anfordern. Weinfeste 2014 Häckerwirtschaften GASTPGEBER SCHLAFEN UND GENIESSEN 2014 NATURPARK STEIGERW LD DAS HERZ FRANKENS Reduzierung der Abfallgebühren Landkreisbürger mit Auszeichnungen geehrt Ein Nachhaltigkeitspreis Steigerwald wird ausgelobt

2 Literarische Spurensuche im Landkreis (Folge 21) Grausamer als die blutgierigsten Tiger Ritter Philipp von Hutten als Welser-Konquistador in Venezuela Wir schreiben das Jahr In der Neuen Welt, den westindischen Ländern, elektrisiert die Nachricht von einem sagenhaften Goldland die weißen Eroberer. Der fränkische Ritter Philipp von Hutten ( ), der für das Handelshaus der Welser in Venezuela Beute machen will, ist von der Aussicht auf den großen Reichtum wie berauscht. Derweil plagen die Verwandtschaft in der Heimat ganz andere Sorgen. Die Birkenfeld-Frankenberger Linie der Familie steht ohne männlichen Nachkommen da. Auch auf Schloss Vorderfrankenberg, wo Philipps Onkel, der angesehene Ritter Ludwig von Hutten d. Jüngere, mit seiner Ehefrau Agathe, geb. von Liebenstein, ansässig ist, sind zwei Töchtern keine Söhne mehr nachgefolgt. Grund genug also, den Junggesellen in Venezuela an seine Familienpflichten zu erinnern. Von Frankenberg aus geht ein Brief über den Atlantik mit der unmissverständlichen Aufforderung, zurückzukehren, zu heiraten und für einen Stammhalter zu sorgen. Philipp zeigt sich von dem Ansinnen aus der Heimat beeindruckt. Dennoch kann er sich - den Goldschatz vor dem inneren Auge - einen Abbruch seiner Mission nicht vorstellen, wie er in einer Antwort aus Coro, der unter Welser-Administration Neu-Augsburg genannten Provinzhauptstadt, mitteilt. Ein Jahr nachdem er seine individuelle Obsession über die Familiensolidarität gestellt hatte, steht Philipp von Hutten auf dem Höhepunkt seiner Karriere. Er wird zum General-Kapitän ernannt, ist damit oberster militärischer Befehlshaber. Jetzt kommandiert er eine neue Expedition zum unbekannten El Dorado. Es wird dies der letzte große Zug in der Geschichte der Conquista Amerikas. Und er endet für Hutten tödlich. Über fünf Jahre ist die Truppe von anfangs 200 Mann unterwegs, erreicht fast die Anden und wendet sich dann zum Tiefland der Quellflüsse des oberen Orinoko. Auf dem Rückmarsch nach Coro überfällt Juan de Carvajal, der sich in Abwesenheit Huttens das Amt des Gouverneurs angemaßt hat, das ausgepowerte Aufgebot des General-Kapitäns. In Tocuyo findet ein Scheinprozess statt, Hutten und der Welsersohn Bartholomäus VI. werden brutal hingerichtet. Auf Schloss Frankenberg löst die Nachricht von der Gräueltat Entsetzen aus. Ludwig von Hutten Philipp von Hutten. Das Ölbild eines unbekannten Malers ist das einzige bekannte Porträt des fränkischen Ritters und General- Kapitäns von Venezuela. Vermutlich entstand es erst um 1600 nach seinem Tod. bemüht sich mit Philipps Bruder Wilhelm vergeblich um ein direktes Gespräch mit Kaiser Karl V., Carvajal ereilt dennoch die gerechte Strafe, er wird zum Tode verurteilt und am 17. September 1546 gehängt. Verschollen aber bleibt der Welser/Hutten-Schatz, so es denn überhaupt einen gegeben hat, was manche Chronisten bezweifeln. Lassen wir die Frage offen. Für die Nachwelt bemisst sich der Wert des Philipp von Hutten mehr in Lettern aus Blei als in Edelmetall. Seine überlieferten Papiere, bereits 1550 ohne Verfasserangabe gedruckt, 1785 in Meusels historisch-literarischem Magazin als Zeitung aus India einem breiteren Publikum bekannt gemacht und zuletzt von dem Hutten-Forscher Eberhard Schmitt neu ediert, sind der authentische Beleg dafür, was Menschen offensichtlich zu allen Zeiten Menschen anzutun in der Lage sind. Die Christen, wie Hutten die weißen Eindringlinge zur Unterscheidung von der indigenen Bevölkerung nennt, wüten wie die Berserker, immer in dem Bewusstsein, sich ja nur an seelenlosen Wesen zu vergehen. Die Indios werden zuhauf gefoltert, erstochen, geköpft, erwürgt, ertränkt und daneben der Verlust einzelner Christen beklagt. Hutten schildert die Brutalitäten ohne Gemütsregung seltsam lakonisch:... denselben abend kam Stephan Martin bracht des Christen Pferd ohn Sattel und Zaum aber von ihm nichts vernehmen können, sondern das Pferd also ledig im Feld funden, den 23. kam Cardenas brachte 30 Stück Indier gefangen, bei welchen er des Christen Rapier [Blankwaffe] und ander Ding funden hat, unter ihnen waren etliche so bey des Christen Tod gewesen waren, die ließ er vor den andern von Hunden zerreissen, die andere theilet er unter die Christen... War das so üblich unter Konquistadoren oder waren die Welser-Söldner unter deutscher Führung vielleicht sogar grausamer als die spanische oder portugiesische Soldateska? Lassen wir einen Zeitgenossen antworten, den Priester Bartolomé de las Casas, der in seiner Anklageschrift Kurzgefasster Bericht von der Verwüstung der Westindischen Länder die Rechte der Indios mutig vor dem Kaiser eingefordert hat: Sie [die Welser] kamen mit etwas mehr als dreihundert Mann in dies Land und wüteten weit grausamer als alle bereits erwähnte Barbaren; ja noch viehischer und rasender, als die blutgierigsten Tiger Ein hartes Urteil. Zumindest mit Philipp von Hutten selbst geht die lateinamerikanische Überlieferungsgeschichte freundlicher um. Einen mozo tierne, einen sanften Jüngling, nennt ihn Juan de Castellanos, Augenzeuge der Conquista und schwärmerischer Poet. Der venezolanische Chronist José de Ovieda y Banos ( ) weiß über Hutten, er sei kein Hauptmann von den vielen [gewesen], die in Indien kämpften, befleckte sein Schwert mit weniger Blut Zweifel an dieser Charakterisierung sind erlaubt. Hutten habe sich nicht grundsätzlich von anderen Welser- Konquistadoren unterschieden, stellt Jörg Denzer in einer neuen Studie fest. Während Las Casas empört beschreibt, wie Welser-Schergen Indios, die sich vor ihren Verfolgern in ein Haus geflüchtet haben, bei lebendigem Leib verbrannten, notiert Hutten eine solche Tat völlig unerschüttert:...verbrannten ihnen ein groß Haus, den Casicus [Gemeindevorsteher] mit mehr dan hundert Stucken, konnten fortan mit dieser Nation kein Fried mehr machen, mussten alsbald des Geschmacks der Toden halber vorrucken... Der Herausgeber des historisch-literarischen Magazins hält angesichts von so viel Kaltschnäuzigkeit mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg. Er konstatiert mehr Durst nach Geld als Begierde nach Kenntniß des Menschen und findet, dass auch die sonst redlichen Teutschen sich befleckten mit allen den Grausamkeiten, die man den Spaniern mit so vielem Recht zum ewigen Vorwurfe macht. Diese Anmerkungen stammen aus dem Zeitalter der Aufklärung, sind also, so ließe sich einwenden, nicht auf eine mehr als zweihundert Jahre zurückliegende Epoche zu übertragen. Doch das menschliche Gewissen rührt sich offensichtlich unabhängig vom Geist der Zeit, wie uns nicht nur de Las Casas sondern auch ein Nürnberger Gewährsmann, Hieronymus Köler ( ), vor Augen führt. Es sei besser, zu Hause zu bleiben, schreibt Köler,...als sich in solche große Gefahr zu begeben in ein Land, das nicht gesund... ist, auch da man die armen Leute überpoltert, erwürgt, und ihnen das Ihre nimmt allein um ein wenig schändlich Goldes und Silbers Willen. Darauf wird man sagen: Freilich muß man dieses Volk mit dem Schwert zum christlichen Glauben nötigen, auch sie dem Kaiser untertänig machen zur Mehrung der Christenheit. Ich fürchte aber, es wird gegen Gott einer anderen schwereren Rechenschaft bedürfen... Werner P. Binder 3

