LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden LRT: 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
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- Regina Raske
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1 Maßnahmenblatt Nr. 1 Offenhaltung der Moor- und Heideflächen Art: Zauneidechse LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden LRT: 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Erhalt und Entwicklung der FFH-Offen-Lebensraumtypen Da die Flächen mit insgesamt ca. 2,70 ha (1,73 ha Lebensraumtypen und 0,91 ha Entwicklungsflächen) sehr klein sind und nicht aneinander grenzen, macht eine Beweidung nur Sinn, wenn auch die Bereiche, die zwischen den kleinflächigen Bereichen liegen, mit beweidet werden können. Ist dies nicht sichergestellt, muss eine streifenweise Mahd und/oder Plaggen der Flächen erfolgen. Maßnahme als: Priorität: 1 Notwendige Erhaltungsmaßnahme/ Wiederherstellung Offenhaltung und Ausmagerung der Moor- und Heideflächen. Dazu gehören die Entnahme der aufwachsenden Gehölze, insbesondere der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) sowie die Pflege durch eine Schafhütebeweidung. Eine Standbeweidung ist dazu nicht geeignet. abgestimmt 2018 dauerhaft Untere Naturschutzbehörde S + E Maßnahmen Die zwischen den Heide- und Moorflächen liegenden Grünländer sind im Eigentum der Gemeinden Bargum und Bordelum. Diese lehnen eine Einbeziehung der Grünländer in die Schafbeweidung ab. Seite 1 von23
2 Maßnahmenblatt Nr. 2 Entwässerung reduzieren/einstellen Art: Europäischer Laubfrosch Art: Moorfrosch LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden LRT: 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Erhalt und Entwicklung der feuchten FFH-Lebensraumtypen Ein Vergleich mit Kartierungen aus den 80ziger Jahren des letzten Jahrhunderts zeigt, dass es damals viele feuchte Senken gab, die inzwischen trockengefallen sind. Die Entwässerungssituation ist zu prüfen. Als notwendige Maßnahme wird die Einstellung der Entwässerung der Flächen mit FFH-Lebensraumtypen und der Entwicklungsflächen vorgesehen. Diese Flächen liegen auf Eigentumsflächen der Gemeinden Bordelum und Bargum. Die Maßnahmen sind den Gemeinden im Vorfeld vor Ort zu erläutern. Eine Vernässung privater Flächen ist nicht beabsichtigt und soll nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen Maßnahme als: Priorität: 1 Notwendige Erhaltungsmaßnahme/ Wiederherstellung Das Gebiet wird von einem tiefen, reich verzweigten Grabensystem durchzogen, das zu starker Entwässerung der Flächen führt.diese müssen aktiv gestaut (z.b. Erdstaue, Bohlenstaue) bzw. auf ganzer Länge zugeschüttet werden. Auch bestehende Dränagen müssen ggf. entfernt werden. abgestimmt 2018 dauerhaft Untere Naturschutzbehörde S + E Maßnahmen Seite 2 von23
3 Die Einstellung der Entwässerung auf ehemaligen Grünlandflächen, die in Sukzession gegangen sind sowie die Einstellung der Entwässerung des Gesamtgebietes sind weitergehende freiwillige Maßnahmen. Seite 3 von23
4 Maßnahmenblatt Nr. 3 Kein Umbruch von Grünlandflächen Art: Europäischer Laubfrosch Art: Moorfrosch Art: Zauneidechse Erhalt von Grünländern Die derzeit gültigen EU-Richtlinien zur landwirtschaftlichen Förderung schließen einen Umbruch von Grünland zu Acker für FFH- Gebiete grundsätzlich aus. Maßnahme als: Priorität: 1 Notwendige Erhaltungsmaßnahme/ Wiederherstellung Ein Umbruch von Grünlandflächen zu Acker muss unterbleiben. abgestimmt 2017 dauerhaft Untere Gemeinde, Nutzer, LLUR Die Flächen sind überwiegend im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum Sonstige Maßnahmen Seite 4 von23
