Energiepolitisches Leitbild der Stadt Opfikon

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1 Energiepolitisches Leitbild der Stadt Opfikon Dieses Leitbild wurde vom Stadtrat Opfikon am 24. Juni 2008 behördenverbindlich festgesetzt. Der "Gebäudestandard 2008" ist integraler Bestandteil dieses Leitbildes. Inhalt 1. Auftrag und Kommunikationskonzept Leitbild und Ziele Organisatorische Umsetzung Aufgaben der Arbeitsgruppe Energie Beschlusskompetenzen Finanzkompetenzen Sitzungsrhythmus Auftrag und Kommunikationskonzept "Wenn wir alles täten, wozu wir im Stande sind, würden wir uns wahrlich in Erstaunen versetzen. Thomas A. Edison Das Regierungsprogramm hält fest, dass das Label Energiestadt aufgewertet und die erhöhten Anforderungen für das Label erfüllt werden sollen. Die Stadt Opfikon trägt das Qualitätslabel Energiestadt seit 1998 für ihre konsequente und ergebnisorientierte Energiepolitik. Energiestadt ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher mittels eines standardisierten Massnahmenkatalogs eine nachhaltige Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik ermöglicht. Die Arbeitsgruppe Energie leitet und koordiniert diesen Prozess verwaltungs- und betriebsübergreifend. Sie ist damit auch für die langfristige Sicherung des Labels der Stadt Opfikon verantwortlich und setzt die notwendigen Massnahmen durch. Das Label Energiestadt wird von der Stadtverwaltung auf allen Kommunikationsmitteln, welche Themen des standardisierten Massnahmenplans Energiestadt aufgreifen, aufgeführt. Diese sind: 1/3

2 2. Leitbild und Ziele Um die Vorbildfunktion gegenüber unserer Bevölkerung wahrzunehmen, dient der Gebäudestandard (Aktuelle Version 2008) als Leitlinie für die stadteigenen Liegenschaften. Die im Gebäudestandard aufgeführten sieben Punkte werden bei allen zukünftigen Neubauten und grösseren Sanierungen geprüft und entsprechend umgesetzt, wobei die Mehrkosten entsprechend den offiziellen Minergie- Anforderungen (Norm SIA 380/1:2007) höchstens 10% betragen dürfen. Unser Engagement für eine nachhaltige Entwicklung im Energiebereich zeigt sich insbesondere durch Unterstützungsmassnahmen für die Energieeffizienz (Sanierung der Gebäudetechnik und der Gebäudehülle) und für die Förderung erneuerbarer Energien (Solarenergie, Holzenergie, Geothermie). Unsere Massnahmen lösen jährliche Investitionen aus. Lokale KMU führen die Arbeiten aus und sichern dadurch Arbeitsplätze. Bei der Umsetzung des Massnahmenplanes und Energiepolitischen Programms der Stadt Opfikon orientieren wir uns an den übergeordneten, für die Schweiz quantifizierbaren Ziele des Bundesprogrammes EnergieSchweiz. Diese Ziele sind vorgegeben durch die Bundesverfassung, das Energie- und das CO 2 -Gesetz sowie die schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Klimakonvention. Für die Schweiz wurden folgende Ziele definiert: Reduktion der CO2-Emissionen bei den Brennstoffen um 15% gegenüber dem Stand von 1990 Reduktion der CO2-Emissionen bei den Treibstoffen um 8% gegenüber dem Stand von 1990 Zunahme des Elektrizitätsverbrauchs um höchstens 5% gegenüber dem Stand von Organisatorische Umsetzung Die Arbeitsgruppe Energie ist dem dafür zuständigen Stadtrat unterstellt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden vom Stadtrat gewählt. Neben der Energieplanung der Stadt Opfikon (1996), sind der Handlungsorientierte Umweltbericht der Stadt Opfikon (1999), der Massnahmenplan Energie (SRB ) sowie das vorliegende Leitbild mit seinen Zielen behördenverbindlich. 4. Aufgaben der Arbeitsgruppe Energie Administrative Aufgaben - Vernetzung der verschiedenen Aktivitäten im Bereich Energie - Vorbereitung der Geschäfte für den Stadtrat - Dokumentation von Energiesparmassnahmen Strategische Aufgaben - Ausarbeitung von konkreten Projekten des energiepolitischen Programms (Massnahmenlan) - Erfolgskontrolle und Anpassung des Aktivitätenprogrammes, eventuell Erweiterung mit neuen Massnahmen (Rollende Planung) - Projektspezifische Beurteilung der Notwendigkeit des Beizuges von Fachpersonen 2/3