3 Engagierte Persönlichkeiten geehrt Bundesverdienstkreuz am Bande Dr. Lothar Kabelitz aus Neustadt a.d.aisch wurde vom Bundespräsident das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Staatsministerin Melanie Huml überreichte Dr. Lothar Kabelitz die Auszeichnung Ende Dezember in Bayreuth. Dr. Lothar Kabelitz hat sich über mehrere Jahrzehnte weit über seine berufliche Tätigkeit hinaus für die Nutzung der Heilpflanzen in der Arznei- und Gewürzpflanzenbranche engagiert. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass wichtige Grenzwerte im Bereich der Arznei- und Gewürzpflanzen für die deutsche und europäische Gesetzgebung abgeleitet werden konnten. Dr. Lothar Kabelitz verfasste auch zahlreiche Publikationen und Vorträge. In seiner aktiven Zeit innerhalb des Bundesfachverbands der Heilmittelindustrie e. V., des heutigen Bundesverbands der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH), fällt der Aufbau einer eigenständigen umfangreichen Arzneimittelgesetzgebung in Deutschland. Ab 1993 unterstützte er die Arbeit des Vereins Saluplanta e. V. ehrenamtlich und trug mit seinen Fachvorträgen viel zur Ausbildung und Information für den Anbauer von Arznei- und Gewürzpflanzen bei. Ferner arbeitete er als Mitglied der Redaktion, Autor und Gutachter am Handbuch des Arznei- und Gewürzpflanzenbaus mit. Seit 1998 ist Dr. Lothar Kabelitz auch Mitglied im Posaunenchor Neustadt a.d.aisch und fördert die Bläserausbildung. Im Jahr 2010 wurden auf seine Initiative die Stadtpfeifer gegründet. Im gleichen Jahr wurde er auch erster Vorstand der Musikschule im Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim. Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten Mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern wurden drei Persönlichkeiten aus dem Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim ausgezeichnet. Landrat Walter Schneider überreichte Ende Dezember im Sitzungssaal des Landratsamtes die Ehrenzeichen und Urkunden an die Geehrten. Horst Allraun aus Bad Windsheim übt seit 1994 das Amt des 1. Vorsitzenden des Fußball-Sportvereins Bad Windsheim engagiert aus. Ein beachtlicher Verdienst seinerseits ist der stetige Schuldenabbau, währenddessen sich der Verein trotzdem stets positiv weiterentwickelt hat. Heute sind neben den Herrenmannschaften beachtliche 13 Jugendmannschaften im Spielbetrieb tätig. Eine sehr große Leistung erbrachte Horst Allraun mit seinem Team, dank einer überaus großen Zahl von freiwilligen Stunden und Spenden, bei der Sanierung des kürzlich wieder eröffneten Vereinsheimes. Horst Allraun kümmerte sich um die gesamte Finanzierung der Maßnahme und trug maßgeblich zum Gelingen der Sanierung bei. Weiteres Engagement im Bereich Sport zeigt Horst Allraun seit 2008 als Kassier der Juniorenfördergemeinschaft Aischgrund. Außerdem war er vier Jahre 2. Vorsitzender des Tennisclubs Bad Windsheim. Auch über den sportlichen Bereich hinaus war Horst Allraun ehrenamtlich aktiv. So übernahm er von 1992 bis 1998 das Amt des Schatzmeisters des CSU-Ortsverbandes Bad Windsheim. Bis 2004 war er acht Jahre lang Kassenprüfer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Windsheim. Außerdem war er als Vorsitzender des Gemeinsamen Elternbeirats der Grundschulen Bad Windsheim aktiv. Martin Redlingshöfer aus Eschenbach/ Markt Erlbach ist seit 1971 Mitglied beim Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e. V. Damals war er einer der treibenden Kräfte bei der Umgestaltung des ehemaligen Dekanatsgebäudes in ein Heimatmuseum, welches 1978 als Rangau-Handwerkermuseum eröffnet wurde. Ab 1976 war er zwölf Jahre lang 2. Vorsitzender des Vereins, aber auch danach engagierte er sich noch aktiv für den Verein - so bei der Sanierung des Nordgiebels mit Fachwerk am Museumsgebäude und bei der Restaurierung des historischen Schießhauses. Außerdem organisiert Martin Redlingshöfer Dorfabende, Heimat- und Museumsfeste sowie Blumenschmuckehrenveranstaltungen. Ein besonderes Projekt verwirklichte er mit dem Aufbau des Kinderspielplatzes in Eschenbach, für welchen er zwölf Spielgeräte aus Holz selbst anfertigte, bei Bedarf reparierte und den er 40 Jahre lang pflegte. Für die Volkstanzgruppe Eschenbach baut Martin Redlingshöfer seit Jahrzehnten die Bühnenbilder für die jährlich stattfindenden Theaterabende. Außerdem organisiert er Festschriften und Veranstaltungen, deren Erlös für die Spielplatzgeräte oder andere gemeinnützige Zwecke verwendet wird. (v.l.n.r.): Landrat Walter Schneider, Bürgermeister Ralf Ledertheil (Bad Windsheim), Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß (Markt Erlbach), Martin Redlingshöfer, Walter Schießl, Horst Allraun, MdL Hans Herold und MdL Harry Scheuenstuhl Martin Redlingshöfer engagierte sich zudem über drei Jahrzehnte in der Freiwilligen Feuerwehr, leistete beim Bayerischen Roten Kreuz 15 Jahre aktiven Dienst und übernahm zehn Jahre lang beim Wasserverband Eschenbach als 2. Vorsitzender Verantwortung. Walter Schießl aus Markt Erlbach ist Gründungsmitglied des DLRG Ortsverbandes Wilhermsdorf. Von Beginn an war er als Trainer und 2. Vorsitzender eine wichtige Säule des Vereins übernahm er das Amt des 1. Vorsitzenden, welches er bis heute begleitet. Walter Schießl kümmert sich um vielfältige Aktivitäten der Schwimmer und Trainer und organisiert die Veranstaltungen des Vereins sowie die Aus- und Weiterbildungen. Im SPD Ortsverein Hummelstein kümmerte sich Walter Schießl zunächst als Stellvertreter und ab 1999 bis 2001 dann als 1. Vorsitzender um die Belange des öffentlichen Wohls in der Nürnberger Südstadt. Jahrelang erstellte er auch unzählige Artikel für die Stadtteilzeitung Das Südblatt, welche der Ortsverein Hummelstein bis 1999 herausgab. Auch im Bürgerverein Nürnberg-Süd, dem Walter Schießl bis 2009 angehörte, zeigte er sich über Jahre hinweg aktiv. Bis 2006 war er 15 Jahre lang deren 2. Vorsitzender und war während dieser Zeit auch acht Jahre im Beirat tätig. Seit 1970 ist Walter Schießl im Verein Fridolin - ehemalige Hammerschmiede Nürnberg - aktiv und war viele Jahre Schriftführer und Vereins-Archivar. Landkreis-Ehrenzeichen in Silber Das Landkreisehrenzeichen in Silber erhalten Persönlichkeiten, die sich um den Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim besondere Verdienste erworben haben. In der Kreistagssitzung vor Weihnachten überreichte Landrat Walter Schneider an Hildegard Schlez und Dieter Mäckl Medaille und Urkunde. Der ehrenamtliche Einsatz von Hildegard Schlez aus Scheinfeld begann bereits vor über 50 Jahren als Jugendbetreuerin und 4

4 Übungsleiterin beim TSV Markt Nordheim. Seit 1968 ist sie für den TSV 1860 Scheinfeld aktiv, unter anderem als Übungsleiterin in verschiedenen Bereichen, Vereinsjugendleiterin, Tennis-Jugendwartin, Trainerin und Abteilungsleiterin der Turn- und Gymnastikabteilung. Vor 35 Jahren gründete sie innerhalb des TSV Scheinfeld die heute noch aktive Volkstanzgruppe und leitete diese 16 Jahre lang. Seit ca. 40 Jahren trägt sie auch in der Vorstandschaft Verantwortung. Auf Verbandsebene steht sie, neben ihrem fast 20-jährigen Engagement im Bayerischen Turnverband - Turngau Ansbach, seit Jahrzehnten dem Bayerischen Landessportverband im Kreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Funktionärin zur Verfügung übernahm sie das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden, bis sie schließlich im Jahr 2009 den ersten Vorsitz übernahm. In der Kommunalpolitik rückte Hildegard Schlez 1988 als Mitglied in den Kreistag des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim nach und wirkte in zahlreichen Ausschüssen mit. Seit 1996 ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FWG-Kreistagsfraktion. Außerdem war sie Kreisvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft sowie Kreisvorsitzende und Kassiererin der Wählergruppe. Weiterhin war Hildegard Schlez einige Jahre Schöffin am Jugendgericht und engagierte sich für den Kreisjugendring Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim sowie das Ferienprogramm der Stadt Scheinfeld. Dieter Mäckl aus Laubendorf/Langenzenn war von 1982 an 24 Jahre lang erster Vorsitzender des Geschichts- und Heimatvereins Neustadt a.d.aisch. Anschließend übernahm er den zweiten Vorsitz des Vereins. Dank seines tatkräftigen Einsatzes ist der Geschichtsund Heimatverein ein wesentlicher Kulturträger der Stadt Neustadt a.d.aisch und darüber hinaus. Seit