5 Maßnahmenblatt Nr. 4 Entfernung von Barrieren Art: Zauneidechse LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden LRT: 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Habitatstrukturen, vor allem für die Zauneidechse Verbund von FFH-Offen-Lebensraumtypen Es handelt sich in der Regel um Waldumwandlung, die genehmigungs- und kompensationspflichtig ist. Für diese Kompensation schlägt der Managementplan Flächen am Rande der Bargumer Heide innerhalb des FFH-Gebietes vor. In Frage kommen auch Flächen, die angrenzend liegen falls sie erworben werden können. weitergehende Entwicklung Zwischen den kleinflächigen Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen sollten Barrieren entfernt werden, um einen Verbund der Offenflächen wieder herzustellen 2018 dauerhaft Untere Gemeinde, Nutzer soll vor Ort in einer Arbeitsgruppe besprochen werden Sonstige Maßnahmen Seite 5 von23
6 Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Näheres soll in einer Arbeitsgruppe mit UNB, Gemeindevertretung und den Menschen vor Ort besprochen werden. Seite 6 von23
7 Maßnahmenblatt Nr. 5 Aufwertung der Entwicklungsflächen zu den FFH-Lebensraumtypen Heide bzw. Übergangsmoor Art: Zauneidechse LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden LRT: 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Habitatstrukturen Entwicklung und Verbund von FFH-Offen-Lebensraumtypen weitergehende Entwicklung Angrenzend an Bereiche, die bereits einem FFH-Lebensraumtyp entsprechen, ist die Aufwertung der Entwicklungsflächen dies besonders wichtig, um die kleinräumigen und nicht miteinander verbundenen Flächen zu vergrößern. Die Entnahme der Fichten und Ausmagerung des aufgelassenen Magergrünlands, das noch Arten der trockenen Heiden (FFH-LRT 4030) zeigt sowie anschließende Beweidung möglichst mit Hüteschafen, würde zur Heideentwicklung führen. Die Entwicklungsfläche zum Übergangsmoor sollte nach der Vernässung zumindest in Teilbereichen von aufkommenden Gehölzen ( u.a. Gagelstrauch) befreit werden. abgestimmt 2018 dauerhaft Untere Gemeinde S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Seite 7 von23
8 Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Seite 8 von23
9 Maßnahmenblatt Nr. 6 Freistellung Dünenkomplex (feucht/trocken) Art: Zauneidechse LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden LRT: 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Habitatstrukturen Entwicklung und Verbund von FFH-Offen-Lebensraumtypen weitergehende Entwicklung Durch Umwandlung von Gehölzbeständen, z.b. nach Windwurfereignissen und Freistellung der Flächen kann ein vielfältiges, kleinflächig wechselndes Mosaik aus heidebestandenen Dünenkuppen und Dünentälern entstehen. Die Flächen müssen zur Offenhaltung möglichst durch Hüteschafhaltung beweidet werden. Die Waldumwandlung ist ggf. genehmigungs- und kompensationspflichtig. Vorschläge für geeignete Waldneubildungsflächen im Planungsraum werden gemacht. Karte 3 des Managementplans stellt die naturschutzfachlich wichtigsten Flächen für die Entwicklung von Dünen, Heiden und Moorflächen dar. Die konkrete Abgrenzung der Waldumwandlung soll in der vor Ort zu bildenden Arbeitsgruppe konkretisiert werden. Flächen, die mit einer Landesförderung aufgeforstet wurden, würden bei Umwandlung innerhalb von 12 Jahren eine Rückzahlungsforderung auslösen. Es gibt Vorschläge der Unteren Forstbehörde über ca. 2 ha Waldrücknahme, die ebenfalls in der Arbeitsgruppe besprochen werden sollen. Ggf. fallen Entschädigungsforderungen an (MB 6) dauerhaft Untere Gemeinde S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Seite 9 von23
