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1 Bescheinigungs-Nr.: Benannte Stelle: Antragsteller/ Bescheinigungsinhaber: Antragsdatum : Hersteller: Produkt, Typ: Prüflaboratorium : Datum und Nummer des Prüfberichtes: MA TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH Zertifizierungsstelle für Aufzüge und Sicherheitsbauteile Westendstraße 199, München Aufzugswerke M. Schmitt + Sohn GmbH & Co. Hadermühle Nümberg Aufzugswerke Hadermühle Nürnberg M. Schmitt + Sohn GmbH & Co. ISI-Baureihe Musteraufzug AOM Treibscheibenantrieb im Schacht mit Getriebe Typ EPM Tragfähigkeit: 630 kg bzw kg Geschwindigkeit: 1,0 mls TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH Abteilung Aufzüge und Sicherheitsbauteile Gottlieb-Oaimler-Str. 7, Filderstadt MA EU-Richtlinie: 95/16/ EG Prüfergebnis: Der Musteraufzug nach Zulassungszeichnung T 3990 vom mit letzter Änd. vom (Getriebe EPM 100/300 bei Tragfähigkeit 630 kg) bzw. T 3992 vom mit letzter Änd. vom (Getriebe EPM 300 bei Tragfähigkeit 1000 kg) erfüllt für den im Anhang zu dieser EG- Baumusterprüfbescheinigung angegebenen Anwendungsbereich die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie. Ausstellungsdatum: Zer1ifizierungsstelle für Aufzüge und Sicherheitsbauteile E~~ Peter Tkalec

2 Anhang zur EG-Baumusterprüfbescheinigung MA 004/1 vom Anwendungsbereich 1.1 Technische Daten Steuerung MICROTRONIC MC FFA-FILI BS-Anh-MA004-1a Seile 1 von 4

3 TrN 1.2 Verwendete Sicherheitsbautei~e F angvorrichtungen Bremseinrichtung für unkontroffierte Aufwärtsbewegungen (genefett erngesetzt, in Aufwärtsrichtung wirkend) Geschwindigkeitsbegrenzer Puffer mit nichttinearer Kenntinie für Fahrkorb und Gegengewicht Elektronische Sicherheitsbauteile FR-O4-07 PLO91- P /5 vom /6 vom Sicherheitsschaltung zum Einfahren und Nachstellen bei offenen Türen gem~ß EN 81-1/2:1998, Nr Abfrageschaltung über Schaltzustände im Sicherheitsstromkreis von Aufzügen gemäß EN 81-1/2:1998, Nr , Absatz 2 2(XX).Q8.211 FFA-FIL I BS-Anh-MAOO4-1a Seite 2 von 4

4 11::N Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren Bedingungen Ungehinderter Zugang zu der untersten Schachttür bzw. zu dem Steuerschrank auf der untersten Haltestellenebene muss gewährleistet sein (darf z.b. nicht in einer Wohnung liegen). Vom Steuerschrank auf der untersten Haltestellenebene muss ein direkter Zugriff zur untersten Haltestelle möglich sein bzw. muss eine direkte Verbindung (Rufverbindung) bestehen. Die elektrischen Einrichtungen im Steuerschrank müssen mindestens nach Schutzgrad IP2X geschützt sein. Der Steuerschrank in der Schachtgrube muss spritzwassergeschützt sein. Vor dem Steuerschrank im Bereich neben der untersten Haltestelle ist horizontal ein Freiraum von 70 cm erforderlich. Ist der Raum vor dem Steuerschrank frei für Publikumsverkehr, ist horizontal ein Freiraum von 120 cm erforderlich. In besonderen Fällen ist auch ein größerer Freiraum notwendig. Wesentlich ist, daß in jedem Fall immer eine freie Arbeitsraumtiefe von 70 cm garantiert ist. Außerdem, je nach Intensität des Publikumsverkehrs und der Aktivitäten auf der untersten Haltestelle, könnte bei Arbeiten an der Steuerung eine Abschrankung erforderlich sein. Um eine BeeintrAchtigung der Steuerung durch Umwelternflüsse auszuschließen, muss die unterste H altestel\e sich jn ejnem geschlossenen Raum befjnden, der normale Bedingungen gewährleistet, d.h. z.b. kein Einfluß von Feuchtigkeit, kein explosionsgefährdeter Bereich, keine korrosionsfördernde Bedingungen. Dje Schachtentlüftung muß die anfallende Wärmemenge abführen können und darf die Steuerung und den Antrieb njcht beeinträchtigen (Feuchtigkeit, Kälte). Keine Ausführung afs FeuerwehraufZug. Bei Vorhandensein eines (oder mehrerer) weiteren Aufzugs im seiben Schacht sind die Bereiche der Aufzüge in der Schachtgrube so voneinander abzutrennen, daß es nicht möglich ist, vom Gefahrenbereich eines Aufzugs in der Schachtgrube in den Gefahrenbereich eines anderen zu gelangen. Zusätzlicher Notbremsschalter Temperatur in der Schachtgrube jn der Nähe des Antnebs angebracht +5 C bjs +400 C wird vorausgesetzt Ein Exemplar der Betnebsanlettung muss am Betriebsort aufbewahrt werden. 2(XX}.O6:21 JFFA-FIL J ßS-Anh-MAOO4-1a Seile 3 von 4