mehr als elf Jahren bringt Dieter Mäckl als Kreisheimatpfleger für den östlichen Teil des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim seine hohe Sachkompetenz ein, um die örtliche Heimat- und Brauchtumspflege zu erhalten und zu gestalten und das kulturelle Geschehen im Landkreis positiv zu bereichern. Beachtlich ist die Vielzahl der von ihm organisierten Aktivitäten, wie Exkursionen, Vorträge oder Wanderungen. Bereits seit über 30 Jahren bietet er auch regelmäßig bei der VHS Neustadt a.d.aisch kultur- und kunsthistorische Studienfahrten an. Seit April 2013 ist Dieter Mäckl Archivpfleger für den Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim und steht insbesondere den Gemeinden als kompetenter Ansprechpartner für Archivierungsfragen beratend zur Seite. Seit über 25 Jahren ist Dieter Mäckl zudem Mitglied in der Europa-Union. Den Kreisverband Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim führt er seit Daneben begleitet er die Arbeit des Bezirksverbandes als Beisitzer. Auch im Rahmen seiner Tätigkeit als Gymnasiallehrer engagierte sich Dieter Mäckl sozial und kulturell. So organisierte er zahlreiche Studienfahrten mit Schülern nach Rumänien, die mit umfangreichen sozialen Aktivitäten und Hilfstransporten verbunden waren. Außerdem war er Regionalbeauftragter für Schule und Heimatpflege in Mittelfranken des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege und auch Mitglied im Landesvorstand des Arbeitskreises Schule und Heimatpflege. Reduzierung der Abfallgebühren seit Die Abfallwirtschaft weist auf die durch den Kreistag in seiner Sitzung am beschlossene Senkung der Abfallgebühren ab hin. Aufgrund der Reduzierung der Verbrennungskosten im Müllheizkraftwerk Würzburg war es möglich, die Entleerungsgebühren zu senken. Die Jahresgebühren bleiben unverändert. Die Gebühren für die Restmüllgefäße setzen sich ab dem neuen Jahr wie folgt zusammen: Volumen des Restmüllgefäßes Jahresgebühr Entleerungsgebühr bisher neu 80 l 122,04 3,02 2, l 138,83 3,75 3, l 189,70 5,61 4, l 584,92 27,58 23,84 Volumen des Restmüllgefäßes Gesamtgebühr für 12 Entleerungen Gesamtgebühr für 26 Entleerungen bisher neu bisher neu 80 l 158,28 155,04 200,56 193, l 183,83 178,91 236,33 225, l 257,02 247,18 335,56 314, l 915,88 871, , ,76 Das Amtsblatt und Landkreisjournal im Internet: > Amt & Verwaltung > Veröffentlichungen -Adresse: journal@kreis-nea.de Sportförderrichtlinien Info für alle Sport- und Schützenvereine Ab sofort können alle Sport- und Schützenvereine des Landkreises Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim wieder die Vereinspauschale des Freistaates Bayern beantragen. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und ÜbungsleiterInnen im Verein. Die Antragsvordrucke finden Sie im Internet unter: >Amt und Verwaltung > Formulare > Suchbegriff: Sportförderung Der Zuschussantrag ist bis spätestens Samstag, 1. März 2013 (Ausschlussfrist) mit den Originalübungsleiterausweisen beim Landratsamt in Neustadt a.d.aisch einzureichen. Das Original ist an der Prägung unter dem BLSV-Logo erkennbar. Zudem bezuschusst der Landkreis die Übungsstunden lizenzierter Übungsleiter, an denen mehr als 50 Prozent Jugendliche unter 18 Jahren teilgenommen haben. Bitte füllen Sie hierzu das gesonderte Formblatt aus (ebenfalls im Internet abgedruckt). Für weitere Informationen steht Ihnen Silvia Ripka (Tel , silvia.ripka@kreis-nea.de) gerne zur Verfügung. 5

5 FerienFirmenTag im Landkreis Im Zeichen des drohenden Fachkräftemangels bemühen sich die Unternehmen verstärkt, eigenen Nachwuchs im Unternehmen auszubilden. Die Schülerzahlen sinken, entgegengesetzt gehen in den nächsten Jahren viele gut eingearbeitete Arbeitnehmer in Ruhestand. Aus diesem Grund wurden von Olaf Dietz und Manfred Beuke, Vorsitzende des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT Neustadt/ Aisch - Bad Windsheim, ausbildende Unternehmen aus dem Landkreis zu einem Informationsabend eingeladen. Im Sitzungssaal des Landratsamtes waren rund 35 Firmenvertreter, Schulrepräsentanten und Vertreter aus der Politik anwesend. Michael Capek, Wirtschaftsreferent des Landkreises, stellte das Projekt Ferienfirmentag vor und Markus Löw von der Firma mloew[design] erläuterte die technische Umsetzung. Ziel des Projektes ist es, frühzeitig und unkompliziert Schüler und Ausbildungsbetriebe zusammenzubringen, damit Schüler Einblicke in den jeweiligen Beruf/Ausbildungsbetrieb erhalten und sich die Betriebe präsentieren und erste Kontakte mit den potenziellen Auszubildenden knüpfen können. Dreh- und Angelpunkt ist eine Webseite. Hier können Unternehmen ihre jeweiligen Ausbildungsberufe anbieten, die sich die Schüler dann aussuchen können. Über diese Plattform können eintägige Praktikumsplätze in den Schulferien angeboten werden. Das einzige Kriterium ist der Schulabschluss, danach können Schüler aus maximal drei Wunschpraktika wählen und erhalten umgehend eine Bestätigung. Mögliche Programminhalte für die Firmentag- Termine wären eine Betriebsbesichtigung, Vorstellung von Ausbildungsberufen, Gruppengespräche mit Lehrlingen, Rollenspiele/ Bewertungen oder eine Mitarbeit in einer Abteilung/Baustelle. Besonders kleinen Unternehmen soll hier die Möglichkeit geboten werden, auf sich als Ausbildungsbetrieb aufmerksam zu machen und sich zu präsentieren. Das Projekt FerienFirmenTag findet in einer Zeit (Sommerferien) statt, in der es keine Angebote für diese Zielgruppe gibt. Ein Unternehmen kann sich für einen oder mehrere Praktikumstage in den Ferien entscheiden und an diesem Tag einen oder mehrere Praktikanten pro Ausbildungsberuf einladen. Da die Praktikumstage in den Ferien stattfinden, soll eine hohe Motivation durch die freiwillige Teilnahme der Schüler erreicht werden. Unternehmen und Schüler haben einen Tag zur Verfügung, um sich besser kennenzulernen, dies bietet einen größeren Vorteil gegenüber einem 30-minütigen Vorstellungsgespräch. Anschließend kann auch ein reguläres Praktikum angeboten werden. Um dieses Projekt starten zu können, benötigt der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Neustadt/Aisch - Bad Windsheim ca. 30 teilnehmende Ausbildungsunternehmen. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie gerne unter der Tel oder neustadt.aisch@schulewirtschaft-bayern.de Ärztliche Leiter bestellt Kliniken erweitern ärztliche Kompetenzen Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim hat kürzlich für seine beiden Kliniken ärztliche Leiter bestimmt. Für die Klinik Neustadt a.d.aisch wurde Dr. Josef Stauber, Chefarzt der Anästhesie, und für die Klinik Bad Windsheim Dr. Mathias Bender, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, bestellt. Die ärztlichen Leiter vertreten die Kliniken medizinisch nach außen und sehen sich als Ansprechpartner für ihre Kollegen, so Landrat Walter Schneider. Chefarzt Dr. Stauber betont, er sehe diese Funktion nicht als hierarchische Spitze, sondern vielmehr als eine Bündelung medizinischer und ärztlicher Anliegen. Die beiden ärztlichen Leiter sind Mitglieder der Betriebsleitung, nehmen an den Verwaltungsratssitzungen teil und sind auch an Umstrukturierungsmaßnahmen mitbeteiligt. Dazu gehört auch die Mitauswahl leitender Mitarbeiter, die Umsetzung und Mitwirkung an strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung und die Mitsprache bei Investitionen. Weiterhin obliegt ihnen die ärztliche Fachaufsicht über die medizinisch-technischen Dienste, den pflegerischen Dienst und die medizinischen Versorgungsdienste. Der ärztliche Leiter ist Bindeglied zwischen Geschäftsführung und leitenden Ärzten. Stefan Schilling, Vorstand des Kommunalunternehmens, sieht als einen der wichtigsten Aufgabenbereiche der Ärztlichen Leiter den permanenten Interessensaustausch mit niedergelassenen Ärzten, Notärzten und dem Rettungsdienst. Der Vorsitz in der Hygienekommission sowie die Mitarbeit in den Qualitätszirkeln der Kliniken gehören ebenso zu den Aufgabenbereichen der ärztlichen Leiter wie auch das Beschwerdemanagement. Der ärztliche Leiter ist nicht nur das Bindeglied zur Geschäftsleitung, sondern zusätzlich ein Ansprechpartner in medizinischen Belangen für alle Berufsgruppen in den Kliniken, so Dr. Mathias Bender. Dr. med. Mathias Bender, Chefarzt Orthopädie, Unfallchirurgie, Endoprothetikzentrum, Klinik Bad Windsheim Dr. med. Josef Stauber, Chefarzt Anästhesie, Klinik Neustadt a.d.aisch Vortrag: Motivation für Chefs und Mitarbeiter Donnerstag, 6. Februar 2014, 19:00 Uhr Großer Sitzungssaal im Landratsamt in Neustadt a.d.aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1 Referent: Hans-Harald Engels, Unternehmensberater (Zur Person: Veranstalter: Wirtschaftsförderung des Landkreises Anmeldung: Tel , wirtschaft@kreis-nea.de. Der Eintritt ist frei. Secondhand-Basar Burghaslach, Grundschule Sportartikel, Faschingskostüme und Spielwaren Verkauf: Sa., 8. Februar 2014, 13:00 bis 15:30 Uhr Informationen: Tel Veranstalter: Elternbeirat der Grundschule 7

