Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!
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- Benedikt Becke
- vor 8 Jahren
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1 Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!
2 Programmablauf I. Was ist die KFG? II. Warum sind Sie bei der KFG? III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen? IV. Was müssen Sie beachten? V. Wo erreichen Sie uns? VI. Haben Sie noch Fragen?
3 Was ist die KFG? Kranken- und Unfallversicherungsträger aufgrund landesgesetzlicher Regelungen Satzung und Krankenordnung in der Krankenfürsorge, Vereinbarung in der Unfallfürsorge Seit 1892 für die Beamten der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände zuständig Seit 2003 auch für Vertragsbedienstete und Mandatare der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände (auch SHV) zuständig
4 Warum sind Sie bei der KFG? Als Vertragsbedienstete/r einer oö. Gemeinde oder eines Gemeindeverbands sind Sie ab Beginn des Dienstverhältnisses KFG-Mitglied. Als Beamtin/Beamter sind Sie mit der Pragmatisierung bei der KFG. Die Option zu einem anderen Krankenversicherungsträger ist nicht möglich.
5 Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Prinzip der Kostenrückerstattung Die Rückvergütung beträgt 90 % der vereinbarten Tarife! Erforderlich: Vorlage der Originalrechnung sowie evtl. Verordnungen, Zahlungsbestätigungen werden nicht benötigt. Kinder: Seit entfällt der 10%ige Selbstbehalt bei Kassenärzten für mitversicherte Kinderbis zum 27. Lebensjahr (ausgenommen bei der Inanspruchnahme der Sonderklasse in einem Vertragskrankenhaus der KFG - hier 10% Selbstbehalt) Pflichtleistungen mit Rechtsanspruch freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch
6 Das Abrechnungssystem:
7 Formulardownload: (Rubrik Formulare)
8 Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Pflichtleistungen Leistungsart Verrechnungsart Vergütungssatz / Selbstbehalt Vorsorgeuntersuchung Kostenrückerstattung 100 % der Ärztekammer-Tarife Ärztliche Behandlung Kostenrückerstattung 90 % der Ärztekammer-Tarife / Kinder: 100% Medikamente Direktverrechnung Rezeptgebühr (dzt. 5,55 Euro) Heilbehelfe / Hilfsmittel Kostenrückerstattung 100 % der Tarife lt. Krankenordnung, sonst 90% Krankenhaus ambulant Direktverrechnung Bei Vertragsspitälern 100 %, sonst 90 % KH stationär Allgemeine Klasse Direktverrechnung 100 % in Österreich KH stationär Sonderklasse Direktverrechnung In Vertragsspitälern der KFG: 10 % Selbstbehalt Rehabilitation Direktverrechnung 100 %, nicht für VB (PVA)! Zahnbehandlung Kostenrückerstattung 90 % der Ärztekammer-Tarife/ Kinder: 100% Zahnersatz Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung Leistungen bei Mutterschaft Kostenrückerstattung Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu 100 %
9 Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Freiwillige Leistungen Leistungsart Verrechnungsart Vergütungssatz / Selbstbehalt für die Mitglieder Kuraufenthalt Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung, nicht für VB (PVA)! Ambulante Kur und Erholungsaufenthalt Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung Transportkosten Direktverrechnung 100 % der Tarife Fahrtkosten Grippe- und Zeckenschutzimpfung Kostenrückerstattung Kostenrückerstattung mind. 0,20 Euro/KM ab dem 21. KM pro einfacher Strecke Festgelegte Tarife der Krankenordnung Zahnprophylaxe Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung
10 Tarife Stand 2015 zu Text Höchsttarif in Euro Vergütung mit III Der Arzthilfe gleichgestellte Leistungen 27 Massagen (Jahrespauschale für Hauptversicherte) 350, % 27 Psychotherapie 60,00 90 % IV Medizinische Hauskrankenpflege 36 Hauskrankenpflege/Tag (max. 56 Tage/Kalenderjahr) 10, % VI Heilbehelfe und Hilfsmittel 46 Blutdruckmessgerät 80, % 46 Inhalationsgerät 170, % 46 Hörgerät (1 Stück) 1.450, % 51 Brillenfassung für Erwachsene 75, % 51 Brillenfassung für Kinder (bis zum vollendeten 16. LJ) 45, % 51 Kontaktlinse (1 Stück) (mind. 4 Dioptrien) 165, % 51 torische Kontaktlinse (1 Stück) 200, % VII Anstaltspflege 55 Kostenbeitrag (allgemeine Gebührenklasse pro Tag) 9, %
11 Tarife Stand 2015 IX Zahnbehandlung und Zahnersatz 63 Sofortprothese 170,00 90 % 63 Kunststoffprothese (inkl. Zähne) 650, % 63 Metallgerüstprothese 650, % 63 Zahn, Klammer (pro Einheit) 17, % 63 Zahnkrone oder Brückenglied 300, % 63 Zahnimplantat 550, % 63 Stiftzahn 340, % 63 Inlay-Einflächenfüllung 73,00 90 % 63 Inlay-Zweiflächenfüllung 129,00 90 % 63 Inlay-Dreiflächenfüllung 192,00 90 % 65 Kieferregulierung (pro Behandlungsjahr, max. 3 Jahre) 1.000, % XI Freiwillige Leistungen 76 Zahnprophylaxeprogramm 50, % 76 Zeckenschutzimpfung 16, % 76 Grippeschutzimpfung 16, % 90 Kuraufenthalt pro Tag (max. 21 Tage und nicht für VB) 90, % 90 Erholungsaufenthalt Erwachsene pro Tag (max. 21 Tage) 25, % 90 Erholungsaufenthalt Kinder pro Tag (max. 28 Tage) 15, % 91 Kurmittelpauschale 945, %
12 Was müssen Sie beachten? Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Krankmeldung mit Diagnose an die KFG senden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld von der KFG. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Dienstgeber (gilt nur für VB!). Bei Schwangerschaft ist die KFG Ihr Ansprechpartner für Wochengeld. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Dienstgeber (gilt nur für VB!).
13 Noch ein paar Tipps: Möglichkeit der Mitversicherung des eigenversicherten Ehegatten zum günstigen monatlichen Beitragszugschlag von dzt. 46,77 (2 % des Gehalts der Gehaltsstufe V/2) Achtung: Wartefrist für Inanspruchnahme der Sonderklasse im Krankenhaus von 6 Monaten Viele Vertragskrankenhäuser in Oö. (Gespag, AKH, Ordensspitäler, angrenzende Krankenhäuser in NÖ und Salzburg) Versicherungsmöglichkeit von in Wien studierenden KFGversicherten Kindern bei der KFA des Magistrates Wien
14 Wo erreichen Sie uns? Mitgliederservice Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle: 4041 Linz, Ferihumerstraße 8 Tel / , Fax: DW 30 Persönliches Beratungsgespräch Öffnungszeiten: Montag Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Internet: office@kfg.ooe.gv.at Informationsblätter (auch auf Homepage) Mitgliederinfo Chefarzt-Konsultation: Montags, Uhr
15 Haben Sie noch Fragen?
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für persönliche Anfragen stehe ich gerne zur Verfügung!
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