10 die genaue Lage und Abmessungen sollen in einer Arbeitsgruppe vor Ort besprochen werden Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Seite 10 von23
11 Maßnahmenblatt Nr. 7 Freistellung des Kleingewässers Art: Art: Europäischer Laubfrosch Art: Lurche Art: Moorfrosch LRT: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Optimierung des Lichteinfalls für seltene Pflanzenarten, Amphibien und Libellen weitergehende Entwicklung Der Gehölzbestand des Kleingewässers, das dem FFH-Lebensraumtyp 3150 entspricht, sollte schonend aufgelichtet werden, abgestimmt 2018 dauerhaft Untere Naturschutzbehörde S + E Maßnahmen Seite 11 von23
12 Maßnahmenblatt Nr. 8 Umbau der Nadelforsten zu Eichen-Birkenwald LRT: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis LRT: 4030 Trockene europäische Heiden Die randlichen Waldflächen dienen dazu, Nährstoffeinträge von Flächen außerhalb des FFH-Gebietes zu reduzieren. Kleinere Bereiche sollen als Lichtungen frei bleiben und können sich zu Mager-Lebensräumen entwickeln In Teilbereichen hat ein Waldumbau zu Mischwaldbeständen bereits begonnen. Erfolgte Förderungen für Aufforstungen und/oder Umbau sind zu beachten. weitergehende Entwicklung Der Umbau der zentralen Waldflächen soll zu Eichen-Birkenwald ohne Buche erfolgen, da die Buche zu stark beschattet, um die Habitatansprüche typischer Arten der Offenlandlebensräume zu erfüllen. keine Zustimmung 2019 dauerhaft Untere Untere Forstbehörde, Gemeinde Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Näheres soll in einer Arbeitsgruppe mit UNB, Gemeindevertretung und den Menschen vor Ort besprochen werden. S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Seite 12 von23
13 Maßnahmenblatt Nr. 9 Neuwaldbildung Die randlichen Waldflächen dienen dazu, Nährstoffeinträge von Flächen außerhalb des FFH-Gebietes zu reduzieren. Kleinere Bereiche sollen als Lichtungen frei bleiben und können sich zu Mager-Lebensräumen entwickeln Weitere angrenzende Flächen für Neuwaldbildung zur Kompensation der Waldumwandlungen angrenzend an die Bargumer Heide sollten gekauft werden. Dies wird von örtlichen Landwirten kritisch gesehen. weitergehende Entwicklung Als Kompensation für die Waldumwandlungen (freiwillige Maßnahmen) und zum Schutz vor Nährstoffeinträgen durch Einträge von außerhalb werden Flächen zur Erstaufforstungen vorgeschlagen. Aufgrund der randlichen Lage ist hier auch die Buche als Baumart geeignet um FFH-Waldlebensraumtypen zu etablieren. keine Zustimmung 2019 dauerhaft Untere Untere Forstbehörde, Gemeinde Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Näheres soll in einer Arbeitsgruppe mit UNB, Gemeindevertretung und den Menschen vor Ort besprochen werden. S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Seite 13 von23
14 Maßnahmenblatt Nr. 10 Einstellung der Entwässerung des Gesamtgebietes Die Auswirkungen sind mit den Flächeneigentümern abzustimmen. Eine Vernässung privater landwirtschaftlicher Flächen, von Hausgrundstücken, auch solcher außerhalb des FFH-Gebietes ist nicht beabsichtigt und nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich weitergehende Entwicklung In einem ersten Schritt sollen soweit wasserrechtlich zulässig- die Gräben aktiv verschlossen werden, die Flächen entwässern, die aus der landwirt-schaftlichen Nutzung genommen wurden. Langfristiges Ziel sollte sein, den Grundwasserspiegel insgesamt anzuheben. Sollte der Hauptentwässerungsgraben (Verbandsgewässer) verschlossen werden können, kann auch die Verrohrung des Hauptgrabens aufgenommen werden. Der vorhandene Wanderweg kann dann mit einer Brücke über den Graben geführt werden. Nicht mehr unterhaltene Verbandsgewässer können aus dem Verbandsverzeichnis entlassen werden. Alle Maßnahmen, die Verbandsgewässer des Gebietes betreffen, sind mit dem Deich- und Hauptsielverband abzustimmen. keine Zustimmung 2019 dauerhaft Untere Untere Forstbehörde, Gemeinde Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Näheres soll in einer Arbeitsgruppe mit UNB, Gemeindevertretung und den Menschen vor Ort besprochen werden. S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Seite 14 von23