6 Nachhaltigkeitspreis für den Steigerwald Wettbewerb für Kinder und Jugendliche Das Netzwerk Steigerwald lobt für das Jahr 2014 einen Nachhaltigkeitspreis Steigerwald für Kinder und Jugendliche aus. Das Motto ist Kunst im Steigerwald - Steigerwald in der Kunst. Die Region Steigerwald ist prädestiniert als Nachhaltigkeitsregion. Viele Städte und Gemeinden wie auch die zugehörigen Landkreise haben die Nachhaltigkeit in ihren Leitbildern fest verankert und entscheiden nach diesem Prinzip. Das nachhaltige Denken und Handeln soll aber noch mehr in das Bewusstsein gerückt werden. Man kann gar nicht früh genug damit anfangen, sich mit dieser Thematik, mit dem schonenden und weitsichtigen Umgang mit seiner Umgebung und Umwelt, zu befassen. Daher spricht das Netzwerk Steigerwald mit dem Preis bereits Kinder und Jugendliche an und motiviert dazu, sich mit kreativen und nachhaltigen Projektideen einzubringen. Die Region Steigerwald bietet sich mit ihren wunderschönen Natur- und Kulturlandschaften geradezu an. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 Schornsteinfegermeister Bernd Keck für den Kehrbezirk Neustadt - Land 2 zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Bernd Keck ist Nachfolger von Erhard Echtner, welcher in den Ruhestand verabschiedet wurde. Der Kehrbezirk umfasst: Aus dem Markt Baudenbach: die Gemeinde Baudenbach und die Ortsteile Hambühl, Höfen, Mönchsberg und Roßbach Aus der Gemeinde Diespeck: die Gemeinde Diespeck und die Ortsteile Ehe, Hanbach, Bruckenmühle, Klobenmühle, Neumühle, Sensenhammer, Schleifmühle und Stübach Aus der Gemeinde Gutenstetten: die Gemeinde Gutenstetten und Kleinsteinach Kunst soll dabei ein weit gefasster Begriff sein - es kann sich um Landart oder Waldart handeln, beispielsweise ein Videoprojekt, ein Bild, ein Text, eine Collage oder die künstlerische Gestaltung eines Bienenstocks - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Als Preise gibt es 500,00 Euro bzw. 250,00 Euro für die Klassenkasse oder einen Erlebnistag im Steigerwald-Zentrum mit Eintritt zum Baumwipfelpfad zu gewinnen. Das Netzwerk lädt alle Kindergärten, Schulen und Kommunen im Steigerwald ein, bis zum Mittwoch, 30. April 2014 ihre Arbeiten, Kunstwerke, Filmproduktionen oder künstlerische Gestaltungen an das Netzwerk einzusenden. Anschließend wird eine Jury die Gewinner ermitteln. Im Juni werden die Preise verliehen und die Kunstwerke werden in einer Ausstellung im Steigerwald-Zentrum in Handthal zu sehen sein. Weitere Informationen sind auf einem Infoflyer unter erhältlich. Kontakt: Netzwerk Steigerwald Andrea Fahrnholz Tel , Fax: andrea.fahrnholz@kreis-nea.de Neuer Schornsteinfeger für den Bezirk Neustadt - Land 2 Ausbilderlehrgang in Neustadt a.d.aisch Die IHK-Geschäftsstelle Ansbach bietet einen neuen Ausbilderlehrgang an. Er findet vom 11. März bis zum 27. Mai 2014 jeweils am Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 21:00 Uhr in Neustadt a.d.aisch statt und befähigt Sie, nach erfolgreich abgelegter Prüfung, zur Ausbildung von Auszubildenden in Ihrem Unternehmen. Aus dem Markt Markt Taschendorf: die Gemeinde Markt Taschendorf und die Ortsteile Lerchenhöchstadt, Obersteinbach, Frankfurt, Birkach, Lachheim, Obertaschendorf, Butzenmühle, Klösmühle Aus der Gemeinde Münchsteinach: die Gemeinde Münchsteinach Kontaktdaten von Bernd Keck: Buchklingen 14 a, Emskirchen Tel , Fax: brndkeck@aol.com Bernd Keck wurde am vom Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über das Schornsteinfegerwesen hingewiesen und zur gewissenhaften Erfüllung seiner Dienstobliegenheiten durch Handschlag verpflichtet. Die Seminarinhalte reichen von den Ausbildungsvoraussetzungen, die Einstellung von Auszubildenden bis zur Durchführung und Abschlussprüfung. Der Lehrgang ist geeignet für Fachkräfte aus allen Branchen. Weitere Informationen und Anmeldung bei der IHK, Tel , oder edda.veit@nuernberg.ihk.de Gut informiert: Mittwoch, 29. Januar 2014, 19:30 Uhr Matthias Wellhöfer: Heiz- und Solaranlagen für Gebäude - von technischen Unterschieden über die richtige Planung hin zur passenden Förderung Sanierungsoffensive Diespeck, Rathaus, Rathausplatz 1, Diespeck Dienstag, 4. Februar 2014, 19:30 Uhr Dipl.-Ing. (FH) Bernd Kaiser (Energieberater): Mein eigenes Haus - so soll es werden Produktneutrale Informationen für werdende Bauherren - verschiedene Bauweisen, Heizungssysteme + Energiespargedanken vom Energie- und Bauberater Landgasthof Ehegrund, Hauptstr. 30, Sugenheim Mittwoch, 5. Februar 2014, 19:30 Uhr Dipl.-Ing. (FH) Bernd Kaiser (Energieberater): Zu gut für den Abriss - Energetische Sanierung meines 70er Häuschens Sanierungsoffensive Diespeck, Rathaus, Rathausplatz 1, Diespeck Freitag, 7. Februar 2014, 19:30 Uhr Thomas Popp: Erdwärme in Verbindung mit Wärmepumpen - notwendiger Bestandteil der Energiewende Kulturscheune, Kirchweg 5, Münchsteinach Die Wirtschaftsförderung im Landkreis, der Arbeitskreis Energie, die Energieberater, der Bund Naturschutz und die Gemeinden im Landkreis laden Sie herzlich zur Vortragsreihe E hoch Drei 2014 ein. Schauen Sie doch einfach vorbei, der Eintritt ist frei. Werden Sie Leihgroßeltern Viele nette Familien, die keine Unterstützung durch eigene Großeltern haben, wünschen sich eine Leihoma/einen Leihopa. Haben Sie Lust dazu? Dann melden Sie sich. Das Freiwilligenzentrum mach mit! berät Sie gerne persönlich unter der Tel oder Sie informieren sich auf der Homepage www. freiwilligenzentrum-nea.de Die Aktion Leihgroßeltern ist ein gemeinsames Projekt von Caritas, Diakonie und Kreisjugendamt im Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim 9

7 Herausgeber: Landratsamt Neustadt a.d.aisch Konrad-Adenauer-Str Neustadt a.d.aisch Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: Telefax: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: Verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Verfasser Nr. 01 Jahrgang N A C H R U F Der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim trauert um Herrn Konrad Wallmüller ehem. Fleischkontrolleur, Schauerheim Der Verstorbene war ab Januar 1969 beim Altlandkreis Neustadt a.d.aisch und ab der Kreisgebietsreform 1972 bis Ende September 1996 beim Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Fleischkontrolleur tätig. Darüber hinaus war er für den Bereich der Trichinenuntersuchung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bis weiterhin für den Landkreis tätig. Der Landkreis, seine Berufskollegen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Walter Schneider, Landrat Dezember 2013 Personalrat des Landratsamtes Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Andrea Baumann, Vorsitzende N A C H R U F Der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim trauert um Herrn Franz Woda Kreisrat a. D., Iphofen Der Verstorbene war von 1966 bis 1972 Mitglied im Kreistag des ehemaligen Landkreises Scheinfeld. In dieser Zeit setzte er sich zielstrebig und pflichtbewusst zum Wohle der gesamten Kreisbevölkerung ein. Der Kreistag, der Landkreis sowie die Verwaltung des Landratsamtes werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Dezember 2013 Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Walter Schneider, Landrat Sitzung des Kreisausschusses Am Montag, , findet um 14:00 Uhr die Sitzung des 54. Kreisausschusses im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.aisch, Konrad- Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen. Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Entsprechend 6 Absatz 3 der Satzung über die Auszeichnungen des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim wird bekannt gemacht, dass am Hildegard Schlez, Scheinfeld und Dieter Mäckl, Laubendorf für besondere Verdienste um den Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim mit der Kreisehrenmedaille in Silber ausgezeichnet wurde. Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Walter Schneider, Landrat Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom (Abl.-Nr. 01 v ) Der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim erlässt folgende Änderungssatzung: Art. 1 Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom (Abl.-Nr. 01 v ), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom (Abl.-Nr. 22 v ) wird wie folgt geändert: (1) In 15 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt: Bei missbräuchlicher Verwendung des Wertstoffbehältnisses für Altpapier oder nur geringer Nutzung des zur Verfügung gestellten Volumens, insbesondere bei Gestellung eines Müllgroßbehälters mit l Füllraum kann der Landkreis die Einziehung bzw. den Tausch von Wertstoffbehältnissen anordnen. (2) In 20 Abs. 2 wird die Bezeichnung 61 KrW-/ AbfG ersetzt durch 69 KrWG. Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft. Neustadt a.d.aisch, den 20. Dezember 2013 Walter Schneider, Landrat Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim vom (Abl.-Nr. 01 v ) Der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim erlässt folgende Änderungssatzung: Art. 1 Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim vom (Abl.-Nr. 01 v ), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom (Abl.-Nr. 22 v ) wird wie folgt geändert:

8 (1) 4 Abs. 2 Buchst. a Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Jahresgebühr und die Entleerungsgebühr beträgt: für einen Müllnormbehälter 80 l für einen Müllnormbehälter 120 l für einen Müllnormbehälter 240 l für einen Müllgroßbehälter l für einen Müllgroßbehälter l (wöchentliche Entleerung) Jahresgebühr 122,04 (10,17 /mtl.) 138,83 (11,57 /mtl.) 189,70 (15,81 /mtl.) 584,92 (48,74 /mtl.) 1.020,68 (85,06 /mtl.) Gebühr je Entleerung 2,75 3,34 4,79 23,84 23,84 (2) In 4 Abs. 6 werden folgende Sätze 7 und 8 angefügt: Für die Anlieferung, den Tausch oder die Abholung eines Wertstoffgefäßes für Altpapier wird keine Gebühr nach Satz 2 erhoben. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Vorgang entsprechend Satz 5 mit erhöhtem Aufwand verbunden ist. (3) In 4 Abs. 7 wird der Betrag 199,00 ersetzt durch 179,00. Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft. Neustadt a.d.aisch, den 20. Dezember 2013 Walter Schneider, Landrat B E K A N N T M A C H U N G von Manövern Beim Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim berührt wird: Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum: bis Betroffene Gemeindegebiete: Markt Erlbach und Uffenheim Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden. 1. Schadensregulierungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße Nürnberg Tel Fax: Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm: Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser Katterbach Army Airfield Ansbach Tel und/oder Luftwaffenamt Köln Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach , Köln Tel (gebührenfrei) Fax: , FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten Landepunkte: Manöverbeauftragte der US-Army: Tel Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Windsheim 6 und 8 Die Regierung von Mittelfranken hat am eine Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Windsheim 6 und 8 gem. 2 und 22 SchfG durchgeführt. Die Neueinteilung gilt ab Die neuen Kehrbezirke sind im Anschluss aufgeführt. Der Ortsteil Fuchsau wird aus dem Kehrbezirk Neustadt-Bad Windsheim 8 ausgegliedert und dem Kehrbezirk Neustadt-Bad Windsheim 6 zugeschlagen. Die Bezirke sind außerdem auf der Internet-Seite des Landkreises ( abrufbar. Kehrbezirk NEA 6 Bezirkskaminkehrermeister Joachim Prosch Altmannshausen 61, Markt Bibart Tel , Fax Mobil 0151/ joachim@schornsteinfeger-prosch.de Aus dem Markt Burghaslach: die Gemeinde Burghaslach und die Ortsteile Breitenlohe, Buchbach, Buchmühle, Burghöchstadt, Freihaslach, Fürstenforst, Gleißenberg, Harthof, Kirchrimbach, Münchhof, Niederndorf, Oberrimbach, Rosenbirkach, Seitenbuch und Unterrimbach Aus dem Markt Markt Bibart: die Gemeinde Markt Bibart und die Ortsteile Altenspeckfeld, Altmannshausen, Enzlar, Fuchsau und Ziegenbach Aus dem Markt Oberscheinfeld: die Gemeinde Oberscheinfeld und die Ortsteile Appenfelden, Herper, Herpersdorf, Herrnberg, Krettenbach, Lohmühle, Mannhof, Oberambach, Oefelesmühle, Prühl, Prühlermühle, Schloßmühle, Schönaich, Schönaichermühle, Seufertshof, Stierhöfstetten, Ziegelhütte und Ziegelmühle Aus der Stadt Scheinfeld: die Ortsteile Burgambach, Einsiedelei, Erlabronn, Grappertshofen, Neuses, Schnodsenbach und Zeisenbronn Ergänzung: Aus der Gemeinde Markt Bibart Fuchsau Kehrbezirk NEA 8 Bezirkskaminkehrermeister Erwin Münch Laubanger Burghaslach Tel , Fax Aus der Stadt Bad Windsheim: die Stadt Bad Windsheim; Ausgangspunkt: Oberntiefer Str. (Höhe Augustinumstr.), Oberntiefer Straße, Bahnhofsplatz, Johanniterstraße, Pastoriusstraße, vor: An der alten Weed, vor: der Schirmergasse, vor der Schwalbengasse, vor: Weinmarkt, hinter der Seegasse, Nürnberger Str., Staatsstraße 2253, Umgehungsstraße B 470 zur Ortsgrenze, östliche, westliche und nördliche Ortsgrenze und die Ortsteile Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Külsheim, Oberntief, Rehhof, Rüdisbronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim Aus dem Markt Ipsheim: die Ortsteile Kaubenheim und Nundorfer Mühle Aus dem Markt Markt Nordheim: die Gemeinde Markt Nordheim und die Ortsteile Kottenheim und Seehaus Aus dem Markt Sugenheim: die Ortsteile Dutzental, Ezelheim, Hürfeld, Ingolstadt, Krassolzheim, Krautostheim, Modelsmühle, Neundorf und Rüdern Aus der Stadt Neustadt a.d.aisch den Ortsteil Obernesselbach Aus der Gemeinde Dietersheim den Ortsteil Hausenhof Ausgliederung: Aus dem Markt Markt Bibart: den Ortsteil Fuchsau I Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb zweier Windenergieanlagen Öffentliche Bekanntmachung gem. 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim hat gegenüber der VWPA GmbH & Co. KG, Wallmersbach 71, Uffenheim, vertreten durch Herbert Vorlaufer, mit Bescheid vom die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 BIm- SchG zur Errichtung und dem Betrieb zweier Windenergieanlagen bei Welbhausen erteilt.