3 Umsetzungsaufgaben und Ablauf der Umsetzung Die Arbeitsgruppe Energie ist für die termingerechte Umsetzung des Aktivitätenprogrammes Label Energiestadt verantwortlich. Der Entscheidungsweg ist wie folgt: Massnahmenplan ; festgesetzt durch den Stadtrat am Erstellung von konkreten Massnahmenblättern (Ziele/ zeitliches u. organisatorisches Vorgehen / Kosten / Projektleiter/ Koordinationen) durch die Arbeitsgruppe Freigabe des Massnahmenblattes durch den zuständigen Stadtrat Umsetzung Folgende Aufgaben werden durch die Baukommission wahrgenommen: - Überprüfung von energie- und wasserrelevanten Artikeln in Vorlagen zu Sanierungs- und Neubauvorhaben aus den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Werke - Beurteilung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben - Erarbeitung und Aushandlung von Sonderauflagen 5. Beschlusskompetenzen Die Arbeitsgruppe Energie hat zu folgenden Punkten Beschlusskompetenzen: - Umsetzung des Gebäudestandards 2008 bei kommunalen Bau- und Sanierungsvorhaben - Umsetzung des Aktivitätenprogrammes Label Energiestadt des laufenden Jahres, sobald ein durch das zuständige Mitglied des Stadtrates freigegebenes, projektbezogenes Massnamenblatt vorliegt. 6. Finanzkompetenzen Die Finanzkompetenzen richten sich nach der Kompetenzregelung der Stadtverwaltung Opfikon. Die Arbeitsgruppe hat als Gremium keine Finanzkompetenz. 7. Sitzungsrhythmus Die Arbeitsgruppe Energie führt mindestens 4-mal jährlich eine Sitzung durch. Sie erstattet jeweils einmal jährlich dem Stadtrat Bericht zu den laufenden Aktivitäten und den erreichten Zielen. 3/3

4 Das Label «Energiestadt» Gebäudestandard 2008 «Energiestadt» ist eine Auszeichnung für Städte und Gemeinden mit einer besonders fortschrittlichen Energiepolitik. Beurteilt werden sechs energierelevante Bereiche, beispielsweise die «kommunalen Gebäude und Anlagen». Hier setzt der «Gebäudestandard 2008» Massstäbe, welche sich heute in der Praxis umsetzen lassen und langfristig positiv auswirken. Ausgangslage Zielsetzung Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und verbessern die Lebensqualität sowie die Umweltsituation. Sie geben Impulse für die lokale Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze. Der Gebäudestandard 2008 will einen Beitrag leisten zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie gesundes Innenraumklima und Bauökologie. Die Vorgaben sind auf Standards und Label abgestützt, welche im Bauwesen akzeptiert und verbreitet sind. Neubauten Das Betriebsgebäude der Abwasserreinigungsanlage ist ein Minergie-Neubau. Eigentümerin ist die Energiestadt Uster ZH. Energie / Umwelt für öffentliche Bauten Die erfolgreiche Umsetzung einer energiegerechten Bauweise bedingt ein gesamtheitliches Vorgehen unter Einbezug sozialer, wirtschaftlicher und weiterer ökologischer Belange. Die Empfehlung SIA 112/1 gibt eine präzise Handlungsanleitung. Die Weichenstellung in Richtung 2000-WattGesellschaft soll vorbereitet werden. Geltungsbereich Um eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, richtet sich der Gebäudestandard 2008 als Leitlinie an Bauherrschaften von öffentlichen und durch die Öffentlichkeit unterstützte Bauten. Bestehende Bauten Der sanierungsbedürftige Kindergarten wurde modernisiert und aufgestockt. Ein Fernwärmeanschluss sorgt für Heizung und Warmwasser des Minergiebaus. Energiestadt Steinhausen ZG. Effizienter Elektrizitätseinsatz Dank neuer Beleuchtungsanlagen in den Schulzimmern des Gymnasiums können die Stromkosten um 80% reduziert werden. Energiestadt Münchenstein BL. Ausnahmen in Spezialfällen, bei denen die nachfolgenden Massstäbe nicht eingehalten werden können, sind zu begründen. Das Potenzial liegt im Bestand Im Vergleich zu Neubauten ist die Erneuerung wesentlich differenzierter anzugehen und stellt eine grosse Herausforderung dar. Bei bestehenden Bauten sind frühzeitig Grundüberlegungen über den Zeithorizont anzustellen: Ist kurzfristiges «Austragen», eine Instandsetzung, eine umfassende Erneuerung oder ein Ersatzneubau die richtige Strategie? Anteil Gesamtfläche [%] Sanierungsstandard verschärfen und in der Breite umsetzen Erneuerbare Energie Sonnenkollektoren sorgen für die Aufbereitung des Badewassers im Hallenbad. Energiestadt Worb BE. Herausgeber Energiedelegierte grosser Städte (ERFA): Basel, Bern, Biel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Winterthur, Zürich Kontakt: Toni W. Püntener, Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, toni.puentener@zuerich.ch Herbst 2007 Energie Schweiz für Gemeinden Kontakt: Kurt Egger, Novaenergie, kurt.egger@novaenergie.ch