15 Maßnahmenblatt Nr. 11 Freistellung im gesamten Gebiet und Entwicklung zu Binnendünen weitergehende Entwicklung Entwicklung von Binnendünen im Sinne der FFH-Lebensraumtypen. Die erforderliche Waldumwandlung ist kompensationspflichtig dauerhaft Untere Untere Forstbehörde, Gemeinde keine Zustimmung; die Maßnahme soll in der AG vor Ort besprochen werden Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Näheres soll in einer Arbeitsgruppe mit UNB, Gemeindevertretung und den Menschen vor Ort besprochen werden. S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Seite 15 von23
16 Maßnahmenblatt Nr. 12 Extensive Grünlandnutzung Reduzierung der Nährstoffeinträge Innerhalb und angrenzend an das FFH-Gebiet können für private Flächen zusätzlich Verträge aus dem Vertragsnaturschutz abgeschlossen werden. Das Ziel ist eine Verringerung des Nährstoffeintrags in das Gebiet. Für den Bereich der Bargumer Heide ist das Vertragsmuster - Weidelandschaft-passend, das extensive Beweidung und/oder Mahd ermöglicht. Für private Grünlandflächen innerhalb des FFH-Gebietes kann mit dem landwirtschaftlichen Grundantrag die NATURA Prämie beantragt werden. Mit der Zahlung von derzeit 80 / ha und Jahr sind unter anderem die folgenden Auflagen verbunden: Aktive Bewirtschaftung als Weide, Mähweide oder Mähfläche Keine weitergehende Entwässerung Kein Grünlandumbruch Kein Einsatz von Totalherbiziden Grünland-Narbenerneuerungen sind ausschließlich in Form der Übersaat und Nachsaat ohne Narbenzerstörung zulässig Nachsaaten dürfen nur mit Drillmaschinen, Schlitzdrillmaschinen oder anderen Grünland-Direktsägeräten durchgeführt werden; Maschinen-/Gerätekombinationen mit Bodenbearbeitungsgeräten sind aus Gründen des Narbenerhalts unzulässig sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme Extensive Grünlandnutzung um Nährstoffeinträge in die nährstoffarmen Lebensraumtypen zu reduzieren Seite 16 von23
17 abgestimmt 2019 dauerhaft LLUR, Eigentümer, MELUR S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Die Ausmagerung der Grünlandflächen und Entwicklung zu nährstoffarmen Dünen, hat Vorrang zu dieser Maßnahme (ex- Eine Aufforstung der Grünlandflächen (mit Ausnahme der Flächen für Kompensation der Waldumwandlung) ist ausgeschlossen Seite 17 von23
18 Maßnahmenblatt Nr. 13 Übernahme der Betreuung Einbeziehen der Menschen vor Ort Verbesserung des Erhaltungszustandes des Gebietes Es wird vorgeschlagen, dass dieser Punkt in der AG vor Ort besprochen wird. Die Zielsetzungen einer Betreuung müssen mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes übereinstimmen. sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme Das Teilgebiet sollte durch einen geeigneten Verein oder Zusammenschluss von Menschen vor Ort nach 20 LNatSchG im Rahmen eines Vertrages mit dem LLUR betreut werden dauerhaft Untere Gemeinde, LLUR Eine Betreuung durch Ortsfremde wird in den Gemeinden abgelehnt. Sonstige Maßnahmen Die Flächen sind im Eigentum der Gemeinden Bordelum und Bargum. Näheres soll in einer Arbeitsgruppe mit UNB, Gemeindevertretung und den Menschen vor Ort besprochen werden. Seite 18 von23