9 Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grundstücken Fl.Nr. 483, 485 der Gmkg. Welbhausen auf einer Freifläche zwischen den Ortschaften Wallmersbach und Welbhausen (Stadt Uffenheim), nördlich der Kreisstraße NEA 49 (Wallmersbach und Welbhausen) und östlich der BAB A 7 (Würzburg Ulm). Es handelt sich jeweils um eine Windenergieanlage des Typs VESTAS V 112 mit einer Nennleistung von 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 140,0 m, einer Gesamthöhe von 196,0 m und mit einem Rotordurchmesser von 112,0 m. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, da das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen war ( 21 a Satz 1, Alt. 1 der 9. BImSchV). Der verfügende Teil des Bescheides lautet: Das Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim erlässt folgenden BESCHEID: 1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ( 4 BImSchG) Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ( 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt. 1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes: 2 Windenergieanlagen vom: Typ Vestas V 112 Nennleistung 3,0 MW Nabenhöhe 140,0 m Gesamthöhe 196,00 m Rotordurchmesser 112,00 m 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen Anlage nach Anhang 1 der 4. BImSchV: Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen (Nr des Anhangs 1 der 4. BImSchV). 1.3 Standort der Anlage/n Flur-Nummern Gemarkung Koordinaten (WGS 84) WEA Welbhausen 49 32' 01,07" N 10 11' 15,87" O WEA Welbhausen 49 31' 52,65" N 10 11' 28,12" O 1.4 Genehmigungsunterlagen Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind: ( ) Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde: RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung liegt in der Zeit vom 27. Januar 2014 bis einschl. 10. Februar 2014 im Landratsamt in Neustadt a.d.aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, Neustadt a.d.aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10. Februar 2014) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen. Neustadt a.d.aisch, den 13. Dezember 2013 Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim -Immissionsschutz- Dr. Achatz, Regierungsrat A U S S C H R E I B U N G Offenes Verfahren gemäß VOB/A 2012, Abschnitt 2 (Veröffentlichung auch unter ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim SG 12.3 Technische Liegenschaften Konrad-Adenauer-Straße Neustadt a.d.aisch Deutschland (DE) Telefon: Telefax: waldemar.blank@kreis-nea.de Sonstige Adressen und Kontaktstellen I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünfte erteilen: Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften Konrad-Adenauer-Straße 1, Neustadt a.d.aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: , Telefax: , waldemar.blank@kreis-nea.de II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften III) Konrad-Adenauer-Straße 1, Neustadt a.d.aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: , Telefax: , waldemar.blank@kreis-nea.de Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind: Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften Raum B112, Konrad-Adenauer-Straße 1, Neustadt a.d.aisch, Deutschland (DE) ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) Beschreibung: II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Staatl. Berufsschule Neustadt a.d.aisch, Raum- NOT-AUS II.1.2) Art des Auftrags: Bauauftrag für die Ausführung des Maschinen- Raum-NOT-AUS-Systems Ort der Ausführung: Ansbacher Str , Neustadt a.d.aisch II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Gewerk Raum-NOT-AUS II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: nein Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags: II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Gewerk Raum-NOT-AUS Die Ausschreibung umfasst die Ausstattung von 12 Unterrichtsräumen mit dem Raum-NOT-AUS-System 1 St Demontage und Umzug der Bestandsanlage 2 St Schaltanlagen mit Elektroverteilung (neu) 1 St Schaltanlage (Anpassung) 2 St Unterverteilungen mit Tableaus 4 St Tableaus 53 St Maschinenanschlüsse 27 St NOT-AUS-Schaltgruppen 12 St Sicherheits-NOT-AUS-Steuerungen mit Programmierung und Inbetriebnahme 1 St Dokumentation und Sachverständigenabnahme II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Gewerk Raum-NOT-AUS Beginn: Juni 2014 / Abschluss: 9. KW ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN III.1) Bedingungen für den Auftrag: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme sofern die Auftragssumme mindestens Euro für Rohbaugewerke und Euro für Ausbaugewerke beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Schlussrechnungssumme III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Nach VOB/B III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

10 III.2) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Teilnahmebedingungen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich bei themen/vergabe-vertragswesen/16505/ bzw. liegt den Vergabeunterlagen bei. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis IV.3) Verwaltungsangaben: IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungsund ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Der Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nach Anforderung. Zusätzlich werden die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis als DA 83-Datei und die Planunterlagen als PDF- Datei auf CD-Rom mitgeliefert. Zahlungsweise: Verrechnungsscheck mit Angabe des Verwendungszwecks. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Gewerk Raum-NOT-AUS Preis: 15,00 EUR IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Gewerk Raum-NOT-AUS , 10:00 Uhr Ort: Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 IV.3.6) Sprache, in der Angebote verfasst werden können: DEUTSCH IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis: IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Ort: Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 Tag und Zeit: siehe IV.3.4) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter ABSCHNITT VI: WEITERE ANGABEN VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungs-verfahren: VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, D Ansbach, Deutschland (DE), Telefon: , Fax: Die Struktur und Nummerierungen sind analog der EU- Bekanntmachungen übernommen worden. Neustadt a.d.aisch, den 10. Dezember 2013 Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Walter Schneider, Landrat V ERWALTUNGSGEMEINSCHAFT U FFENHEIM Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim hat in der Sitzung am die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16 (Zi.Nr. 202) zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 27. Januar bis 4. Februar 2014, öffentlich aufgelegt (Artikel 65 Absatz 4 GO). II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim (Rathaus, Zi.Nr. 202) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit ( 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS I) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden nach Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung werden wie folgt festgesetzt: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2014 auf ,00 Euro festgesetzt. Davon tragen 1. die Stadt Uffenheim: 61,5 % v ,00 Euro = ,00 Euro 2. die Mitgliedsgemeinden (ohne Uffenheim): 38,5 % v ,00 Euro = ,00 Euro Das Umlagesoll der übrigen Gemeinden richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden für die Grundund Mittelschule Uffenheim werden wie folgt festgesetzt: Verwaltungsumlage Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2014 wird auf ,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2013 auf 477 Schüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.176,10 Euro festgesetzt. Investitionsumlage Die Investitionsumlage im Vermögenshaushalt für das Jahr 2014 wird auf ,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2013 auf 477 Schüler festgesetzt. 3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 96,44 Euro festgesetzt. 6 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EURO festgesetzt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft. Uffenheim, den 20. Dezember 2013 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim Schöck, Gemeinschaftsvorsitzender Z W E C K V E R B A N D K U R Z E N T R U M B A D W I N D S H E I M Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014 I. Der Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim hat der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom , AZ i - 5/2013, genehmigt. II. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt eine Woche in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kurzentrum im Rathaus Bad Windsheim, Marktplatz 1, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht auf.