5 Massstäbe für energie- und umweltgerechte Bauten 1. Neubauten 5. Gesundheit und Bauökologie Neubauten erreichen den MINERGIE-Standard. Die Eignung für den MINERGIE-P-Standard ist zu prüfen. Bauteile, die sich nicht für spätere Nachrüstung eignen (z.b. Sichtbeton), erreichen den Wärmedämmstandard von MINERGIE-P-Konstruktionen. Minergie-P ist der Neubaustandard der 2000-Watt-Gesellschaft. Es sind gesundheitlich unbedenkliche und ökologisch günstige Baumaterialien und -konstruktionen zu wählen. Die Bauten bieten ein gesundes Innenraumklima. Grenzwerte oder anerkannte Richtwerte werden deutlich unterschritten. Vorgaben gemäss Merkblätter nach BKP Devisierung nach eco-devis 2. Bestehende Bauten Bei der Erneuerung wird in 1. Priorität der Standard für MINERGIE-Sanierungen umgesetzt. Alle Instandsetzungen erreichen den Grenzwert für MINERGIE-Sanierungen. Die Primäranforderung an die Gebäudehülle liegt bei 100% des Neubaugrenzwertes gemäss SIA 380/1 (Denkmalschutzobjekte 140%). Auf eine Komfortlüftung kann verzichtet werden. Die Eignung für den Standard von MINERGIE- Neubauten ist zu prüfen. Komfortlüftungen sollen vor allem dort eingebaut werden, wo ein Zusatznutzen (Aussenlärm, Feuchtigkeit usw.) entsteht. Bei der Erneuerung einzelner Bauteile ist ein suboptimaler Wärmedämmstandard zu vermeiden. Bei Anschlussdetails sind zukünftige Massnahmen zu berücksichtigen. Bauphysikalische Probleme infolge luftdichter Gebäudehülle sind zu vermeiden (Lüftungskonzept gemäss SIA 180). Das heutige Anforderungsniveau von MINERGIE- Neubauten (oder sogar MINERGIE-P) ist der Erneuerungsstandard der 2000-Watt-Gesellschaft. Neubauten erfüllen das Gebäudelabel MINERGIE- (P-) ECO für eine gesunde und ökologische Bauweise. 6. Nachhaltigkeit in Architekturwettbewerben und Studienaufträgen Ökologische Nachhaltigkeit ist ein Entscheidungskriterium in Architekturwettbewerben und Studienaufträgen. Das Gebäudekonzept beinhaltet Vorkehrungen für eine energieeffiziente und umweltschonende Mobilität. 7. Bewirtschaftung MINERGIE-ECO ermöglicht den Nachweis und die Optimierung. Die Erweiterung für Erneuerungen ist geplant. Die ökologische Nachhaltigkeit von Neubauten wird zum Beispiel mit SIA D0200 Snarc überprüft. Die 2000-Watt-Gesellschaft und der SIA Effizienzpfad Energie umfassen auch die durch das Bauvorhaben ausgelöste Mobilität. 3. Effizienter Elektrizitätseinsatz Alle Neubauten und Erneuerungen von Nicht- Wohnbauten erreichen die MINERGIE-Zusatzanforderungen für Beleuchtung. In 1. Priorität werden hocheffiziente Haushalt- und Bürogeräte gemäss beschafft. Alle Haushaltgeräte entsprechen mindestens der Energieetikette Klasse A. Das MINERGIE-Modul Leuchten unterstützt die Umsetzung von MINERGIE-Beleuchtungen. Vorgaben für Haushaltgeräte pro Gerätekategorie: «Professionelle Beschaffung von Haushaltgeräten» Bei fertiggestellten Bauten wird innerhalb der ersten 2 Jahre nach Betriebsaufnahme eine Erfolgskontrolle mittels Messungen durchgeführt. Für die bestehenden Bauten wird eine Energiestatistik erstellt und eine Betriebsoptimierung durchgeführt. Dies erlaubt Optimierungspotentiale und Mängel zu erkennen sowie die Benutzer einzubeziehen und zu informieren. Innerhalb von 5 Jahren soll der Energieverbrauch um 5% gesenkt werden. Der Energieausweis schafft Transparenz über den Energieverbrauch bestehender Gebäude. Bei grösseren Nicht-Wohnbauten (z.b. Altersheime) ist der Elektrizitätsbedarf «Prozesse» (z.b. Küche, Wäscherei) bereits in der Planung auszuweisen und zu optimieren. gemäss SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau Die Beschaffung von Energie erfolgt nach ökologischen Gesichtspunkten. Für den Betrieb der öffentlichen Einrichtungen werden Öko-Heizöl und Ökostrom (naturemade oder gleichwertig) eingesetzt. 4. Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien decken mindestens 40% des gesamten Wärmebedarfs von Neubauten. Bei bestehenden Bauten sind es 50% des Wärmebedarfs für die Wassererwärmung. Ausnahme in Fernwärmegebiet. Es ist zu prüfen, ob der ganze Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. In der 2000-Watt-Gesellschaft sollen für Gebäude längerfristig vorwiegend erneuerbare Energien eingesetzt werden.

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