19 Maßnahmenblatt Nr. 14 Aufstellen von Informationstafeln Besucherinformation Um die Besonderheiten der Bargumer Heide den Erholungssuchenden näher zu bringen, wird vorgeschlagen, Informationstafeln des Besucherinformationssystems des Landes Schleswig-Holstein (BIS) aufzustellen sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme Aufstellen von Informationstafeln des BIS abgestimmt 2019 dauerhaft Untere LLUR Besucherinformation ssystem Seite 19 von23
20 Maßnahmenblatt Nr. 15 Keine Befestigung des Weges im Nordosten Verhinderung einer zusätzlichen Querungsbarriere Der Weg im Nordosten liegt außerhalb des FFH-Gebietes. Er sollte nicht befestigt werden, um nicht eine zusätzliche Querungsbarriere zur Niederung der Soholmer Au herzustellen. sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme Der Weg ist Nordosten soll nicht befestigt werden. abgestimmt 2017 dauerhaft Untere Gemeinde Laut Aussage der Gemeinde Bargum ist ein Wegeausbau auch nicht beabsichtigt.reparaturen des Weges sind weiterhin möglich. Seite 20 von23
21 Maßnahmenblatt Nr. 16 Abbau nicht mehr benötigter Zäune Beseitigung von Hindernissen für Wildtiere Innerhalb des Teilgebietes sind in den letzten Jahren Flächen aufgeforstet worden. Zum Teil sind die Zäune nicht mehr nötig oder beschädigt. Gemäß 20 a LWaldG - Kulturschutzzäune- sind Nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Zäune zum Schutz von Forstpflanzen gegen Wildschäden (Kulturschutzzäune) sind unverzüglich von den Waldbesitzenden zu entfernen sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme Abbau von Wildschutzzäunen um Aufforstungen abgestimmt 2017 dauerhaft Untere Untere Forstbehörde, Gemeinde Sonstige Maßnahmen Die Gemeinden als Eigentümer der Aufforstungsflächen sind für den Abbau zuständig und müssen die Kosten tragen. Die Länge und die Kosten können nur grob geschätzt werden. Seite 21 von23
22 Maßnahmenblatt Nr. 17 Kein aktiver Besatz mit Fischen Art: Art: Europäischer Laubfrosch Art: Moorfrosch LRT: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Erhalt und Entwicklung der Habitatansprüche für Laub- und Moorfrosch, weitere Amphibien, sowie Libellen Eine Nutzung des Löschwasserteichs zu Löschzwecken ist weiterhin möglich Diese Artenschutzmaßnahme ist verbindlich Maßnahme als: Priorität: 1 sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme das eutrophe Kleingewässers im Nordwesten und der Gewässer mit Moorfrosch und Laubfroschvorkommen sowie der Löschwasserteich im Südosten soll ohne aktiven Fischbesatz bleiben. Diese Maßnahme kommt auch den Libellenarten zugute.. abgestimmt 2017 dauerhaft Untere Gemeinde Eine Nutzung des Löschwasserteichs zu Löschzwecken ist weiterhin möglich. Seite 22 von23
23 Maßnahmenblatt Nr. 18 Verbund mit der Soholmer Au herstellen Umsetzung der landesweiten Biotopverbundplanung Das Gebiet sollte als Fließgewässer begleitender Dünenkomplex mit der Soholmer Au verbunden werden. Die hier stattfindende Entwässerung wirkt sich sehr negativ auf den Dünenkomplex aus. Dies gilt insbesondere für die feuchten Dünentäler mit Feuchtheiden und Moorvorkommen. Im höher gelegenen Bereich sollte die Entwicklung von Heideflächen angestrebt werden, um das Minimumareal für Heiden sicherstellen zu können. Eine Möglichkeit zum Umsetzung dieser Maßnahme ist der Flächenerwerb. sonst. Pflege- und Entwicklungsmaßnahme Das Gebiet sollte als Fließgewässer begleitender Dünenkomplex mit der Soholmer Au verbunden werden. dauerhaft keine Zustimmung, aber im Landschaftsrahmenplan Untere LLUR S + E Maßnahmen,Sonstig e Maßnahmen Umsetzung allenfalls langfristig möglich Seite 23 von23
FFH Schwartautal und Curauer Moor. ausgezäunten Bereiche müssen bei Bedarf gepflegt (ausgezäunt) werden.
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