11 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kurzentrum Bad Windsheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund Art. 40 und 41 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab EUR EUR EUR EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird im Jahr 2013 mit 0,00 Euro und 2014 mit 0,00 Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt Zur Deckung des Schuldendienstes ( und.2321) wird im Verwaltungshaushalt eine Umlage im Jahr 2013 mit EUR und 2014 mit EUR festgesetzt. 2. Die Höhe der Schuldendienstumlage wird wie folgt festgesetzt: für die Stadt Bad Windsheim 2013 mit EUR und 2014 mit EUR für den Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim 2013 mit EUR und 2014 mit EUR. 3. Die Schuldendienstumlagen sind zum 30. Juni des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Bad Windsheim, den 16. Dezember 2013 Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim Ralf Ledertheil Vorsitzender des Zweckverbandes Kurzentrum Bad Windsheim und Erster Bürgermeister S CHULVERBAND M ITTELSCHULE S CHEINFELD Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Der Schulverband Mittelschule Scheinfeld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom bis in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) erlässt der Schulverband Mittelschule Scheinfeld folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 (1) Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem auf 208 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.747,60 Euro festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Scheinfeld, den 19. Dezember 2013 Schulverband Mittelschule Scheinfeld Seifert, Vorsitzender S CHULVERBAND G RUNDSCHULE S CHEINFELD Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Der Schulverband Grundschule Scheinfeld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom bis in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) erlässt der Schulverband Grundschule Scheinfeld folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 (1) Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem auf 200 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.327,5000 Euro festgesetzt. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Scheinfeld, den 19. Dezember 2013 Schulverband Grundschule Scheinfeld Seifert, Vorsitzender

12 Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 24, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom bis in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 (1) Verwaltungsumlage Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf Euro festgesetzt und auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt. Einwohner Gemeinde am Markt Markt Bibart Anteil am Umlagesoll zu multiplizieren mit Umlagesoll je Einwohner Umlagesoll im Haushaltsjahr ,1069 Euro ,00 Euro Markt Markt Taschendorf ,79 Euro Markt Oberscheinfeld % ,50 Euro Markt Sugenheim ,59 Euro Gemeinde Langenfeld ,12 Euro Zwischensumme: ,00 Euro Stadt Scheinfeld % 123,7648 Euro ,00 Euro Gesamtsumme: ,3082 Euro ,00 Euro (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Scheinfeld, den 10. Januar 2014 Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld Seifert, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft und Erster Bürgermeister S CHULVERBAND E HEGRUND S UGENHEIM Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Der Schulverband Ehegrund Sugenheim hat dem Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom bis in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. Haushaltssatzung des Schulverbandes Ehegrund Sugenheim (Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS I) erlässt der Schulverband Ehegrund Sugenheim folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 (1) Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem auf 134 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.900,00 Euro festgesetzt. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Sugenheim, den 13. Januar 2014 Schulverband Ehegrund Sugenheim Klein, Vorsitzender E NDE AMTLICHER T EIL

13 KULTUR IM LANDKREIS Kulturelles für die nächste Ausgabe bis 27. Oktober an Kulturelles für die nächste Ausgabe bis 27. Januar 2014 an vom 25. Oktober vom 27. bis Jan. 7. November bis 9. Feb KABARETT Samstag, 8. Februar 2014, 19:30 Uhr Rolf Miller: Tatsachen Wolfgang-Graf-Halle in Scheinfeld Zur 100. Veranstaltung zum 20jährigen Jubiläum des Scheinfelder Veranstaltungsvereins Musikundmehr hat man sich ein Highlight aus der Comedy-Welt eingeladen. Rolf Miller würde in seinem Programm natürlich behaupten, dass dies Kein Grund zur Veranlassung ist. Der Odenwälder, der den Deutschen Kabarett-Preis 2011 erhalten hat, hat eine Figur kreiert, die ihm 100prozentig auf den Leib geschneidert ist. Er ist der Stammtischbruder, der nicht alles weiß - dies dafür aber immer besser. Er stammelt genial Halbwissen in Halbsätzen und seine Pointen gipfeln gerade in den versteckten Botschaften, die er weglässt. Mit vollem Ernst erzählt er Weisheiten wie Probleme in einer Beziehung können sich auch auf das Privatleben auswirken!. Auf Fragen wie Onkel, wie heißt denn eigentlich die Hauptstadt von Ghaddafi? antwortet er gekonnt: des kann ich dir genau sagen: - überleg dir s mal!. Eintrittskarten gibt es zum Vorverkaufspreis in Neustadt a.d.aisch bei den Buchhandlungen Schmidt und Libretto sowie in Scheinfeld bei der Buchhandlung Meyer. AUSSTELLUNG Januar und Februar Godehard Schramm zum 70. Geburtstag: Der bebilderte Dichter Galerie in der Sparkasse Neustadt Die Ausstellung zeigt eine Werk-Übersicht: Illustrierte Bücher und andere Arbeiten der Malerfreunde / Bücher mit Fotografen- Partnern sowie eigenen Aufnahmen / Skizzen aus Tagebüchern & Werkentwürfe / Collagen & Gegenständliche Gedichte / Partituren komponierter Texte / Plakate und Objekte Öffnungszeiten der Galerie: Montag + Freitag: 08:15 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr; Dienstag bis Donnerstag: 08:15 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr Am zur Eisernen Hochzeit Maria und Michael Welther...Herrnberchtheim 151, Ippesheim Johanna und Walter Ochs...Demantsfürth 14, Uehlfeld Am zum 90. Geburtstag Katharina Kehl...Schloßstr. 7, Scheinfeld Am zum 95. Geburtstag Marie Judel...Hans-Böckler-Str. 2, Neustadt a.d.aisch Am zur Diam. Hochzeit Maria und Georg Kessel...Schloßstr. 4, Scheinfeld Lina und Erich Thorwart...Ulsenheim 12, Markt Nordheim Am zum 95. Geburtstag Hedwig Hörl...Schloßstr. 