5 3. Hinweise Für das Inverkehrbringen des Aufzuges sind die Vorgaben der Richtlinie 95/16/EG Artikel 8 zu erfüllen (Konformitätsbewertungsverfahren). Bei Änderungen oder Abweichungen vom geprüften Muster, die unter" 1. Anwendungsbereich" nicht enthalten sind (wie z.b. Fahrkorbtürverriegelung, Sondersteuerungen) ist eine Einzelprüfung nach Anhang X oder eine Erweiterung des Anwendungsbereiches durch die Prüfstelle erforderlich. Aufzugsanlagen der Baureihe AOM mit Tragfähigkeit zwischen 630 kg und 1000 kg entsprechen in der Grundkonzeption dieser Baumusterprüfung, wenn die Fahrkorbbreite von 1100 mm und die Fahrkorbtiefe von 1400 mm nicht unterschritten wird. Voraussetzung ist ein rechteckiger Grundriss des Fahrkorbs. Die Fahrkorbfläche darf abhängig von der Tragfähigkeit die maximale zulässige Fläche nach EN 81-1:1998, Ziffer (Tabelle 1.1) nicht überschreiten. (Die Antriebswinde EPM 300 wird eingesetzt, wenn [F + Q] > 1680 kg ist). Für den Einsatz von Fahrkörben mit Wänden aus Glas bzw. Schacht- und/oder Fahrkorbtüren mit Glastürblättern sind die Vorgaben der EN 81-1/2:1998, Anhang J, Tabellen J1 bzw. J2 einzuhalten, bzw. ist der Nachweis über erfolgreich bestandene Pendelschlagversuche nach EN 81-1/2:1998, Anhang J den technischen Unterlagen beizufügen. Für den Einbau des Aufzuges in ein Gebäude sind die Anforderungen der Mitgliedstaaten zu beachten (z.b. Schachtentlüftung, Brandschutz, behindertengerechte Befehlsgeber). Den technischen Unterlagen für jeden Aufzug sind mindestens beizufügen: -die EG-Baumusterprüfbescheinigung MA 004/1 vom mit Anhang -Zulassungszeichnung: T 3990 vom mit letzter Änderung vom (630kg- Variante) bzw. T3992 vom mit letzteränderung vom (1000 kg-variante). -das Wartungsheft der Baureihe A O M mit Betriebsanleitung, Wartungs- und Sicherheitsanleitung für Wartungspersonal Baureihe A O M, Herstellerunterlagen EPM 100 bzw. EPM 300, Angaben über Wartungsintervalle, sowie Störungs- und Instandsetzungsnachweis. sowie anlagenbezogen: -Datenblatt der Aufzugsanlage gemäß EN 81-1 :1998, Anhang C, Ziffer 2, einschi. der Liste der verwendeten Sicherheitsbauteile, ggf. mit Angabe der Besonderheiten oder Abweichungen vom baumustergeprüften Aufzug -die Anlagenzeichnung -der Schaltplan mit Hinweisen auf anlagenbezogene Optionen FFA-FIL 1 BS-Anh-MAOO4-1a Seite 4 von 4

Hersteller: EU-Richtlinie: Bescheinigungs-Nr.: MA 009. Benannte Stelle: TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH. Antragsteller/ Bescheinigungsinhaber:

Hersteller: EU-Richtlinie: Bescheinigungs-Nr.: MA 009. Benannte Stelle: TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH. Antragsteller/ Bescheinigungsinhaber: Bescheinigungs-Nr.: MA 009 Benannte Stelle: TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH Zertifizierungsstelle für Aufzüge und Sicherheitsbauteile Westendstraße 199, D-80686 München Antragsteller/ Bescheinigungsinhaber:

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