7, Scheinfeld Am zum 100. Geburtstag Hedwig Ludwig...Spitalplatz 2, Uffenheim Am zum 90. Geburtstag Maria Engel...Neumühlenweg 7, Bad Windsheim Hedwig Strauß...Neustädter Str. 10, Diespeck Am zur Diam. Hochzeit Elise und Friedrich Wagner...Kreisstr. 15, Oberhöchstädt, Dachsbach Am zum 90. Geburtstag Johann Weißkopf...Hirschneuses 33, Neuhof a.d.zenn Am zum 95. Geburtstag Irene Zehelein...Hambühl 36, Baudenbach Das Amtsblatt und Landkreisjournal im Internet: > Amt & Verwaltung > Veröffentlichungen -Adresse: journal@kreis-nea.de Trickbetrüger am Telefon Derzeit gehen bei der Deutschen Rentenversicherung vermehrt Hinweise auf betrügerische Anrufe durch angebliche Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ein. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern warnen deshalb vor Trickbetrügern am Telefon. Häufig sind Rentner das Ziel der Betrüger. Sie werden beispielsweise am Telefon aufgefordert, Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen. Für den Fall, dass die Angerufenen dies nicht tun, werden Rentenpfändungen, Rentenkürzungen oder andere Nachteile angekündigt. Vielfach tarnen sich die Anrufer dabei als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Mit Hilfe einer technischen Manipulation sehen die Angerufenen teilweise die Telefonnummer der Rentenversicherung auf dem Display ihres Telefons (sogenanntes Call-ID- Spoofing). Außerdem melden sich Anrufer mitunter mit Namen von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern warnen daher eindringlich davor, aufgrund vermeintlicher Anrufe der Rentenversicherung Geld an Unbekannte zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben. Derartige Anrufe stammen nicht von der Deutschen Rentenversicherung. In Zweifelsfällen sollten Betroffene das Telefonat umgehend beenden und unter der kostenlosen Servicenummer oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rat suchen. 17

14 Jugendtreff Lazarett in Neustadt a.d.aisch TBC - mit der Lachablösung wieder unterwegs! fränkisch verwurzelt, politischer als Comedy, lustiger als Kabarett, immer ganz nah dran am Publikum und am Zeitgeschehen! Sonntag, den 9. Februar 2014 im Pädagogischen Zentrum (ehem. Grünes Loch), Schulzentrum in Neustadt a.d.aisch Beginn: 19:00 Uhr (14,00 Euro VVK, erm. 11,00 Euro, Abendkasse 16,00 Euro, erm. 13,00 Euro) Vorverkauf: Kulturamt, Buchhandlungen in Neustadt a.d.aisch, Jugendtreff Lazarett. Info: Tel Rock im Dreierpack Am Samstag, 15. Februar 2014, stehen drei bekannte Bands aus der Region auf der Bühne des Neustädter Jugendhauses: RELOAD mit geradlinigem Heavyrock, Patrik Mc Cranc mit Britrock, Rock and Roll, wie er britischer nicht sein kann, und Racing Bull mit Rock und Heavy Metal. Das Konzert findet im Lazarett, Nürnberger Str. 41, Neustadt a.d.aisch, statt. Einlass ab 19:00 Uhr, Beginn um 20:00 Uhr, Eintritt ab 16 Jahren. Kreisjugendring Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Ski- und Snowboardfreizeit - noch Plätze frei! Wann: März 2014 Wer: alle von Jahren Wo: Inzell, Skigebiet Winkelmoos-Alm/ Steinplatte Preis: ca. 295,00 Euro Weitere Informationen und Anmeldung unter Tel bei Uwe Herbst oder auf der Homepage: Anmeldeschluss: Samstag, 15. Februar 2014 Erste Hilfe Jugendarbeit für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit Der Kreisjugendring veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Bad Windsheim ein Erste Hilfe Training und einen Erste Hilfe Lehrgang. Dieses Seminar soll die Teilnehmer befähigen, in Akutfällen sofort, sicher und richtig reagieren zu können. Er ist auf das Tätigkeitsfeld der Jugendarbeit zugeschnitten und erfüllt die Voraussetzung für die Juleica und den 10,00 Euro-Bonus der pauschalen Aufwandsentschädigung. Der Kurs findet in zwei Teilen statt und die Teilnahme an einem eintägigen Erste Hilfe Training mit acht Unterrichtseinheiten ist möglich. Beide Teile ergeben einen Erste Hilfe Lehrgang, der ebenfalls die Voraussetzung zur Juleica und den Bonus erfüllt, zusätzlich jedoch auch Voraussetzung für weitere Bereiche ist (z. B. Rettungsschwimmer, Führerschein, Ersthelfer in Betrieben, Übungsleiter Sport). Teil 1 (Erste Hilfe Training): Samstag, den 22. Februar 2014 Teil 2 (Erste Hilfe Lehrgang, nur in Kombination mit Teil 1 möglich): Sonntag, den 23. Februar 2014 Die Kosten für den Kurs betragen 5,00 Euro (Teil 1) oder 10,00 Euro (Teil 1+2) inkl. Mittagessen. Kursort ist der ASB in Bad Windsheim. Weitere Informationen und Anmeldung unter Tel oder oder auf der Homepage Digitale Spiegelreflexfotografie für Fortgeschrittene NC 5507 Mo., (4x) 19:30-21:30 Uhr Neustadt, Gesundheitsamt, Raum 5 mit Klaus Walzer 39,00 Euro Englisch - Vorbereitung auf die Mittlere Reife NL 1000 Mi., (15x) 13:15-14:45 Uhr Neustadt, Gesundheitsamt, Raum 3 mit Angela Blümner 75,00 Euro Philosophischer Gesprächskreis NK 1100 Mi., (10x) 20:15-22:00 Uhr Neustadt, Gasthaus Zum Goldenen Engel mit Dietmar Sollner Gebührenfrei Die Wittelsbacher am Rhein NZ 2104 Fahrt zur Ausstellung in Mannheim am Samstag, 8. Februar 2014 Abfahrt: 7:00 Uhr Neustadt, Plärrer mit Erich Herndl, Fahrt + Eintritt 50,00 Euro Klöppeln ist Spitze WC 7100 Di., (4x) 19:30-21:45 Uhr Bad Windsheim, Wirtschaftsschule mit Marianne Geißendörfer 29,20 Euro Polnisch für Anfänger NL 5950 Mi., (10x) 18:30-20:00 Uhr Neustadt, Gesundheitsamt, Raum 3 mit Irena Weiherer 45,80 Euro Drums Alive im Mix mit Low-Impact- Aerobic und Bodystyling SG 3104 Mo., (12x) 18:15-19:15 Uhr Scheinfeld, Pflegeheim St. M. Kolbe mit Charlotte Böhm 45,10 Euro Grundkurs Motorsäge und Waldarbeit Fr., , 15:00-19:00 Uhr Theorie in Scheinfeld, Gymnasium/Mensa Sa., , 09:30-15:00 Uhr SC 3509 Praxis bei Bad Windsheim, im Wald mit Daniel Redlingshöfer 70,00 Euro Vortrag - Thrombose SAG 1503 Di., , 19:00-20:30 Uhr Sugenheim, Schäferhaus von Dr. Hauck-Dlimi 6,50 Euro Klöppeln ist Spitze UC 7100 Do., (4x) 19:30-21:45 Uhr Uffenheim, Berufsschule mit Marianne Geißendörfer 29,20 Euro Wir kochen Türkisch NC 4156 Di., (2x) 18:00-21:15 Uhr Neustadt, Realschule, Neubau II mit Nursen Schwanke 21,70 Euro Vortrag - Schwangerschaft und Neugeborene SAC 1505 Di., , 20:00-22:00 Uhr Deutenheim 14, Familienzentrum von Heidi Klein, gepr. Erzieherin 10,00 Euro Fit in die neue Woche UG 3100 Rückentraining Mo., (9x) 08:30-09:30 Uhr Uffenheim, Stadthalle mit Brigitte Krapp 25,00 Euro Hut und Kapuzenschals filzen UC 6505 Sa., (1x) 09:00-18:00 Uhr Uffenheim, Berufsschule, Werkraum mit Rita-Maria Weimann 36,00 Euro Das neue VHS-Programm-Heft ist da! 18

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